Sicherung, Weiterentwicklung und Neuaufstellung des Literaturfestivals "lit.COLOGNE"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0589/2021 vom 24.03.2021
Stand: Am 27.04.2021 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 02.03.2021 0589/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 Sicherung, Weiterentwicklung und Neuaufstellung des Literaturfestivals "lit.COLOGNE" Mit Vorlage 3398/2020 hat die Verwaltung den Ausschuss Kunst und Kultur über aktuelle Maßnah- men zur Sicherung, Weiterentwicklung und Neuaufstellung des Literaturfestivals „lit.COLOGNE“ in- formiert. In diesem Zusammenhang stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Wie und in welchem Umfang ist sichergestellt, dass die schon in 2020 zur Verfügung gestell- ten Mittel auch –wie im KUK damals empfohlen- den in 2020 beteiligten lokalen Veranstal- tungsorten zur Verfügung gestellt werden, um dort angefallene Ausfälle in 2020 auszuglei- chen? 2. Wie ist die Formulierung auf Seite 2 zu verstehen: „Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Veranstaltungen ab 2021 ist eine Projektförderung jedoch unerlässlich?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1 In der Kalkulation des das Jahr 2020 betreffenden Förderantrages waren 12.000 € als sofortige erste Rate (Reservierung/Vorabzahlung) zur Unterstützung der langjährigen lokalen Spielstätten Partner veranschlagt. Diese Mittel wurden durch die Veranstalterin, Fa. litissimo gGmbH, in 2020 fast voll- ständig ausgezahlt. Zu Frage 2 Das Wort „ab“ auf Seite zwei der o. g. Vorlage bezog sich grundsätzlich auf die Sicherung und Wei- terentwicklung des Literaturfestivals und nicht auf den Zeitraum einer möglichen finanziellen Förde- rung. Zur Sicherung der Veranstaltung ist gemäß Ratsauftrag im Jahr 2021 eine Projektförderung unerlässlich. Hiermit ist das Ziel verbunden, eine tragfähige Grundlage für eine Weiterentwick- lung bzw. Neukonzeption auch über das Jahr 2021 hinaus ermöglichen zu können. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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27.04.2021
TOP 10.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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