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A-R/0015/2023

Kommunale Armutsprävention weiterentwickeln - Kindergesundheit in den Fokus nehmen

Antrag an den Rat 25.04.2023

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A-R-0015-2023-CDU-Kinderarmutsprävention weiterentwickeln

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A-R-0015-2023-CDU-Kinderarmutsprävention weiterentwickeln

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2023 
 
RATSANTRAG 
 
 Münster, 24. April 2023 
 
Kommunale Armutsprävention weiterentwickeln - 
Kindergesundheit in den Fokus nehmen 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt:  
 
1. Das städtische Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen 
Armutsprävention wird im Hinblick auf das Handlungsfeld „Gesundheit“ einer 
Bestandsaufnahme unterzogen. Unter der Beteiligung der zuständigen Fachämter 
(Jugendamt, Gesundheitsamt, Sportamt) wird diesbezüglich eine Fachtagung 
durchgeführt. Die Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der 
Gesundheitshilfe und geeignete Partner (z.B. Stadtsportbund, Jugendrat) werden 
eingebunden. 
 
2. Ziel ist eine Verstärkung des Programms mit Schwerpunktsetzung auf 
Kindergesundheit. Es soll dabei erörtert werden: 
- wie Maßnahmen effektiv weiterentwickelt und vernetzt werden können, 
insbesondere im Hinblick auf die sozioökonomischen Aspekte der Kinderarmut, 
- wie neue Formen, bspw. mobile Beratungsangebote zur Kindergesundheit, 
Ernährung und Bewegung im Sinne der primären Prävention umgesetzt werden 
können, 
- wie die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens 
ressourcenschonend gebündelt und wirksame Unterstützungsformen für Familien 
im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe angeboten werden können, 
- mit welchen Instrumenten die Erziehungskompetenz der Eltern im Hinblick auf die 
Kindergesundheit gestärkt werden kann. 
 
3. Die somit eruierten bedarfsgerechten Hilfen und Angebote werden mit einem 
Finanzierungskonzept hinterlegt und den Gremien möglichst vor den 
Etatberatungen vorgelegt.  
 
4. Für die Weiterentwicklung der Armutsprävention wird neben der bisherigen 
Bundes- und Landesförderung u.a. eine Förderung aus dem Aktionsprogramm 
des MAGS „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ sowie 
dem ESF Plus-Programm „ElternChanceN mit Elternbegleitung Familien stärken“ 
angestrebt.  
 
Begründung  
 
Das städtische Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention 
entwickelte sich sukzessiv auf Grundlage verschiedener Initiativen, die 2010 zu einem 
Hearing zur Frage der Kinderarmut als „drängende Handlungsaufforderung an die 
Kommunalpolitik" führte. Münster wurde 2012 eine der ersten Modellkommunen in NRW, die 
begonnen haben, vor Ort kooperative Netzwerke aufzubauen. Das Programm flankiert die 
vorhandenen Länder- und Bundesförderprogramme. Die präventiven Angebote haben zum 
Ziel, den Blick für Kinderarmut zu schärfen, die Belange und Bedürfnisse von Kindern und 
Jugendlichen ernst zu nehmen und ihre Zukunftsperspektiven zu verbessern.

2 
 
Das Programm ist kontinuierlich weiterentwickelt worden, zuletzt im Zuge der zusätzlichen 
Bereitstellung von Landesmitteln, um Lücken in kommunalen Präventionsketten in 
Kommunen zu schließen, die an entsprechenden Landesprogrammen teilnehmen. (vgl. dazu 
Beschluss der Vorlage V/0279/2018 „Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- 
und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster“). 
 
