2020/0374
Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung
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Anlage 3 S a t z u n g zur Verlängerung der Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer- Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 vom 15.05.2020 Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) sowie der §§ 14 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Ba ugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) wird gemäß Beschluss de r Stadtverordnetenversammlung vom 14.05.2020 folgende Satzung erlassen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 06.06.2018, wie sie in § 4 der Satzung vom 18.05.2018 festgelegt ist, wird über den 05.06.2020 hinaus um ein Jahr bis zum 05.06.2021 verlängert. § 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den 15.05.2020 Der Magistrat der Wissens chaftsstadt Darmstadt Dr. Barbara Boczek, Stadträtin
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Punkt 15: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung (V-Nr. 2020/0374) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE und UWIGA Stimmenthaltung: Die Linke.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0374
Magistratsbeschluss-Nr.
372
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O
31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung
Vorlage vom: 04.12.2020
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße,
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest -
Anlage 2: Satzung über die Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - vom
18.05.2018
Anlage 3: Satzung zur 1.Verlängerung der Veränderungssperre vom 15.05.2020
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0374 vom 04.12.2020:
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – nach § 30 BauGB gefasst, mit dem
Ziel der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der gezielten
Entwicklung des Alice-Hospitals.
Der Beschluss einer Satzung zur Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – wurde ebenfalls am 17.05.2018 von der
Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die Veränderungssperre trat am
06.06.2018 in Kraft.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.05.2020 die Verlängerung der
Veränderungssperre
– Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre ist bis zum
05.06.2021 gültig.
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Öff entlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt.
Da zeitgleich der Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – begonnen wurde, der das
Baurecht für kulturelle Einrichtungen und ein Besucherzentrum auf den brachliegenden
Flächen des Osthangs schaffen soll, wurde dieser Bebauungsplan vorrangig bearbeitet. Damit
wurde auch den Zielen für die vorliegende Bewerbung der Mathildenhöhe zur Aufnahme in
die Welterbeliste entsprochen. Der Bebauungsplan O 32 wird noch in diesem Jahr zur
Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.
Weiterhin waren beim Bebauungsplan O 31 die Entwicklungen für die weitere Bebauung auf
dem Gelände des Alice-Hospitals zu berücksichtigen, wodurch sich die weitere Bearbeitung
des Bebauungsplans O 31 verzögert hat. Aufgrund der räumlich beengten Situation wurde
eine neue Lösung zur Frage der Stellplätze erarbeitet, welche im Umweltbericht zu
berücksichtigen war. Dafür wurden mehrere Varianten geprüft, die auf ihre technische und
finanzielle Realisierung sowie die Auswirkungen in Bezug auf die Umweltbilanz hin zu
überprüfen waren.
Durch die kurzfristige Integration von neuen Angeboten in das Nutzungsspektrum des Alice-
Hospitals wurden ebenfalls Umplanungen für die zukünftigen Bauabschnitte notwendig.
Damit das Baurecht mit den zukünftigen Nutzungen vereinbar ist, war eine laufende
Abstimmung notwendig, die auch denkmalrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen h at.
Auch die umfangreiche Abstimmung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zusammen mit den Umplanungen im Bereich des Alice -Hopitals, die mit den
allgemeinen Zielen des Bebauungsplans (Denkmalschutz, Weltkulturerbe, Umweltbelan ge) in
Einklang zu bringen waren, haben schließlich dazu geführt, dass das Verfahren für den
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – bis zum Ablauf der Veränderungssperre
am 05.06.2021 nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann.
Die Offenlage wird derzeit zur Beschlussfassung vorbereitet, die im ersten Halbjahr 2021
erfolgen soll. Anschließend an die Offenlage müssen die eingegangenen Stellungnahmen
noch geprüft und der Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Daher ist absehbar, dass ein
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans O 31 bis zum Auslaufen der bereits einmal
verlängerten Veränderungssperre voraussichtlich nicht mehr erfolgen kann.
Um die besonderen Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die erneute und letztmalige
Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 05.06.2022 notwendig. Die oben
geschilderten Umstände erfordern zwingend eine nochmalige Fristverlängerung um ein
weiteres Jahr, wie sie im § 17 Abs. 2 BauGB vorgesehen ist.
Der Beschluss des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs muss vor Ablauf der
Veränderungssperre (05.06.2021) bekannt gemacht werden.
Als Anlagen 2 und 3 sind zur Information zum räumlichen Geltungsbereich der
Veränderungssperre für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – die ursprüngliche Satzung
über die Veränderungssperre vom 18.05.2018 (Anlage 2) und die Änderungssatzung vom
15.05.2020 zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer (Anlage 3) beigefügt.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
2020/0374
6000 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0374
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O
31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung
Vorlage vom: 04.12.2020
Beschlussvorschlag :
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße,
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Entwurf einer Satzung zur erneuten Verlängerung der
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest -
Anlage 2: Satzung über die Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - vom
18.05.2018
Anlage 3: Satzung zur 1.Verlängerung der Veränderungssperre vom 15.05.2020
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0374 vom 04.12.2020:
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – nach § 30 BauGB gefasst, mit dem
Ziel der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der gezielten
Entwicklung des Alice -Hospitals.
