3325/2024
Förderprogramm "Dritte Orte" - Zweite Genehmigung für die Förderphase 2024 ff.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_Förderungen_2024-2_Förderprogramm Dritte Orte
7450 Zeichen
3325/2024 - Anlage 1 Zweite Fördergenehmigung 2024 - Förderprogramm Dritte Orte Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Stadtbezirk 1 1 Aidshilfe e.V. Altstadt-Nord 20.987 € Der Verein Aidshilfe e. V. hat im Jahr 2022 einen Baukostenzuschuss für den Umbau von Räumlichkeiten in der Heumarktpassage zu einem Café erhalten. Nun sollen im Café Bach neue Angebote für eine große Bandbreite von Zielgruppen angeboten werden. Im Rahmen eines Projektes sollen die konzeptionellen Arbeiten für die Angebote in den Handlungsfeldern "Bürgerschaftliche Begegnung, Kultur, Partizipation, Teilhabe und Gesundheit" erarbeitet werden. Projektziel sind offene Angebote, Gruppenangebote, Veranstaltungen und auch Raumvergaben an andere Träger oder Bürgerzusammenkünfte. Konkret ist eine Veranstaltungsreihe für Lesezirkel, Foren zum Austausch z. B. für Regenbogenfamilien mit Kindern, Fachvorträge und Diskussionsrunden zu Gesundheitsthemen vorgesehen. 2 Jama Nyeta .eV. Neustadt-Nord 25.000 € Der Verein Jama Nyeta e.V. ist ein interkulturelles Zentrum, bei dem die Unterstützung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte, mehrheitlich aus Westafrika, im Mittelpunkt steht. Jama Nyeta steht für "gemeinsam entwickeln". Projektziel ist ein Konzept für niederschwellige Elternbildungsarbeit, damit sich die themenorientierte Arbeit vertiefen und etablieren kann. Im Fokus stehen dabei Elternseminare, Elterngruppen und Netzwerkarbeit. Eltern und deren Kinder sollen die Möglichkeit haben, sich aktiv auszutauschen und zu unterstützen, um die Lernkompetenzen der Kinder zu fördern. Die Eltern sollen nach Abschluss des Projektes als Multiplikatoren tätig werden, um die erworbenen Kenntnisse innerhalb der Netzwerke selbständig weiterzuvermitteln. 3 Sommerblut e.V. Altstadt-Süd 25.000 € Der Sommerblut e.V. ist seit Mai 2023 mit dem Konzept einer mobilen Festivalzentrale (KIOSK) an verschiedenen Orten in Köln unterwegs. Das Projekt soll nun weiter ausgebaut werden, um noch mehr Menschen an unterschiedlichen Orten zu erreichen. Der KIOSK bietet neben den Programminhalten immer auch Begegnungsmomente vor und nach Theater-, Tanz- und Performance-Vorstellungen. Insbesondere für Festivals sind solche Begegnungsorte von großer Bedeutung, denn so haben diese das Potenzial, (temporäre) Gemeinschaften zu bilden, ein Zusammengehörigkeits- und damit Festivalgefühl zu erzeugen, den Austausch mit der Stadtgesellschaft zu wichtigen gesellschaftlichen Themen anzustoßen und Teilhabe zu befördern. Als neuer Themenschwerpunkt für den nächsten Festivalzeitraum ab 01.12.2024 wird das Themenspektrum "Demokratie und deren Verteidigung gegen rechte Kräfte" behandelt. Damit werden niedrigschwellige, partizipative Formate und Informationen rund um das Festival geboten, die sich an die Menschen vor Ort richten. Ziel ist es, eine Atmosphäre des Beisammenseins zu schaffen, die den Diskurs rund um das Festivalprogramm und darüber hinaus ermöglicht. Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart 1 3325/2024 - Anlage 1 Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart Stadtbezirk 4 4 Griechische Gemeinde e.V. Ehrenfeld 24.902 € Die Griechische Gemeinde Köln e.V. möchte mit ihrem Projekt "Hand aufs Herz" über die Gefahren von Tabakonsum aufklären. Dabei wird über unterschiedliche Angebote vermittelt, welche gesundheitlichen Risiken das Rauchen hat. Da viele ältere Besucher*innen der griechischen Gemeinde ehemalige Tabakbauer sind, soll zudem über den gefährlichen Einsatz der Erntehelfer*innen vor Ort , aber auch über die Ernte und die Herstellung von Tabakwaren sensibilisiert werden. Zum Thema Tabak und Nikotin werden in einer Projektgruppe unterschiedliche Workshops und Seminare vorbereitet, die darauf abzielen, über die Gefahren des Tabakkonsums, den Tabakanbau sowie die negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und Tabakbauern aufzuklären. Projektziel ist die Vernetzung mit anderen Akteuren sowie der Austausch und die Diskussion verschiedener Zielgruppen, aber auch mehrere