2166/2026
Versorgungssituation von HIV-Patient*innen
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Mitteilung Ausschuss
5559 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/53
Vorlagen-Nummer 07.08.2026
2166/2026
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026
Versorgungssituation von HIV-Patient*innen
Sicherstellung der HIV-Versorgung in Köln – Aktuelle Entwicklungen und Herausforde-
rungen
Die medizinische Versorgung von Menschen mit HIV hat sich in den vergangenen Jahrzehn-
ten grundlegend verändert. Moderne antiretrovirale Therapien ermöglichen heute bei kontinu-
ierlicher Behandlung eine nahezu normale Lebenserwartung und verhindern zuverlässig die
Übertragung des Virus auf andere Personen ("Undetectable = Untransmittable"). Diese Er-
folge setzen jedoch eine dauerhaft gesicherte und kontinuierliche medizinische Versorgung
voraus. Eine verlässliche HIV-Versorgung ist daher sowohl für die individuelle Gesundheit als
auch aus Public-Health-Sicht von besonderer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund beobachtet das Gesundheitsamt derzeit zwei Entwicklungen, die aus
Sicht des Gesundheitsamtes eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern und über die der Aus-
schuss informiert werden soll.
Die erste Entwicklung betrifft die ambulante spezialärztliche HIV-Versorgung. Die Zahl der
Menschen, die mit HIV leben, nimmt bundesweit kontinuierlich zu. Gleichzeitig steigt aufgrund
der höheren Lebenserwartung der Anteil älterer Patient*innen mit komplexen Begleiterkran-
kungen und entsprechend höherem medizinischem Betreuungsbedarf. Bereits heute bestehen
Herausforderungen bei der Sicherstellung der ambulanten HIV-Schwerpunktversorgung, unter
anderem durch Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung infektiologischer Schwerpunktpraxen.
Bereits heute ist die Sicherstellung dieser hochspezialisierten Versorgung auf wenige Schwer-
punktpraxen konzentriert. Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können
deshalb unmittelbare Auswirkungen auf regionale Versorgungskapazitäten haben. Hinzu
kommt, dass zum 1. Januar 2027 eine Änderung der vertragsärztlichen Vergütung in Kraft tritt.
Die Auswirkungen dieser gesetzlichen Neuregelung lassen sich derzeit noch nicht abschlie-
ßend beurteilen. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Deutsche Arbeitsgemein-
schaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä)
weisen jedoch darauf hin, dass hierdurch bestehende Versorgungsengpässe verstärkt und
spezialisierte Versorgungsstrukturen langfristig unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck gera-
ten könnten.
Die zweite Entwicklung betrifft die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung. Das
Gesundheitsamt Köln behandelt im Rahmen seiner allgemeinmedizinischen Sprechstunde re-
gelmäßig Menschen mit HIV, die keinen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Regelversor-
gung haben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Patient*innen häufig erst in fort-
geschrittenen Krankheitsstadien medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und teilweise bereits
schwere Immundefekte oder unbehandelte HIV-Infektionen mit nachweisbarer Viruslast auf-
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weisen. Gleichzeitig konnte durch die niedrigschwellige Versorgung bereits zahlreichen Be-
troffenen der Zugang zur Regelversorgung eröffnet werden.
Die Finanzierung der notwendigen HIV-Medikation erfolgt derzeit überwiegend über den Ano-
nymen Krankenschein (AKS) 1462/2026. Nach derzeitiger Einschätzung ist jedoch davon aus-
zugehen, dass das hierfür zur Verfügung stehende Budget im Laufe des Jahres 2026 ausge-
schöpft sein wird. Für Menschen ohne Krankenversicherung besteht regelmäßig keine alter-
native Finanzierungsmöglichkeit für die lebensnotwendige antiretrovirale Therapie. Sollte
keine alternative Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, besteht das Risiko, dass für
einzelne Menschen ohne Krankenversicherung eine kontinuierliche lebensnotwendige HIV-
Therapie nicht mehr gesichert werden kann. Dies hätte nicht nur erhebliche gesundheitliche
Folgen für die betroffenen Menschen, sondern könnte auch bereits erreichte Erfolge der HIV-
Prävention gefährden. Eine kontinuierliche antiretrovirale Behandlung schützt die Gesundheit
der Betroffenen, verhindert zuverlässig weitere HIV-Übertragungen und trägt dazu bei,
schwere Krankheitsverläufe sowie kostenintensive stationäre Behandlungen zu vermeiden.
Die dargestellten Entwicklungen werden im Gesundheitsamt sowohl im Rahmen der kommu-
nalen AIDS-Koordination als auch durch die unmittelbare medizinische Versorgung von Men-
schen mit HIV kontinuierlich beobachtet. Durch die enge Zusammenarbeit mit den infektiologi-
schen Schwerpunktpraxen, der Aidshilfe Köln, den Clearingstellen, dem HIV-Board sowie wei-
teren regionalen und überregionalen Kooperationspartnern können Veränderungen der Ver-
sorgungslage frühzeitig erkannt und fachlich bewertet werden.
