A-R/0015/2023
Kommunale Armutsprävention weiterentwickeln - Kindergesundheit in den Fokus nehmen
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A-R-0015-2023-CDU-Kinderarmutsprävention weiterentwickeln
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2023 RATSANTRAG Münster, 24. April 2023 Kommunale Armutsprävention weiterentwickeln - Kindergesundheit in den Fokus nehmen Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Das städtische Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention wird im Hinblick auf das Handlungsfeld „Gesundheit“ einer Bestandsaufnahme unterzogen. Unter der Beteiligung der zuständigen Fachämter (Jugendamt, Gesundheitsamt, Sportamt) wird diesbezüglich eine Fachtagung durchgeführt. Die Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Gesundheitshilfe und geeignete Partner (z.B. Stadtsportbund, Jugendrat) werden eingebunden. 2. Ziel ist eine Verstärkung des Programms mit Schwerpunktsetzung auf Kindergesundheit. Es soll dabei erörtert werden: - wie Maßnahmen effektiv weiterentwickelt und vernetzt werden können, insbesondere im Hinblick auf die sozioökonomischen Aspekte der Kinderarmut, - wie neue Formen, bspw. mobile Beratungsangebote zur Kindergesundheit, Ernährung und Bewegung im Sinne der primären Prävention umgesetzt werden können, - wie die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens ressourcenschonend gebündelt und wirksame Unterstützungsformen für Familien im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe angeboten werden können, - mit welchen Instrumenten die Erziehungskompetenz der Eltern im Hinblick auf die Kindergesundheit gestärkt werden kann. 3. Die somit eruierten bedarfsgerechten Hilfen und Angebote werden mit einem Finanzierungskonzept hinterlegt und den Gremien möglichst vor den Etatberatungen vorgelegt. 4. Für die Weiterentwicklung der Armutsprävention wird neben der bisherigen Bundes- und Landesförderung u.a. eine Förderung aus dem Aktionsprogramm des MAGS „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ sowie dem ESF Plus-Programm „ElternChanceN mit Elternbegleitung Familien stärken“ angestrebt. Begründung Das städtische Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention entwickelte sich sukzessiv auf Grundlage verschiedener Initiativen, die 2010 zu einem Hearing zur Frage der Kinderarmut als „drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik" führte. Münster wurde 2012 eine der ersten Modellkommunen in NRW, die begonnen haben, vor Ort kooperative Netzwerke aufzubauen. Das Programm flankiert die vorhandenen Länder- und Bundesförderprogramme. Die präventiven Angebote haben zum Ziel, den Blick für Kinderarmut zu schärfen, die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen und ihre Zukunftsperspektiven zu verbessern. 2 Das Programm ist kontinuierlich weiterentwickelt worden, zuletzt im Zuge der zusätzlichen Bereitstellung von Landesmitteln, um Lücken in kommunalen Präventionsketten in Kommunen zu schließen, die an entsprechenden Landesprogrammen teilnehmen. (vgl. dazu Beschluss der Vorlage V/0279/2018 „Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster“). Die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche unterliegen jedoch stetigen Veränderungs- und Entwicklungsprozessen und machen es erforderlich, das bisherige kommunale Maßnahmenprogramm einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen. Der Auf- und Ausbau der Präventionsketten zeichnet sich durch eine intensive, bereichs- und trägerübergreifende Netzwerkarbeit aus, die auf einen gemeinsamen Sinn fokussiert: Jungen Menschen ein chancengerechtes Aufwachsen zu gewährleisten. Von Armut betroffene Kinder haben nicht nur eine schlechtere materielle Ausstattung und geminderte Chancen im Bildungssystem, sondern haben eine schlechtere Gesundheit. In Münster leben laut der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinder- und Jugendarmut 14,9 Prozent der Jugendlichen unter 18 Jahren im SGB II-Bezug, wobei dieser stadtweite Gesamtwert stark nach den einzelnen Stadtteilen voneinander abweicht. Landesweit sind es 18,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen. (vgl. https://www.bertelsmann- stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/factsheet-kinder-und-jugendarmut-in-deutschland Daten: Juni 2022). Der Stellenwert von Gesundheit in einem Konzept zur Armutsprävention ist erheblich. Gesundheitsförderung ist ein komplexer sozialer und gesundheitspolitischer Prozess und umfasst ausdrücklich sowohl die Verbesserung von gesundheitsrelevanten Lebensweisen (Gesundheitshandeln) als auch die Verbesserung von gesundheitsrelevanten Lebensbedingungen (Verhältnisse und Strukturen). Bereits die Schwangeren sollen mit richtigen Maßnahmen begleitet werden, um spätere gesundheitliche Probleme ihrer Kinder vorzubeugen. Armut und soziale Benachteiligung erhöhen in dieser Entwicklungsphase die Wahrscheinlichkeit physischer, psychischer und psychosomatischer Erkrankungen. Der Einsatz von Familienhebammen sowie aufsuchenden Hilfen des Gesundheitsamtes in Familien, die durch das Regelversorgungssystem nicht befriedigend erreicht werden, ist daher von großer Relevanz. Für eine ganzheitliche effektive Vernetzung im Handlungsfeld „Gesundheit“ ist die Zusammenarbeit benachbarter Sektoren erforderlich. Daher soll ämterübergreifend und