Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2418/2020 vom 27.01.2021
Stand: Am 23.03.2021 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 12 Auszug Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 04.03.2021
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 10.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 04.03.2021 öffentlich 4.1.3 Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln 2418/2020 SB Herr Dr.-Albach meldet Beratungsbedarf an, da die Interessen des Denkmal- schutzes z. B. im Grüngürtel oder in historischen Parks, nicht ausreichend berück- sichtigt worden seien. Auch halte er die Zusammensetzung des Gremiums noch nicht für angemessen und beantragt, die Beschlussvorlage um einen Beratungslauf zurückzustellen. Herr Peschen erklärt, dass die Legislaturperiode des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der des Rates entspreche und auch die Wahlzeit des Naturschutzbeirates am 13.09.2020 endete. Derzeit würden wichtige Entscheidun- gen durch den Beiratsvorsitzenden getroffen, was kein Zustand für Kontinuität be- deute. Daher sei es wichtig, den Beirat relativ schnell zu wählen, damit dieser am 26.04.2021 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen könne. Herr Peschen geht auf den Konflikt zwischen dem Rheinischen Verein für Denkmal- pflege und Landschaftsschutz (RVDL) und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU) ein, die auch Trägerin, also Dachverband, der Denkmalschützer sei. Der RVDL habe sich mit Schreiben vom 22.02.2021 an die Umweltverwaltung der Stadt Köln gewandt und sich gegen die Zusammensetzung ohne Beachtung ihrer eigenen Institution ausgesprochen. Daraufhin habe er mit dem Geschäftsführer der LNU, Herrn Dr. Fischer, Kontakt aufgenommen und ihn gefragt, ob dieser Schriftsatz mit dem LNU abgestimmt sei. Herr Dr. Fischer habe geantwortet, dass der Vor- schlagsliste des RVDL keine Bevollmächtigung durch die LNU zugrunde lag. Herr Peschen führt weiter aus, dass er die Angelegenheit auch dem Rechtsamt der Stadt Köln zur finalen Prüfung vorgelegt habe. Dieses habe ihm bestätigt, dass die Vorgehensweise der Umweltverwaltung regelkonform sei. Er werde das Schreiben des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vom 03.03.2021 an den RVDL sowie den gesamten E-Mail-Schriftverkehr mit dem LNU den Aus- schussmitgliedern zur Verfügung stellen. 1 RM Herr Schallehn bemerkt, es sei gute Tradition im Ausschuss, die Vorschläge der Verbände als Politik nicht bewerten bzw. eine Auswahl vornehmen sondern sie an- zunehmen. Der Vorschlag sei formal richtig und er betrachte die Beschlussvorlage als dringlich. Eine Befreiung von den Gebots- / Verbotsvorschriften des Landschafts- planes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ohne Beteiligung des Beirates lehne er ab und bitte Herrn Dr. Albach, den Antrag auf Vertagung zurückzunehmen. SB Herr Struwe bestätigt der Verwaltung, schlüssig gehandelt zu haben. Die Zu- sammensetzung des Naturschutzbeirates entsprechend der Verbände sei seiner Kenntnis nach gesetzlich geregelt. Herr Struwe möchte wissen, ob es für den Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün möglich sei, auf die personelle Zusammensetzung an den Verbänden vorbei einzuwirken. Herr Peschen erläutert, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und der Rat das Auswahlrecht besitzen. Es sei allerdings, wie Herr Schallehn bereits ausführte, allgemeine Gepflogenheit, die Verbände nach ihren Vorschlägen zu fragen und die- sen zu folgen. Ihm sei auch wichtig, die Basis der Zusammenarbeit mit den Verbän- den zu stärken. RM Herr Spehl erwähnt, dass die Vertreter*innen der Denkmalpflege ihm berichtet haben, dass der RVDL innerhalb der LNU ein Vorschlagsrecht habe und die LNU dieses Vorschlagsrecht umgangen habe, indem sie die Personen, die schon in die- sem Gremium sitzen, erneut vorgeschlagen habe. Ihn interessiere, ob das Rechts- amt bestätigt habe, dass die Vorschläge der LNU rechtmäßig zustande gekommen seien. Herr Peschen trägt vor, er habe den letzten Brief der RVDL vom 22.02.2021 der LNU zur Verfügung gestellt und gefragt, wie es einzuordnen sei, dass ein Mitgliedsverein diesen Vorschlag mache. LNU- Interna habe er nicht zu bewerten! Der Kandidatenvorschlag sei Sache des Verbandes und der Unteren Naturschutzbe- hörde (UNB) lag nur ein vom Verband freigegebener Vorschlag vor. Es gab auch kein Problem, es war lediglich der Einspruch eines Vereins rechtlich zu bewerten. RM Herr Zimmermann möchte wissen, ob der Naturschutzbeirat nicht jetzt in der vorgeschlagenen Zusammensetzung bereits starten könne, wenn der Ausschuss und der Rat die Hoheit über die Zusammensetzung des Gremiums besitzen und ein wei- terer Verein später dazu kommen könne, wenn man sich geeinigt habe. Herr Peschen antwortet, dass die Anzahl der Beiratsmitglieder festgelegt sei, die Dachverbände Vorschlagsrecht haben und es nicht vorgesehen sei, im Nachhinein noch Akteure aufzunehmen. Da er jedoch mit den Vertreter*innen des Denkmalschutzes auf Landesebene im Ge- spräch sei, mache er den Vorschlag, die Gespräche zu intensivieren. Herrn Dr. Albach bitte er, seinen Antrag zurückzuziehen und der Beschlussvorlage zuzustimmen. 