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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 54.01/0636.785800 „Barrierefreie Herrichtung Schulstraße zw. Eichenweg und Buchenstr.“

Sitzungsvorlage 2017/050 vom 14.02.2017

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