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2013/0311

Kindertagesstätte Landwehrstraße 48 hier: Übernahme der Betriebsführung in städtischer Trägerschaft

Magistratsvorlage 26.09.2013

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2013/0311

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2013/0311

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
11 
101 
20 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0311 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 051-007-1252 
                     051-007-1200 (Investition)       
Investitionsnummer: 12051-1640 
Kostenträger: 3650-10 (33%) 3650-30 (67%) Sachkonto: 60 10 500 sowie 61 79 904 
 
Betreff: Kindertagesstätte Landwehrstraße 48 
hier: Übernahme der Betriebsführung in städtischer Trägerschaft 
 
Vorlage vom: 26.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt die städtische Übernahme der Trägerschaft der Einrichtung „Landwehrstraße 
48“. 
     
2. Die für die pädagogische Betriebsführung notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 13.260,- Euro 
werden zunächst auf o.g. Sachkonto und Kostenstelle etatisiert. Eine differenziertere Aufteilung erfolgt 
mit den Haushaltsanmeldungen der Folgejahre.  
 
3. Die erforderlichen investiven Mittel für unterjährige Anschaffungen der laufenden Betriebsführung in 
Höhe von 1.600,- Euro werden ab dem Haushaltsjahr 2014 zusätzlich auf der Investitionsnummer 
12051-1640, Kostenstelle 051-007-1200 etatisiert.

- 2 - 
 
4. Die maximal zu erzielenden Einnahmen über Elternentgelte, Essens- und Pflegepauschale sowie 
Drittmitteln aus Landesförderprogrammen in Höhe von voraussichtlich 325.900,- Euro werden 
ebenfalls über die vom Fachamt erstellte Haushaltsanmeldung 2014 hinaus etatisiert. 
 
5. Der Magistrat stimmt der Neuschaffung von 1 Stelle für die Leitung nach EG S 13 TvöD im Umfang 
von 1 VZÄ, 1 Stelle für die stellvertretende Leitung nach EG S 10 TvöD im Umfang 1 VZÄ, sowie 
11,21 VZÄ nach EG S 6 TvöD für die Erzieher/Innen im Stellenplan 2014 zu.  Die hierdurch 
entstehenden Personal(mehr)kosten in Höhe von 655.670 Euro - gegenüber de. Veranschlagten und 
festgesetzten Personalkostenansatz für 2014 – sind im Haushalt für 2014 bereitzustellen und 
einzuplanen. 
 
6. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Leistung des EAD im reinigungs- und   
    hauswirtschaftlichen Bereich in Höhe von 121.500,- Euro sind ab dem Haushaltsjahr 2014 zusätzlich 
unter dem Sachkonto 61 79 904 und der Kostenstelle 051-007-1252 zu etatisieren. 
 
7. Die notwendigen Mittel für die umfängliche Gestaltung des Außengeländes der Einrichtung in   
    Höhe von 200.000,- € werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese stehen im Rahmen des    
    Fünf-Millionen-Euro-Sofortfonds zur Verfügung. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.09.2013:   
 
 
Mit dem Magistratsbeschluss Nr. 215 vom 05.06.2013 (Vorlagen-Nr. 2013/0166) wurde der 
Installierung einer Kindertagesstätte in der „Landwehrstraße 48“ zugestimmt.  
Die Einrichtung wird Platz für insgesamt 90 Kinder bieten. Diese teilen sich auf in 3 
Kindergartengruppen á 20 Plätze (insgesamt 60 Plätze) und 3 Krippengruppen á 10 Plätzen 
(insgesamt 30 Plätzen). 
 
Die derzeit im Umbau befindliche Einrichtung wird aller Voraussicht nach bis Ende des Jahres 2013 
fertig gestellt werden, sodass der Betrieb ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommen werden 
kann. 
 
