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2026/0123

Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung"

Magistratsvorlage 25.03.2026

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.04.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0123 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:  -/- 
Kostenträger:  5470-22 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen HEAG 
mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage 
"Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklu ng" 
 
Vorlage vom: 25.03.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Regelungen zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH werden um die Anlage 
„Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ erweitert und deren Vereinbarung wird 
zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Anlage Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.03.2026 
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenv ersammlung vom 30.09.2021 wurde der 
Magistratsvorlage 2021/0267  zugestimmt, in der die Verwaltung beauftragt wurde, 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der integrierten Mobilitätsverwaltung und deren 
Beauftragung bei der HEAG mobilo  zu erarbeiten. Die Maßnahme n wurden in 7 
Handlungsfeldern beschrieben.  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 wurde der 
Magistratsvorlage 2022/0297  zugestimmt, in der die Übertragung der Aufgaben eines 
integrierten Mobilitätsdienstleis ters an die HEAG mobilo G mbH zunächst grundsätzlich 
geregelt wurden (folg. Aufgabenübertragung). Die Änderungen des Gesellschaftervertrags der 
HEAG mobilo GmbH wurden notariell am 23.12.2025 beurkundet. Damit sind die in der MV 
2022/0297 beschlossenen gesellschaftsrechtlichen Anfo rderungen erfüllt. Die 
Aufgabenübertragung kann also nach Unterzeichnung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft 
treten. 
 
Die einzelnen Handlungsfeldern werden nun sukzessive als Anlagen zur Aufgabenübertragung 
erarbeitet und in den Magistrat eingebracht.  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2023 wurde der MV 2023/0161 
zugestimmt, in der als 1. Anlage das Handlungsfeld der Ausweitung des Carsharing Angebots 
im öffentlichen Raum geregelt wird.  
 
Die nun vorliegende 2. Anlage regelt das Handlun gsfeld „Mobilitätsmanagement 
Quartiersentwicklung“.  
 
Handlungsfeld Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung  
 
In den städtebaulichen Verträgen „Lincoln Siedlung 15.12.2015“ und „Ludwigshöhviertel  
25.05.2020“ hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, ein Mobilitätskonzept 
umzusetzen. Dieses Konzept beinhaltet, ein Mobilitätsmanagement zu betreiben, um 
Bewohnende, Bauherren und Planende gleichermaßen bei der Nutzung des multimodalen 
Angebots zu unterstützen. Ziel ist es, die Anzahl privater PKW von der zunehmenden 
Bevölkerung zu entkoppeln. Das Mobilitätskonzept sieht  hierfür u. a. einen reduzierten 
Stellplatzschlüssel, ein konsequentes  Parkraummanagement und schließlich  die 
Bereitstellung von Mobilitätsalternativen zum eigenen PKW vor. 
 
Die hier gegenständliche Anlage „Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ ist in die 
folgenden vier Abschnitte unterteilt:  
• Abschnitt 1: Allgemeines  
• Abschnitt 2: Ausgestaltung des Mobili tätsmanagements  
• Abschnitt 3: Aufgabenverteilung  
• Abschnitt 4: Finanzierung  
 
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben zur Aufgabenübertragung, zur 
Weiterentwicklung und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen des 
Mobilitätsmanagements aufgeführt.  
 
Im zweiten Abschnitt sind detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des 
Mobilitätsmanagements enthalten.

- 4 - 
Diese umfassen sowohl Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung, den Betrieb von 
Mobilitätszentralen als auch die Mobilitätsberatung und –information.  
 
Im dritten Abschnitt erfolgt eine Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen  
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Neben  der allgemeinen Aufgabenverteilung sind hier auch die 
Unterstützungsbedarfe b ei städtischen Aufgaben benannt.  
 
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Finanzierung, zu ggf. anfallenden  
Ausgleichsleistungen und Vergütungen getroffen.   
 
