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0130/2023

Beschlussfassung zu dem Antrag AN/2289/2022 aus der Sitzung am 06.12.2022

Beschlussvorlage Ausschuss 20.01.2023

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 07.02.2023, TOP 6.7

Anlage 1 Dringlichkeitsantrag AN/2289/2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.12.2022

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Anlage 1 Dringlichkeitsantrag AN/2289/2022

2373 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt 
 
 
An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 
Herrn Jörg Detjen 
 
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.12.2022 
 
AN/2289/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022 
 
Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
die antragsstellenden Fraktionen bitten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des 
RPA am 06.12.2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt ein exter-
nes Rechtsgutachten zu der Fragestellung einholen soll, welche Entscheidungs- bzw. Mitwir-
kungsrechte des Rates einerseits und der/ die Oberbürgermeister*in andererseits bei der 
Auswahl und Besetzung der Prüfer*innen eines Rechnungsprüfungsamtes und deren kon-
kreter Funktion innerhalb des Amtes bestehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des 
Rechnungsprüfungsamtes. 
 
Begründung:  
In Bezug auf das Verfahren zur Stellenbesetzung innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes 
bestehen Unstimmigkeiten. Zu klären ist, ob die Gemeindeordnung die Letztentscheidungs-
befugnis in Bezug auf die Stellenbesetzung sowohl der Prüfer*innen als auch der Ebene der 
Amtsleitung dem Rat oder der Oberbürgermeisterin zuweist und inwieweit Beteiligungsrechte 
des jeweils anderen Organs im Verfahren bestehen.  
Das Gutachten soll extern vergeben werden, um ein objektives Prüfergebnis zu erhalten und 
die aufgetretenen Fragestellungen einer endgültigen rechtlichen Klärung zuzuführen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Ein Rechtsgutachten muss umgehend erstellt werden, um die Rechnungsprüfungsordnung 
(RPO) Anfang nächsten Jahres verabschieden zu können.

- 2 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer, 
Grüne-Fraktionsgeschäfts-
führer 
 
gez. Niklas Kienitz, 
CDU-Fraktionsgeschäfts-
führer 
gez. Mike Homann, 
SPD-Fraktionsgeschäftsfüh-
rer 
gez. Michael Weisenstein, 
LINKE-Fraktionsgeschäfts-
führer 
gez.Lucas Sickmöller, 
Volt-Fraktionsgeschäftsfüh-
rer

Beschlussvorlage Ausschuss

6732 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0130/2023 
Freigabedatum 
 20.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussfassung zu dem Antrag AN/2289/2022 aus der Sitzung am 06.12.2022  
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Rechtsauffassung der Bezirksregierung 
Köln zur Kenntnis und hebt daher den in der Sitzung am 06.12.2022 unter dem Ta-
gesordnungspunkt 
 
3.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE 
LINKE und Volt betreffend „Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen 
des RPA“ 
   AN/2289/2022 
 
gefassten Beschluss aus formalen Gründen auf. 
 
 
Zusätzliche Beschlussoption: 
 
II. Der Rechnungsprüfungsausschuss nutzt die von der Kommunalaufsicht bei der Be-
zirksregierung angebotene Möglichkeit zur Klärung rechtlicher Fragen und bittet die 
Verwaltung, folgende Fragestellung mit der Kommunalaufsicht abzustimmen:  
 
[nach Beratung zu formulierende Fragestellung]. 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Zu I.  
Zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.12.2022 wurde am Sitzungstag kurz-
fristig ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von fünf Fraktionen eingereicht (siehe Anlage 1, 
AN/2289/2022). 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig beschlos-
sen, diesen Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufzunehmen: 
 
3.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE 
LINKE und Volt betreffend „Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen 
des RPA“ 
   AN/2289/2022 
 
Der Antrag in der Sitzung wurde bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion einstimmig beschlos-
sen (siehe Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift). 
 
Nach § 48 Abs. 1 Satz 5 Gemeindeordnung NRW ist eine Erweiterung der Tagesordnung in 
der Sitzung bei Angelegenheiten zulässig, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster 
Dringlichkeit sind. Das ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Entscheidung unter 
Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgescho-

3 
ben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht wer-
den können. Das ist beispielsweise der Fall bei fristgebundenen Entscheidungen, bei denen 
eine Beschlussfassung in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung selbst 
mit verkürzter Ladungsfrist zu spät käme. 
 
