2014/0247
Christoph-Graupner-Schule, Vogelsbergstraße 38, 64289 Darmstadt
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anlage 1
21256 Zeichen
planungsbüro dipl.ing. architekt thomas schinkel
Konzeptstudie:
"Flächenüberprüfung Erweiterung CGS“
kaupstraße 43
64289 darmstadt
fon: 06151 - 784317
fax: 06151 - 784318
architekt @ t- schinkel . de
web: www. t- schinkel . de
Untersuchung von Varianten für Erweiterungsmöglichkeiten der Christiph-Graupner-Schule
Magistrat der Stadt Darmstadt
vertreten durch den
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Bessunger Straße 125
64295 Darmstadt
innhalt:
1.0 Vorbemerkungen
2.0 Erläuterung Varianten 1-4
3.0 Darstellung der Realisierungsmöglichkeiten und des Realisierungsaufwandes
4.0 Kostenrahmen für die vorgeschlagenen Varianten
5.0 Fotodokumentation
6.0 Anlagen Planerische Umsetzung
6.1 Variantendarstellung
- Lageplan 1. Variante
- Lageplan 2. Variante
- Lageplan 3. Variante
- Lageplan 4. Variante
6.2 Detaillierter Flächennachweis 1. Variante
- _ Grundrißplan UG
- Grundrißplan EG
- Grundrißplan 1. 0G
- Grundrißplan 2. OG
1.0 Vorbemerkungen
Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist der zusätzliche Flächenbedarf an der Christoph-Graupner-Schule
(CGS$), der sich unter anderem aus der gestiegenen Schülerzahl und dem Bedarf an zusätzlichen Fach-
/Nebenräumen ergibt. Zusätzlich will die Schule den Schülerinnen und Schülern (SUS) zukünftig ein
ganztägiges Schul- und Betreuungsangebot in den Räumlichkeiten und dem Schulgelände an. Das jetzige
Nachmittagsangebot wird nicht am Standort der Schule angeboten.
Es ist beabsichtigt, das vorhandene Therapiebad in den geplanten Neubau des Nordbades zu verlegen.
Dadurch werden Räumlichkeiten im EG und im UG frei, deren Umnutzungsmöglichkeiten im Rahmen dieser
Untersuchung überprüft werden sollen. Da die CGS im Rahmen des Schulbausanierungsprogramms der
Stadt Darmstadt zur Sanierung ansteht, sollen im Rahmen dieser Flächenüberprüfung mit Kostenvergleich
verschiedene Lösungen entwickelt werden als Grundlage für weitere Entscheidungen. Grundlage dieser
Konzeptstudie ist das Raumprogramm des Schulamtes der Stadt Darmstadt für die CGS
(CGS_20121217_Raumprogramm_Überarbeitung).
Gemäß vorheriger Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird eine Flächenüberprüfung
für die nachfolgenden vier Varianten vorgenommen:
1. Variante: Bestandssanierung mit Erweiterung im Bestand
2. Variante: Bestandssanierung mit Neubauerweiterung
3. Variante: Neubau mit Sanierung Bewegungshalle + Umbau/Umnutzung freiwerdende Flächen Therapie-
bad
4. Variante: Neubau
Die jeweiligen Auswirkungen der Umsetzung der vier Varianten für die nachfolgenden Aspekte sollen eben-
falls untersucht werden:
- den laufenden Schulbetrieb, der möglichst ungestört und ohne Unterbrechung weiter gewährleistet
werden muss,
- die Gesamtbauzeit bzw. Aufteilung in Bauabschnitte sowie
- die Gesamtkosten der Baumaßnahme unter Berücksichtigung ggf. notwendigen Zusatzkosten zur
Bereitstellung vpm Interimslösungen
Die Überprüfung der 1. Variante - Bestandssanierung mit Erweiterung im Bestand - erfordert eine intensivere
Analyse mit höherer Genauigkeit, da durch die Bestandssituation der Rahmen für Erweiterungsmöglichkei-
ten festgelegt und begrenzt ist. Nur für diese Variante wurde daher die Umsetzung des Raumprogramms de-
tailliert überprüft, d.h. jeder Raum in den Grundrissplänen nachgewiesen (s. Anlage 1 Grundrisse Be-
standssanierung mit Erweiterung im Bestand). Zur Überprüfung der Realisierbarkeit der 1. Variante gehört
auch eine statische Bauteilüberprüfung, um hier vollständige Planungssicherheit zu haben (z. Z. in Bearbei-
tung).
