SV-2018/0053
Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2018 betr. Sensitivitätsanalyse zur Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn
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9754 Zeichen
Dezernat III
Stadträtin Dr. Barbara Boczek
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
FDP Stadtverordnetenfraktion
Rheinstraße 22
64283 Darmstadt
Stadträtin
Dr. Barbara Boczek
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2307 o.-2308
Telefax: 06151 13-2329
Internet: http://www.darmstadt.de
E-Mail: dezernatIII@darmstadt.de
Datum:
10.12.2018
Große Anfrage des Stadtverordneten Herr Beißwenger (FDP) betreffend Sensitivitätsanalyse zur
Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn am 18.10.2018
Sehr geehrter Herr Beißwenger,
Ihre Große Anfrage vom 18.10.2018 beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung der Fragesteller:
„Zum Projekt einer Straßenbahnlinie auf die Lichtwiese wurde im Auftrag der HEAG Mobilo GmbH vom
Zentrum für integriere Verkehrssysteme (ZIV) eine gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Untersuchung
erstellt und Anfang 2016 vorgelegt.
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung, die sich auf ein noch nicht realisiertes Vorhaben bezieht, kann keine
gemessenen Werte abbilden, sondern bildet Werte in der Zukunft ab. Sie basiert sowohl bei den Kosten
als auch bei den Werten für die Nutzenindikatoren somit zwangsläufig weitgehend auf Annahmen und
Abschätzungen. Deshalb gehört zu einer Nutzen-Kosten-Untersuchung immer auch eine
Sensitivitätsanalyse bei der es darum geht zu zeigen, wie mögliche Änderungen gegenüber den für die
Analyse verwendeten Indikatorenwerten das Ergebnis der Untersuchung verändern.
Dass es erforderlich ist, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung um eine Sensitvitätsanalyse zu ergänzen,
ergibt sich auch aus der Arbeitsanleitung des Bundesministers der Finanzen, auf welche die
Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 7 der Landeshaushaushaltsordnung ausdrücklich Bezug nehmen.
(Siehe http://www.olev.de/w/BMF-Arbeitsanleitung.pdf, Seite 27 f., und
https://service.hessen.de/html/files/VV_zu_7_LHO.pdf, Nr. 2.4.)
2
In der Sensitivitätsanalyse wird üblicherweise festgestellt, wie sich Veränderungen bei einem einzelnen in
der Untersuchung verwendeten Indikatorwert auf das Gesamtergebnis auswirken. Zusätzlich können in
einer Szenarienanalyse auch Kombinationen der optimistischen und der pessimistischen Werte
durchgespielt werden (Best-Case- und Worst-Case-Szenarien.)
Auch kann für die einzelnen Variablen der sogenannte Umschlagwert ermittelt werden, das ist der
Variablenwert, bei dem der Wert des Gesamtnutzens und der Wert der Gesamtkosten gleich hoch sind
und bei dem also die Nutzen-Kosten-Relation (der sog. Nutzen-Kosten-Indikator) genau 1 wird.
In der vom KIV vorgelegten Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Lichtwiesenbahn wurden u. a.
Annahmen getroffen bezüglich der von den Benutzern des öffentlichen Verkehrs eingesparten
Reisezeiten. Die eingesparten Reisezeiten wurden als Nutzen bewertet und bei Schülern mit 2 Euro pro
Stunde sowie bei Erwachsenen mit 7,50 Euro pro Stunde monetarisiert. Die Verlängerung der Reisezeiten
von Benutzern des motorisierten Individualverkehrs durch vermehrte Haltezeiten an der Kreuzung des
Lichtwiesenwegs mit der stark frequentierten Nieder-Ramstädter Straße infolge der im 7,5-Minuten-Takt
querenden Straßenbahnen blieben hingegen in der Untersuchung gänzlich unberücksichtigt.“
Frage 1:
Welche Gesamtsummen der Investitionen werden mittlerweile für das Vorhaben im Falle seiner
Durchführung (sog. Mit-Fall) und im Falle seiner Nicht-Durchführung (sog. Ohne-Fall) als realistisch nach
aktuellem Preisstand unterstellt?
Antwort zu 1:
Mitfall: ca. 18 Mio. €
Ohnefall: ca. 270.000 €
Frage 2:
Welche Jahreskostenbeträge (Kapitaldienst pro Jahr für die ortsfeste Infrastruktur im öffentlichen
Verkehr im Mit-Fall und im Ohne-Fall) sind mithin anstelle der in der ZIV-Untersuchung noch
angenommenen Beträge (rund 467 bzw. rund 11 Tausend Euro pro Jahr) aus heutiger Sicht anzusetzen?