Für die Jahre 2025/2026 sind die Kosten für ergänzende Tätigkeiten des 
Mobilitätsmanagement s (unabhängig von Mobilitätsberatung und Betrieb der 
Mobilitätszentrale) der Anlage der MV 2025/0299 zu entnehmen. Für den Zeitraum ab 2027 
wird ein neuer Betreibervertrag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Anfallende Kosten 
der für die HEAG mobilo G mbH in der Anlage „Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung “ 
beschriebenen Aufgaben  sind über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510, 
Sachkonto 7123000  etatisiert und wurden in der Stadtverordneten versammlung vom 
20.10.2022 beschlossen  (Magistratsvorlage 2022/0297).   
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenberg    Paul Georg Wandrey  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadtrat

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.04.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0123 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
132 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:  -/- 
Kostenträger:  5470-22 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen HEAG 
mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage 
"Mobilitätsmanagement Quartiers entwicklung" 
 
Vorlage vom: 25.03.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Regelungen zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH werden um die Anlage 
„Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ erweitert und deren Vereinbarung wird 
zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Anlage Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 29.04.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.03.2026  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenv ersammlung vom 30.09.2021 wurde der 
Magistratsvorlage 2021/0267  zugestimmt, in der die Verwaltung beauftragt wurde, 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der integrierten Mobilitätsverwaltung und deren 
Beauftragung bei der HEAG mobilo  zu erarbeiten. Die Maßnahmen wurden in 7 
Handlungsfeldern beschrieben.  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 wurde der 
Magistratsvorlage 2022/0297  zugestimmt, in der die Übertragung der Aufgaben eines 
integrierten Mobilitätsdienstleis ters an die HEAG mobilo GmbH zunächst grundsätzlich 
geregelt wurden (folg. Aufgabenü bertragung). Die Änderungen des Gesellschaftervertrags der 
HEAG mobilo GmbH wurden notariell am 23.12.2025 beurkundet. Damit sind die in der MV 
2022/0297 beschlossenen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die 
Aufgabenübertragung kann also nach U nterzeichnung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft 
treten. 
 
Die einzelnen Handlungsfeldern werden nun sukzessive als Anlagen zur Aufgabenübertragung 
erarbeitet und in den Magistrat eingebracht.  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2023 w urde der MV 2023/0161 
zugestimmt, in der als 1. Anlage das Handlungsfeld der Ausweitung des Carsharing Angebots 
im öffentlichen Raum geregelt wird.  
 
Die nun vorliegende 2. Anlage regelt das Handlungsfeld „Mobilitätsmanagement 
Quartiersentwicklung“.  
 
Handlungsfeld Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung  
 
In den städtebaulichen Verträgen „Lincoln Siedlung 15.12.2015“ und „Ludwigshöhviertel 
25.05.2020“ hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, ein Mobilitätskonzept 
umzusetzen. Dieses Konz ept beinhaltet, ein Mobilitätsmanagement zu betreiben, um 
Bewohnende, Bauherren und Planende gleichermaßen bei der Nutzung des multimodalen 
Angebots zu unterstützen. Ziel ist es, die Anzahl privater PKW von der zunehmenden 
Bevölkerung zu entkoppeln. Das Mo bilitätskonzept sieht  hierfür u. a. einen reduzierten 
Stellplatzschlüssel, ein konsequentes  Parkraummanagement und schließlich  die 
Bereitstellung von Mobilitätsalternativen zum eigenen PKW vor. 
 
Die hier gegenständliche Anlage „Mobilitätsmanagement Quartie rsentwicklung“ ist in die 
folgenden vier Abschnitte unterteilt:  
• Abschnitt 1: Allgemeines  
• Abschnitt 2: Ausgestaltung des Mobilitätsmanagements  
• Abschnitt 3: Aufgabenverteilung  
• Abschnitt 4: Finanzierung  
 
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben zur Aufgabe nübertragung, zur 
Weiterentwicklung und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen des 
Mobilitätsmanagements aufgeführt.  
 
Im zweiten Abschnitt sind detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des 
Mobilitätsmanagements enthalten.

Diese umfassen sowohl Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung, den Betrieb von 
Mobilitätszentralen als auch die Mobilitätsberatung und –information.  
 
