V/0231/2021
Erlass Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich
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Anlage 2 V_0231_2021_Abwägung
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Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.1 Private Nr. BV Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Stellungnahmen von Privaten 1 allgemein Es wird angeregt die Naturdenkmale einheitlich je Statistischer Bezirk, in diesem Falle auch Stadtteil, duchzunummerieren. Bis auf diese beiden o. g. Ausnahmen sind alle Naturdenkmale im Stadtteil Berg Fidel, der gleich ist wie der statistische Bezirk 91 mit der Nummern 500 bis 509 versehen. Lediglich die beiden o. g. Naturdenkmale [Ergänzung: 524 + 525] erschließen sich erst dem kundigen Leser, bzw dem Betrachter der Übersichtskarte als zum Stadtteil Berg Fidel zugehörig. Stadtteilbezüge sind in der münsterschen Bürgerschaft aber wichtig, da Schutz bei einen Stadtteilbezug immer eine relevante Größe ist. Die Nummerierung basiert auf einem seit 1981 verfolgten Schlüssel. Dieser wird bei allen Verwaltungsakten sowie bei der Pflege und Unterhaltung der Naturdenkmale angewandt. Eine neue Nummerierung birgt die Gefahr von Verwechslungen. Die Orientierung der Bürger erfolgt in der Regel über die grafische Darstellung im Umweltkataster der Stadt Münster. Hier lässt sich auch der Bezug zum Stadtteil herstellen. Von einer neuen Nummerierung wird daher abgesehen. wird nicht gefolgt 2 Mitte Hiermit rege ich an, die überaus umfangreiche Wandbegrünung aus verschiedenen verholzten Kletterpflanzen an der Wand der ehemaligen "OSMO-Halle" an der Schillerstraße zwischen ca. Querstraße bis Ecke Hafenweg als Naturdenkmal auszuweisen. Begründung: Die Wandbegrünung ist seit Jahrzehnten gewachsen und umfasst ca. 100 x 10 m Wandfläche. Sie besteht aus verschiedenen verholzten Kletterpflanzen wie zum Beispiel Efeu und "Wilder Wein" und bietet zahlreichen Singvögeln, Insekten und Spinnen Lebens- und Nahrungsmöglichkeiten. Zudem bieten die ca. 1.000 m² Grünfläche Aufenthaltsqualität und positive Umweltfaktoren für die Anwohner*innen in einem ansonsten stark urbanen Umfeld. Im Herbst fällt die Fläche durch eine überaus attraktive Herbstfärbung auf. Die Kletterpflanzen an den Wänden der ehemaligen "OSMO-Hallen" in der Schillerstraße genügen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). Zudem sind sie nur in Verbindung mit den stützenden Wänden zu erhalten, deren Verkehrssicherheit zuletzt u.a. durch das Gewicht der Klettergehölze gefährdet war. Die betreffenden Wände, die mit Kletterpflanzen berankt waren, sind zwischenzeitlich durch den Eigentümer abgerissen worden. wird nicht gefolgt 3 Mitte Es wäre schön, wenn der Kletterpflanzen-Bewuchs an der verbliebenen Mauer der Osmo-Hallen in Münster Herz Jesu als Naturdenkmal deklariert würde und somit bestehen bliebe. Sofern trotz Haftwurzeln von KletterHortensien, Jungfernrebe und Efeu die Standfestigkeit garantiert ist, bereichert die grüne (bzw. mit Dunkelgrün, Gelb und Rot im Herbst bunte) Wand das Straßenbild sehr. Wenn es sich in die architektonischen Planungen zum Quartier integrieren lässt, schirmt es die Bewohner/ Nutzer des neuen Gebäudes gegen Lärm und Immissionen des KfZ-Verkehrs auf der Schillerstraße ab, dient als Fotomotiv und sommers als natürliche Kühlanlage wie das 'Grüne Zimmer' am Harsewinkelplatz. Auch kann man interessante Tiere im Mini-Dschungel des Efeu beobachen. Die