Mandari Insight

1186/2016

15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss)

Beschlussvorlage Ausschuss 15.08.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.10.2017, TOP 4.1

Anlage 9 - Auszug BV Porz 26.09.2017

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Anlage 8.1 - Auszug BV Rodenkirchen 18.09.2017

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Anlage 8.2 - Auszug BV Rodenkirchen 18.09.2017

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Anlage 2 - Auszug BV Chorweiler 07.09.2017

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 - Auszug BV Ehrenfeld 11.09.2017

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Anlage 7 - Auszug BV Nippes 21.09.2017

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Anlage 4 - Auszug BV Mülheim 11.09.2017

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Anlage 3 - Auszug BV Kalk 14.09.2017

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Anlage 1 _Stand 03 08 2017

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Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 18.09.2017

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Anlage 9 - Auszug BV Porz 26.09.2017

3857 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 27.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 26.09.2017 
öffentlich 
7.2.6 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) - Sammelumdruck 
1186/2016 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-
, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und 
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver-
tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das 
Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten 
Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. 
Die vier Prüfkriterien sind: 
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be-
zirks-,  Bezirksteil- oder Mittelzentrums. 
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge-
schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 
Prozent. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh-
ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor 
den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Geh-
weg vor den Geschäften getrennt sind. 
Ergänzung 1 
Folgende zusätzliche Straßenabschnitte im Stadtbezirk Porz sind in die Prü-
fung mit aufzunehmen: 
- Bahnhofstraße zwischen Goethe- und Friedrichstraße  
- Friedrichstraße zwischen Bahnhof- und Klingerstraße 
- Goethestraße  
- Parkplatz Mühlenstraße 
- Pfarrer-Oermann-Platz 
Ergänzung 2

Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Maßgaben unter folgender Bedingung 
zu: 
Mit der KVB AG ist ein Vertrag schließen, der im Umkreis der Parkscheinauto-
maten mit „Brötchentaste“ die Kurzstreckenfahrt kostenlos macht. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 27.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 26.09.2017 
öffentlich 
7.2.6.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 7.2.6 - Brötchentaste 
AN/1388/2017 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-
, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und 
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver-
tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das 
Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten 
Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. 
 
Die vier Prüfkriterien sind: 
 
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be-
zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. 
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge-
schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 
Prozent. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh-
ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor 
den Geschäften oder nicht weiter als 100 m von Geschäften, Arztpraxen usw. 
entfernt liegen. 
 
Folgende zusätzliche Straßenabschnitte im Stadtbezirk Porz sind in die Prüfung mit 
aufzunehmen: 
- Bahnhofstraße zwischen Goethe- und Friedrichstraße  
- Friedrichstraße zwischen Bahnhof- und Klingerstraße 
- Goethestraße  
- Parkplatz Mühlenstraße 
- Pfarrer-Oermann-Platz 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form beschlossen.

Anlage 8.2 - Auszug BV Rodenkirchen 18.09.2017

1376 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Werner 
Telefon:  (0221) 92313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  martina.werner@stadt-koeln.de 
Datum: 27.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 18.09.2017 
öffentlich 
9.2.7.1 Änderungsantrag der CDU Fraktion; 15 Minuten kostenfreies Parken 
(Rahmenbeschluss)  9.2.7 1186/2016 
AN/1264/2017 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss der Stadt 
Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Vorlage 1186/2016 – 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) – soll 
wie folgt geändert werden: 
 
Auf Seite 2 soll der Passus: 
„Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien 
Parkens an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits 
vor:  
 
Bezirksvertretung 2  
 
Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen betroffenen Straßen“ 
 
ergänzt werden wie folgt: 
 
Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen  (Antrag AN/1213/2017 – TOP 8.1.4 
BV 2 vom 18.09.2017 -; Vorlag 0608/2012) betroffenen Straßen“ 
 
sowie die Goltsteinstraße, der Höninger Weg und der Höninger Platz.

Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von 
Wrochem)

Anlage 2 - Auszug BV Chorweiler 07.09.2017

3496 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 07.09.2017 
öffentlich 
9.2.3 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 
1186/2016 
Bezirksvertreter Herr Schott bedauert, dass die Kriterien nicht zum Stadtbezirk 
Chorweiler passen. Daher fordert er, dass die Bezirksvertretung Chorweiler ent-
scheidet welche Standorte im Stadtbezirk Chorweiler für die Brötchentaste in Be-
tracht kommen. Insbesondere soll auch Heimersdorf in die Überlegungen mit einflie-
ßen. 
 
