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BV1/228/2025

Schrankenzeiten am Mannesmannufer; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.06.2025; BV1/170/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 15.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 14.11.2025, TOP 10.5

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

3791 Zeichen

BV1/228/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Schrankenzeiten am Mannesmannufer; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 
27.06.2025; BV1/170/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 1 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
 
Die Verwaltung wurde gebeten, eine Schließung der Schranke am Mannesmannufer 
samstags und sonntags bereits ab 10 Uhr zu veranlassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Seitens der Polizei wird bestätigt, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich Carlstadt 
in den Sommermonaten, wie im Antrag beschrieben, massiv zugenommen hat. 
Besucher der Altstadt und  der Rheinuferpromenade wollen möglichst nah an den zu 
besuchenden Flächen parken. Insbesondere an den Wochenenden führt das hohe 
Besucheraufkommen dazu, wenn Parkraum suchende nicht das nächstgelegene 
Parkhaus anfahren sondern man sich im unmittelbaren Umfeld einen Parkplatz sucht. 
Nicht selten werden dabei Flächen zum Parken genutzt, welche dafür nicht 
vorgesehen sind. 
 
Die geschilderten erhöhten Geschwindigkeiten können hingegen nicht bestätigt 
werden. Die seinerzeit dafür auf dem Mannesmannufer installi erten hohen und für 
den Fahrzeugverkehr unangenehmen Bodenschwellen haben in Kombination mit der 
Schrankenanlage Wirkung gezeigt und die Tunerszene vertrieben. Bei von der 
Polizeiinspektion Mitte durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen zeigte sich, dass 
Geschwindigkeitsverstöße, wenn überhaupt, nur noch im geringen Ausmaß 
festgestellt werden konnten. 
 
Aktuell gelten folgende Schließzeiten der Schrankenanlage: 
Freitag und Samstag: 18:00 – 5:00 Uhr 
Sonntag bis Donnerstag: 21:00 – 5:00 Uhr 
 
Gegen die gewünschten geänderten Schließzeiten der Schranke am Mannesmannufer 
bestehen seitens der Polizei keine Bedenken. Aufgrund bereitgestellter 
Öffnungsmöglichkeiten wären Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie die 
Linienfahrzeuge der Rheinbahn von einer Änderung nicht betroffen.

Seite 2 
Von der Änderung wären aber alle Lieferverkehre für Private oder Betriebe in dem 
Bereich betroffen. Für alle Privathaushalte und Betriebe am Mannesmannufer, im 
südlichen Teil des Rathausufers, im westlichen Teil der Bäckerstraße sowi e in der 
gesamten Citadell- und Schulstraße stellt die Schrankenanlage am Mannesmannufer 
aufgrund von Einbahnstraßenregelungen die einzig mögliche Zuwegung dar.  
 
Bei einer Schließung der Schrankenanlage samstags um 10:00 Uhr führt die 
Funktionsweise der A nlage dazu, dass Lieferverkehre eine lange Anlieferung zu Fuß 
oder mit Stechkarren durchführen müssten. Bei größeren Lieferungen müssten die 
Anwohner oder Betriebe den Lieferanten an der Schrankenanlage abholen. 
 
Die Bereitstellung von Öffnungsmöglichkeite n für eine unbekannte Vielzahl von 
Gewerken, die die beschriebenen Straßen erreichen müssen, ist nicht ohne Weiteres 
realisierbar. 
 
Die Zeiten der Schrankenanlage sollten daher wie gewünscht angepasst werden:  
 
Montag bis Donnerstag: 21:00 - 5:00 Uhr 
Freitag:   18:00 - 5:00 Uhr 
Samstag:   14:00 – 5:00 Uhr 
Sonntag:   10:00 – 5:00 Uhr 
 
An den Samstagen im Advent wird die Schranke aufgrund des zu erwartenden hohen 
Fahrzeugaufkommens in dem Bereich zum Schutz der Anwohnenden um 11 Uhr 
geschlossen werden. 
 
Nach einem halben Jahr wird es eine Evaluation der Schließzeiten der Schranke 
während der Adventszeit und der übrigen Zeit geben. In Abhängigkeit der Ergebnisse 
können die Schließzeiten der Schranke ggf. gemäß Beschluss der Bezirksvertretung 
auf 10:00 – 05:00 Uhr angepasst werden.  
 
Die Bezirksvertretung wird entsprechend informiert. 
 
Wenn die Bezirksvertretung zustimmt, können die Zeiten wie vorgeschlagen, 
außerhalb der Advenszeit angepasst werden.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 10.5 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/228/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
15.10.2025
Erstellt
15.10.2025 08:13