gemeinsame Aktionen, u. a. mehrere Müllsammelaktionen (Zigarettenkippen) im Liebigquartier. Diese Sammelaktion stärken das Gemeinschaftsgefühl für Nachbarn, Vereine oder Unternehmen. Stadtbezirk 5 5 Kölner Spielewerkstatt e.v. Nippes 25.000 € Die Kölner Spielewerkstatt bietet in ihrem Begegnungszentrum "Luftschiff" bereits einige Angebote an, um die unterschiedlichsten Personengruppen zu erreichen. Hierzu gehören kreative Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Für den Projektzeitraum ab 01.12.2024 ist der "Buchclub für FLINTA" vorgesehen. FLINTA* ist ein Akronym, das für Frauen, Lesben, inter, nichtbinäre, trans und agender Personen steht. Das Sternchen steht für alle Personen, die sich keinem der Buchstaben zugehörig fühlen, aber dennoch aufgrund ihrer sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffen sind. Der Buchclub richtet sich an alle FLINTA* ab 18 Jahren. In einem geschützten Rahmen soll ein Austausch über verschiedene Themen, welche durch die Bücher angestoßen werden, ermöglicht und die Motivation zum Lesen gesteigert werden – ohne Druck und Mansplaining. Weiterhin sollen im Projektzeitraum neue Kreativ- und Kunstangebote für Seniorinnen und Senioren in Zusammenarbeit mit Senior*inneneinrichtungen angeboten werden. Projektziel sind regelmäßige Workshops. Zudem gehört als dritter Baustein die spielerische politische Bildung für Kinder und Jugendliche zum Projekt. Kinder und Jugendliche sollen ermutigt werden, ihre Meinungen zu äußern und aktuelle Ereignisse zu diskutieren, ohne dass das Thema Politik dominant ist. Das Angebot soll klar als Freizeitaktivität wahrgenommen werden und daher von schulischen Herangehensweisen abgegrenzt sein. Hierfür werden regelmäßige Treffen angeboten. 2 3325/2024 - Anlage 1 Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart Stadtbezirk 7 6 Familienwelt e.V. Eil 14.777 € Das Projekt "Gesund durch Bewegung und Ernährung: Unser Weg zu mehr Teilhabe durch gestärkte Widerstandsfähigkeit" ist ein einjähriges Projekt, das darauf abzielt, Kinder, Jugendliche, Eltern und Großeltern im Stadtbezirk Porz zu erreichen. Das Ziel ist die Aktivierung von Potentialen, Ressourcen und Kompetenzen, Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Teilhabe durch Aktivitäten zur Verbesserung der Ernährung und Steigerung der körperlichen Aktivität. Der Verein hatte ursprünglich 22.777,- € beantragt. In der ersten Fördergenehmigung 2024 wurden dem Verein durch einen Übertragungsfehler in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage versehentlich nur 8.000,- € bewilligt. Um den Differenzbetrag in Höhe von 14.777,- € bewilligen zu können, ist eine ergänzende Beschlussfassung durch die Politk im Rahmen der zweiten Fördergenehmigung 2024 erforderlich. 0 € 135.666 € 0 € 107.582 € 800.000 € 58.043 € Höhe der ersten Fördergenehmigung für die Förderphase 2024ff. Max. Förderbudget 2024 Verbleibende Fördermittel 2024 498.710 €Höhe der bewilligten institutionellen Förderungen bis 31.12.2024 135.666 €Höhe der zweiten Fördergenehmigung für die Förderphase 2024ff. 3
Beschlussvorlage Ausschuss
7500 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 3325/2024 Freigabedatum 28.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Dritte Orte" - Zweite Genehmigung für die Förderphase 2024 ff. Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des am 08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlage 2048/2022) die Förde- rung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 135.666 Euro. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 135.666 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ beschlossen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021). Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 2048/2022). In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung. Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 4350/2021, 0313/2022 und 2631/2022) wurden bis 31.12.2024 institutionelle Förderungen in Höhe von jährlich 498.710 Euro (62,3 Prozent) bewilligt. Da mit der Änderung des Förderprogramms Dritte Orte eine Verteilung der Gesamtmittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% Projekt- förderungen und 5% für finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit engem Bezug zu den Dritten Orten vorgesehen war, können bis Ende 2024 nur noch Projekte und finanziell un- 3 verschuldet in Not geratene Vereine mit dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten geför- dert werden. Die bisher genehmigten institutionellen Förderungen bleiben in ihrer Höhe und ihrem Förderzeitraum bestehen. Ziel des Förderprogramms „Dritte Orte“ ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesell- schaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. Die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachge- wiesen werden. Die maximale Förderhöhe pro Verein ist auf insgesamt 25.000 Euro im Jahr beschränkt. Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für das Jahr 2024 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die zweite Fördergenehmi- gung der Förderphase 2024 ff. berücksichtigt. Im Ergebnis werden mit der zweiten Genehmigung für die Förderphase 2024 ff. sechs Projekt- förderungen in Höhe von insgesamt 135.666 Euro vorgeschlagen. Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die zweite Fördergenehmigung 2024 ff. wurde seitens der Verwaltung Wert daraufgelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vor- handene Sozialraumlandschaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden an- hand einer Bewertungsmatrix die aktualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderpro- gramms gewichtet und transparent bewertet. Drei Anträge, die der Verwaltung vorliegen, können nicht bewilligt werden. Hierbei handelt es sich bei einem Verein um einen Antrag für einen Beschaffungskostenzu- schuss in Höhe von 25.000 Euro. Das Förderprogramm Dritte Orte deckt jedoch keine Be- schaffungskostenzuschüsse ab. Weiterhin liegt ein Antrag eines Vereins für eine Projektförderung in Höhe von 25.000 Euro vor. Dieser Verein erhält jedoch bereits eine Projektförderung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024. Für finanzielle Verpflichtungen über den Haushalt 2024 hinaus bleiben die Haus- haltsberatungen 2025 ff. abzuwarten. Als dritter Antrag liegt der Verwaltung ein Antrag auf Projektförderung eines Vereins für eine Projektförderung in Höhe von 22.000 Euro vor. Der Verein erhält jedoch bereits eine jährliche institutionelle Förderung in Höhe von 44.500 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024. Über die (neue) maximale Förderhöhe von 25.000 Euro hinaus sind keine weite- ren Förderungen für diesen Zeitraum möglich. Für finanzielle Verpflichtungen über den Haus- halt 2023/2024 hinaus bleiben die Haushaltsberatungen 2025 ff. abzuwarten. Sofern für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 58.043 Euro im Jahr 2024 noch neue genehmigungsfähige Anträge auf Projektförderungen oder Technik-/Baukostenzuschüsse ein- gehen sollten, werden diese von der Verwaltung spätestens für die Sitzung des Rates der Stadt Köln am 12.12.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzierung In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung. Für institutionelle Förderungen, befristet bis 31.12.2024, wurden bereits 498.710 Euro für die Jahre 2022 bis 2024 verwendet. Mit der ersten Genehmigung für die Förderphase 2024 ff. wurden anteilig Mittel in Höhe von 107.581 Euro verwendet. Mit der zweiten Genehmigung für die Förderphase 2024 ff. werden anteilig Mittel in Höhe von 135.666 Euro verwendet. 4 Dringlichkeitsbegründung: Die Mittel für das Förderprogramm Dritte Orte stehen über den Haushalt 2024 nur bis zum 31.12.2024 zur Verfügung und müssen daher spätestens im Dezember 2024 ausgegeben werden. Daher ist eine Entscheidung zu den Anträgen noch in diesem Jahr, konkret in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 21.11.2024 mit vorheriger Beratung in den entsprechenden Bezirksvertretungen erforderlich. Eine frühere Einbringung der Vorlage in die politischen Gremien war nicht möglich, da erst sehr spät prüffähige Anträge vorlagen. Ohne Entscheidung des Ausschusses mit vorheriger Beratung in den Bezirksvertretungen würden die Restmittel in Höhe von 193.709 Euro ungenutzt verfallen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3325/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.10.2024
- Erstellt
- 24.10.2024 11:36