Auf Grundlage des vom Planungsreferates des Schulamts erstellten Raumprogramms wurde die erforderli-
che Bruttogeschossfläche (BGF) für die CGS ermittelt (5.535 qm). Da bei der 1. Variante nur eine vollständi-
ge Überbauung der Terrassenflächen sinnvoll ist, ist nur in diesem Fall die BGF geringfügig höher (5.725
qm).
Der bestehende rechtsgültige Bebauungsplan N 8 enthält keine Vorgaben für den Bereich nördlich der CGS,
für die Standorte für Neu- oder Erweiterungsbauten vorgeschlagen werden. Prinzipiell sind zwei- oder
dreigeschossige Lösungen denkbar. Aus Gründen des geringeren Flächenverbrauchs, geringerer Ge-
samtkosten und weil dies für städtebaulich vertretbar gehalten wird, werden hier nur dreigeschossige Varian-
ten vorgeschlagen. Das ist keine Vorgabe, weitere Planungen können zu anderen Lösungen kommen.
(Anmerkung: Bei allen Sanierungs-und Abbruchmassnahmen sind die Befunde und Erläuterungen aus dem
Gebäudeschadstoffbericht von CDM Smith Consult vom 30.4.2014 zu beachten. Zusatzkosten für besonde-
ren Aufwand im Zuge einer Asbestsanierung sind in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt.)
Varianten 1 - 4
2.Bestandsanierung+Neubauerweiterung
u —
3.Neubau+Sanierung Bewegungshalle
+Umbau Therapiebad
Bestandsanierung
Bas
BEE neubau
EI]
Bee
Abbruch
Interimsbau
4.Neubau
2.0 Erläuterung Varianten 1 -4
Grundlage für den zusätzlichen Raumbedarf ist das vom Planungsreferat des Schulamts verfaßte Raumpro-
gramm. Zu dem dort bezeichneten Bedarf an Programm-Flächen von 3960 qm für die HNF soll an dieser
Stelle darauf hingewiesen werden, dass ein zusätzlicher Bedarf an Hygieneflächen für die gestiegene Schü-
lerzahl auf 125 Schüler darin noch nicht berücksichtigt wurde und der seitens der Schulleitung dringend ge-
wünschte Bedarf an Hygieneräumen gut nachvollziehbar ist. Eine Erhöhung der Hygieneflächen um 2x 25
qm ist daher zu empfehlen. Die Klassenräume mit einer Kochzeile hatten ursprünglich eine Größe von 64
qm. Mittlerweile gibt es zahlreiche nachträglich eingerichtete Klassenräume, deren Größe von 37,5 bis 55
qm reicht. Sofern für alle 18 Klassenräume eine Regelgröße von 64 qm wünschenswert ist, besteht zum ge-
genwärtligen Bestand ein Fehlbedarf von insgesamt 70 qm. Für die neu einzurichtende Betreuung mit Aus-
gabeküche ist ein Lagerraum für Speisen, Getränke und Abfälle unverzichtbar. Dafür wird ein zusätzlicher
Flächenbedarf von insgesamt 20 qm angenommen. Daraus ergibt sich nachfolgender Flächenbedarf:
- Bedarf Programm-Flächen nach Raumprogramm CGS: 3.960 qm
- zus, benötigte Hygieneflächen: 50 qm
- Fehlbedarf Klassenräume 70 qm
- Lagerraum für Ausgabeküche 20.qm
Summe HNF + NNF 4.100 qm
Summe BGF: 4.100 x 1,35 (Faktor FF+VF+KF) 5.535 qm
2.1. 1. Variante: Bestandssanierung mit Erweiterung im Bestand
Durch komplette Überbauung der jetzigen Terrassen auf der Ostseite (1. + 2. OG) und auf der Westseite (2.