Bezirksvertreter Herr Ottenberg und Herr Gökpinar bestätigen die Aussage von 
Herrn Schott. 
 
Bezirksvertreter Herr Roth stellt folgenden Zusatzantrag: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG die 
Preise für das Kurzstreckenticket (gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf 
Strecken, die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentren führen, analog zum 
Kurzparken zu entwickeln, also auf kostenfrei umzustellen.“ 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans unterstützt die Aussagen und Forderungen seiner 
Vorredner. 
 
Bezirksvertreter Herr Urmetzer fordert ebenfalls die Aufnahme von Heimersdorf, 
kann jedoch heute dem Zusatzantrag von Herrn Roth in Zusammenhang mit dieser 
Vorlage nicht zustimmen. 
 
Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg schlägt zur Klärung eine kurze Sitzungsunter-
brechung vor. 
 
Nach der Sitzungsunterbrechung schlägt Bezirksbürgermeister Herr Zöllner die Fas-
sung folgender Beschlüsse vor:

1. Beschlusstext laut Beschlussvorlage ohne den zweiten Absatz, also ohne die 
Nennung der Prüfkriterien, dafür den Zusatz dass die Bezirksvertretung Chor-
weiler die Standorte für die Einrichtung für die Brötchen-Taste beschließt. 
2. Aufnahme von Heimersdorf in die Auflistung des Bezirks 6. 
3. Abgeänderter Zusatzantrag von Herrn Roth 
 
1. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be-
schluss zu fassen: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-
, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und 
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver-
tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das 
Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten 
Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Standorte für die Einrichtung für die 
Brötchen-Taste. 
 
2. Beschluss: 
 
Heimersdorf soll in die Auflistung des Bezirks 6 aufgenommen werden. 
 
3. Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung Gespräche mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG 
dahingehend zu führen, die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum ab 
Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mit-
telzentren analog zum Kurzparken zu entwickeln, also auf kostenfrei umzustellen. 
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) 
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) 
Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss: 
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Abwe-
senheit von Frau Danke (SPD)

Beschlussvorlage Ausschuss

6082 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1186/2016 
Freigabedatum  15.08.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien 
Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechen-
den Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkschein-
automaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 
in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. 
 
Die vier Prüfkriterien sind: 
 
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-,  Bezirksteil- 
oder Mittelzentrums. 
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer 
Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ 
für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften 
liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt 
sind. 
Verkehrsausschuss 05.09.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017 
Verkehrsausschuss 10.10.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  235,00 € pro betroffe-
nem Parkscheinautomat      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung: 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
 
Diese Beschlussvorlage eröffnet die Möglichkeit für die Entscheidungen der Bezirksvertretungen zur 
Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens für die Stadtbezirke 2-9. Der Verkehrsausschuss 
gibt damit den Bezirksvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken die Ermächtigungsgrundlage zur 
Nutzung dieses Instrumentariums. Die Bezirksvertretungen 2-9 entscheiden eigenverantwortlich über 
deren Einführung und erfragen durch Prüfaufträge an die Verwaltung für Straßen oder Straßenab-
schnitte im jeweiligen Stadtbezirk, ob die festgelegten Kriterien erfüllt sind. Die Ergebnisse dieser 
Prüfung werden anschließend den zuständigen Bezirksvertretungen vorgestellt. Nach deren Be-
schlüssen wird das 15-minütige-, kostenfreie Parken in den geprüften und die Kriterien erfüllenden 
Straßen oder Straßenabschnitten umgesetzt. 
 
Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens an 
Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor: 
 
Bezirksvertretung 2 
Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen betroffenen Straßen 
 
Bezirksvertretung 3 
Dürener Straße 
Aachener Straße 
 
Bezirksvertretung 4 
Landmannstraße  
Venloer Straße (Abschnitt Piusstraße bis Ehrenfeldgürtel und Abschnitt Rochusstraße bis Nagel-
schmiedgasse).

