Mandari Insight

SV-2018/0053

Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2018 betr. Sensitivitätsanalyse zur Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn

Große Anfragen 17.10.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

83.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

1.4 MB · application/pdf

Ansehen

SV-2018/0053

157.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

18.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

1.4 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

9754 Zeichen

Dezernat III 
Stadträtin Dr. Barbara Boczek 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
FDP Stadtverordnetenfraktion  
Rheinstraße 22 
64283 Darmstadt 
 
  
 
Stadträtin 
Dr. Barbara Boczek 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2307 o.-2308 
Telefax:  06151 13-2329 
Internet:  http://www.darmstadt.de 
E-Mail:  dezernatIII@darmstadt.de 
 
Datum:  
   10.12.2018 
 
 
Große Anfrage des Stadtverordneten Herr Beißwenger (FDP) betreffend Sensitivitätsanalyse zur 
Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn am 18.10.2018 
 
 
Sehr geehrter Herr Beißwenger, 
 
Ihre Große Anfrage vom 18.10.2018 beantworte ich wie folgt: 
 
 
Vorbemerkung der Fragesteller: 
„Zum Projekt einer Straßenbahnlinie auf die Lichtwiese wurde im Auftrag der HEAG Mobilo GmbH vom 
Zentrum für integriere Verkehrssysteme (ZIV) eine gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Untersuchung 
erstellt und Anfang 2016 vorgelegt. 
 
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung, die sich auf ein noch nicht realisiertes Vorhaben bezieht, kann keine 
gemessenen Werte abbilden, sondern bildet Werte in der Zukunft ab. Sie basiert sowohl bei den Kosten 
als auch bei den Werten für die Nutzenindikatoren somit zwangsläufig weitgehend auf Annahmen und 
Abschätzungen. Deshalb gehört zu einer Nutzen-Kosten-Untersuchung immer auch eine 
Sensitivitätsanalyse bei der es darum geht zu zeigen, wie mögliche Änderungen gegenüber den für die 
Analyse verwendeten Indikatorenwerten das Ergebnis der Untersuchung verändern. 
 
Dass es erforderlich ist, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung um eine Sensitvitätsanalyse zu ergänzen, 
ergibt sich auch aus der Arbeitsanleitung des Bundesministers der Finanzen, auf welche die 
Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 7 der Landeshaushaushaltsordnung ausdrücklich Bezug nehmen. 
(Siehe http://www.olev.de/w/BMF-Arbeitsanleitung.pdf, Seite 27 f., und 
https://service.hessen.de/html/files/VV_zu_7_LHO.pdf, Nr. 2.4.)

2
 
 
In der Sensitivitätsanalyse wird üblicherweise festgestellt, wie sich Veränderungen bei einem einzelnen in 
der Untersuchung verwendeten Indikatorwert auf das Gesamtergebnis auswirken. Zusätzlich können in 
einer Szenarienanalyse auch Kombinationen der optimistischen und der pessimistischen Werte 
durchgespielt werden (Best-Case- und Worst-Case-Szenarien.)  
 
Auch kann für die einzelnen Variablen der sogenannte Umschlagwert ermittelt werden, das ist der 
Variablenwert, bei dem der Wert des Gesamtnutzens und der Wert der Gesamtkosten gleich hoch sind 
und bei dem also die Nutzen-Kosten-Relation (der sog. Nutzen-Kosten-Indikator) genau 1 wird. 
 
