15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss)
Beschlussvorlage Ausschuss 1186/2016 vom 15.08.2017
Stand: Am 10.10.2017 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1186/2016 Freigabedatum 15.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechen- den Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkschein- automaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Verkehrsausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017 Verkehrsausschuss 10.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 235,00 € pro betroffe- nem Parkscheinautomat € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Diese Beschlussvorlage eröffnet die Möglichkeit für die Entscheidungen der Bezirksvertretungen zur Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens für die Stadtbezirke 2-9. Der Verkehrsausschuss gibt damit den Bezirksvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken die Ermächtigungsgrundlage zur Nutzung dieses Instrumentariums. Die Bezirksvertretungen 2-9 entscheiden eigenverantwortlich über deren Einführung und erfragen durch Prüfaufträge an die Verwaltung für Straßen oder Straßenab- schnitte im jeweiligen Stadtbezirk, ob die festgelegten Kriterien erfüllt sind. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden anschließend den zuständigen Bezirksvertretungen vorgestellt. Nach deren Be- schlüssen wird das 15-minütige-, kostenfreie Parken in den geprüften und die Kriterien erfüllenden Straßen oder Straßenabschnitten umgesetzt. Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor: Bezirksvertretung 2 Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen betroffenen Straßen Bezirksvertretung 3 Dürener Straße Aachener Straße Bezirksvertretung 4 Landmannstraße Venloer Straße (Abschnitt Piusstraße bis Ehrenfeldgürtel und Abschnitt Rochusstraße bis Nagel- schmiedgasse). 3 Bezirksvertretung 5 Neusser Straße Niehler Straße Altonaer Straße August-Haas-Straße Longericher Hauptstraße Grethenstraße Bezirksvertretung 6 Londoner Platz Liverpooler Platz Florenzer Straße Bezirksvertretung 7 Ensen: Gilgaustraße (Marktplatz) Urbach: Kaiserstraße (Ladenzeile) Poll: Salmstraße Poll: Siegburger Straße Porz: Ernst-Mühlendyck-Straße Porz: Hauptstraße Porz: Josefstraße Porz: Karlstraße Wahn: Heidestraße Wahn: Frankfurter Straße/St.-Sebastianus-Straße Wahnheide: Heidestraße Zündorf: Schmittgasse Bezirksvertretung 8 Kalker Hauptstraße Frankfurter Straße (Abschnitt Rösrather Straße bis Zehnthofstraße) Olpener Straße (Abschnitt Bochumer Straße bis Höhenberger Straße) Olpener Straße (Brück) Bezirksvertretung 9 Dellbrücker Hauptstraße (Marktplatz) Frankfurter Straße(Abschnitt Montanusstraße bis Wiener Platz Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Brötchentaste an Parkscheinautomaten auf der Severinstra- ße soll dort die Regelung beibehalten bleiben. Bei Einführung des 15 minütigen kostenfreien Parkens in den Stadtbezirken 2-9 ist mit einem Rück- gang bei den Erträgen aus Parkgebühren in Höhe von insgesamt ca. 100.000,00 € zu rechnen. Die Mindererträge wurden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 ff. in Form von allgemeinen Abzugsbeträgen im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 4 – Öffentlich- rechtliche Leistungsentgelte pauschaliert berücksichtigt. Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf rd. 235,00 € je betroffenem Parkscheinautomat. Bei Umsetzung des 15 Minuten freien Parkens in allen Straßen und Straßenabschnitten, die die vier o.g. Kriterien erfüllen, entstehen für 131 betroffene Parkscheinautomaten somit Umrüstkosten von insge- samt rd. 31.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Hpl. 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 sowie im mit- telfristigen Planungszeitraum 2018 bis 2020 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage Nr. 1 -
Anlage 8.2 - Auszug BV Rodenkirchen 18.09.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Werner Telefon: (0221) 92313 Fax : (0221) E-Mail: martina.werner@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 öffentlich 9.2.7.1 Änderungsantrag der CDU Fraktion; 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 9.2.7 1186/2016 AN/1264/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Vorlage 1186/2016 – 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) – soll wie folgt geändert werden: Auf Seite 2 soll der Passus: „Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor: Bezirksvertretung 2 Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen betroffenen Straßen“ ergänzt werden wie folgt: Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen (Antrag AN/1213/2017 – TOP 8.1.4 BV 2 vom 18.09.2017 -; Vorlag 0608/2012) betroffenen Straßen“ sowie die Goltsteinstraße, der Höninger Weg und der Höninger Platz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem) -
