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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des beratenden Mitglieds Frank Osthoff (Die Linke) zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik am 31.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2476/2023 vom 21.08.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 21.08.2023 2476/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 31.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des beratenden Mitglieds Frank Osthoff (Die Linke) zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik am 31.08.2023 betreffend "LSBTI-Förderprogramme 2022 und 2023" Im Nachgang zur Sitzung der StadtAG Queerpolitik am 13.06.2023 hat das beratende Mitglied Frank Osthoff (Die Linke) folgende Nachfrage bzgl. der LSBTI-Förderprogramme 2022 und 2023 gestellt: „Im Sachstandsbericht zum Förderprogramm 2022 und 2023 wurde mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr die Summe aller 30 eingereichten Anträge das für 2023 vorhan- dene Budget von 70.000 Euro um mehr als das Doppelte übersteigt. Die Nachfrage lautet: Wird auf dieser Basis darüber nachgedacht das Gesamtbudget zu erhöhen, um den Bedarf zu decken?“ Antwort der Verwaltung: Für das Förderprogramm 2023 stehen 70.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Eingegangen sind Anträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 174.000 Euro. Nicht alle eingereichten Anträ- ge erscheinen unter Berücksichtigung der festgelegten Förderkriterien und Ziele förderfähig (vgl. Beschlussvorlage 2219/2023 zur Mittelverteilung). Mit Beschluss des Doppelhaushalts für die Jahre 2023 und 2024 hat der Rat entschieden, je- weils 70.000 Euro im Jahr für das LSBTI-Förderprogramm zur Verfügung zu stellen. Bei der Aufstellung des Haushalts war das Antragsvolumen nicht absehbar. Da der Rat mit dem Doppelhaushalt auch den Haushalt für das Jahr 2024 bereits beschlossen hat, wird die Verwaltung bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2025 die Bedarfe und Möglichkeiten einer Erhöhung der Fördersumme prüfen und ggf. in den Haushaltsplanentwurf einbringen. Die Entscheidung über den Haushalt liegt beim Rat der Stadt Köln. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

    TOP 1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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