In der vom KIV vorgelegten Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Lichtwiesenbahn wurden u. a. 
Annahmen getroffen bezüglich der von den Benutzern des öffentlichen Verkehrs eingesparten 
Reisezeiten. Die eingesparten Reisezeiten wurden als Nutzen bewertet und bei Schülern mit 2 Euro pro 
Stunde sowie bei Erwachsenen mit 7,50 Euro pro Stunde monetarisiert. Die Verlängerung der Reisezeiten 
von Benutzern des motorisierten Individualverkehrs durch vermehrte Haltezeiten an der Kreuzung des 
Lichtwiesenwegs mit der stark frequentierten Nieder-Ramstädter Straße infolge der im 7,5-Minuten-Takt 
querenden Straßenbahnen blieben hingegen in der Untersuchung gänzlich unberücksichtigt.“ 
 
 
Frage 1: 
Welche Gesamtsummen der Investitionen werden mittlerweile für das Vorhaben im Falle seiner 
Durchführung (sog. Mit-Fall) und im Falle seiner Nicht-Durchführung (sog. Ohne-Fall) als realistisch nach 
aktuellem Preisstand unterstellt? 
 
Antwort zu 1: 
Mitfall: ca. 18 Mio. € 
Ohnefall: ca. 270.000 €  
Frage 2: 
Welche Jahreskostenbeträge (Kapitaldienst pro Jahr für die ortsfeste Infrastruktur im öffentlichen 
Verkehr im Mit-Fall und im Ohne-Fall) sind mithin anstelle der in der ZIV-Untersuchung noch 
angenommenen Beträge (rund 467 bzw. rund 11 Tausend Euro pro Jahr) aus heutiger Sicht anzusetzen? 
 
Antwort zu Frage 2: 
Mitfall: rd. 624.000 € p.a. 
Ohnefall: rd. 11.000 € p.a.  
 
 
Frage 3: 
Auf welchen Betrag ändert sich dadurch die Differenz zwischen Nutzen und Kosten gegenüber dem in der 
Untersuchung noch angegebenen positiven Differenzbetrag von rund 306 Tausend Euro per annum aus 
heutiger Sicht? 
 
Antwort zu Frage 3: 
Auf rd. 92.000 € p.a.

3
Frage 4: 
Bei welchem Indikatorwert der Kosten p. a. würde das Gesamtergebnis der Untersuchung und die 
Differenz zwischen Nutzen und Kosten von einem positiven in einen negativen Betrag umschlagen (dies 
entspräche dann einem Umschlag des Nutzen-Kosten-Indikators von einem Wert über eins auf einen Wert 
unter eins) und welcher Gesamtinvestitionssumme entspräche dies nach aktuellem Preisstand? 
 
Antwort zu Frage 4: 
Sobald die Kosten p.a. den Nutzen p.a. übersteigen. Bei einer Erhöhung der Gesamtinvestitionssumme 
von ca. 10% ist davon auszugehen, dass der NKI unter 1 ausfallen würde. Abhängig ist diese 
Betrachtungsweise davon, welche Einzelkosten erhöht werden würden (spezifischer Annuitätsfaktor, 
Nutzungsdauer, Unterhaltung, Verzinsung). 
 
 
Frage 5: 
Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a. noch zusätzlich, falls die 
Gesamtsumme der Investition über den jetzt angenommenen Betrag hinaus nochmals um weitere fünf 
Prozent ansteigen sollte? 
 
Antwort zu Frage 5: 
Bei einer Steigerung um weitere für fünf Prozent beläuft sich die Differenz auf  
rd. 50.000 € p.a. 
 
 
Frage 6: 
Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a. jeweils, wenn der tatsächliche Wert der 
folgenden Nutzen-Teilindikatoren um 10 Prozent von dem in der Nutzen-Kosten-Untersuchung als 
Schätzung angenommenen Wert abweicht? 
a)  Reisezeitdifferenz im öffentlichen Verkehr bei Erwachsenen  
(bisher unterstellt: -31.928,67 Stunden/Jahr) 
 
Antwort zu Frage 6a: 
68.320 € p.a. Differenz  
 
b)  Saldo der Pkw-Betriebskosten 
(bisher unterstellt: -605.69 t/Jahr) 
 
Antwort zu Frage 6b: 
31.700 € p.a. Differenz 
 
c)  Saldo der CO2-Emissionen im motorisierten Individualverkehr  
(bisher unterstellt : -523,81 t/Jahr) 
 
Antwort zu Frage 6c: 
80.170 € p.a. Differenz

4
Frage 7: 
Wieviele Fahrzeuge und Personen des motorisierten Individualverkehrs nutzen die Nieder-Ramstädter 
Straße in Höhe der Kreuzung Lichtwiesenweg pro Jahr? (Schätzung auf Basis der letzten verfügbaren 
Verkehrszählungen.) 
 
