2026/0123
Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung"
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2026/0123
6189 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.04.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0123
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer: -/-
Kostenträger: 5470-22 Sachkonto: 7123000
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen HEAG
mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage
"Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklu ng"
Vorlage vom: 25.03.2026
Beschlussvorschlag :
Die Regelungen zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters der
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH werden um die Anlage
„Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ erweitert und deren Vereinbarung wird
zugestimmt.
Anlagen: Anlage Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.03.2026
Mit Beschluss der Stadtverordnetenv ersammlung vom 30.09.2021 wurde der
Magistratsvorlage 2021/0267 zugestimmt, in der die Verwaltung beauftragt wurde,
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der integrierten Mobilitätsverwaltung und deren
Beauftragung bei der HEAG mobilo zu erarbeiten. Die Maßnahme n wurden in 7
Handlungsfeldern beschrieben.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 wurde der
Magistratsvorlage 2022/0297 zugestimmt, in der die Übertragung der Aufgaben eines
integrierten Mobilitätsdienstleis ters an die HEAG mobilo G mbH zunächst grundsätzlich
geregelt wurden (folg. Aufgabenübertragung). Die Änderungen des Gesellschaftervertrags der
HEAG mobilo GmbH wurden notariell am 23.12.2025 beurkundet. Damit sind die in der MV
2022/0297 beschlossenen gesellschaftsrechtlichen Anfo rderungen erfüllt. Die
Aufgabenübertragung kann also nach Unterzeichnung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft
treten.
Die einzelnen Handlungsfeldern werden nun sukzessive als Anlagen zur Aufgabenübertragung
erarbeitet und in den Magistrat eingebracht.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2023 wurde der MV 2023/0161
zugestimmt, in der als 1. Anlage das Handlungsfeld der Ausweitung des Carsharing Angebots
im öffentlichen Raum geregelt wird.
Die nun vorliegende 2. Anlage regelt das Handlun gsfeld „Mobilitätsmanagement
Quartiersentwicklung“.
Handlungsfeld Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung
In den städtebaulichen Verträgen „Lincoln Siedlung 15.12.2015“ und „Ludwigshöhviertel
25.05.2020“ hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, ein Mobilitätskonzept
umzusetzen. Dieses Konzept beinhaltet, ein Mobilitätsmanagement zu betreiben, um
Bewohnende, Bauherren und Planende gleichermaßen bei der Nutzung des multimodalen
Angebots zu unterstützen. Ziel ist es, die Anzahl privater PKW von der zunehmenden
Bevölkerung zu entkoppeln. Das Mobilitätskonzept sieht hierfür u. a. einen reduzierten
Stellplatzschlüssel, ein konsequentes Parkraummanagement und schließlich die
Bereitstellung von Mobilitätsalternativen zum eigenen PKW vor.
Die hier gegenständliche Anlage „Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ ist in die
folgenden vier Abschnitte unterteilt:
• Abschnitt 1: Allgemeines
• Abschnitt 2: Ausgestaltung des Mobili tätsmanagements
• Abschnitt 3: Aufgabenverteilung
• Abschnitt 4: Finanzierung
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben zur Aufgabenübertragung, zur
Weiterentwicklung und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen des
Mobilitätsmanagements aufgeführt.
Im zweiten Abschnitt sind detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des
Mobilitätsmanagements enthalten.
- 4 -
Diese umfassen sowohl Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung, den Betrieb von
Mobilitätszentralen als auch die Mobilitätsberatung und –information.
Im dritten Abschnitt erfolgt eine Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Neben der allgemeinen Aufgabenverteilung sind hier auch die
Unterstützungsbedarfe b ei städtischen Aufgaben benannt.
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Finanzierung, zu ggf. anfallenden
Ausgleichsleistungen und Vergütungen getroffen.
Für die Jahre 2025/2026 sind die Kosten für ergänzende Tätigkeiten des
Mobilitätsmanagement s (unabhängig von Mobilitätsberatung und Betrieb der
Mobilitätszentrale) der Anlage der MV 2025/0299 zu entnehmen. Für den Zeitraum ab 2027
wird ein neuer Betreibervertrag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Anfallende Kosten
der für die HEAG mobilo G mbH in der Anlage „Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung “
beschriebenen Aufgaben sind über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510,
Sachkonto 7123000 etatisiert und wurden in der Stadtverordneten versammlung vom
20.10.2022 beschlossen (Magistratsvorlage 2022/0297).
Dezernat I Dezernat IV Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 2
6261 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.04.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0123
Magistratsbeschluss -Nr.
