1173/2021
Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei, betr.: Ein Anker für die Kultur? Welche Rolle kann die Fläche W401-021 (Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld) für Kunst und Kultur im Stadtbezirk Ehrenfeld spielen? (AN/0598/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 1173/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei, betr.: Ein Anker für die Kultur? Welche Rolle kann die Fläche W401-021 (Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld) für Kunst und Kultur im Stadtbezirk Ehrenfeld spielen? (AN/0598/2021) Die Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bat um Beantwortung fol- gender Fragen: 1. Welche Grundstücke des Dreiecks südliche Bahnhof Ehrenfeld zwischen Venloer Straße, Bahntrasse und Ehrenfeldgürtel befinden sich in städtischem Eigentum bzw. im Eigentum stadteigener oder stadtnaher Gesellschaften? 2. Mit welcher Frist sind einzelne Grundstücke/Flächen, die sich in städtischem Eigentum bzw. im Eigentum stadteigener oder stadtnaher Gesellschaften befinden, mobilisierbar? 3. Sofern sich einzelne (Teil-)Grundstücke im Besitz privater Dritter befinden. Sind Ankaufsver- handlungen bereits angelaufen oder sind zumindest die Voraussetzungen geschaffen, die Flächen zu erwerben? 4. Welche bspw. kulturelle Nutzung ist an diesem Standort denkbar? Eignet sich der Standort für Proberäume, Ateliers oder Ausstellungsräume aufgrund der Lärmproblematik? Stellungnahme der Verwaltung: zu Frage 1: Eine Übersicht der Eigentumsverhältnisse kann der Anlage entnommen werden. Die der Stadt Köln gehörenden Flächen sind rot und die in Privatbesitz befindlichen Flächen bunt eingefärbt. zu Frage 2: Eine Entwicklung alleine der städtischen Grundstücke ist weder städtebaulich noch immobilienwirt- schaftlich sinnvoll. Vielmehr bedarf es einer ganzheitlichen Entwicklung unter Einbeziehung zumin- dest des überwiegenden Teils der privaten Flächen. Der zeitliche Rahmen hängt maßgeblich davon ab, wann und mit welchem Inhalt eine Abstimmung mit den privaten Eigentümern gelingt. zu Frage 3: Die Verwaltung steht seit mehreren Jahren in Kontakt mit verschiedenen Eigentümern*innen. Diese sind an einem Verkauf nicht interessiert. Um eine ganzheitliche Entwicklung der städtebaulich unbe- friedigenden Situation herbeizuführen, strebt die Verwaltung eine Veräußerung der städtischen Flä- chen an. Die zu veräußernden Flächen sollten an die Partei gehen, die zumindest den überwiegen- den Teil der privaten Flächen in die Entwicklung einbringt. zu Frage 4: Grundsätzlich sind Proberäume an dieser Stelle sehr gut denkbar. Aufgrund einer erforderlichen Schallisolation eines Proberaumes, wird sich der Bahn- und sonstige Verkehrslärm kaum auf die Pro- beräume auswirken. Gleichwohl sind bei der vorherrschenden Immissionssituation besondere Anfor- derungen zu beachten, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Die Proberäu- 2 me ab der 1. Etage müssten mit einem Aufzug erreichbar sein. Der Aufzug sollte, für Instrumente wie z.B. von der Größe eines Schlagzeuges, ausreichend dimensioniert sein. Anlage
Anlage - Eigentumsverhältnisse Ehrenfeldgürtel - Venloer Str
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KölnGIS Mittelpunkt: 353657, 5646439 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 01.04.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße
- Ehrenfeldgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 1173/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.04.2021
- Erstellt
- 26.03.2021 14:47