Kletterpflanzenwand werde daher bitte ein Naturdenkmal :-) Die Kletterpflanzen an den Wänden der ehemaligen "OSMO-Hallen" in der Schillerstraße genügen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). Zudem sind sie nur in Verbindung mit den stützenden Wänden zu erhalten, deren Verkehrssicherheit zuletzt u.a. durch das Gewicht der Klettergehölze gefährdet war. Die betreffenden Wände, die mit Kletterpflanzen berankt waren, sind zwischenzeitlich durch den Eigentümer abgerissen worden. wird nicht gefolgt 4 Mitte Evtl. schützenswert: 1. Eichengruppe im Hoppengarten (Geoloc. 51.975953, 7.649697) Bild: http://www.mimigernaford.de/xl66125.jpg Die Eichengruppe liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 2 und wird daher durch die Naturdenkmalverordnung nicht erfasst. Die 8 Eichen sind über den Landschaftsplan 2 unter der Nr. 2-2.3.31 bereits als Naturdenkmal ausgewiesen. wird zur Kenntnis genommen 5 Mitte Evtl. schützenswert: 2. Stieleiche Rumphorstweg gegenüber Naturdenkmal 002 (Stieleiche) (Geoloc. 51.983312, 7.640627) Rumphorstweg 71; der Baum genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt 6 Mitte Ich möchte die großen Kastanien auf dem Gelände der Bodelschwinghschule als Naturdenkmale bewerben. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. Bei den erhaltenswürdigen 6 Kastanien auf dem Gelände der Bodelschschwinghschule handelt es sich um ca. 80-100 Jahre alte Bäume mit prägender Bedeutung im Bereich des Schulareals. Die Kronen der Bäume wurden vor längerer Zeit vollständig gekappt, so dass sie sich nicht mehr in ihrem natürlichen Habitus darstellen und die Stabilität der Krone beeinträchtigt sein kann. Sie sind durch die Schulnutzung bereits aktuell in ihrem Standort beeinträchtigt. Gegenwärtig steht ein Schulausbau an, der sich auf die Vitalität der Bäume auswirken kann. Vor dem beschriebenen Hintergrund wird von einer Ausweisung als Naturdenkmal abgesehen. wird nicht gefolgt Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.1 Private 7 Mitte Wir haben eine ca. 300 Jahre alte Eiche im Garten (Wemhoffstraße 7), die von Herrn Dreier regelmäßig beobachtet wird. Er war vor einigen Monaten mit einem Mitarbeiter der Stadt bei uns und fragte, ob wir den Baum durch die Stadt betreuen lassen wollten. Wir haben zugestimmt, seitdem aber nichts mehr gehört. Die beantragte Stieleiche (Stammumfang 4,43, Kronendurchmesser 20 m, Höhe 22 m ) stellt einen herausragenden Einzelbaum im Stadtzentrum dar. Der Baum zeigt eine sehr gute Vitalität. Wegen seiner in dieser Ausprägung gegebenen Seltenheit, Eigenart und Schönheit wird die Festsetzung des Baumes als Naturdenkmal befürwortet. wird gefolgt 8.1 allgemeinEs wäre sehr hilfreich, wenn der Entwurf der Naturdenkmalverordnung auch online einsehbar wäre. Vielen interessierten Bürgern wird es leider nicht möglich sein, die beiden etwas abgelegenen Auslegungsorte am Alberloher Weg zu den Öffnungszeiten aufzusuchen. Auch ich schreibe Ihnen "aufs Geratewohl", ohne den Entwurf eingesehen zu haben. Der Entwurf der Naturdenkmalverordnung war vom 28.09-13.11.2020 online verfügbar. Entsprechende Hinweise gab es in der Veröffentlichung im Amtsblatt, in der Tagespresse und auf der Internetseite des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. wird zur Kenntnis genommen 8.2 allgemein Ich möchte anregen, dass auch gewachsene Heckenstrukturen aus (beerentragenden) Wildsträuchern (Schlehe, Weißdorn, Hunds-Rose, Holunder