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2144/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach 24 GO NRW - Beseitigung von Schlaglöchern, Az.: 55/24

Mitteilung BV 15.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 5.1.1

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

865 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2144/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach 24 GO NRW - Beseitigung von Schlaglöchern, Az.: 
55/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1078 Zeichen

An:  
Cc: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 11.03.2024 
 
Sehr geehrte Frau   , 
  
  
es wird Ihnen wohl entgangen sein, dass ich Sie am 29.02.2024 per Mail gebeten habe, für  
die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal  eine  Antrag einzubringen, der die 
Verwaltung auffordert, umgehend die Winterschäden(Schlaglöcher) im Bereich der BV3 zu 
beseitigen. Es ist aus meiner Sicht nicht Aufgabe der Bürger*innen, die Stadt Köln auf die 
Straßenschäden hinzuweisen. 
Da Sie als CDU-Fraktionsvorsitzende, nach der mir vorliegenden Tagesordnung für die Sitzung 
am 11.03.2024 den Antrag nicht gestellt haben, wollen  Sie mir bitte die Gründe mitteilen,  
warum die CDU-Fraktion meinem Antrag/Anregung nicht gefolgt ist. 
  
Auf Grund dieser Tatsache, stelle ich hiermit gemäß § 24 GO NRW generell den Antrag, 
alle  
Winterschäden (Schlaglöcher) im gesamten Bereich der Stadt Köln umgehend zu 
beseitigen.  
  
  
  
  
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

2820 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn  
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 55/24 05.07.2024 
 
Beseitigung von Schlaglöchern 
Sehr geehrter Herr    , 
heute komme ich auf Ihre E-Mail vom 07.03.2024 zurück, die ich in „cc“ erhalten habe. 
Das Amt für Verkehrsmanagement kontrolliert das Kölner Straßennetz regelmäßig auf 
Schäden und arbeitet sukzessive an deren Beseitigung. Die Meldungen von Straßen-
schäden durch Bürger und Bürgerinnen tragen zu einer Beschleunigung der Beseiti-
gung der Straßenschäden bei. 
Die Möglichkeit der Meldung von Straßenschäden bei der eigens hierfür eingerichte-
ten Hotline 0221/221-38141 Schlagloch-Hotline sowie auf der Internetseite der Stadt 
Köln Sag's uns unter der Kategorie „Straßen-, Geh- und Radwegschäden“ wird von 
vielen Bürger und Bürgerinnen gerne genutzt.  
Auf der „Sag´s uns“ Internetseite erklärt das Amt für Verkehrsmanagement zu dem 
Verfahren Folgendes:  
„Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der 
rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unter-
schiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens. 
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt bezie-
hungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstand-
setzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. 
Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schön-
heitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermögli-
chen.“

Seite 2/2 
Zudem können Sie im Ratsinformationssystem unter Eingabe des Suchbegriffs 
„Schlaglöcher“ Vorlagen und Beschlüsse zu dieser Thematik einsehen SessionNet | 
Recherche (stadt-koeln.de) 
Einen jüngsten Beschluss finden Sie unter dem Link Beschluss und eine Beantwor-
tung einer Anfrage einer Fraktion durch die Verwaltung unter Beantwortung einer An-
frage . Diese Vorlage bezieht sich zwar auf den Stadtbezirk Rodenkirchen, beantwor-
tet aber auch grundsätzliche Fragen zu dem Thema.  
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
2144/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.07.2024
Erstellt
08.07.2024 12:22