Anlage 2 - Auszug BV Chorweiler 07.09.2017
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Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus der Niederschrift der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 öffentlich 9.2.3 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Bezirksvertreter Herr Schott bedauert, dass die Kriterien nicht zum Stadtbezirk Chorweiler passen. Daher fordert er, dass die Bezirksvertretung Chorweiler ent- scheidet welche Standorte im Stadtbezirk Chorweiler für die Brötchentaste in Be- tracht kommen. Insbesondere soll auch Heimersdorf in die Überlegungen mit einflie- ßen. Bezirksvertreter Herr Ottenberg und Herr Gökpinar bestätigen die Aussage von Herrn Schott. Bezirksvertreter Herr Roth stellt folgenden Zusatzantrag: „Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG die Preise für das Kurzstreckenticket (gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken, die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentren führen, analog zum Kurzparken zu entwickeln, also auf kostenfrei umzustellen.“ Bezirksvertreter Herr Kleinjans unterstützt die Aussagen und Forderungen seiner Vorredner. Bezirksvertreter Herr Urmetzer fordert ebenfalls die Aufnahme von Heimersdorf, kann jedoch heute dem Zusatzantrag von Herrn Roth in Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht zustimmen. Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg schlägt zur Klärung eine kurze Sitzungsunter- brechung vor. Nach der Sitzungsunterbrechung schlägt Bezirksbürgermeister Herr Zöllner die Fas- sung folgender Beschlüsse vor: 1. Beschlusstext laut Beschlussvorlage ohne den zweiten Absatz, also ohne die Nennung der Prüfkriterien, dafür den Zusatz dass die Bezirksvertretung Chor- weiler die Standorte für die Einrichtung für die Brötchen-Taste beschließt. 2. Aufnahme von Heimersdorf in die Auflistung des Bezirks 6. 3. Abgeänderter Zusatzantrag von Herrn Roth 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver- tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Standorte für die Einrichtung für die Brötchen-Taste. 2. Beschluss: Heimersdorf soll in die Auflistung des Bezirks 6 aufgenommen werden. 3. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung Gespräche mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG dahingehend zu führen, die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mit- telzentren analog zum Kurzparken zu entwickeln, also auf kostenfrei umzustellen. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Abwe- senheit von Frau Danke (SPD) -
Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 18.09.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 18.09.2017 öffentlich 9.2.7 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15 -minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil d er Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Der Erfolg ist nach einem Jahr zu überprüfen und der Bezirksvertretung vorzustellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeit ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken die in oder aus einem Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrum führen, analog zum Kurzparken auf kostenfrei umzustellen. Dies kann in einer Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Lindenthal geschehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen Vier Nein-Stimmen (CDU) -
Anlage 4 - Auszug BV Mülheim 11.09.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 20126 Fax : (0221) E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 11.09.2017 öffentlich 9.2.5 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Zusatz: Im Bereich der Bergisch-Gladbach-Str. soll die Zone am Marktplatz Maria- Himmelfahrt-Straße bis zur Rodstrasse mit einbezogen werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. -
Anlage 1 _Stand 03 08 2017
