2017/0441
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – (Offenlagebeschluss)
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Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 - Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – Begründung gem. § 2a BauGB 18.12.2017 Bearbeitung: Vorhabenträger: Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH Friedensplatz 12 64283 Darmstadt Eichler + Schauss Architekten und Stadtplaner Liebigstr. 25 A 64293 Darmstadt Telefon: 06151 - 1766 - 0 E-Mail: planung@eichler-schauss.de Bebauungsplan: Dipl.-Ing. Christian Eichler Titus Schüle, M.Sc. Sandro Bellini, M.Sc. Die Dezernentin III: Dr. Barbara Boczek Stadträtin Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Erfordernisse der Planung ................................ ................................ ............. 3 2. Verfahren nach § 13a BauGB ................................ ................................ .......................... 6 2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB ................................ ................. 6 3. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ................................ ............. 7 4. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................ .......................... 8 4.1 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ................................ ......... 8 4.2 Weiteres Planungsrecht ................................ ................................ ................................ ..... 8 5. Städtebauliches Konzept und Entwurf ................................ ................................ ........... 9 5.1 Stadtplanerische Funktionen der Vorhaben ................................ ................................ ....... 9 5.2 Vorhaben- und Erschließungsplan ................................ ................................ ..................... 9 5.3 Projektbeschreibung ................................ ................................ ................................ ........ 10 6. Wasserwirtschaftliche Belange ................................ ................................ .................... 13 7. Technische Ver- und Entsorgung ................................ ................................ ................. 14 8. Bodenschutz ................................ ................................ ................................ .................. 14 9. Altstandort / Altlasten................................ ................................ ................................ .... 14 10. Schallschutz / Lärmimmissionen ................................ ................................ ................. 15 11. Verkehrsuntersuchung................................ ................................ ................................ .. 18 12. Einzelhandels- und Zentrenkonzept ................................ ................................ ............. 18 13. Klimaschutz ................................ ................................ ................................ ................... 19 14. Artenschutzrechtliche Beurteilung ................................ ................................ ............... 20 15. Grünordnung ................................ ................................ ................................ ................. 20 16. Biodiversität ................................ ................................ ................................ ................... 21 17. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ..... 21 17.1 Art der baulichen Nutzung ................................ ................................ ............................... 21 17.2 Maß der baulichen Nutzung ................................ ................................ ............................. 21 17.3 Bauweise ................................ ................................ ................................ ......................... 22 17.4 Überbaubare Grundstücksflächen ................................ ................................ ................... 23 17.5 Flächen für Stellplätze und Garagen ................................ ................................ ................ 23 17.6 Verkehrsflächen ................................ ................................ ................................ ............... 23 17.7 Geh- und Fahrrecht ................................ ................................ ................................ ......... 23 17.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .......... 23 17.9 Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ................................ ....... 24 18. Örtliche Bauvorschriften gem. § 81 HBO ................................ ................................ ..... 24 18.1 Werbeanlagen ................................ ................................ ................................ ................. 24 19. Wesentliche Auswirkungen und Durchführung des Bebauungsplans ...................... 24 19.1 Auswirkungen auf den Einzelhandel ................................ ................................ ................ 24 19.2 Realisierung des Bebauungsplans ................................ ................................ ................... 25 20. Flächenstatistik ................................ ................................ ................................ ............. 26 21. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen ................................ ........................ 26 Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 3 1. Ziele und Erfordernisse der Planung Der Teilgeltungsbereich 1, zwischen Heidelberger Landstraße und Griesheimer Weg gele- gen, besteht aus zwei Grundstücken. Auf dem Grundstück Heidelberger Landstraße 223 (im Eigentum des Vorhabenträgers) befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus. Westlich hinter diesem Grundstück liegt ein öffentlicher Parkplatz der Wissenschaftsstadt Darm- stadt. Der Teilgeltungsbereich 2 besteht aus dem Grundstück Lagerstraße 13, das mit einer ehemaligen Lager- und Verkaufshalle bebaut ist. Teilgeltungsbereich 1 Die bisherige Nutzung des Teilgeltungsbereichs 1 besteht im Westen aus einem öffentl i- chen Parkplatz und im Osten aus einem Wohn- und Geschäftshaus, dessen Erdgeschoss- flächen leer stehen (ehemals Radio-Wilms). Nach Aufgabe des Lidl-Marktes in der Lagerstraße , besteht wegen einer zu geringen Ver- kaufsfläche im nördlichen und östlichen Teil von Eberstadt ein Versorgungsdefizit an ve r- brauchernahen Lebensmittelgeschäften. In der erweiterten Erdgeschosszone des ehemaligen Ladengeschäfts Heidelberger Land- straße 223 (u.a. Radio-Wilms) soll ein Lebensmittelvollversorger angesiedelt werden. Die derzeitige Verkaufsfläche der ehemaligen Fa. Radio-Wilms ist für einen Vollversorger nicht ausreichend, weshalb die Erdgeschosszone des Ladengeschäfts um ca. 575 qm Brutto- geschossfläche vergrößert und um ca. 60 m nach Westen erweitert werden soll, sodass eine für einen innerstädtischen Leben smittelversorger wirtschaftliche Ve rkaufsfläche ent- steht. Die Bruttogeschossfläche des für den Lebensmittelmarkt vorgeseh enen Erdge- schosses beträgt 1. 061 qm. Die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes liegt unter 800 qm. Der Lebensmittelmarkt befindet sich somit unterhalb der Schwelle zu einem gro ß- flächigen Einzelhandelsbetrieb. Mit der Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers an diesem Standort nimmt die Ko n- zeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH einen städtischen Planun gsvorschlag auf und s i- chert dessen Realisierung. Die Ziele und Vorteile eines zukunftsfähigen Lebensmittelmarktes als Vollversorger für die Stadtentwicklung an diesem Standort sind: Die Lebensmittelversorgung wird für die Bewohner quantitativ und qualitati v verbes- sert und das derzeit bestehende Versorgungsdefizit in Eberstadt -Nord und -Ost aus- geglichen. Durch die zentrale Lage des Lebensmittelmarkts wird insbesondere für die Kunden, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder über kein Kraftfahrzeug verf ügen, ein fußläufig und über öffentliche Verkehrsmittel schnell und einfach erreichbares Ang e- bot bereitgestellt. Dies ist gerade für die vergleichsweise ältere Bevölkerung und überdurchschnittlich älter werdende Bevölkerung in Eberstadt von großer sozialer Wichtigkeit. Durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers als sog. "Frequenzbringer" mit relativ hoher Kundenfrequenz, wird die Geschäfts - und Einzelhandelsfunktion dieses Teils des Ortskerns insgesamt gestärkt. Von einer erhöhten Kundenfrequenz werden voraussichtlich auch die derzeitig "rückwärtig" gelegenen Geschäfte der "City - Arkaden" profitieren. Die zentrale Lage des Lebensmittelmarktes mit einer sehr guten Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln trägt zu einer Verringerung des innerörtlichen PKW-Verkehrs bei, und damit auch zu einer Verringerung der U m- Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 4 weltbelastungen in den angrenzenden Wohngebieten. Teilgeltungsbereich 2 Der Teilgeltungsbereich 2 wurde u.a. in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen, um die im Teilgeltungsbereich 1 entstehenden Parkplatz- verluste auszugleichen. Im Teilgeltungsbereich 2 befindet sich die ehemalige Lidl -Markthalle mit vorgelagertem Kundenparkplatz. Auf diesem Grundstück ist die Errichtung eines Wohnge bäudes mit Tiefgarage und öffentlichen Parkplätzen unmittelbar an der Lagerstraße geplant. Durch den Bau einer Tiefgarage auf dem Grundstück Lagerstraße 13 und den Parkplätzen an der Lagerstraße wird der Verlust von Parkplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz, der durch die Erweiterung der erdgeschossigen Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt entsteht, kompensiert. Dieses Bauvorhaben ist auch als Maßnahme der Wiedernutzbarmachung nicht mehr g e- nutzter Flächen und dem vorsorgendem Bodenschutz im Sinn e der Bodenschutzklausel gemäß § 1a BauGB zu betrachten. Durch die Neubebauung, die etwa in der Bauflucht der östlichen und westlich angrenze n- den Bebauung errichtet wird, wird d er städtebaulich-gestalterische Mangel der derzeitigen Baulücke strukturell beseitigt. Die Konzeptbau -Betreuungsgesellschaft mbH wird beide Teilgeltungsbereiche entspr e- chend dem Vorhaben - und Erschließungsplan entwickeln. Die Inhalte des Vorhaben - und Erschließungsplans sind soweit abgestimmt, dass sie mit den städtebaulichen Zielvor stel- lungen der Stadt vereinbar sind. Der Vorhabenträger hat sich nach § 12 Abs . 1 Satz 1 BauGB für bereit und in der Lage erklärt, das Vorhaben und die Erschließung smaßnah- men durchzuführen. Abb. 1: Ortskern Eberstadt, Einzugsbereich fußläufiger Kunden, Kartengrundlage: Open Street Map, ohne Maßstab Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 5 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt g e- ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.12.2016 (GVBl. I S. 294) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt g e- ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. I S. 607) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. I S. 211) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 6 2. Verfahren nach § 13a BauGB Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 wird als Bebauungsplan der Innenent wick- lung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Die hierfür in § 13a Abs. 1 BauGB genannten Anwendungs voraussetzungen liegen vo r. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen im Innenbereich. Die im Bebauungsplan festgesetzte, zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO liegt mit ca. 4.500 qm deutlich unter den in § 13a Abs. 1 Nr. 1 genannten 20.000 qm. Auch wird durch den Bebauung splan kein Vorhaben begründet, das der Pflicht zur Durchfü h- rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, noch liegen A nhaltspunkte vor, dass die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter beeinträchtigt werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie den diesen Verfahrensschritten zugeor dneten Informationspflichten und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgese- hen werden. Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, die auf Grund des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs . 3 Satz 5 BauGB als vor der planer ischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich der Eingriffe ist somit pl anungsrechtlich nicht erforderlich. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs . 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kann im beschleunigten Verfahren abgesehen werden. Darüber hinaus wird der Öffentlichkeit und den Behörden und sons tigen Trägern öffentl i- cher Belange im Rahmen der öffentlichen Aus legung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme g e- geben. 2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB Bei der Umnutzung und Erweiterung eines ehemaligen Ladengeschäfts in einen Leben s- mittelmarkt und der Errichtung eines Wohnhauses in der Lagerstraße handelt es sich um Planungsvorhaben der Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH. Da der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben in einer im Durchfü h- rungsvertrag zu bestimmenden Frist durchzuführen, wird das erforderliche Planungsrecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB ge- schaffen. Der Vorhabenträger ist, bzw. wir d Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksfläche n. Fremdeigentümer von Grundstücksteilen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen, sind zustimmungspflichtig zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus dem vo rhabenbezogenen Beba u- ungsplan, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag zw i- schen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger. Im Bereich des Vorhaben - und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Zur Fassung des Satzungsbeschlusses werden neben dem Entwurf des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans , der mit der Stadt abgestimmte Vorhaben - und Erschließungsplan sowie der abgeschlossene Durchführungsvertrag vorgelegt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 7 3. