AN/1121/2026
Stellungnahme der Stadt Köln zum Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf unbefristete Verlängerung der Nachflugregelung
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Grüne Antrag nach § 3
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www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:22.06.2026 AN/1121/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Stellungnahme der Stadt Köln zum Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf unbefristete Verlängerung der Nachflugregelung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tages- ordnung der Sitzung des Rates am 02.07.2026 aufzunehmen: Beschluss: Die Stadt Köln soll in ihrer Stellungnahme zum Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf unbefris- tete Verlängerung der noch bis 2030 laufenden Nachtflugregelung die folgenden Punkte gel- tend machen: 1. Der Flughafen verpflichtet sich, alle planmäßigen Passagierflugbewegungen in die Tagstunden zu verlegen. 2. Der Flughafen soll den Anliegern die Vorteile der technischen Weiterentwicklung der Flugzeugflotte zukommen zu lassen und sich dem Ziel verpflichten, den Lärmflächen- wert weiter zu senken. Dabei sollen in Zukunft 48,374 km² (20% unter dem Referenz- wert von 1997) nicht überschritten werden. - 2 - 3. Der Flughafen setzt sich das Ziel einer weiteren kontinuierlichen Reduzierung beson- ders lauter Einzelereignisse über 80 dB und wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin. Dabei wird angestrebt, dass bis 2030 keine nächtlichen Einzelschallereignisse über 80dB mehr bestehen. 4. Der Flughafen zielt in seinen Akquise-Bemühungen verstärkt darauf ab, dass die wei- tere Flugbewegungsentwicklung vornehmlich am Tag stattfindet. Zudem wirkt der Flughafen darauf hin, dass alle Flüge, die nicht notwendigerweise nachts stattfinden müssen, in die Tageszeit verlegt werden. Hierzu führt er entsprechend starke Anreize ein. Diese beinhaltet unter anderem, dass alle Fördermodelle und -maßnahmen nur für Tagflüge gewährt werden. Für nächtliche Starts und Landungen sowie für Lärment- gelte werden deutlich höhere Gebühren erhoben. 5. Der Flughafen wirkt darauf hin, die Dauerschallbelastung nachhaltig zu senken. Das 2017 selbst gesetzte Ziel des Flughafens Köln/Bonn, den Dauerschallpegel bis 2050 um 10dB(A) auf 45dB zu senken wird beibehalten und umgesetzt. Dazu wird der Dau- erschallpegel bis 2030 auf 50dB und bis 2040 auf 47dB abgesenkt. 6. Der Flughafen verpflichtet sich, den Einsatz moderner (und damit lärmärmerer) Flug- zeuge zu fördern. Dies wird u.a. im Rahmen der oben genannten Flughafenentgeltord- nung als Förderkomponente verankert. Ziel des Flughafens ist es, weiterhin im engen Dialog mit den Airlines und durch das bestehende Anreizsystem darauf hinzuwirken, dass die Lärmbelastung beispielsweise durch modernere Triebwerke oder optimierte Flügelgestaltung weiter reduziert wird. 7. Der Flughafen verpflichtet sich, sich im Gebiet der Wahner Heide und Königsfort über die bisherigen Ausgleichsverpflichtungen hinaus langfristig im Naturschutz zu enga- gieren. Begründung: Im März 2026 hat der Flughafen Köln/Bonn GmbH beim Verkehrsministerium NRW einen An- trag auf unbefristete Verlängerung der noch bis 2030 laufenden Nachtflugregelung gestellt. Die Stadt Köln wurde diesbezüglich zur Stellungnahme aufgefordert. Der Flughafen Köln/Bonn ist für die Region wirtschaftlich und als Arbeitgeber von wesentlicher Bedeutung. Zugleich müssen die berechtigten Belange der Anwohnerschaft sowie die Anfor- derungen des Klima- und Umweltschutzes in einer ausgewogenen Abwägung angemessen berücksichtigt werden. In dem vorliegenden Antrag und dem vom Flughafen Köln/Bonn beige- fügten Side Letter, in dem sich der Flughafen zu freiwilligen Lärmschutz- bzw. Lärmminde- rungsmaßnahmen bekennt, ist dies aus unserer Sicht nicht ausreichend geschehen. Daher fordern wir den Flughafen Köln/Bonn im Zusammenhang mit der beantragten Nachtflugrege- lung auf, die im Side Letter aufgeführten Maßnahmen zu verschärfen. Zu Punkt 1: Es besteht keine Notwendigkeit, dass Passagierflüge planmäßig in der Nacht er- folgen müssen. Beispiele dafür sind unter anderem der Düsseldorfer und Frankfurter Flugha- fen. Zu Punkt 2: Durch die technischen Neuerungen der Flotten ist selbst bei einer Zunahme der Luftbewegungen kein Anstieg der Lärmflächen zu erwarten. - 3 - Zu Punkt 3: Bereits ein einziges nächtliches Einzelschallereignis kann den Schlaf massiv stö- ren. Die erfolgreiche Reduzierung durch die Maßnahmen des Flughafens sollten weiter fortge- setzt werden mit dem angestrebten Ziel, diese Ereignisse auf null zu reduzieren. Zu Punkt 4: Beides wird bereits grundsätzlich durchgeführt und verdeutlicht den bestehenden Anreiz, Flüge am Tag stattfinden zu lassen. Zu Punkt 5: Die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere Lärm- Vorsorgewerte machen deutlich, dass für Umgebungslärm deutlich niedrigere Werte eingehal- ten werden müssen, um Gesundheitsrisiken wie Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankun- gen und Belästigungen zu minimieren. Zu Punkt 6: Die drei Airlines mit der höchsten Zahl an nächtlichen Flugbewegungen (UPS, DHL und Eurowings) setzen bereits jetzt auf eine kontinuierliche Erneuerung ihrer eingesetz- ten Flugzeuge. Ein entsprechendes Anreizsystem unterstützt diese Entwicklung. Zu Punkt 7: Die bisherigen Ausgleichsverpflichtungen im Naturschutzgebiet Wahner Heide und Königsforst laufen ab dem Jahr 2027 sukzessive aus. Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1121/2026
- Typ
- Grüne Antrag nach § 3
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 22.06.2026 11:21