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2418/2020

Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 17.5

Anlage 12 Auszug Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 04.03.2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 12 Auszug Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 04.03.2021

9014 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 10.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 04.03.2021  
öffentlich 
4.1.3 Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der 
Stadt Köln 
2418/2020 
SB Herr Dr.-Albach meldet Beratungsbedarf an, da die Interessen des Denkmal-
schutzes z. B. im Grüngürtel oder in historischen Parks, nicht ausreichend berück-
sichtigt worden seien. Auch halte er die Zusammensetzung des Gremiums noch 
nicht für angemessen und beantragt, die Beschlussvorlage um einen Beratungslauf 
zurückzustellen. 
Herr Peschen erklärt, dass die Legislaturperiode des Naturschutzbeirates bei der 
Unteren Naturschutzbehörde der des Rates entspreche und auch die Wahlzeit des 
Naturschutzbeirates am 13.09.2020 endete. Derzeit würden wichtige Entscheidun-
gen durch den Beiratsvorsitzenden getroffen, was kein Zustand für Kontinuität be-
deute. 
Daher sei es wichtig, den Beirat relativ schnell zu wählen, damit dieser am 
26.04.2021 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen könne. 
Herr Peschen geht auf den Konflikt zwischen dem Rheinischen Verein für Denkmal-
pflege und Landschaftsschutz (RVDL) und der Landesgemeinschaft Naturschutz und 
Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU) ein, die auch Trägerin, also Dachverband, 
der Denkmalschützer sei.  
Der RVDL habe sich mit Schreiben vom 22.02.2021 an die Umweltverwaltung der 
Stadt Köln gewandt und sich gegen die Zusammensetzung ohne Beachtung ihrer 
eigenen Institution ausgesprochen. Daraufhin habe er mit dem Geschäftsführer der 
LNU, Herrn Dr. Fischer, Kontakt aufgenommen und ihn gefragt, ob dieser Schriftsatz 
mit dem LNU abgestimmt sei. Herr Dr. Fischer habe geantwortet, dass der Vor-
schlagsliste des RVDL keine Bevollmächtigung durch die LNU zugrunde lag.  
Herr Peschen führt weiter aus, dass er die Angelegenheit auch dem Rechtsamt der 
Stadt Köln zur finalen Prüfung vorgelegt habe. Dieses habe ihm bestätigt, dass die 
Vorgehensweise der Umweltverwaltung regelkonform sei.

Er werde das Schreiben des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vom 03.03.2021 
an den RVDL sowie den gesamten E-Mail-Schriftverkehr mit dem LNU den Aus-
schussmitgliedern zur Verfügung stellen. 1  
RM Herr Schallehn bemerkt, es sei gute Tradition im Ausschuss, die Vorschläge der 
Verbände als Politik nicht bewerten bzw. eine Auswahl vornehmen sondern sie an-
zunehmen. Der Vorschlag sei formal richtig und er betrachte die Beschlussvorlage 
als dringlich. Eine Befreiung von den Gebots- / Verbotsvorschriften des Landschafts-
planes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzgesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen ohne Beteiligung des Beirates lehne er ab und bitte  Herrn Dr. 
Albach, den Antrag auf Vertagung zurückzunehmen. 
SB Herr Struwe bestätigt der Verwaltung, schlüssig gehandelt zu haben. Die Zu-
sammensetzung des Naturschutzbeirates entsprechend der Verbände sei seiner 
Kenntnis nach gesetzlich geregelt. Herr Struwe möchte wissen, ob es für den Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün möglich sei, auf die personelle Zusammensetzung 
an den Verbänden vorbei einzuwirken. 
Herr Peschen erläutert, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und der Rat 
das Auswahlrecht besitzen. Es sei allerdings, wie Herr Schallehn bereits ausführte, 
allgemeine Gepflogenheit, die Verbände nach ihren Vorschlägen zu fragen und die-
sen zu folgen. Ihm sei auch wichtig, die Basis der Zusammenarbeit mit den Verbän-
den zu stärken. 
RM Herr Spehl erwähnt, dass die Vertreter*innen der Denkmalpflege ihm berichtet 
haben, dass der RVDL innerhalb der LNU ein Vorschlagsrecht habe und die LNU 
dieses Vorschlagsrecht umgangen habe, indem sie die Personen, die schon in die-
sem Gremium sitzen, erneut vorgeschlagen habe. Ihn interessiere, ob das Rechts-
amt bestätigt habe, dass die Vorschläge der LNU rechtmäßig zustande gekommen 
seien. 
Herr Peschen trägt vor, er habe den letzten Brief der RVDL vom 22.02.2021 der LNU 
zur Verfügung gestellt und gefragt, wie es einzuordnen sei, dass ein Mitgliedsverein 
diesen Vorschlag mache. LNU- Interna habe er nicht zu bewerten! 
Der Kandidatenvorschlag sei Sache des Verbandes und der Unteren Naturschutzbe-
hörde (UNB) lag nur ein vom Verband freigegebener Vorschlag vor. Es gab auch 
kein Problem, es war lediglich der Einspruch eines Vereins rechtlich zu bewerten.  
RM Herr Zimmermann möchte wissen, ob der Naturschutzbeirat nicht jetzt in der 
vorgeschlagenen Zusammensetzung bereits starten könne, wenn der Ausschuss und 
der Rat die Hoheit über die Zusammensetzung des Gremiums besitzen und ein wei-
terer Verein später dazu kommen könne, wenn man sich geeinigt habe. 
Herr Peschen antwortet, dass die Anzahl der Beiratsmitglieder festgelegt sei, die 
Dachverbände Vorschlagsrecht haben und es nicht vorgesehen sei, im Nachhinein 
noch Akteure aufzunehmen. 
Da er jedoch mit den Vertreter*innen des Denkmalschutzes auf Landesebene im Ge-
spräch sei, mache er den Vorschlag, die Gespräche zu intensivieren.  
Herrn Dr. Albach bitte er, seinen Antrag zurückzuziehen und der Beschlussvorlage 
zuzustimmen. 
                                                 