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 "Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13" liegt zentral im St adtteil Darmstadt-Eberstadt zwischen den Haup t- straßen Heidelberger Landstraße, Reuterallee und Pfungstädter Straße. Der Geltungsb e- reich besteht aus 2 Teilgeltungsbereichen und hat eine Größe von insgesamt ca. 0,45 ha. Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst das Grundstück des ehemaligen Ladengeschäfts "R a- dio-Wilms" an der Heidelberger Landstraße 223 und den Parkplatz südlich der Geschäfts - und Einkaufspassage "City-Arkaden". Das Gebiet wird im Norden von den "City -Arkaden" und Geschäftshäusern begrenzt. Östlich tangiert die Heidelberger Landstraße den Teilge l- tungsbereich 1. Im Süden grenzen Wohn - und Geschäftshäuser an. Südwestlich des Ge l- tungsbereichs verläuft der Griesheimer Weg. Der Teilgeltungsbereich 2 besteht aus dem Grundstück Lagerstraße 13 (ehemaliger Li dl- Markt) und einem Teil des Straßenraums der Lagerstraße. Östlich, südlich und westlich grenzen Wohnbebauungen an den Geltungsbereich an. Im Norden befinden sich ein Parkplatzstreifen und ein dahinter gelegener Kinderspielplatz. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eberstadt, Flur 16 folgende Flurstücke: Teilgeltungsbereich 1: Flurstück Nr. 431 (teilweise), 432/4 und 438/6 (teilweise) Teilgeltungsbereich 2: Flurstück Nr. 497/2, 498/3 (teilweise). Abb. 2 : Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 "Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13", Darmstadt-Eberstadt (ohne Maßstab) Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 8 4. Planungsrechtliche Situation 4.1 Flächennutzungsplan Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Pla n- gebiet als Wohnbaufläche dar. Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauung splans ist die Gemeinde gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2, BauGB nicht an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB und an die Vor- gaben der BauNVO gebunden. Von dieser Regelung wird Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund werden im Bebauungsplan E 56 für die jeweiligen überbaubaren Grun dstücksflä- chen konkrete Nutzungen festgesetzt. Diese Nutzungen entsprechen dem G ebietscharak- ter der umgebenden Bebauung und sind mit der Wohnbauflächen darstellung im FNP ver- einbar. Der Bebauungsplan ist deshalb im Sinne von § 8 Abs . 2 BauGB aus dem Flächennu t- zungsplan entwickelt. Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 4.2 Weiteres Planungsrecht Das Planungsgebiet ist derzeit nach § 34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Inne n- bereich zu be urteilen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan, Fluchtlinienplan oder Ortsba u- plan besteht nicht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 9 5. Städtebauliches Konzept und Entwurf 5.1 Stadtplanerische Funktionen der Vorhaben Mit der Errichtung eines Lebensmittelmarktes an diesem zentralen Standort in Eberstadt wird eine vollständige Nahversorgung für Bürger/-innen aus den nördlichen Bereichen des historischen Ortskerns wie auch aus nördlichen und westlichen Neubaugebieten Ebe r- stadts angeboten. Diese N ahversorgung ist vor allem für Bürger/ -innen mit eingeschrän k- ter Mobilität wichtig und trägt gleichzeitig aufgrund des zentralen Standorts und der guten ÖPNV-Erschließung zu einer Verringerung des innerörtlichen, motorisierten KFZ -Verkehrs bei. Durch eine Erhöhung der Kundenfrequenz durch den Lebensmittelmarkt kann davon au s- gegangen werden, dass die derzeit eher randständigen Geschäfte in den City -Arkaden aufgewertet werden und einen zusätzlichen Entwicklungsimpuls erhalten. Insgesamt b e- trachtet werden die Zentrums- und Versorgungsfunktionen von Einzelhandel und Diens t- leistungen im Kernbereich im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB gestärkt und gesichert. Das geplante Wohngebäude im Teilgeltungsbereich 2 erfüllt die gesetzlichen Anforderu n- gen zur vorrangig innerörtlich zu betreibenden Nachverdichtung gemäß § 1a Abs . 2 BauGB. Wegen der zentralen, gut erschlossenen und trotzdem relativ ruhigen Lage en t- stehen hier Wohnungen mit hohem Wohnwert und mit sehr guter Wohnumfeldqualität. 5.2 Vorhaben- und Erschließungsplan Der Vorhaben- und Erschließungsplan besteht aus einem Lageplan, der die städtebaul i- chen Konzepte beider Teilgeltungsbereiche darstellt, einem Freiflächengestaltungsplan und den Grundriss- und Ansichtsplänen der jeweiligen Bauvorhaben. Abb. 4: Lageplan: Städtebauliches Konzept, Vorhaben - und Erschließungsplan, ohne Maßstab, dunkelgrau dargestellt: zusätzliche Bebauung des Vorhabens. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 10 5.3 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 1 Der Entwurf sieht vor, das bestehende Ladengeschäft erdgeschossig nach Westen so zu erweitern, dass im Erdgeschoss die für den Lebensmittelmarkt erforderliche Bruttog e- schossfläche von 1.061 qm bereitgestellt werden kann. Im Untergeschoss sind Haup tla- gerflächen vorgesehen. Die derzeitigen Nutzungen in den Obergeschoss en des G e- schäftshauses Heidelberger Landstraße 223 bleiben erhalten. Der Vorhabenträger plant für die Edeka -Gruppe einen Lebensmittelmarkt mit dem für di e- se Größe üblichen Warensortiment, einer Frischeabteilung für Obst und Gemüse, eine Frischfleischabteilung sowie einem Franchisebetrieb für Backwaren. Der Hauptzugang zum Lebensmittelmarkt erfolgt von Westen über den bestehenden Parkplatz. Einkaufswagen und Fahrradständer sind dem Eingang vorgelagert. Neben dem Markteingang besteht ein separater Zugang zu einem Back-Shop. Ein zweiter Eingang (kein Ausgang) zum Lebensmittelmarkt erfolgt über eine Ladentür an der Heidelberger Landstraße, wo sich auch die Leergutrückgabe befindet. Der Kassenbereich und Ausgang befinden sich auf der Westseite des Marktgebäudes. Die Erschließung des Lebensmittelmarktes für Radfahrer und für den motorisierten Ve r- kehr erfolgt über die Heidelberger Landstraße als Zufahrt auf den öffentlichen Parkplatz oder über den Griesheimer Weg als Zu - und Ausfahrt. Die Passage zwischen Heidelbe r- ger Landstraße und öffentlichem Parkplatz bleibt erhalten und wird durch eine Neugesta l- tung aufgewertet. Zur Vermeidung von Verkehrskonflikten und -gefährdungen soll für PKW nur eine Zufahrtsmöglichkeit von der Heidelberger Landstraße aus bestehen. Durch di e Zentralität des Standortes ist der Nahversorger sowohl von der Heidelberger Landstraße als auch vom Griesheimer Weg und von der Georgenstraße durch die City - Arkaden sehr gut fußläufig zu erreichen. Die Bus - und Straßenbahnhaltestelle "Warteha l- le" liegt in unmittelbarer Nähe. Durch die Erweiterung des Ladengeschäftes nach Westen, geht ein Teil der vorhandenen öffentlichen Parkplätze verloren ( 19 Parkplätze). Auf dem Grundstück Lagerstraße 13 (Teilgeltungsbereich 2) werden 9 öffentliche , oberirdische Stellp lätze angelegt, um den Verlust zu kompensieren. Im Hinblick auf die gute fußläufige Erreichbarkeit des Leben s- mittelmarkts wird aus verkehrsplanerischer Sicht und aus Sicht des Marktb etreibers diese Einschränkung des Parkplatzangebots in Kauf genommen (s. a. Kapitel 12). Die Anlieferung des Lebensmittelmarkts erfolgt über eine LKW -Ladezone an der Heide l- berger Landstraße auf öffentlicher Verkehrsfläche. Der Back -Shop wird mit Lieferwage n vom Parkplatz von Westen beliefert. Freiflächenplanung Die Freiflächenplanung für den Teilgeltungsbereich 1 hat zum Ziel, die größtmögliche A n- zahl von Parkplätzen und der erhaltenswerten Bäume zu erhalten. Für abgängige Bäume sind an geeigneten Standorten Ersatzpflanzungen vorgesehen, die die innere und äußere Begrünung des Parkplatzes ergänzen. Der Zugang vom Parkplatz zum Lebensmittelmarkt wird barrierefrei angelegt. Da das N i- veau des Erdgeschosses des Lebensmittelmarkts im Eingangsbereich geringfügig höher als der angrenzende Teil des Parkplatzes liegt, wird dieser Höhenu nterschied über eine behindertengerechte Rampe überwunden. In der Nähe des rückwärtigen Hauptzugangs sind Parkplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder sowie die Einkaufswagen angeordnet. Aufgrund der Höhenanpassungen für einen barrierefreien Zugang zum Marktgebäude wird der östliche Teil des Parkplatzes neu hergestellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 11 Abb. 5: Außenanlagenplan, Quelle: Konzeptbau Betreuungsgesell schaft mbH, Darmstadt, Stand 18. September 2017, ohne Maßstab (Details siehe VEP) Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 12 Teilgeltungsbereich 2 Der Entwurf des Vorhabenträgers sieht vor, das ungenutzte, ehemalige Marktgebäude a b- zureißen und ein zweigeschossiges Wohngebäude mit zurückgesetztem Staffelgeschoss mit insgesamt 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu errichten. Das Wohngebäude wird so platziert, dass d ie bisherige Baulücke geschlossen und eine mit den Nachbarg e- bäuden vermittelnde Bebauungsflucht hergestellt werden kann. Der Neubau ist straße n- seitig in sich so gegliedert, dass der Bebauungsrhythmus der traditionellen Umgebung s- bebauung aufgenommen und in moderner Weise interpretiert wird. Die Tiefgarage ist mit 20 Stellplätzen so dimensioniert, dass der nach Einstellplatzsatzung erforderliche Bedarf von 11 Stellplätzen für das Wohngebäude deutlich überschritten wird. Diese zusätzlichen Stellplätze sind Mit arbeitern und Mietern der Heidelberger Landstraße 223 zugeordnet und sollen von diesen genutzt werden. Ebenerdig, unmittelbar an der Lagerstraße, werden zusätzlich 9 öffentliche Parkplätze , als Ausgleich für die entfallenden Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz, gegenüber an- geordnet, die von Kunden der City -Arkaden und des Lebensmittelmarkts genutzt werden können. Freiflächenplanung Die Freiflächenplanung für den Teilgeltungsbereich 2 sieht im straßenseitigen Grun d- stücksteil neben der Anordnung von 9 öffentlichen Parkplätzen die Anpflanzung von 2 heimischen Laubäumen sowie eine schmale Grünfläche vor dem Gebäude vor. Der rückwärtige Grundstücksteil ist fast vollständig durch die Tiefgarage unterbaut, die j e- doch ebenso wie die Dachflächen des Wohngebä udes mit Grasflächen, die Tiefgarage auch mit kleineren Gehölzen begrünt wird. Abb. 6: Grundrissplan Bauvorhaben Lagerstraße 13, Stand 17. Juli 2017, ohne Maßstab (Details siehe VEP) Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 13 Stellplatznachweis Teilgeltungsbereich 1 und 2 In Eberstadt ist das Parken auf mehrere öffentliche mittelgroße Parkplätze im Kernbereich von Eberstadt verteilt. Diese bieten P arkmöglichkeiten für Besucher der Geschäfte , die im Ortskern häufig nicht die Möglichkeit haben , auf privatem Grundstück Stellplätze für Bes u- cher anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Fahrradstellplätze, auch für Lastenfahrräder, geschaffen werden, um punktuelle Defizite bei der Anzahl der PKW - Stellplätze auszugleichen. Eine verstärkte Nutzung des ÖPNV -Angebotes in Eberstadt kann die PKW-Stellplatznachfrage zusätzlich verringern. Das Konzept zum Abstellen von Pkws und Fahrrädern am Lebensmittelmarkt entspricht dieser Systematik und Zielsetzung. Die zentrale Lage an der Haltestelle „Wartehalle“, die von allen Linien aus Eberstadt angef ahren wird, bietet beste Voraussetzungen für eine E r- reichbarkeit ohne Pkw. Des Weiteren wird auf eine, auch für Lastenfahrräder komfortable Anlage der Fahrradabstellbereiche Wert gelegt. Weitergehendes hierzu wird im Durchfü h- rungsvertrag geregelt. Abstellmöglichkeiten für Pkws von Ladenbesuchern befinden sich auf dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz. Im Folgenden wird der Stellplatznachweis dargelegt. Die Stellplatzberechnung für die Vor- haben im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgt für alle Bauvorhaben des Vorh a- ben- und Erschließungsplans gemeinsam. Für d en Lebensmittelmarkt, der sich zum Teil aus einem ehemaligen Ladengeschäft an der Heidelberger Landstraße 223 sowie einer baulichen Erweiterung zusammensetzt, sind gemäß Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt insgesamt 33 Stellplätze (19 Stellplätze für Besucher und 14 Stellplätze für Personal und Mieter) nachzuweisen. 14 Stellplätze sind bereits für das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude abgegolten. Das Wohnhaus an der Lag erstraße hat 9 Wohneinheiten, die gemäß der Einstellplatzsa t- zung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 11 Stellplätze erfordern. Die Tiefgarage verfügt über 20 Stellplätze. Die 9 überzählige n Stellplätze in der Tiefgarage stehen den Mietern der Heidelberger Landstraße 223, bzw. den Angestellten des Lebensmittelmarkts zur Ve r- fügung. An dem Lebensmittelmarkt selbst entstehen keine neuen Stellplätze auf privatem Grund, sodass formell eine Anzahl von 19 Stellplätzen abzulösen ist. Durch die angrenzenden öf- fentlichen Parkplätze stehen Besuchern des Lebensmittelmarktes sowie der and eren La- dengeschäfte im Umfeld jedoch 75 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Da sich der Parkplatz durch die Baumaßnahme um 17 Parkplätze verkleinert, werden wei- tere 9 oberirdische Parkplätze an der Lagerstraße 13 durch den Vorhabenträger als öffent- liche Parkplätze angelegt . Diese können von Kunden der benachbarten Einzelhandelsge- schäfte genutzt werden. Im Durchführungsvertrag werden weitere Regelungen dazu g e- troffen. Um den Pa rkdruck im öffentlichen Raum nach Errichtung des Lebensmittelmarktes unter den geplanten Voraussetzungen zu ermitteln und damit die Machbarkeit zu beurteilen, wurde eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Das Ergebnis zeigt, dass mit den künftig angebotenen öffentlichen Parkplätzen der zu erwartende Park platzbedarf befriedigt wer- den kann (siehe Kapitel 12). 