Mandari Insight

V/0965/2018

Antrag der AfD-Ratsgruppe Nr. A-R/0058/2018 "Grundsteuer reformieren - Steueraufkommen sichern - Belastungen minimieren"

Vorlagen 23.10.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2018, TOP 2.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 - Ratsvorlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Ratsvorlage

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Ansehen

Anlage A

4595 Zeichen

Anlage A zur V/0965/2018 
Kurzüberblick 
Hier steht eine Zusammenfassung zum Inhalt der Vorlage in höchstens 5 Zeilen 
2 
3 
4 
5 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der 
Produktgruppe im Haushaltsplan) mit der Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus 
dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht werden soll. Dabei ist ebenfalls anzugeben, wann das 
Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonstigem Aufwand es erreicht wird. 
Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
oder Ziele aus dem Haushaltsplan  
z. B. PG 1301 
1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) 
soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang 
gewährleistet bleiben. 
2. Der Zuschussbedarf je qm Grünanlagen bzw. Grün- und Freiflächen (der städtischen Ämter 
und Einrichtungen) darf nicht überproportional steigen (Maßstab ist die allgemeine Preisstei-
gerung). 
 
 Beispiel: 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, 
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Bau einer weiteren Städtischen Gesamtschule“.  
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Rea-
lisierung zum Schuljahr 20XX/20XX vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von XX 
Mio. Euro zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG

Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn 
der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht 
 Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, 
 inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft 
 migrationspolitische Aussagen trifft, 
 das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder 
 klimaschutzrelevante Aussagen trifft, 
und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be-
deutung und Relevanz ist. 
Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind 
in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle 
aufzunehmen.

Anlage 2 - Ratsvorlage

3115 Zeichen

1,

Aubasr 2

Sn:

Reform der Grundsteuer

(Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
vom 21. Juni 2018 — 222. Sitzung in Berlin)

Der Hauptausschuss bekräftigt angesichts des Grundsteuer-Urteils des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 10. April 2018 seine Forderung an Bund und Länder, unverzüglich ei-
ne Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Die Grundsteuer ist eine unverzicht-
bare Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Die engen zeitlichen Vorgaben des Bun-
desverfassungsgerichts für die Verabschiedung eines Reformgesetzes und die anschlie-
Bend notwendige Neubewertung aller 35 Millionen Grundstücke in Deutschland dulden
kein weiteres Zögern.

Das Bundesratsmodell aus dem Herbst 2016 ist nach Auffassung des Hauptausschusses
eine geeignete Grundlage für einen neuen Gesetzgebungsprozess. Das Modell genügt den
Maßgaben der Verfassungs-Rechtsprechung und kann die vielfältigen Anforderungen der
Städte und Gemeinden, der Länder sowie des Bundes angemessen berücksichtigen. Auch
die im Koalitionsvertrag vorgesehene Tarifoption für unbebaute Grundstücke kann in die-
sem Modell umgesetzt werden (Grundsteuer C).

Der Hauptausschuss ist für Modifikationen des Modells grundsätzlich weiterhin aufge-
schlossen. Das gilt insbesondere für Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und zur
Korrektur unerwünschter Belastungswirkungen. Der Hauptausschuss bekräftigt dabei die
folgenden Anforderungen an eine Reform der Grundsteuer:

3.1. Die Grundsteuer muss verfassungsfest ausgestaltet werden. Es ist eine frühzeitige und
umfassende Analyse der verfassungsrechtlichen Risiken durchzuführen. Zudem sollte
die Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch eine Klarstellung im Grundgesetz
abgesichert werden.

3.2. Das Steueraufkommen der Städte und Gemeinden aus der Grundsteuer muss gesichert
werden.

Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin - Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999
‚Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln - Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128
‚Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN - Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21
Internet: www.staedtetag.de

Dr

3.3. Die verfassungsrechtlich verbürgte Hebesatz-Garantie der Städte und Gemeinden
muss unangetastet bleiben.

3.4. Die Bemessungsgrundlage sollte sich am Wert der Grundstücke orientieren. Die
grundsteuerlichen Bewertungsverfahren sollten bundeseinheitlich geregelt werden.

3.5. Die neue Bemessungsgrundlage sollte — unter strikter Beachtung der verfassungs-
rechtlichen Maßgaben — mit möglichst einfachen, schnell umsetzbaren Verfahren er-
mittelbar sowie für die Bürger nachvollziehbar sein.

. Der Hauptausschuss erwartet von den Ländern, dass die Finanzverwaltungen mit den
notwendigen zusätzlichen Sach- und Personalmitteln ausgestattet werden, die für eine
fristgerechte Neubewertung aller Grundstücke erforderlich sind.