3 
 
Bezirksvertretung 5 
Neusser Straße 
Niehler Straße 
Altonaer Straße 
August-Haas-Straße 
Longericher Hauptstraße 
Grethenstraße 
 
Bezirksvertretung 6 
Londoner Platz 
Liverpooler Platz 
Florenzer Straße 
 
Bezirksvertretung 7 
Ensen: Gilgaustraße (Marktplatz) 
Urbach: Kaiserstraße (Ladenzeile) 
Poll: Salmstraße 
Poll: Siegburger Straße 
Porz: Ernst-Mühlendyck-Straße 
Porz: Hauptstraße 
Porz: Josefstraße 
Porz: Karlstraße 
Wahn: Heidestraße 
Wahn: Frankfurter Straße/St.-Sebastianus-Straße 
Wahnheide: Heidestraße 
Zündorf: Schmittgasse 
 
Bezirksvertretung 8 
Kalker Hauptstraße  
Frankfurter Straße (Abschnitt Rösrather Straße bis Zehnthofstraße) 
Olpener Straße (Abschnitt Bochumer Straße bis Höhenberger Straße) 
Olpener Straße (Brück) 
 
Bezirksvertretung 9 
Dellbrücker Hauptstraße (Marktplatz) 
Frankfurter Straße(Abschnitt Montanusstraße bis Wiener Platz 
 
Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Brötchentaste an Parkscheinautomaten auf der Severinstra-
ße soll dort die Regelung beibehalten bleiben.  
 
Bei Einführung des 15 minütigen kostenfreien Parkens in den Stadtbezirken 2-9 ist mit einem Rück-
gang bei den Erträgen aus Parkgebühren in Höhe von insgesamt ca. 100.000,00 € zu rechnen. Die 
Mindererträge wurden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 ff. in Form von allgemeinen 
Abzugsbeträgen im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 4 – Öffentlich-
rechtliche Leistungsentgelte pauschaliert berücksichtigt. 
 
Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf rd. 235,00 € je betroffenem Parkscheinautomat. Bei 
Umsetzung des 15 Minuten freien Parkens in allen Straßen und Straßenabschnitten, die die vier o.g. 
Kriterien erfüllen, entstehen für 131 betroffene Parkscheinautomaten somit Umrüstkosten von insge-
samt rd. 31.000,00 Euro. 
 
Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Hpl. 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 sowie im mit-
telfristigen Planungszeitraum 2018 bis 2020 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage Nr. 1

Anlage 4 - Auszug BV Mülheim 11.09.2017

1799 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Frau Düx 
Telefon:  (0221) 20126  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE 
Datum: 19.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 11.09.2017 
öffentlich 
9.2.5 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 
1186/2016 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu 
beschließen: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-
, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und 
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige 
Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten 
Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür 
geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. 
Die vier Prüfkriterien sind: 
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines 
Bezirks-,  Bezirksteil- oder Mittelzentrums. 
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen 
Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 
Prozent. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten 
ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den 
Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg 
vor den Geschäften getrennt sind. 
Zusatz: 
Im Bereich der Bergisch-Gladbach-Str. soll die Zone am Marktplatz Maria-
Himmelfahrt-Straße bis zur Rodstrasse mit einbezogen werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Anlage 3 - Auszug BV Kalk 14.09.2017

2542 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 11.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 07.09.2017 
öffentlich 
8.2.7 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 
1186/2016 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 07.09.2017 
AN/1265/2017 
Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE 
LINKE. zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Der Beschluss wird um folgenden zweiten Passus ergänzt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die 
Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf 
Strecken, die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentren führen, analog zum 
Kurzparken zu entwickeln und auf kostenfrei umzustellen. 
Dies kann in einer Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Kalk geschehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen abgelehnt. 
Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss 
zu fassen:  
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 
15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu 
prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige 
Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten

2 
Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür 
geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. 
Die vier Prüfkriterien sind: 
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be-
zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. 
- Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge-
schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 
Prozent. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh-
ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor 
den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Geh-
weg vor den Geschäften getrennt sind. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen zugestimmt.

Anlage 1 _Stand 03 08 2017

13994 Zeichen

Anlage 1 
- 2 - 
 
Ausgangssituation 
 
Der Bundestag hat am 06.11.2003 den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des § 6 a 
Straßenverkehrsgesetz (StVG) einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Änderung des StVG 
wurde im Bundesgesetzblatt vom 21.01.2004 verkündet und ist somit am 22.01.2004 in Kraft 
getreten. 
 
Durch die Änderung des § 6 a StVG entfiel die bislang bei bewirtschaftetem Parkraum zwingend zu 
erhebende Mindestparkgebühr von 0,05 € je angefangene halbe Stunde. Dies bedeutet für die 
Stadt Köln eine Tarifautonomie in Bezug auf die zu erhebenden Parkgebühren.  
 
