0130/2023
Beschlussfassung zu dem Antrag AN/2289/2022 aus der Sitzung am 06.12.2022
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Anlage 1 Dringlichkeitsantrag AN/2289/2022
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Jörg Detjen An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.12.2022 AN/2289/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022 Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die antragsstellenden Fraktionen bitten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des RPA am 06.12.2022 zu setzen. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt ein exter- nes Rechtsgutachten zu der Fragestellung einholen soll, welche Entscheidungs- bzw. Mitwir- kungsrechte des Rates einerseits und der/ die Oberbürgermeister*in andererseits bei der Auswahl und Besetzung der Prüfer*innen eines Rechnungsprüfungsamtes und deren kon- kreter Funktion innerhalb des Amtes bestehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Rechnungsprüfungsamtes. Begründung: In Bezug auf das Verfahren zur Stellenbesetzung innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes bestehen Unstimmigkeiten. Zu klären ist, ob die Gemeindeordnung die Letztentscheidungs- befugnis in Bezug auf die Stellenbesetzung sowohl der Prüfer*innen als auch der Ebene der Amtsleitung dem Rat oder der Oberbürgermeisterin zuweist und inwieweit Beteiligungsrechte des jeweils anderen Organs im Verfahren bestehen. Das Gutachten soll extern vergeben werden, um ein objektives Prüfergebnis zu erhalten und die aufgetretenen Fragestellungen einer endgültigen rechtlichen Klärung zuzuführen. Begründung der Dringlichkeit: Ein Rechtsgutachten muss umgehend erstellt werden, um die Rechnungsprüfungsordnung (RPO) Anfang nächsten Jahres verabschieden zu können. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer, Grüne-Fraktionsgeschäfts- führer gez. Niklas Kienitz, CDU-Fraktionsgeschäfts- führer gez. Mike Homann, SPD-Fraktionsgeschäftsfüh- rer gez. Michael Weisenstein, LINKE-Fraktionsgeschäfts- führer gez.Lucas Sickmöller, Volt-Fraktionsgeschäftsfüh- rer
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0130/2023 Freigabedatum 20.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussfassung zu dem Antrag AN/2289/2022 aus der Sitzung am 06.12.2022 Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Gremium Datum Beschluss: I. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln zur Kenntnis und hebt daher den in der Sitzung am 06.12.2022 unter dem Ta- gesordnungspunkt 3.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE und Volt betreffend „Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA“ AN/2289/2022 gefassten Beschluss aus formalen Gründen auf. Zusätzliche Beschlussoption: II. Der Rechnungsprüfungsausschuss nutzt die von der Kommunalaufsicht bei der Be- zirksregierung angebotene Möglichkeit zur Klärung rechtlicher Fragen und bittet die Verwaltung, folgende Fragestellung mit der Kommunalaufsicht abzustimmen: [nach Beratung zu formulierende Fragestellung]. Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu I. Zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.12.2022 wurde am Sitzungstag kurz- fristig ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von fünf Fraktionen eingereicht (siehe Anlage 1, AN/2289/2022). Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig beschlos- sen, diesen Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufzunehmen: 3.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE und Volt betreffend „Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA“ AN/2289/2022 Der Antrag in der Sitzung wurde bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion einstimmig beschlos- sen (siehe Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift). Nach § 48 Abs. 1 Satz 5 Gemeindeordnung NRW ist eine Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung bei Angelegenheiten zulässig, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind. Das ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgescho- 3 ben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht wer- den können. Das ist beispielsweise der Fall bei fristgebundenen Entscheidungen, bei denen eine Beschlussfassung in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung selbst mit verkürzter Ladungsfrist zu spät käme. Der Antrag AN/2289/2022 enthält folgende Begründung zur Dringlichkeit: „Ein Rechtsgutach- ten muss umgehend erstellt werden, um die Rechnungsprüfungsordnung (RPO) Anfang nächsten Jahres verabschieden zu können.“ Welche Nachteile durch ein Abwarten entstehen würden, wird nicht ausgeführt. In der Begründung der Dringlichkeit des Antrags wird die Möglichkeit der Einberufung einer Sondersitzung im Dezember/Januar nicht erörtert. Entsprechend wird nicht dargelegt, ob eine Entscheidung in einer solchen Sondersitzung ausreichend gewesen wäre. Somit sind die zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegte Dringlichkeitsbegründung und die daraufhin vorge- nommene Erweiterung der Tagesordnung mit der antragsgemäßen Beschlussfassung bereits aus formalen Gründen angreifbar. Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln hat darauf hingewiesen, dass eine Dringlichkeit im vorliegenden Fall nicht erkennbar ist und der Beschluss daher rechtswidrig sei. Daher legt die Oberbürgermeisterin dem Rechnungsprüfungsausschuss diese Vorlage zur Aufhebung des gefassten Beschlusses vor (Ziffer I. des Beschlussvorschlags). Zu II. In der Begründung des Dringlichkeitsantrags AN/2289/2022 wird auf Unstimmigkeiten in Be- zug auf das Verfahren zur Stellenbesetzung innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes hinge- wiesen. Durch das zu beauftragende Gutachten solle geklärt werden, ob das Letztentschei- dungsrecht zur Stellenbesetzung sowohl der Prüfer*innen als auch der Ebene der Amtsleitung dem Rat oder der Oberbürgermeisterin zugewiesen ist und inwieweit Beteiligungsrechte des jeweils anderen Organs im Verfahren bestehen. Das Gutachten soll extern vergeben werden, um ein objektives Prüfergebnis zu erhalten und die aufgetretenen Fragestellungen einer endgültigen rechtlichen Klärung zuzuführen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Rahmen seiner Beratungen verschiedene Ände- rungen zum Entwurf der Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung beschlossen (s. Vorla- ge 2694/2022, Anlage 5). Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Änderungsvorschlä- gen wurde zuvor mit der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung abgestimmt (s. Anlage 6 zur Beschlussvorlage 2694/2022). Die Bezirksregierung Köln hat ihre für die Stadt maßgebliche Einschätzung erneut bestätigt und darauf hingewiesen, dass daher ein externes Rechtsgutachten nicht geeignet sei, eine „endgültige rechtliche Klärung“ dieser Fragen herbeizuführen. Nach der Gemeindeordnung NRW obliege dem Rat die Bestellung und Abberufung der Lei- tung und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung, §§ 41 Abs. 1 S. 2 lit. r), 101 Abs. 4 S. 1 GO NRW. Dies umfasst nach Auffassung der Bezirksregierung nicht die stellvertretende Lei- tung. Gleichzeitig hat die Bezirksregierung in dieser Sache ausdrücklich eine schriftliche Abstim- mung zu möglichen Fragen bzw. von den Mitgliedern des Rates gesehenen Unstimmigkeiten auch unter Einbeziehung der obersten Kommunalaufsicht angeboten. Diese Vorgehensweise erscheint auch aus Sicht der Verwaltung zielführend. Dazu sollten die konkreten Rechtsfragen vom Ausschuss formuliert werden, damit diese zur Abstimmung an die Kommunalaufsicht übermittelt werden können (Ziffer II. des Beschlussvorschlags). Anlagen: - Anlage 1: Dringlichkeitsantrag AN/2289/2022 - Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.12.2022
Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.12.2022
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Naiga Ngawanzu Telefon: (0221) 221 22928 Fax: (0221) 221 25501 E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt-koeln.de Datum: 04.01.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.12.2022 öffentlich 3.1 Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA AN/2289/2022 Der Rechnungsprüfungsausschuss wolle ein Rechtsgutachten zur Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Köln (RPO) durch das Rechnungsprüfungsamt in Auftrag geben lassen, um sachlich klären zu lassen, wie die Rechnungsprüfungs- ordnung zukünftig rechtskonform formuliert werden könne, begründet Jörg Detjen den gemeinsamen Antrag von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der CDU-Fraktion der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE sowie der Volt-Fraktion. Die diesbezügliche Vorlage 2694/2022, die der Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 08.11.2022 unter TOP 5.1 mit zwei Änderungsanträgen beschlossen habe, wurde in der Ratssitzung zurückgestellt, da Oberbürgermeisterin Henriette Reker zwei Punkte der Änderungsanträge als nicht rechtskonform bewertet habe. Der Feststellung von Prof. Dr. Dörte Diemert, dass auch 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen objektive Prüfergebnisse ermittle, möchte Stefanie Ruffen bei- pflichten. Stefanie Ruffen erkundigt sich, ob Prof. Dr. Dörte Diemert das Rechtsgutachten sinn- voll findet, obwohl die Stadt Köln bei 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen fähige Juristen beschäftigt habe, die dafür zuständig seien. Jörg Detjen ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass ein Rechtsgutachten der sachlichen Klärung divergierender Auffassungen und einer Abwägung von verschie- denen Interessen der Verwaltung und des Rechnungsprüfungsamtes dienen könne. Prof. Dr. Dörte Diemert sei in die Vorgänge nicht unmittelbar eingebunden gewesen. Zu berücksichtigen sei, dass teilweise eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht stattgefunden habe. Prof. Dr. Dörte Diemert stelle in Frage, ob ein zusätzliches Rechtsgutachten zu einer vorliegenden Stellungnahme der Aufsichtsbehörde der Stadt Köln sinnvoll sei. Bei unterschiedlichen Rechtsauslegungen sei die Auffassung der Aufsichtsbehörde entscheidend. Die Beauftragung eines Rechtsgutachtens aufgrund eines Beschlusses des Rech- nungsprüfungsausschusses sei, laut Prof. Dr. Dörte Diemert, möglich. Der Umgang mit den Ergebnissen sei zu klären. Nach den internen Regularien erfolge die Beauftragung von Rechtsgutachten zentral über 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen in einer neutralen, ergebnisoffe- nen Vergabe. Das Rechnungsprüfungsamt könne sich für die Beauftragung an 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen wenden. Stefanie Ruffen entnehme den Ausführungen, dass bereits eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde, die bei Unsicherheiten zu entscheiden habe, vorliege und ein Rechtsgutachten daher nicht notwendig sei. Die Frage von Stefanie Ruffen ob ein Rechtsgutachten bis Anfang 2023 bei der Vergabe über eine zentrale Stelle eingeholt werden könne, um die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung entsprechend der Dringlichkeitsbegründung Anfang nächsten Jahres verabschieden zu können, wird von der Verwaltung bejaht. Hans Schwanitz erläutert, dass die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung be- reits einstimmig vom Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen wurde, in Überein- stimmung mit der Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes. Die Meinung unterscheide sich gegenüber der Position der Kommunalaufsicht, die sich die Zentralverwaltung zu Eigen gemacht habe. Da die Rechnungsprüfungsord- nung ein essenzielles Instrument sei, zu deren Neufassung unterschiedliche Rechts- positionen bestünden, bedürfe es des Rechtsgutachtens. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt ein externes Rechtsgutachten zu der Fragestellung einholen soll, welche Entscheidungs- bzw. Mitwirkungsrechte des Rates einerseits und der/die Oberbürgermeister*in ande- rerseits bei der Auswahl und Besetzung der Prüfer*innen eines Rechnungsprüfungs- amtes und deren konkreter Funktion innerhalb des Amtes bestehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Rechnungsprüfungsamtes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion der Freien Demokratischen Partei (FDP) zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0130/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.01.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 12:05