. Die Verantwortung für den verfassungswidrigen Zustand der Grundsteuer und die fristge-
rechte Bewältigung der Reform-Erfordernisse liegt bei Bund und Ländern. Daher müssen
Bund und Länder für alle Grundsteuer-Ausfälle einstehen, falls die Reform nicht rechtzei-

tig gelingt.

Beschlussvorlage

5923 Zeichen

V/0965/2018 
V/0965/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der AfD-Ratsgruppe Nr. A-R/0058/2018 "Grundsteuer reformieren - Steueraufkommen 
sichern - Belastungen minimieren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zum Stand und zu den Aktivitäten des 
Deutschen Städtetages zur Grundsteuerreform zur Kenntnis.  
 
2. Der Antrag der AfD-Ratsgruppe Nr. A-R/0058/2018 (Anlage 1) ist damit erledigt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antragslage 
 
           Mit dem Antrag der AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster wird der Oberbürgermeister der 
Stadt in seiner gegenwärtigen Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages gebeten, 
sich für die Belange der Kommunen bei der geplanten Reform der Grundsteuer unter Beach-
tung insbesondere folgender Punkte einzusetzen: 
 
 Die Ertragshoheit der Grundsteuer liegt auch in Zukunft bei den Kommunen.  
 
 Die Neujustierung der Grundsteuer muss auch in Zukunft eine stabile und sichere Ein-
nahme für die Kommunen garantieren.  
 
 Die Reform darf im Ergebnis zu keinen Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer füh-
ren. 
 
 
 
Dezernent Oberbürgemeister 
 
23.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Uetz 
Telefon: 492 60 20 
Uetz@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0965/2018 
2. Wesentliche Beschlüsse des Deutschen Städtetages zur Grundsteuerreform 
 
 Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer we-
gen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Das Gericht hat enge Fris-
ten für eine Reform gesetzt: Bereits bis zum 31. Dezember 2019 muss ein Reformgesetz ver-
abschiedet werden. Zudem muss das neue Recht spätestens zum 1. Januar 2025 zur Anwen-
dung gelangen. Die Umsetzung dieser Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch 
Bund und Länder sind für die Städte und Gemeinden von großer Bedeutung. Die Reform der 
Grundsteuer ist mehrfach Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der obersten Be-
schlussgremien des Deutschen Städtetages gewesen. Der Hauptausschuss des Deutschen 
Städtetages hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 die bisherige Beschlusslage zusammen-
gefasst und nochmals bekräftigt (siehe Anlage 2). Insbesondere wird auf Ziffer 3 der Be-
schlussfassung verwiesen, mit dem die Anforderungen des Deutschen Städtetages an eine 
Reform der Grundsteuer benannt und bekräftigt werden: 
 
 verfassungsfeste Ausgestaltung, 
 
 Sicherung des Steueraufkommens der Städte und Gemeinden aus der Grundsteuer, 
 
 Sicherung der verfassungsrechtlich verbürgten Hebesatz-Garantie der Städte und Ge-
meinden, 
 
 Orientierung der Bemessungsgrundlage am Wert des Grundstückes, 
 
 einfache und schnell umsetzbare Verfahren für die Ermittlung der neuen Bemessungs-
grundlage sowie eine Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, die für die Bürgerinnen 
und Bürger nachvollziehbar ist. 
 
 Der Reformprozess bei der Grundsteuer ist gegenwärtig trotz des hohen zeitlichen Hand-
lungsdrucks in Teilen ins Stocken beraten. Der Bund beabsichtigt, erst im Dezember 2018 ein 
Eckpunkte-Papier für ein neues Grundsteuer-Reformmodell vorzulegen. Angesichts der engen 
Fristsetzungen des Bundesverfassungsgerichtes ist dies für die Städte nicht nachvollziehbar. 
Das Präsidium/der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat daher am 26. September 
2018 erneut zu dieser Thematik beraten und folgende Beschlüsse gefasst: 
 
 Das Präsidium betrachtet mit großer Sorge, dass auch fünf Monate nach der Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichtes keine Fortschritte auf dem Weg zu einer Grundsteuer-
Reform erkennbar sind. Zwar begrüßt das Präsidium die geäußerte Bereitschaft des Bun-
desfinanzministers zu einem neuen Reformvorstoß. Doch müssen der Ankündigung jetzt 
auch Taten folgen. 
 
