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0960/2026

Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Betriebsausschusses Parkstadt Süd am 29.01.2026 betr. „Sachstand ÖPNV-Anbindung Parkstadt Süd“ (AN/0152/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026, TOP 6.2.3

Anlage Auszug BA Parkstadt Süd 07.05.2026

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage Auszug BA Parkstadt Süd 07.05.2026

744 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Parkstadt Süd 
Louise Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.05.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Betriebsausschusses Parkstadt Süd vom 07.05.2026 
öffentlich 
2.1.1 Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung 
des Betriebsausschusses Parkstadt Süd am 29.01.2026 betr. „Sach-
stand ÖPNV-Anbindung Parkstadt Süd“ (AN/0152/2026) 
0960/2026 
RM Pütz (SPD) wünscht, dass die Vorlage ebenfalls dem Mobilitätsausschuss zur 
Kenntnis gegeben wird. Der Betriebsausschuss Parkstadt Süd unterstreicht den 
Wunsch vom RM Pütz. 
 
Der Betriebsausschuss Parkstadt Süd nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11963 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0960/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Parkstadt Süd 07.05.2026 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Betriebsausschusses Parkstadt Süd am 29.01.2026 betr. „Sachstand ÖPNV-Anbindung 
Parkstadt Süd„ (AN/0152/2026) 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. „Stand des Mobilitätskonzepts und Zeitplan:  
Wie ist der aktuelle Stand des ÖPNV-Mobilitätskonzepts für die Parkstadt Süd (Plan-
stand März 2025, vgl. https://www.parkstadt-sued.de/fileadmin/user_upload/Posts-
2025/250307_Koje_Verkehr_Mobilit%C3%B5t.pdf)  mit Blick auf kurz -, mittel- und 
langfristige Maßnahmen, welche konkreten Schritte sind in den jeweiligen Zeiträumen 
geplant und mit welchen Fristen ist zu rechnen? 
2. Nord-Süd-Stadtbahn: 
In welchem zeitlichen Rahmen wird die Anbindung über die Nord-Süd-Stadtbahn als 
zentrale V erbindung des Quartiers zur Innenstadt realisiert und welche Kapazitäts- 
bzw. T aktplanungen (z. B. 10 Minuten-T akt bis Dom/Hbf) liegen hierzu vor? 
3. Berücksichtigung der S16: 
Wie wird die geplante S16-Haltestelle an der Bonner Straße in die Planungen zur 
ÖPNV-Erschließung der Parkstadt Süd integriert, welche Planungs- und Förderfort-
schritte liegen vor (insbesondere im Hinblick auf die Machbarkeitsstudie von go.Rhein-
land) und welche Auswirkungen haben ein möglicher Wegfall oder eine V erzögerung 
der S16-V erlängerung auf die ÖPNV-Erschließung des Quartiers? 
4. V arianten der Linienführung: 
Welche konkreten V arianten der ÖPNV-Linienführung (z. B. Stadtbahn durch das 
Quartier, Stadtbahn über Bischofsweg, Busshuttle zur Bonner Straße/S-Bahn) werden 
derzeit geprüft, auf welcher fachlichen Grundlage (Prüfaufträge, V erkehrsuntersuchun-
gen) werden diese V arianten in der Folge bewertet und wann ist mit belastbaren Er-
gebnissen zu rechnen? 
5. Mobilitäts- und Umsteigeknoten:  
Wie ist der geplante Knoten zwischen der KVB-Linie 17, der S16-Haltestelle und weite-
ren ÖPNV-Angeboten (z. B. Bus, Sharing-Angebote, Mobility Hubs) organisatorisch 
und infrastrukturell vorgesehen und welche Maßnahmen zur Förderung der Umsteige-
qualität sind geplant?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu Frage 1:

2 
 
Wie in der Vorlage 0398/2026 dargestellt, soll die ÖPNV-Grunderschließung nach aktuellem 
Planungsstand kurz- bis mittelfristig (bis ca. 2040) über einen veränderten Linienverlauf der 
Buslinie 142 und die Stadtbahnlinie 5 erfolgen. Ergänzt wird diese unter anderem durch eine 
hohe Dichte an Mobilstationen und ein großes Angebot an komfortablen Fahrradabstellanla-
gen. Durch direkte und attraktive Wege für den Fuß- und Radverkehr soll zudem der Umwelt-
verbund gestärkt werden. Der direkte Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Haupt-
bahnhof wird über die Stadtbahnlinie 5 hergestellt. Die Querverbindung zu verschiedenen 
Stadtbahnlinien wird über die veränderte Buslinie 142 gesichert. 
 