Der Antrag AN/2289/2022 enthält folgende Begründung zur Dringlichkeit: „Ein Rechtsgutach-
ten muss umgehend erstellt werden, um die Rechnungsprüfungsordnung (RPO) Anfang 
nächsten Jahres verabschieden zu können.“ Welche Nachteile durch ein Abwarten entstehen 
würden, wird nicht ausgeführt. 
 
In der Begründung der Dringlichkeit des Antrags wird die Möglichkeit der Einberufung einer 
Sondersitzung im Dezember/Januar nicht erörtert. Entsprechend wird nicht dargelegt, ob eine 
Entscheidung in einer solchen Sondersitzung ausreichend gewesen wäre.  Somit sind die zu 
diesem Tagesordnungspunkt vorgelegte Dringlichkeitsbegründung und die daraufhin vorge-
nommene Erweiterung der Tagesordnung mit der antragsgemäßen Beschlussfassung bereits 
aus formalen Gründen angreifbar. 
 
Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln hat darauf hingewiesen, dass eine 
Dringlichkeit im vorliegenden Fall nicht erkennbar ist und der Beschluss daher rechtswidrig 
sei.  
 
Daher legt die Oberbürgermeisterin dem Rechnungsprüfungsausschuss diese Vorlage zur 
Aufhebung des gefassten Beschlusses vor (Ziffer I. des Beschlussvorschlags). 
 
Zu II.  
In der Begründung des Dringlichkeitsantrags AN/2289/2022 wird auf Unstimmigkeiten in Be-
zug auf das Verfahren zur Stellenbesetzung innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes hinge-
wiesen. Durch das zu beauftragende Gutachten solle geklärt werden, ob das Letztentschei-
dungsrecht zur Stellenbesetzung sowohl der Prüfer*innen als auch der Ebene der Amtsleitung 
dem Rat oder der Oberbürgermeisterin zugewiesen ist und inwieweit Beteiligungsrechte des 
jeweils anderen Organs im Verfahren bestehen.  
Das Gutachten soll extern vergeben werden, um ein objektives Prüfergebnis zu erhalten und 
die aufgetretenen Fragestellungen einer endgültigen rechtlichen Klärung zuzuführen.  
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Rahmen seiner Beratungen verschiedene Ände-
rungen zum Entwurf der Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung beschlossen (s. Vorla-
ge 2694/2022, Anlage 5). Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Änderungsvorschlä-
gen wurde zuvor mit der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung abgestimmt (s. Anlage 6 
zur Beschlussvorlage 2694/2022).  
 
Die Bezirksregierung Köln hat ihre für die Stadt maßgebliche Einschätzung erneut bestätigt 
und darauf hingewiesen, dass daher ein externes Rechtsgutachten nicht geeignet sei, eine 
„endgültige rechtliche Klärung“ dieser Fragen herbeizuführen.  
 
Nach der Gemeindeordnung NRW obliege dem Rat die Bestellung und Abberufung der Lei-
tung und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung, §§ 41 Abs. 1 S. 2 lit. r), 101 Abs. 4 S. 1 
GO NRW. Dies umfasst nach Auffassung der Bezirksregierung nicht die stellvertretende Lei-
tung. 
 
Gleichzeitig hat die Bezirksregierung in dieser Sache ausdrücklich eine schriftliche Abstim-
mung zu möglichen Fragen bzw. von den Mitgliedern des Rates gesehenen Unstimmigkeiten 
auch unter Einbeziehung der obersten Kommunalaufsicht angeboten. Diese Vorgehensweise 
erscheint auch aus Sicht der Verwaltung zielführend. Dazu sollten die konkreten Rechtsfragen 
vom Ausschuss formuliert werden, damit diese zur Abstimmung an die Kommunalaufsicht 
übermittelt werden können (Ziffer II. des Beschlussvorschlags). 
 
