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2020/0374

Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung

Magistratsvorlage 20.11.2020

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1132 Zeichen

Anlage 3 
S a t z u n g 
 
zur Verlängerung der Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ 
für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-
Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des 
Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 
 
vom 15.05.2020 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des  Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. 
S. 318) sowie der §§ 14 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Ba ugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. 
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 
27.03.2020 (BGBl. I S. 587) wird gemäß Beschluss de r 
Stadtverordnetenversammlung vom 14.05.2020 folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 06.06.2018, wie sie in § 4 der 
Satzung vom 18.05.2018 festgelegt ist, wird über den 05.06.2020 hinaus um ein Jahr 
bis zum 05.06.2021 verlängert. 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
Darmstadt, den 15.05.2020 Der Magistrat der Wissens chaftsstadt Darmstadt 
Dr. Barbara Boczek, Stadträtin

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252 Zeichen

Punkt 15: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 
31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung 
 (V-Nr. 2020/0374) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE und UWIGA  
Stimmenthaltung: Die Linke.

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6038 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0374 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
372 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 
31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung  
 
Vorlage vom: 04.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, 
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße 
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des 
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1: Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - 
Anlage 2: Satzung über die Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - vom 
18.05.2018 
Anlage 3: Satzung zur 1.Verlängerung der Veränderungssperre vom 15.05.2020  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0374 vom 04.12.2020:  
 
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung  ein Aufstellungsbeschluss für 
den Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – nach § 30 BauGB gefasst, mit dem 
Ziel der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der gezielten 
Entwicklung des Alice-Hospitals. 
 
Der Beschluss einer Satzung zur Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans 
O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – wurde ebenfalls am 17.05.2018 von der 
Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die Veränderungssperre trat am 
06.06.2018 in Kraft.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.05.2020 die Verlängerung der 
Veränderungssperre  
– Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre ist bis zum 
05.06.2021 gültig.  
 
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Öff entlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt.  
 
Da zeitgleich der Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – begonnen wurde, der das 
Baurecht für kulturelle Einrichtungen und ein Besucherzentrum auf den brachliegenden 
Flächen des Osthangs schaffen soll, wurde dieser Bebauungsplan vorrangig bearbeitet. Damit 
wurde auch den Zielen für die vorliegende Bewerbung der Mathildenhöhe zur  Aufnahme in 
die Welterbeliste entsprochen. Der Bebauungsplan O 32 wird noch in diesem Jahr zur 
Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.  
 
Weiterhin waren beim Bebauungsplan O 31 die Entwicklungen für die weitere Bebauung auf 
dem Gelände des Alice-Hospitals zu berücksichtigen, wodurch sich die weitere Bearbeitung 
des Bebauungsplans O 31 verzögert hat. Aufgrund der räumlich beengten Situation wurde 
eine neue Lösung zur Frage der Stellplätze erarbeitet, welche im Umweltbericht zu 
berücksichtigen war. Dafür wurden mehrere Varianten geprüft, die auf ihre technische und 
finanzielle Realisierung sowie die Auswirkungen in Bezug auf die Umweltbilanz hin zu 
überprüfen waren. 
 
Durch die kurzfristige Integration von neuen Angeboten in das Nutzungsspektrum des  Alice-
Hospitals wurden ebenfalls Umplanungen für die zukünftigen Bauabschnitte notwendig. 
Damit das Baurecht mit den zukünftigen Nutzungen vereinbar ist, war eine laufende 
Abstimmung notwendig, die auch denkmalrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen h at.  
 
Auch die umfangreiche Abstimmung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der 
Öffentlichkeit zusammen mit den Umplanungen im Bereich des Alice -Hopitals, die mit den 
allgemeinen Zielen des Bebauungsplans (Denkmalschutz, Weltkulturerbe, Umweltbelan ge) in 
Einklang zu bringen waren, haben schließlich dazu geführt, dass das Verfahren für den 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – bis zum Ablauf der Veränderungssperre 
am 05.06.2021 nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann.  
 