Antwort zu Frage 7: 
Jahreswerte werden nicht grundsätzlich ermittelt. Die aktuellste Zählung am o.g. Knotenpunkt, die auch 
für das Gutachten der Leistungsfähigkeit bzgl. abbiegender Lichtwiesenbahn herangezogen wurde 
stammt vom Oktober 2015. Dabei handelt es sich um vor- und nachmittägliche Spitzenstunden-
erhebungen. Die Erhebungsdaten liegen der Anfrage bei. 
 
 
Frage 8: 
Wie lange ist die erforderliche Rotphase an der Ampel für den motorisierten Individualverkehr auf der 
Nieder-Ramstädter Straße jeweils, wenn eine Straßenbahn in den Lichtwiesenweg oder aus dem 
Lichtwiesenweg abbiegt? 
 
Antwort zu Frage 8: 
Die Leistungsfähigkeit am o.g. Knotenpunkt wird durch die abbiegende Lichtwiesenbahn weiterhin mit 
der Stufe gut bewertet. Ein Verkehrsmodell für diese Detailfrage müsste eigens erstellt werden und wird 
als sehr aufwendig eingeschätzt. 
 
 
Frage 9: 
Welche Reisezeitdifferenzen ergeben sich nach den Antworten zu den Fragen 7 und 8 für die Personen im 
motorisierten Individualverkehr auf der Nieder-Ramstädter Straße infolge der zusätzlicher Rotphasen an 
der Ampel in Stunden pro Jahr und welcher monetär bewertete negative gesamtwirtschaftliche Nutzen 
entspricht dem in Tausend Euro pro Jahr? 
 
Antwort zu Frage 9: 
Derzeit liegen keine Berechnungn vor. Sie ließen sich nur mit größerem und finanziellem Aufwand 
erstellen.  
 
 
Frage 10: 
Worst-Case-Szenario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die Kosten um nochmals 
fünf Prozent höher ausfallen als aktuell geschätzt und sämtliche Teilindikatoren der Nutzenabschätzung 
jeweils um zehn Prozent ungünstiger ausfallen als unterstellt? Wie hoch ist in diesem Szenario dann der 
Nutzen-Kosten-Indikator? 
 
Antwort zu Frage 10: 
Fielen sämtliche Teilindikatoren 10 % ungünstiger aus, wäre eine Förderfähigkeit nicht mehr gegeben, 
erhöht man die zusätzlich die Kosten um weitere 5% würde der Indikatorwert (NKI) gegen 0,5 gehen.  
Die Kosten (auch p.a.) würden den Nutzen (auch p.a.) übersteigen.

5
Frage 11: 
Best-Case-Szenario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die aktuelle 
Kostenschätzung zu Grunde gelegt wird und falls sämtliche Teilindikatoren der Nutzenabschätzung 
jeweils um zehn Prozent günstiger ausfallen sollten als unterstellt? Wie hoch ist in diesem Szenario dann 
der Nutzen-Kosten-Indikator? 
 
 
Antwort zu Frage 11: 
Fielen sämtliche Teilindikatoren 10 % günstiger aus (bei gleichbleibender Kostenschätzung), würde die 
Differenz auf ca. 165.000 € p.a. ansteigen und gleichzeitig einen Indikatorwert von über 1,25 erzeugen. 
 
 
Frage 12: 
Welchen zusätzlichen Risiken, die in der Nutzen-Kosten-Rechnung nicht quantitativ erfasst wurden (z. B. 
Verzögerungen durch Gerichtsverfahren, Unwetter u. dgl.), unterliegt das Vorhaben und wie sind diese zu 
bewerten? 
 
