Mandari Insight

2166/2026

Versorgungssituation von HIV-Patient*innen

Mitteilung Ausschuss 05.08.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.09.2026, TOP 14.8

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Ergänzende Anlage_Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung HIV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5559 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 07.08.2026 
 2166/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 
 
Versorgungssituation von HIV-Patient*innen 
Sicherstellung der HIV-Versorgung in Köln – Aktuelle Entwicklungen und Herausforde-
rungen 
 
Die medizinische Versorgung von Menschen mit HIV hat sich in den vergangenen Jahrzehn-
ten grundlegend verändert. Moderne antiretrovirale Therapien ermöglichen heute bei kontinu-
ierlicher Behandlung eine nahezu normale Lebenserwartung und verhindern zuverlässig die 
Übertragung des Virus auf andere Personen ("Undetectable = Untransmittable"). Diese Er-
folge setzen jedoch eine dauerhaft gesicherte und kontinuierliche medizinische Versorgung 
voraus. Eine verlässliche HIV-Versorgung ist daher sowohl für die individuelle Gesundheit als 
auch aus Public-Health-Sicht von besonderer Bedeutung. 
Vor diesem Hintergrund beobachtet das Gesundheitsamt derzeit zwei Entwicklungen, die aus 
Sicht des Gesundheitsamtes eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern und über die der Aus-
schuss informiert werden soll. 
 
Die erste Entwicklung betrifft die ambulante spezialärztliche HIV-Versorgung. Die Zahl der 
Menschen, die mit HIV leben, nimmt bundesweit kontinuierlich zu. Gleichzeitig steigt aufgrund 
der höheren Lebenserwartung der Anteil älterer Patient*innen mit komplexen Begleiterkran-
kungen und entsprechend höherem medizinischem Betreuungsbedarf. Bereits heute bestehen 
Herausforderungen bei der Sicherstellung der ambulanten HIV-Schwerpunktversorgung, unter 
anderem durch Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung infektiologischer Schwerpunktpraxen. 
Bereits heute ist die Sicherstellung dieser hochspezialisierten Versorgung auf wenige Schwer-
punktpraxen konzentriert. Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können 
deshalb unmittelbare Auswirkungen auf regionale Versorgungskapazitäten haben. Hinzu 
kommt, dass zum 1. Januar 2027 eine Änderung der vertragsärztlichen Vergütung in Kraft tritt. 
Die Auswirkungen dieser gesetzlichen Neuregelung lassen sich derzeit noch nicht abschlie-
ßend beurteilen. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Deutsche Arbeitsgemein-
schaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä) 
weisen jedoch darauf hin, dass hierdurch bestehende Versorgungsengpässe verstärkt und 
spezialisierte Versorgungsstrukturen langfristig unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck gera-
ten könnten. 
 
Die zweite Entwicklung betrifft die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung. Das 
Gesundheitsamt Köln behandelt im Rahmen seiner allgemeinmedizinischen Sprechstunde re-
gelmäßig Menschen mit HIV, die keinen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Regelversor-
gung haben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Patient*innen häufig erst in fort-
geschrittenen Krankheitsstadien medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und teilweise bereits 
schwere Immundefekte oder unbehandelte HIV-Infektionen mit nachweisbarer Viruslast auf-

2 
 
weisen. Gleichzeitig konnte durch die niedrigschwellige Versorgung bereits zahlreichen Be-
troffenen der Zugang zur Regelversorgung eröffnet werden. 
 
Die Finanzierung der notwendigen HIV-Medikation erfolgt derzeit überwiegend über den Ano-
nymen Krankenschein (AKS) 1462/2026. Nach derzeitiger Einschätzung ist jedoch davon aus-
zugehen, dass das hierfür zur Verfügung stehende Budget im Laufe des Jahres 2026 ausge-
schöpft sein wird. Für Menschen ohne Krankenversicherung besteht regelmäßig keine alter-
native Finanzierungsmöglichkeit für die lebensnotwendige antiretrovirale Therapie. Sollte 
keine alternative Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, besteht das Risiko, dass für 
einzelne Menschen ohne Krankenversicherung eine kontinuierliche lebensnotwendige HIV-
Therapie nicht mehr gesichert werden kann. Dies hätte nicht nur erhebliche gesundheitliche 
Folgen für die betroffenen Menschen, sondern könnte auch bereits erreichte Erfolge der HIV-
Prävention gefährden. Eine kontinuierliche antiretrovirale Behandlung schützt die Gesundheit 
der Betroffenen, verhindert zuverlässig weitere HIV-Übertragungen und trägt dazu bei, 
schwere Krankheitsverläufe sowie kostenintensive stationäre Behandlungen zu vermeiden. 
 
Die dargestellten Entwicklungen werden im Gesundheitsamt sowohl im Rahmen der kommu-
nalen AIDS-Koordination als auch durch die unmittelbare medizinische Versorgung von Men-
schen mit HIV kontinuierlich beobachtet. Durch die enge Zusammenarbeit mit den infektiologi-
schen Schwerpunktpraxen, der Aidshilfe Köln, den Clearingstellen, dem HIV-Board sowie wei-
teren regionalen und überregionalen Kooperationspartnern können Veränderungen der Ver-
sorgungslage frühzeitig erkannt und fachlich bewertet werden. 
 