mit Beteiligung der Träger der Kinder- und Jugendhilfe an der Fortschreibung des Maßnahmenprogramms gearbeitet werden. Erwähnenswert sind an dieser Stelle niedrigschwellige Mentoring-Programme, die unter fachlicher Begleitung Familien stärken und im Sinne von Hilfe zu Selbsthilfe eingesetzt werden können. Insbesondere die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Sport, Bewegung und Gesundheit“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster (vgl. V/0505/2021) sollen eine Berücksichtigung finden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass gerade in der Corona-Pandemie die Belastungssituation für Kinder und Jugendliche stark angestiegen ist. Aber auch hier hängt die körperliche und mentale Gesundheit stark davon ab, ob die Kinder aus sozialbenachteiligten Familien stammen, in denen das private Umfeld das erforderliche Maß an Stabilität und Unterstützung nicht bereitstellen kann. (vgl. Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-kinder-und- jugendliche-2163490 ). Demnach haben diese Kinder im Alter vor der Einschulung teilweise erheblich gestiegene Förderbedarfe in den Bereichen Motorik und sozial-emotionale Entwicklung. Die Früherkennung dieser Belastungen und Erkrankungen und der frühzeitigen, bedarfsgerechten Vermittlung in möglichst niedrigschwellige Hilfsangebote kommt daher eine erhebliche Bedeutung zu. 3 Das Land NRW hat im November 2022 einen „Pakt gegen Kinderarmut“ gestartet, mit dem Ziel, unter anderem die größten Handlungsbedarfe zur Stärkung von Teilhabe und der Verbesserung von Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren und im nächsten Schritt durch verschiedene Maßnahmen umzusetzen. Die Landesregierung setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit Kommunen, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen, Verbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren. Daher ist es jetzt der richtige Zeitpunkt, um die kommunale Präventionskette einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster zu reflektieren und sie gezielt und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln Es sollen möglichst viele Förderprogramme geprüft werden. An dieser Stelle werden einige Beispiele genannt: 1) Das Aktionsprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ fokussiert sich auf Stadtquartiere, in denen besonders viele Kinder und Jugendliche Sozialleistungen beziehen, was in der Regel auf die Langzeitarbeitslosigkeit oder geringe Erwerbseinkommen von Eltern zurückzuführen ist und unterstützt Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien, bei denen die Armut besonders groß und die Perspektiven besonders schlecht sind. Für das Programm stehen jährlich acht Millionen Euro zur Verfügung. 2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dieses Jahr ein Modellprogramm „Mental Health Coaches“ an Schulen als Teil des Zukunftsprogramms für Bewegung, Kultur und Gesundheit entwickelt. Im Rahmen des Programms sollen Schülerinnen und Schüler durch speziell geschulte pädagogische Fachkräfte Gruppenangebote zur Stärkung ihrer mentalen Gesundheit erhalten. Darüber hinaus stehen die Fachkräfte in psychischen Krisensituationen als Ansprechpersonen zur Verfügung und können bei Bedarf im Rahmen einer Lotsenfunktion in weiterführende Hilfen vor Ort vermitteln. Im Bundeshaushalt 2023 stehen dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung. 3) Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, fördert das ESF Plus- Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" Angebote, die sich am Bedarf der Familien orientieren, niedrigschwellig sind und eine vielfältige Bandbreite an Angebotsformen abdecken. Die Angebote werden von qualifizierten Elternbegleiter:innen umgesetzt und stärken die Ressourcen der Eltern. Das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" hat eine Laufzeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2028 und besteht aus zwei Förderphasen vom 01.06.2022 bis 31.05.2025 und 01.06.2025 bis 31.05.2028. Die Einbindung der Elternbegleitung in ein kommunales Netzwerk von Familienberatung ermöglicht eine bedarfsgesteuerte Umsetzung von Maßnahmen im Sozialraum. Das Jugendamt – dessen Beteiligung im Programm unabdingbar ist – und weitere Einrichtungen der Familienbildung, wie beispielsweise Familienzentren, Familienbildungsstätten, Elternschulen, Kitas, Mehrgenerationenhäuser oder Migrationsberatung, sind in die Angebotsgestaltung involviert. (vgl. https://elternchancen.de/esf-plus-programm-elternchancen/informationen-zum-programm) Die Weiterentwicklung der kommunalen Präventionskette ist prozessorientiert zu betrachten und soll vor allem die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen verbessern. Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung leisten einen besonderen Beitrag zum gesunden Aufwachsen. Dabei ist die Förderung von Ernährung, Sport und Bewegung eine wichtige Ressource, um einer Vielzahl chronischer Erkrankungen vorzubeugen sowie die gesunde psychische Entwicklung zu stärken. Angesichts der Corona-Pandemie und der weiteren Krisen und ihrer Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist die Jugendhilfe heute mehr gefordert denn je. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0015/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 25.04.2023 17:11