Antwort zu Frage 2:
Mitfall: rd. 624.000 € p.a.
Ohnefall: rd. 11.000 € p.a.
Frage 3:
Auf welchen Betrag ändert sich dadurch die Differenz zwischen Nutzen und Kosten gegenüber dem in der
Untersuchung noch angegebenen positiven Differenzbetrag von rund 306 Tausend Euro per annum aus
heutiger Sicht?
Antwort zu Frage 3:
Auf rd. 92.000 € p.a.
3
Frage 4:
Bei welchem Indikatorwert der Kosten p. a. würde das Gesamtergebnis der Untersuchung und die
Differenz zwischen Nutzen und Kosten von einem positiven in einen negativen Betrag umschlagen (dies
entspräche dann einem Umschlag des Nutzen-Kosten-Indikators von einem Wert über eins auf einen Wert
unter eins) und welcher Gesamtinvestitionssumme entspräche dies nach aktuellem Preisstand?
Antwort zu Frage 4:
Sobald die Kosten p.a. den Nutzen p.a. übersteigen. Bei einer Erhöhung der Gesamtinvestitionssumme
von ca. 10% ist davon auszugehen, dass der NKI unter 1 ausfallen würde. Abhängig ist diese
Betrachtungsweise davon, welche Einzelkosten erhöht werden würden (spezifischer Annuitätsfaktor,
Nutzungsdauer, Unterhaltung, Verzinsung).
Frage 5:
Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a. noch zusätzlich, falls die
Gesamtsumme der Investition über den jetzt angenommenen Betrag hinaus nochmals um weitere fünf
Prozent ansteigen sollte?
Antwort zu Frage 5:
Bei einer Steigerung um weitere für fünf Prozent beläuft sich die Differenz auf
rd. 50.000 € p.a.
Frage 6:
Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a. jeweils, wenn der tatsächliche Wert der
folgenden Nutzen-Teilindikatoren um 10 Prozent von dem in der Nutzen-Kosten-Untersuchung als
Schätzung angenommenen Wert abweicht?
a) Reisezeitdifferenz im öffentlichen Verkehr bei Erwachsenen
(bisher unterstellt: -31.928,67 Stunden/Jahr)
Antwort zu Frage 6a:
68.320 € p.a. Differenz
b) Saldo der Pkw-Betriebskosten
(bisher unterstellt: -605.69 t/Jahr)
Antwort zu Frage 6b:
31.700 € p.a. Differenz
c) Saldo der CO2-Emissionen im motorisierten Individualverkehr
(bisher unterstellt : -523,81 t/Jahr)
Antwort zu Frage 6c:
80.170 € p.a. Differenz
4
Frage 7:
Wieviele Fahrzeuge und Personen des motorisierten Individualverkehrs nutzen die Nieder-Ramstädter
Straße in Höhe der Kreuzung Lichtwiesenweg pro Jahr? (Schätzung auf Basis der letzten verfügbaren
Verkehrszählungen.)
Antwort zu Frage 7:
Jahreswerte werden nicht grundsätzlich ermittelt. Die aktuellste Zählung am o.g. Knotenpunkt, die auch
für das Gutachten der Leistungsfähigkeit bzgl. abbiegender Lichtwiesenbahn herangezogen wurde
stammt vom Oktober 2015. Dabei handelt es sich um vor- und nachmittägliche Spitzenstunden-
erhebungen. Die Erhebungsdaten liegen der Anfrage bei.
Frage 8:
Wie lange ist die erforderliche Rotphase an der Ampel für den motorisierten Individualverkehr auf der
Nieder-Ramstädter Straße jeweils, wenn eine Straßenbahn in den Lichtwiesenweg oder aus dem
Lichtwiesenweg abbiegt?
Antwort zu Frage 8:
Die Leistungsfähigkeit am o.g. Knotenpunkt wird durch die abbiegende Lichtwiesenbahn weiterhin mit
der Stufe gut bewertet. Ein Verkehrsmodell für diese Detailfrage müsste eigens erstellt werden und wird
als sehr aufwendig eingeschätzt.