Vor der Änderung des § 6 a StVG sind aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der 
Bezirksregierung Köln die Pilotprojekte zum 15 Minuten kostenfreien Parken auf der Severinstraße, 
Mittelstraße und Ehrenstraße eingeführt worden. 
 
15 Minuten kostenfreies Parken auf der Severinstraße 
 
Aufgrund der bestehenden Akzeptanz des so genannten „Blankoparkscheins“ bei den Autofahrern 
in der Severinstraße wird dort das 15 Minuten kostenfreie Parken beibehalten. 
 
Die folgende Tabelle zeigt die Parkdauer (PD) unter 15 Minuten auf 
legalen Stellplätzen in der Severinstraße zu zwei repräsentativen 
Erhebungszeiträumen: 
     
     
   Werktag 1 Werktag 2 
    - 
Anzahl PD < 15 min mit Blanko-PS 33 51 
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 4,3 5,5 
Anzahl PD < 15 min mit Parkschein 19 26 
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 2,5 2,8 
Anzahl PD < 15 min ohne Parkschein 352 294 
Anteil (%) an allen Parkvorgängen ohne 
Parkschein 
45,8 31,6 
 
Auf der Severinstraße zeigt sich demnach ein Nachfragepotential von bis zu 404 
Blankoparkscheinen. Damit stellt sich ein hohes Nutzungspotential dar. 
 
15 Minuten kostenfreies Parken auf der Ehren- und Mittelstraße 
 
Auf der Ehren- und Mittelstraße war dagegen die Akzeptanz des Blankoparkscheins gleich Null.  
Aufgrund der geringen Akzeptanz des Blankoparkscheins wurde in einer zweiten Projektphase die 
Verkehrsüberwachung intensiviert. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen bei normaler 
Überwachungsintensität (vorher) und verstärkter Überwachungsintensität (nachher). 
 
Parkdauer unter 15 Minuten auf legalen Stellplätzen in der Ehren- und Mittelstraße 
 
           Ehrenstraße          Mittelstraße   
  
 
Werktag Werktag Samstag Samstag Werktag Werktag Samstag Samstag 
    vorher nachher vorher nachher vorher nachher vorher nachher 
Anzahl PD < 15 min mit Blanko-PS 0 0 0 0 0 1 0 0 
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 0 0 0 0 0 0,4 0 0 
Anzahl PD < 15 min ohne 
Parkschein 31 19 6 3 39 44 19 20 
Anteil (%) an allen Parkvorgängen 23,5 20,4 18,8 6 16,9 17,6 15,4 17,7 
Anzahl insgesamt PD < 15 min* 37  20 6 3 43 47 19 20 
Anteil (%) an allen 
Parkvorgängen** 27,2 21,5 18,8 6 18,6 18,8 15,4 17,7 
*inkl. Sonstige (Halte- und Ladevorgänge sowie mit Sondergenehmigung 
     **Parkvorgänge, deren Ende beobachtet werden konnte

- 2 - 
- 3 -  
 
 
 
Das Nachfragepotential von täglich maximal 37 Blankoparkscheinen auf der Ehrenstraße und 47 
Blankoparkscheinen auf der Mittelstraße ist eher gering einzuschätzen. 
 
In diesen betroffenen Straßenabschnitten wurde daher das Angebot des Blankoparkscheins 
aufgehoben.  
 
Negative Auswirkungen des Blankoparkscheins 
 
Beim Vergleich der Erträge aus Parkgebühren ein Jahr vor bzw. ein Jahr nach dem jeweiligen 
Beginn des Pilotprojektes hat sich gezeigt, dass die Ertragsverluste zwischen 5,81% und 32,39 % 
betrugen. Im Einzelnen wurde auf Basis der Parkgebührenordnung vom 24.05.2011 auf der 
Severinstraße ein Rückgang um 5,81 % oder 5.596,00 € verzeichnet, auf der Ehrenstraße ein 
Rückgang von 31,88 % oder 7.084,00 € und auf der Mittelstraße ein Rückgang von 32,39 % oder 
33.405,00 €. 
 
Unter Berücksichtigung der mit Einführung der Parkgebührenordnung vom 11.12.2012 um 50 % 
erhöhten Parkgebühren beträgt der Ertragsverlust auf der Severinstraße 8,394,00 €. 
 
