2019/0104
Aufsichtsrat der Institut Wohnen und Umwelt GmbH hier: Entsendung von 2 Mitgliedern
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2019/0104
2614 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0104
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufsichtsrat der Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU)
hier: Entsendung von 2 Mitgliedern
Vorlage vom: 20.03.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß §125 Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 9 des Gesellschaftsvertrages
als Mitglied des Aufsichtsrates gesetzt ist. Er kann sich vertreten lassen.
2. Der Magistrat en tsendet eine weitere städtische Vertreterin bzw. einen weiteren
städtischen Vertreter in den Aufsichtsrat.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.03.2019
Der Gesellschaftsvertrag der Institut Wohnen GmbH (IWU) wurde neu gefasst und ein
Aufsichtsrat installiert. Der Aufsichtsrat besteht zukünftig aus 5 Mitgliedern, die von den
beiden Gesellschaftern Land Hessen und Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt werden.
Vom Land Hessen werden 3 Mitglieder entsandt und 2 Mitglieder von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Der Oberbürgermeister der Wis senschaftsstadt Darmstadt ist im Aufsichtsrat Kraft Amtes
vertreten. Er kann sich vertreten lassen.
Die zweite Vertreterin bzw. der zweite Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist durch
den Magistrat durch Mehrheitswahl zu bestimmen.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder bestimmt sich nach § 9 Absatz 3 des
Gesellschaftsvertrages. Sie endet mit dem Beschluss der Gesellschafter über die Entlastung
für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird dabei nicht mitgezählt.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 ist darauf zu achten,
dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten mindestens 50% beträgt.
Darmstadt, 20.03.2019
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0104
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.03.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00