6. Wasserwirtschaftliche Belange Grundwasserbewirtschaftungsplan "Hessisches Ried" Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im räumlichen Ge l- tungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans "Hessisches Ried". Der Vorhabe n- Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 14 träger hat eventuell stark schwankende Grundwasserstände in der Planung zu beachten. Zur Vermeidung von Gebäudeschäden in Siedlungsbereichen sind bei der Bauwei se die Gefahren durch grundwasserbedingte Setzungen infolge von Austrocknung und Schrum p- fung von Bodenschichten mit setzungsempfindlichen organischen Bestandteilen oder Ve r- nässung durch zu hohe Grundwasserstände zu berücksichtigen. Oberflächenentwässerung Die Oberflächen in beiden Teilgeltungsbereichen sind zur Zeit mit etwa 82% Überbauung im Teilgeltungsbereich 1 und 92% Überbauung im Teilgeltungsbereich 2 durch Gebäude, Parkplätze, Straßen, Wege u.a. nahezu vollständig versiegelt. Die Oberflächenentwässerung des öffentlichen Parkplatzes und der öffentlichen Parkplä t- ze an der Lagerstraße erfolgt wie bisher über eine Einleitung des Regenwassers in den Kanal. Gegenüber dem derzeitigen Zustand wird die Menge des anfallenden Oberfl ä- chenwassers durch die geplanten Vorhaben unwesentlich vergrößert. Für die Oberflächenentwässerung der privaten Grundstücksflächen ist eine Regenwasse r- versickerung über Rigolen vorgesehen, sofern die fachtechnischen Voraussetzungen hier- für vorliegen. Im Teilgeltungsbereich 1 werden ca. 750 qm der Dachfläche des Lebensmittelmarktes mit einem begrünten Dach versehen; im Teilgeltungsbereich 2 werden die Dachflächen des Wohngebäudes und der Tiefgarage mit insgesamt ca. 400 qm begrünt. Durch diese Dach- begrünung werden die Regenwasserabgabe an die Rigolen verzögert und die Abflussspit- zen reduziert . Geringe Anteile des anfallenden Regenwassers können zusätzlich durch Verdunstung einer Einleitung in die Rigolen entzogen werden. 7. Technische Ver- und Entsorgung Die Gas-, Strom- sowie Trink- und Löschwasserversorgung kann durch Anschluss an die bestehenden Leitungen in der Heidelberger Landstraße, im Griesheimer Weg und in der Lagerstraße sichergestellt werden. Das Plangebiet ist bereits durch die Bestandsbebauung an di e bestehenden Abwasseran- lagen angeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass das Abwassernetz (Mischwa s- serkanal) ausreichend ist, um das zukünftige Oberflächenwasser aufzunehmen (s.a. Kap i- tel 6). Anpassungen und Ergänzungen von Leitungen, die aufgrund der Vorhabenerschließung erforderlich werden, werden auf Grundlage des Durchführungsvertrags vom Vorhabentr ä- ger übernommen. 8. Bodenschutz Der vorhabenbezogene Bebauungsplan berücksichtigt als Bebauungsplan der Innenen t- wicklung die Zielsetzung des § 1a BauGB zum Bodenschutz, nach der mit Grund und B o- den sparsam und schonend umzugehen ist. Durch die durch den Bebauungsplan e rmög- lichte Nachverdichtung wird eine zusätzliche Inanspruchnahme von Böden an anderer Stelle im Außenbereich, die hinsichtlich ihrer ökolog ischen Wertigkeit und Landnutzung i.d.R. als höherwertig einzustufen sind, reduziert. Die Aufstellung dieses vorhabenbezog e- nen Bebauungsplans ist deshalb auch als Maßnahme des vorsorgenden Bodenschutzes zu betrachten. 9. Altstandort / Altlasten Nach Angabe de s Regierungspräsidiums Darmstadt ergibt sich aus dem Altflächen - Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 15 Informationssystem Hessen (ALTIS) ein Eintrag für das Grundstück Heidelberger Lan d- straße 223. In der Zeit von April 1963 bis Juli 1963 wurde auf dieser Fläche ein Kfz -Pflege- und Repa- raturdienst betrieben. Dieses Gewerbe ist der Klassifizierungsstufe 4 (HLUG -Katalog) zu- geordnet, welche laut Hessischem Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) ein hohes Gefährdungspotential für die Umwelt darstellt. Konkrete Erkenntnisse über etwaige Bela s- tungen des Grundstücks liegen nicht vor. In der Altflächendatei wird das Grundstück mit der ALTIS -Nummer 411.000.070-001.105 aufgeführt und die Art der Fläche als "Altstandort" angegeben. Altstandorte sind Grundst ü- cke, auf den mit umweltgefährdenden Stoffen umgeg angen worden ist, wobei die alleinige Eintragung eines Grundstücks als Altstandort keinen Altlastenverdacht im Sinne des Bun- desbodenschutzgesetzes (BBodSchG) begründet. Da die Nutzung als Kfz-Pflege- und Reparaturdienst bereits über 50 Jahre zurück liegt und nur für einen kurzen Zeitraum von 4 Monaten bestanden hat, ist die Wahrscheinlichkeit r e- lativ gering, dass heute noch umweltgefährdende Stoffe im Boden gefunden werden. Trotzdem wird im Bebauungsplan auf den Altstandort und darauf, wie bei evtl. aufta u- chenden Bodenverunreinigungen vorzugehen ist, hingewiesen. 10. Schallschutz / Lärmimmissionen Zur Prüfung möglicher Konfliktpotentiale hins ichtlich der Lärmemissionen und - immissionen wurde das Büro Krebs+Kiefer Fritz AG beauftragt, eine schalltechnische Stel- lungnahme im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erstellen. In der gutachterlichen Stellungnahme wird aufgezeigt, ob und ggf. welche Schallimmiss i- onskonflikte durch die geplanten Vorhaben in beiden Teilgeltungsbereichen ausgelöst werden und wie im Bebauungsplanverfahren damit umzugehen ist. Betrachtet werden die inneren und äußeren Schallquellen des Verkehrs sowie die anlagenbezogenen Schalle- missionen in beiden Teilgeltungsbereichen. In der schalltechnischen Stellungnahme werden die Orie ntierungswerte eines Mischg e- biets herangezogen, da die Nutzungen im Plangebiet sowie die angrenzenden Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) denen eines Mischgebiets entsprechen. Bezogen auf die beiden Teilgeltungsbereiche kommt die schalltechnische Stellungnahme zu folgenden Ergebnissen: Teilgeltungsbereich 1 Heidelberger Landstraße Das Wohn - und Geschäftshaus unmittelbar an der Heidelberger Landstraße ist von den Schallemissionen des Verkehrs auf der Heidelberger Landstraße stark betroffen. Die Wi s- senschaftsstadt Darmstadt hat eine Lärmkarte "Lärmkartierung Darmstadt 2007" erstellen lassen, die Informationen über den Lärmpegel von Straßen -, Schienen- und den Straßen- bahnverkehr gibt. Entlang der Heidelberger Landstraße bestehen danach nachts Schall- pegelwerte von 55 - 60 dB(A), die über den schalltechnischen Orientierungswerten gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Mischgebiete (nachts 50 dB(A)) liegen. Da die Anwendung von aktiven Schallschutzmaßnahmen aufgrund der räumlichen Geg e- benheiten im Ortskern an der Heidelberger Landstraße ausgeschlossen ist, sind bei Neu- und Umbaumaßnahmen passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Es wird festg e- setzt, dass die Außenbauteile von Wohn - und Schlafräumen hinsichtlich der Luftschal l- dämmung den Anforderungen der DIN 41 09 (Schallschutz im Hochbau) genügen müssen sowie dass weitere Maßnahmen zum Schallschutz , wie z.B. eine Belüftung von Schla f- Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 16 räumen im Nachtzeitraum, vorzusehen sind. Anlieferung Lebensmittelmarkt Die Belieferung des Lebensmittelmarktes erfolgt über den öffentlichen Straßenraum an der Heidelberger Landstraße. Der Andienungs -LKW parkt am Fahrbahnrand auf markierten Parkflächen und wird über den Gehweg entladen. Aktive Schallschutzmaßnahmen kom- men aus den oben genannten Gründen nicht in Frage. Es wird auf die obenstehenden Festsetzungen zum passiven Schallschutz (Anforderungen an Auße nbauteile, Belüftungs- anlagen etc.) verwiesen. Um Immissionskonflikte auf die Nachbarschaft zu vermeiden, wird im Durchführungsver- trag eine Regelung aufgenommen, da ss die Andienung des Lebensmittelmarktes nur a u- ßerhalb der Ruhezeiten in den Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr erfolgen darf. Abb. 7: Schallpegel Verkehrslärm n achts, Quelle: Lärmkartierung Darmstadt 2007, Wi s- senschaftsstadt Darmstadt Andienung Backshop Die Andienung des Backshops erfolgt über den öffentlichen Parkplatz. Demgemäß entst e- hen auch diese Immissionen im öffentlichen Verkehrsraum und sind nur bedingt der Anl a- ge zuzuordnen. Um Immissionskonflikte durch die Andienung auf die Nachbarschaf t zu vermeiden, ist auch hier vertraglich zu regeln, dass die Andienung außerhalb der Ruheze i- ten, in den Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, stattfindet. Öffentlicher Parkplatz Der öffentliche Parkplatz im Teilgeltungs bereich 1 des Bebauungsplans , für den der B e- bauungsplan eine Teilüberbauung vorsieht, stellt im immissionsschutzrechtlichen Sinne eine "Verkehrsanlage" dar, die dem ruhenden Verkehr gewidmet ist. Daher ist zu klären, ob der Betrieb des Parkplatzes innerhalb und außerhalb des Geltungsbereic hes des B e- Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 17 bauungsplanes zu einem Schallimmissionskonflikt führen kann. Innerhalb des Beba u- ungsplangebietes kann dies ausgeschlossen werden, da Wohnnutzung ausschließlich im vorderen Teil d er Bebauung, also an der Heidel berger Landstraße, zulässig ist . In d em rückwärtigen Gebäudeteil, der an den öffentlichen Parkplatz angrenzt, wird ausschließlich Einzelhandel untergebracht werden. Da ein öffentlicher Parkplatz eine Verkehrsanlage darstellt, regeln sich mögliche Anspr ü- che auf Lärmvorsorgemaßnahmen außerhalb des Plangebietes nach der Verkehrslär m- schutzverordnung (16. BImSchV). Diese gilt für den Neubau bzw. die „wesentliche Änd e- rung“ von Verkehrsanlagen. Bei dem öffentlichen Parkplatz wird die Parkierungsfläche durch die Überbauung um bis zu 19 Parkplätze reduziert. Das heißt, allein aus der Redu k- tion der Parkplatzfläche ergibt sich nach gutachterlicher Einschätzung, dass der im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes vorgesehene bauliche Eingriff in den Parkplatz ke i- neswegs auf eine Steigerung der verkehrliche n Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage a b- zielt. Demgemäß handelt es sich bei diesem baulichen Eingriff nicht um einen „erheblichen baulichen Eingriff“, sodass bereits hierdurch das Entstehen einer wesentlichen Änderung mit der Folge möglicher Ansprüche au f Lärmvorsorgemaßnahmen im Umfeld ausg e- schlossen werden kann. Laut schalltechnischer Stellungnahme zeigt sich, dass es weder innerhalb des Geltung s- bereichs des Bebauungsplans noch außerhalb des Geltungsbereichs zu schalltechnischen Konflikten kommen kann. Da der öffentliche Parkplatz aber direkt an den Einkaufsmarkt angrenzt und davon ausgegangen werden kann, dass Kunden des Verbrauchermarkts den Parkplatz auch mit Einkauf swagen nutzen, sollen nur sogenannte "lärmarme" Ei n- kaufswagen zum Einsatz kommen. Haustechnische Anlagen des Lebensmittelmarktes Die haustechnischen Anlagen für Lüftung, Kühlung und Heizung des Lebensmittelmarktes sind die maßgeblichen Emittenten von Anlagengeräuschen, die nach TA -Lärm beurteilt werden. Bei der Schallprognose wurden typi sche Anlagen der Klima-, Kühl- und Lüftungs- technik von Supermärkten angenommen bei einer Aufstellung der Anlagen zentral auf dem Dach des Supermarktes . Die ermittelten Beurteilungspegel bei der nächstgelegenen , schutzwürdigen Nutzung liegen um mindestens 10 dB(A) unter den einschlägigen Richt- werten der TA Lärm und damit auch außerhalb des Einwirkungsbereichs der A nlage "Le- bensmittelmarkt". Die Empfehlung des Gutachters zielt darauf ab, die Geräuschemissionen der haustechni- schen Anlagen nach dem Sta nd der Technik zu minimieren und den Schallimmission s- schutz unter Berücksichtigung konkreter Anlagenkomponenten im Baugenehmigungsve r- fahren nochmals zu überprüfen. Teilgeltungsbereich 2 Öffentlicher Parkplatz Im Teilgeltungsbereich 2 wurden die dort vorgesehenen 9 öffentlichen Parkplätze als Ve r- kehrsanlage nach der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – bewertet. Gemäß der gutachterlichen Stellungnahme wird für öffentliche Parkplätze der nach Tabel- le 5 der RLS 90 angegebene Anhaltswert für P +R Parkplätze, der die Fahrbew egungen auf dem öffentlichen Parkplatz am ehesten widerspiegelt, herangezogen. Nach gutachter- licher Aussage werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete tags um 8 dB(A), nachts um 5 dB(A) unterschritten, so dass Immissionskonflikte auch bei der am stärksten betroffenen Bebauung ausgeschlossen sind. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 18 Tiefgarage Die Tiefgarage mit 20 Stellplätzen ist als Anlage gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu bewerten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete wird laut gutachterlicher Stellungnahme tags um 24 dB(A) und nachts um 17 dB(A) unterschritten und verursacht somit keine schalltechnischen Nachbarschaftskonflikte. Gemäß TA Lärm ist der Immissionsbeitrag einer Anlage als nicht relevant einzustufen, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immission s- richtwerte um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Dieser Sachverhalt ist hier erfüllt und somit liegt keine anzurechnende Zusatzbelastung vor. 11. Verkehrsuntersuchung Das Büro STETE PLANUNG für Stadt - und Verkehrsplanung hat in einer Verkehrserh e- bung das derzeitige Parkraumangebot auf dem öffentlichen Parkplatz westlich des ehema- ligen Radio-Wilms-Geschäfts sowie den Umfang der Kompensation von in Zukunft entfa l- lenden Stellplätzen geprüft. Außerdem wurden die Verkehre in den beiden Zufahrten und der Ausfahrt und ihre verkehrlichen Wirkungen im umgebenden Straßennetz untersucht. Die Verkehrserhebung hat ergeben, dass das derzeitige Angebot von 60 Parkplätzen (zu- züglich 2 Behindertenparkplätze) auf dem öffentlichen Parkplatz im Teilgeltungsbereich 1 werktags mit einer Auslastung von maximal 62 % und an Samst agen von maximal 77 % nicht ausgelastet ist. In absoluten Zahlen heißt das, dass werktags maximal 37 Parkplätze und samstags maximal 46 Parkplätze belegt waren. Durch die Erweiterung der Ladenfläch e für den Lebensmittelmarkt reduziert sich die A n- zahl der Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz um 19 Einheiten auf 41 Parkplätze. Diese Anzahl entspricht etwa der heutigen maximalen Parkplatznachfrage. Mit der Errichtung des Lebensmittelmarktes im Zentrum Eberstadts soll hauptsächlich das Versorgungsangebot für die zentrumsnahen Bewohner gedeckt werden. Der Markt soll von einem Großteil der Kundschaft fußläufig oder mit dem Fahrrad aufgesucht werden. Dadurch wird der Parkplatz entlastet. Auf dem Grundstück der Lagerstraße 13 ( Teilgeltungsbereich 2) sind 9 öffentliche Park- plätze geplant, die einen Teil der entfallenden Parkplätze auf dem öffen tlichen Parkplatz (Teilgeltungsbereich 1) kompensieren. Die Tiefgarage im Teilgeltungsbereich 2 bietet n e- ben den erforderlichen Stellplätzen für die Bewohner des Wohnhauses weitere, nach Ein- stellplatzsatzung nicht erforderliche Stellplätze an. Diese 9 Tiefgara genstellplätze sind für Angestellte und Mitarbeiter des L ebensmittelmarktes vorgesehen. Dadurch werden die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zusätzlich entlastet. Die Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz im Teilgeltungsbereich 1 zusammen mit den Parkplätzen in unmittelbarer Nähe am Griesheimer Weg und den vorhandenen und den im Teilgeltungsbereich 2 neu herzustellenden Parkplätze n am Anfang der Lagerstraße erg e- ben eine Gesamtzahl von 72 öffentlichen Parkplätzen, die für den Le bensmittelmarkt und andere Geschäfte zu Verfügung stehen. Es wird davon au sgegangen, dass mit diesem Parkplatzangebot für PKW die Nachfrage befriedigt werden kann. 12. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat von dem Stadtforschungs- und Planungsbüro Ju n- ker und Kruse ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellen lassen, in dem die derze i- tigen Einzelhandelsstandorte bewertet und Empfehlungen zur Entwicklung dieser Standor- te gegeben werden. Nach diesem Gutachten weist der ehemalige Lidl -Markt strukturelle Defizite auf und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen marktgängiger Sta n- Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 19 dards. Vor allem die rückwärtige Lage des Lidl-Markts und der City-Arkaden zur Heide l- berger Landstraße ist funktional und städtebaulic h nicht optimal entwickelt, da sie nicht an den bandartigen Geschäftsbereich entlang der Heidelberger Landstraße angebunden sind. Die vorhandene Leerstand ssituation City-Arkaden / Lidl Markt unterstreicht die strukture l- len Mängel, wobei de m Standort ein wichtiges Potential zur Modernisierung des zentralen Geschäftsbereichs von Eberstadt attestiert wird. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept empfiehlt, die Versorgungsfunktionen i n diesem Stadtteilzentrum zu sichern und auszubauen. Hierfür sind einerseits die Einzelhandels- strukturen zu modernisieren und andererseits auch Verbesserungen des öffentlichen Raums zu verwirklichen . Eine funktionale und städtebaulich attraktive Anbindung des Standorts an die Heidelberger Landstraße kann für eine Aufwertung d ieser Geschäftslage sorgen (Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Grundlagengutachten für beschlossene Ei n- zelhandelskonzepte für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; Junker und Kruse 2012). Der geplante Lebensmittelmarkt im Teilgeltungsbereich 1 hat eine Verkaufsfläche von we- niger als 800 qm und eine Bruttogeschossfläche von 1. 061 qm. Damit wird der in § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO genannte Schwellenwert zur Vermutungsregel einer Großflächi g- keit unterschritten. Auch bestehen keine A nhaltspunkte, dass die in § 11 Abs . 3 Satz 2 BauNVO bezeichneten Auswirkungen bei weniger als 1.200 qm Geschossfläche vorliegen. Aufgrund seines integrierten i nnerörtlichen Standorts hat der geplante Lebensmittelmarkt keine Auswirkungen auf di e Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landespl a- nung. Er wirkt sich auf die stä dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Stadtteils vie l- mehr positiv aus, indem das städtebauliche Entwicklungsziel einer stabilen, verbrauche r- nahen Versorgung in diesem Teil des Stadtteils Eberstadt durch das geplante Vorhaben gestärkt und gesichert wird. 13. Klimaschutz Klima / Lufthygiene Die beiden Teilgeltungsbereiche 1 und 2 werden in der Summe zu etwa 85 % mit Gebäu- den und betonierten/asphaltierten Parkplatzflächen überbaut. Dieser Versiegelungsgrad entspricht etwa dem derzeitigen Versiegelungsgrad. Bebaute Flächen heizen insbesonde- re während des Sommers auf, speichern Wärme und geben diese verzögert wieder ab. Die kleinklimatischen Folgen sind sowohl eine Erhöhung der Tagestemperatur als auch der Nachttemperaturen, die insbesondere bei austauscharmen Wetterlagen als u nange- nehm empfunden werden kann. Bei den beiden geplanten Bauvorhaben in Teilgeltungsbereich 1 und 2 ist deshalb eine Dachbegrünung in einer Gesamtgröße von ca. 1. 150 qm vorgesehen. Eine solche Dac h- begrünung vermindert die Aufwärmung der Gebäude und trägt damit zu einer Ve rbesse- rung der kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet und Umgebungsbereich bei. Die festgesetzte Anpflanzung von großkronigen Bäumen trägt ebenfalls zu einer Mind erung der Aufwärmung der befestigten Flächen bei. Der für die umgeben den Wohngebiete zentral gelegene und schnell erreichbare Standort des Lebensmittelmarktes wird zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommen s beim mo- torisierten Individualverkehr beitragen, da längere (KFZ -) Fahrten in die entfernt er liegen- den Märkte im historischen Zentrum und im Süden von Eberstadt nicht erforderlich sind und vermieden w erden können. Insofern trägt der Lebensmittelmarkt an diesem Standort insgesamt zu einer Verringerung des innerörtlichen Ziel- und Quellverkehrs des motorisier- ten Verkehrs und den daraus resultierenden Schadstoffemissionen bei. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 20 14. Artenschutzrechtliche Beurteilung Für das Plangebiet wurden von dem Büro – FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung faunistische Untersuchungen und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Land- schaftsplanerischer Fachbeitrag). Die artenschutzrechtliche Prüfung dient der Feststellung, ob und in wieweit durch mögliche Eingriffe im Hinblick auf Fauna und Flora die Schädigungs - und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG berührt sein können. Bei den faunistischen Untersuchungen wurde festgestellt: Der Parkplatz im östlichen Plangebiet ist im Zusammenhang mit den angrenzenden Gä r- ten ein Nahrungshabitat zumindest für die Zwergfledermaus. Mögliche Vorkommen von Sommerquartieren in den Gebäuden oder in dem einen vorhandenen Höhlenbaum wurden überprüft. Dabei gab es keine Anhaltspunkte für ein derartiges Vorkommen. Fledermaus- winterquartiere sind im Plangebiet auszuschließen. Das Plangebiet ist Nahrungs - und Fortpflanzungshabitat für einige weit verbreitete sie d- lungstypische Vogelarten. Von den stärker geschützten Arten wurden Mauersegler, Meh l- schwalbe und Haussperling als Nahrungsgäste beobachtet. Für sie ist das Plangebiet o h- ne größere Bedeutung. Zu weiteren Tiergruppen wurden keine Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Arten gefunden. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine Tatbestände nach § 44 BNatSchG berührt werden. Bei der Realisierung der geplanten Vorhaben werden Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden. Bei notwen- digen Baum- oder Gebüschrodungen oder beim Abbruch von Gebäuden müssen die zeit- lichen und rechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan aufgenommen. 15. Grünordnung In beiden Teilgeltungsbereichen des vorhab enbezogenen Bebauungsplans wird eine e t- was höhere bauliche Ausnutzung als im Bestand realisiert. Dies ist in einer Ortskernlage stadtplanerisch angemessen und zur Erreichung der Planungsziele erforderlich, bedeutet aber auch, dass der Grünflächenanteil im Plangebiet insgesamt relativ gering ist und sich zudem auf mehrere kleine Teilflächen verteilt. Zu den wichtigen Funktionen innerstädtischen Grüns - positive Wirkungen auf das Loka l- klima, Gliederung und optische Bereicherung des Ortsbildes, Lebensraum für Fauna und Naherholungsfunktion - kann das Plangebiet trotzdem einen Beitrag leisten. Dem Bau m- bestand kommt dabei wegen seiner Raumwirksamkeit eine besondere Bedeutung zu. Von den 20 Bestandsbäumen können 11 Bäume erhalten werden, darunter zwei ökol o- gisch und gestalterisch wertvolle Bäume südlich des Marktgebäudes . D ie Planung sieht Neuanpflanzungen von insgesamt 5 großkronigen Bäumen innerhalb des Plangebiets vor. Für die Neupflanzungen sind im Teilgeltungsbereich 1 Bäume der Baumart Feldahorn vor- gesehen. Sie ergänzen und bekräftigen den hier vorhandenen B estand und geben dem Parkplatzareal im Norden eine klare Raumkante. Im westlichen Teilgeltungsbereich 2 bil- det die Neuanpflanzung von zwei hochwachsen Laubbäumen an der Lagerstraße einen gestalterischen Akzent. Lokalklimatisch und gestalterisch wirksam sind zudem etwa 1. 150 qm intensive und e x- tensive Dachbegrünung (= 25 % der Plangebietsfläche). Damit entsteht gleichzeitig ein Lebensraum für eine spezifisch angepasste Fauna und Flora. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 21 16. Biodiversität Biodiversität – die Vielfalt an Tier - und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie z.B. der Klimawandel e rfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomischer, sozialer und kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess M i- nisterium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodive r- sität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse zum Plangebiet wurden in diesem Beba u- ungsplan folgende Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen: Neupflanzung von 5 Bäumen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Drei weitere Ersatzpflanzungen von Bäumen auß erhalb des Plangebiets südlich des Bauerngartens an der Modau Insgesamt ca. 1.150 qm intensive und extensive Dachbegrünung 17. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 17.1 Art der baulichen Nutzung Im Teilgeltungsbereich 1 ist gemäß § 1 Abs. 7 BauNVO im Erdgeschoss der Bebauung in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche 1a und 1b nur die Errichtung eines Lebens- mitteleinzelhandelsbetriebes mit Nebenanlagen zulässig , da der Lebensmittelmarkt in der maximalen Größe nur erdgeschossig betrieben werden soll. In den Obergeschossen der überbaubaren Grundstücksfläche 1a sind nur nicht störende, gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzung zulässig. Diese entsprechen dem Nutzung s- spektrum der näheren Umgebung. Die vorhandenen Nutzungen in den Obergeschossen des Wohn - und Geschäftshauses mit Büros und einer Wohnung im Dachbereich werden erhalten. Im Teilgeltungsbereich 2 ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche 2 nur Woh n- nutzung zulässig. Das dort geplante Gebäude soll zu reinen Wohnzwecken errichtet we r- den. Die Nutzung fügt sich in die Umgebung ein. Die Schaffung von Wohnraum ist ang e- sichts stetig wachsender Bevölkerungszahlen und dem damit verbundenen hohen Woh- nungsbedarf in Darmstadt stadtplanerisch sinnvoll. 17.2 Maß der baulichen Nutzung Der Umfang der überbaubaren Grundstücksfläche für die Teilgeltungsbereiche 1 und 2 wird durch die Gebäude und baulichen Anlagen gemäß Darstellung im Vorhaben - und Er- schließungsplan bestimmt. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist die Stadt bei der Bestimmung der Zulässi gkeit nicht an die Festsetzungen nach § 9 BauGB und der Baunutzungsverordnung g ebunden. Auf Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 22 die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) wurde verzichtet und stattdessen eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, die in beiden Teilgeltungsbereichen das geplante Bauvorhaben zulässt. Vollgeschosse Die minimale und maximale Anzahl der Vollgeschosse in der überbaubaren Grundstücks- fläche 1a entspricht den Geschosszahlen der Nachbargebäude und der Geschosszahl des Bestandsgebäudes Heidelberger Landstraße 223. Sie beträgt 2-3 Geschosse. In der überbaubaren Grundstücksfläche 2 an der Lagerstraße 13 ( Teilgeltungsbereich 2) ist, entsprechend der Nachbarbebauung, die maximale Anzahl der Vollgeschosse auf 2 Vollgeschosse festgesetzt. Im Vorhaben - und Erschließungsplan ist das dritte Geschoss als ein zurückgesetztes Staffelgeschoss geplant und somit kein Vol lgeschoss im Sinne des § 2 Abs. 4 HBO. Gebäudehöhen Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen dem unteren und dem oberen Bezugspunkt für die Gebäudehöhe. Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist im Teilgeltungsb e- reich 1 die Oberkante Bürgersteig der Heidelberger Landstraße, gemessen in der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks Nr. 432/4. Im Teilgeltungsbereich 2 ist der untere Bezugspunkt für die Gebäudehöhe die Oberkante Bürger steig der Lagerstraße, gemessen in der Mitte der nördlichen Grundstücksgrenze des Flu rstücks Nr. 497/2. Obe- rer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die Oberkante First oder der obere Abschluss der Wand (Attika) bei Gebäuden mit Flachdächern. Ausgenommen von der Höhenbegrenzung sind untergeordnete Dachaufbauten für techn i- sche Einrichtungen und Anlagen. Sie fallen stadtgestalterisch nicht ins Gewicht. Für den rückwärtigen Gebäudeteil des Lebensmittelmarktes (überbaubare Grundstück s- fläche 1b) ist eine maximale Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt. Lediglich untergeord- nete Überdachkonstruktionen für Heizun gs-, Klima - und Lüftungstechnik oder Geländer dürfen die festgesetzte Höhe überschreiten. Diese für Lebensmittelmärkte übliche und für den laufenden Betrieb notwendige Höhe von 6, 50 m entspricht einer zweigeschossigen Bebauung. Der Markt fügt sich hinsichtlich seiner Höhe in die überwiegend zweigescho s- sige Nachbarbebauung ein. Für den Teilbereich 2 ist eine maximale Gebäudehöhe von 10,50 m festgesetzt, die sich an den Höhen der Nachbarbebauung orientiert. 