ISEK Porz-Mitte - Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße
Mitteilung BV 0630/2024 vom 26.02.2024
Stand: Am 14.03.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 0630/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 ISEK Porz-Mitte - Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße hier: Mitteilung zum Flächentausch des Trampolinfelds mit dem Wasserelement Die Planung zur Parkanlage Glashüttenstraße sieht mittig der öffentlichen Grünanlage einen Quartiersplatz mit einem Fontänenfeld vor. Dieses liegt in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz, welcher den Kindern zum Spielen dient. Durch die räumliche Nähe ergibt sich eine optische Zusammengehörigkeit des Fontänenfeldes und des Spielbereiches, wobei eine zusammen- hängende Bespielbarkeit entsteht. Diese führt dazu, dass der Quartiersplatz als Ergänzung der Spielfläche erkannt und genutzt wird. Eine offensichtliche Zuordnung des Wasserelements zum Spielbereich führt neben einem er- höhten Sandeintrag und dadurch einem erhöhten Unterhaltungs- und Wartungsaufwand zu erhöhten Vorgaben für die Wasserqualität, da es sich um schützenswerte spielende Kinder handelt. Um die spielende Kinder vor einem möglichen Infektionsrisiko zu schützen und so auch das Verletzungsrisiko zu mindern, müsste eine Desinfektion des Wassers mit Chlor vor- genommen werden. Dies wird durch die Verwaltung nicht befürwortet, da dies eine wirtschaft- lich nachteilige Lösung ist und nicht unterhalten werden kann. Durch eine räumliche Trennung des Fontänenfeldes vom Spielbereich kann auf die Desinfek- tion mit Chlor verzichtet und der Unterhaltungsaufwand gemindert werden. So wurde das Fon- tänenfeld an die Position des Trampolinfeldes an der Berger Straße versetzt und das Trampo- linfeld als ganzheitlich zu betrachtende Spielfläche auf die Fläche des Quartiersplatzes ver- legt.
Beratungsverlauf
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14.03.2024
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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