KSV - Kölner Schulbusverkehr GmbH: Gewinnverteilungsmaßstab
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2442/2019 vom 15.07.2019
Stand: Am 23.09.2019 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 15.07.2019 2442/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 KSV - Kölner Schulbusverkehr GmbH: Gewinnverteilungsmaßstab In der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.07.2019 wurde unter TOP 4.1.1 eine Anfrage der FWK vom 09.05.2019 zum Thema „Sind bei der KSV GmbH Sicherheit und Qualität der Kindertrans- porte sowie des Fachpersonals gesichert?“ durch schriftliche Mitteilung der Verwaltung beantwortet. Hierzu fragte RM Wortmann, ob sich die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter an deren Antei- len orientiere. Hierauf teilt die Verwaltung in Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Folgendes mit: Ja, die Gewinnausschüttungen erfolgten bisher immer entsprechend dem Verhältnis der Gesell- schaftsanteile zueinander. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf
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