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2024/0110

Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH

Magistratsvorlage 21.03.2024

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2024/0110

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917 Zeichen

Punkt 10: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH 
 (V-Nr. 2024/0110) 
 
Stadtve. Bredow-Cordier (Bü90/Die Grünen) verlässt unter Hinweis auf § 25 Hess. 
Gemeindeordnung den Sitzungssaal und nimmt weder an der Beratung noch an 
der Beschlussfassung teil. 
 
Bürgermeisterin Akdeniz teilt mit, dass Stadtkämmerer Schellenberg sie gebeten 
habe, die Ausschussmitglieder zu bitten, die Vorlage um den Beschlussvorschlag 
Punkt 3 wie folgt zu ergänzen. 
 
3.  Sollte die Kommunalaufsicht doch einer Eigenkapitalerhöhung zustimmen, 
wird diese unmittelbar nach der erfolgten Haushaltsgenehmigung des Haushaltes 
2024 wie im Haushaltsplan veranschlagt, in voller Höhe umgesetzt. 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage einschließlich dem neuen Punkt 3 des Beschlussvorschlages 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und AfD

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6741 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0110 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
123 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 411010 
Kostenstelle:  741-010-1000 Investitionsnummer:  11020-9008 
Kostenträger:  1117-41 Sachkonto:       
 
Betreff: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH  
 
Vorlage vom: 21.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Umwandlung der im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Eigenkapitalerhöhung bei der 
Klinikum Darmstadt GmbH in Höhe von 15,0 Mio. Euro in einen Investitionszuschuss wird 
zugestimmt. 
2. Der Auszahlung einer ersten Tranche des Investitionszuschusses in Höhe von  
10,0 Mio. Euro unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 durch die 
Kommunalaufsicht wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2024:  
 
Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) haben im Jahr 2023 fast 80 Prozent der 
deutschen Krankenhäuser Verluste erlitten. Für das Jahr 2024 erwarten 71 Prozent der 
Krankenhäuser eine nochmalige Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Bereits im 
abgelaufenen Jahr 2023 mussten 40 Krankenhäuser deutschlandweit einen Insolvenzantrag 
stellen. Im Januar 2024 waren dies bereits 6 weitere Häuser, so dass die DKG für das laufende 
Jahr von einer noch höheren Zahl insolvenzbedrohter Krankenhäuser ausgeht. 
 
Die Gründe für die wirtschaftlich katastrophale Lage fast aller deutschen Krankenhäuser sind 
vielfältig. Beispielhaft sind hier zu nennen: 
 
• Mangelnde Refinanzierung der aktuellen Tarifsteigerungen von durchschnittlich 10 
Prozent in den kommunalen Krankenhäusern 
• Mangelhafte Refinanzierung der allgemeinen Inflation durch die verzögerte und nicht 
auskömmliche Steigerung der DRG-Erlöse 
• Fehlende Landeszuschüsse für Investitionen (nicht funktionierende duale Finanzierung)  
• Ausbleibende Erholung der Fallzahlen nach der Corona-Pandemie durch den 
verstärkten Trend zur Ambulantisierung  
 
Die DKG beziffert in einer Pressemitteilung vom 22. Februar 2024 die kumulierten Verluste der 
deutschen Krankenhäuser aktuell auf 500 Mio. Euro je Monat! 
 
Auch die Klinikum Darmstadt GmbH befindet sich seit der Corona-Pandemie unverschuldet in 
einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage. Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen 
2023 musste das Haus im abgelaufenen Jahr einen Verlust in Höhe von 18,8 Mio. Euro 
verzeichnen (Konzernergebnis - 13,3 Mio. Euro). In diesem Jahr sieht der Wirtschaftsplan einen 
Verlust für die Einzelgesellschaft in Höhe von 8,8 Mio. Euro vor. Auch wenn das Klinikum 
Darmstadt mit diesen Zahlen im Quervergleich mit anderen Häusern der Maximalversorgung 
noch vergleichsweise gut abschneidet, wäre das Haus ohne wirtschaftliche Hilfen des 
kommunalen Trägers, der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in seinem Bestand und damit die 
stationäre Versorgung der gesamten Region Südhessen deutlich gefährdet.  
 
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2024, MV-Nr. 2024/0012, durch die 
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 21.03.2024 wurde eine 
erneute Aufstockung des Eigenkapitals der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA) in Höhe von 15,0 
Mio. Euro etatisiert.  
 