Der Beschluss einer Satzung zur Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – wurde ebenfalls am 17.05.2018 von der
Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die Veränderungssperre trat am
06.06.2018 in Kraft.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.05.2020 die Verlängerung der
Veränderungss perre
– Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre ist bis zum
05.06.2021 gültig.
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis eins chließlich 05.07.2018 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt.
Da zeitgleich der Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – begonnen wurde, der das
Baurecht für kulturelle Einrichtungen und ein Besucherzentrum a uf den brachliegenden
Flächen des Osthangs schaffen soll, wurde dieser Bebauungsplan vorrangig bearbeitet.
Damit wurde auch den Zielen für die vorliegende Bewerbung der Mathildenhöhe zur
Aufnahme in die Welterbeliste entsprochen. Der Bebauungsplan O 32 wir d noch in diesem
Jahr zur Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.
Weiterhin waren beim Bebauungsplan O 31 die Entwicklungen für die weitere Bebauung auf
dem Gelände des Alice -Hospitals zu berücksichtigen, wodurch sich die weitere Bearbeitung
des Bebauungsplans O 31 verzögert hat. Aufgrund der räumlich beengten Situation wurde
eine neue Lösung zur Frage der Stellplätze erarbeitet, welche im Umweltbericht zu
berücksichtigen war. Dafür wurden mehrere Varianten geprüft, die auf ihre technische und
finanzielle Realisierung sowie die Auswirkungen in Bezug auf die Umweltbilanz hin zu
überprüfen waren.
Durch die kurzfristige Integration von neuen Angeboten in das Nutzungsspektrum des Alice -
Hospitals wurden ebenfalls Umplanungen für die zukünftigen Baua bschnitte notwendig.
Damit das Baurecht mit den zukünftigen Nutzungen vereinbar ist, war eine laufende
Abstimmung notwendig, die auch denkmalrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen hat.
Auch die umfangreiche Abstimmung und Prüfung der eingegangenen S tellungnahmen der
Öffentlichkeit zusammen mit den Umplanungen im Bereich des Alice -Hopitals, die mit den
allgemeinen Zielen des Bebauungsplans (Denkmalschutz, Weltkulturerbe, Umweltbelange) in
Einklang zu bringen waren, haben schließlich dazu geführt, dass das Verfahren für den
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – bis zum Ablauf der Veränderungssperre
am 05.06.2021 nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann.
Die Offenlage wird derzeit zur Beschlussfassung vorbereitet, die im ersten Halbjahr 20 21
erfolgen soll. Anschließend an die Offenlage müssen die eingegangenen Stellungnahmen
noch geprüft und der Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Daher ist absehbar, dass ein
- 4 -
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans O 31 bis zum Auslaufen der bereits einmal
verlängerten Veränderungssperre voraussichtlich nicht mehr erfolgen kann.
Um die besonderen Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die erneute und letztmalige
Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 05.06.202 2 notwendig. Die oben
geschilderten Umstände erfordern zwingend eine nochmalige Fristverlängerung um ein
weiteres Jahr, wie sie im § 17 Abs. 2 BauGB vorgesehen ist.
Der Beschluss des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs muss vor Ablauf der
Veränderungssperre (05.06.2021) beka nnt gemacht werden.
Als Anlagen 2 und 3 sind zur Information zum räumlichen Geltungsbereich der
Veränderungssperre für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – die ursprüngliche Satzung
über die Veränderungssperre vom 18.05.2018 (Anlage 2) und die Änderungss atzung vom
15.05.2020 zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer (Anlage 3) beigefügt.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 2
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Anlage 2 S a t z u n g über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 vom 18.05.2018 Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25.04.2018 (GVBl. I S. 59), sowie der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018 folgende Satzung erlassen: § 1 Zu sichernde Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 31). Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich- Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39. § 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. Darmstadt, den 18.05.2018 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt gez. Dr. Barbara Boczek, Stadträtin
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Anlage 1 E n t w u r f e i n e r S a t z u n g zur erneuten Verlängerung der Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer- Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 Vom ............ Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318) sowie der §§ 14 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (B auGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlun g vom ............... folgende Satzung erlassen: Art. I Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 18.05.2018, wie sie in § 4 der Satzung vom 15.05.2020 festgelegt ist, wird über den 05.06.2021 hinaus erneut um ein Jahr bis zum 05.06.2022 verlängert. Art. II Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Dr. Barbara Boczek Stadträtin
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Punkt 9: Veränderungssperre für das Gebiet - Mathildenhöhe Nordwest - (Bebauungsplan O 31), hier: Satzung zur erneuten Verlängerung (V-Nr. 2020/0374) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UFFBASSE und UWIGA Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (3)
Orte (7)
- Dieburger Straße
- Stiftstraße
- Erbacher Straße
- Merckstraße
- Lucasweg
- Erich-Ollenhauer-Promenade
- Alexanderstraße 39
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0374
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.11.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00