1186/2016
15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss)
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Anlage 9 - Auszug BV Porz 26.09.2017
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 öffentlich 7.2.6 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) - Sammelumdruck 1186/2016 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver- tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be- zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge- schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh- ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Geh- weg vor den Geschäften getrennt sind. Ergänzung 1 Folgende zusätzliche Straßenabschnitte im Stadtbezirk Porz sind in die Prü- fung mit aufzunehmen: - Bahnhofstraße zwischen Goethe- und Friedrichstraße - Friedrichstraße zwischen Bahnhof- und Klingerstraße - Goethestraße - Parkplatz Mühlenstraße - Pfarrer-Oermann-Platz Ergänzung 2 Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Maßgaben unter folgender Bedingung zu: Mit der KVB AG ist ein Vertrag schließen, der im Umkreis der Parkscheinauto- maten mit „Brötchentaste“ die Kurzstreckenfahrt kostenlos macht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen. Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 öffentlich 7.2.6.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 7.2.6 - Brötchentaste AN/1388/2017 Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver- tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be- zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge- schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh- ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften oder nicht weiter als 100 m von Geschäften, Arztpraxen usw. entfernt liegen. Folgende zusätzliche Straßenabschnitte im Stadtbezirk Porz sind in die Prüfung mit aufzunehmen: - Bahnhofstraße zwischen Goethe- und Friedrichstraße - Friedrichstraße zwischen Bahnhof- und Klingerstraße - Goethestraße - Parkplatz Mühlenstraße - Pfarrer-Oermann-Platz Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form beschlossen.
Anlage 8.2 - Auszug BV Rodenkirchen 18.09.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Werner Telefon: (0221) 92313 Fax : (0221) E-Mail: martina.werner@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 öffentlich 9.2.7.1 Änderungsantrag der CDU Fraktion; 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 9.2.7 1186/2016 AN/1264/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Vorlage 1186/2016 – 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) – soll wie folgt geändert werden: Auf Seite 2 soll der Passus: „Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor: Bezirksvertretung 2 Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen betroffenen Straßen“ ergänzt werden wie folgt: Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen (Antrag AN/1213/2017 – TOP 8.1.4 BV 2 vom 18.09.2017 -; Vorlag 0608/2012) betroffenen Straßen“ sowie die Goltsteinstraße, der Höninger Weg und der Höninger Platz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem)
Anlage 2 - Auszug BV Chorweiler 07.09.2017
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Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus der Niederschrift der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 öffentlich 9.2.3 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Bezirksvertreter Herr Schott bedauert, dass die Kriterien nicht zum Stadtbezirk Chorweiler passen. Daher fordert er, dass die Bezirksvertretung Chorweiler ent- scheidet welche Standorte im Stadtbezirk Chorweiler für die Brötchentaste in Be- tracht kommen. Insbesondere soll auch Heimersdorf in die Überlegungen mit einflie- ßen. Bezirksvertreter Herr Ottenberg und Herr Gökpinar bestätigen die Aussage von Herrn Schott. Bezirksvertreter Herr Roth stellt folgenden Zusatzantrag: „Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG die Preise für das Kurzstreckenticket (gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken, die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentren führen, analog zum Kurzparken zu entwickeln, also auf kostenfrei umzustellen.“ Bezirksvertreter Herr Kleinjans unterstützt die Aussagen und Forderungen seiner Vorredner. Bezirksvertreter Herr Urmetzer fordert ebenfalls die Aufnahme von Heimersdorf, kann jedoch heute dem Zusatzantrag von Herrn Roth in Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht zustimmen. Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg schlägt zur Klärung eine kurze Sitzungsunter- brechung vor. Nach der Sitzungsunterbrechung schlägt Bezirksbürgermeister Herr Zöllner die Fas- sung folgender Beschlüsse vor: 1. Beschlusstext laut Beschlussvorlage ohne den zweiten Absatz, also ohne die Nennung der Prüfkriterien, dafür den Zusatz dass die Bezirksvertretung Chor- weiler die Standorte für die Einrichtung für die Brötchen-Taste beschließt. 2. Aufnahme von Heimersdorf in die Auflistung des Bezirks 6. 3. Abgeänderter Zusatzantrag von Herrn Roth 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver- tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Standorte für die Einrichtung für die Brötchen-Taste. 2. Beschluss: Heimersdorf soll in die Auflistung des Bezirks 6 aufgenommen werden. 3. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung Gespräche mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG dahingehend zu führen, die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mit- telzentren analog zum Kurzparken zu entwickeln, also auf kostenfrei umzustellen. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Abwe- senheit von Frau Danke (SPD)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1186/2016 Freigabedatum 15.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechen- den Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkschein- automaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Verkehrsausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017 Verkehrsausschuss 10.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 235,00 € pro betroffe- nem Parkscheinautomat € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Diese Beschlussvorlage eröffnet die Möglichkeit für die Entscheidungen der Bezirksvertretungen zur Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens für die Stadtbezirke 2-9. Der Verkehrsausschuss gibt damit den Bezirksvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken die Ermächtigungsgrundlage zur Nutzung dieses Instrumentariums. Die Bezirksvertretungen 2-9 entscheiden eigenverantwortlich über deren Einführung und erfragen durch Prüfaufträge an die Verwaltung für Straßen oder Straßenab- schnitte im jeweiligen Stadtbezirk, ob die festgelegten Kriterien erfüllt sind. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden anschließend den zuständigen Bezirksvertretungen vorgestellt. Nach deren Be- schlüssen wird das 15-minütige-, kostenfreie Parken in den geprüften und die Kriterien erfüllenden Straßen oder Straßenabschnitten umgesetzt. Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor: Bezirksvertretung 2 Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen betroffenen Straßen Bezirksvertretung 3 Dürener Straße Aachener Straße Bezirksvertretung 4 Landmannstraße Venloer Straße (Abschnitt Piusstraße bis Ehrenfeldgürtel und Abschnitt Rochusstraße bis Nagel- schmiedgasse). 3 Bezirksvertretung 5 Neusser Straße Niehler Straße Altonaer Straße August-Haas-Straße Longericher Hauptstraße Grethenstraße Bezirksvertretung 6 Londoner Platz Liverpooler Platz Florenzer Straße Bezirksvertretung 7 Ensen: Gilgaustraße (Marktplatz) Urbach: Kaiserstraße (Ladenzeile) Poll: Salmstraße Poll: Siegburger Straße Porz: Ernst-Mühlendyck-Straße Porz: Hauptstraße Porz: Josefstraße Porz: Karlstraße Wahn: Heidestraße Wahn: Frankfurter Straße/St.-Sebastianus-Straße Wahnheide: Heidestraße Zündorf: Schmittgasse Bezirksvertretung 8 Kalker Hauptstraße Frankfurter Straße (Abschnitt Rösrather Straße bis Zehnthofstraße) Olpener Straße (Abschnitt Bochumer Straße bis Höhenberger Straße) Olpener Straße (Brück) Bezirksvertretung 9 Dellbrücker Hauptstraße (Marktplatz) Frankfurter Straße(Abschnitt Montanusstraße bis Wiener Platz Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Brötchentaste an Parkscheinautomaten auf der Severinstra- ße soll dort die Regelung beibehalten bleiben. Bei Einführung des 15 minütigen kostenfreien Parkens in den Stadtbezirken 2-9 ist mit einem Rück- gang bei den Erträgen aus Parkgebühren in Höhe von insgesamt ca. 100.000,00 € zu rechnen. Die Mindererträge wurden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 ff. in Form von allgemeinen Abzugsbeträgen im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 4 – Öffentlich- rechtliche Leistungsentgelte pauschaliert berücksichtigt. Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf rd. 235,00 € je betroffenem Parkscheinautomat. Bei Umsetzung des 15 Minuten freien Parkens in allen Straßen und Straßenabschnitten, die die vier o.g. Kriterien erfüllen, entstehen für 131 betroffene Parkscheinautomaten somit Umrüstkosten von insge- samt rd. 31.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Hpl. 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 sowie im mit- telfristigen Planungszeitraum 2018 bis 2020 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage Nr. 1
Anlage 4 - Auszug BV Mülheim 11.09.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 20126 Fax : (0221) E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 11.09.2017 öffentlich 9.2.5 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Zusatz: Im Bereich der Bergisch-Gladbach-Str. soll die Zone am Marktplatz Maria- Himmelfahrt-Straße bis zur Rodstrasse mit einbezogen werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Anlage 3 - Auszug BV Kalk 14.09.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 öffentlich 8.2.7 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 07.09.2017 AN/1265/2017 Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Abstimmung: Beschluss: Der Beschluss wird um folgenden zweiten Passus ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken, die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentren führen, analog zum Kurzparken zu entwickeln und auf kostenfrei umzustellen. Dies kann in einer Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Kalk geschehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten 2 Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be- zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge- schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh- ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Geh- weg vor den Geschäften getrennt sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Anlage 1 _Stand 03 08 2017
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Anlage 1
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Ausgangssituation
Der Bundestag hat am 06.11.2003 den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des § 6 a
Straßenverkehrsgesetz (StVG) einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Änderung des StVG
wurde im Bundesgesetzblatt vom 21.01.2004 verkündet und ist somit am 22.01.2004 in Kraft
getreten.