Überraschenderweise hat die hessische Kommunalaufsicht Ende 2023 alle kommunalen 
Krankenhausträger darauf hingewiesen, dass man aufsichtsrechtlich keine Genehmigung für 
weitere Eigenkapitalerhöhungen mehr in Aussicht stellen wird. Dies gelte zumindest dann, 
wenn mit der Eigenkapitalerhöhung keine dauerhafte Wertsteigerung der Krankenhäuser 
garantiert werden könne und die wirtschaftliche Hilfe eher den Charakter einer laufenden 
Verlustabdeckung habe. Auch im direkten Gespräch mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist 
die Genehmigung der geplanten Eigenkapitalerhöhung, welche in dieser Form im Jahr 2023 
noch völlig unbeanstandet blieb, abgelehnt worden.  
 
Überdies führt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in einem Ministerschreiben 
vom 24.11.2023 an den Hessischen Städtetag aus, es sei nicht Aufgabe der Kommunen und 
würde diese auch finanziell überfordern, strukturelle Defizite der Krankenhäuser dauerhaft

auszugleichen. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Gewährung von 
Investitionszuschüssen durch die Träger, denen unmittelbar neue Vermögenswerte der 
Krankenhäuser gegenüberstehen, weiter genehmigt werden kann. Daher soll die im 
Haushaltsplan 2024 vorgesehene Eigenkapitalerhöhung in einen Investitionszusch uss 
umgewandelt werden. Dieser belastet aber – anders als eine Eigenkapitalerhöhung – die 
zukünftigen Ergebnishaushalte der Stadt nicht nur mit Zinszahlungen für die aufzunehmenden 
Kredite, sondern auch mit Abschreibungen, die im Gleichklang mit der Nutzungsdauer des vom 
Klinikum angeschafften Anlagevermögens berechnet werden müssen.  
 
Da das Klinikum im Wirtschaftsplan 2024 „nur“ Investitionen von rund 13 Mio. Euro vorsieht 
und ein Mittelabfluss in voller Höhe unwahrscheinlich ist, können die im Haushaltsp lan 2024 
vorgesehenen investiven Mittel in Höhe von 15,0 Mio. Euro nicht vollständig verwendet werden. 
Eine erste Tranche in Höhe von 10,0 Mio. Euro soll unmittelbar nach Genehmigung des 
Haushaltsplans 2024 durch die Kommunalaufsicht an die Klinikum Darmstadt GmbH 
ausgezahlt werden. Die Entscheidung, ob darüber hinausgehend Investitionen des Klinikums 
realisiert und von der Stadt gefördert werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt 
getroffen. 
 
 
Darmstadt, den 21.03.2024 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Hanno Benz       Andrè Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 3

947 Zeichen

Punkt 11: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH 
 (V-Nr. 2024/0110) 
 
Der Vorsteher  weist daraufhin, dass Frau Stadtve. Bredow -Cordier (Bü90/Die 
Grünen) und Stadtve. Swars (AfD) unter Hinweis § 25 HGO den Sitzungsraum 
verlässt. Die Übertragung in den angrenzenden Räumen wird nun unterbrochen. 
Sie nimmt damit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.  
 
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Magistratsvorlage im 
Beschlussvorschlag um Punkt 3 des Beschlussvorschlages wie folgt ergänzt.  
 
„3. Sollte die Kommunalaufsicht doch einer Eigenkapitalerhöhung zustimmen,  
wird diese unmittelbar nach der erfolgten Haushaltsgenehmigung des 
Haushaltes 2024 wie im Haushaltsplan veranschlagt, in voller Höhe umgesetzt.“  
 
Der Beschluss des HFA wurde heute noch einmal auf den Plätzen verteilt. Er ist 
Grundlage für die heutige Beratung.  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2024/0110

6692 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0110 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 411010 
Kostenstelle:  741-010-1000 Investitionsnummer:  11020-9008 
Kostenträger:  1117-41 Sachkonto:       
 
Betreff: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH  
 
Vorlage vom: 2 1.03.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Umwandlung der im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Eigenkapitalerhöhung bei der 
Klinikum Darmstadt GmbH in Höhe von 15,0 Mio. Euro in einen Investitionszuschuss wird 
zugestimmt. 
2. Der Auszahlung einer ersten Tranche des Investitionszuschusses in Höhe von  
10,0 Mio. Euro unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 durch die 
Kommunalaufsicht wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2024: 
 
Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) haben im Jahr 2023 fast 80 Prozent der deut-
schen Krankenhäuser Verluste erlitten. Für das Jahr 2024 erwarten 71 Prozent der Kranken-
häuser eine nochmalige Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Bereits im abgelaufenen 
Jahr 2023 mussten 40 Krankenhäuser deutschlandweit einen Insolvenzantrag stellen. Im Ja-
nuar 2024 waren dies bereits 6 weitere Häuser, so dass die DKG für das laufende Jahr von ei-
ner noch höheren Zahl insolvenzbedrohter Krankenhäuser ausgeht. 
 