Antwort zu Frage 12: 
Durch den Planfeststellungsbeschluss des RP Darmstadt ist Baurecht für die Lichtwiesenbahn geschaffen 
worden. Welche zukünftigen Verzögerungen wie z.B. höherer Gewalten zu erwarten sind können nicht 
abgeschätzt werden. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass jegliche Verzögerungen des 
Bauablaufes das Projekt aber verteuern werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin 
 
 
Anlagen 
 
 
 
 
Verteiler: 
Büro des Oberbürgermeisters 
Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen 
Pressestelle (   ) zur Kenntnis  (   ) zur Publikation 
Dezernat III 
Amt 61

anlage 2

862 Zeichen

Darmstadt, 16.Oktober 2015
Durth Roos
Consulting GmbH
Umgestaltung der 
Nieder-Ramstädter Straße
in Darmstadt
- Vorplanung -
Grundlage:
Erhebung am 13.10.2015;14.10.2015;15.10.2015
ohne Maßstab
Anlage 7.2
Knotenstrom-Belastungen
- vormittägliche Spitzenstunde
Angaben in Pkw
Traisaer Straße
Stadion Parkplatz
Haltestelle
Steinbergweg
Haltestelle
Jahnstraße
Nieder-Ramstädter StraßeAnlieger Straße
Anlieger Straße Nieder-Ramstädter Straße
Straßenbahn
LichtwiesenwegJahnstraße
Steinbergweg
Heinrichwingerts-
weg
Aral-Tankstelle
27           7
769
0
1
0
21
1
8
Taisaer
Straße
15.10.2015
 340
16           3
1           1
0
 1
0           1
0
44
01
28
0
22           1
739
 323
18           0
5
0
1
6
0
7
14.10.2015
0           0
0
 2
1           1
4
35
11
12
7
Steinbergweg
3           0
106
653
3
33           45
690
 321
70           25
49
9
1429
12
12
13.10.2015

SV-2018/0053

6880 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0053 
 
 
Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2018 betr. Sensitivitätsanalyse zur 
Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn 
 
 
 
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt         
 
 
 
 
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt 
 
An das Büro der Stadtverordnetenversammlung 
 
 
 
 
                                                                        
Darmstadt, 17. Okt. 2018 
 
 
 
Große Anfrage des Stadtverordneten Sven Beißwenger (FDP) betreffend Sensitivitätsanalyse 
zur Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn 
 
Vorbemerkung der Fragesteller 
 
Zum Projekt einer Straßenbahnlinie auf die Lichtwiese wurde im Auftrag der HEAG Mobilo 
GmbH vom Zentrum für integriere Verkehrssysteme (ZIV) eine gesamtwirtschaftliche Nutzen -
Kosten-Untersuchung erstellt und Anfang 2016 vorgelegt. 
 
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung, die sich auf ein noch nicht realisiertes Vorhaben bezieht, 
kann keine gemessenen Werte abbilden, sondern bildet Werte in der Zukunft ab. Sie basiert 
sowohl bei den Kosten als auch bei den Werten für die Nutzenindikatoren somit zwangsläufig 
weitgehend auf Annahmen und Abschätzungen. Deshalb gehört zu einer Nutzen-Kosten-
Untersuchung immer auch eine Sensitivitätsanalyse bei der es darum geht zu zeigen, wie 
mögliche Änderungen gegenüber den für die Analyse verwendeten Indikatorenwerten das 
Ergebnis der Untersuchung verändern. 
 
Dass es erforderlich ist, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung um eine Sensitvitätsanalyse zu 
ergänzen, ergibt sich auch aus der Arbeitsanleitung des Bundesministers der Finanzen, auf 
welche die Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 7 der Landeshaushaushaltsordnung

2 
ausdrücklich Bezug nehmen. (Siehe http://www.olev.de/w/BMF-Arbeitsanleitung.pdf, Seite 27 
f., und https://service.hessen.de/html/files/VV_zu_7_LHO.pdf, Nr. 2.4.) 
 