Frage 9:
Welche Reisezeitdifferenzen ergeben sich nach den Antworten zu den Fragen 7 und 8 für die Personen im
motorisierten Individualverkehr auf der Nieder-Ramstädter Straße infolge der zusätzlicher Rotphasen an
der Ampel in Stunden pro Jahr und welcher monetär bewertete negative gesamtwirtschaftliche Nutzen
entspricht dem in Tausend Euro pro Jahr?
Antwort zu Frage 9:
Derzeit liegen keine Berechnungn vor. Sie ließen sich nur mit größerem und finanziellem Aufwand
erstellen.
Frage 10:
Worst-Case-Szenario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die Kosten um nochmals
fünf Prozent höher ausfallen als aktuell geschätzt und sämtliche Teilindikatoren der Nutzenabschätzung
jeweils um zehn Prozent ungünstiger ausfallen als unterstellt? Wie hoch ist in diesem Szenario dann der
Nutzen-Kosten-Indikator?
Antwort zu Frage 10:
Fielen sämtliche Teilindikatoren 10 % ungünstiger aus, wäre eine Förderfähigkeit nicht mehr gegeben,
erhöht man die zusätzlich die Kosten um weitere 5% würde der Indikatorwert (NKI) gegen 0,5 gehen.
Die Kosten (auch p.a.) würden den Nutzen (auch p.a.) übersteigen.
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Frage 11:
Best-Case-Szenario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die aktuelle
Kostenschätzung zu Grunde gelegt wird und falls sämtliche Teilindikatoren der Nutzenabschätzung
jeweils um zehn Prozent günstiger ausfallen sollten als unterstellt? Wie hoch ist in diesem Szenario dann
der Nutzen-Kosten-Indikator?
Antwort zu Frage 11:
Fielen sämtliche Teilindikatoren 10 % günstiger aus (bei gleichbleibender Kostenschätzung), würde die
Differenz auf ca. 165.000 € p.a. ansteigen und gleichzeitig einen Indikatorwert von über 1,25 erzeugen.
Frage 12:
Welchen zusätzlichen Risiken, die in der Nutzen-Kosten-Rechnung nicht quantitativ erfasst wurden (z. B.
Verzögerungen durch Gerichtsverfahren, Unwetter u. dgl.), unterliegt das Vorhaben und wie sind diese zu
bewerten?
Antwort zu Frage 12:
Durch den Planfeststellungsbeschluss des RP Darmstadt ist Baurecht für die Lichtwiesenbahn geschaffen
worden. Welche zukünftigen Verzögerungen wie z.B. höherer Gewalten zu erwarten sind können nicht
abgeschätzt werden. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass jegliche Verzögerungen des
Bauablaufes das Projekt aber verteuern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Anlagen
Verteiler:
Büro des Oberbürgermeisters
Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen
Pressestelle ( ) zur Kenntnis ( ) zur Publikation
Dezernat III
Amt 61
anlage 2
862 Zeichen
Darmstadt, 16.Oktober 2015 Durth Roos Consulting GmbH Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße in Darmstadt - Vorplanung - Grundlage: Erhebung am 13.10.2015;14.10.2015;15.10.2015 ohne Maßstab Anlage 7.2 Knotenstrom-Belastungen - vormittägliche Spitzenstunde Angaben in Pkw Traisaer Straße Stadion Parkplatz Haltestelle Steinbergweg Haltestelle Jahnstraße Nieder-Ramstädter StraßeAnlieger Straße Anlieger Straße Nieder-Ramstädter Straße Straßenbahn LichtwiesenwegJahnstraße Steinbergweg Heinrichwingerts- weg Aral-Tankstelle 27 7 769 0 1 0 21 1 8 Taisaer Straße 15.10.2015 340 16 3 1 1 0 1 0 1 0 44 01 28 0 22 1 739 323 18 0 5 0 1 6 0 7 14.10.2015 0 0 0 2 1 1 4 35 11 12 7 Steinbergweg 3 0 106 653 3 33 45 690 321 70 25 49 9 1429 12 12 13.10.2015
SV-2018/0053
6880 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2018/0053
Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2018 betr. Sensitivitätsanalyse zur
Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt
An das Büro der Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 17. Okt. 2018
Große Anfrage des Stadtverordneten Sven Beißwenger (FDP) betreffend Sensitivitätsanalyse
zur Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn
Vorbemerkung der Fragesteller
Zum Projekt einer Straßenbahnlinie auf die Lichtwiese wurde im Auftrag der HEAG Mobilo
GmbH vom Zentrum für integriere Verkehrssysteme (ZIV) eine gesamtwirtschaftliche Nutzen -
Kosten-Untersuchung erstellt und Anfang 2016 vorgelegt.