17.3 Bauweise In den überbaubaren Grundstücksflächen 1a und 1b sind keine Bauweisen festgesetzt, da die Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen zur Regelung der Bauweise genügt. An der Heidelberger Landstraße (Grundstücksfläche 1a) ermöglichen die Baulinien eine ge- schlossene Bebauung ohne Grenzabstand. Diese Bauweise ist im Bestand vorhanden. Im rückwärtigen Gebäudeteil (Grundstücksfläche 1b) ist die 4, 30 m breite Zufahrt von e i- ner Bebauung freizuhalten. Die nördliche Gebäudekante hält den erforderlichen Gren zab- stand ein. Die Bebauung schließt nur an der süd östlichen Gebäudekante an die Nac hbar- grenzen an. Im Teilgeltungsbereich 2 ist entsprechend der Bestandsbebauung die geschlossene Ba u- weise festgesetzt. Das Gebäude ist entsprechend der Nachbarbebauung ohne Grenzab- stand zu errichten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 23 17.4 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in beiden Teilgeltungsbereichen durch Baugrenzen und Baulinien definiert. Entlang der Heidelberger Landstraße ist eine Baulinie festgesetzt, um auch zukünftig eine einheitliche Gebäudeflucht unmittelbar an der Str a- ßengrenze zu sichern. Die festgesetzten Baulinien auf der Nord - und Südseite der Über- baubaren Grundstücksflächen 1a und 1b liegen an den Grundstücksgrenzen und entspre- chen sehr weitgehend der derzeitigen Grenzbebauung im Plangebiet und der Grenzbe- bauung auf den Nachbargrundstücken. 17.5 Flächen für Stellplätze und Garagen Um den bestehenden öffentlichen Parkplatz als solchen zu sichern, wird er als Verkehr s- fläche besonderer Zweckbestimmung "Öffentlicher Parkplatz" festgesetzt. Zudem sind im Teilgeltungsbereich 2 auf der geplanten Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Öffentlicher Parkplatz" entlang der Lagerstraße weitere Parkstände vorgesehen. Entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist eine Tiefgarage nur innerhalb der festgesetzten Fläche „TG“ zulässig. An anderer Stelle sind Tiefgaragen somit ausg e- schlossen. Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Carports und ebenerdigen Ga- ragen nicht zulässig, um die größtmögliche Anzahl öffentlicher Parkplätze zu erhalten und den offenen Platzcharakter des Parkplatzes zu wahren. 17.6 Verkehrsflächen Der Teilgeltungsbereich 1 wird im Osten durch die Heidelberger Landstraße und im Sü d- westen durch den Griesheimer Weg erschlossen. Diese öffentlichen Straßenflächen liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Am Griesheimer Weg befindet sich eine Ein- und Ausfahrt auf den, bzw. vom öffentlichen Parkplatz. Von der Heidelberger Landstraße soll wie bisher für den motorisierten Verkehr eine Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz bestehen bleiben, jedoch keine Ausfahrtsmöglic h- keit, um Verkehrskonflikte in der Zufahrtszone und in der Passage zu vermeiden. Im Teilgeltungsbereich 2 liegt östlich der Stellplätze die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage. 17.7 Geh- und Fahrrecht Für das Flurstück Nr. 431 besteht seit 1976 eine Grunddie nstbarkeit - Geh- und Fahrrecht -, das dem Eigentümer gestattet, sein Grundstück über das südlich angrenzende Flurstück Nr. 432/4 verkehrlich zu erschließen. Außerdem wird das Flurstück Nr. 432/4 als Durc h- gang/Zufahrt für den öffentlichen Parkplatz genutzt. Durch die geplante Lage des L e- bensmittelmarktes wird die derzeitige Zufahrtsfläche westlich der Tordurchfahrt leicht nach Norden versetzt und verläuft deshalb teilweise auch über das Flurstück Nr. 431. Um ein Geh - und Fahr recht weiterhin zu gewährleisten, ist eine private Teilfläche zw i- schen Heidelberger Landstraße und Parkplatz als "Fläche mit Geh - und Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit und der Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 431, 432/2 und 439/1" festgesetzt. Die Zufahrt erfolgt teilweise über ein Nachbargrundstück. Dies wird rechtlich gesichert. 17.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfla n- zungen Im Teilgeltungsbereich 1 ist auf dem öffentlichen Parkplatz gemäß Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt pro 4 Parkplätze ein Laubbaum (oder 2 großwüchsige Sträucher) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Parkplatz wird auf 41 Parkplätze Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 24 reduziert. Zuzüglich der 2 Behindertenparkplätze resultieren daraus die Erhaltung bzw. Pflanzung von 12 Bäumen. Der Bau des Lebensmittelmarktes erfordert die Fällung von 9 Bäumen auf dem östlichen Teil des öffentlichen Parkplatzes. Insgesamt bleiben 11 Bäu me auf dem Parkplatz erha l- ten. Zwei wertvolle Stieleichen (Quercus robur) südlich des neuen Lebensmittelmarktg e- bäudes werden erhalten und durch Baumscheiben oder Fundamentbrücken geschützt. Der westliche Teil des Parkplatzes wird durch 3 Baumpflanzungen ergänzt, um den Ve r- lust der Bestandsbäume zu kompensieren. Nach Realisierung der Baumpflanzungen gibt es 14 Bäume auf dem Parkplatz, 2 Bäume mehr als die Einstellplatzsatzung verlangt. Die Neuanpflanzungen werden vom Vorhabenträger realisiert. Im Teilgeltung sbereich 2 werden 2 Laubbäume seitlich neben dem Parkstreifen an ge- pflanzt. Die anzupflanzenden Baumarten werden im Durchführungsvertrag bestimmt. Alle Standorte für Neuanpflanzungen sind mit dem Grünflächenamt der Stadt abgestimmt. 17.9 Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Wie oben bereits erwähnt, werden auf dem öffentlichen Parkplatz im Teilgeltungsbereich 1 aufgrund der Erweiterung des Einzelhandelsgeschäfts nach Westen 9 Bäume wegfallen, die laut Baumschutzsatzung ersetzt werden müssen. Insgesamt werden 5 Bäume innerhalb der beiden Geltungsbereiche des Bebauungsplans (drei Bäume im Teilgeltungsbereich 1 und zwei Bäume im Teilgeltungsbereich 2) ersetzt. Ein weiterer Baum wird am westlichen Ende des Parkstreifens gegenüber Lagerstraße 11 - 13 gepflanzt. Die restlichen 3 Ersatzpflanzungen sind laut Vorhabenträger auf den Flu r- stücken Nr. 237/6 und Nr. 238/7 südlich des Bauerngartens an der Modau vorgesehen. Die als Ersatzpflanzung außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorges e- henen Baumpflanzungen werden als Erschließungsmaßnahme in den Durchführungsver- trag aufgenommen. Die auf dem Parkplatz verbleibenden Bestandsbäume sind gemäß Festsetzung des B e- bauungsplans dauerhaft zu erhalten. Für abgängige Bäume sind Ersatzpflanzungen de r- selben Art vorzunehmen. 18. Örtliche Bauvorschriften gem. § 81 HBO 18.1 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur am Lebensmittelmarkt und für die darin ansässigen Betriebe sowie deren Produkte zulässig. Bewegliche, blinkende und reflektierende Werbeanlagen sind unzulässig. Der Umfang und die Gestaltung von Werbeanlagen an den Gebäudefassaden und auf dem öffentlichen Parkplatz werden im Durchführungsvertrag geregelt. 19. Wesentliche Auswirkungen und Durchführung des Bebauungsplans 19.1 Auswirkungen auf den Einzelhandel Verschiedene Strukturveränderungen im Einzelhandel – genannt seien hier z.B. verände r- tes Kaufverhalten von Kunden, Internethandel und Konzentrationsprozesse – haben dazu geführt, dass zwei durchaus nicht kleine Einzelhandelsbetriebe, "Radio -Wilms" und "Lid l- Markt", ihre Standorte aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben haben. Diese Standorte waren trotz zentraler Lage auch für andere Betreiber oder Einzelhändler nicht interessant und stehen deshalb leer bzw. liegen brach. Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 25 Durch die Aufstellung des vorhabenb ezogenen Bebauungsplans E 56 "Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13" wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, kurzfristig einen Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter an einem städtebaulich integrierten Standort zu errichten. An diesem S tandort ist für große Teile der Be wohner von Eberstadt Nord eine sehr gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmi t- teln gegeben. Mit dem Vollversorger im Teilgeltungsbereich 1 werden die Grundversorgung mit Leben s- mitteln qualitativ und quantitativ verbessert und dadurch die Wohnqualität insgesamt ve r- bessert sowie neue Arbeitsplätze angesiedelt. Der Lebensmittelmarkt steigert die funkti o- nale und wirtschaftliche Attraktivität dieses Kernbereichs und des benachbarten Einzel- handels. Das städtebauliche und wirtschaftliche Konzept des Vorhabenträgers besteht darin, auf die zu kleine Einzelhandelsfläche Lagerstraße 13 zu verzichten und stattdessen die Ei n- zelhandelsfläche Heidelberger Landstraße 223 auf die wirtschaftlich erforderliche Größe zu erweitern. Räumlich erweiterbar ist die Ladenfläche Heidelberger Landstraße 223 alle r- dings nur, wenn ein Teil der öffentlichen Parkplatzfläche überbaut und an den Vorhabe n- träger veräußert wird. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Gegenzug, die V erkleine- rung des öffentlichen Parkplatzes sowie die Reduzierung des Baumbestandes zu ko m- pensieren und das Vorhaben in bestimmter Frist zu realisieren. Durch die beiden Vorh a- ben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird sichergestellt, dass die derzeitigen Leerstände und Funktionsverluste im Ortskern von Eberstadt beseitigt werden. Im Teilgeltungsbereich 2 wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, ein Mehr- familienhaus mit 9 Wohneinheit en zu errichten , was angesichts wachsender Bevölk e- rungszahlen in Darmstadt stadtplanerisch sinnvoll ist. Es entstehen hochwertige Wohnu n- gen im Zentrum Eberstadts, deren Bewohner durch ihre Kaufkraft auch den umliegenden Einzelhandel stärken. 19.2 Realisierung des Bebauungsplans Die Konzeptbau -Betreuungsgesellschaft mbh verpflichtet sich im Durchführungsvertrag , den Vorhaben- und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu real i- sieren. Im Durchführungsvertrag werden insbesondere folgende Sachverhalte geregelt: Durchführungsverpflichtung und Realisierungsfristen Übernahme der Planungs- und Gutachtenkosten Zuordnung der Parkplätze in beiden Teilgeltungsbereichen Gestaltung und Organisation der Fahrradabstellbereiche (auch Lastenfahrräder) Kostenübernahme für ggf. erforderliche Anpassung und Ergänzung von Ver - und Entsorgungsleitungen Andienungszeiten des Lebensmittelmarktes und des Backshops (7-22 Uhr) Neupflanzung von 2 Laubbäumen im Teilgeltungsbereich 2 Sonstige Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen sowie Ersatzpflanzungen für zu fä l- lende Bäume innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs Verpflichtung zur Durchführung artenschutzrechtlicher Maßnahmen Rechtliche Sicherung des Geh - und Fahrrechts sowie Verpflichtung zur Erhaltung der Zufahrt (Baulast) auf dem nördlichen Nachbargrundstück Nr. 431 Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 26 Umfang und Gestaltung von Werbeanlagen 20. Flächenstatistik Teilgeltungsbereich 1 Fläche qm in % Überbaubare Grundstücksfläche 1a und 1b 1.261,5 qm 39,1 % Sonstige, nicht überbaubare Grundstücksflächen 108,7 qm 3,3 % Verkehrsflächen 1.858,8 qm 57,6 % GESAMT 3.229,0 qm 100,0 % Teilgeltungsbereich 2 Fläche qm in % Überbaubare Grundstücksfläche 2 539,1 qm 41,1 % Sonstige, nicht überbaubare Grundstücksflächen 385,4 qm 29,4 % Verkehrsflächen 387,5 qm 29,5 % GESAMT 1.312,0 qm 100,0 % 21. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen "Verkehrsuntersuchung zum vorhabendbezogenen Bebauungsplan ehemaliges Radio - Wilms-Gelände in Darmstadt-Eberstadt" - StetePlanung -Büro für Stadt - und Verkehrspla- nung mit FREUDL- Verkehrsplanung, Darmstadt, Dezember 2017 "Schalltechnische Stellungnahme" – KREBS+KIEFER FRITZ AG –, Darmstadt, 24. Okto- ber 2017 "Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag" – FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung, Darmstadt, 21. Dezember 2016 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept" – Junker und Kruse – Stadtforschung und Planung, Dortmund, Januar 2012
anlage 3
15322 Zeichen
Griesheimer Weg
Georgenstraße
Schafnussbaumweg
Heidelberger
Landstraße
Schwanenstraße
Lagerstraße
691
733/1 1/6
961/1
962963
421
422/1422/2423
424/4424/5
424/8
391
392/1
428
429
430
431
432/4
433/2
434435
436/1
439/1439/9
439/10
439/11439/12
440
441
443/2
446/1447/2448
449/1
450
451452
436/2
437/1
438/5 438/6
453
456/5
457/6
457/7
457/8
457/9
457/10
495/2
498/3
499/2
501/1
504/4
505/1
506/1507/3
507/5507/6
508/2
458/4459/2460461462/3
463/3
465466467468
509/2
509/3
510511
512/1
517/2 555
556557558
559/2
560517/3516
463/2
464/2 730/2
457/11
Flur 16
690
497/2
497/3
II
I
I
II
II
II
I
II II
II
I
II
I
I
I+D
II+D
II
II
II
I
I
I
II II I II
I
II
II
I
II
II
II
II+D I
I
II
II+D
II
II
II
II+D I I
II
II+D
I
II
II
I
I
I
I
I
I
I
I
II
I
II
I
III
I
III
I
II+D I+D
I I
I
II
I II
II+D
III
II
I II
I
I
II
II
II+D
I
I+D16,6m
8,8m
22,0m
4,3m
16,6m
8,9m
4,3m
22,0m27,2m
4,3m
5,0m
2,4m
32,6m
231
202A
202
42
227
221
219
194
217
2422
190
192
69 67
1
229
2
221A
32
11 3
3041 39 37 33 31 29
2847 45 43
213
48
1
2
215
38404246
45 43
40A14
200
15
16
40B
27
57 5355
198
9
51
53
44
49
59
223
192A
186B
71
13 4A4
52
65 63 61
14
233
TG
Lagerstraße
432/4
438/6
497/2
Teilgeltungsbereich 1
Teilgeltungsbereich 2
II
Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und sonstige zitierte Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
In der Altflächendatei wird das Grundstück (Flurstücksnummer 432/4) mit der ALTIS-Nummer 411.000.070-001.105 aufgeführt und die Art der Fläche als "Altstandort" angegeben. Dies begründet noch keinen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG. Dennoch ist bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Notwendige Baum- oder Gebüschrodungen sind im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).Der Abbruch von Gebäuden ist außerhalb der Vogelbrutzeit, d.h. möglichst zwischen dem 01. September und dem 28. Februar durchzuführen.Bei einem geplanten Abbruch innerhalb der Vogelbrutzeit 01. März bis 31. August ist vor Beginn der Abbrucharbeiten zu prüfen, ob geschützte Arten vorhanden und betroffen sind. Wenn dies der Fall ist, kann der Abbruch erst nach Ende der Brutzeit durchgeführt werden.