1 Das Schreiben des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vom 03.03.2021 an den Rheinischen Ver-
ein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz  und der E-Mail-Schriftverkehr sind der Niederschrift und 
der Beschlussvorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

SB Herr Dr. Albach hält seinen Antrag auf Zurückstellung der Beschlussvorlage um 
einen Sitzungslauf aufrecht mit dem Hinweis auf strukturelle Probleme innerhalb ei-
nes Verbandes. Er werfe dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt kein Fehlverhal-
ten vor. 
 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den mündlich vorgetragenen Ver-
tagungsantrag des SB Herrn Dr. Albach abstimmen: 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine 
nächste Sitzung. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheilich abgelehnt mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der 
CDU-Fraktion, der Volt-Fraktion und der Fraktion Die Linke, gegen die FDP-
Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion. 
 Anschließend lässt sie über die Beschlussvorlage abstimmen: 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschlie-
ßen: 
Der Rat wählt auf Vorschlag der in § 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG 
NRW) genannten Verbände folgende Vertreter in den Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde der Stadt Köln:  
2 Vertreter/innen  
des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)  Anlage 1 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
Sabine Hammer 
 
Anita Brinkhoff 
 
Jochen Woite 
 
Clemens Rott 
 
 
2 Vertreter/innen  
des Naturschutzbundes Deutschland (NABU)     Anlage 2 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
Dr. Susanne Euler-Bertram 
 
Jörg Siemers 
 
Jakob Risch 
 
Bastian Rixen

3 Vertreter/innen  
der Landesgemeinschaft Naturschutz  
und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)      Anlage 3 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
Hubert Sumser 
 
Michael Schmitz 
 
Angelika Burauen 
 
Dorothea Schwab 
 
Harald von der Stein 
 
Lars Westermann 
 
 
1 Vertreter/in  
der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald  
Nordrhein-Westfalen e.V. (SDW)      Anlage 4 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Hermann Schmidt 
 
André Knopf 
 
 
2 Vertreter/innen  
des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes (RLV)  Anlage 5 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
Christian Fuchs 
 
Günther Hecker 
 
Heinrich Meid 
 
Hans-Georg Hermes 
 
 
1 Vertreter/in  
des Waldbauernverbandes (WBV)      Anlage 6 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Arnold Nesseler 
 
Jürgen Strätz 
 
 
1 gemeinsame/r Vertreter/in  
des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gar-
tenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- 
und Gemüsebauer e.V. (LGR)       Anlage 7 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Heribert Demel 
 
Stefan Schmitz

1 Vertreter/in  
des Landesjagdverbandes (LJV)       Anlage 8 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Adalbert Fuchs 
 
Stefan Würz 
 
 
1 Vertreter/in  
des Fischereiverbandes Nordrhein- Westfalen e. V. (FV)   Anlage 9 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Jürgen Szesny 
 
Paul Hoffmann 
 
 
1 Vertreter/in 
des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB)  Anlage 10 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Dieter Sanden 
 
Klaus Wefelmeier  
 
 
1 gemeinsame/n Vertreter/in  
des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes  
Westfälischer und Lippischer Imker e.V.     Anlage 11 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Inge Fuhrmann 
 
Anja Tsonos-Lannois 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

Beschlussvorlage Rat

7754 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 2418/2020 
Freigabedatum 27.01.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt auf Vorschlag der in § 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG NRW) 
genannten Verbände folgende Vertreter in den Naturschutzbeira t bei der Unteren Natur-
schutzbehörde der Stadt Köln:  
 