OG) kann das zusätzliche Raumprogramm alleine in bzw. auf dem bestehenden Gebäude untergebracht
werden. Die zusätzlichen Flächen für die Betreuung können im bisherigen Therapiebadbereich (EG) voll-
ständig untergebracht werden. Eine Nutzung der frei werdenden Flächen im UG ist nur bedingt sinnvoll, da
sich diese Flächen auf Grund ihrer Lage (Nordseite und weitgehend unter Geländeniveau) und fehlenden
Gebäudeanbindung (keine Treppenverbindung, Aufzug) für höherwertige Nutzungen kaum eignen. Ihnen
fehlt eine vernünftige Anbindung an die Gebäudeerschließung und sie sind nur mit großem Aufwand zu er-
tüchtigen (Abdichtung, Belichtung, Abgrabungen). Für die notwendigen zusätzlichen Lagerräume und Haus-
meisterwerkstatt sind diese Räumlichkeiten gut geeignet. Es bleibt aber ein Leerstand von ca. 300 qm BGF
die als optionale Lagerflächen für die Schule nur sehr einfach d.h. zu geringen Kosten renoviert werden. Die
Flächen gehen daher nicht in die Gesamtkostenermittlungen ein (1./2./3. Variante). Die bisher für die Perso-
nenrettung notwendigen Terrassen müssten durch geeignete Balkone kompensiert werden.
Durch die Auslagerung des Therapiebades werden insgesamt 385 qm BGF an nutzbaren Flächen im UG (65
qm BGF) und im EG (320 qm BGF) frei. Mit den zusätzlichen Flächen durch die Terrassenüberbauung im 1.
O0G (155 qm) und im 2. OG (700 qm) ergibt sich eine zusätzliche BGF von 1.240 qm d.h. eine Reservefläche
von ca. 40 qm über den hier zu Grunde gelegten 1.211 qm (s. Tab. BGF, BRI und Baukosten).
2.2. 2. Variante: Bestandssanierung mit Neubauerweiterung
Diese Variante Ist mit der vorherigen vergleichbar. Ein Teil der zusätzlich geforderten Flächen (z.B. Betreu-
ungsbereich, Lager, Hausmeisterwerkstatt u.a.) könnte in gleicher Weise im Bestand durch Umnutzung des
Therapiebadbereiches untergebracht werden. Die darüber hinaus benötigten Flächen würden dann aber in
einem separaten Neubau / Anbau mit kurzer Anbindung an das bestehende Gebäude untergebracht.
2.3 3. Variante: Neubau mit Sanierung der Bewegungshalle und Umbau des Therapiebades
Die Bewegungshalle wird von der Schule sehr gut angenommen, intensiv genutzt und ist von hohem Nutz-
wert. Sie bietet auf Grund ihrer Form, Größe und räumlichen Gliederung ein breites Spektrum an Möglichkei-
ten der Bespielbarkeit. Wie bei den beiden vorangegangenen Varianten bietet sich die Möglichkeit einer Ver-
bindung mit der Nachmittagsbetreuung in dem frei werdenden Therapiebadbereich. Daraus entstand die
Überlegung zu einer Variante, in der nur der Teil des 2. BA erhalten bleibt und saniert bzw. umgebaut wird, in
dem jetzt die Bewegungshalle und das Therapiebad untergebracht sind. Der Neubau für ein Schulgebäude
könnte deutlich kleiner ausfallen. Zu berücksichtigen ist, dass eine Fernwärmetrasse den für einen Neubau
in Frage kommenden Bereich durchquert. Abhängig vom Gebäudeentwurf müssen die Kosten für eine Umle-
gung der Fernwärmetrasse in die Betrachtung einbezogen werden.