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Anlage 1 - 2 - Ausgangssituation Der Bundestag hat am 06.11.2003 den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des § 6 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Änderung des StVG wurde im Bundesgesetzblatt vom 21.01.2004 verkündet und ist somit am 22.01.2004 in Kraft getreten. Durch die Änderung des § 6 a StVG entfiel die bislang bei bewirtschaftetem Parkraum zwingend zu erhebende Mindestparkgebühr von 0,05 € je angefangene halbe Stunde. Dies bedeutet für die Stadt Köln eine Tarifautonomie in Bezug auf die zu erhebenden Parkgebühren. Vor der Änderung des § 6 a StVG sind aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln die Pilotprojekte zum 15 Minuten kostenfreien Parken auf der Severinstraße, Mittelstraße und Ehrenstraße eingeführt worden. 15 Minuten kostenfreies Parken auf der Severinstraße Aufgrund der bestehenden Akzeptanz des so genannten „Blankoparkscheins“ bei den Autofahrern in der Severinstraße wird dort das 15 Minuten kostenfreie Parken beibehalten. Die folgende Tabelle zeigt die Parkdauer (PD) unter 15 Minuten auf legalen Stellplätzen in der Severinstraße zu zwei repräsentativen Erhebungszeiträumen: Werktag 1 Werktag 2 - Anzahl PD < 15 min mit Blanko-PS 33 51 Anteil (%) an allen Parkvorgängen 4,3 5,5 Anzahl PD < 15 min mit Parkschein 19 26 Anteil (%) an allen Parkvorgängen 2,5 2,8 Anzahl PD < 15 min ohne Parkschein 352 294 Anteil (%) an allen Parkvorgängen ohne Parkschein 45,8 31,6 Auf der Severinstraße zeigt sich demnach ein Nachfragepotential von bis zu 404 Blankoparkscheinen. Damit stellt sich ein hohes Nutzungspotential dar. 15 Minuten kostenfreies Parken auf der Ehren- und Mittelstraße Auf der Ehren- und Mittelstraße war dagegen die Akzeptanz des Blankoparkscheins gleich Null. Aufgrund der geringen Akzeptanz des Blankoparkscheins wurde in einer zweiten Projektphase die Verkehrsüberwachung intensiviert. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen bei normaler Überwachungsintensität (vorher) und verstärkter Überwachungsintensität (nachher). Parkdauer unter 15 Minuten auf legalen Stellplätzen in der Ehren- und Mittelstraße Ehrenstraße Mittelstraße Werktag Werktag Samstag Samstag Werktag Werktag Samstag Samstag vorher nachher vorher nachher vorher nachher vorher nachher Anzahl PD < 15 min mit Blanko-PS 0 0 0 0 0 1 0 0 Anteil (%) an allen Parkvorgängen 0 0 0 0 0 0,4 0 0 Anzahl PD < 15 min ohne Parkschein 31 19 6 3 39 44 19 20 Anteil (%) an allen Parkvorgängen 23,5 20,4 18,8 6 16,9 17,6 15,4 17,7 Anzahl insgesamt PD < 15 min* 37 20 6 3 43 47 19 20 Anteil (%) an allen Parkvorgängen** 27,2 21,5 18,8 6 18,6 18,8 15,4 17,7 *inkl. Sonstige (Halte- und Ladevorgänge sowie mit Sondergenehmigung **Parkvorgänge, deren Ende beobachtet werden konnte - 2 - - 3 - Das Nachfragepotential von täglich maximal 37 Blankoparkscheinen auf der Ehrenstraße und 47 Blankoparkscheinen auf der Mittelstraße ist eher gering einzuschätzen. In diesen betroffenen Straßenabschnitten wurde daher das Angebot des Blankoparkscheins aufgehoben. Negative Auswirkungen des Blankoparkscheins Beim Vergleich der Erträge aus Parkgebühren ein Jahr vor bzw. ein Jahr nach dem jeweiligen Beginn des Pilotprojektes hat sich gezeigt, dass die Ertragsverluste zwischen 5,81% und 32,39 % betrugen. Im Einzelnen wurde auf Basis der Parkgebührenordnung vom 24.05.2011 auf der Severinstraße ein Rückgang um 5,81 % oder 5.596,00 € verzeichnet, auf der Ehrenstraße ein Rückgang von 31,88 % oder 7.084,00 € und auf der Mittelstraße ein Rückgang von 32,39 % oder 33.405,00 €. Unter Berücksichtigung der mit Einführung der Parkgebührenordnung vom 11.12.2012 um 50 % erhöhten Parkgebühren beträgt der Ertragsverlust auf der Severinstraße 8,394,00 €. Aufgrund dieser Entwicklung liegt die Vermutung nahe, dass auf Ehren- und Mittelstraße das Angebot des Blankoparkscheins die psychologische Hemmschwelle zum Parken ohne Parkschein weiter abgesenkt hatte. Umrüstkosten bei den betroffenen Parkscheinautomaten (PSA) Für die Einführung des 15 Minuten kostenfreien Parkens entstehen durch den Wechsel des Tarifschildes, die Anpassung der Parkscheinautomatensteuerung sowie die Markierung der betroffenen PSA mit einer farblichen Banderole Kosten in Höhe von rd. 235,00 € je PSA. Fazit Das Angebot des 15 Minuten kostenfreien Parkens fördert die Attraktivierung der sich aus dem im Folgenden dargestellten Kriterienkatalog ergebenden subzentralen Einkaufsbereiche. Damit können gleichzeitig die Überlastungserscheinungen in den Einkaufsbereichen der Stadtbezirke 2 bis 9 reduziert werden. Kriterienkatalog Kriterium 1: Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelbereichszentrums Die genannten Zentrentypen dienen im Gegensatz zu Nahbereichszentren (z.B. Siegburger Straße oder Longericher Hauptstraße und Grethenstraße) nicht ausschließlich zur Versorgung der lokal ansässigen Bevölkerung. Die Bedeutung des Kraftfahrzeugs beim Modal Split (Wahl des Verkehrsmittels) ist wesentlich größer als bei Nahbereichszentren. Dort spielt das Kraftfahrzeug beim Einkaufen eine untergeordnete Rolle, da der Einzugsbereich eines Nahbereichszentrums etwa 700 Meter beträgt, was einem Fußweg von 8 – 10 Minuten entspricht. Wesentlich ist bei Nahbereichszentren die gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Durch ihre räumliche Lage entlang der radialen Ein- bzw. Ausfallstraßen kommt bei Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelbereichszentren dem Kraftfahrzeug eine wesentliche Bedeutung bei der Wahl des Verkehrsmittels zu. Entsprechend hoch ist der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen. Durch das Angebot des 15-minütigen, kostenfreien Parkens werden diese Zentrentypen attraktiviert, da der Faktor Parkgebühr bei der Wahl des Einkaufsortes ausgeblendet wird. Dies betrifft insbesondere Kunden, die innerhalb der Gratisparkzeit ihre Einkäufe erledigen können. - 3 - - 4 - Eine Attraktivierung der Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelbereichszentren ist weiterhin notwendig, da diese Zentrentypen eine wesentliche Entlastungsfunktion für den zentralen Innenstadtbereich ausüben. Kriterium 2: Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften eines Straßenabschnitts oder eines Straßenzugs beträgt mindestens 30 Prozent. Bei der Analyse der Gründe für bzw. gegen die Akzeptanz des Blankoparkscheins hat sich gezeigt, dass eine passende Geschäftsstruktur maßgeblich zum Erfolg des Blankoparkscheins beiträgt. Nur dort, wo Einrichtungen des kurzfristigen und täglichen Bedarfs, wie etwa Bäckereien, Metzgereien, Blumengeschäfte, Kioske, Schreibwaren-/Tabakwarengeschäfte, Drogerien, Apotheken u. ä. in ausreichender Anzahl vorhanden sind, wird der Blankoparkschein angenommen. Denn nur in solchen Geschäften können die Kunden in den 15 Minuten, für die der Blankoparkschein gültig ist, auch tatsächlich ihre Einkäufe erledigen. Auf der Severinstraße waren zum Zeitpunkt der Datenerhebung 67 von 194 Geschäften dem kurzfristigen und täglichen Bedarf zuzurechen, was einem Anteil von 34,18 % entspricht. Dort konnte die Akzeptanz des Blankoparkscheins nachgewiesen werden. Kriterium 3: Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. Um den Kunden zielnah Kurzzeitparkplätze anbieten zu können, kommen nur solche Straßenabschnitte oder Straßenzüge in Frage, deren Parkplätze nicht über einen Parkscheinautomaten mit dem roten Punkt für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. Bei Parkscheinautomaten mit dem roten Punkt für das Bewohnerparken können Bewohner ihre Fahrzeuge mit dem jeweiligen Bewohnerparkausweis ohne Münzeinwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf den bewirtschafteten Stellplätzen abstellen. Im ungünstigsten Fall werden alle Stellplätze durch Bewohnerfahrzeuge belegt, so dass theoretisch nutzbare Kundenparkplätze faktisch nicht zur Verfügung stehen. Kriterium 4: Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Um zu gewährleisten, dass den Kunden von ihrer 15-minütigen Gratisparkzeit der größtmögliche Anteil auch tatsächlich zum Einkaufen zur Verfügung steht, ist es wichtig, dass sich die Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu den Geschäften befinden. Nur so können Wege vom Stellplatz zum Geschäft und zurück mit dem kleinstmöglichen Zeitverlust, der von der 15-minütigen Gesamtzeit des Blankoparkscheins abgezogen wird, realisiert werden. Bewirtschaftete Platzflächen, wie etwa der Liverpooler Platz in Chorweiler, sind zum 15-minütigen, kostenfreien Parken nicht geeignet, da durch die zurück zu legenden Wege vom Parkplatz zum Geschäft innerhalb des Einkaufszentrums bereits so viel Zeit benötigt wird, dass zum tatsächlichen Einkauf die Zeit nicht ausreicht. Ertragsverlust an Parkgebühren (Zug um Zug ab 2017) Soweit der Rahmenbeschluss (Kriterienkatalog und die zu untersuchenden Geschäftsstraßenabschnitte) vom Verkehrsausschuss beschlossen wird, ergeben sich bei den daraufhin von den zuständigen Bezirksvertretungen zu beschließenden Einzelmaßnahmen Ausfälle bei den Erträgen aus Parkgebühren. - 4 - - 5 - Eine Auswertung der Erträge aus Parkgebühren des