1 Das Schreiben des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vom 03.03.2021 an den Rheinischen Ver- ein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz und der E-Mail-Schriftverkehr sind der Niederschrift und der Beschlussvorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt. SB Herr Dr. Albach hält seinen Antrag auf Zurückstellung der Beschlussvorlage um einen Sitzungslauf aufrecht mit dem Hinweis auf strukturelle Probleme innerhalb ei- nes Verbandes. Er werfe dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt kein Fehlverhal- ten vor. Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den mündlich vorgetragenen Ver- tagungsantrag des SB Herrn Dr. Albach abstimmen: Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine nächste Sitzung. Abstimmungsergebnis: Mehrheilich abgelehnt mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Volt-Fraktion und der Fraktion Die Linke, gegen die FDP- Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Anschließend lässt sie über die Beschlussvorlage abstimmen: Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschlie- ßen: Der Rat wählt auf Vorschlag der in § 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) genannten Verbände folgende Vertreter in den Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln: 2 Vertreter/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Anlage 1 Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Sabine Hammer Anita Brinkhoff Jochen Woite Clemens Rott 2 Vertreter/innen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) Anlage 2 Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Dr. Susanne Euler-Bertram Jörg Siemers Jakob Risch Bastian Rixen 3 Vertreter/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) Anlage 3 Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Hubert Sumser Michael Schmitz Angelika Burauen Dorothea Schwab Harald von der Stein Lars Westermann 1 Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. (SDW) Anlage 4 Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Hermann Schmidt André Knopf 2 Vertreter/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes (RLV) Anlage 5 Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Christian Fuchs Günther Hecker Heinrich Meid Hans-Georg Hermes 1 Vertreter/in des Waldbauernverbandes (WBV) Anlage 6 Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Arnold Nesseler Jürgen Strätz 1 gemeinsame/r Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gar- tenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. (LGR) Anlage 7 Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Heribert Demel Stefan Schmitz 1 Vertreter/in des Landesjagdverbandes (LJV) Anlage 8 Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Adalbert Fuchs Stefan Würz 1 Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein- Westfalen e. V. (FV) Anlage 9 Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Jürgen Szesny Paul Hoffmann 1 Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB) Anlage 10 Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Dieter Sanden Klaus Wefelmeier 1 gemeinsame/n Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Anlage 11 Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Inge Fuhrmann Anja Tsonos-Lannois Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion. -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/570 Vorlagen-Nummer 2418/2020 Freigabedatum 27.