Durch die Änderung des § 6 a StVG entfiel die bislang bei bewirtschaftetem Parkraum zwingend zu
erhebende Mindestparkgebühr von 0,05 € je angefangene halbe Stunde. Dies bedeutet für die
Stadt Köln eine Tarifautonomie in Bezug auf die zu erhebenden Parkgebühren.
Vor der Änderung des § 6 a StVG sind aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der
Bezirksregierung Köln die Pilotprojekte zum 15 Minuten kostenfreien Parken auf der Severinstraße,
Mittelstraße und Ehrenstraße eingeführt worden.
15 Minuten kostenfreies Parken auf der Severinstraße
Aufgrund der bestehenden Akzeptanz des so genannten „Blankoparkscheins“ bei den Autofahrern
in der Severinstraße wird dort das 15 Minuten kostenfreie Parken beibehalten.
Die folgende Tabelle zeigt die Parkdauer (PD) unter 15 Minuten auf
legalen Stellplätzen in der Severinstraße zu zwei repräsentativen
Erhebungszeiträumen:
Werktag 1 Werktag 2
-
Anzahl PD < 15 min mit Blanko-PS 33 51
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 4,3 5,5
Anzahl PD < 15 min mit Parkschein 19 26
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 2,5 2,8
Anzahl PD < 15 min ohne Parkschein 352 294
Anteil (%) an allen Parkvorgängen ohne
Parkschein
45,8 31,6
Auf der Severinstraße zeigt sich demnach ein Nachfragepotential von bis zu 404
Blankoparkscheinen. Damit stellt sich ein hohes Nutzungspotential dar.
15 Minuten kostenfreies Parken auf der Ehren- und Mittelstraße
Auf der Ehren- und Mittelstraße war dagegen die Akzeptanz des Blankoparkscheins gleich Null.
Aufgrund der geringen Akzeptanz des Blankoparkscheins wurde in einer zweiten Projektphase die
Verkehrsüberwachung intensiviert. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen bei normaler
Überwachungsintensität (vorher) und verstärkter Überwachungsintensität (nachher).
Parkdauer unter 15 Minuten auf legalen Stellplätzen in der Ehren- und Mittelstraße
Ehrenstraße Mittelstraße
Werktag Werktag Samstag Samstag Werktag Werktag Samstag Samstag
vorher nachher vorher nachher vorher nachher vorher nachher
Anzahl PD < 15 min mit Blanko-PS 0 0 0 0 0 1 0 0
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 0 0 0 0 0 0,4 0 0
Anzahl PD < 15 min ohne
Parkschein 31 19 6 3 39 44 19 20
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 23,5 20,4 18,8 6 16,9 17,6 15,4 17,7
Anzahl insgesamt PD < 15 min* 37 20 6 3 43 47 19 20
Anteil (%) an allen
Parkvorgängen** 27,2 21,5 18,8 6 18,6 18,8 15,4 17,7
*inkl. Sonstige (Halte- und Ladevorgänge sowie mit Sondergenehmigung
**Parkvorgänge, deren Ende beobachtet werden konnte
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Das Nachfragepotential von täglich maximal 37 Blankoparkscheinen auf der Ehrenstraße und 47
Blankoparkscheinen auf der Mittelstraße ist eher gering einzuschätzen.
In diesen betroffenen Straßenabschnitten wurde daher das Angebot des Blankoparkscheins
aufgehoben.