Aufgrund dieser Entwicklung liegt die Vermutung nahe, dass auf Ehren- und Mittelstraße das 
Angebot des Blankoparkscheins die psychologische Hemmschwelle zum Parken ohne Parkschein 
weiter abgesenkt hatte. 
 
Umrüstkosten bei den betroffenen Parkscheinautomaten (PSA) 
 
Für die Einführung des 15 Minuten kostenfreien Parkens entstehen durch den Wechsel des 
Tarifschildes, die Anpassung der Parkscheinautomatensteuerung sowie die Markierung der 
betroffenen PSA mit einer farblichen Banderole Kosten in Höhe von rd. 235,00 € je PSA.  
 
Fazit 
 
Das Angebot des 15 Minuten kostenfreien Parkens fördert die Attraktivierung der sich aus dem im 
Folgenden dargestellten Kriterienkatalog ergebenden subzentralen Einkaufsbereiche. Damit 
können gleichzeitig die Überlastungserscheinungen in den Einkaufsbereichen der Stadtbezirke 2 
bis 9 reduziert werden. 
 
Kriterienkatalog 
 
Kriterium 1: 
 
Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- 
oder Mittelbereichszentrums 
 
Die genannten Zentrentypen dienen im Gegensatz zu Nahbereichszentren (z.B. Siegburger Straße 
oder Longericher Hauptstraße und Grethenstraße) nicht ausschließlich zur Versorgung der lokal 
ansässigen Bevölkerung. Die Bedeutung des Kraftfahrzeugs beim Modal Split (Wahl des 
Verkehrsmittels) ist wesentlich größer als bei Nahbereichszentren. Dort spielt das Kraftfahrzeug 
beim Einkaufen eine untergeordnete Rolle, da der Einzugsbereich eines Nahbereichszentrums etwa 
700 Meter beträgt, was einem Fußweg von 8 – 10 Minuten entspricht. Wesentlich ist bei 
Nahbereichszentren die gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß. 
 
Durch ihre räumliche Lage entlang der radialen Ein- bzw. Ausfallstraßen kommt bei Bezirks-, 
Bezirksteil- und Mittelbereichszentren dem Kraftfahrzeug eine wesentliche Bedeutung bei der Wahl 
des Verkehrsmittels zu. Entsprechend hoch ist der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen. Durch das 
Angebot des 15-minütigen, kostenfreien Parkens werden diese Zentrentypen attraktiviert, da der 
Faktor Parkgebühr bei der Wahl des Einkaufsortes ausgeblendet wird. Dies betrifft insbesondere 
Kunden, die innerhalb der Gratisparkzeit ihre Einkäufe erledigen können.

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Eine Attraktivierung der Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelbereichszentren ist weiterhin notwendig, da 
diese Zentrentypen eine wesentliche Entlastungsfunktion für den zentralen Innenstadtbereich 
ausüben. 
 
Kriterium 2: 
 
Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften eines 
Straßenabschnitts oder eines Straßenzugs beträgt mindestens 30 Prozent. 
 
Bei der Analyse der Gründe für bzw. gegen die Akzeptanz des Blankoparkscheins hat sich gezeigt, 
dass eine passende Geschäftsstruktur maßgeblich zum Erfolg des Blankoparkscheins beiträgt. Nur 
dort, wo Einrichtungen des kurzfristigen und täglichen Bedarfs, wie etwa Bäckereien, Metzgereien, 
Blumengeschäfte, Kioske, Schreibwaren-/Tabakwarengeschäfte, Drogerien, Apotheken u. ä. in 
ausreichender Anzahl vorhanden sind, wird der Blankoparkschein angenommen. Denn nur in 
solchen Geschäften können die Kunden in den 15 Minuten, für die der Blankoparkschein gültig ist, 
auch tatsächlich ihre Einkäufe erledigen.  
 
Auf der Severinstraße waren zum Zeitpunkt der Datenerhebung 67 von 194 Geschäften dem 
kurzfristigen und täglichen Bedarf zuzurechen, was einem Anteil von 34,18 % entspricht. Dort 
konnte die Akzeptanz des Blankoparkscheins nachgewiesen werden. 
 
Kriterium 3: 
 
Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten 
Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. 
 