Die Gründe für die wirtschaftlich katastrophale Lage fast aller deutschen Krankenhäuser sind 
vielfältig. Beispielhaft sind hier zu nennen: 
 
• Mangelnde Refinanzierung der aktuellen Tarifsteigerungen von durchschnittlich 10 Pro-
zent in den kommunalen Krankenhäusern 
• Mangelhafte Refinanzierung der allgemeinen Inflation durch die verzögerte und nicht 
auskömmliche Steigerung der DRG-Erlöse 
• Fehlende Landeszuschüsse für Investitionen (nicht funktionierende duale Finanzierung) 
• Ausbleibende Erholung der Fallzahlen nach der Corona-Pandemie durch den verstärk-
ten Trend zur Ambulantisierung  
 
Die DKG beziffert in einer Pressemitteilung vom 22. Februar 2024 die kumulierten Verluste der 
deutschen Krankenhäuser aktuell auf 500 Mio. Euro je Monat! 
 
Auch die Klinikum Darmstadt GmbH befindet sich seit der Corona-Pandemie unverschuldet in 
einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage. Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen 
2023 musste das Haus im abgelaufenen Jahr einen Verlust in Höhe von 18,8 Mio. Euro ver-
zeichnen (Konzernergebnis - 13,3 Mio. Euro). In diesem Jahr sieht der Wirtschaftsplan einen 
Verlust für die Einzelgesellschaft in Höhe von 8,8 Mio. Euro vor. Auch wenn das Klinikum 
Darmstadt mit diesen Zahlen im Quervergleich mit anderen Häusern der Maximalversorgung 
noch vergleichsweise gut abschneidet, wäre das Haus ohne wirtschaftliche Hilfen des kommu-
nalen Trägers, der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in seinem Bestand und damit die stationäre 
Versorgung der gesamten Region Südhessen deutlich gefährdet.  
 
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2024, MV-Nr. 2024/0012, durch die Stadtverordnetenver-
sammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 21.03.2024 wurde eine erneute Aufstockung 
des Eigenkapitals der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA) in Höhe von 15,0 Mio. Euro etatisiert.  
 
Überraschenderweise hat die hessische Kommunalaufsicht Ende 2023 alle kommunalen Kran-
kenhausträger darauf hingewiesen, dass man aufsichtsrechtlich keine Genehmigung für weitere 
Eigenkapitalerhöhungen mehr in Aussicht stellen wird. Dies gelte zumindest dann, wenn mit 
der Eigenkapitalerhöhung keine dauerhafte Wertsteigerung der Krankenhäuser garantiert wer-
den könne und die wirtschaftliche Hilfe eher den Charakter einer laufenden Verlustabdeckung 
habe. Auch im direkten Gespräch mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Genehmigung 
der geplanten Eigenkapitalerhöhung, welche in dieser Form im Jahr 2023 noch völlig unbean-
standet blieb, abgelehnt worden.  
 
Überdies führt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in einem Ministerschreiben 
vom 24.11.2023 an den Hessischen Städtetag aus, es sei nicht Aufgabe der Kommunen und 
würde diese auch finanziell überfordern, strukturelle Defizite der Krankenhäuser dauerhaft aus-
zugleichen. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Gewährung von Investitions-
zuschüssen durch die Träger, denen unmittelbar neue Vermögenswerte der Krankenhäuser

- 4 - 
gegenüberstehen, weiter genehmigt werden kann. Daher soll die im Haushaltsplan 2024 vorge-
sehene Eigenkapitalerhöhung in einen Investitionszuschuss umgewandelt werden. Dieser belas-
tet aber – anders als eine Eigenkapitalerhöhung – die zukünftigen Ergebnishaushalte der Stadt 
nicht nur mit Zinszahlungen für die aufzunehmenden Kredite, sondern auch mit Abschreibun-
gen, die im Gleichklang mit der Nutzungsdauer des vom Klinikum angeschafften Anlagevermö-
gens berechnet werden müssen.  
 
Da das Klinikum im Wirtschaftsplan 2024 „nur“ Investitionen von rund 13 Mio. Euro vorsieht 
und ein Mittelabfluss in voller Höhe unwahrscheinlich ist, können die im Haushaltsplan 2024 
vorgesehenen investiven Mittel in Höhe von 15,0 Mio. Euro nicht vollständig verwendet werden. 
Eine erste Tranche in Höhe von 10,0 Mio. Euro soll unmittelbar nach Genehmigung des Haus-
haltsplans 2024 durch die Kommunalaufsicht an die Klinikum Darmstadt GmbH ausgezahlt 
werden. Die Entscheidung, ob darüber hinausgehend Investitionen des Klinikums realisiert und 
von der Stadt gefördert werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.  
 
 
Darmstadt, den 21.03.2024 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Hanno Benz       Andrè Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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TOP 10
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0110
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.03.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00