0092/2017
GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln: Entsendung eines Stellvertreters für den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
5251 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/20/201/2
Vorlagen-Nummer
0092/2017
Freigabedatum
24.05.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln: Entsendung eines
Stellvertreters für den Aufsichtsrat
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln entsendet entsprechend § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der GIZ Grün-
der- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln für das am 02.09.2014 vom Rat der
Stadt Köln bereits entsandte Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Michael Josipovic, folgenden Stellver-
treter bzw. folgende Stellvertreterin:
bereits entsandtes Mitglied: Stellvertreterin:
1) Herr Michael Josipovic Frau Brigitte Scholz
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW die Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW die
Oberbürgermeisterin bzw. der/die Oberbürgermeisterin bzw. der/die
von ihr vorgeschlagene Bedienstete von ihr vorgeschlagene Bedienstete
der Stadt Köln der Stadt Köln
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.
Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt
Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitglie-
dern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum
Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.
Rat 11.07.2017
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im Technolo-
giePark Köln (GIZ) mit 27,6 % beteiligt. Mitgesellschafter sind die RE Cologne Industriebau GmbH &
Co. KG (67,4 %) und die Kölner Bank eG (5 %).
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GIZ (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) be-
steht der Aufsichtsrat aus jeweils zwei Mitgliedern pro Gesellschafter. Damit können zwei Mitglieder
von der Stadt Köln entsandt werden. Darüber hinaus wird gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertra-
ges für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Stellvertreter für den Verhinderungsfall bestimmt.
Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages endet die Mitgliedschaft auch, wenn das Mitglied das
für seine Benennung maßgebende Amt oder Mandat bei dem Entsendungsberechtigten nicht mehr
ausübt. Gemäß Abs. 6 bestellt der Entsendungsberechtigte bei Ausscheiden eines Aufsichtsratsmit-
gliedes unverzüglich einen Nachfolger.
Der Rat der Stadt Köln hat am 02.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der GIZ Gründer-
und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln. Des Weiteren bestimmt der Rat für den
Verhinderungsfall der Aufsichtsratsmitglieder folgende Stellvertreter.
Mitglieder: Stellvertreter:
1) Michael Josipovic Maria Kröger
(Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. ein von ihr vorgeschlagener Be-
diensteter der Stadt Köln)
2) Andreas Pöttgen Malik Karaman
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden
aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw.
der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur
Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat
der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mit-
gliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.“
Maria Kröger wurde vom Rat der Stadt Köln als Stellvertreterin für den Fall bestimmt, dass Herr Mi-
chael Josipovic als Aufsichtsratsmitglied verhindert ist.
Frau Kröger ist mit Ablauf des 29.02.2016 aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschieden. Es ist da-
her ein neuer Verhinderungsvertreter für Herrn Michael Josipovic zu benennen.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten
von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen
sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde da-
zuzählen. Da Herr Michael Josipovic als gemeindlicher Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den
Aufsichtsrat gewählt wurde, muss es sich auch bei dessen Verhinderungsvertreter um einen von der
Oberbürgermeisterin vorzuschlagenden Bediensteten der Stadt Köln handeln.
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m.
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§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des von
ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Beset-
zung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf den ver-
bleibenden Sitz Anwendung.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0092/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27