Um den Kunden zielnah Kurzzeitparkplätze anbieten zu können, kommen nur solche 
Straßenabschnitte oder Straßenzüge in Frage, deren Parkplätze nicht über einen 
Parkscheinautomaten mit dem roten Punkt für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. Bei 
Parkscheinautomaten mit dem roten Punkt für das Bewohnerparken können Bewohner ihre 
Fahrzeuge mit dem jeweiligen Bewohnerparkausweis ohne Münzeinwurf und ohne Beachtung der 
Höchstparkdauer auf den bewirtschafteten Stellplätzen abstellen. Im ungünstigsten Fall werden alle 
Stellplätze durch Bewohnerfahrzeuge belegt, so dass theoretisch nutzbare Kundenparkplätze 
faktisch nicht zur Verfügung stehen. 
 
Kriterium 4: 
 
Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften 
liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt 
sind. 
 
Um zu gewährleisten, dass den Kunden von ihrer 15-minütigen Gratisparkzeit der größtmögliche 
Anteil auch tatsächlich zum Einkaufen zur Verfügung steht, ist es wichtig, dass sich die Parkplätze 
in unmittelbarer Nähe zu den Geschäften befinden. Nur so können Wege vom Stellplatz zum 
Geschäft und zurück mit dem kleinstmöglichen Zeitverlust, der von der 15-minütigen Gesamtzeit 
des Blankoparkscheins abgezogen wird, realisiert werden. 
 
Bewirtschaftete Platzflächen, wie etwa der Liverpooler Platz in Chorweiler, sind zum 15-minütigen, 
kostenfreien Parken nicht geeignet, da durch die zurück zu legenden Wege vom Parkplatz zum 
Geschäft innerhalb des Einkaufszentrums bereits so viel Zeit benötigt wird, dass zum tatsächlichen 
Einkauf die Zeit nicht ausreicht. 
 
Ertragsverlust an Parkgebühren (Zug um Zug ab 2017) 
 
Soweit der Rahmenbeschluss (Kriterienkatalog und die zu untersuchenden 
Geschäftsstraßenabschnitte) vom Verkehrsausschuss beschlossen wird, ergeben sich bei den 
daraufhin von den zuständigen Bezirksvertretungen zu beschließenden Einzelmaßnahmen Ausfälle 
bei den  Erträgen aus Parkgebühren.

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Eine Auswertung der Erträge aus Parkgebühren des Jahres 2013 hatte ergeben, dass auf den 
bewirtschafteten Stellplätzen für den Stadtbezirk 1 (Stellplätze ohne Roten Punkt) sowie für die 
Stadtbezirke 2 bis 9 pro Stellplatz und Jahr durchschnittlich 730,15 € erwirtschaftet werden. 
Überträgt man den ermittelten Ertragsverlust von 5,81 % auf der Severinstraße auf diesen 
Durchschnittswert, so ist mit einem Ertragsverlust von 42,42 € pro Jahr und Stellplatz zu rechnen. 
Bei der Ehrenstraße betrug der Ertragsverlust 31,88 %, so dass der Ertragsverlust pro Parkplatz 
und Jahr 232,77 € betragen würde. Der Ertragsverlust auf der Mittelstraße betrug 32,39 %, hier 
würde der Ertragsverlust pro Parkplatz 236,50 € jährlich betragen. 
 
Angesichts der Tatsache, dass auf der Severinstraße die höchste Akzeptanz des so genannten 
„Blankoparkscheins“, bei gleichzeitig geringstem Einnahmerückgang, ermittelt wurde, kann man 
davon ausgehen, dass die Einnahmeverluste umso geringer sind, desto größer die Akzeptanz des 
„Blankoparkscheins“ ist. 
 
Da nur Straßenabschnitte mit hoher Akzeptanz für das 15-minütige kostenfreie Parken in Frage 
kommen, die gemäß des von der Verwaltung vorgelegten Kriterienkataloges auf ihre Eignung zum 
kostenlosen Kurzzeitparken geprüft werden, dürfte die Quote der Ertragsverluste denen der 
Severinstraße entsprechen. 
 
Darüber hinaus fallen für die Umrüstung der 131 Parkscheinautomaten Kosten von rd. 235,00 € je 
betroffenem Parkscheinautomat, insgesamt 30.785,00 € an. Die entsprechenden Finanzmittel 
stehen im Hpl. 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, 
Plätze bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Prognostizierte Ertragsausfallberechnung Parkgebühren in Bezirks-, Bezirksteil- und 
Mittelzentren basierend auf Erträgen aus Parkgebühren von November 2015 bis Oktober 
2016 
 
Für die Regelung des 15-minütigen kostenfreien Parkens werden grundsätzlich nur Stellplätze in 
Frage kommen, die den Rahmenbedingungen der Severinstraße entsprechen.  
 