Jahres 2013 hatte ergeben, dass auf den bewirtschafteten Stellplätzen für den Stadtbezirk 1 (Stellplätze ohne Roten Punkt) sowie für die Stadtbezirke 2 bis 9 pro Stellplatz und Jahr durchschnittlich 730,15 € erwirtschaftet werden. Überträgt man den ermittelten Ertragsverlust von 5,81 % auf der Severinstraße auf diesen Durchschnittswert, so ist mit einem Ertragsverlust von 42,42 € pro Jahr und Stellplatz zu rechnen. Bei der Ehrenstraße betrug der Ertragsverlust 31,88 %, so dass der Ertragsverlust pro Parkplatz und Jahr 232,77 € betragen würde. Der Ertragsverlust auf der Mittelstraße betrug 32,39 %, hier würde der Ertragsverlust pro Parkplatz 236,50 € jährlich betragen. Angesichts der Tatsache, dass auf der Severinstraße die höchste Akzeptanz des so genannten „Blankoparkscheins“, bei gleichzeitig geringstem Einnahmerückgang, ermittelt wurde, kann man davon ausgehen, dass die Einnahmeverluste umso geringer sind, desto größer die Akzeptanz des „Blankoparkscheins“ ist. Da nur Straßenabschnitte mit hoher Akzeptanz für das 15-minütige kostenfreie Parken in Frage kommen, die gemäß des von der Verwaltung vorgelegten Kriterienkataloges auf ihre Eignung zum kostenlosen Kurzzeitparken geprüft werden, dürfte die Quote der Ertragsverluste denen der Severinstraße entsprechen. Darüber hinaus fallen für die Umrüstung der 131 Parkscheinautomaten Kosten von rd. 235,00 € je betroffenem Parkscheinautomat, insgesamt 30.785,00 € an. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Hpl. 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Prognostizierte Ertragsausfallberechnung Parkgebühren in Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelzentren basierend auf Erträgen aus Parkgebühren von November 2015 bis Oktober 2016 Für die Regelung des 15-minütigen kostenfreien Parkens werden grundsätzlich nur Stellplätze in Frage kommen, die den Rahmenbedingungen der Severinstraße entsprechen. Legt man den zu erwartenden Ertragsrückgang wie bereits oben für die Severinsstraße dargestellt mit 5,81 bzw. aufgerundet 6 % für die betroffenen Geschäftsstraßenabschnitte mit hoher Akzeptanz in den Stadtbezirken 2 bis 9 durch das Angebot des 15-minütigen kostenfreien Parkens zugrunde, so sind – abhängig von den Einzelbeschlüssen der Bezirksvertretungen – Mindererträge von insgesamt ca. 100.000,00 € pro Jahr zu erwarten. Sollten sich alle in der Beschlussvorlage aufgeführten Straßenabschnitte für eine 15 Minuten kostenfreie Parkregelung eignen und alle Stellplätze nach Beschlüssen der zuständigen Bezirksvertretungen umgerüstet werden, ergibt sich in den Stadtbezirken demnach folgender zu erwartender Ertragsausfall: Stadtbezirk Rodenkirchen 4.899,00 € Stadtbezirk Lindenthal 27.242,00 € Stadtbezirk Ehrenfeld 17.431,00 € Stadtbezirk Nippes 19.619,00 € Stadtbezirk Chorweiler 0 € Stadtbezirk Porz 3.757,00€ Stadtbezirk Kalk 12.117,00 € Stadtbezirk Mülheim 20.383,00 € Gesamt: 105.448,00 € Im Stadtbezirk Chorweiler erfüllt kein Geschäftsstraßenabschnitt alle vier Kriterien zur Einführung des 15 Minuten kostenfreien Parkens. Daher ist dort kein Ertragsausfall zu erwarten. . Der prognostizierte Ertragsausfall in Höhe von insgesamt ca. 100.000,00 € wurde im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 ff. in Form von allgemeinen Abzugsbeträgen im Teilergebnisplan - 5 - 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 4 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte pauschaliert berücksichtigt. Um die erwarteten Ertragsverluste bei den Parkgebühren möglichst gering zu halten, sollen die Bereiche, in denen zukünftig das 15 Minuten kostenfreie Parken angeboten werden soll, nach wie vor durch eine intensive Verkehrsüberwachung begleitet werden. Die Zahlungsbereitschaft der Verkehrsteilnehmer, die länger als 15 Minuten und somit kostenpflichtig parken, soll hierdurch beibehalten werden. Weiteres Vorgehen bei Beschlussfassung Nach erfolgtem Beschluss werden die bereits von den Bezirksvertretungen zur Prüfung beschlossenen Straßenabschnitte in Bezug auf den Kriterienkatalog abgearbeitet. Die Ergebnisse werden den jeweiligen Bezirksvertretungen mitgeteilt. Anschließend werden weitere Geschäftsstraßen in den Bezirks-, Bezirksteil- und Mittelbereichszentren auf ihre Eignung zum 15 Minuten kostenfreien Parken geprüft. -
Anlage 9 - Auszug BV Porz 26.09.2017