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung, die sich auf ein noch nicht realisiertes Vorhaben bezieht,
kann keine gemessenen Werte abbilden, sondern bildet Werte in der Zukunft ab. Sie basiert
sowohl bei den Kosten als auch bei den Werten für die Nutzenindikatoren somit zwangsläufig
weitgehend auf Annahmen und Abschätzungen. Deshalb gehört zu einer Nutzen-Kosten-
Untersuchung immer auch eine Sensitivitätsanalyse bei der es darum geht zu zeigen, wie
mögliche Änderungen gegenüber den für die Analyse verwendeten Indikatorenwerten das
Ergebnis der Untersuchung verändern.
Dass es erforderlich ist, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung um eine Sensitvitätsanalyse zu
ergänzen, ergibt sich auch aus der Arbeitsanleitung des Bundesministers der Finanzen, auf
welche die Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 7 der Landeshaushaushaltsordnung
2
ausdrücklich Bezug nehmen. (Siehe http://www.olev.de/w/BMF-Arbeitsanleitung.pdf, Seite 27
f., und https://service.hessen.de/html/files/VV_zu_7_LHO.pdf, Nr. 2.4.)
In der Sensitivitätsanalyse wird üblicherweise festgestellt, wie sich Veränderungen bei einem
einzelnen in der Untersuchung verwendeten Indikatorwert auf das Gesamtergebnis auswirken.
Zusätzlich können in einer Szenarienanalyse auch Kombinationen der optimistischen und der
pessimistischen Werte durchgespielt werden (Best-Case- und Worst-Case-Szenarien.)
Auch kann für die einzelnen Variablen der sogenannte Umschlagwert ermittelt werden, das ist
der Variablenwert, bei dem der Wert des Gesamtnutzens und der Wert der Gesamtkosten
gleich hoch sind und bei dem also die Nutzen-Kosten-Relation (der sog. Nutzen-Kosten-
Indikator) genau 1 wird.
In der vom KIV vorgelegten Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Lichtwiesenbahn wurden u. a.
Annahmen getroffen bezüglich der von den Benutzern des öffentlichen Verkehrs eingesparten
Reisezeiten. Die eingesparten Reisezeiten wurden als Nutzen bewertet und bei Schülern mit 2
Euro pro Stunde sowie bei Erwachsenen mit 7,50 Euro pro Stunde monetarisiert. Die
Verlängerung der Reisezeiten von Benutzern des motorisierten Individualverkehrs durch
vermehrte Haltezeiten an der Kreuzung des Lichtwiesenwegs mit der stark frequentierten
Nieder-Ramstädter Straße infolge der im 7,5-Minuten-Takt querenden Straßenbahnen blieben
hingegen in der Untersuchung gänzlich unberücksichtigt.
Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
1. Welche Gesamtsummen der Investitionen werden mittlerweile für das Vorhaben im Falle
seiner Durchführung (sog. Mit-Fall) und im Falle seiner Nicht-Durchführung (sog. Ohne-
Fall) als realistisch nach aktuellem Preisstand unterstellt?
2. Welche Jahreskostenbeträge (Kapitaldienst pro Jahr für die ortsfeste Infrastruktur im
öffentlichen Verkehr im Mit-Fall und im Ohne-Fall) sind mithin anstelle der in der ZIV-
Untersuchung noch angenommenen Beträge (rund 467 bzw. rund 11 Tausend Euro pro
Jahr) aus heutiger Sicht anzusetzen?
3. Auf welchen Betrag ändert sich dadurch die Differenz zwischen Nutzen und Kosten
gegenüber dem in der Untersuchung noch angegebenen positiven Differenzbetrag von rund
306 Tausend Euro per annum aus heutiger Sicht?
4. Bei welchem Indikatorwert der Kosten p. a. würde das Gesamtergebnis der Untersuchung
und die Differenz zwischen Nutzen und Kosten von einem positiven in einen negativen
Betrag umschlagen (dies entspräche dann einem Umschlag des Nutzen-Kosten-Indikators
von einem Wert über eins auf einen Wert unter eins) und welcher
Gesamtinvestitionssumme entspräche dies nach aktuellem Preisstand?
3
5. Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a.noch zusätzlich, falls die
Gesamtsumme der Investition über den jetzt angenommenen Betrag hinaus nochmals um
weitere fünf Prozent ansteigen sollte?