Legt man den zu erwartenden Ertragsrückgang wie bereits oben für die Severinsstraße dargestellt 
mit 5,81 bzw. aufgerundet 6 % für die betroffenen Geschäftsstraßenabschnitte mit hoher Akzeptanz 
in den Stadtbezirken 2 bis 9 durch das Angebot des 15-minütigen kostenfreien Parkens zugrunde, 
so sind – abhängig von den Einzelbeschlüssen der Bezirksvertretungen – Mindererträge von 
insgesamt ca. 100.000,00 € pro Jahr zu erwarten.  
 
Sollten sich alle in der Beschlussvorlage aufgeführten Straßenabschnitte für eine 15 Minuten 
kostenfreie Parkregelung eignen und alle Stellplätze nach Beschlüssen der zuständigen 
Bezirksvertretungen umgerüstet werden, ergibt sich in den Stadtbezirken demnach folgender  zu 
erwartender Ertragsausfall:  
 
 
Stadtbezirk Rodenkirchen     4.899,00 € 
Stadtbezirk Lindenthal   27.242,00 € 
Stadtbezirk Ehrenfeld    17.431,00 € 
Stadtbezirk Nippes    19.619,00 € 
Stadtbezirk Chorweiler                 0 € 
Stadtbezirk Porz      3.757,00€ 
Stadtbezirk Kalk    12.117,00 € 
Stadtbezirk Mülheim    20.383,00 € 
Gesamt:   105.448,00 € 
 
Im Stadtbezirk Chorweiler erfüllt kein Geschäftsstraßenabschnitt alle vier Kriterien zur Einführung 
des 15 Minuten kostenfreien Parkens. Daher ist dort kein Ertragsausfall zu erwarten. 
 
. 
Der prognostizierte Ertragsausfall in Höhe von insgesamt ca. 100.000,00 € wurde im Rahmen des 
Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 ff. in Form von allgemeinen Abzugsbeträgen im Teilergebnisplan

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1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 4 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
pauschaliert berücksichtigt. 
 
Um die erwarteten Ertragsverluste bei den Parkgebühren möglichst gering zu halten, sollen die 
Bereiche, in denen zukünftig das 15 Minuten kostenfreie Parken angeboten werden soll, nach wie 
vor durch eine intensive Verkehrsüberwachung begleitet werden. Die Zahlungsbereitschaft der 
Verkehrsteilnehmer, die länger als 15 Minuten und somit kostenpflichtig parken, soll hierdurch 
beibehalten werden.  
 
 
 
 
Weiteres Vorgehen bei Beschlussfassung 
 
Nach erfolgtem Beschluss werden die bereits von den Bezirksvertretungen zur Prüfung 
beschlossenen Straßenabschnitte in Bezug auf den Kriterienkatalog abgearbeitet. Die Ergebnisse 
werden den jeweiligen Bezirksvertretungen mitgeteilt. Anschließend werden weitere 
Geschäftsstraßen in den Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelbereichszentren auf ihre Eignung zum 15 
Minuten kostenfreien Parken geprüft.

Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 18.09.2017

2016 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 21.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 18.09.2017 
öffentlich 
9.2.7 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 
1186/2016 
geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15 -minütigen-
, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und 
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige 
Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten 
Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15  Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür 
geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. 
 
Die vier Prüfkriterien sind: 
 
- Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines 
Bezirks-,  Bezirksteil- oder Mittelzentrums. 
- Der Anteil d er Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen 
Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 
Prozent. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten 
ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. 
- Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den 
Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg 
vor den Geschäften getrennt sind. 
Der Erfolg ist nach einem Jahr zu überprüfen und der Bezirksvertretung 
vorzustellen. 
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB die 
Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeit ab Entwertung 20 Minuten) auf 
Strecken die in oder aus einem Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrum führen,

analog zum Kurzparken auf kostenfrei umzustellen. Dies kann in einer 
Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Lindenthal geschehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich beschlossen 
Vier Nein-Stimmen (CDU)

Beratungsverlauf (11)

05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.22 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
10.10.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1186/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27