 Das Präsidium bekräftigt deshalb nochmals seine Forderung an Bund und Länder, unver-
züglich eine Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Der Bund wird aufgefordert, 
das angekündigte Eckpunktepapier für ein neues Grundsteuer-Modell schnellstmöglich 
vorzulegen. Zudem erwartet das Präsidium vom Bund, dass der Modellvorschlag auch ei-
nen konkreten Fahrplan für dessen fristgerechte Umsetzung beinhaltet.  
 
 Die fiskalischen Auswirkungen der Reform werden sich bei den Städten und Gemeinden 
zeigen. Für das Präsidium ist daher inakzeptabel, dass die gemeindliche Ebene gegen-
wärtig nur punktuell in die Beratungen auf Bund-/Länder-Ebene eingebunden wird. Das 
Präsidium erwartet vom Bund regelmäßige Informationen über Beratungsstände und ge-
plante Folgeschritte bei der Vorbereitung und Umsetzung der Reform. Auch die betroffe-
nen kommunalen Fachverwaltungen müssen von Anfang an in die Planungen für neue 
Verwaltungsverfahren eingebunden werden, da sie auch zukünftig zentrale Aufgaben bei 
der Grundsteuer-Administration übernehmen werden.

- 3 - 
V/0965/2018 
3. Beschlussempfehlung 
 
            Wie der Begründung (vgl. Ziffer 2) zu entnehmen ist, setzt sich der Deutsche Städtetag – auch 
zur Grundsteuerreform - nachhaltig für die Interessen der Kommunen ein, wie die Beschlüsse 
des Präsidiums und des Hauptausschusses, aber auch der weiteren Fachgremien des Deut-
schen Städtetages zeigen. Präsident und Gremien des Deutschen Städtetages werden sich 
weiterhin für eine sich an den Belangen der Städte und Gemeinden orientierende Reform der 
Grundsteuer einsetzen.  
 
            Das inhaltliche Anliegen des Ratsantrages der AfD-Ratsgruppe ist durch die Beratungen und 
Beschlussfassungen der Gremien des Deutschen Städtetages bereits in weiten Teilen aufge-
griffen. Der Ratsantrag ist damit erledigt.  
 
 
 
gez.  
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Ratsantrag AFD-Ratsgruppe A-R/0058/2018 
Anlage 2: Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages zur Reform der Grundsteuer 
 vom 21. Juni 2018

Anlage 1 - Ratsvorlage

5764 Zeichen

Aula F A
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0058/2018

UNI

OMU Deutschland
AD-Ratsgruppe Im Rat der Stadt Münster

Alternative

Grundsteuer reformieren AfD-Ratsgruppe
Steueraufkommen sichern im Rat der Stadt Münster
Belastungen minimieren

Leostr. 16-B

48153 Münster

Tel. (0251) 60688623

martin.schiller@afd-

muenster.de
Antrag an den Rat der Stadt Münster

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Der Oberbürgermeister der Stadt Münster setzt sich in seiner gegenwärtigen
Funktion als

Präsident des Deutschen Städtetages nachdrücklich für die Belange der Kommunen
bei

der Neugestaltung der Grundsteuer nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom

11.04.2018 ein. |

2. Der Oberbürgermeister setzt sich als Präsident des Deutschen Städtetages
gegenüber den

Regierungen des Bundes und der Länder bei einer Reform der Grundsteuer für die
nachfolgenden

Punkte ein.

« Die Ertragshoheit der Grundsteuer liegt auch in Zukunft bei den Kommunen.

* Die Neujustierung der Grundsteuer muss auch in der Zukunft eine stabile und
sichere Einnahme für die Kommunen garantieren.

* Die Reform darf im Ergebnis zu keinen Mehrbelastungen für Mieter und
Eigentümer führen.

Begründung:
AfD-Ratsgruppe Münster

Leostraße 16 B
48153 Münster

Mitglieder |
Marrtin Schiller (Sprecher) ) +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de
Richard Frederik Mol

| 62 martin.schiller@afd-muenster.de

Mit Urteil vom 11.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer
gegenwärtigen Form für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Weil nach
Auffassung des Gerichtes gleichartige Sachverhalte ungleich besteuert worden sind.

Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2019 gegeben, das
Grundsteuergesetz zu reformieren. Und für die Bewertung der Grundstücke und die

daraus abgeleitete Erhebung der Grundsteuer ein Modell zu entwickeln, dass mit dem
Grundgesetz vereinbar ist.

Die Grundsteuer ist gegenwärtig eine Steuer deren Aufkommen in voller Höhe den
Kommunen zufließt. Sie ist wegen der Immobilität der Besteuerungsgrundlage eine
stabile und verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen. Der Betrag aus dieser
Steuerart ist sehr genau planbar für den städtischen Kämmerer. Zudem gibt es bei
dieser Steuerart praktisch keine relevanten Ausfälle.