2 Vertreter/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)  
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2 Vertreter/innen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3 Vertreter/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)  
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
1 Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. (SDW) 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
 
 
 
 
 
2 Vertreter/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes (RLV) 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1 Vertreter/in des Waldbauernverbandes (WBV) 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
 
 
 
 
 
1 gemeinsame/r Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesver-
bandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und 
Gemüsebauer e.V. (LGR)  
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
 
 
 
 
 
1 Vertreter/in des Landesjagdverbandes (LJV) 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
 
 
 
 
 
1 Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein- Westfalen e. V. (FV) 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
 
 
 
 
 
1 Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB) 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
 
 
 
 
 
1 gemeinsame/n Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes 
Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied

3

4 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Mit Ende der Wahlzeit des Rates zur Kommunalwahl am 13.09.2020 endete auch die Wahlzeit des 
Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde. 
Gem. § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-
LNatSchG) üben die Mitglieder und die Stellvertreter nach Ablauf ihrer Wahlzeit ihr Amt bis zum Zu-
sammentritt des neuen Naturschutzbeirats aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt bis zur Wahl des 
neuen Vorsitzenden in seinem Amt. 
Gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-
LNatSchG) wählt der Rat die Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde 
für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. 
 
Gem. § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Naturschutzbeirat aus 16 Mitgliedern. Er setzt sich zusam-
men aus: 
 drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord-
rhein-Westfalen e. V. (LNU) 
 je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und 
des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesver-
band NRW e. V. (SDW) 
 zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes, 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V., 
 einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes 
Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des 
Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. 
 einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Lan-
desjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 
1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. 
S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V.  
 einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes 
Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

5 
Von den Verbänden wurden die unten genannten Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen. Die Reihenfol-
ge ergibt sich aus den Wünschen der Verbände. Weitere Informationen zu den Kandidaten sind den 
nicht öffentlichen Anlagen 1-11 zu entnehmen. 
 
 
 
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)   Anlage 1 
 
a) Sabine Hammer   Ordentliches Mitglied 
 
b) Anita Brinkhoff    Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Jochen Woite    Ordentliches Mitglied 
 
d) Clemens Rott   Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) Christoph Schürmann   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)     Anlage 2 
 
a) Dr. Susanne Euler-Bertram Ordentliches Mitglied 
 
b) Jörg Siemers   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Jakob Risch   Ordentliches Mitglied 
 
d) Bastian Rixen   Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) Jana Romero   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. (LNU) Anlage 3 
 
a) Hubert Sumser   Ordentliches Mitglied 
 
b) Michael Schmitz   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Angelika Burauen   Ordentliches Mitglied 
 
d) Dorothea Schwab   Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) Harald von der Stein  Ordentliches Mitglied 
 
f) Lars Westermann   Stellvertretendes Mitglied von e) 
 
g) Frank Jösting   Ersatzvorschlag

6 
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. (SDW)    Anlage 4 
 
a) Hermann Schmidt   Ordentliches Mitglied 
 
b) André Knopf   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Christina Kirsch   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. (RLV)    Anlage 5 
 
a) Christian Fuchs   Ordentliches Mitglied 
 
b) Günther Hecker   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Heinrich Meid   Ordentliches Mitglied 
 
d) Hans-Georg Hermes  Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) Hans-Willi Buchmüller  Ersatzvorschlag 
 
 
 
Waldbauernverband NRW e.V. (WBV)      Anlage 6 
 
a) Arnold Nesseler   Ordentliches Mitglied 
 
b) Jürgen Strätz   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Robert Niederprüm   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Landesverband Gartenbau Rheinland e.V. (LGR)     Anlage 7 
 
a) Heribert Demel   Ordentliches Mitglied 
 
b) Stefan Schmitz   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Jakob Röllgen   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Landesjagdverband NRW e.V. (LJV)       Anlage 8 
 
a) Adalbert Fuchs   Ordentliches Mitglied 
 
b) Stefan Würz   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Robert Korff    Ersatzvorschlag

7 
Fischereiverband NRW e.V. (FV)       Anlage 9 
 
a) Jürgen Szesny   Ordentliches Mitglied 
 
b) Paul Hoffmann   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Alfons Schophius   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Landessportbund NRW e.V. (LSB)       Anlage 10 
 
a) Dieter Sanden   Ordentliches Mitglied 
 
b) Klaus Wefelmeier   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
b) Christine Kupferer   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Imkerverband Rheinland e.V. (IVR)       Anlage 11 
 
a) Inge Fuhrmann   Ordentliches Mitglied 
 
b) Anja Tsonos-Lannois  Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Jürgen Meder   Ersatzvorschlag

Beratungsverlauf (2)

04.03.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 17.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2418/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2021
Erstellt
06.08.2020 11:07