2.4 4. Variante: Neubau
Ein vollständiger Neubau der CGS$ ist auf Grund des Umfangs der Baumaßnahme nur nördlich des bisheri-
gen Schulgeländes auf der freien städtischen Fläche zwischen der CGS und dem Berufsschulzentrum sinn-
voll. Das Gebäude hätte eine gute Orientierung und würde sich in die vorhandene räumliche Gliederung gut
einfügen. Das Gelände wird gegenwärtig nicht intensiv genutzt. Wie bei der vorigen Variante ist zu berück-
sichtigen, dass eine Fernwärmetrasse den für einen Neubau in Frage kommenden Bereich durchquert. In
diesem Fall ist die Umlegung kaum vermeidbar und die Kosten dafür müssen in die Betrachtung einbezogen
werden.
5
3.0 Darstellung der Realisierungsmöglichkeiten und des Realisierungsaufwandes
3.1. 1. Variante: Bestandssanierung mit Erweiterung im Bestand
In der Vergangenheit wurden mit erheblichem Aufwand bestehende Brandschutzmängel an der CGS besei-
tigt bzw. kompensiert. Dies war zwingend notwendig, um einen sicheren Schulbetrieb weiterhin zu gewähr-
leisten. Das Gebäude wurde dadurch aber nicht in einen zeitgemäßen Ausbauzustand versetzt. Dies betrifft
auch den gesamten Bereich der Haustechnik. Die Bestandssanierung bedeutet daher, dass das Gebäude
bis auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden muß. Die Rückbaumaßnahmen mit der anschließenden
Grundsanierung erfordern eine Verlagerung des Schulbetriebes im Rahmen einer Interimslösung mit Con-
tainerräumen. Dafür sind grundsätzlich zwei Alternativen denkbar:
Sanierung/Erweiterung in einem Zuge: Bei dieser Alternative wird der gesamte Schulbetrieb für einen Zeit-
raum von ca. 14 - 16 Monaten in ein Interimsgebäude verlegt, so dass keinerlei Beeinträchtigungen des
Schulbetriebes durch die Bauarbeiten entstehen. Der Schulbetrieb wäre dennoch beeinträchtigt, da die Inte-
rimsräume nicht auf die besonderen Anforderungen der Schüler und des Schulbetriebes der CGS zuge-
schnitten sind. Die Umstellung auf eine ganz neue, unbekannte und weniger angepasste Umgebung wird
besonders für sensible Kinder eine größere Herausforderung sein und sich auch auf die Arbeit der Lehrkräfte
zusätzlich belastend auswirken wird. Die Sanierung der Betreuungshalle erfordert besondere Aufmerksam-
keit, da wahrscheinlich kein geeigneter Interimsraum bereitgestellt werden kann. Andererseits kann die Sa-
nierung der Betreuungshalle relativ zügig durchgeführt werden und bei entsprechender Ablaufplanung weit-
gehend in den Sommerferien erfolgen, so dass Nutzungseinschränkungen begrenzt werden können. Für
den Zugang und Betrieb während der Gebäudesanierung ist ein Zugang von der Nordseite herstellbar.
Sanierung/Erweiterung in mehreren Phasen: Bei dieser Alternative werden die beiden ehemaligen Bauab-
schnitte getrennt nacheinander saniert. Die Bauzeit wird sich in etwa verdoppeln. Das notwendige Interims-
gebäude könnte deutlich kleiner ausfallen. Es sollte möglichst nahe am bestehenden Schulgebäude stehen.
Der Schulbetrieb würde auch durch die Bauarbeiten beeinträchtigt, andererseits würde ein Teil der "vertrau-
ten Umgebung" erhalten immer bleiben. Zunächst würde z.B. der 1. Bauabschnitt ausgelagert, entkernt, sa-
niert und danach der 2. Bauabschnitt, Die Trennung von Schulbetrieb und Baubetrieb müsste z.B. durch ge-
trennte Zugänge von Nord bzw. Süd sowie eine geschlossene Trennwand zwischen beiden Bauabschnitten
sehr sorgfältig geplant werden.