Langfristig (ab ca. 2040) soll diese ÖPNV-Grunderschließung durch die noch zu realisierende 
S-Bahn-Linie S 16 ergänzt werden. Dies stellt aus Sicht der Verwaltung das Wunschszenario 
dar; hängt jedoch noch maßgeblich von den Ergebnissen der derzeit laufenden Aktualisierung 
der Machbarkeitsstudie zur S 16 ab. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie von go.Rheinland 
zur S 16 sollen wahrscheinlich zum Ende des Jahres 2026 vorliegen. 
 
Die beiden Stadtbahnführungen über den Mobilitätsboulevard oder den Bischofsweg stellen 
aus der Sicht der Verwaltung lediglich alternative Szenarien zum Wunschszenario mit der S 
16 dar. 
Festzuhalten ist, dass fachliche und zeitliche Abhängigkeiten zu den Ergebnissen der Mach-
barkeitsstudie zur S-Bahn-Linie S 16 von go.Rheinland bestehen, da die weiteren Überlegun-
gen zu einer möglichen Stadtbahnverbindung maßgeblich von diesen Ergebnissen abhängen. 
Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass eine mögliche Stadtbahnlinie pa-
rallel zu einer realisierten S 16 volkswirtschaftlich wahrscheinlich nicht sinnvoll sein würde, da 
ähnliche Linienverläufe den zu erwarteten Nutzengewinn vermindern und dadurch eine mögli-
che Förderung unwahrscheinlicher würde. Dies muss jedoch in einer eigenständigen, aller-
dings zeitlich nachgelagerten Machbarkeitsstudie untersucht werden. 
 
Das Mobilitätskonzept wird derzeit erarbeitet und liegt der Verwaltung im Entwurfsstatus vor. 
Dieses wird dabei so ausgelegt, dass eine spätere Stadtbahnlinie durch das Plangebiet wei-
terhin möglich bleibt. Die Verkehrsuntersuchung zur Parkstadt Süd wird derzeit ebenfalls aktu-
alisiert. Darin werden die im Mobilitätskonzept erarbeiteten Querschnitte auf ihre Leistungsfä-
higkeit hin geprüft. Eine Variantenbewertung erfolgt nicht, sondern lediglich die Prüfung der 
Verträglichkeit des Umfelds mit der Verkehrserzeugung des Planungsgebiets. Hierdurch und 
durch die Machbarkeitsstudie zur S 16 werden belastbare Ergebnisse erwartet. 
 
Zu Frage 2: 
Wie in der Vorlage 0398/2026 beschrieben, ist die Durchbindung der Stadtbahnlinie 5 von 
„Arnoldshöhe“ bis „Butzweilerhof“ zwangsläufig von der Inbetriebnahme des Tunnelabschnitts 
am Waidmarkt abhängig. Bis zur Durchbindung wird es daher noch zu einem Zwischenzu-
stand im ÖPNV-Angebot kommen müssen.  
 
Vorgesehen ist, dass ab ca. 2029 entsprechend der zu erwartenden Fahrgastnachfrage und 
den technischen Möglichkeiten der Stadtbahninfrastruktur ein Pendelverkehr zwischen den 
Haltestellen „Severinstraße“ und „Arnoldshöhe“ im 20-Minuten-Takt verkehren wird. Zusätzlich 
werden wie heute auch die Buslinie 132 von Meschenich über Rondorf und die Bonner Straße 
bis zum Kölner Hauptbahnhof sowie die Stadtbahnlinie 17 zwischen „Severinstraße“ und „Ro-
denkirchen“ bzw. „Sürth“ verkehren.  
 
