2024/0110
Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH
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Punkt 10: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH (V-Nr. 2024/0110) Stadtve. Bredow-Cordier (Bü90/Die Grünen) verlässt unter Hinweis auf § 25 Hess. Gemeindeordnung den Sitzungssaal und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Bürgermeisterin Akdeniz teilt mit, dass Stadtkämmerer Schellenberg sie gebeten habe, die Ausschussmitglieder zu bitten, die Vorlage um den Beschlussvorschlag Punkt 3 wie folgt zu ergänzen. 3. Sollte die Kommunalaufsicht doch einer Eigenkapitalerhöhung zustimmen, wird diese unmittelbar nach der erfolgten Haushaltsgenehmigung des Haushaltes 2024 wie im Haushaltsplan veranschlagt, in voller Höhe umgesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage einschließlich dem neuen Punkt 3 des Beschlussvorschlages zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und AfD
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0110
Magistratsbeschluss -Nr.
123
Internetfähig
Produkt-Nr.: 411010
Kostenstelle: 741-010-1000 Investitionsnummer: 11020-9008
Kostenträger: 1117-41 Sachkonto:
Betreff: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH
Vorlage vom: 21.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Umwandlung der im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Eigenkapitalerhöhung bei der
Klinikum Darmstadt GmbH in Höhe von 15,0 Mio. Euro in einen Investitionszuschuss wird
zugestimmt.
2. Der Auszahlung einer ersten Tranche des Investitionszuschusses in Höhe von
10,0 Mio. Euro unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 durch die
Kommunalaufsicht wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2024:
Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) haben im Jahr 2023 fast 80 Prozent der
deutschen Krankenhäuser Verluste erlitten. Für das Jahr 2024 erwarten 71 Prozent der
Krankenhäuser eine nochmalige Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Bereits im
abgelaufenen Jahr 2023 mussten 40 Krankenhäuser deutschlandweit einen Insolvenzantrag
stellen. Im Januar 2024 waren dies bereits 6 weitere Häuser, so dass die DKG für das laufende
Jahr von einer noch höheren Zahl insolvenzbedrohter Krankenhäuser ausgeht.
Die Gründe für die wirtschaftlich katastrophale Lage fast aller deutschen Krankenhäuser sind
vielfältig. Beispielhaft sind hier zu nennen:
• Mangelnde Refinanzierung der aktuellen Tarifsteigerungen von durchschnittlich 10
Prozent in den kommunalen Krankenhäusern
• Mangelhafte Refinanzierung der allgemeinen Inflation durch die verzögerte und nicht
auskömmliche Steigerung der DRG-Erlöse
• Fehlende Landeszuschüsse für Investitionen (nicht funktionierende duale Finanzierung)
• Ausbleibende Erholung der Fallzahlen nach der Corona-Pandemie durch den
verstärkten Trend zur Ambulantisierung
Die DKG beziffert in einer Pressemitteilung vom 22. Februar 2024 die kumulierten Verluste der
deutschen Krankenhäuser aktuell auf 500 Mio. Euro je Monat!
Auch die Klinikum Darmstadt GmbH befindet sich seit der Corona-Pandemie unverschuldet in
einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage. Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen
2023 musste das Haus im abgelaufenen Jahr einen Verlust in Höhe von 18,8 Mio. Euro
verzeichnen (Konzernergebnis - 13,3 Mio. Euro). In diesem Jahr sieht der Wirtschaftsplan einen
Verlust für die Einzelgesellschaft in Höhe von 8,8 Mio. Euro vor. Auch wenn das Klinikum
Darmstadt mit diesen Zahlen im Quervergleich mit anderen Häusern der Maximalversorgung
noch vergleichsweise gut abschneidet, wäre das Haus ohne wirtschaftliche Hilfen des
kommunalen Trägers, der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in seinem Bestand und damit die
stationäre Versorgung der gesamten Region Südhessen deutlich gefährdet.
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2024, MV-Nr. 2024/0012, durch die
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 21.03.2024 wurde eine
erneute Aufstockung des Eigenkapitals der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA) in Höhe von 15,0
Mio. Euro etatisiert.
Überraschenderweise hat die hessische Kommunalaufsicht Ende 2023 alle kommunalen
Krankenhausträger darauf hingewiesen, dass man aufsichtsrechtlich keine Genehmigung für
weitere Eigenkapitalerhöhungen mehr in Aussicht stellen wird. Dies gelte zumindest dann,
wenn mit der Eigenkapitalerhöhung keine dauerhafte Wertsteigerung der Krankenhäuser
garantiert werden könne und die wirtschaftliche Hilfe eher den Charakter einer laufenden
Verlustabdeckung habe. Auch im direkten Gespräch mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist
die Genehmigung der geplanten Eigenkapitalerhöhung, welche in dieser Form im Jahr 2023
noch völlig unbeanstandet blieb, abgelehnt worden.