Negative Auswirkungen des Blankoparkscheins
Beim Vergleich der Erträge aus Parkgebühren ein Jahr vor bzw. ein Jahr nach dem jeweiligen
Beginn des Pilotprojektes hat sich gezeigt, dass die Ertragsverluste zwischen 5,81% und 32,39 %
betrugen. Im Einzelnen wurde auf Basis der Parkgebührenordnung vom 24.05.2011 auf der
Severinstraße ein Rückgang um 5,81 % oder 5.596,00 € verzeichnet, auf der Ehrenstraße ein
Rückgang von 31,88 % oder 7.084,00 € und auf der Mittelstraße ein Rückgang von 32,39 % oder
33.405,00 €.
Unter Berücksichtigung der mit Einführung der Parkgebührenordnung vom 11.12.2012 um 50 %
erhöhten Parkgebühren beträgt der Ertragsverlust auf der Severinstraße 8,394,00 €.
Aufgrund dieser Entwicklung liegt die Vermutung nahe, dass auf Ehren- und Mittelstraße das
Angebot des Blankoparkscheins die psychologische Hemmschwelle zum Parken ohne Parkschein
weiter abgesenkt hatte.
Umrüstkosten bei den betroffenen Parkscheinautomaten (PSA)
Für die Einführung des 15 Minuten kostenfreien Parkens entstehen durch den Wechsel des
Tarifschildes, die Anpassung der Parkscheinautomatensteuerung sowie die Markierung der
betroffenen PSA mit einer farblichen Banderole Kosten in Höhe von rd. 235,00 € je PSA.
Fazit
Das Angebot des 15 Minuten kostenfreien Parkens fördert die Attraktivierung der sich aus dem im
Folgenden dargestellten Kriterienkatalog ergebenden subzentralen Einkaufsbereiche. Damit
können gleichzeitig die Überlastungserscheinungen in den Einkaufsbereichen der Stadtbezirke 2
bis 9 reduziert werden.
Kriterienkatalog
Kriterium 1:
Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil-
oder Mittelbereichszentrums
Die genannten Zentrentypen dienen im Gegensatz zu Nahbereichszentren (z.B. Siegburger Straße
oder Longericher Hauptstraße und Grethenstraße) nicht ausschließlich zur Versorgung der lokal
ansässigen Bevölkerung. Die Bedeutung des Kraftfahrzeugs beim Modal Split (Wahl des
Verkehrsmittels) ist wesentlich größer als bei Nahbereichszentren. Dort spielt das Kraftfahrzeug
beim Einkaufen eine untergeordnete Rolle, da der Einzugsbereich eines Nahbereichszentrums etwa
700 Meter beträgt, was einem Fußweg von 8 – 10 Minuten entspricht. Wesentlich ist bei
Nahbereichszentren die gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß.
Durch ihre räumliche Lage entlang der radialen Ein- bzw. Ausfallstraßen kommt bei Bezirks-,
Bezirksteil- und Mittelbereichszentren dem Kraftfahrzeug eine wesentliche Bedeutung bei der Wahl
des Verkehrsmittels zu. Entsprechend hoch ist der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen. Durch das
Angebot des 15-minütigen, kostenfreien Parkens werden diese Zentrentypen attraktiviert, da der
Faktor Parkgebühr bei der Wahl des Einkaufsortes ausgeblendet wird. Dies betrifft insbesondere
Kunden, die innerhalb der Gratisparkzeit ihre Einkäufe erledigen können.
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Eine Attraktivierung der Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelbereichszentren ist weiterhin notwendig, da
diese Zentrentypen eine wesentliche Entlastungsfunktion für den zentralen Innenstadtbereich
ausüben.
Kriterium 2:
Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften eines
Straßenabschnitts oder eines Straßenzugs beträgt mindestens 30 Prozent.
Bei der Analyse der Gründe für bzw. gegen die Akzeptanz des Blankoparkscheins hat sich gezeigt,
dass eine passende Geschäftsstruktur maßgeblich zum Erfolg des Blankoparkscheins beiträgt. Nur
dort, wo Einrichtungen des kurzfristigen und täglichen Bedarfs, wie etwa Bäckereien, Metzgereien,
Blumengeschäfte, Kioske, Schreibwaren-/Tabakwarengeschäfte, Drogerien, Apotheken u. ä. in
ausreichender Anzahl vorhanden sind, wird der Blankoparkschein angenommen. Denn nur in
solchen Geschäften können die Kunden in den 15 Minuten, für die der Blankoparkschein gültig ist,
auch tatsächlich ihre Einkäufe erledigen.