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 öffentlich 7.2.6 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) - Sammelumdruck 1186/2016 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver- tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be- zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge- schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh- ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Geh- weg vor den Geschäften getrennt sind. Ergänzung 1 Folgende zusätzliche Straßenabschnitte im Stadtbezirk Porz sind in die Prü- fung mit aufzunehmen: - Bahnhofstraße zwischen Goethe- und Friedrichstraße - Friedrichstraße zwischen Bahnhof- und Klingerstraße - Goethestraße - Parkplatz Mühlenstraße - Pfarrer-Oermann-Platz Ergänzung 2 Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Maßgaben unter folgender Bedingung zu: Mit der KVB AG ist ein Vertrag schließen, der im Umkreis der Parkscheinauto- maten mit „Brötchentaste“ die Kurzstreckenfahrt kostenlos macht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen. Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 öffentlich 7.2.6.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 7.2.6 - Brötchentaste AN/1388/2017 Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver- tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be- zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge- schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh- ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften oder nicht weiter als 100 m von Geschäften, Arztpraxen usw. entfernt liegen. Folgende zusätzliche Straßenabschnitte im Stadtbezirk Porz sind in die Prüfung mit aufzunehmen: - Bahnhofstraße zwischen Goethe- und Friedrichstraße - Friedrichstraße zwischen Bahnhof- und Klingerstraße - Goethestraße - Parkplatz Mühlenstraße - Pfarrer-Oermann-Platz Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form beschlossen. -
Anlage 3 - Auszug BV Kalk 14.09.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 öffentlich 8.2.7 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 07.09.2017 AN/1265/2017 Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Abstimmung: Beschluss: Der Beschluss wird um folgenden zweiten Passus ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Preise für das Kurzstreckenticket (Gültigkeitszeitraum ab Entwertung 20 Minuten) auf Strecken, die in oder aus Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentren führen, analog zum Kurzparken zu entwickeln und auf kostenfrei umzustellen. Dies kann in einer Pilotphase auch nur für Ziele im Stadtbezirk Kalk geschehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten 2 Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be- zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge- schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh- ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Geh- weg vor den Geschäften getrennt sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. -
Anlage 6 - Auszug BV Ehrenfeld 11.09.2017
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2017 Auszug aus der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 öffentlich 10.6 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich gegen die Be- schlussvorlage aus. Die sog. Brötchentaste sei der Inbegriff einer rückwärtsgewandten Mobi- litätspolitik. Es gebe keinen Grund Autofahrer einzuladen, mit dem PKW Brötchen holen zu fahren. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) spricht sich für die Beschlussvorlage aus. Es gebe durchaus Bedarf für das kostenfreie Parken. Zudem kann hiermit das Parken in zweiter Reihe verhindert werden. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) spricht sich gegen die Beschlussvorlage aus. Die ursprünglichen politischen Forderungen aus dem Jahre 2006 sollten neu betrachtet werden. Statt der sog. Brötchentaste wäre eine Beschlussvorlage zur Einführung eines kostenlosen Kurzstreckentickets für die KVB wünschenswert gewesen. Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) lehnt die Beschlussvorlage ebenfalls ab. Bezirksvertreter Bossinger (SPD-Fraktion) sieht für das Instrument der sog. Brötchentaste in Ehrenfeld keinen Bedarf. In anderen Stadtbezirken könne das jedoch durchaus der Fall sein. Deshalb spricht sie sich für Ehrenfeld gegen die Einführung aus, stadtweit jedoch nicht. Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) spricht sich für die Beschlussvorlage aus. Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kos- tenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzufüh- ren. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Ro- ten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Ge- schäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und FDP/Piraten-Fraktion. -