Anlagen:  
- Anlage 1:  Dringlichkeitsantrag AN/2289/2022 
- Anlage 2:  Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 
vom 06.12.2022

Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.12.2022

4355 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss  
Naiga Ngawanzu 
Telefon:  (0221) 221 22928 
Fax:   (0221) 221 25501 
E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt-koeln.de  
Datum: 04.01.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses  vom 06.12.2022  
öffentlich 
3.1 Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA 
AN/2289/2022 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wolle ein Rechtsgutachten zur Neufassung der 
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Köln (RPO) durch das Rechnungsprüfungsamt 
in Auftrag geben lassen, um sachlich klären zu lassen, wie die Rechnungsprüfungs-
ordnung zukünftig rechtskonform formuliert werden könne, begründet Jörg Detjen den 
gemeinsamen Antrag von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der CDU-Fraktion 
der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE sowie der Volt-Fraktion. Die diesbezügliche 
Vorlage 2694/2022, die der Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 
08.11.2022 unter TOP 5.1 mit zwei Änderungsanträgen beschlossen habe, wurde in 
der Ratssitzung zurückgestellt, da Oberbürgermeisterin Henriette Reker zwei Punkte 
der Änderungsanträge als nicht rechtskonform bewertet habe. 
 
Der Feststellung von Prof. Dr. Dörte Diemert, dass auch 30/Amt für Recht, Vergabe 
und Versicherungen objektive Prüfergebnisse ermittle, möchte Stefanie Ruffen bei-
pflichten. 
 
Stefanie Ruffen erkundigt sich, ob Prof. Dr. Dörte Diemert das Rechtsgutachten sinn-
voll findet, obwohl die Stadt Köln bei 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 
fähige Juristen beschäftigt habe, die dafür zuständig seien. 
 
Jörg Detjen ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass ein Rechtsgutachten der 
sachlichen Klärung divergierender Auffassungen und einer Abwägung von verschie-
denen Interessen der Verwaltung und des Rechnungsprüfungsamtes dienen könne. 
 
Prof. Dr. Dörte Diemert sei in die Vorgänge nicht unmittelbar eingebunden gewesen. 
Zu berücksichtigen sei, dass teilweise eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht 
stattgefunden habe. Prof. Dr. Dörte Diemert stelle in Frage, ob ein zusätzliches 
Rechtsgutachten zu einer vorliegenden Stellungnahme der Aufsichtsbehörde der 
Stadt Köln sinnvoll sei. Bei unterschiedlichen Rechtsauslegungen sei die Auffassung 
der Aufsichtsbehörde entscheidend.

Die Beauftragung eines Rechtsgutachtens aufgrund eines Beschlusses des Rech-
nungsprüfungsausschusses sei, laut Prof. Dr. Dörte Diemert, möglich. Der Umgang 
mit den Ergebnissen sei zu klären. 
Nach den internen Regularien erfolge die Beauftragung von Rechtsgutachten zentral 
über 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen in einer neutralen, ergebnisoffe-
nen Vergabe. Das Rechnungsprüfungsamt könne sich für die Beauftragung an 30/Amt 
für Recht, Vergabe und Versicherungen wenden. 
 
Stefanie Ruffen entnehme den Ausführungen, dass bereits eine Entscheidung der 
Aufsichtsbehörde, die bei Unsicherheiten zu entscheiden habe, vorliege und ein 
Rechtsgutachten daher nicht notwendig sei.  
 
Die Frage von Stefanie Ruffen ob ein Rechtsgutachten bis Anfang 2023 bei der 
Vergabe über eine zentrale Stelle eingeholt werden könne, um die Neufassung der 
Rechnungsprüfungsordnung entsprechend der Dringlichkeitsbegründung Anfang 
nächsten Jahres verabschieden zu können, wird von der Verwaltung bejaht. 
 
Hans Schwanitz erläutert, dass die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung be-
reits einstimmig vom Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen wurde, in Überein-
stimmung mit der Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes. 
Die Meinung unterscheide sich gegenüber der Position der Kommunalaufsicht, die 
sich die Zentralverwaltung zu Eigen gemacht habe. Da die Rechnungsprüfungsord-
nung ein essenzielles Instrument sei, zu deren Neufassung unterschiedliche Rechts-
positionen bestünden, bedürfe es des Rechtsgutachtens. 
 
Beschluss: 
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt ein 
externes Rechtsgutachten zu der Fragestellung einholen soll, welche Entscheidungs- 
bzw. Mitwirkungsrechte des Rates einerseits und der/die Oberbürgermeister*in ande-
rerseits bei der Auswahl und Besetzung der Prüfer*innen eines Rechnungsprüfungs-
amtes und deren konkreter Funktion innerhalb des Amtes bestehen. Die Finanzierung 
erfolgt aus dem Budget des Rechnungsprüfungsamtes. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion der Freien Demokratischen Partei (FDP) 
zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

07.02.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0130/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.01.2023
Erstellt
11.01.2023 12:05