Ab der derzeit avisierten Inbetriebnahme des Tunnelabschnitts am Waidmarkt voraussichtlich 
zum Jahreswechsel 2031/2032 würde dann das eingangs beschriebene ÖPNV-Angebot ein-
setzen. Die Verwaltung wird dazu zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Vorlage in die 
politischen Gremien einbringen. 
 
Zu Frage 3: 
Aus Sicht der Verwaltung ist der geplante Haltepunkt der S-Bahn-Linie S 16 am Bonner Wall 
ein wichtiger Bestandteil zur Entwicklung der Parkstadt Süd. Unabhängig des Ergebnisses der 
Machbarkeitsstudie zur S 16 sollen direkte Fuß- und Radwegeverbindungen durch bzw. ent-
lang des inneren Grüngürtels, die Bus- und Stadtbahnhaltestelle Bonner Wall sowie Mobilsta-
tionen im Plangebiet und u. a. am Bonner Wall Anschlüsse schaffen.

3 
 
Allgemein ist festzustellen, dass eine Umsetzung der S 16 eine große Aufwertung des ÖPNV 
und eine Stärkung der nachhaltigen Mobilität wäre. Sie bietet das Potenzial, Verkehre vom 
MIV zum Umweltverbund zu verlagern. Von dieser attraktiven S-Bahn-Verbindung würde nicht 
nur das Plangebiet, sondern auch die nördlich unmittelbar anliegende Südstadt erheblich pro-
fitieren sowie weitere, durch neue Haltepunkte erschlossenen Quartiere. Im Falle eines nega-
tiven Ergebnisses der Machbarkeitsstudie zur S 16 wäre zu prüfen, ob eine Machbarkeitsstu-
die zu einer möglichen Stadtbahn notwendig ist. 
 
Zu Frage 4: 
Wie in der Beschlussvorlage 0398/2026 dargestellt, wurde die „Integrierte Planung Parkstadt 
Süd“ in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07. Februar 2019 beschlossen 
und ist als Grundlage und Leitlinie für die nachgelagerten Bauleitplan- sowie Qualifizierungs-
verfahren zu verstehen. Darin wurden bspw. auch drei verschiedene Szenarien zur Anbindung 
der Parkstadt Süd an das ÖPNV-Netz als Oder-Szenarien betrachtet und dargestellt (vgl. Vor-
lagen-Nr. 1250/2018). 
 
Jedem Szenario lagen drei Grundannahmen zur ÖPNV-Erschließung zugrunde. Neben einer 
im Linienweg veränderten Buslinie 142 wurden auch die Nord-Süd Stadtbahn der Linie 5 so-
wie eine neue S-Bahn-Linie S 16 als fester Bestandteil angesehen.  
Ergänzend dazu wurden in den drei Szenarien eine oberirdische Stadtbahn, eine unterirdische 
Stadtbahn oder ein autonomes Busangebot als die drei alternativen Szenarien dargestellt. Ob 
und wann eine S-Bahn-Linie S 16 umgesetzt sein könnte, wurde seinerzeit nicht betrachtet 
(vgl. Vorlagen-Nr. 1250/2018, Anlage 1, S. 62 bis 65). 
 
Im März 2025 wurden diese Oder-Szenarien zum besseren Verständnis in einem Übersichts-
plan für die damalige Öffentlichkeitsveranstaltung zusammenfassend dargestellt (vgl. 
https://www.parkstadt-sued.de/fileadmin/user_upload/Posts-2025/250307_Koje_Verkehr_Mo-
bilit%C3%B5t.pdf). Dabei wurde noch keine Prüfungs- und Bewertungsergebnisse vorgestellt 
oder über die künftige ÖPNV-Erschließung der Parkstadt Süd entschieden. 
 
Aus Sicht der Verwaltung scheidet das Szenario aus der Integrierten Planung mit der Führung 
einer unterirdischen Stadtbahn aufgrund der zu erwartenden hohen Baukosten und der politi-
schen Beschlüsse zur Prüfung einer oberirdischen Stadtbahnanbindung – bspw. aus der 
„Weiterentwicklung der Ost-West-Linien“ (Vorlagen-Nr. AN/0330/2025) – aus. 
 