3.2. 2. Variante: Bestandssanierung mit Neubauerweiterung
Die in der Neubauerweiterung verfügbaren Flächen mit etwa 1.000 qm BGF wären nicht ausreichend um die
für die Sanierung des 1. BA (2100 am BGF) oder des 2. BA (1650 qm BGF o. Bewegungshalle) benötigten
Räume aufzunehmen, Zusätzliche Container müssten als Interimslösung bereit gestellt werden, um den je-
weils fehlenden Flächenbedarf auszugleichen. Der Bereich des 2. BA mit der Bewegungshalle und dem The-
rapiebad könnte (wie bei der 1. Variante, prov. Zugang Nordseite, prov. Trennwand zum 2. BA) derart sepa-
riert werden, dass sie von der Schule weiter genutzt werden können, bis der 1. und der 2. BA fertig gestellt
sind. Die Sanierung der Bewegungshalle und der Umbau des Therapiebades könnten analog der vorherigen
1. Variante erfolgen (s.o.). Beeinträchtigungen des Schulbetriebes lassen sich nicht vermeiden. Für die Bau-
ausführung sind wiederum zwei Alternativen denkbar:
Neubau + Sanierung in einem Zuge:
Nach Fertigstellung der Neubauerweiterung wird eine ausreichende Anzahl von Schulcontainern (ohne Be-
wegungshalle und Betreuungsbereich: 2.100+1.650-1.000 = 2.750 qm) in räumlicher Verbindung zum Neu-
bau aufgestellt, so dass die Schule für einen Zeitraum von c.a. 14 - 16 Monaten dorthin verlagert werden
kann. Für die Planung des Neubaus werden gleich die endgültigen Raumnutzungen zu Grunde gelegt. Zum
Schluß erfolgt die Sanierung der Bewegungshalle und des Therapiebades wie beschrieben.
Neubau + Sanierung in mehreren Phasen:
Nach Fertigstellung der Neubauerweiterung werden geeignete Räume aus dem 1. BA dorthin verlagert. Im
Anschluss werden Schulcontainer entsprechend dem Fehlbedarf für den 1. BA in räumlicher Verbindung
zum Neubau aufgestellt und ein Teil der Räume des 1, BA in den Schulcontainern untergebracht. Der 1. BA
und der 2. BA werden durch eine provisorische Trennwand voneinander getrennt, Nach der Sanierung des 1.
BA werden die Räumlichkeiten des kleineren 2. BA nach Möglichkeit bereits an den endgültigen Standort im
größeren 1. BA verlagert. In die übrigen Räume können Räume aus den Schulcontainern untergebracht wer-
den. Die Zahl der noch benötigten Schulcontainer verringert sich damit. Nach der Sanierung des 2. BA wer-
den die Nutzungen der verbliebenen Schulcontainer in den 2. BA rrückverlegt. Zum Schluß erfolgt die Sanie-
rung der Bewegungshalle und des Therapiebades wie beschrieben. Die Bauzeit wird sich in etwa verdop-
peln.
3.3 3. Variante: Neubau mit Sanierung der Bewegungshalle und Umbau des Therapiebades:
Die Realisierung dieser Variante ist bezogen auf den Bauablauf und die Beeinträchtigung des Schulbetriebes
deutlich unkomplizierter:
Neubau + Sanierung In einem Zuge:
Nach Fertigstellung des Neubaus und Umzug der Schule wird das alte Schulgebäude bis auf die Bewe-
gungshalle mit dem Therapiebad abgebrochen bzw. rückgebaut. Im Anschluß erfolgt die Sanierung der Be-
wegungshalle und der Umbau des Therapiebades wie oben beschrieben. Es werden keine weiteren Räume
für eine Interimsnutzung benötigt.