Anlage 7 - Auszug BV Nippes 21.09.2017
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Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 22.09.2017 Auszug aus der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 21.09.2017 öffentlich 9.2.4 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) 1186/2016 Herr Dr. Schmalz hält die vorgeschlagenen Änderungen für ein falsches Signal. Herr Erkelenz verweist auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen im Rat und fordert auf, den Änderungen zuzustimmen. Herr Baumann hält die Äußerungen von Herrn Dr. Schmalz für einen Schlag ins Gesicht der Senioren, die aufs Auto angewiesen sind. Herr Dr. Schmalz entgegnet, es werde dadurch nicht Parkraum, sondern Parknot erhöht. Auch könne er nicht erkennen, dass eine Kosteneinsparung zu besserer Lebensqualität führen solle. Der Antrag von Herrn Schmitz auf Schluss der Debatte wird einstimmig befürwortet. Die Bezirksvertretung Nippes ändert den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Erweiterung und Streichen des ursprünglich zweiten Spiegelstriches) und empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu entscheiden: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15- minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind. - Den Bezirksvertretungen bleibt es unbenommen, bei Bedarf weitere Straßen oder Straßenabschnitte zu beschließen.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen. -
Anlage 8.1 - Auszug BV Rodenkirchen 18.09.2017
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Anlage 8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Werner Telefon: (0221) 92313 Fax : (0221) E-Mail: martina.werner@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 öffentlich 9.2.7 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) - U M D R U C K - 1186/2016 Herr Bezirksbürgermeister Mike Homann stellt zunächst den Änderungsantrag (TOP 9.2.7.1) zur Abstimmung. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen. Die Vorlage 1186/2016 – 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) – soll wie folgt geändert werden: Auf Seite 2 soll der Passus: „Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor: Bezirksvertretung 2 Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen betroffenen Straßen“ ergänzt werden wie folgt: Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen (Antrag AN/1213/2017 – TOP 8.1.4 BV 2 vom 18.09.2017 -; Vorlag 0608/2012) betroffenen Straßen“ sowie die Goltsteinstraße, der Höninger Weg und der Höninger Platz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem) 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen- , kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksver- tretung das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. Die vier Prüfkriterien sind: - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Be- zirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Ge- schäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten oh- ne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Geh- weg vor den Geschäften getrennt sind. „Folgende Beschlüsse bzw. Aufträge an die Verwaltung zur Prüfung des kostenfreien Parkens an Parkscheinautomaten liegen aus den Bezirksvertretungen 2 bis 9 bereits vor: Bezirksvertretung 2 Für alle vom Parkraumkonzept Rodenkirchen (Antrag AN/1213/2017 – TOP 8.1.4 BV 2 vom 18.09.2017 -; Vorlag 0608/2012) betroffenen Straßen“ sowie die Goltsteinstraße, der Höninger Weg und der Höninger Platz. …. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stim- men der FDP Fraktion und der Stimme von Herrn Ilg gegen eine Stimme Fraktion Die Grünen bei Enthaltung von 2 Stimmen Fraktion Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem)
Beratungsverlauf
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05.09.2017
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen -
07.09.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen -
14.09.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.22, Anhörung (BV). Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung) -
18.09.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen -
18.09.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
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