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach § 19 Infektionsschutzgesetz wird das Gesund-
heitsamt die weitere Entwicklung der HIV-Versorgung sowohl im Bereich der spezialisierten
ambulanten Regelversorgung als auch hinsichtlich der Versorgung von Menschen ohne Kran-
kenversicherung weiterhin aufmerksam begleiten. Als kommunale AIDS-Koordination sieht
sich das Gesundheitsamt in der Verantwortung, den Ausschuss frühzeitig über Entwicklungen
zu informieren, die die dauerhafte Sicherstellung einer bedarfsgerechten HIV-Versorgung in
Köln zunehmend gefährden.
Gez. Dr. Rau
Anlage:
Ergänzende Anlage: Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamen-
tösen Versorgung HIV-infizierter Menschen ohne Krankenversicherung
Anlage 1 - Ergänzende Anlage_Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung HIV
4257 Zeichen
Infektionsschutzfachliche Bewertung zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung HIV-infizierter Menschen ohne Krankenversicherung Aus Sicht des Infektionsschutzes kommt der kontinuierlichen antiretroviralen Behandlung HIV-infizierter Menschen eine herausragende Bedeutung zu. Moderne antiretrovirale Therapien führen bei regelrechter Einnahme innerhalb kurzer Zeit zu einer dauerhaften Unterdrückung der Virusvermehrung. Menschen mit dauerhaft supprimierter Viruslast übertragen HIV sexuell nicht mehr („Undetectable = Untransmittable“). Die kontinuierliche Therapie schützt damit nicht nur die individuelle Gesundheit der betroffenen Person, sondern stellt zugleich eine der wirksamsten Maßnahmen zur Verhütung weiterer HIV-Übertragungen dar. Umgekehrt führt eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie regelmäßig zu einer erneuten Virusvermehrung. Hierdurch steigt das Risiko einer fortschreitenden Immunschwäche, opportunistischer Infektionen sowie einer erneuten Übertragbarkeit der HIV-Infektion. Darüber hinaus erhöht eine unregelmäßige Therapie das Risiko der Entwicklung antiretroviraler Resistenzen und kann zukünftige Behandlungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt gemäß § 1 IfSG das Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Maßnahmen des Gesundheitsamtes sind dabei sowohl am Schutz der betroffenen Person als auch am Schutz der Allgemeinheit auszurichten. § 19 IfSG konkretisiert diesen Auftrag, indem den Gesundheitsämtern die Möglichkeit eröffnet wird, hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Beratung, Untersuchung sowie erforderlichenfalls auch Behandlung anzubieten, soweit dies zur Verhütung oder Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die Vorschrift dient insbesondere dem Schutz von Menschen, deren Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung erschwert oder nicht gewährleistet ist. Die antiretrovirale Therapie HIV-infizierter Menschen besitzt hierbei eine besondere infektionsschutzfachliche Bedeutung. Nach gesichertem wissenschaftlichem Erkenntnisstand verhindert eine dauerhaft supprimierte Viruslast eine sexuelle Übertragung von HIV zuverlässig („Undetectable = Untransmittable“). Eine Unterbrechung der Therapie kann dagegen zu einer erneuten Virusvermehrung, zur Wiederherstellung der Übertragbarkeit, zur Verschlechterung des Immunstatus sowie zur Entwicklung medikamentöser Resistenzen führen. Aus infektionsschutzfachlicher Sicht besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse daran, vermeidbare Therapieunterbrechungen insbesondere bei Personen ohne anderweitigen Zugang zur medizinischen Versorgung zu verhindern. Im Gesundheitsamt Köln werden im Rahmen der medizinischen Sprechstunden des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit regelmäßig Menschen mit HIV betreut, die keinen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besitzen. Für diese Personengruppe besteht nach Ausschöpfung des Budgets des Anonymen Krankenscheins (AKS) regelmäßig keine alternative Finanzierungsmöglichkeit für die lebensnotwendige antiretrovirale Therapie. Aus infektionsschutzfachlicher Sicht ist daher zunächst jede Möglichkeit auszuschöpfen, eine Versorgung über bestehende Strukturen, insbesondere im Rahmen des HIV-Boards oder durch eine Integration in die Regelversorgung, sicherzustellen. Soweit eine anderweitige Sicherstellung der Behandlung im Einzelfall nicht möglich ist, erscheint es infektionsschutzfachlich vertretbar und erforderlich, Maßnahmen zu prüfen, die eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie verhindern. Ziel ist hierbei nicht die Übernahme einer Regelversorgung durch das Gesundheitsamt, sondern ausschließlich die Abwendung konkreter infektionsschutzrelevanter Risiken bis zur Wiederherstellung einer regulären Versorgung. Die dargestellte Vorgehensweise ist ausdrücklich auf Einzelfälle beschränkt, in denen trotz Ausschöpfung aller regulären Versorgungs- und Finanzierungsmöglichkeiten eine Unterbrechung der antiretroviralen Therapie unmittelbar bevorsteht und löst nicht das generelle Versorgungsdefizit nicht krankenversicherter HIV-Patient*innen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2166/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.08.2026
- Erstellt
- 27.07.2026 13:19