Die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche unterliegen jedoch stetigen 
Veränderungs- und Entwicklungsprozessen und machen es erforderlich, das bisherige 
kommunale Maßnahmenprogramm einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen. Der Auf- und 
Ausbau der Präventionsketten zeichnet sich durch eine intensive, bereichs- und 
trägerübergreifende Netzwerkarbeit aus, die auf einen gemeinsamen Sinn fokussiert: Jungen 
Menschen ein chancengerechtes Aufwachsen zu gewährleisten. Von Armut betroffene 
Kinder haben nicht nur eine schlechtere materielle Ausstattung und geminderte Chancen im 
Bildungssystem, sondern haben eine schlechtere Gesundheit. In Münster leben laut der 
aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinder- und Jugendarmut 14,9 Prozent der 
Jugendlichen unter 18 Jahren im SGB II-Bezug, wobei dieser stadtweite Gesamtwert stark 
nach den einzelnen Stadtteilen voneinander abweicht. Landesweit sind es 18,5 Prozent der 
Kinder und Jugendlichen. (vgl. https://www.bertelsmann-
stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/factsheet-kinder-und-jugendarmut-in-deutschland 
Daten: Juni 2022). 
 
Der Stellenwert von Gesundheit in einem Konzept zur Armutsprävention ist erheblich. 
Gesundheitsförderung ist ein komplexer sozialer und gesundheitspolitischer Prozess und 
umfasst ausdrücklich sowohl die Verbesserung von gesundheitsrelevanten Lebensweisen 
(Gesundheitshandeln) als auch die Verbesserung von gesundheitsrelevanten 
Lebensbedingungen (Verhältnisse und Strukturen). Bereits die Schwangeren sollen mit 
richtigen Maßnahmen begleitet werden, um spätere gesundheitliche Probleme ihrer Kinder 
vorzubeugen. Armut und soziale Benachteiligung erhöhen in dieser Entwicklungsphase die 
Wahrscheinlichkeit physischer, psychischer und psychosomatischer Erkrankungen. Der 
Einsatz von Familienhebammen sowie aufsuchenden Hilfen des Gesundheitsamtes in 
Familien, die durch das Regelversorgungssystem nicht befriedigend erreicht werden, ist 
daher von großer Relevanz.  
Für eine ganzheitliche effektive Vernetzung im Handlungsfeld „Gesundheit“ ist die 
Zusammenarbeit benachbarter Sektoren erforderlich. Daher soll ämterübergreifend und mit 
Beteiligung der Träger der Kinder- und Jugendhilfe an der Fortschreibung des 
Maßnahmenprogramms gearbeitet werden. Erwähnenswert sind an dieser Stelle 
niedrigschwellige Mentoring-Programme, die unter fachlicher Begleitung Familien stärken 
und im Sinne von Hilfe zu Selbsthilfe eingesetzt werden können. Insbesondere die 
Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Sport, Bewegung und Gesundheit“ der 
Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster (vgl. V/0505/2021) sollen eine 
Berücksichtigung finden.  
 
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass gerade in der Corona-Pandemie die 
Belastungssituation für Kinder und Jugendliche stark angestiegen ist. Aber auch hier hängt 
die körperliche und mentale Gesundheit stark davon ab, ob die Kinder aus 
sozialbenachteiligten Familien stammen, in denen das private Umfeld das erforderliche Maß 
an Stabilität und Unterstützung nicht bereitstellen kann. (vgl. Abschlussbericht der 
Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche 
durch Corona“, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-kinder-und-
jugendliche-2163490 ). Demnach haben diese Kinder im Alter vor der Einschulung teilweise 
erheblich gestiegene Förderbedarfe in den Bereichen Motorik und sozial-emotionale 
Entwicklung. Die Früherkennung dieser Belastungen und Erkrankungen und der frühzeitigen, 
bedarfsgerechten Vermittlung in möglichst niedrigschwellige Hilfsangebote kommt daher 
eine erhebliche Bedeutung zu.