In der Sensitivitätsanalyse wird üblicherweise festgestellt, wie sich Veränderungen bei einem 
einzelnen in der Untersuchung verwendeten Indikatorwert auf das Gesamtergebnis auswirken. 
Zusätzlich können in einer Szenarienanalyse auch Kombinationen der optimistischen und der 
pessimistischen Werte durchgespielt werden (Best-Case- und Worst-Case-Szenarien.)  
 
Auch kann für die einzelnen Variablen der sogenannte Umschlagwert ermittelt werden, das ist 
der Variablenwert, bei dem der Wert des Gesamtnutzens und der Wert der Gesamtkosten 
gleich hoch sind und bei dem also die Nutzen-Kosten-Relation (der sog. Nutzen-Kosten-
Indikator) genau 1 wird. 
 
In der vom KIV vorgelegten Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Lichtwiesenbahn wurden u. a. 
Annahmen getroffen bezüglich der von den Benutzern des öffentlichen Verkehrs eingesparten 
Reisezeiten. Die eingesparten Reisezeiten wurden als Nutzen bewertet und bei Schülern mit 2 
Euro pro Stunde sowie bei Erwachsenen mit 7,50 Euro pro Stunde monetarisiert. Die 
Verlängerung der Reisezeiten von Benutzern des motorisierten Individualverkehrs durch 
vermehrte Haltezeiten an der Kreuzung des Lichtwiesenwegs mit der stark frequentierten 
Nieder-Ramstädter Straße infolge der im 7,5-Minuten-Takt querenden Straßenbahnen blieben 
hingegen in der Untersuchung gänzlich unberücksichtigt. 
 
Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 
 
1. Welche Gesamtsummen der Investitionen werden mittlerweile für das Vorhaben im Falle 
seiner Durchführung (sog. Mit-Fall) und im Falle seiner Nicht-Durchführung (sog. Ohne-
Fall) als realistisch nach aktuellem Preisstand unterstellt? 
2. Welche Jahreskostenbeträge (Kapitaldienst pro Jahr für die ortsfeste Infrastruktur im 
öffentlichen Verkehr im Mit-Fall und im Ohne-Fall) sind mithin anstelle der in der ZIV-
Untersuchung noch angenommenen Beträge (rund 467 bzw. rund 11 Tausend Euro pro 
Jahr) aus heutiger Sicht anzusetzen? 
3. Auf welchen Betrag ändert sich dadurch die Differenz zwischen Nutzen und Kosten 
gegenüber dem in der Untersuchung noch angegebenen positiven Differenzbetrag von rund 
306 Tausend Euro per annum aus heutiger Sicht? 
4. Bei welchem Indikatorwert der Kosten p. a. würde das Gesamtergebnis der Untersuchung 
und die Differenz zwischen Nutzen und Kosten von einem positiven in einen negativen 
Betrag umschlagen (dies entspräche dann einem Umschlag des Nutzen-Kosten-Indikators 
von einem Wert über eins auf einen Wert unter eins) und welcher 
Gesamtinvestitionssumme entspräche dies nach aktuellem Preisstand?

3 
5. Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a.noch zusätzlich, falls die 
Gesamtsumme der Investition über den jetzt angenommenen Betrag hinaus nochmals um 
weitere fünf Prozent ansteigen sollte? 
6. Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a. jeweils, wenn der 
tatsächliche Wert der folgenden Nutzen-Teilindikatoren um 10 Prozent von dem in der 
Nutzen-Kosten-Untersuchung als Schätzung angenommenen Wert abweicht? 
a) Reisezeitdifferenz im öffentlichen Verkehr bei Erwachsenen  
(bisher unterstellt: -31.928,67 Stunden/Jahr) 
b) Saldo der Pkw-Betriebskosten 
(bisher unterstellt: -605.69 TEUR/Jahr) 
c) Saldo der CO2-Emissionen im motorisierten Individualverkehr  
(bisher unterstellt : -523,81 t/Jahr) 
7. Wieviele Fahrzeuge und Personen des motorisierten Individualverkehrs nutzen die Nieder-
Ramstädter Straße in Höhe der Kreuzung Lichtwiesenweg pro Jahr? (Schätzung auf Basis 
der letzten verfügbaren Verkehrszählungen.) 
8. Wie lange ist die erforderliche Rotphase an der Ampel für den motorisierten 
Individualverkehr auf der Nieder-Ramstädter Straße jeweils, wenn eine Straßenbahn in den 
Lichtwiesenweg oder aus dem Lichtwiesenweg abbiegt? 
9. Welche Reisezeitdifferenzen ergeben sich nach den Antworten zu den Fragen 7 und 8 für 
die Personen im motorisierten Individualverkehr auf der Nieder-Ramstädter Straße infolge 
der zusätzlicher Rotphasen an der Ampel in Stunden pro Jahr und welcher monetär 
bewertete negative gesamtwirtschaftliche Nutzen entspricht dem in Tausend Euro pro 
Jahr? 
 