3.4 4. Variante: Neubau
Ein Neubau der CGS stellt von Seiten des Bauablaufs und des Schulbetriebes die einfachste Lösung dar. Al-
terdings durchquert eine Fernwärmetrasse den für einen Neubau in Frage kommenden Bereich. Daher müs-
sen die Kosten für eine Umlegung der Fernwärmetrasse in die Betrachtung einbezogen werden.
Neubau + Abbruch in einem Zuge:
Der Neubau kann weitgehend unabhängig vom laufenden Schulbetrieb mit jeweils unabhängiger Erschlie-
ßung und ohne gegenseitige Beeinträchtigungen erfolgen. Nach Fertigstellung erfolgt der Umzug und der
vollständige Abbruch des alten Schulgebäudes. Es werden keine weiteren Räume für eine Interimsnutzung
benötigt.
40 Kostenrahmen für die vorgeschlagenen Varianten
Die Kosten für die vorgeschlagenen Varianten wurden mit entsprechenden Kennwerten bezogen auf den
umbauten Raum kalkuliert. Die Kosten beinhalten die Kostengruppen 300-400-700 (Bauwerk-Baukonstrukti-
on, Bauwerk-Technische Anlagen, Baunebenkosten). Für die anderen Kostengruppen (Grundstück, Herrich-
ten/Erschließen, Außenanlagen, Ausbau) können auf der vorhandenen Planungsgrundlage keine Kostenan-
gaben gemacht werden. Es kann aber angenommen werden, dass Abweichungen bei diesen Kostengrupp-
en für die verschiedenen Varianten unerheblich sind.
Für die Sanierung im Bestand wurden auf zurückliegende eigene vergleichbare Kennwerte aus abgewickel-
ten Schulbauvorhaben zurückgegriffen, die auf die heutige Zeit (2014) hochgerechnet und mit einem Neben-
kostenfaktor multipliziert wurden:
- Baukostengruppe 300+400+700: brutto 240 €/cbm x 1,23 -> 295 €/cbm
Für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen wurden die Kostenkennwerte der BKI-Baukosten für Schulge-
bäude ebenfalls auf die heutige Zeit (2014) hochgerechnet und mit dem Landesfaktor für Hessen sowie dem
Nebenkostenfaktor multipliziert:
- Baukostengruppe 300+400+700: brutto 385 €/cbm x 1,04 x 1,15 x -> 400 €/cbm
Die Ergebnisse wurden schließlich so auf- bzw. abgerundet, dass Vergleichszahlen zur Verfügung stehen,
die der Genauigkeit der Planungsgrundlage entsprechen und die für den Zweck dieser Studie angemessen
sind.
Beim Interimsbedarf wurde davon ausgegangen, dass die erforderlichen Räume in Schulcontainern unterge-
bracht werden, die von der Stadt für Schulsanierungen angekauft und mehrfach (3x) eingesetzt werden. Der
Kaufpreis wurde auf die BGF Fläche umgerechnet, gedrittelt und mit einer Lieferungs-/Montagepauschale
versehen:
- 40.000 € brutto für Klassenpavillon a 60 qm -> 666 €/qam BGF : 3 -> 222 €/qm BGF x 1,2 -> 266 €/am BGF
Dieser Kennwert wurde dann mit dem jeweiligen BGF Flächenbedarf multipliziert,
Für die reine Umverlegung der Fernwärmeleitung wurden pauschale Mehrkosten von brutto 30.000 € ange-
setzt unter der Annahme, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit einem für die Neubauvarianten oh-
nehin erforderlichen Neuanschluß auch Einsparpotential hat.
