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V/0722/2014/1

Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen

Vorlagen 04.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 47

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

5235 Zeichen

V/0722/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlusstext: 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat würdigt die aktuelle Angebotspalette an Gemeinschaftswohnprojekten in der Stadt 
Münster sowie bisherige unterstützende kommunale Leistungen, Funktionen und Akteure bei 
der Initiierung und Realisierung „neuer Wohnformen“ (vgl. Anlage 1). Der Rat begrüßt in die-
sem Zusammenhang, dass weitere Initiativen verschiedene Projektideen auf Basis gezielter 
kommunaler Angebote und Strukturen mit städtischer Unterstützung in Münster umsetzen 
möchten und anerkennt gleichzeitig, dass sie auf kooperativer Ebene angemessen beteiligt 
werden möchten.  
 
2. Der Rat beschließt im Kontext städtischer Zielsetzungen und Handlungsoptionen zur Stadtent-
wicklung und Wohnraumversorgung die Stärkung der Realisierbarkeit gemeinschaftsorientier-
ter Bau- und Wohnformen, mit der künftig auch genossenschaftlich organisierte Projektentwick-
lungen gezielt zu befördern sind. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
3.1. eine zielgerichtete Angebotsausweitung im Segment gemeinschaftsorientierter Bau- und 
Wohnformen im Rahmen der Bereitstellung stadtkonzerneigener sowie landeseigener Grund-
stücke / Immobilien, von Flächenentwicklungen und nach Maßgabe der sozialgerechten Bo-
dennutzung generell zu reflektieren und offensiv zu unterstützen; hierzu sind für das städti-
sche Grundstück an der Schlaunstraße (sog. Blockinnenbereich) die bisherigen Vorüberle-
gungen für ein entsprechendes Auswahlverfahren in 2015 zu konkretisieren. 
 
3.2. mit gezielten Grundstücksangeboten aus dem Portfolio stadtkonzerneigener Grundstücke / 
Immobilien die lokale Nachfrage nach gemeinschaftlichen Bau- und Wohnformen aufzugreifen 
und damit die Weiterentwicklung neuer Wohnformen zu fördern; 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0722/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Fahl 
Ruf: 
492 64 80 
E-Mail: 
FahlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0722/2014/1 
3.3. im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Kasernenstandorte (York und Oxford) alternative 
Bau- und Wohnformen angemessen zu berücksichtigen und konkrete Projektentwicklungen 
auf Grundlage rechtssicherer und transparenter Verfahren zu organisieren und zu steuern. 
 
3.4 ein Vergabeverfahren und Vergaberichtlinien zu entwickeln und dem Rat zur Beschluss-
fassung vorzulegen, mit denen die städt. Ziele sichergestellt werden. Dazu gehören An-
forderungen an ein transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren wie Kriterien, die 
eine Fehlsubventionierung ausschließen, z.B. mit Vorgaben zum Anteil der Haushalte, 
die die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW 
nicht überschreiten. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die verwaltungsinternen Strukturen und Funktionen nach 
Maßgabe der Beschlüsse des Rates zu den Ziffern 2 und 3.1 bis 3.3 so ausgerichtet werden, 
dass unter Anpassung von Aufgaben und Funktionen die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle im 
Amt für Wohnungswesen zu einer „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ wei-
terentwickelt wird. Möglichkeiten zur (kostenneutralen) Einbindung externer Einrichtungen, 
Kompetenzen und Akteure werden offensiv genutzt (sog. Tandem-Modell) und internetbasiert 
gestärkt. 
 
5. Der in der Anlage 3 beigefügte Ratsantrag und die Anregung der Kommunalen Seniorenvertre-
tung sind aufgegriffen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei positivem Votum zur Neuausrichtung der Unterstützung 
gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen mit dieser Aufgabe Personalaufwendungen 
verbunden sind. Sie entstünden – wie unter Ziffer II. „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt - für 
eine 0,50 Stelle, E10 / A11, Sachbearbeiter/-in „Koordinierung der Unterstützung gemein-
schaftsorientierter Bau- und Wohnformen“. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt zunächst befris-
tet für 2 Jahre. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1003 Wohnen    
Zeile 11  Personalaufwendungen 2015  
2016 
 
37.800 
37.800 
 
  
 
Zeile 13  Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
  2015  
  2016 
 
5.200 
5.200 
 
 
 
Die notwendigen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2015 erfolgen über entsprechende 
Veränderungsblätter.“

- 3 - 
V/0722/2014/1 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Vorbereitung der Vorlage V/0722/2014 haben der Ausschuss für Liegenschaften, 
Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, der Ausschuss für Gleichstellung, der Aus-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und der Ausschuss für Personal, 
Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Goverment einen abweichenden Beschluss gefasst (s. 
Beschlussziffer 3.4). 
 