 
10. Worst-Case-Szenario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die Kosten 
um nochmals fünf Prozent höher ausfallen als aktuell geschätzt und sämtliche 
Teilindikatoren der Nutzenabschätzung jeweils um zehn Prozent ungünstiger ausfallen als 
unterstellt? Wie hoch ist in diesem Szenario dann der Nutzen-Kosten-Indikator? 
11. Best-Case-Szenrario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die aktuelle 
Kostenschätzung zu Grunde gelegt wird und falls sämtliche Teilindikatoren der 
Nutzenabschätzung jeweils um zehn Prozent günstiger ausfallen sollten als unterstellt? Wie 
hoch ist in diesem Szenario dann der Nutzen-Kosten-Indikator? 
12. Welchen zusätzlichen Risiken, die in der Nutzen-Kosten-Rechnung nicht quantitativ erfasst 
wurden (z. B. Verzögerungen durch Gerichtsverfahren, Unwetter u. dgl.), unterliegt das 
Vorhaben und wie sind diese zu bewerten? 
 
 
 
Sven Beißwenger 
Fraktionsvorsitzender

anlage 4

259 Zeichen

Punkt 55.1: Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2018 betr. Sensitivitätsanalyse zur 
Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn 
 (SV-Nr. 2018/0053) 
 
Da die Große Anfrage bereits beantwortet wurde, verzichtet die FDP-Faktion auf eine 
Aussprache.

anlage 3

901 Zeichen

Darmstadt, 16.Oktober 2015
Durth Roos
Consulting GmbH
Umgestaltung der 
Nieder-Ramstädter Straße
in Darmstadt
- Vorplanung -
Grundlage:
Erhebung am 13.10.2015;14.10.2015;15.10.2015
ohne Maßstab
Anlage 7.3
Knotenstrom-Belastungen
- nachmittägliche Spitzenstunde
Angaben in Pkw
Traisaer Straße
Stadion Parkplatz
Haltestelle
Steinbergweg
Haltestelle
Jahnstraße
Nieder-Ramstädter StraßeAnlieger Straße
Anlieger Straße Nieder-Ramstädter Straße
Straßenbahn
LichtwiesenwegJahnstraße
Steinbergweg
Heinrichwingerts-
weg
Aral-Tankstelle
14           13
611
 647
12           11
11
1
1615
3
18
Taisaer
Straße
15.10.2015
0          0
0
0
0           0
0
27
01
36
0
12           0
541
 615
10           0
17
1
2913
0
16 Stadion-
Parkplatz
14.10.2015
Steinbergweg
0           3
1
0
0           0
2
20
10
26
10
0           2
70
776
4
32           28
520
 600
37           28
12
8
1136
15
27
Lichtwiesenweg
13.10.2015

Beratungsverlauf (1)

TOP 55.1

Orte (7)

  • Rheinstraße 22
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Lichtwiesenweg 13
  • Steinbergweg 0
  • Luisenplatz 5a
  • Traisaer Straße
  • Jahnstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0053
Typ
Große Anfragen
Datum
17.10.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00