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hessische Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berück- sichtigen.
Das gesamte Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungs- plans Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grundwasser- bewirtschaftungsplans Hessisches Ried (StAnz.: 21/1999, S. 1659) zu beachten. Es ist mit stark schwankenden Grundwasserständen zu rechnen. Im Rahmen von Gebäudeplanungen sind diese zu berücksichtigen, um Vernässungsschäden zu vermeiden.
Der Umfang und Gestaltung von Werbeanlagen an den Gebäudefassaden und auf dem öffentlichen Parkplatz sind im Durchführungsvertrag geregelt.
Im Einwirkungsbereich der Heidelberger Landstraße werden im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 durch Verkehrslärm überschritten. Die einzuhaltenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind entsprechend der Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 nachfolgend dargestellt:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im "Darmstädter Echo" am 16.02.2016.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ________.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am ________.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom ____ bis einschließlich ____ sowie Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit vom ____ bis einschließlich ____.
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben von ________.
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan der im Plan enthaltenen Satzung wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am ________.Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausfertigung: Darmstadt, den ________.Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
____________________Die Dezernentin
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am ________.Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom ____ bis einschließlich ____.
Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am ________.Darmstadt, den ________.Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
____________________Die DezernentinDarmstadt, den ________. Stadtplanungsamt
____________________Jochen Krehbiehl
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Aufgrund § 81 Abs. 1 Nr. 7 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Werbeanlagen sind nur für den Lebensmittelmarkt und die darin ansässigen Betriebe sowie deren Produkte zulässig.Bewegliche, blinkende und reflektierende Werbeanlagen sind unzulässig.
Aufgrund des § 9 BauGB und § 12 i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
2.1 Überbaubare Grundstücksflächen (ÜBGF) 1a und 1bIm Erdgeschoss der Bebauung in der ÜBGF 1a und 1b ist gemäß § 1 Abs. 7 BauNVO nur die Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes mit Nebenanlagen zulässig. In den Obergeschossen der ÜBGF 1a sind gemäß § 1 Abs. 7 BauNVO nur nicht störende, gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzung zulässig.2.2 Überbaubare Grundstücksfläche 2In der überbaubaren Grundstücksfläche 2 ist gemäß § 1 Abs. 7 BauNVO nur Wohnnutzung zulässig.
3.1
Der Umfang der zu überbauenden Grundstücksfläche durch Gebäude und baulichen Anlagen wird durch den Vorhaben- und Erschließungsplan bestimmt.
3.2 Vollgeschosse Die Zahl der Vollgeschosse ist in der ÜBGF 1a als Mindest- und Höchstmaß und in der ÜBGF 2 als Höchstmaß gemäß Planeintrag festgesetzt.3.3 Gebäudehöhen (GH max.)Die maximal zulässige Gebäudehöhe ist für die ÜBGF 1b und ÜBGF 2 gemäß Planeintrag als Höchstmaß festgesetzt.Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen dem unteren und dem oberen Bezugspunkt für die Gebäudehöhe. Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe der ÜBGF 1b ist die Oberkante Bürgersteig der Heidelberger Landstraße, gemessen in der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 432/4. Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe der ÜBGF 2 ist die Oberkante Bürgersteig der Lagerstraße, gemessen in der Mitte der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 497/2.Oberer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die Oberkante First oder der obere Abschluss der Wand bei Gebäuden mit Flachdächern.Ausgenommen von der Höhenbegrenzung sind untergeordnete Dachaufbauten für technische Einrichtungen und Anlagen.
Baugrenzen und Baulinien (§ 23 BauNVO) sind gemäß Planeintrag festgesetzt.
In der ÜBGF 2 ist gemäß Planeintrag die geschlossene Bauweise festgesetzt.
6.1 Im Teilgeltungsbereich 2 ist nach dem Vorhaben- und Erschließungsplan eine Tiefgarage innerhalb der gemäß Planeintrag (TG) festgesetzten Fläche zulässig. 6.2 Die Errichtung von erdgeschossigen Garagen und Carports ist in dem Plangebiet nicht zulässig.
Die in der Planzeichnung festgesetzte Fläche ist zu Gunsten der Allgemeinheit und der Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 431, 432/4 und 439/1 mit einem Geh- und Fahrrecht zu belasten.
Bei Neu- und Umbaumaßnahmen des Gebäudes an der Heidelberger Landstraße ist nachzuweisen, dass die Außenbauteile von Wohn- und Schlafräumen hinsichtlich der Luftschalldämmung den Anforderungen gemäß DIN 4109 (Ausgabe 1989) Tabelle 8 (siehe III. Hinweise Nr. 7) genügen. Soweit Außenbauteile von Schlafräumen den Lärmpegelbereich III oder höher zuzuordnen sind, sind diese Räume mit einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung auszustatten, so dass auch bei geschlossenen Fenstern in der Nacht lufthygienisch einwandfreie Verhältnisse bestehen.
9.1 Auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz in den Teilgeltungsbereichen 1 und 2 sind insgesamt 5 Laubbäume gemäß Planeintrag anzupflanzen.9.2 Die Dachflächen von Flachdächern und der Tiefgarage sind zu begrünen. Dies gilt nicht für Terrassen und Dachaufbauten.
Bestandsbäume gemäß Planeintrag sind dauerhaft zu erhalten. Für abgängige Bäume sind Ersatzpflanungen der selben Art vorzunehmen.
Siehe textliche Festsetzung 2.
TiefgarageTG
einheimischer LaubbaumErhalten von Bäumen, hier:
Baulinie
Baugrenze
Überbaubare Grundstücksfläche + Nummer, hier: ÜGBF Fläche 1a
geschlossene Bauweise
SONSTIGE PLANZEICHEN
Abgrenzung der Art und des Maßes der Nutzung innerhalb eines BaugebietesBestehende Grundstücksgrenzen (Kataster)
Grenze der räumlichen Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplans
Bestehende Gebäude (Kataster)
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Vorhaben- und Erschließungsplan des Architekten F. Dieter Heusch vom 20.11.2017 und des Büros Lorenz Architekten vom 17.07.2017.
einheimischer LaubbaumAnpflanzen von Bäumen, hier:
Gebäudehöhe, Höchstwert in Meter, hier: GH max. 6,50 m
Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß, hier: min. 2 und max. 3 Geschosse II-III
N
FLÄCHEN FÜR BESONDERE VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VORSCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)Fläche für passive Schallschutzmaßnahmen (siehe textl. Festsetzung 8.)
öffentliche Straßenverkehrsfläche
Zweckbestimmung hier: Öffentlicher Parkplatz mit ZufahrtsflächenEin- bzw. Ausfahrt
private Verkehrsflächeöffentliche Verkehrsflächen besonderer Zwecksbestimmung
Fläche mit Geh- und Fahrrechten (siehe textliche Festsetzung 7.)FLÄCHEN MIT GEH- UND FAHRRECHTEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294)Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. S. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
10 30200 40
M 1:500
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Eberstadt Flur 16Entwurf zumVorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 -
ÜBERSICHTSPLAN
WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
Griesheimer
Weg
Reuterallee
Griesheimer Weg
Georgenstraße
Georgenstraße
Schafnussbaumweg
Jakobstraße
Heidelberger
Landstraße
Lagerstraße
Georgenstraße
Tannenstraße
Schwanenstraße
Pestalozzistraße
Gabelsbergerstraße
Lagerstraße
675/5
677/5
679/2
681
682683/1
683/2685/4685/5
685/7
685/9
686/2
688/4
689
691
692/3
726/6
695/6
695/7
706/1
707/1
713/4
733/1
735/1
735/6
735/7
1/5
1/6
2/1
2/2 2/3
2/4
2/7
6/1
7/1
12/1
13/3
18/2
18/4
18/5
20/1 20/2
737/13
737/14
737/19
737/20
737/21737/22737/23
737/24
738/5738/6738/7
742743
744/1
747/1
748
749
750
21/522/323/3 25/2 26/5
28/3649/2
952/2
954
955
956
957 958
959
960
961/1
962963
964
965/1
966/1
966/2
1013
1014
10151016
101710181019
322
373/1
373/3 373/8
366/1
367368369
370
371
372
373/12
373/13
382
383
384385
386/2
412
413/1415416417418/1
419/1
420/4
421
422/1422/2423
424/4424/5424/6
424/8
425/2
426/6 426/7
427/1
387/1
388
389/1
390
391
392/1 394 395
396397
427/2
428
429
430
431
432/4
433/2
434435
436/1
439/1439/9
439/10
439/11439/12
440
441
443/2
446/1447/2448
449/1
450
451452
436/2
437/1
438/5 438/6
453
456/5
457/6
457/7
457/8
457/9
457/10
481 482 483
490/1491/1492493
494/1
495/2495/4
495/5
498/3
499/2
501/1
504/4
504/5504/6
505/1
506/1507/3
507/5507/6
508/2
458/4459/2460461462/3
463/3
465466467468
469/3470
471
472/1473
474475
476
477
478
479
480
509/2
509/3
510511
512/1
513/1
514
517/2
552
553
554
555
556557558
559/1
559/2
560
561
562
563
564
565
566
567/2567/3
569/4569/5
569/6
569/7
569/8569/9
517/3
520/3
526/1 527
528
529
530
531
532
533534535536537
538
539/1
548/3
551
736/1737/1
Flur 16
Flur 1
515516
722/2
735/3
721/6721/5
721/4
463/2
464/2
687/3
687/4688/1688/2692/4
695/8
695/9
695/10
695/11
696/2
730/2
457/11
686/3
686/1
687/1
500/4
Flur 16
737/15737/16
690
497/2
497/3
17
19
86
21
23
25
9 7
237
21
23
19
58
17
6466
7678
687072
808284
8
6
4
60
18
62
15
2
247
231
245
204
243
241
239
235
212
202A
202
42
3 208
30343638
6A
216
214
32
14
206
210
22
24
227
221
219
194
217
207
211
209
205
203
2422
190
192
20
199
21 19 917 15 13 11
20
12
12141618
4
141618
5 3
3 1575 13119
3937
83A
52 50
54
37
194A
27
29
93 91
31
33
35
95
89
77 75 73
87 85 83 81 79
69 67
4 6 82 10
1
229
2
221A
32
5
11 3
3041 39 37 33 31 29
2847 45 43
213
48
1
3
2
4
215
38404246
8
10
9
7
5
2
12
1
6
45 43 41
35 33
8
40A14
200
3129
57
39
15
16
40B
27
57 5355
10
198
7A7
2
37
58 56
31A
1
1B
1C
44
41
47
9
51
55
53
45
9
44
7
14
22
49
12
59
2
223
201
186
186A
192A
186B
188
46
12
16
71
HsNr. 16A
13 4A4
19
11
56
52
9A
54
65 63 61
15
14HsNr. 12
74
233
mit Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen
Eichler + SchaussArchitekten und StadtplanerLiebigstraße 25 A64293 DarmstadtTel. 06151-17660gezeichnet: TS, SBDatum: 06.12.2017
anlage 5
255 Zeichen
Punkt 15: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2017/0441) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA
anlage 7
283 Zeichen
Punkt 14: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2017/0441) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD Stimmenthaltung: AfD und Die Linke.
anlage 8
323 Zeichen
Punkt 14: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2017/0441) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA Stadtv. Sigmund (AfD) beantragt Wortprotokoll zu den Reden von Stadtve. Pörtner (Bü90/Die Grünen) und Stadtv. Nissen (UWIGA)
anlage 6
291 Zeichen
Punkt 12: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2017/0441) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Dagegen: Fraktion UWIGA Enthaltung: AfD-Fraktion
2017/0441
6144 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0441
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 /
Lagerstraße 13 – (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 18.12.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der mit den städtischen Ämtern abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
(Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 – Heidelberger
Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1), der
dazugehörigen Begründung (Anlage 2) und der im Plan enthaltenen Satzung über die
Beschränkung von Werbeanlagen wird zugestimmt.
4. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223
/ Lagerstraße 13 – für das Gebiet mit dem Teilgeltungsbereich 1 , Heidelberger
Landstraße 223 und Parkplatzfläche Griesheimer Weg mit den Grundstücken,
- 2 -
Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücks -Nr. 431 (tlw.), 432/4 und 438/6 (tlw.) und
dem Teilgeltungsbereich 2 , Lagerstraße 13, Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücks -
Nr. 497/2 und der Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche, Flur 16, Flurstücks -Nr.