Die Grundsteuer muss daher auch nach einer Reform des Grundsteuergesetzes den
Kommunen als sichere Einnahmequelle erhalten bleiben. Ebenso muss sichergestellt
werden, dass die Grundsteuer als Steuerquelle insgesamt erhalten bleibt.

Zudem muss auch nach einer Neufassung des Grundsteuergesetzes die vollständige
Steuerhoheit der Kommunen über diese Steuerart erhalten bleiben. Weil die Kommunen
eine Reihe fixer Ausgaben haben. Dies setzt voraus, dass die Kommunen auf der
anderen Seite auch über stabile Einnehmen aus sicheren Quellen verfügen. Nur so
kann die Wahrnehmung der den Kommunen übertragenen Aufgaben dauerhaft
sichergestellt werden.

Auf keinen Fall darf die Grundsteuer nach einer Reform in die Verbundmasse einfließen.
Weil das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Fassung ein striktes Trennsteuersystem
vorsah. Dieses wurde im Lauf der letzten Jahrzehnte aufgeweicht. Dadurch erhielten
sowohl der Bund, die Länder und auch die Kommunen Zugriff auf eine einzelne
Steuerart. Dies führt in der Praxis zu einem dauerhaften und allgegenwärtigen Zustand

von Unzufriedenheit bei allen Beteiligten. Ebenso zu einem dauerhaften Gezerre
zwischen Bund, Länder und Kommunen um die Verteilung der Einnahmen aus den
Verbundsteuern und den entsprechenden Schlüsseln zur Aufteilung der Steuern.

Daher besteht bei einer Reform der Grundsteuer die berechtigte Befürchtung, dass auch
die Grundsteuer in die Verbundsteuern überführt wird. Dadurch wird das bisherige
Mischsteuersystem ausgeweitet. Statt Steuerklarheit und Transparenz entsteht noch
mehr Verwirrung und Chaos.

Denn die Grundsteuer ist eine faire Steuer. Sie ist der als Steuer ausgedrückte
Gegenwert für die von der Kommune bereitgestellten Dienstleistungen. Der Bürger kann
daher eine Zuordnung vornehmen. Ob die kommunalen Leistungen auf der einen Seite
und die Grundsteuer in einem gleichwertigen Verhältnis zueinanderstehen.

Tun sie dies für ihn erkennbar nicht, kann er dies durch eine Artikulation seiner Meinung
gegenüber der kommunalen Verwaltung zum Ausdruck bringen. Ebenso kann er auch in
eine andere Gemeinde umziehen. Und sich damit der Besteuerung in Gänze entziehen
(Abstimmung mit den Füssen).

Daher ist es dringend nötig, die Grundsteuer als reine kommunale Steuerart mit einem
vollen Zugriff der Kommunen auf das Aufkommen zu erhalten.

Gegenwärtig werden mehrere Modelle für eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Mal
soll allein der Boden besteuert werden, mal wird mehr Wert auf die Aufbauten gelegt. Je
nach Modell gibt es Schwerpunkte bei der Belastung in der Innenstadt oder in den
äußeren Bezirken der Kommune. Mal werden Mieter entlastet und Eigentümer belastet
oder eben umgekehrt.

Dies ist im Ergebnis nicht hinnehmbar. Eine Reform der Grundsteuer darf in der Summe
nicht zu Mehrbelastungen bei den Bürgern führen. Sie darf nicht als groß angelegte
Aktion zur Erhöhung der Steuereinnahmen aus dieser Steuerart dienen.

Im Ergebnis sollen nach einer Reform weder die Mieter noch die Eigentümer mit
wesentlichen Mehrbelastungen rechnen müssen. Denn dies würde auf der einen Seite
die Kosten für das Wohnen erhöhen. Weil die Grundsteuer Bestandteil der Nebenkosten
ist. Damit würde das Wohnen teurer und noch weniger bezahlbar.

Auf der anderen Seite würde eine höhere Grundsteuer das Bauen von neuen
Wohnungen noch weiter verteuern. Und damit den Bau von neuen Wohnungen
unattraktiver machen. Was in der Folge eine negative Wirkung auf die Neubautätigkeit
hätte.

Martin Schiller
Richard Mol
AfD-Ratsgruppe

Beratungsverlauf (1)

05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gereonstraße 18
  • Leostraße 16

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Details

Aktenzeichen
V/0965/2018
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37