3 
 
Das Land NRW hat im November 2022 einen „Pakt gegen Kinderarmut“ gestartet, mit dem 
Ziel, unter anderem die größten Handlungsbedarfe zur Stärkung von Teilhabe und der 
Verbesserung von Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren und im 
nächsten Schritt durch verschiedene Maßnahmen umzusetzen. Die Landesregierung setzt 
dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit Kommunen, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, 
Kirchen, Verbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren. Daher ist es jetzt der 
richtige Zeitpunkt, um die kommunale Präventionskette einer kind- und jugendbezogenen 
Armutsprävention in Münster zu reflektieren und sie gezielt und bedarfsgerecht 
weiterzuentwickeln  
 
Es sollen möglichst viele Förderprogramme geprüft werden. An dieser Stelle werden einige 
Beispiele genannt: 
 
1) Das Aktionsprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
NRW „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ fokussiert sich auf 
Stadtquartiere, in denen besonders viele Kinder und Jugendliche Sozialleistungen beziehen, 
was in der Regel auf die Langzeitarbeitslosigkeit oder geringe Erwerbseinkommen von Eltern 
zurückzuführen ist und unterstützt Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien, bei 
denen die Armut besonders groß und die Perspektiven besonders schlecht sind. Für das 
Programm stehen jährlich acht Millionen Euro zur Verfügung. 
 
2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dieses Jahr ein 
Modellprogramm „Mental Health Coaches“ an Schulen als Teil des Zukunftsprogramms für 
Bewegung, Kultur und Gesundheit entwickelt. Im Rahmen des Programms sollen 
Schülerinnen und Schüler durch speziell geschulte pädagogische Fachkräfte 
Gruppenangebote zur Stärkung ihrer mentalen Gesundheit erhalten. Darüber hinaus stehen 
die Fachkräfte in psychischen Krisensituationen als Ansprechpersonen zur Verfügung und 
können bei Bedarf im Rahmen einer Lotsenfunktion in weiterführende Hilfen vor Ort 
vermitteln. Im Bundeshaushalt 2023 stehen dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung. 
3) Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, fördert das ESF Plus-
Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" Angebote, die sich am 
Bedarf der Familien orientieren, niedrigschwellig sind und eine vielfältige Bandbreite an 
Angebotsformen abdecken. Die Angebote werden von qualifizierten Elternbegleiter:innen 
umgesetzt und stärken die Ressourcen der Eltern. Das ESF Plus-Programm "ElternChanceN 
- mit Elternbegleitung Familien stärken" hat eine Laufzeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2028 
und besteht aus zwei Förderphasen vom 01.06.2022 bis 31.05.2025 und 01.06.2025 bis 
31.05.2028. Die Einbindung der Elternbegleitung in ein kommunales Netzwerk von 
Familienberatung ermöglicht eine bedarfsgesteuerte Umsetzung von Maßnahmen im 
Sozialraum. Das Jugendamt – dessen Beteiligung im Programm unabdingbar ist – und 
weitere Einrichtungen der Familienbildung, wie beispielsweise Familienzentren, 
Familienbildungsstätten, Elternschulen, Kitas, Mehrgenerationenhäuser oder 
Migrationsberatung, sind in die Angebotsgestaltung involviert. (vgl. 
https://elternchancen.de/esf-plus-programm-elternchancen/informationen-zum-programm) 
Die Weiterentwicklung der kommunalen Präventionskette ist prozessorientiert zu betrachten 
und soll vor allem die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen verbessern. 
Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung leisten einen besonderen Beitrag 
zum gesunden Aufwachsen. Dabei ist die Förderung von Ernährung, Sport und Bewegung 
eine wichtige Ressource, um einer Vielzahl chronischer Erkrankungen vorzubeugen sowie 
die gesunde psychische Entwicklung zu stärken. Angesichts der Corona-Pandemie und der 
weiteren Krisen und ihrer Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen 
ist die Jugendhilfe heute mehr gefordert denn je. 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.05.2023 Rat
TOP 25.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0015/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.04.2023
Erstellt
25.04.2023 17:11