Überdies führt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in einem Ministerschreiben
vom 24.11.2023 an den Hessischen Städtetag aus, es sei nicht Aufgabe der Kommunen und
würde diese auch finanziell überfordern, strukturelle Defizite der Krankenhäuser dauerhaft
auszugleichen. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Gewährung von
Investitionszuschüssen durch die Träger, denen unmittelbar neue Vermögenswerte der
Krankenhäuser gegenüberstehen, weiter genehmigt werden kann. Daher soll die im
Haushaltsplan 2024 vorgesehene Eigenkapitalerhöhung in einen Investitionszusch uss
umgewandelt werden. Dieser belastet aber – anders als eine Eigenkapitalerhöhung – die
zukünftigen Ergebnishaushalte der Stadt nicht nur mit Zinszahlungen für die aufzunehmenden
Kredite, sondern auch mit Abschreibungen, die im Gleichklang mit der Nutzungsdauer des vom
Klinikum angeschafften Anlagevermögens berechnet werden müssen.
Da das Klinikum im Wirtschaftsplan 2024 „nur“ Investitionen von rund 13 Mio. Euro vorsieht
und ein Mittelabfluss in voller Höhe unwahrscheinlich ist, können die im Haushaltsp lan 2024
vorgesehenen investiven Mittel in Höhe von 15,0 Mio. Euro nicht vollständig verwendet werden.
Eine erste Tranche in Höhe von 10,0 Mio. Euro soll unmittelbar nach Genehmigung des
Haushaltsplans 2024 durch die Kommunalaufsicht an die Klinikum Darmstadt GmbH
ausgezahlt werden. Die Entscheidung, ob darüber hinausgehend Investitionen des Klinikums
realisiert und von der Stadt gefördert werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt
getroffen.
Darmstadt, den 21.03.2024
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 11: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH (V-Nr. 2024/0110) Der Vorsteher weist daraufhin, dass Frau Stadtve. Bredow -Cordier (Bü90/Die Grünen) und Stadtve. Swars (AfD) unter Hinweis § 25 HGO den Sitzungsraum verlässt. Die Übertragung in den angrenzenden Räumen wird nun unterbrochen. Sie nimmt damit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Magistratsvorlage im Beschlussvorschlag um Punkt 3 des Beschlussvorschlages wie folgt ergänzt. „3. Sollte die Kommunalaufsicht doch einer Eigenkapitalerhöhung zustimmen, wird diese unmittelbar nach der erfolgten Haushaltsgenehmigung des Haushaltes 2024 wie im Haushaltsplan veranschlagt, in voller Höhe umgesetzt.“ Der Beschluss des HFA wurde heute noch einmal auf den Plätzen verteilt. Er ist Grundlage für die heutige Beratung. Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2024/0110
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0110
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 411010
Kostenstelle: 741-010-1000 Investitionsnummer: 11020-9008
Kostenträger: 1117-41 Sachkonto:
Betreff: Umwandlung der Eigenkapitalerhöhung bei der Klinikum Darmstadt GmbH
Vorlage vom: 2 1.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Umwandlung der im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Eigenkapitalerhöhung bei der
Klinikum Darmstadt GmbH in Höhe von 15,0 Mio. Euro in einen Investitionszuschuss wird
zugestimmt.
2. Der Auszahlung einer ersten Tranche des Investitionszuschusses in Höhe von
10,0 Mio. Euro unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 durch die
Kommunalaufsicht wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2024:
Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) haben im Jahr 2023 fast 80 Prozent der deut-
schen Krankenhäuser Verluste erlitten. Für das Jahr 2024 erwarten 71 Prozent der Kranken-
häuser eine nochmalige Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Bereits im abgelaufenen
Jahr 2023 mussten 40 Krankenhäuser deutschlandweit einen Insolvenzantrag stellen. Im Ja-
nuar 2024 waren dies bereits 6 weitere Häuser, so dass die DKG für das laufende Jahr von ei-
ner noch höheren Zahl insolvenzbedrohter Krankenhäuser ausgeht.