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach § 19 Infektionsschutzgesetz wird das Gesund-
heitsamt die weitere Entwicklung der HIV-Versorgung sowohl im Bereich der spezialisierten 
ambulanten Regelversorgung als auch hinsichtlich der Versorgung von Menschen ohne Kran-
kenversicherung weiterhin aufmerksam begleiten. Als kommunale AIDS-Koordination sieht 
sich das Gesundheitsamt in der Verantwortung, den Ausschuss frühzeitig über Entwicklungen 
zu informieren, die die dauerhafte Sicherstellung einer bedarfsgerechten HIV-Versorgung in 
Köln zunehmend gefährden. 
 
Gez. Dr. Rau 
 
Anlage:  
Ergänzende Anlage: Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamen-
tösen Versorgung HIV-infizierter Menschen ohne Krankenversicherung

Anlage 1 - Ergänzende Anlage_Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung HIV

4257 Zeichen

Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamentösen 
Versorgung HIV-infizierter Menschen ohne Krankenversicherung 
Aus Sicht des Infektionsschutzes kommt der kontinuierlichen antiretroviralen 
Behandlung HIV-infizierter Menschen eine herausragende Bedeutung zu. 
Moderne antiretrovirale Therapien führen bei regelrechter Einnahme innerhalb kurzer 
Zeit zu einer dauerhaften Unterdrückung der Virusvermehrung. Menschen mit 
dauerhaft supprimierter Viruslast übertragen HIV sexuell nicht mehr („Undetectable = 
Untransmittable“). Die kontinuierliche Therapie schützt damit nicht nur die individuelle 
Gesundheit der betroffenen Person, sondern stellt zugleich eine der wirksamsten 
Maßnahmen zur Verhütung weiterer HIV-Übertragungen dar. 
Umgekehrt führt eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie regelmäßig zu 
einer erneuten Virusvermehrung. Hierdurch steigt das Risiko einer fortschreitenden 
Immunschwäche, opportunistischer Infektionen sowie einer erneuten Übertragbarkeit 
der HIV-Infektion. Darüber hinaus erhöht eine unregelmäßige Therapie das Risiko 
der Entwicklung antiretroviraler Resistenzen und kann zukünftige 
Behandlungsmöglichkeiten erheblich einschränken. 
Das Infektionsschutzgesetz verfolgt gemäß § 1 IfSG das Ziel, übertragbaren 
Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und 
ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Maßnahmen des Gesundheitsamtes sind dabei 
sowohl am Schutz der betroffenen Person als auch am Schutz der Allgemeinheit 
auszurichten. 
§ 19 IfSG konkretisiert diesen Auftrag, indem den Gesundheitsämtern die Möglichkeit 
eröffnet wird, hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Beratung, Untersuchung sowie 
erforderlichenfalls auch Behandlung anzubieten, soweit dies zur Verhütung oder 
Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die 
Vorschrift dient insbesondere dem Schutz von Menschen, deren Zugang zur 
gesundheitlichen Regelversorgung erschwert oder nicht gewährleistet ist. 
Die antiretrovirale Therapie HIV-infizierter Menschen besitzt hierbei eine besondere 
infektionsschutzfachliche Bedeutung. Nach gesichertem wissenschaftlichem 
Erkenntnisstand verhindert eine dauerhaft supprimierte Viruslast eine sexuelle 
Übertragung von HIV zuverlässig („Undetectable = Untransmittable“). Eine 
Unterbrechung der Therapie kann dagegen zu einer erneuten Virusvermehrung, zur 
Wiederherstellung der Übertragbarkeit, zur Verschlechterung des Immunstatus sowie 
zur Entwicklung medikamentöser Resistenzen führen. Aus infektionsschutzfachlicher 
Sicht besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse daran, vermeidbare 
Therapieunterbrechungen insbesondere bei Personen ohne anderweitigen Zugang 
zur medizinischen Versorgung zu verhindern. 
Im Gesundheitsamt Köln werden im Rahmen der medizinischen Sprechstunden des 
Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit regelmäßig Menschen mit HIV betreut, 
die keinen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besitzen. Für 
diese Personengruppe besteht nach Ausschöpfung des Budgets des Anonymen 
Krankenscheins (AKS) regelmäßig keine alternative Finanzierungsmöglichkeit für die 
lebensnotwendige antiretrovirale Therapie.

Aus infektionsschutzfachlicher Sicht ist daher zunächst jede Möglichkeit 
auszuschöpfen, eine Versorgung über bestehende Strukturen, insbesondere im 
Rahmen des HIV-Boards oder durch eine Integration in die Regelversorgung, 
sicherzustellen. Soweit eine anderweitige Sicherstellung der Behandlung im Einzelfall 
nicht möglich ist, erscheint es infektionsschutzfachlich vertretbar und erforderlich, 
Maßnahmen zu prüfen, die eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie 
verhindern. Ziel ist hierbei nicht die Übernahme einer Regelversorgung durch das 
Gesundheitsamt, sondern ausschließlich die Abwendung konkreter 
infektionsschutzrelevanter Risiken bis zur Wiederherstellung einer regulären 
Versorgung. 
Die dargestellte Vorgehensweise ist ausdrücklich auf Einzelfälle beschränkt, in denen 
trotz Ausschöpfung aller regulären Versorgungs- und Finanzierungsmöglichkeiten 
eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie unmittelbar bevorsteht und löst 
nicht das generelle Versorgungsdefizit nicht krankenversicherter HIV-Patient*innen.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2166/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.08.2026
Erstellt
27.07.2026 13:19