Die Entwicklung eines autonomen Busangebots als Bedarfsverkehr (On Demand) soll aus 
Sicht der Verwaltung im Blick behalten werden. Durch die rasche technologische Weiterent-
wicklung könnte perspektivisch ein solches Angebot linien- oder flächenhaft als Ergänzung 
des ÖPNV in Betracht kommen. Aus Sicht der Verwaltung stellt dieses Szenario allerdings 
keine eigenständige Variante dar. 
 
Wie in der Beschlussvorlage 0398/2026 dargestellt, sollten aus Sicht der Verwaltung aktuell 
vier Varianten verfolgt werden. Darunter befinden sich die u. a. im Rahmen des Prüfauftrags 
(AN/0129/2025) benannten Varianten. 
Konkret geprüft werden:  
- Variante 1: Bus durchs Quartier, 
- Variante 2: Bus durchs Quartier + S 16 auf Bahndamm, 
- Variante 3: Stadtbahn auf Bischofsweg und 
- Variante 4: Stadtbahn durchs Quartier.

4 
 
 
 
Variante 1 
Grunderschließung 
 
 
 
 
Variante 2 
Grunderschließung 
und S-Bahn Linie S16 
 
 
 
 
Variante 3 
Stadtbahn auf Bi-
schofsweg 
 
 
 
Variante 4 
Stadtbahn durchs 
Quartier 
 
 
 
 
 
In diesen Varianten wird u. a. die Führung des veränderten Linienwegs der Buslinie 142 und 
die Einschätzung zum Busshuttle berücksichtigt. Nach der verkehrlichen Bewertung der Ver-
waltung muss bei den möglichen Varianten nach Beschlusslage eine Machbarkeitsstudie in-
klusive Nutzen-Kosten-Berechnung erfolgen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 06.02.2025 zusätzlich einen Prüfauftrag an die Ver-
waltung formuliert (AN/0129/2025), welcher die Verwaltung mit der gegenüberstellenden Un-
tersuchung möglicher Stadtbahntrassen beauftragt.  
 
Diese übergeordnete Entscheidung zur Festlegung der künftigen ÖPNV-Erschließung und zur 
gegenüberstellenden Untersuchung soll nun durch die politischen Gremien erfolgen und ist 
notwendig, da sie maßgeblichen Einfluss auf die städtebauliche Weiterentwicklung der Park-
stadt Süd und die angefragten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen hat (vgl. Vorlage-
Nr. 0398/2026). 
 
Zu Frage 5: 
Die Notwendigkeit der Umgestaltung des Bonner Walls hängt von der Umsetzung der S 16 
ab. Mit den bereits vorhandenen Bushaltestellen „Bonntor“ und „Bonner Wall“ ist der Umstieg 
vom Bus zur potenziellen S-Bahn-Haltepunkt „Bonner Wall“ bereits in ca. 100 - 200 m zu er-
reichen. Die Stadtbahnhaltestelle Bonner Wall liegt unmittelbar unterirdisch an. Ohne eine Re-
alisierung der S 16 bestehen alternative Umsteigemöglichkeiten bereits heute z.B. an der 
Stadtbahnhaltestelle Marktstraße zur Linie 5 oder am Chlodwigplatz zu weiteren Bus- und 
Stadtbahnlinien in unmittelbarer Nähe. Ebenfalls soll die veränderte Buslinie 142 an verschie-
dene Stadtbahnlinien anbinden. 
 
Unabhängig der Umsetzung einzelner Haltepunkte bieten sich die Haltepunkte im Plangebiet 
für die Nutzung bzw. Erweiterung als Mobilstationen i. S. des Raumbuchs Mobilstation der 
Stadt Köln an, um ein bedarfsgerechtes Angebot und gute Verknüpfungsmöglichkeiten zu 
schaffen.

Beratungsverlauf (2)

07.05.2026 Betriebsausschuss Parkstadt Süd
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0960/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2026
Erstellt
01.04.2026 13:39