Die Verwaltung wird das Anliegen der Ausschüsse im Kontext zu entwickelnder Modalitäten und 
Vergabe (vgl. Beschluss des Rates vom 02.04.2014 zu Ziffer 5 der Vorlage V/0039/2014 – Sozial-
gerechte Bodennutzung“) aufgreifen und den Gremien Vorschläge zum künftigen Verfahren      
Anfang 2015 zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
I. V.      
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beschlussvorlage

4667 Zeichen

V/0722/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlusstext: 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat würdigt die aktuelle Angebotspalette an Gemeinschaftswohnprojekten in der Stadt 
Münster sowie bisherige unterstützende kommunale Leistungen, Funktionen und Akteure bei 
der Initiierung und Realisierung „neuer Wohnformen“ (vgl. Anlage 1). Der Rat begrüßt in die-
sem Zusammenhang, dass weitere Initiativen verschiedene Projektideen auf Basis gezielter 
kommunaler Angebote und Strukturen mit städtischer Unterstützung in Münster umsetzen 
möchten und anerkennt gleichzeitig, dass sie auf kooperativer Ebene angemessen beteiligt 
werden möchten.  
 
2. Der Rat beschließt im Kontext städtischer Zielsetzungen und Handlungsoptionen zur Stadtent-
wicklung und Wohnraumversorgung die Stärkung der Realisierbarkeit gemeinschaftsorientier-
ter Bau- und Wohnformen, mit der künftig auch genossenschaftlich organisierte Projektentwick-
lungen gezielt zu befördern sind. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
3.1. eine zielgerichtete Angebotsausweitung im Segment gemeinschaftsorientierter Bau- und 
Wohnformen im Rahmen der Bereitstellung stadtkonzerneigener sowie landeseigener Grund-
stücke / Immobilien, von Flächenentwicklungen und nach Maßgabe der sozialgerechten Bo-
dennutzung generell zu reflektieren und offensiv zu unterstützen; hierzu sind für das städti-
sche Grundstück an der Schlaunstraße (sog. Blockinnenbereich) die bisherigen Vorüberle-
gungen für ein entsprechendes Auswahlverfahren in 2015 zu konkretisieren. 
 
3.2. mit gezielten Grundstücksangeboten aus dem Portfolio stadtkonzerneigener Grundstücke / 
Immobilien die lokale Nachfrage nach gemeinschaftlichen Bau- und Wohnformen aufzugreifen 
und damit die Weiterentwicklung neuer Wohnformen zu fördern; 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0722/2014/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Fahl 
Ruf: 
492 64 80 
E-Mail: 
FahlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0722/2014/1 
3.3. im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Kasernenstandorte (York und Oxford) alternative 
Bau- und Wohnformen angemessen zu berücksichtigen und konkrete Projektentwicklungen 
auf Grundlage rechtssicherer und transparenter Verfahren zu organisieren und zu steuern. 
 
3.4 ein Vergabeverfahren und Vergaberichtlinien zu entwickeln und dem Rat zur Beschluss-
fassung vorzulegen, mit denen die städt. Ziele sichergestellt werden. Dazu gehören An-
forderungen an ein transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren wie Kriterien, die 
eine Fehlsubventionierung ausschließen, z.B. mit Vorgaben zum Anteil der Haushalte, 
die die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW 
nicht überschreiten. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die verwaltungsinternen Strukturen und Funktionen nach 
Maßgabe der Beschlüsse des Rates zu den Ziffern 2 und 3.1 bis 3.3 so ausgerichtet werden, 
dass unter Anpassung von Aufgaben und Funktionen die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle im 
Amt für Wohnungswesen zu einer „Koordinierungsstelle für Gemeinschaftswohnformen“ wei-
terentwickelt wird. Möglichkeiten zur (kostenneutralen) Einbindung externer Einrichtungen, 
Kompetenzen und Akteure werden offensiv genutzt (sog. Tandem-Modell) und internetbasiert 
gestärkt. 
 
5. Der in der Anlage 3 beigefügte Ratsantrag und die Anregung der Kommunalen Seniorenvertre-
tung sind aufgegriffen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei positivem Votum zur Neuausrichtung der Unterstützung 
gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen mit dieser Aufgabe Personalaufwendungen 
verbunden sind. Sie entstünden – wie unter Ziffer II. „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt - für 
eine 0,50 Stelle, E10 / A11, Sachbearbeiter/-in „Koordinierung der Unterstützung gemein-
schaftsorientierter Bau- und Wohnformen“. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt zunächst befris-
tet für 2 Jahre. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1003 Wohnen    
Zeile 11  Personalaufwendungen 2015  
2016 
 
37.800 
37.800 
 
  
 
Zeile 13  Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
  2015  
  2016 
 
5.200 
5.200 
 
 
 
Die notwendigen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2015 erfolgen über entsprechende 
Veränderungsblätter.“

- 3 - 
V/0722/2014/1 
 
 
Begründung: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den ergänzenden Beschluss (vgl. Ziffer 3.4) am 03.12.2014 
gefasst und empfiehlt dem Rat, die Vorlage so zu beschließen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Orte (1)

  • Schlaunstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0722/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37