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0092/2017

GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln: Entsendung eines Stellvertreters für den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 17.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5251 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0092/2017 
Freigabedatum 
24.05.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln: Entsendung eines 
Stellvertreters für den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln entsendet entsprechend § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der GIZ Grün-
der- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln für das am 02.09.2014 vom Rat der 
Stadt Köln bereits entsandte Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Michael Josipovic, folgenden Stellver-
treter bzw. folgende Stellvertreterin: 
 
 
     bereits entsandtes Mitglied:   Stellvertreterin: 
 
 
1)  Herr Michael Josipovic     Frau Brigitte Scholz 
 
     Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW die   Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW die 
     Oberbürgermeisterin bzw. der/die   Oberbürgermeisterin bzw. der/die 
     von ihr vorgeschlagene Bedienstete   von ihr vorgeschlagene Bedienstete 
     der Stadt Köln     der Stadt Köln 
 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. 
Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder 
Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt 
Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitglie-
dern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum 
Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im Technolo-
giePark Köln (GIZ) mit 27,6 % beteiligt. Mitgesellschafter sind die RE Cologne Industriebau GmbH & 
Co. KG (67,4 %) und die Kölner Bank eG (5 %). 
 
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GIZ (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) be-
steht der Aufsichtsrat aus jeweils zwei Mitgliedern pro Gesellschafter. Damit können zwei Mitglieder 
von der Stadt Köln entsandt werden. Darüber hinaus wird gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertra-
ges für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Stellvertreter für den Verhinderungsfall bestimmt. 
 
Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages endet die Mitgliedschaft auch, wenn das Mitglied das 
für seine Benennung maßgebende Amt oder Mandat bei dem Entsendungsberechtigten nicht mehr 
ausübt. Gemäß Abs. 6 bestellt der Entsendungsberechtigte bei Ausscheiden eines Aufsichtsratsmit-
gliedes unverzüglich einen Nachfolger. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 02.09.2014 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der GIZ Gründer- 
und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln. Des Weiteren bestimmt der Rat für den 
Verhinderungsfall der Aufsichtsratsmitglieder folgende Stellvertreter.  
   
Mitglieder:    Stellvertreter: 
 
1) Michael Josipovic  Maria Kröger 
 
 (Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. ein von ihr vorgeschlagener Be-
diensteter der Stadt Köln) 
 
2) Andreas Pöttgen   Malik Karaman 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden 
aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. 
der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur 
Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat 
der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mit-
gliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.“ 
 
Maria Kröger wurde vom Rat der Stadt Köln als Stellvertreterin für den Fall bestimmt, dass Herr Mi-
chael Josipovic als Aufsichtsratsmitglied verhindert ist.  
 
Frau Kröger ist mit Ablauf des 29.02.2016 aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschieden. Es ist da-
her ein neuer Verhinderungsvertreter für Herrn Michael Josipovic zu benennen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten 
von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen 
sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde da-
zuzählen. Da Herr Michael Josipovic als gemeindlicher Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den 
Aufsichtsrat gewählt wurde, muss es sich auch bei dessen Verhinderungsvertreter um einen von der 
Oberbürgermeisterin vorzuschlagenden Bediensteten der Stadt Köln handeln. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m.

3 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des von 
ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Beset-
zung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf den ver-
bleibenden Sitz Anwendung.

Beratungsverlauf (1)

11.07.2017 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0092/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27