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GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln: Entsendung eines Stellvertreters für den Aufsichtsrat
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0092/2017 vom 24.05.2017
Stand: Am 11.07.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0092/2017 Freigabedatum 24.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln: Entsendung eines Stellvertreters für den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet entsprechend § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der GIZ Grün- der- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln für das am 02.09.2014 vom Rat der Stadt Köln bereits entsandte Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Michael Josipovic, folgenden Stellver- treter bzw. folgende Stellvertreterin: bereits entsandtes Mitglied: Stellvertreterin: 1) Herr Michael Josipovic Frau Brigitte Scholz Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW die Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW die Oberbürgermeisterin bzw. der/die Oberbürgermeisterin bzw. der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln der Stadt Köln Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitglie- dern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist am Stammkapital der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im Technolo- giePark Köln (GIZ) mit 27,6 % beteiligt. Mitgesellschafter sind die RE Cologne Industriebau GmbH & Co. KG (67,4 %) und die Kölner Bank eG (5 %). Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GIZ (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) be- steht der Aufsichtsrat aus jeweils zwei Mitgliedern pro Gesellschafter. Damit können zwei Mitglieder von der Stadt Köln entsandt werden. Darüber hinaus wird gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertra- ges für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Stellvertreter für den Verhinderungsfall bestimmt. Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages endet die Mitgliedschaft auch, wenn das Mitglied das für seine Benennung maßgebende Amt oder Mandat bei dem Entsendungsberechtigten nicht mehr ausübt. Gemäß Abs. 6 bestellt der Entsendungsberechtigte bei Ausscheiden eines Aufsichtsratsmit- gliedes unverzüglich einen Nachfolger. Der Rat der Stadt Köln hat am 02.09.2014 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln. Des Weiteren bestimmt der Rat für den Verhinderungsfall der Aufsichtsratsmitglieder folgende Stellvertreter. Mitglieder: Stellvertreter: 1) Michael Josipovic Maria Kröger (Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. ein von ihr vorgeschlagener Be- diensteter der Stadt Köln) 2) Andreas Pöttgen Malik Karaman Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mit- gliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.“ Maria Kröger wurde vom Rat der Stadt Köln als Stellvertreterin für den Fall bestimmt, dass Herr Mi- chael Josipovic als Aufsichtsratsmitglied verhindert ist. Frau Kröger ist mit Ablauf des 29.02.2016 aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschieden. Es ist da- her ein neuer Verhinderungsvertreter für Herrn Michael Josipovic zu benennen. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde da- zuzählen. Da Herr Michael Josipovic als gemeindlicher Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat gewählt wurde, muss es sich auch bei dessen Verhinderungsvertreter um einen von der Oberbürgermeisterin vorzuschlagenden Bediensteten der Stadt Köln handeln. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 3 § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des von ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Beset- zung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf den ver- bleibenden Sitz Anwendung.
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