132
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer: -/-
Kostenträger: 5470-22 Sachkonto: 7123000
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen HEAG
mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage
"Mobilitätsmanagement Quartiers entwicklung"
Vorlage vom: 25.03.2026
Beschlussvorschlag :
Die Regelungen zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters der
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH werden um die Anlage
„Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ erweitert und deren Vereinbarung wird
zugestimmt.
Anlagen: Anlage Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 29.04.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.03.2026
Mit Beschluss der Stadtverordnetenv ersammlung vom 30.09.2021 wurde der
Magistratsvorlage 2021/0267 zugestimmt, in der die Verwaltung beauftragt wurde,
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der integrierten Mobilitätsverwaltung und deren
Beauftragung bei der HEAG mobilo zu erarbeiten. Die Maßnahmen wurden in 7
Handlungsfeldern beschrieben.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 wurde der
Magistratsvorlage 2022/0297 zugestimmt, in der die Übertragung der Aufgaben eines
integrierten Mobilitätsdienstleis ters an die HEAG mobilo GmbH zunächst grundsätzlich
geregelt wurden (folg. Aufgabenü bertragung). Die Änderungen des Gesellschaftervertrags der
HEAG mobilo GmbH wurden notariell am 23.12.2025 beurkundet. Damit sind die in der MV
2022/0297 beschlossenen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die
Aufgabenübertragung kann also nach U nterzeichnung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft
treten.
Die einzelnen Handlungsfeldern werden nun sukzessive als Anlagen zur Aufgabenübertragung
erarbeitet und in den Magistrat eingebracht.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2023 w urde der MV 2023/0161
zugestimmt, in der als 1. Anlage das Handlungsfeld der Ausweitung des Carsharing Angebots
im öffentlichen Raum geregelt wird.
Die nun vorliegende 2. Anlage regelt das Handlungsfeld „Mobilitätsmanagement
Quartiersentwicklung“.
Handlungsfeld Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung
In den städtebaulichen Verträgen „Lincoln Siedlung 15.12.2015“ und „Ludwigshöhviertel
25.05.2020“ hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, ein Mobilitätskonzept
umzusetzen. Dieses Konz ept beinhaltet, ein Mobilitätsmanagement zu betreiben, um
Bewohnende, Bauherren und Planende gleichermaßen bei der Nutzung des multimodalen
Angebots zu unterstützen. Ziel ist es, die Anzahl privater PKW von der zunehmenden
Bevölkerung zu entkoppeln. Das Mo bilitätskonzept sieht hierfür u. a. einen reduzierten
Stellplatzschlüssel, ein konsequentes Parkraummanagement und schließlich die
Bereitstellung von Mobilitätsalternativen zum eigenen PKW vor.
Die hier gegenständliche Anlage „Mobilitätsmanagement Quartie rsentwicklung“ ist in die
folgenden vier Abschnitte unterteilt:
• Abschnitt 1: Allgemeines
• Abschnitt 2: Ausgestaltung des Mobilitätsmanagements
• Abschnitt 3: Aufgabenverteilung
• Abschnitt 4: Finanzierung
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben zur Aufgabe nübertragung, zur
Weiterentwicklung und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen des
Mobilitätsmanagements aufgeführt.
Im zweiten Abschnitt sind detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des
Mobilitätsmanagements enthalten.
Diese umfassen sowohl Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung, den Betrieb von
Mobilitätszentralen als auch die Mobilitätsberatung und –information.
Im dritten Abschnitt erfolgt eine Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Neben der allgemeinen Aufgabenverteilung sind hier auch die
Unterstützungsbedarfe bei städtischen Aufgaben benannt.
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Finanzierung, zu ggf. anfallenden
Ausgleichsleist ungen und Vergütungen getroffen.
Für die Jahre 2025/2026 sind die Kosten für ergänzende Tätigkeiten des
Mobilitätsmanagements (unabhängig von Mobilitätsberatung und Betrieb der
Mobilitätszentrale) der Anlage der MV 2025/0299 zu entnehmen. Für den Zeitrau m ab 2027
wird ein neuer Betreibervertrag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Anfallende Kosten
der für die HEAG mobilo GmbH in der Anlage „Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung “
beschriebenen Aufgaben sind über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510,
Sachkonto 7123000 etatisiert und wurden in der Stadtverordneten versammlung vom
20.10.2022 beschlossen (Magistratsvorlage 2022/0297).
