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Akteneinsicht gemäß § 55 GO NRW

Mitteilung Hauptausschuss 2197/2019 vom 27.06.2019

Stand: Am 05.08.2019 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Hauptausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 27.06.2019 2197/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 05.08.2019 Akteneinsicht gemäß § 55 GO NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung berichtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über Akteneinsichten gemäß § 55 der Ge- meindeordnung NRW (GO NRW). Seit dem letzten Bericht im Hauptausschuss zur Sitzung am 14.01.2019 sind drei Anträge auf Akten- einsicht eingegangen. Beantragt wurde Akteneinsicht in die Unterlagen zum Besetzungsverfahren für die Beigeordnetenstelle Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport. Die Akteneinsicht in die Unterlagen zum Besetzungsverfahren haben am 11.02.2019 Ratsmitglied Herr Michael Weisenstein für die Fraktion Die Linke., am 29.03.2019 Ratsmitglied Herr Ulrich Breite für die FDP-Fraktion sowie ebenfalls am 29.03.2019 die Ratsmitgliedern Herr Niklas Kienitz und Herr Bernd Petelkau für die CDU-Fraktion wahrgenommen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 05.08.2019

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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