etc.) geschützt werden können. Gerade auch im städtischen Raum stellen sie wertvolle Biotope dar. Zusätzlich sind sie Denkmäler münsterländischer Landschaftsgeschichte. Naturdenkmale können nur auf der Grundlage der Kriterien des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgewiesen werden. Dies sind Einzelschöpfungen der Natur, die 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt werden. Nach § 39 LNatSchG NRW sind Hecken ab 100 Metern Länge im Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts und Wallhecken gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile. Einfache Hecken im Innenbereich sind davon nicht erfasst. Ein konkreter Vorschlag wird nicht unterbreitet. wird nicht gefolgt 8.3 West Ich würde mich freuen, wenn noch einige alte Stiel-Eichen in Mecklenbeck unter Schutz gestellt würden. Vor allem die alte Eichenreihe im Grünzug nahe des Christoph-Bernhard-Grabens zwischen den Straßen Am Hof Schultmann und Meyerbeerstraße sowie die einzeln stehende Eiche Ecke Brockmannstraße / Meyerbeerstraße sind meiner Meinung nach schützenswert. Sie prägen den Charakter des Stadtteils und erinnern an seine Geschichte als Bauerschaft. Darüber hinaus erfüllt vor allem die alte Eichenreihe eine wichtige Funktion als kühlender Schattenspender, denn die in den Bau- und neueren Wohngebieten Mecklenbecks gepflanzten Bäume sind hierfür noch zu jung. Die Eichenreihe südlich der Straße Am Hof Schultmann und die einzeln stehende Eiche Ecke Brockmannstraße / Meyerbeerstraße sind durch Festsetzung im Bebauungsplan Nr.396 Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove als zu erhalten festgesetzt. Für die Bäume liegt gemessen an ihrer Wertigkeit ein hinreichender Schutz vor. Eine Unterschutzstellung der Bäume als Naturdenkmal ist unter Berücksichtigung der Ausprägung der Bäume nicht geboten. wird nicht gefolgt 9 Mitte Ich möchte gerne folgende Bäume im Südpark als neue Naturdenkmale in Münster vorschlagen: (vgl. Nr. 9.1-9.8) Ich bitte Sie die Vorschläge zu berücksichtigen und diese wunderschönen Bäume, die für die Artenvielfalt und den Klimaschutz in der Stadt von großer Bedeutung sind für unsere Enkel und Urenkel zu pflegen und zu erhalten. _ 9.1 Mitte Drei Stiel-Eichen vor Spiel ABI Südpark, Umfang: 2,40m und 2 Exemplare 1,90m Die Bäume genügen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt 9.2 Mitte 2 Platanen mitten im Park, Umfang: ca. 3m Die beiden Platanen prägen den zentralen Südpark, genügen als relativ häufige Stadtbaumart jedoch nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt 9.3 Mitte Ross-Kastanie nähe Dahlweg, Umfang: 2,40m Der Baum genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.1 Private 9.4 Mitte Ross-Kastanie nähe Südstr., Umfang: 3,40m 9.5 Mitte Platane nähe Südstr., Umfang: ca. 4m 9.6 Mitte Stiel-Eiche nähe Südstr. am Spielplatz, Umfang:3,10m 9.7 Mitte Esche nähe Südstr., Umfang: 3,30m 9.8 Mitte Rotbuche an der Südstr., Umfang: 3,55m 10 Hiltrup [bzgl. ND 505] A) Gerade stirbt ein Baum ab, so dass die genannte Zahl nicht mehr richtig ist. B) Die Lagebezeichnung „Sternbusch-Park“ ist irreführend. Nach allgemeinem Sprachgebrauch befindet sich der Sternbuschpark nördlich der Bahnstrecke Preußen-Münster. Wenn ich mich recht an die viele jahrzehntealte Grünordnung erinnere, befindet sich das Denkmal auf dem Spielplatz „Am Naturdenkmal“; diese Lagebezeichnung wäre also richtig. zu A: Der gegenwärtige Bestand beträgt 9 Stieleichen und 7 