Dezernat I Dezernat IV Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenber g Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 1
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Anlage „Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ zur Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Allgemeines ............................................................................................................... - 2 - § 1 Aufgabenübertragung ........................................................................................................... - 2 - § 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung .............................................................................. - 2 - § 3 Ziele des Mobilitätsmanagements ....................................................................................... - 2 - 2. Abschnitt: Ausgestaltung des Mobilitätsmanagements ........................................................... - 4 - § 4 Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung .............................................................................. - 4 - § 5 Betrieb von Mobilitätszentralen .......................................................................................... - 4 - § 6 Mobilitätsberatung und -information .................................................................................. - 5 - 3. Abschnitt: Aufgabenverteilung .................................................................................................. - 6 - § 7 Allgemeine Aufgabenverteilung ........................................................................................... - 6 - § 8 Unterstützung bei städtischen Aufgaben............................................................................. - 6 - 4. Abschnitt: Finanzierung .............................................................................................................. - 6 - - 2 - 1. Abschnitt: Allgemeines § 1 Aufgabenübertragung (1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überträgt der HEAG mobilo die Wahrnehmung von den in dieser Anlage näher bezeichneten Aufgaben im Bereich des Mobilitätsmanagements für bestehende und künftige städtische Quartiersentwicklungen, die über den klassischen ÖPNV hinausgehen. Diese Aufgabenübertragung erfolgt neben dieser Anlage unter Bezugnahme auf die Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters (Aufgabenübertragungsregelung) und der dort genannten Grundsätze (§ 2 Abs. 2). (2) Aufgabe der HEAG mobilo ist es, für die se Quartiere ein quartiersspezifisches Mobilitätsmanagement zu konzipieren, etablieren und fortlaufend zu betreiben. Dazu zählt auch die Koordination und Weiterentwicklung der bestehenden Mobilitätszentrale, welche die Lincoln -Siedlung und das Ludwigshöhviertel (LHV) bedient. (3) Als Quartiersentwicklung im Sinn e dieser Anlage gelten städtebauliche Entwicklungsprojekte innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, bei denen eine eigenständige Quartiersentwicklung mit einem integrierten Mobilitätskonzept vorgesehen ist. Hierzu zählen insbesondere Neubauquartiere, Ko nversionsflächen und umfassende städtebauliche Nachverdichtungen, die von der Stadt offiziell als eigenständige Quartiersentwicklungen eingestuft werden. Nicht unter den Begriff fallen einzelne, kleinere Bauprojekte ohne gesonderte Mobilitätskonzepte. (4) Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach dieser Anlage sowie den ergänzenden Betreiberverträgen zu den einzelnen Quartieren (vgl. § 4 Abs. (3)) . Soweit keine Regelung getroffen ist, gilt § 2 der Aufgabenübertragungsregelung. § 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung Diese Anlage kann von der HEAG mobilo mit Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterentwickelt und fortgeschrieben werden. Die Zuständigkeitsregelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie etwaige Erfordernisse für Beschlüsse der Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt o. ä. bleiben unberührt. § 3 Ziele des Mobilitätsmanagements (1) Ziel des Mobilitätsmanagements ist es, die Bewohnerschaft neuer und bestehender Wohnquartiere aktiv bei der Nutzung multimodaler Mobilitätsalternative n zu - 3 - unterstützen. Dadurch soll eine nachhaltige, integrierte und quartiersangepasste Mobilität gefördert werden. (2) Die Notwendigkeit, einen eigenen Pkw zu besitzen, soll durch ein attraktives, abgestimmtes Mobilitätsangebot verringert werden. Im Zentrum st eht dabei die Stärkung des Umweltverbundes, bestehend aus ÖPNV, Rad - und Fußverkehr sowie Sharing-Angeboten. (3) Das Mobilitätsmanagement fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Bewohnerschaft sowie für Akteure, die im Quartier tätig sind – darunter Bauträ ger, Planungsbüros, soziale Einrichtungen und weitere Stakeholder. Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die eine ressourcenschonende und alltagsnahe Mobilität ermöglichen. (4) Durch bedarfsgerechte Beratung und Kommunikation soll ein e umweltfreundliche, kosteneffiziente und sozial gerechte Mobilität im Quartier gestärkt werden. Dies trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bei und fördert Flächeneinsparung, Verkehrsberuhigung sowie die Aufenthalts- und Lebensqualität im Quartier. (5) Ein wesentliches Element des Mobilitätsmanagements ist die Präsenz von Mobilitätsberaterinnen und -beratern vor Ort. Sie stehen den Bewohnenden persönlich zur Verfügung, motivieren zur Nutzung der angebotenen Alternativen und begleiten insbe sondere die erste Nutzungserfahrung aktiv. Ihre kontinuierliche Präsenz ist entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen und die Verankerung nachhaltiger Mobilität im Alltag der Menschen. - 4 - 2. Abschnitt: Ausgestaltung des Mobilitätsmanagements § 4 Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung (1) Das Mobilitätsmanagement richtet sich an den Bedarfen der jeweiligen Quartiere aus und soll als zentrale Anlauf -, Beratungs - und Koordinationsschnittstelle für Bewohnerinnen und Bewohner, Akteure und städtische Stellen wirken. (2) Die HEAG mobilo übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: Konzeption passgenauer Informations- und Beratungsformate sowie Materialien zu multimodalen Mobilitätsangeboten (bestehende und neue) für Endkundschaft und Multiplikatoren. Unterstützung der Wissenschaf tsstadt Darmstadt bei der Konzeption und Organisation der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu Mobilitätskonzepten. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Planung und Organisation der zentralen Stellplatzvergabe nach sozialverträglic hen Kriterien. Aufbau und Pflege von Netzwerken mit Akteuren in den Stadteilen sowie Integration in Arbeitskreise und Gremien. Erfassung von Problemen im laufenden Mobilitätsangebot und Formulierung von Handlungsempfehlungen. (3) In einzelnen Quartieren übernimmt die HEAG mobilo je nach quartiersspezifischem Bedarf auch folgende Aufgaben: Durchführung von Informations - und Beratungsformaten, Kommunikations - und Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungsarbeit vor Ort, Stellplatzvergabe sowie ergänzenden Services rund um das Thema Mobilität (z.B. Führerscheinvalidierungen) - auch in Mobilitätszentralen vor Ort. Hierfür ist jeweils ein separater Betreibervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt und der HEAG mobilo abzuschließen. § 5 Betrieb von Mobilitätszentralen (1) In g eeigneten Quartieren betreibt die HEAG mobilo Mobilitätszentralen oder bietet alternative mobile Informations- und Beratungsformate an. (2) Die Mobilitätszentralen können dabei zusätzlich auch Aufgaben als ÖPNV - Vertriebsstellen übernehmen. (3) Die Öffnungszeite n der Mobilitätszentralen werden flexibel an die Nachfrage angepasst, sollen aber eine regelmäßige Erreichbarkeit sicherstellen. - 5 - (4) Das Nähere wird im Betreibervertrag (Vgl. § 4 Abs. 3) geregelt. § 6 Mobilitätsberatung und -information (1) Die HEAG mobilo biet et für Bewohnende der Quartiere Lincoln , Ludwigshöhviertel und ggfs. zukünftig ausgewählte Quartiere als zentrale Anlaufstelle folgende Leistungen vor Ort an: Information zum Mobilitätskonzept und den Mobilitätsalternativen Individuelle Mobilitätsberatung Zielgerichtete Verweise und ggfs. Lotsenfunktion der Kundschaft (z.B. an Stellplatzeigentümer, weitere Anlaufstellen im Quartier…) (2) Darüber hinaus werden zielgruppenspezifische Informationsformate durchgeführt, um die Bewohnerschaft aktiv zu erreichen ( bspw. Beteiligung an Festen und Aktionstagen). (3) Die HEAG mobilo unterstützt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Organisation von Bewohnerveranstaltungen und Beteiligungsformaten. (4) Kommunikationsmittel (z. B. Flyer, Plakate , Präsentationen… ) werden im Corporate Design des Mobilitätsmanagements der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestaltet. (5) Das Nähere wird im Betreibervertrag (Vgl. § 4 Abs. 3) geregelt. - 6 - 3. Abschnitt: Aufgabenverteilung § 7 Allgemeine Aufgabenverteilung (1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bleibt für die strategische Steuerung, Vorgaben und politische Beschlüsse zuständig. (2) Die HEAG mobilo übernimmt die Regieaufgaben nach § 4 Abs. (2) sowie die Umsetzung der Mobilitätsmana gementaufgaben auf Quartiersebene nach § 4 Abs. (3). (3) Die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der Mobilitätsmanagementaufgaben wird in den jeweiligen Betreiberverträgen (§ 4 Abs. (3)) geregelt. § 8 Unterstützung bei städtischen Aufgaben (1) Die HEAG mobilo unterstützt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen wie Stellplatzmanagementsystemen, Mobilitätsförderprogrammen oder integrierten Verkehrsplanungen für die Quartiere. (2) Die HEAG mobilo kann hierfür nach Abspra che auch im Namen und Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig werden. 4. Abschnitt: Finanzierung § 9 Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen (1) Die Finanzierung der Aufgaben, welche die HEAG mobilo übernimmt, erfolgt auf Basis der Aufwandsdeckung, gemäß § 10 der allgemeinen Aufgabenübertragungsregelung. (2) Ausgenommen davon sind alle in dieser Anlage definierten Aufgaben gemäß § 4 Abs. (3). Der konkrete Finanzierungsrahmen hierfür wird für jedes Quartier separat im Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingestellt und in den jeweiligen Betreiberverträgen geregelt.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0123
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.03.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00