BV1/228/2025
Schrankenzeiten am Mannesmannufer; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.06.2025; BV1/170/2025
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Informationsvorlage BV
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BV1/228/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Schrankenzeiten am Mannesmannufer; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.06.2025; BV1/170/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, eine Schließung der Schranke am Mannesmannufer samstags und sonntags bereits ab 10 Uhr zu veranlassen. Stellungnahme der Verwaltung: Seitens der Polizei wird bestätigt, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich Carlstadt in den Sommermonaten, wie im Antrag beschrieben, massiv zugenommen hat. Besucher der Altstadt und der Rheinuferpromenade wollen möglichst nah an den zu besuchenden Flächen parken. Insbesondere an den Wochenenden führt das hohe Besucheraufkommen dazu, wenn Parkraum suchende nicht das nächstgelegene Parkhaus anfahren sondern man sich im unmittelbaren Umfeld einen Parkplatz sucht. Nicht selten werden dabei Flächen zum Parken genutzt, welche dafür nicht vorgesehen sind. Die geschilderten erhöhten Geschwindigkeiten können hingegen nicht bestätigt werden. Die seinerzeit dafür auf dem Mannesmannufer installi erten hohen und für den Fahrzeugverkehr unangenehmen Bodenschwellen haben in Kombination mit der Schrankenanlage Wirkung gezeigt und die Tunerszene vertrieben. Bei von der Polizeiinspektion Mitte durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen zeigte sich, dass Geschwindigkeitsverstöße, wenn überhaupt, nur noch im geringen Ausmaß festgestellt werden konnten. Aktuell gelten folgende Schließzeiten der Schrankenanlage: Freitag und Samstag: 18:00 – 5:00 Uhr Sonntag bis Donnerstag: 21:00 – 5:00 Uhr Gegen die gewünschten geänderten Schließzeiten der Schranke am Mannesmannufer bestehen seitens der Polizei keine Bedenken. Aufgrund bereitgestellter Öffnungsmöglichkeiten wären Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie die Linienfahrzeuge der Rheinbahn von einer Änderung nicht betroffen. Seite 2 Von der Änderung wären aber alle Lieferverkehre für Private oder Betriebe in dem Bereich betroffen. Für alle Privathaushalte und Betriebe am Mannesmannufer, im südlichen Teil des Rathausufers, im westlichen Teil der Bäckerstraße sowi e in der gesamten Citadell- und Schulstraße stellt die Schrankenanlage am Mannesmannufer aufgrund von Einbahnstraßenregelungen die einzig mögliche Zuwegung dar. Bei einer Schließung der Schrankenanlage samstags um 10:00 Uhr führt die Funktionsweise der A nlage dazu, dass Lieferverkehre eine lange Anlieferung zu Fuß oder mit Stechkarren durchführen müssten. Bei größeren Lieferungen müssten die Anwohner oder Betriebe den Lieferanten an der Schrankenanlage abholen. Die Bereitstellung von Öffnungsmöglichkeite n für eine unbekannte Vielzahl von Gewerken, die die beschriebenen Straßen erreichen müssen, ist nicht ohne Weiteres realisierbar. Die Zeiten der Schrankenanlage sollten daher wie gewünscht angepasst werden: Montag bis Donnerstag: 21:00 - 5:00 Uhr Freitag: 18:00 - 5:00 Uhr Samstag: 14:00 – 5:00 Uhr Sonntag: 10:00 – 5:00 Uhr An den Samstagen im Advent wird die Schranke aufgrund des zu erwartenden hohen Fahrzeugaufkommens in dem Bereich zum Schutz der Anwohnenden um 11 Uhr geschlossen werden. Nach einem halben Jahr wird es eine Evaluation der Schließzeiten der Schranke während der Adventszeit und der übrigen Zeit geben. In Abhängigkeit der Ergebnisse können die Schließzeiten der Schranke ggf. gemäß Beschluss der Bezirksvertretung auf 10:00 – 05:00 Uhr angepasst werden. Die Bezirksvertretung wird entsprechend informiert. Wenn die Bezirksvertretung zustimmt, können die Zeiten wie vorgeschlagen, außerhalb der Advenszeit angepasst werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/228/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 15.10.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 08:13