1896/2026
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung vom 23.11.2023
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5162 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 1896/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung vom 23.11.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung vom 23.11.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk von der Sitzung vom 23.11.2026. Es wird voll im Stadtteil Kalk – Bauen nach §34 lässt Wildwuchs entstehen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung wie folgt: Frage 1: Wie viele Baugebiete entstehen derzeit? Bitte eine Auflistung anhand von Straßenna- men, Anzahl der erwarteten einzuziehenden Menschen, Fertigstellung und einer Karte die der Nummerierung der Liste entspricht. Die Antwort: Zunächst einmal ist anzumerken, dass niemals in baurechtlichen Anträgen die Zahl der (er- wartet) einziehenden Menschen abgefragt wird und von daher schon generell nichts dazu et- was vorliegt. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass die bislang verwendete Software zur Be- arbeitung von Bauanträgen aus dem Jahr 2000 stammt. Sie ist nur zur unterstützenden reinen Vorgangsbearbeitung ausgelegt, aber nicht auch noch für eine Auswertung von Kennzahlen oder gar speziellen Fallinhaltkonstellationen aller Art. Um eine Aufwandeinschätzung zu der nur in Frage kommenden händischen Aktensuch- und durchschauarbeiten vornehmen zu können, wurde so weit EDV-technisch möglich eine Fall- zahlnäherung über auf Basis § 34 BauGB aktuell vorhandenen Baugenehmigungen bezogen auf den gesamten Stadtteil Kalk versucht. Dabei stellte sich heraus, dass allein schon exemp- larisch aus den letzten 3 Jahren heraus über 50 Fälle vorhanden sind. Für eine inhaltliche Beantwortung der in Frage 1 abgefragten Details müssten jetzt alle diese Fälle einzeln konkret identifiziert, jeder separate Aktenorder händisch gezogen und durchge- sehen (dann insgesamt mindestens 1000 Seiten) werden. Für solche Ausforschungs- und Aufbereitungsarbeiten stehen grundsätzlich keine Ressourcen zur Verfügung. Angesichts des 2 sich hier zur Frage 1 konkret abzeichnenden Aufwandes ist das mit Sicherheit nicht leistbar. Daher kann Frage 1 nicht inhaltlich beantwortet werden. Frage 2: Wie viel Grünflächen wurden/ werden insgesamt im Stadtteil Kalk durch diese Projekte vernichtet? Die Antwort: Kann nur durch die Bauverwaltung beantwortet werden. Dies kann wegen personeller Eng- pässe zurzeit nicht erfolgen. Frage 3: Wie viele Bäume wurden insgesamt für alle diese Projekte gefällt? Die Antwort 570/3: Im Stadtbezirk Kalk wurde im Zeitraum von 2020 bis 2024 bei insgesamt 256 Bauvorhaben auf privaten Grundstücken die Fällung von 1.089 Bäumen genehmigt. Grundlage hierfür ist der baurechtliche Vorrang in Verbindung mit den Bestimmungen der Baumschutzsatzung, de- ren Einhaltung im Genehmigungsverfahren durch die Verwaltung geprüft wird. Die erteilten Genehmigungen legen verbindlich den zulässigen Umfang möglicher Fällungen fest. Die tatsächliche Umsetzung erfolgt projektbezogen und ist an weitere Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an die Realisierung des jeweiligen Bauvorhabens. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung bestehen Anzeigepflichten seitens der Vorhabenträger*innen. Die Verwaltung kontrolliert diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Frage 4: Wie viele Bäume sind nachgepflanzt worden und wie viele Bauvorhabenträger*innen haben nur eine Ablöse bezahlt? Die Antwort 570/3: Die Genehmigungen zur Fällung wurden grundsätzlich mit verbindlichen Auflagen zur Ersatz- pflanzung verknüpft. Insgesamt wurden 1.773 Ersatzpflanzungen festgesetzt. Bei 56 Vorhaben konnten Ersatzpflanzungsauflagen ganz oder teilweise nicht umgesetzt wer- den. In diesen Fällen greift die in der Baumschutzsatzung vorgesehene Ausgleichsregelung, wonach für jede nicht realisierbare Ersatzpflanzung eine Ausgleichszahlung von 678,- (BSchS 2011) bzw. 1.488 € (BSchS 2023) zu leisten ist. Für 459 nicht realisierbare Ersatzpflanzungen wurden Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 311.202 € erhoben. Die Umsetzung der Ersatzpflanzungen sowie die Verwendung der Ausgleichszahlungen un- terliegen der fachlichen Begleitung und Kontrolle durch die Verwaltung. Ersatzpflanzungen werden entsprechend den Vorgaben eingefordert und überprüft. Frage 5: Wo sind die Ausgleichsflächen/ Naherholungsgebiete im Stadtteil Kalk geplant, die die Menschen benötigen, um auch eine genauso lange Lebenserwartung zu erhalten, wie in Stadtteilen mit mehr grün, die sich nicht so aufheizen? Die Antwort: Mehr Stadtgrün in Kalk soll erreicht werden durch die Projekte - Neugestaltung der "Kalker Höfe" im Rahmen des ISEK - Neugestaltung des Fred-Sauer-Platz zu einem Grünen und klimaaktiven Stadtplatz im Rah- men des ISEK - Herstellung des Grünzug Kantstraße 3 - Öffnung Kalkberg
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Fred-Sauer-Platz
- Kantstraße 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1896/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.06.2026
- Erstellt
- 23.06.2026 08:44