Die Offenlage wird derzeit zur Beschlussfassung vorbereitet, die im ersten Halbjahr 2021 
erfolgen soll. Anschließend an die Offenlage müssen die eingegangenen Stellungnahmen

noch geprüft und der Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Daher ist absehbar, dass ein 
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans O 31 bis zum Auslaufen der bereits einmal 
verlängerten Veränderungssperre voraussichtlich nicht mehr erfolgen kann.  
 
Um die besonderen Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die erneute und letztmalige 
Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 05.06.2022 notwendig. Die oben 
geschilderten Umstände erfordern zwingend eine nochmalige Fristverlängerung um ein 
weiteres Jahr, wie sie im §  17 Abs. 2 BauGB vorgesehen ist.  
 
Der Beschluss des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs muss vor Ablauf der 
Veränderungssperre (05.06.2021) bekannt gemacht werden.  
 
Als Anlagen 2 und 3 sind zur Information zum räumlichen Geltungsbereich der 
Veränderungssperre für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – die ursprüngliche Satzung 
über die Veränderungssperre vom 18.05.2018 (Anlage 2) und die Änderungssatzung vom 
15.05.2020 zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer (Anlage 3) beigefügt.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

2020/0374

6000 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0374 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 
31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung  
 
Vorlage vom: 04.12.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, 
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße 
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des 
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - 
Anlage 2: Satzung über die Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - vom 
18.05.2018 
Anlage 3: Satzung zur 1.Verlängerung der Veränderungssperre vom 15.05.2020

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0374 vom 04.12.2020: 
 
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für 
den Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – nach § 30 BauGB gefasst, mit dem 
Ziel der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der gezielten 
Entwicklung des Alice -Hospitals. 
 
Der Beschluss einer Satzung zur Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans 
O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – wurde ebenfalls am 17.05.2018 von der 
Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die Veränderungssperre trat am 
06.06.2018 in Kraft.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.05.2020 die Verlängerung der 
Veränderungss perre  
– Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre ist bis zum 
05.06.2021 gültig.  
 
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis eins chließlich 05.07.2018 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt.  
 
Da zeitgleich der Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – begonnen wurde, der das 
Baurecht für kulturelle Einrichtungen und ein Besucherzentrum a uf den brachliegenden 
Flächen des Osthangs schaffen soll, wurde dieser Bebauungsplan vorrangig bearbeitet. 
Damit wurde auch den Zielen für die vorliegende Bewerbung der Mathildenhöhe zur 
Aufnahme in die Welterbeliste entsprochen. Der Bebauungsplan O 32 wir d noch in diesem 
Jahr zur Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.  
 
Weiterhin waren beim Bebauungsplan O 31 die Entwicklungen für die weitere Bebauung auf 
dem Gelände des Alice -Hospitals zu berücksichtigen, wodurch sich die weitere Bearbeitung 
des Bebauungsplans O 31 verzögert hat. Aufgrund der räumlich beengten Situation wurde 
eine neue Lösung zur Frage der Stellplätze erarbeitet, welche im Umweltbericht zu 
berücksichtigen war. Dafür wurden mehrere Varianten geprüft, die auf ihre technische und 
finanzielle Realisierung sowie die Auswirkungen in Bezug auf die Umweltbilanz hin zu 
überprüfen waren.  
 
Durch die kurzfristige Integration von neuen Angeboten in das Nutzungsspektrum des Alice -
Hospitals wurden ebenfalls Umplanungen für die zukünftigen Baua bschnitte notwendig. 
Damit das Baurecht mit den zukünftigen Nutzungen vereinbar ist, war eine laufende 
Abstimmung notwendig, die auch denkmalrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen hat.  
 