6. Um wieviel ändert sich die Differenz der Nutzen und Kosten p. a. jeweils, wenn der
tatsächliche Wert der folgenden Nutzen-Teilindikatoren um 10 Prozent von dem in der
Nutzen-Kosten-Untersuchung als Schätzung angenommenen Wert abweicht?
a) Reisezeitdifferenz im öffentlichen Verkehr bei Erwachsenen
(bisher unterstellt: -31.928,67 Stunden/Jahr)
b) Saldo der Pkw-Betriebskosten
(bisher unterstellt: -605.69 TEUR/Jahr)
c) Saldo der CO2-Emissionen im motorisierten Individualverkehr
(bisher unterstellt : -523,81 t/Jahr)
7. Wieviele Fahrzeuge und Personen des motorisierten Individualverkehrs nutzen die Nieder-
Ramstädter Straße in Höhe der Kreuzung Lichtwiesenweg pro Jahr? (Schätzung auf Basis
der letzten verfügbaren Verkehrszählungen.)
8. Wie lange ist die erforderliche Rotphase an der Ampel für den motorisierten
Individualverkehr auf der Nieder-Ramstädter Straße jeweils, wenn eine Straßenbahn in den
Lichtwiesenweg oder aus dem Lichtwiesenweg abbiegt?
9. Welche Reisezeitdifferenzen ergeben sich nach den Antworten zu den Fragen 7 und 8 für
die Personen im motorisierten Individualverkehr auf der Nieder-Ramstädter Straße infolge
der zusätzlicher Rotphasen an der Ampel in Stunden pro Jahr und welcher monetär
bewertete negative gesamtwirtschaftliche Nutzen entspricht dem in Tausend Euro pro
Jahr?
10. Worst-Case-Szenario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die Kosten
um nochmals fünf Prozent höher ausfallen als aktuell geschätzt und sämtliche
Teilindikatoren der Nutzenabschätzung jeweils um zehn Prozent ungünstiger ausfallen als
unterstellt? Wie hoch ist in diesem Szenario dann der Nutzen-Kosten-Indikator?
11. Best-Case-Szenrario: Wie hoch ist die Differenz der Nutzen und Kosten, wenn die aktuelle
Kostenschätzung zu Grunde gelegt wird und falls sämtliche Teilindikatoren der
Nutzenabschätzung jeweils um zehn Prozent günstiger ausfallen sollten als unterstellt? Wie
hoch ist in diesem Szenario dann der Nutzen-Kosten-Indikator?
12. Welchen zusätzlichen Risiken, die in der Nutzen-Kosten-Rechnung nicht quantitativ erfasst
wurden (z. B. Verzögerungen durch Gerichtsverfahren, Unwetter u. dgl.), unterliegt das
Vorhaben und wie sind diese zu bewerten?
Sven Beißwenger
Fraktionsvorsitzender
anlage 4
259 Zeichen
Punkt 55.1: Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2018 betr. Sensitivitätsanalyse zur Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn (SV-Nr. 2018/0053) Da die Große Anfrage bereits beantwortet wurde, verzichtet die FDP-Faktion auf eine Aussprache.
anlage 3
901 Zeichen
Darmstadt, 16.Oktober 2015 Durth Roos Consulting GmbH Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße in Darmstadt - Vorplanung - Grundlage: Erhebung am 13.10.2015;14.10.2015;15.10.2015 ohne Maßstab Anlage 7.3 Knotenstrom-Belastungen - nachmittägliche Spitzenstunde Angaben in Pkw Traisaer Straße Stadion Parkplatz Haltestelle Steinbergweg Haltestelle Jahnstraße Nieder-Ramstädter StraßeAnlieger Straße Anlieger Straße Nieder-Ramstädter Straße Straßenbahn LichtwiesenwegJahnstraße Steinbergweg Heinrichwingerts- weg Aral-Tankstelle 14 13 611 647 12 11 11 1 1615 3 18 Taisaer Straße 15.10.2015 0 0 0 0 0 0 0 27 01 36 0 12 0 541 615 10 0 17 1 2913 0 16 Stadion- Parkplatz 14.10.2015 Steinbergweg 0 3 1 0 0 0 2 20 10 26 10 0 2 70 776 4 32 28 520 600 37 28 12 8 1136 15 27 Lichtwiesenweg 13.10.2015
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Rheinstraße 22
- Nieder-Ramstädter Straße
- Lichtwiesenweg 13
- Steinbergweg 0
- Luisenplatz 5a
- Traisaer Straße
- Jahnstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0053
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 17.10.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00