498/3 (tlw.), ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der dazugehörigen
Begründung und der im Plan enthaltenen Satzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Anlagen: Anlage 1: E 56 Vorhaben - und Erschließungsplan, Projektbeschreibung
Anlage 2: E 56 Begründung
E 56 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0441 vom 18.12.2017:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 wird die planungsrechtliche Voraussetzung
für die Erweiterung eines vorhandenen Ladengeschäfts zur Einrichtung eines
Lebensmittelmarktes und eines Wohn- und Geschäftshauses in der Heidelberger Landstraße
223 sowie eines Wohnhauses (9 Wohneinheiten) mit Tiefgarage in der Lagerstraße 13
geschaffen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.02.2016 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter
Echo am 16.02.2016 öffentlich bekannt gemacht.
Zur Abstimmung gem. § 12 Abs. 1 BauGB fand eine Ämterbeteiligung statt, deren Ergebnis
nun der mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmte Vorhaben- und
Erschließungsplan ist.
Grundstückseigentümer (spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses) und
Vorhabenträger ist die Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH.
Zu 1.:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1) wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt.
Er stellt detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch dar und wird durch die
Vorhabenbeschreibung ergänzt.
Zu 2.:
Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur
Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung das beschleunigte
Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn:
eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird,
keine Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, ermöglicht wird ,
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke
der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen
und
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder
Begrenzung der Auswirkungen vor schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 BImSchG zu
beachten sind.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem
Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
angewendet werden.
Zu 3. und 4:
Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans wurde der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 –
und die dazugehörige Begründung erarbeitet.
- 4 -
Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs E 56 (Anlage 3,
wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt ) mit Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 1) und der zugehörigen Begründung (Anlage 2) erfolgt nach vorheriger öffentlicher
Bekanntmachung im Darmstädter Echo. Gemäß § 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der
Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs E 56 für die Fraktionen
der Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 18.12.2017
III / 61.2 se Nst. 3650
anlage 4
6371 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0441
Magistratsbeschluss -Nr.
16
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 /
Lagerstraße 13 – (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 18.12.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der mit den städtischen Ämtern abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
(Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 – Heidelberger
Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1), der
dazugehörigen Begründung (Anlage 2) und der im Plan enthaltenen Satzung über die
Beschränkung von Werbeanlagen wird zugestimmt.
4. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223
/ Lagerstraße 13 – für das Gebiet mit dem Teilgeltungsbereich 1 , Heidelberger
- 3 -
Landstraße 223 und Parkplatzfläche Griesheimer Weg mit den Grundstücken,
Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücks -Nr. 431 (tlw.), 432/4 und 438/6 (tlw.) und
dem Teilgeltungsbereich 2 , Lagerstraße 13, Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücks -
Nr. 497/2 und der Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche, Flur 16, Flurstücks -Nr.
498/3 (tlw.), ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der dazugehörigen
Begründung und der im Plan enthaltenen Satzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Anlagen: Anlage 1: E 56 Vorhaben - und Erschließungsplan, Projektbeschreibung
Anlage 2: E 56 Begründung
E 56 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
Der Magistrat bittet um Beantwortung der Frage, wie hoch die Belastungen der Aufschüttungen
sind und wer übernimmt die daraus resultierenden Altlasten.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0441 vom 18.12.2017:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 wird die planungsrechtliche Voraussetzung
für die Erweiterung eines vorhandenen Ladengeschäfts zur Einrichtung eines
Lebensmittelmarktes und eines Wohn- und Geschäftshauses in der Heidelberger Landstraße
223 sowie eines Wohnhauses (9 Wohneinheiten) mit Tiefgarage in der Lagerstraße 13
geschaffen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.02.2016 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter
Echo am 16.02.2016 öffentlich bekannt gemacht.
Zur Abstimmung gem. § 12 Abs. 1 BauGB fand eine Ämterbeteiligung statt, deren Ergebnis
nun der mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmte Vorhaben- und
Erschließungsplan ist.
Grundstückseigentümer (spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses) und
Vorhabenträger ist die Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH.
Zu 1.:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1) wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt.
Er stellt detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch dar und wird durch die
Vorhabenbeschreibung ergänzt.
Zu 2.:
Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur
Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung das beschleunigte
Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn:
eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird,
keine Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, ermöglicht wird ,
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke
der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen
und
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder
Begrenzung der Auswirkungen vor schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 BImSchG zu
beachten sind.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem
Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
angewendet werden.
Zu 3. und 4:
Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans wurde der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 –
und die dazugehörige Begründung erarbeitet.
Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs E 56 (Anlage 3,
wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt ) mit Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 1) und der zugehörigen Begründung (Anlage 2) erfolgt nach vorheriger öffentlicher
Bekanntmachung im Darmstädter Echo. Gemäß § 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der
Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden
gemäß § 4a Abs. 4 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs E 56 für die Fraktionen
der Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 18.12.2017
III / 61.2 se Nst. 3650
anlage 1
18566 Zeichen
Anlage 1
Vorhaben- und Erschließungsplan
- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 –
18.12.2017
Bearbeitung:
Vorhabenträger:
Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Eichler + Schauss
Architekten und Stadtplaner
Liebigstr. 25 A
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 - 1766 - 0
E-Mail: planung@eichler-schauss.de
Bebauungsplan:
Dipl.-Ing. Christian Eichler
Titus Schüle, M.Sc.
Sandro Bellini, M.Sc.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
2
1 Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Vorhaben - und Erschließungsplan besteht aus einem Lageplan, der die städtebaulichen
Konzepte beider Teilgeltungsbereiche dars tellt, sowie den Grundriss- und Ansichtsplänen der
jeweiligen Bauvorhaben.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 "Heidelberger Landstraße
223 / Lagerstraße 13", Darmstadt-Eberstadt (ohne Maßstab)
2 Projektbeschreibung
Teilgeltungsbereich 1 (Lebensmittelmarkt Heidelberger Landstraße 223)
Der Entwurf des Vorhabenträgers sieht vor, das bestehende Ladengeschäft erdgeschossig nach
Westen so zu erweitern, dass im Erdgeschoss d ie für den Lebensmittelmarkt erforderliche
Bruttogeschossfläche von 1.061 q m bereitgestellt werden kann. Im Untergeschoss sind
Hauptlagerflächen vorgesehen. Die derzeitigen Nutzungen in den Obergeschossen des
Geschäftshauses Heidelberger Landstraße 223 bleiben erhalten.
Der Vorhabenträger plant für die Edeka-Gruppe einen Lebensmittelmarkt mit dem für diese Größe
üblichen Warensortiment, einer Frischeabteilung für Obst und Gemüse, eine Frischfleischabteilung
sowie einem Franchisebetrieb für Backwaren.
Erschließung
Der Hauptzugang zum Ladengeschäft erfolgt von Westen über den be stehenden Parkplatz.
Einkaufswagen und Fahrradständer sind dem Eingang vorgelagert. Neben dem Markteingang
besteht ein separater Zugang zum Back Shop. Ein zweiter Eingang (kein Ausgang) erfolgt über
eine Karusselltür an der Heidelberger Landstraße, wo sich auch die Leergutrückgabe befindet. Der
Kassenbereich und der Ausgang befinden sich auf der Westseite des Marktgebäudes.
3
Die Erschließung des Lebensmittelmarktes für den motorisierten Verkehr und für Radfahrer erfolgt
über die Heidelberger Landstraße als Zufahrt auf den öffentlichen Parkplatz oder über den
Griesheimer Weg als Zu - und Ausfahrt. Die Passage zwischen Heidelberger Landstraße und
öffentlichem Parkplatz bleibt erhalten und wird durch eine Neugestaltung aufgewertet. Zur
Vermeidung von Verkehrskonflikten und -gefährdungen soll für PKW nur eine Zufahrtsmöglichkeit
(keine Ausfahrt) von der Heidelberger Landstraße aus bestehen. Durch die Zentralität des
Standortes ist der Nahversorger sowohl von der Heidelberger Landstraße als auch vom
Griesheimer Weg und von der Georgenstraße durch die City -Arkaden sehr gut fußläufig zu
erreichen. Die Bus- und Straßenbahnhaltestellen "Wartehalle" liegen in unmittelbarer Nähe.
Durch die Erweiterung des Ladengeschäftes nach Westen, geht ein Teil der vorhandenen
öffentlichen Parkplätze verloren (14 Stellplätze). Auf dem Grundstück Lagerstraße 13
(Teilgeltungsbereich 2) werden 9 öffentliche Parkplätze neu angelegt, um den Verlust zu
kompensieren.
Im Hinblick auf die gute fußläufige Erreichbarkeit des Lebensmittelmarkts w ird aus Sicht des
Verkehrsplaners und vom Betreiber des Marktes eine geringe Einschränkung des
Parkplatzangebots in Kauf genommen (siehe Anlage 1).
Der Anlieferung des Lebensmittelmarkts erfolgt über eine LKW -Ladezone an der Heidelberger
Landstraße auf öf fentlicher Verkehrsfläche. Der Back Shop wird vom Parkplatz von Westen
beliefert.
Der vorhandene Baumbestand wird so weit wie möglich erhalten. Für Bäume, die im Zuge des
Erweiterungsbaus für den Lebensmittelmarkt gefällt werden müssen, sind Ersatzpflanzu ngen mit
geeigneten Baumarten, und damit eine Intensivierung der Parkplatzbegrünung , vorgesehen (s.a.
Kapitel 6.8 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 ). Die Dachfläche des
Lebensmittelmarktes (ca. 750 qm) wird mit einer extensiven Dachbegrünung versehen.
Gestaltung
Die Fassade des Neubaus wird zur Ladenpassage und zum Parkplatz als Glasfassade in einer
Pfosten–Riegel–Konstruktion ausgeführt, die eine hohe Transparenz in den Markt zulässt. Teile
der Fassade werden in glatt geschaltem Sichtbeton mit geordneten Schalunsgstößen und
Spannschlössern ausgeführt.
Die Südseite ist als farbige Putzfassade geplant. Das Dach des Neubaus wird mit einer extensiven
Begrünung versehen.
Das Tonnendach des Bestandsgebäudes wird ersatzlos abgebrochen.
Im Erdgeschoss wird, neben einer Sichtverbindung zur Leergutannahme ein Großteil der Fassade
mit farbigen Glasflächen belegt, in die eine elektronische Bildschirmwand eingearbeitet wird. Diese
dient als Informationsquelle für Nachrichten und Term ine der Eberstädter Vereine. Aktualisiert
werden diese Informationen mittels Internetverbindung.
Ebenso wird der Tordurchgang neu gestaltet.
Teilgeltungsbereich 2 (Wohnbebauung Lagerstraße 13)
Der Entwurf des Vorhabenträgers sieht vor, das ungenutzte, ehemalige Marktgebäude abzureißen
und ein zweigeschossiges Wohngebäude mit zurückgesetztem Staffelgeschoss mit insgesamt 9
Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu errichten. Das geplante Wohngebäude ist so platziert,
dass die bisherige Baulücke geschlossen u nd eine mit den Nachbargebäuden vermittelnde
Bebauungsflucht hergestellt wird. Der Neubau ist straßenseitig in sich so gegliedert, dass der
Bebauungsrhythmus der traditionellen Umgebungsbebauung aufgenommen und in moderner
Weise interpretiert wird.
4
Die Tiefgarage ist so dimensioniert, dass das Angebot von 20 Stellplätzen deutlich über den nach
Stellplatzsatzung erforderlichen Bedarf von 11 S tellplätzen für das Wohngebäude hinausgeht.
Diese zusätzlichen Stellplätze sind Mitarb eitern und Mietern des Anwesens Heidelberger
Landstraße 223 zugeordnet und sollen von diesen genutzt werden. Ebenerdig, unmittelbar an der
Lagerstraße, werden zusätzlich 9 öffentliche Parkplätze als Ausgleich für die entfallenden
Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber angeo rdnet, die von Kunden der City -
Arkaden und des Lebensmittelmarkts genutzt werden können. Der Bürgersteig wird entlang des
Grundstücks Lagerstraße 13 auf ca. 1,30 m verbreitert und die Fahrbahn auf eine Mindestbreite
von ca. 5,00 m reduziert, um Fußgängern mehr Sicherheit zu gewähren.
Die Dachflächen des Wohngebäudes und der Tiefgarage Lagerstraße 13 werden ebenfalls mit
einer extensiven Dachbegrünung versehen.
Konstruktiv wird das Wohnhaus in monolithischer Bauweise mit begrüntem TG – Dach auf der
Südseite und extensiv begrünten Flachdächern im Dachgeschoss errichtet.
Die Fassaden erhalten eine farblich strukturierte Putzfassade. Auf der Südseite erhalten die
Wohnungen im Erdgeschoss Terrassen, im 1.Obergeschoss Balkone und im Staffelgeschoss
wiederum Terrassen.
Stellplatznachweis Teilgeltungsbereich 1 und 2
In Eberstadt ist das Parken auf mehrere öffentliche mittelgroße Parkplätze im Kernbereich von
Eberstadt verteilt. Diese bieten Parkmöglichkeiten für Besucher der Geschäfte, die im Ortskern
häufig nicht die Möglichkeit haben, auf privatem Grundstück Stellplätze für Besucher anzubieten.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Fahrradstellplätze, auch für Lastenfahrräder,
geschaffen werden, um punktuelle Defizite bei der Anzahl der PKW -Stellplätze auszugleichen.
Eine verstärkte Nutzung des ÖPNV -Angebotes in Eberstadt kann die PKW -Stellplatznachfrage
zusätzlich verringern.
Das Konzept zum Abstellen von Pkws und Fahrrädern am Lebensmittelmarkt entspricht dieser
Systematik und Zielsetzung. Die zentrale Lage an der Haltestelle „Wartehalle“, die von allen Linien
aus Eberstadt angefahren wird, bietet beste Voraussetzungen für eine Erreichbarkeit ohne Pkw.