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt auf Vorschlag der in § 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG NRW) genannten Verbände folgende Vertreter in den Naturschutzbeira t bei der Unteren Natur- schutzbehörde der Stadt Köln: 2 Vertreter/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 2 Vertreter/innen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 3 Vertreter/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 Rat 23.03.2021 2 1 Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. (SDW) Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 2 Vertreter/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes (RLV) Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1 Vertreter/in des Waldbauernverbandes (WBV) Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 1 gemeinsame/r Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesver- bandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. (LGR) Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 1 Vertreter/in des Landesjagdverbandes (LJV) Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 1 Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein- Westfalen e. V. (FV) Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 1 Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB) Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 1 gemeinsame/n Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 3 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit Ende der Wahlzeit des Rates zur Kommunalwahl am 13.09.2020 endete auch die Wahlzeit des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde. Gem. § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO- LNatSchG) üben die Mitglieder und die Stellvertreter nach Ablauf ihrer Wahlzeit ihr Amt bis zum Zu- sammentritt des neuen Naturschutzbeirats aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO- LNatSchG) wählt der Rat die Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Gem. § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Naturschutzbeirat aus 16 Mitgliedern. Er setzt sich zusam- men aus: drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord- rhein-Westfalen e. V. (LNU) je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesver- band NRW e. V. (SDW) zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V., einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Lan- desjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 5 Von den Verbänden wurden die unten genannten Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen. Die Reihenfol- ge ergibt sich aus den Wünschen der Verbände. Weitere Informationen zu den Kandidaten sind den nicht öffentlichen Anlagen 1-11 zu entnehmen. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Anlage 1 a) Sabine Hammer Ordentliches Mitglied b) Anita Brinkhoff Stellvertretendes Mitglied von a) c) Jochen Woite Ordentliches Mitglied d) Clemens Rott Stellvertretendes Mitglied von c) e) Christoph Schürmann Ersatzvorschlag Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Anlage 2 a) Dr. Susanne Euler-Bertram Ordentliches Mitglied b) Jörg Siemers Stellvertretendes Mitglied von a) c) Jakob Risch Ordentliches Mitglied d) Bastian Rixen Stellvertretendes Mitglied von c) e) Jana Romero Ersatzvorschlag Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. (LNU) Anlage 3 a) Hubert Sumser Ordentliches Mitglied b) Michael Schmitz Stellvertretendes Mitglied von a) c) Angelika Burauen Ordentliches Mitglied d) Dorothea Schwab Stellvertretendes Mitglied von c) e) Harald von der Stein Ordentliches Mitglied f) Lars Westermann Stellvertretendes Mitglied von e) g) Frank Jösting Ersatzvorschlag 6 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. (SDW) Anlage 4 a) Hermann Schmidt Ordentliches Mitglied b) André Knopf Stellvertretendes Mitglied von a) c) Christina Kirsch Ersatzvorschlag Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. (RLV) Anlage 5 a) Christian Fuchs Ordentliches Mitglied b) Günther Hecker Stellvertretendes Mitglied von a) c) Heinrich Meid Ordentliches Mitglied d) Hans-Georg Hermes Stellvertretendes Mitglied von c) e) Hans-Willi Buchmüller Ersatzvorschlag Waldbauernverband NRW e.V. (WBV) Anlage 6 a) Arnold Nesseler Ordentliches Mitglied b) Jürgen Strätz Stellvertretendes Mitglied von a) c) Robert Niederprüm Ersatzvorschlag Landesverband Gartenbau Rheinland e.V. (LGR) Anlage 7 a) Heribert Demel Ordentliches Mitglied b) Stefan Schmitz Stellvertretendes Mitglied von a) c) Jakob Röllgen Ersatzvorschlag Landesjagdverband NRW e.V. (LJV) Anlage 8 a) Adalbert Fuchs Ordentliches Mitglied b) Stefan Würz Stellvertretendes Mitglied von a) c) Robert Korff Ersatzvorschlag 7 Fischereiverband NRW e.V. (FV) Anlage 9 a) Jürgen Szesny Ordentliches Mitglied b) Paul Hoffmann Stellvertretendes Mitglied von a) c) Alfons Schophius Ersatzvorschlag Landessportbund NRW e.V. (LSB) Anlage 10 a) Dieter Sanden Ordentliches Mitglied b) Klaus Wefelmeier Stellvertretendes Mitglied von a) b) Christine Kupferer Ersatzvorschlag Imkerverband Rheinland e.V. (IVR) Anlage 11 a) Inge Fuhrmann Ordentliches Mitglied b) Anja Tsonos-Lannois Stellvertretendes Mitglied von a) c) Jürgen Meder Ersatzvorschlag
Beratungsverlauf
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04.03.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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