Der per Magistratsbeschluss Nr. 154 vom 24.04.2013 (Vorlagen-Nr. 2013/0146) veröffentlichte 
Bericht „Versorgungsgrad Kinderbetreuung U3- und Kindergartenbereich für das 2. Halbjahr 2012“ 
beschreibt, dass lediglich 8% der Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie rund 27% der Plätze für 
Kinder im Kindergartenalter innerhalb des Stadtgebietes Darmstadt unter städtischer Trägerschaft 
geführt werden.  
Im Pallaswiesenviertel selbst, existiert kein Betreuungsangebot (weder im Kindergarten noch in der 
Krippe) städtischer Trägerschaft. 
 
Insbesondere in der derzeitigen Notlage hinsichtlich der zahlreichen Platzsuchenden Eltern, ist eine 
Übernahme dieser Einrichtung in städtische Trägerschaft sinnvoll und angebracht, da eine direkte 
Einflussnahme des Jugendamtes, auf die zur Verfügung stehenden Plätze besteht. Diese können 
somit gezielt, insbesondere an die Elternschaft im Pallaswiesenviertel, vergeben werden.  
Weiterhin bietet die Übernahme der Trägerschaft der Einrichtung, dem Jugendamt für die laufende 
Betriebsführung wesentlich mehr Gestaltungs- und Handlungsspielraum. 
 
Aus der Übernahme der Einrichtung in städtische Trägerschaft ergibt sich ein zusätzlicher 
pädagogischer Personalbedarf von 1 Stelle für die Leitung nach EG S 13 TvöD im Umfang von 1 
VZÄ, 1 Stelle für die stellvertretende Leitung nach EG S 10 TvöD im Umfang 1 VZÄ, sowie 11,21 
VZÄ nach EG S 6 TvöD für die Erzieher/Innen. Die entsprechenden Stellen sind im Stellenplan 
2014 zu schaffen. 
 
Die Einrichtung eröffnet im Dezember 2013, um die Finanzierung durch das Land für die 
Erstausstattung nicht zu gefährden. Die oben genannten Stellen sind daher, im Vorgriff auf den 
Stellenplan 2014, ab diesem Zeitpunkt zu bewirtschaften.  
 
Weiterhin werden für die Leistungen im reinigungs- sowie hauswirtschaftlic hen Bereich der 
Einrichtung, welche durch den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) 
erbracht wird, zusätzlich Mittel benötigt. 
Vorbehaltlich der beauftragten Kostenschätzung beim EAD belaufen sich die notwendigen Mittel auf 
rund 121.500,- Euro, welche ab dem Haushaltsjahr 2014 unter dem Sachkonto  
61 79 904 und der Kostenstelle 051-007-1252 etatisiert werden. 
 
Zusätzlich sind Mittel für die laufende pädagogische Betriebsführung bereitzustellen. Ausgehend 
von einem jährlich benötigten Betrag in Höhe von 113,- Euro pro Platz zuzüglich einer 
Pflegepauschale für die Krippenplätze von 103,- Euro, ergibt sich für die Kita „Landwehrstraße 48“ 
insgesamt ein Mittelbedarf in Höhe von 13.260,- Euro pro Jahr. 
Dieser Betrag ist zunächst bei dem Sachkonto 60 10 500 und Kostenstelle 051-007-1252 zu 
etatisieren.

- 4 - 
Der Mittelbedarf ist in der Haushaltsanmeldung 2014 des Fachamtes nicht inbegriffen und  insofern 
über den angemeldeten Bedarf hinaus bereitzustellen. 
 
Weitere Kosten für die Betriebsführung (Nebenkosten des Gebäudes, Versicherungsleistungen, 
Grünflächenpflege) werden nach Eingang der ersten Abrechnungen durch das Fachamt an die 
Finanzverwaltung gemeldet. 
 