Des Weiteren wird auf eine, auch für Lastenfahrräder komfortable Anlage der
Fahrradabstellbereiche W ert gelegt. Weitergehendes hierzu wird im Durchführungsvertrag
geregelt. Abstellmöglichkeiten für Pkws von Ladenbesuchern befinden sich auf dem angrenzenden
öffentlichen Parkplatz.
Im Folgenden wird der Stellplatznachweis dargelegt. Die Stellplatzberechnung für die Vorhaben im
Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgt für alle Bauvorhaben des Vorhaben - und
Erschließungsplans gemeinsam.
Für den Lebensmittelmarkt, der sich zum Teil aus einem ehemaligen Ladengeschäft an der
Heidelberger Landstraße 223 sowi e einer baulichen Erweiterung zusammensetzt, sind gemäß
Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt insgesamt 33 Stellplätze (19 Stellplätze für
Besucher und 14 Stellplätze für Personal und Mieter) nachzuweisen. 14 Stellplätze sind bereits für
das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude abgegolten.
Das Wohnhaus an der Lagerstraße hat 9 Wohneinheiten, die gemäß der Einstellplatzsat zung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 11 Stellplätze erfordern. Die Tiefgarage verfügt über 20 Stellplätze.
Die 9 überzähligen Stellplätze in der Tiefgarage stehen den Mietern der Heidelberger Landstraße
223, bzw. den Angestellten des Lebensmittelmarkts zur Verfügung.
An dem Lebensmittelmarkt selbst entstehen keine neuen Stellplätze auf privatem Grund, sodass
formell ein e Anzahl von 19 Stellplätzen abzulösen ist. Durch die angrenzen den öffentlichen
5
Parkplätze stehen Besuchern des Leb ensmittelmarktes sowie der ande ren Ladengeschäfte im
Umfeld jedoch 75 öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Da sich der Parkplatz du rch die Baumaßnahme um 17 Parkplätze verkleinert, werden weitere 9
oberirdische Parkplätze an der Lagerstraße 13 durch den Vorhabenträger als öffentliche
Parkplätze angelegt. Diese können von Kunden der benachbarten Einzelhandelsgeschäfte genutzt
werden. Im Durchführungsvertrag werden weitere Regelungen dazu getroffen.
Um den Parkdruck im öffentlichen Raum nach Errichtung des Lebensmittelmarktes unter den
geplanten Voraussetzungen zu ermitteln und damit die Machbarkeit zu beurteilen, wurde eine
Verkehrsuntersuchung beauftragt. Das Ergebnis zeigt, dass mit den künftig angebotenen
öffentlichen Parkplätzen der zu erwartende Parkplatzbedarf befriedigt wer den kann (siehe Kapitel
12 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56).
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24 x 26 x 175 21 45678910111214151617181920
13
123222324
id9018093 pdfMachine by Broadgun Software - a great PDF writer! - a great PDF creator! - http://www.pdfmachine.com http://www.broadgun.com
id9106734 pdfMachine by Broadgun Software - a great PDF writer! - a great PDF creator! - http://www.pdfmachine.com http://www.broadgun.com
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id9369250 pdfMachine by Broadgun Software - a great PDF writer! - a great PDF creator! - http://www.pdfmachine.com http://www.broadgun.com
BSM - MFH Lagerstr. DA-Eberst. - VORABZUG
lorenz architekten Kümmelgasse 13A, 65468 Trebur - 17.07.2017
WHG 2 WHG 3
B
119,34 üNN
119,24 üNN
119,22 üNN
119,15 üNN
119,01 üNN
Abbruch vorh. Garage
118,90 üNN
vorhandenes Gelände
geplant wie vorhanden
118,90 üNN118,99 üNN
118,95 üNN
vorhandenes Gelände
Wohnen + Essen
Wohnen + EssenWohnen + Essen
= -0,44 -0,35 = 118,99 üNN
vorhandenes Gelände
A
Terrasse
x 1/2 =11,425 m²
Zimmer 2 Zimmer 1
Bad
Bad
Flur Küche
Flur Küche
B1
-0,10
Laubengang
Laubengang
B
Zimmer 2
Abstell.
Zimmer 1
Kind Schlafen Schlafen
Arbeitszimmer
privat
A
Treppenhaus
Ampel
119,43 üNN
Zufahrt Tiefgarage
abgesenkter Boardstein
= 119,59 üNN+0,25
Neigung 10 %
im Freien
119,07 üNN
vorhandenes Gelände
+ 0.10 + 0,10
= 119,59 üNN+0,25
-0,45
-0,45
-0,36
119,03 üNN
vorhandenes Gelände
-0,40
+0,23
geplant am Gebäude
119,57 üNN
+0,23
geplant am Gebäude
-0,45
geplant am Gebäude
119,44 üNN
-0,00
119,34 üNN
geplant am Gebäude
12 Stg.
119,14 üNN
OK Mauer +0,35
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
geplant am Gebäude
119,23 üNN
Luft TG
Luft TG
Luft TG Luft TG
-0,45
-0,44
Spielfläche Kleinkinder
(bis zu sechs Jahren)
Neigung 15 %
WHG 1
begrünte Tiefgaragendecke W
HG 2
Fußweg + Spielfläche + Kies + Randstreifen
geplant am Gebäude
119,44 üNN
Terrasse
x 1/2 =18,99 m²
Terrasse
x 1/2 =11,285 m²
BRANDWAND
BRANDWAND
= 119,59 üNN
+0,25
Zimmer 1
Schlafen
Bad
Abstell.Abstell. Abstell.
Küche
Flur
-0,11
Flur
Luft TG
Garten zu W
HG 3
Garten zu W
HG 1
118,89 üNN
vorhandenes Gelände
Garten zu W
HG 2
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
+0,24
RS + S
RS + S
Abstellraum Garten
Anleiterung
OG + DG
119,00 üNN
vorhandenes Gelände
-0.34
BRANDWAND
-0.20
Baum
Baum
+0,23
Anleiterung
OG
Anleiterung
OG + DG
OK Mauer +0,35
geplant wie vorhanden
118,89 üNN = - 0,45
6 m Rampe
ca. 6%
Anleiterung
OG
Stellplatz 1
Stellplatz 2
Stellplatz 3
Stellplatz 4
Stellplatz 5
Stellplatz 6
Stellplatz 7
Stellplatz 8
Stellplatz 9
Klärung erf. ob Öffnung oder Brandwand
geplant am Gebäude
119,57 üNN
118,99 üNN
RIGOLE NACH FACHPLANUNG
118,89 üNN
119,34 üNN
Grenze
Zufahrt TG
geplant wie vorhanden
118,89 üNN
Ausführung mit Bodenplatte falls durch Bodengutachten bezüglich Grundwasserstand erforderlich
Dämmung schwerentflammbar (B 1)
118,99 üNN
Gelände geplant wie
vorhanden
119,34 üNN
15% 10%
118,99 üNN
RIGOLE NACH FACHPLANUNG
118,89 üNN
119,34 üNN
Grenze
Zufahrt TG
geplant wie vorhanden
118,89 üNN
= -0,45
= 0,00
= -0,35
SCHNITT A-A
SCHNITT B-B
SCHNITT C-C
SCHNITT B1
NN-Bezug
0.00 = 119,34 ü. NN
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Planungsstand
Planbezeichnung
Plannummer
Projekt
Genehmigungsplanung
gez.Maßstab
Bauherr
Planindex Format
rl / hoe
Plandatum
1 : 100
------ ohne
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
Schnitte A-A, B-B + Rampe
architektenlorenz
06147 - 2405
06147 - 1782
Tel
Fax
Roland Lorenz
Dipl. Ing. (FH) Architekt AKH
info@lorenz-architekten.de
www.lorenz-architekten.de
Kümmelgasse 13 A
65468 Trebur
Index Datum gez. Änderung
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt Eberstadt
Flur-Nr. 16, Flurstück-Nr. 497/2
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt, 10 oberirdischen PKW-Stellplätze n,
untergeordnetem Gebäude f. Abstellzwecke
und Mülleinhausung
02.10.2015
15-10-02_BA 06 II_SCHNITTE
GSEducationalVersion
4.70
+2.55
geplant am Gebäude
119,24 üNN
Nachbargrenze
Nachbargrenze
118,90 üNN
Höhe Grenze Nachbar
118,89 üNN
Höhe Grenze Nachbar
118,99 üNN
Höhe Grenze Nachbar
geplant am Gebäude
119,24 üNN
+10.15
+3.20
+6.15
+0.25
+10.45
70
119,24 üNN
-0.45
-2.80
OK Tiefgarage = - 0,45
+3.20
+6.15
+0.25
+9.70
+7.20
+1.39
vorhanden 119,24 üNNHöhe an der Straße
geplant am Gebäude
119,34 üNN vorhanden 119,15 üNNHöhe an der Straße vorhanden 119,01 üNN
Höhe an der Straßevorhanden 119,34 üNNHöhe an der Straße
vorhanden 119,03 üNN
Höhe an der Straße
geplant an der Straße
mit Absenkung Bürgersteig
119,34 üNN = 0,00 OKFFB EG
vorhanden 119,43 üNNHöhe an der Straße
Nachbargrenze
geplant am Gebäude
119,32 üNN
Nachbargrenze
+9.70
+7.20
geplant am Gebäude
119,25 üNN
vorhanden 119,24 üNNHöhe an der Straße
1.00 1.25 30
40
1.00 1.25 30
40
1.05 1.30 30
geplant am Gebäude
119,32 üNN
Nachbargrenze
+0.25
+10.15
±0.00
+6.15
+3.20
+0.10
ANSICHT von NORDEN
ANSICHT von SÜDEN
NN-Bezug
0.00 = 119,34 ü. NN
Planungsstand
Planbezeichnung
Plannummer
Projekt
Genehmigungsplanung
Ansicht Straßen und Gartenseite
gez.Maßstab
Bauherr
Planindex Format
rl / hoe
Plandatum
1 : 100
------ ohne
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
architektenlorenz
06147 - 2405
06147 - 1782
Tel
Fax
Roland Lorenz
Dipl. Ing. (FH) Architekt AKH
info064lorenz-architekten.de
www.lorenz-architekten.de
Kümmelgasse 13 A
65468 Trebur
Index Datum gez. Änderung
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt Eberstadt
Flur-Nr. 16, Flurstück-Nr. 497/2
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 10 oberirdischen PKW-Stellplätzen ,
untergeordnetem Gebäude f. Abstellzwecke
und Mülleinhausung
15-10-02_BA 07II_AN N+S
24.03.2017
A 24.03.17 BJ LAGE GRENZWAND
Straßengrenze
geplant wie vorhanden
118,90 üNNNachbargrenze
geplant wie vorhanden
119,03 üNN
Straßengrenze
vorhanden 126,99 üNN
Höhe Traufe = + 7,65
vorhanden 131,74 üNN
Höhe First = + 12,40
OK FFB EG 119,59 üNNgeplant am Gebäude
119,25 üNN
vorhanden 119,03 üNN
Höhe an der Straße
vorhanden 119,14 üNN
Höhe an der Grundstücksgrenze
119,09 üNN = - 0,25
vorhandenes Gelände
geplant am Gebäude
119,44 üNN
118,99 üNN = -0,35
fiktives Gelände Nachbar (Nachbarhaus) 118,90 üNN = - 0,44
Höhe Grenze Nachbar
vorhanden 126,98 üNN
Höhe Traufe = + 7,65
Straßengrenze
geplant an der Straße
mit Absenkung Bürgersteig
119,34 üNN = 0,00 OKFFB EG
Nachbargrenze
119,43 üNN
vorhandenes Gelände
geplant wie vorhanden
vorhanden 125,44 üNN
Höhe Traufe = + 6,10
vorhanden 129,20 üNN
Höhe First = + 9,86
119,07 üNN = -0,27
vorhandenes Gelände
geplant am Gebäude
119,59 üNN = + 0,25 119,34 üNN
OK Stützmauer
Ansicht Mülleinhausung
von Norden
geplant Gelände Nachbarseite wie Nachbar
118,99 üNN
Höhe Grenze Nachbar
Ansicht Mülleinhausung
von Süden
Ansicht Abstellraum
von Norden
geplant Gelände an der Nachbarseite wie Nachbar
geplant Übergang
Eingangsseite
+ 0,23
118,99 üNN = -0,35
vorhandenes Gelände
118,99 üNN = -0,35
vorhandenes Gelände
ANSICHT von OSTEN
ANSICHT von WESTEN
NN-Bezug
0.00 = 119,34 ü. NN
Planungsstand
Planbezeichnung
Plannummer
Projekt
Genehmigungsplanung
Ansicht von Osten und Westen
gez.Maßstab
Bauherr
Planindex Format
rl / hoe
Plandatum
1 : 100
------ ohne
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
architektenlorenz
06147 - 2405
06147 - 1782
Tel
Fax
Roland Lorenz
Dipl. Ing. (FH) Architekt AKH
info@lorenz-architekten.de
www.lorenz-architekten.de
Kümmelgasse 13 A
65468 Trebur
Index Datum gez. Änderung
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt, 10 oberirdischen PKW-Stellplätze n,
untergeordnetem Gebäude f. Abstellzwecke
und Mülleinhausung
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt Eberstadt
Flur-Nr. 16, Flurstück-Nr. 497/2
02.10.2015
15-10-02_BA 08 II_AN O+W
Beratungsverlauf (5)
Orte (14)
- Heidelberger Landstraße 223
- Lagerstraße 13
- Liebigstraße 25A
- Georgenstraße
- Bessunger Straße 125
- Friedensplatz 12
- Griesheimer Weg
- Pfungstädter Straße
- Schafnussbaumweg
- Pestalozzistraße
- Gabelsbergerstraße
- Schwanenstraße
- Tannenstraße
- Reuterallee
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0441
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.12.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00