Im dritten Abschnitt erfolgt eine Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen  
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Neben  der allgemeinen Aufgabenverteilung sind hier auch die 
Unterstützungsbedarfe bei städtischen Aufgaben benannt.  
 
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Finanzierung, zu ggf. anfallenden  
Ausgleichsleist ungen und Vergütungen getroffen.   
 
Für die Jahre 2025/2026 sind die Kosten für ergänzende Tätigkeiten des 
Mobilitätsmanagements (unabhängig von Mobilitätsberatung und Betrieb der 
Mobilitätszentrale) der Anlage der MV 2025/0299 zu entnehmen. Für den Zeitrau m ab 2027 
wird ein neuer Betreibervertrag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Anfallende Kosten 
der für die HEAG mobilo GmbH in der Anlage „Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung “ 
beschriebenen Aufgaben  sind über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510, 
Sachkonto 7123000  etatisiert und wurden in der Stadtverordneten versammlung vom 
20.10.2022 beschlossen  (Magistratsvorlage 2022/0297).   
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenber g   Paul Georg Wandrey  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadtrat

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Anlage 
„Mobilitätsmanagement Quartiersentwicklung“ 
zur 
Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH 
Inhaltsverzeichnis 
1. Abschnitt: Allgemeines ............................................................................................................... - 2 - 
§ 1 Aufgabenübertragung ........................................................................................................... - 2 - 
§ 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung .............................................................................. - 2 - 
§ 3 Ziele des Mobilitätsmanagements ....................................................................................... - 2 - 
2. Abschnitt: Ausgestaltung des Mobilitätsmanagements ........................................................... - 4 - 
§ 4 Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung .............................................................................. - 4 - 
§ 5 Betrieb von Mobilitätszentralen .......................................................................................... - 4 - 
§ 6 Mobilitätsberatung und -information .................................................................................. - 5 - 
3. Abschnitt: Aufgabenverteilung .................................................................................................. - 6 - 
§ 7 Allgemeine Aufgabenverteilung ........................................................................................... - 6 - 
§ 8 Unterstützung bei städtischen Aufgaben............................................................................. - 6 - 
4. Abschnitt: Finanzierung .............................................................................................................. - 6 -

- 2 - 
 
1. Abschnitt: Allgemeines 
 
§ 1 Aufgabenübertragung 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überträgt der HEAG mobilo die Wahrnehmung von 
den in dieser Anlage näher bezeichneten  Aufgaben im Bereich des 
Mobilitätsmanagements für bestehende und künftige städtische 
Quartiersentwicklungen, die über den klassischen ÖPNV hinausgehen.  Diese 
Aufgabenübertragung erfolgt neben dieser Anlage unter Bezugnahme auf die  
Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters 
(Aufgabenübertragungsregelung) und der dort genannten Grundsätze (§ 2 Abs. 2). 
 
(2) Aufgabe der HEAG mobilo ist es, für die se Quartiere ein quartiersspezifisches 
Mobilitätsmanagement zu konzipieren, etablieren und fortlaufend zu betreiben. Dazu 
zählt auch die Koordination und Weiterentwicklung der bestehenden 
Mobilitätszentrale, welche die Lincoln -Siedlung und das Ludwigshöhviertel  (LHV) 
bedient. 
 
(3) Als Quartiersentwicklung im Sinn e dieser Anlage gelten städtebauliche 
Entwicklungsprojekte innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, bei denen eine 
eigenständige Quartiersentwicklung mit einem integrierten Mobilitätskonzept 
vorgesehen ist. Hierzu zählen insbesondere Neubauquartiere, Ko nversionsflächen 
und umfassende städtebauliche Nachverdichtungen, die von der Stadt offiziell als 
eigenständige Quartiersentwicklungen eingestuft werden.  Nicht unter den Begriff 
fallen einzelne, kleinere Bauprojekte ohne gesonderte Mobilitätskonzepte. 
 
