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Beantwortung einer schriftl. Anfrage der AfD-Fraktion vom 16.05.2023 (AN/0786/2023) betreffend "Welcome Desk-Zwischenbilanz nach einem Jahr"
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1778/2023 vom 14.06.2023
Stand: Am 15.06.2023 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 14.06.2023 1778/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 15.06.2023 Beantwortung einer schriftl. Anfrage der AfD-Fraktion (AN/0786/2023) betreffend "Welcome Desk- Zwischenbilanz nach einem Jahr" Die AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates be- treffend „International Welcome Desk“ um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kosten sind bislang für die Einrichtung des welcome desk in Köln aufgelaufen? 2. Wie viele Fachkräfte sind durch den welcome desk bislang vermittelt bzw. angeworben worden? 3. Welches sind die Herkunftsländer der vermittelten Menschen? Bitte schlüsseln Sie nach Ländern auf. 4. Welche Jahresgehälter sind für die vermittelten Menschen vereinbart? Bitte stellen Sie eine anonymisierte Übersicht zur Verfügung. 5. In welchen Branchen sind die vermittelten Personen tätig? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1: Bisher sind keine Kosten für die Einrichtung eines „International Welcome Desk“ entstanden, da sich das Projekt noch in der Planungsphase befindet. Ein erstes Grobkonzept zur Umsetzung eines neuen Beratungsservice sowie die weitere ge- plante Vorgehensweise wurden in einer Mitteilung (Vorlagennummer 3003/2022) dem Wirt- schaftsausschuss, dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen | Vergabe | Internationales sowie dem Integrationsrat vorgestellt. Zu Fragen 2 – 5: Für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte ist grundsätzlich die Bundesregierung zuständig, hierzu notwendige Visa-Erteilungen erfolgen durch die jeweiligen Bundesländer. Eine Zustän- digkeit der Verwaltung der Stadt Köln bezüglich möglicher Zielgruppen entsteht erst mit Be- gründung eines Wohnsitzes im Stadtgebiet Köln. 2 Mit der Einrichtung eines „International Welcome Desk“ bei der Stadt Köln werden die Zustän- digkeiten von Bund und Ländern nicht tangiert. Der aktuelle Sachstand bezüglich zu beachtender derzeitiger Rahmenbedingungen zum be- absichtigten „International Welcome Desk“ wurde von der Verwaltung im Rahmen der Beant- wortung einer Anfrage der Fraktion VOLT zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 20.04.2023 (Vorlagennummer 0963/2023) mitgeteilt. Bisherige Überlegungen zur Gewinnung von Fachkräften wurden bei der Erstellung des Grob- konzeptes durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH berücksichtigt. gez. Reker
Beratungsverlauf
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