Auch die umfangreiche Abstimmung und Prüfung der eingegangenen S tellungnahmen der 
Öffentlichkeit zusammen mit den Umplanungen im Bereich des Alice -Hopitals, die mit den 
allgemeinen Zielen des Bebauungsplans (Denkmalschutz, Weltkulturerbe, Umweltbelange) in 
Einklang zu bringen waren, haben schließlich dazu geführt, dass  das Verfahren für den 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – bis zum Ablauf der Veränderungssperre 
am 05.06.2021 nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann.  
 
Die Offenlage wird derzeit zur Beschlussfassung vorbereitet, die im ersten Halbjahr 20 21 
erfolgen soll. Anschließend an die Offenlage müssen die eingegangenen Stellungnahmen 
noch geprüft und der Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Daher ist absehbar, dass ein

- 4 - 
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans O 31 bis zum Auslaufen der bereits einmal 
verlängerten Veränderungssperre voraussichtlich nicht mehr erfolgen kann.  
 
Um die besonderen Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die erneute und letztmalige 
Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 05.06.202 2 notwendig. Die oben 
geschilderten Umstände erfordern zwingend eine nochmalige Fristverlängerung um ein 
weiteres Jahr, wie sie im §  17 Abs. 2 BauGB vorgesehen ist.  
 
Der Beschluss des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs muss vor Ablauf der 
Veränderungssperre (05.06.2021) beka nnt gemacht werden.  
 
Als Anlagen 2 und 3 sind zur Information zum räumlichen Geltungsbereich der 
Veränderungssperre für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – die ursprüngliche Satzung 
über die Veränderungssperre vom 18.05.2018 (Anlage 2) und die Änderungss atzung vom 
15.05.2020 zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer (Anlage 3) beigefügt.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

anlage 2

3084 Zeichen

Anlage 2 
S a t z u n g 
 
über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger 
Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und 
Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 
 
vom 18.05.2018 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I 
S. 142), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25.04.2018 (GVBl. I S. 59), sowie der 
§§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird 
gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018 folgende Satzung 
erlassen: 
 
§ 1  Zu sichernde Planung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 beschlossen, für das in 
§ 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 31). 
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 
 
§ 2  Räumlicher Geltungsbereich 
 
Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-
Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des 
Eckgrundstücks Alexanderstraße 39. 
 
§ 3  Rechtswirkungen der Veränderungssperre 
 
(1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 
 
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: 
 
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen 
Anlagen zum Inhalt haben, und 
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, 
Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 
 
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und 
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder 
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der 
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 
 
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt 
worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts 
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der 
Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die 
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht 
berührt. 
 
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre 
 
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei 
Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der 
seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB 
abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, 
sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. 
 
Darmstadt, den 18.05.2018   Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
gez. 
Dr. Barbara Boczek, Stadträtin

anlage 1

1183 Zeichen

Anlage 1 
E n t w u r f   e i n e r   S a t z u n g 
 
zur erneuten Verlängerung der Veränderungssperre  „Mathildenhöhe Nordwest“ 
für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-
Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des 
Eckgrundstücks Alexanderstraße 39  
 
Vom ............ 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom  07.05.2020 (GVBl. I S. 318) 
sowie der §§ 14 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (B auGB) i.d.F. vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), 
wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlun g vom ............... folgende 
Satzung erlassen: 
 
Art. I 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 18.05.2018, wie sie in § 4 der 
Satzung vom 15.05.2020 festgelegt ist, wird über den 05.06.2021 hinaus erneut um 
ein Jahr bis zum 05.06.2022 verlängert. 
 
Art. II 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
Darmstadt, den                                Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

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298 Zeichen

Punkt 9: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 
31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung 
 (V-Nr. 2020/0374) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: UFFBASSE und UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (3)

TOP 9
TOP 15
TOP 372

Orte (7)

  • Dieburger Straße
  • Stiftstraße
  • Erbacher Straße
  • Merckstraße
  • Lucasweg
  • Erich-Ollenhauer-Promenade
  • Alexanderstraße 39

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0374
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00