Rotbuchen. Die Anzahl der Bäume wird angepasst. zu B: Das Naturdenkmal befindet sich innerhalb der öffentlichen Grünfläche "AM NATURDENKMAL BERG FIDEL". Die Lagebezeichnung wird geändert wird gefolgt 11 Südost Im Anhang finden Sie eine Fotodokumentation von 8 Vorschlägen zur Ergänzung der Naturdenkmalverordnung sowie eine Liste mit den GPS-Punkten. Ausgewählt wurden besonders prägende Bäume in Wohngebieten, im Falle von Foto Nr. 8 auch eine prägende Eiche an einem exponierten Standort, der den Beginn einer markanten Baumreihe markiert. Besonders die Rotbuche am Joseph-Suwelack-Weg verdient die Aufnahme in die Liste der Naturdenkmale. In dem von mir betrachteten Bereich in Gremmendorf/Angelmodde ist bislang nur ein einziges Naturdenkmal festgesetzt. Mit Berücksichtigung der langen Geltungsdauer der Naturdenkmal-VO ist die Aufnahme weiterer Bäume sinnvoll, gerade in Bezug auf derzeit häufiger auftretende Verluste. Da Münster keine Baumschutzsatzung hat, ist die Sicherung als Naturdenkmal die einzige Möglichkeit, Bäume zu schützen, sofern sie nicht bereits in Bebauungsplänen zum Erhalt festgesetzt sind. Über eine kurze Eingangsbestätigung der Mail würde ich mich freuen, damit ich weiß, dass meine Vorschläge angekommen sind. Vielen Dank! Naturdenkmale sind nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes Einzelschöpfungen der Natur, die 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt werden. Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt nicht zum generellen Schutz von Bäumen. Diesbezüglich ist die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 29 BNatSchG einschlägig. Darauf basierend können die Gemeinden nach § 49 LNatSchG NRW Baumschutzsatzungen erlassen. Auf die 8 Vorschläge wird im Detail unter der Nr. 11.1-11.8 eingegangen. _ 11.1 Südost 1 Stieleiche (Albersloher Weg/Paul-Engelhard-Weg) Der als Baumart in Münster häufig vertretene Baum genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). Die Stieleiche befindet sich innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß B- Plan Nr. 582. Die Vitalität des Baumes ist aktuell eingeschränkt. Der Standort im Gehweg ist hinsichtlich des Entwicklungspotenzials an der Hauptverkehrsstraße problematisch. Als städtischer Straßenbaum wird die Eiche jedoch im Sinne einer langfristigen Erhaltung gepflegt. wird nicht gefolgt Der Südpark wurde 1860 bis 1945 als Kaserne benutzt. Teile des Baumbestandes, insbesondere im Bereich der Südstraße gehen auf diese Zeit zurück. Die genannten Bäume im Bereich der Südstraße bilden in ihrer Gesamtheit eine kreisförmig angeordnete Baumgruppe, die durch ihre verschiedenen Baumarten besticht. Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit wird die Festsetzung der Baumgruppe als Naturdenkmal befürwortet. Zusätzlich zu genannten Bäumen wird zur Vervollständigung eine weitere Esche in das Naturdenkmal integriert. Die Nutzung und Unterhaltung des Spielplatzes im Bereich des Naturdenkmales in bisherigem Umfang wird durch eine Ausweisung als Naturdenkmal nicht tangiert. wird gefolgt Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.1 Private 11.2 Südost 1 Rotbuche (Josef-Suwelack-Weg) Die Rotbuche mit einem Stammumfang von 3,50 m weist nach Auswertung von Luftbildern ein Alter von ca. 60 Jahren auf. Die sehr exponierte Lage im Straßenraum unterstreicht jedoch die Schönheit und Bedeutung des Baumes. Die Vitalität ist aktuell als gut zu bewerten. Durch die Baumwurzeln wird der