(4) Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach dieser Anlage sowie den 
ergänzenden Betreiberverträgen zu den einzelnen Quartieren  (vgl. § 4 Abs. (3)) .  
Soweit keine Regelung getroffen ist, gilt § 2 der Aufgabenübertragungsregelung. 
 
 
§ 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung 
Diese Anlage kann von der HEAG mobilo mit Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weiterentwickelt und fortgeschrieben werden. Die Zuständigkeitsregelungen  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie etwaige Erfordernisse für Beschlüsse  der Gremien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt o. ä. bleiben unberührt. 
 
§ 3 Ziele des Mobilitätsmanagements 
(1) Ziel des Mobilitätsmanagements ist es, die Bewohnerschaft neuer und bestehender 
Wohnquartiere aktiv bei der Nutzung multimodaler Mobilitätsalternative n zu

- 3 - 
 
unterstützen. Dadurch soll eine nachhaltige, integrierte und quartiersangepasste 
Mobilität gefördert werden. 
 
(2) Die Notwendigkeit, einen eigenen Pkw zu besitzen, soll durch ein attraktives, 
abgestimmtes Mobilitätsangebot verringert werden. Im Zentrum st eht dabei die 
Stärkung des Umweltverbundes, bestehend aus ÖPNV, Rad - und Fußverkehr sowie 
Sharing-Angeboten. 
 
(3) Das Mobilitätsmanagement fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Bewohnerschaft 
sowie für Akteure, die im Quartier tätig sind – darunter Bauträ ger, Planungsbüros, 
soziale Einrichtungen und weitere Stakeholder. Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen 
zu entwickeln und umzusetzen, die eine ressourcenschonende und alltagsnahe 
Mobilität ermöglichen. 
 
(4) Durch bedarfsgerechte Beratung und Kommunikation soll ein e umweltfreundliche, 
kosteneffiziente und sozial gerechte Mobilität im Quartier gestärkt werden. Dies 
trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bei und fördert 
Flächeneinsparung, Verkehrsberuhigung sowie die Aufenthalts- und Lebensqualität 
im Quartier. 
 
(5) Ein wesentliches Element des Mobilitätsmanagements ist die Präsenz von 
Mobilitätsberaterinnen und -beratern vor Ort. Sie stehen den Bewohnenden 
persönlich zur Verfügung, motivieren zur Nutzung der angebotenen Alternativen und 
begleiten insbe sondere die erste Nutzungserfahrung aktiv. Ihre kontinuierliche 
Präsenz ist entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen und die Verankerung 
nachhaltiger Mobilität im Alltag der Menschen.

- 4 - 
 
2. Abschnitt: Ausgestaltung des Mobilitätsmanagements 
 
§ 4 Eckpunkte der Aufgabenwahrnehmung 
(1) Das Mobilitätsmanagement richtet sich an den Bedarfen der jeweiligen Quartiere aus 
und soll als zentrale Anlauf -, Beratungs - und Koordinationsschnittstelle für 
Bewohnerinnen und Bewohner, Akteure und städtische Stellen wirken. 
 
(2) Die HEAG mobilo übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: 
 
 Konzeption passgenauer Informations- und Beratungsformate sowie 
Materialien zu multimodalen Mobilitätsangeboten (bestehende und neue) für 
Endkundschaft und Multiplikatoren. 
 Unterstützung der Wissenschaf tsstadt Darmstadt bei der Konzeption und 
Organisation der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu 
Mobilitätskonzepten.  
 Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt  bei der Planung und 
Organisation der zentralen Stellplatzvergabe nach sozialverträglic hen 
Kriterien. 
 Aufbau und Pflege von Netzwerken mit Akteuren in den Stadteilen  sowie 
Integration in Arbeitskreise und Gremien. 
 Erfassung von Problemen im laufenden Mobilitätsangebot  und Formulierung 
von Handlungsempfehlungen. 
 