Auf der Severinstraße waren zum Zeitpunkt der Datenerhebung 67 von 194 Geschäften dem
kurzfristigen und täglichen Bedarf zuzurechen, was einem Anteil von 34,18 % entspricht. Dort
konnte die Akzeptanz des Blankoparkscheins nachgewiesen werden.
Kriterium 3:
Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten
Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden.
Um den Kunden zielnah Kurzzeitparkplätze anbieten zu können, kommen nur solche
Straßenabschnitte oder Straßenzüge in Frage, deren Parkplätze nicht über einen
Parkscheinautomaten mit dem roten Punkt für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. Bei
Parkscheinautomaten mit dem roten Punkt für das Bewohnerparken können Bewohner ihre
Fahrzeuge mit dem jeweiligen Bewohnerparkausweis ohne Münzeinwurf und ohne Beachtung der
Höchstparkdauer auf den bewirtschafteten Stellplätzen abstellen. Im ungünstigsten Fall werden alle
Stellplätze durch Bewohnerfahrzeuge belegt, so dass theoretisch nutzbare Kundenparkplätze
faktisch nicht zur Verfügung stehen.
Kriterium 4:
Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften
liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt
sind.
Um zu gewährleisten, dass den Kunden von ihrer 15-minütigen Gratisparkzeit der größtmögliche
Anteil auch tatsächlich zum Einkaufen zur Verfügung steht, ist es wichtig, dass sich die Parkplätze
in unmittelbarer Nähe zu den Geschäften befinden. Nur so können Wege vom Stellplatz zum
Geschäft und zurück mit dem kleinstmöglichen Zeitverlust, der von der 15-minütigen Gesamtzeit
des Blankoparkscheins abgezogen wird, realisiert werden.
Bewirtschaftete Platzflächen, wie etwa der Liverpooler Platz in Chorweiler, sind zum 15-minütigen,
kostenfreien Parken nicht geeignet, da durch die zurück zu legenden Wege vom Parkplatz zum
Geschäft innerhalb des Einkaufszentrums bereits so viel Zeit benötigt wird, dass zum tatsächlichen
Einkauf die Zeit nicht ausreicht.
Ertragsverlust an Parkgebühren (Zug um Zug ab 2017)
Soweit der Rahmenbeschluss (Kriterienkatalog und die zu untersuchenden
Geschäftsstraßenabschnitte) vom Verkehrsausschuss beschlossen wird, ergeben sich bei den
daraufhin von den zuständigen Bezirksvertretungen zu beschließenden Einzelmaßnahmen Ausfälle
bei den Erträgen aus Parkgebühren.
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Eine Auswertung der Erträge aus Parkgebühren des Jahres 2013 hatte ergeben, dass auf den
bewirtschafteten Stellplätzen für den Stadtbezirk 1 (Stellplätze ohne Roten Punkt) sowie für die
Stadtbezirke 2 bis 9 pro Stellplatz und Jahr durchschnittlich 730,15 € erwirtschaftet werden.
Überträgt man den ermittelten Ertragsverlust von 5,81 % auf der Severinstraße auf diesen
Durchschnittswert, so ist mit einem Ertragsverlust von 42,42 € pro Jahr und Stellplatz zu rechnen.
Bei der Ehrenstraße betrug der Ertragsverlust 31,88 %, so dass der Ertragsverlust pro Parkplatz
und Jahr 232,77 € betragen würde. Der Ertragsverlust auf der Mittelstraße betrug 32,39 %, hier
würde der Ertragsverlust pro Parkplatz 236,50 € jährlich betragen.
Angesichts der Tatsache, dass auf der Severinstraße die höchste Akzeptanz des so genannten
„Blankoparkscheins“, bei gleichzeitig geringstem Einnahmerückgang, ermittelt wurde, kann man
davon ausgehen, dass die Einnahmeverluste umso geringer sind, desto größer die Akzeptanz des
„Blankoparkscheins“ ist.