Für unterjährige Anschaffungen investiver Art stehen den städtischen Kindertagesstätten bislang 
jährlich 18,- Euro pro Platz zur Verfügung. 
Insofern wird der Ansatz der Investitionsnummer 12051-1640 und der Kostenstelle 051-007-1200, 
Kostenträger 3650-10 ab dem Haushaltsjahr 2014 entsprechend um 1.600,- Euro erhöht, die der 
Kita „Landwehrstraße 48“ zur Verfügung gestellt werden.  
 
Im Gegenzug zur notwendigen Mittelbereitstellung erzielt die Stadt Darmstadt durch die 
Betriebsführung der Einrichtung in der „Landwehrstraße 48“ Einnahmen aus Elternentgelten in Höhe 
von maximal rund 112.700,- Euro (30 x 117,- Euro x 7 Monate und 30 x 119,- Euro x 5 Monate 
sowie 60 x 97,- Euro x 7 Monate und 60 x 99,- Euro x 5 Monate).  
Weiterhin wird die Essen- sowie Pflegepauschale in Höhe von 68,- Euro pro Krippenplatz und 
Monat erhoben, sodass maximal r und 24.500,- Euro zusätzlich eingenommen werden können. 
Im Kindergartenbereich wird ein Betrag von 2,50,- € pro Essen geltend gemacht. Bei einer täglichen 
Inanspruchnahme des Essensangebotes kann ein monatlicher Durchschnittsbetrag von 57,50 Euro 
angenommen werden. 
Bei Nutzung dieses Angebotes von der Hälfte der Kinder, werden hier weitere Einnahmen in Höhe 
von 20.700,- Euro erzielt. 
 
Die aufgeführten Einnahmen sind bislang nicht in der Haushaltsanmeldung 2014 des Fachamtes 
inbegriffen und müssen über die Kostenstelle 051-007-1200 sowie den Sachkonten 50 90 680 
(Elternentgelte) sowie 50 60 000 (Umsatzerlöse aus Handelswaren) zusätzlich etatisiert werden. 
 
Darüber hinaus können für die Betriebsführung der Krippe Landesfördermittel in Anspruch 
genommen werden.  
Diese beruhen im Jahr 2014 auf dem Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG), welches 
von einer stichtagsgenauen Beantragung ausgeht.  
Insofern sind die zu erzielenden Landeseinnahmen an dieser Stelle reine Schätzwerte und belaufen 
sich auf rund 168.000,- Euro. 
Diese sind weiterhin über die Haushaltsanmeldung 2014 des Fachamtes hinaus, unter der 
Kostenstelle 051-007-1200 und dem Sachkonto 54 21 000 zu etatisieren.  
 
Die mit Magistratsbeschluss Nr. 215 vom 05.06.2013 (Vorlagen-Nr. 2013/0166) beschlossene 
städtische Betriebskostenförderung ab dem Haushaltsjahr 2014 in Höhe von jährlich 574.000,- Euro 
können an dieser Stelle wieder abgeplant werden. 
 
Wie weiterhin im Magistratsbeschluss angezeigt, wird das Außengelände durch den zukünftigen 
Betreiber der Einrichtung hergerichtet.  
Da die Stadt Darmstadt die Einrichtung selbst betreibt, ist das Außengelände auch durch die Stadt 
Darmstadt selbst herzurichten. 
Diesbezüglich sind das Grünflächenamt sowie der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt 
(IDA) mit der konkreten Planung des Außengeländes beauftragt. Für die letztendliche Umsetzung 
der Maßnahme wird der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt federführend tätig. 
 
Um die Maßnahme vollumfänglich abwickeln zu können, werden vorbehaltlich der in Auftrag 
gegebenen Hochrechnung des Grünflächenamtes, weitere 200.000,- Euro benötigt.

- 5 - 
Diese stehen im Rahmen des Fünf-Millionen-Euro-Sofortfonds zur Verfügung. 
  
Darmstadt, 26.09.2013 
51 js 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 403 beschließend
TOP 9
TOP 5

Orte (1)

  • Landwehrstraße 48

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0311
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00