Die Gründe für die wirtschaftlich katastrophale Lage fast aller deutschen Krankenhäuser sind
vielfältig. Beispielhaft sind hier zu nennen:
• Mangelnde Refinanzierung der aktuellen Tarifsteigerungen von durchschnittlich 10 Pro-
zent in den kommunalen Krankenhäusern
• Mangelhafte Refinanzierung der allgemeinen Inflation durch die verzögerte und nicht
auskömmliche Steigerung der DRG-Erlöse
• Fehlende Landeszuschüsse für Investitionen (nicht funktionierende duale Finanzierung)
• Ausbleibende Erholung der Fallzahlen nach der Corona-Pandemie durch den verstärk-
ten Trend zur Ambulantisierung
Die DKG beziffert in einer Pressemitteilung vom 22. Februar 2024 die kumulierten Verluste der
deutschen Krankenhäuser aktuell auf 500 Mio. Euro je Monat!
Auch die Klinikum Darmstadt GmbH befindet sich seit der Corona-Pandemie unverschuldet in
einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage. Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen
2023 musste das Haus im abgelaufenen Jahr einen Verlust in Höhe von 18,8 Mio. Euro ver-
zeichnen (Konzernergebnis - 13,3 Mio. Euro). In diesem Jahr sieht der Wirtschaftsplan einen
Verlust für die Einzelgesellschaft in Höhe von 8,8 Mio. Euro vor. Auch wenn das Klinikum
Darmstadt mit diesen Zahlen im Quervergleich mit anderen Häusern der Maximalversorgung
noch vergleichsweise gut abschneidet, wäre das Haus ohne wirtschaftliche Hilfen des kommu-
nalen Trägers, der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in seinem Bestand und damit die stationäre
Versorgung der gesamten Region Südhessen deutlich gefährdet.
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2024, MV-Nr. 2024/0012, durch die Stadtverordnetenver-
sammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 21.03.2024 wurde eine erneute Aufstockung
des Eigenkapitals der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA) in Höhe von 15,0 Mio. Euro etatisiert.
Überraschenderweise hat die hessische Kommunalaufsicht Ende 2023 alle kommunalen Kran-
kenhausträger darauf hingewiesen, dass man aufsichtsrechtlich keine Genehmigung für weitere
Eigenkapitalerhöhungen mehr in Aussicht stellen wird. Dies gelte zumindest dann, wenn mit
der Eigenkapitalerhöhung keine dauerhafte Wertsteigerung der Krankenhäuser garantiert wer-
den könne und die wirtschaftliche Hilfe eher den Charakter einer laufenden Verlustabdeckung
habe. Auch im direkten Gespräch mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Genehmigung
der geplanten Eigenkapitalerhöhung, welche in dieser Form im Jahr 2023 noch völlig unbean-
standet blieb, abgelehnt worden.
Überdies führt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in einem Ministerschreiben
vom 24.11.2023 an den Hessischen Städtetag aus, es sei nicht Aufgabe der Kommunen und
würde diese auch finanziell überfordern, strukturelle Defizite der Krankenhäuser dauerhaft aus-
zugleichen. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Gewährung von Investitions-
zuschüssen durch die Träger, denen unmittelbar neue Vermögenswerte der Krankenhäuser
- 4 -
gegenüberstehen, weiter genehmigt werden kann. Daher soll die im Haushaltsplan 2024 vorge-
sehene Eigenkapitalerhöhung in einen Investitionszuschuss umgewandelt werden. Dieser belas-
tet aber – anders als eine Eigenkapitalerhöhung – die zukünftigen Ergebnishaushalte der Stadt
nicht nur mit Zinszahlungen für die aufzunehmenden Kredite, sondern auch mit Abschreibun-
gen, die im Gleichklang mit der Nutzungsdauer des vom Klinikum angeschafften Anlagevermö-
gens berechnet werden müssen.
Da das Klinikum im Wirtschaftsplan 2024 „nur“ Investitionen von rund 13 Mio. Euro vorsieht
und ein Mittelabfluss in voller Höhe unwahrscheinlich ist, können die im Haushaltsplan 2024
vorgesehenen investiven Mittel in Höhe von 15,0 Mio. Euro nicht vollständig verwendet werden.
Eine erste Tranche in Höhe von 10,0 Mio. Euro soll unmittelbar nach Genehmigung des Haus-
haltsplans 2024 durch die Kommunalaufsicht an die Klinikum Darmstadt GmbH ausgezahlt
werden. Die Entscheidung, ob darüber hinausgehend Investitionen des Klinikums realisiert und
von der Stadt gefördert werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Darmstadt, den 21.03.2024
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0110
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00