Da nur Straßenabschnitte mit hoher Akzeptanz für das 15-minütige kostenfreie Parken in Frage
kommen, die gemäß des von der Verwaltung vorgelegten Kriterienkataloges auf ihre Eignung zum
kostenlosen Kurzzeitparken geprüft werden, dürfte die Quote der Ertragsverluste denen der
Severinstraße entsprechen.
Darüber hinaus fallen für die Umrüstung der 131 Parkscheinautomaten Kosten von rd. 235,00 € je
betroffenem Parkscheinautomat, insgesamt 30.785,00 € an. Die entsprechenden Finanzmittel
stehen im Hpl. 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege,
Plätze bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Prognostizierte Ertragsausfallberechnung Parkgebühren in Bezirks-, Bezirksteil- und
Mittelzentren basierend auf Erträgen aus Parkgebühren von November 2015 bis Oktober
2016
Für die Regelung des 15-minütigen kostenfreien Parkens werden grundsätzlich nur Stellplätze in
Frage kommen, die den Rahmenbedingungen der Severinstraße entsprechen.
Legt man den zu erwartenden Ertragsrückgang wie bereits oben für die Severinsstraße dargestellt
mit 5,81 bzw. aufgerundet 6 % für die betroffenen Geschäftsstraßenabschnitte mit hoher Akzeptanz
in den Stadtbezirken 2 bis 9 durch das Angebot des 15-minütigen kostenfreien Parkens zugrunde,
so sind – abhängig von den Einzelbeschlüssen der Bezirksvertretungen – Mindererträge von
insgesamt ca. 100.000,00 € pro Jahr zu erwarten.
Sollten sich alle in der Beschlussvorlage aufgeführten Straßenabschnitte für eine 15 Minuten
kostenfreie Parkregelung eignen und alle Stellplätze nach Beschlüssen der zuständigen
Bezirksvertretungen umgerüstet werden, ergibt sich in den Stadtbezirken demnach folgender zu
erwartender Ertragsausfall:
Stadtbezirk Rodenkirchen 4.899,00 €
Stadtbezirk Lindenthal 27.242,00 €
Stadtbezirk Ehrenfeld 17.431,00 €
Stadtbezirk Nippes 19.619,00 €
Stadtbezirk Chorweiler 0 €
Stadtbezirk Porz 3.757,00€
Stadtbezirk Kalk 12.117,00 €
Stadtbezirk Mülheim 20.383,00 €
Gesamt: 105.448,00 €
Im Stadtbezirk Chorweiler erfüllt kein Geschäftsstraßenabschnitt alle vier Kriterien zur Einführung
des 15 Minuten kostenfreien Parkens. Daher ist dort kein Ertragsausfall zu erwarten.
.
Der prognostizierte Ertragsausfall in Höhe von insgesamt ca. 100.000,00 € wurde im Rahmen des
Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 ff. in Form von allgemeinen Abzugsbeträgen im Teilergebnisplan
- 5 -
1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 4 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
pauschaliert berücksichtigt.
Um die erwarteten Ertragsverluste bei den Parkgebühren möglichst gering zu halten, sollen die
Bereiche, in denen zukünftig das 15 Minuten kostenfreie Parken angeboten werden soll, nach wie
vor durch eine intensive Verkehrsüberwachung begleitet werden. Die Zahlungsbereitschaft der
Verkehrsteilnehmer, die länger als 15 Minuten und somit kostenpflichtig parken, soll hierdurch
beibehalten werden.
Weiteres Vorgehen bei Beschlussfassung
Nach erfolgtem Beschluss werden die bereits von den Bezirksvertretungen zur Prüfung
beschlossenen Straßenabschnitte in Bezug auf den Kriterienkatalog abgearbeitet. Die Ergebnisse
werden den jeweiligen Bezirksvertretungen mitgeteilt. Anschließend werden weitere
Geschäftsstraßen in den Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelbereichszentren auf ihre Eignung zum 15
Minuten kostenfreien Parken geprüft.
Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 18.09.2017
2016 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 18.09.2017 öffentlich 9.2.7 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15 -minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil d er Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Der Erfolg ist nach einem Jahr zu überprüfen und der Bezirksvertretung vorzustellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeit ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus einem Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrum führen, analog zum Kurzparken auf kostenfrei umzustellen. Dies kann in einer Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Lindenthal geschehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen Vier Nein-Stimmen (CDU)
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1186/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27