(3) In einzelnen Quartieren übernimmt die HEAG mobilo je nach quartiersspezifischem 
Bedarf auch folgende Aufgaben:  
Durchführung von Informations - und Beratungsformaten, Kommunikations - und 
Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungsarbeit vor Ort,  Stellplatzvergabe sowie 
ergänzenden Services rund um das Thema Mobilität (z.B. Führerscheinvalidierungen)  
- auch in Mobilitätszentralen vor Ort.  Hierfür ist jeweils ein separater 
Betreibervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt und der HEAG mobilo 
abzuschließen. 
 
§ 5 Betrieb von Mobilitätszentralen  
(1) In g eeigneten Quartieren betreibt die HEAG mobilo Mobilitätszentralen oder  bietet 
alternative mobile Informations- und Beratungsformate an. 
 
(2) Die Mobilitätszentralen können dabei zusätzlich auch Aufgaben als ÖPNV -
Vertriebsstellen übernehmen.  
 
(3) Die Öffnungszeite n der Mobilitätszentralen werden flexibel an die Nachfrage 
angepasst, sollen aber eine regelmäßige Erreichbarkeit sicherstellen.

- 5 - 
 
(4) Das Nähere wird im Betreibervertrag (Vgl. § 4 Abs. 3) geregelt. 
 
§ 6 Mobilitätsberatung und -information 
(1)  Die HEAG mobilo biet et für Bewohnende der Quartiere Lincoln , Ludwigshöhviertel 
und ggfs. zukünftig ausgewählte Quartiere als zentrale Anlaufstelle folgende 
Leistungen vor Ort an: 
 Information zum Mobilitätskonzept und den Mobilitätsalternativen 
 Individuelle Mobilitätsberatung  
 Zielgerichtete Verweise und ggfs. Lotsenfunktion der Kundschaft  
(z.B. an Stellplatzeigentümer, weitere Anlaufstellen im Quartier…) 
 
(2) Darüber hinaus werden zielgruppenspezifische Informationsformate  durchgeführt, 
um die Bewohnerschaft aktiv zu erreichen ( bspw. Beteiligung an Festen und 
Aktionstagen).  
 
(3) Die HEAG mobilo unterstützt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Organisation 
von Bewohnerveranstaltungen und Beteiligungsformaten. 
 
(4) Kommunikationsmittel (z. B. Flyer, Plakate , Präsentationen… ) werden im Corporate 
Design des Mobilitätsmanagements der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestaltet. 
 
(5) Das Nähere wird im Betreibervertrag (Vgl. § 4 Abs. 3) geregelt.

- 6 - 
 
3. Abschnitt: Aufgabenverteilung 
 
§ 7 Allgemeine Aufgabenverteilung 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bleibt für die strategische Steuerung, Vorgaben 
und politische Beschlüsse zuständig. 
 
(2) Die HEAG mobilo übernimmt die  Regieaufgaben nach § 4 Abs. (2) sowie die  
Umsetzung der Mobilitätsmana gementaufgaben auf Quartiersebene  nach § 4 Abs. 
(3).  
 
(3) Die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der Mobilitätsmanagementaufgaben 
wird in den jeweiligen Betreiberverträgen (§ 4 Abs. (3)) geregelt. 
§ 8 Unterstützung bei städtischen Aufgaben 
(1) Die HEAG mobilo unterstützt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Vorbereitung 
und Durchführung von Maßnahmen wie Stellplatzmanagementsystemen, 
Mobilitätsförderprogrammen oder integrierten Verkehrsplanungen für die Quartiere. 
 
(2) Die HEAG mobilo kann hierfür nach Abspra che auch im Namen und Auftrag der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig werden. 
 
4. Abschnitt: Finanzierung 
 
§ 9 Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen 
(1) Die Finanzierung der Aufgaben, welche die HEAG mobilo übernimmt, erfolgt auf Basis 
der Aufwandsdeckung, gemäß § 10 der allgemeinen Aufgabenübertragungsregelung. 
 
(2) Ausgenommen davon sind alle in dieser Anlage definierten Aufgaben gemäß § 4 Abs. 
(3). Der konkrete Finanzierungsrahmen hierfür wird für jedes Quartier separat im 
Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingestellt und in den jeweiligen  
Betreiberverträgen geregelt.

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0123
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.03.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00