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5.0 Fotodokumentation CGS
Südwestansicht (Straßenseite) Südostansicht (Straßenseite)
Eingang Nordseite (Nordpark) Bewegungshalle (Nordpark)
Zugang Therapiebad und Bewegungshalle (Nord) Erweiterungsfläche Nordpark
6.0 Anlagen Planerische Umsetzung
6.1 Variantendarstellung
- Lageplan 1. Variante
- Lageplan 2. Variante
- Lageplan 3. Variante
- Lageplan 4. Variante
6.2 Detaillierter Flächennachweis 1. Variante
- Grundrißplan UG
- Grundrißptan EG
- Grundrißplan 1. 0OG
- Grundrißplan 2. 0OG
erstellt am 14.05.2014
Thomas Schinkel
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Variante 1: Bestandssanierun
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Variante 3: Neubau mit Sanierun:
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1. Variante Bestandssanierung mit
Erweiterung im Bestand
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Grundriss EG
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2014/0247
3843 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.07.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0247
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 12-00063-05 Investitionsnummer: 000328
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Christoph-Graupner-Schule, Vogelsbergstraße 38, 64289 Darmstadt
Vorlage vom: 25.06.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt zu, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie die Planung an der
Christoph-Graupner-Schule in einem Kostenrahmen von 7,2 Mio. € bis 7,7 Mio. € weiter zu
entwickeln.
2. Der Magistrat stimmt der Einleitung eines VOF-Verfahrens für die Gesamtsanierung der
Christoph-Graupner-Schule zu, Dabei ist die unmittelbare Sanierung/Reparatur des
Therapiebades in situ wie auch die Fortentwicklung des Raumprogramms zu
berücksichtigen
3. Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde im Hinblick auf einen Baubeginn 2015
ermächtigt, sofort nach Beschluss der Betriebskommission weitere Planungsschritte in
Abstimmung mit dem Schulamt in Auftrag zu geben.
- 2 -
4. Die Finanzierung des VOF-Verfahrens unter Berücksichtigung eines Baubeginns 2015 ist
wie folgt dargestellt:
2014: 100.000 € + 100.000 € HAR
2015: 2.500.000 €
2016: 2.900.000 €
2017: 2.100.000 €
5. Die finanzielle Beteiligung des Landkreises ist weiter zu verfolgen.
Anlagen: Konzeptstudie
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.06.2014
Gesamtsanierung der Christoph-Graupner-Schule
Einleitung eines VOF-Verfahrens
Unter Berücksichtigung der dringend notwendigen Gesamtsanierung der Christoph-Graupner
Schule im Rahmen des SSP und dem durch das Schulamt zusätzlich angemeldeten
Flächenbedarf wurde das Planungsbüro Schinkel mit einer Konzeptstudie zur Untersuchung
verschiedener Varianten durch das Immobilienmanagement in Abstimmung mit dem Schulamt
beauftragt.
Parallel wurde im Zuge der Projektentwicklung, inkl. Bürgerbeteiligung, für den Neubau
Nordbad die möglichen Synergieeffekte einer Verlagerung des vorhandenen Therapiebeckens
der Christoph-Graupner Schule an das Nordbad mitbetrachtet. Hierzu wurde von Seiten des
Sportamtes in Abstimmung mit IDA und dem Schulamt das Büro CBRE beauftragt.
Die Umstrukturierung der vorhandenen Flächen und des zusätzlichen Flächenbedarfs wurde in
der Konzeptstudie untersucht. Die Variante Sanierung Bad und Fortschreibung Raumprogramm
wird nunmehr entwickelt. Das Ergebnis wird den Gremien vorgestellt und mit der Schule
abgestimmt.
Der Vorlage wurde in der Betriebskommission am 4. Juni 2014 mit der Empfehlung der
Ausklammerung des Therapiebades zugestimmt.
Der vorliegende Magistratsbeschluss wird im Hinblick auf die Betrachtung des Therapiebades
zur erneuten Beschlussfassung in der Betriebskommission des Immobilienmanagements
vorgelegt.
Nach Durchführung des VOF-Verfahrens wird eine weitere Beschlussfassung Bau mit Vorentwurf
und Kostenschätzung dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Der Dezernent II: Die Dezernentin III: Der Dezernent IV:
Rafael Reißer Cornelia Zuschke André Schellenberg
Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (6)
Orte (3)
- Vogelsbergstraße 38
- Bessunger Straße 125
- Kaupstraße 43
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0247
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00