vorhandene Gehweg allerdings gegenwärtig bereits deutlich angehoben. Bei einer notwendigen Gehwegsanierung sowie bei Leitungssanierungen im Gehweg besteht die Gefahr einer nachhaltigen Schädigung der empfindlichen Buche. Der Baum stellt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit) einen Grenzfall dar. Aufgrund der problematischen Standortsituation wird von einer Ausweisung abgesehen. Als städtischer Straßenbaum wird die Rotbuche jedoch im Sinne einer langfristigen Erhaltung gepflegt. wird nicht gefolgt 11.3 Südost 3 Robinien ( Gustav-Tweer-Weg 25) Die Robinien weisen nach Auswertung von Luftbildern ein Alter von ca. 60 Jahren auf. Die Vitalität ist stark eingeschränkt. Der Zustand der Bäume erforderte bereits deutliche Eingriffe durch die städtische Baumpflege. Eine langfristige Erhaltung der Bäume ist nicht gesichert. Die Bäume genügen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde damit nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt 11.4 Südost 1 Stieleiche (Lilientalweg 47, Garten, Zaun mittig durch den Stamm) Die Stieleiche weist nach Auswertung von Luftbildern ein Alter von maximal 70- 80 Jahren auf. Die Vitalität ist leicht eingeschränkt. Der als Baumart in Münster häufig vertretene Baum genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt 11.5 Südost Stieleichenreihe (Zum Erlenbusch zum Albersloher Weg) Bei der Stieleichenreihe handelt es sich um eine zum überwiegenden Teil im städtischen Besitz befindliche Wallhecke im Sinne des § 39 LNatSchG NRW. Maßnahmen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung der Wallhecke führen können, sind verboten. Im Zuge der Pflege des städtischen Baumbestandes ist eine nachhaltige Erhaltung des städtischen Baumbestandes gesichert. Eine Festsetzung als Naturdenkmal ist entbehrlich. wird nicht gefolgt 11.6 Südost 1 Roteiche (Zum Erlenbusch 13) Die Roteiche (Standort: Zum Erlenbusch 15) weist nach Auswertung von Luftbildern ein Alter von maximal 60 Jahren auf. Der Baum ist in einem vitalen Zustand. Zum Nachbargrundstück wurde ein Starkast entfernt. Der Baum genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.1 Private 11.7 Südost 1 Blutbuche (Friedenskirche) Die Blutbuche (Stammumfang 2,90 m, Kronendurchmesser ca. 17 m) weist nach Auswertung von Luftbildern ein Alter von ca. 60 Jahren auf. Er ist im Kreuzungsbereich prägend und bildet mit der Friedenskirche (1952) ein Ensemble. Der Baum genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde jedoch noch nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). wird nicht gefolgt 11.8 Südost 1 Stieleiche (Angelsachsenweg/Frankenweg) Der Standort der Stieleiche liegt im Außenbereich und wird daher durch die Naturdenkmalverordnung nicht erfasst. wird nicht gefolgt 12 allgemein Anregung: Eventuell lassen sich aus dem Jahresbericht des Westfälischen Vereins für Wissenschaft & Kunst weitere Anregungen entnehmen: https://www.zobodat.at/pdf/Jber- Westfaelische-Porv-Verein-Wiss-Kunst_40_1911-1912_0094-0101.pdf Eine Überprüfung der Literaturquelle ergab keinen Hinweis auf ein potenziell neu zu schützendes Naturdenkmal. wird zur Kenntnis genommen 13 West Einzeln stehende Eiche in Roxel, Stodtbrockweg, bitte mit aufnehmen in die Liste der Naturdenkmale. Koordinaten: N51° 57.681' E7° 32.048' Die Eiche am Stodtbrockweg ist seit 1987 als Naturdenkmal ausgewiesen. Durch die Einbeziehung in den Bebauungsplan Nr. 488, Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp gehört die Eiche formal zum Geltungsbereich dieser Verordnung und ist aus dem Landschaftsplan entsprechend zu entlassen. wird gefolgt 14 Hiltrup [bzgl. ND Nr. 506] in den fünfzig Jahren, während der ich mit dieser Stieleichenallee zusammen lebe, hat sich die Anzahl der Eichen aktuell auf 59 Stück verringert. Ich fände es richtig und auch rechtssicher, wenn bei der Neufassung der Satzung die aktuelle Baumzahl exakt benannt würde. Nach Überprüfung der aktuellen Zahl der Alleebäume am 25.11.2020 wird die Anzahl der Bäume auf 61 Bäume korrigiert. wird gefolgt 15 Ost Ausweisung der Lindenallee entlang der B 51/Warendorfer Straße zwischen Einmündung Lützowstraße bis zur Stadtgrenze wegen der hohen naturschutzfachlichen und kulturhistorischen Bedeutung (ehemaliger Prozessionsweg zwischen Münster und Telgte) Es handelt sich um 120 weit überwiegend Winter-Linden mit wenigen Stiel-Eichen, mittleres bis starkes Baumholz; die Krautschicht wird aus recht artenreichem magerem Grünland mit Vorkommen von gefährdeten Pflanzenarten der Roten Liste gebildet (Rundblättrige Glockenblume) Die Lindenallee liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung. wird nicht gefolgt 16 Mitte Wir bitten, die in unserem Garten (Martin-Luther-Straße 24) befindliche Blutbuche als Naturdenkmal auszuweisen. Bei der Blutbuche handelt es sich um einen ca. 80 Jahre alten Baum mit einem Stammumfang von 4,50 m, einem Kronendurchmesser von 25 m und einer Höhe von 23 m. Der malerische Baum ist aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit naturdenkmalwürdig. Da der Baum bis an bzw. leicht über die Grundstücksgrenze hinausreicht, wurden von den Anrainern eine Zustimmung zur Ausweisung erbeten. Diese wurde von einem Nachbarn erteilt, vom anderen jedoch verweigert. In Anbetracht der geringfügigen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke, insbesondere keiner Einschränkungen der baulichen Ausnutzung der Grundstücke gemäß dem Bebauungsplan 172, Teilabschnitt I "Martin-Luther-Straße / Friesenring / Görresstraße - Neufassung", ist eine Ausweisung als Naturdenkmal gerechtfertigt. wird gefolgt Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.2 TÖB Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Mitte17 wird zur Kenntnis genomment Die Anregung berührt die Belange der Naturdenkmalverordnung nicht direkt. Die beiden genannten Objekte Nr.84 und 110 liegen mit ihrem Stamm nach den vorgelegten Plänen der Westnetz GmbH Dortmund außerhalb von 2,5 m zur Leitungsachse. Im Falle notwendiger Sanierungsarbeiten an der Leitung wird eine Befreiung von den Verboten der Verordnung in Aussicht gestellt. Westnetz GmbH Dortmund, 27.10.2020 Im Bereich der Naturdenkmale mit der Nr. 084 und 110 liegen die im Betreff genannten genannte Hochspannungskabel [Ergänzung: 1. 110-kV-Hochspannungskabel Mittelhafen - Aegidii, Bl. 1901, 2. 110-kV-Hochspannungskabel Aegidii - Martini, Bl. 1905] Zu Ihrer Orientierung übersenden wir Ihnen von den Hochspannungskabeln die Planunterlagen, aus denen Sie die Lage der Kabel entnehmen können. Die genaue Lage und Tiefe der 110-kV-Hochspannungskabel ist durch Querschläge, Suchschlitze o. ä., festzustellen. Unsere Zustimmung zu Ihrem Ausbau können wir nur dann geben, wenn im Sicherheitsbereich der 110-kV-Kabel von insgesamt 5 m (2,5 m beidseitig der Leitungsachse) keine größere Höhenänderung der bestehenden Gelände- oder Straßenflächen vorgenommen wird. Einer evtl. Überbauung oder Bepflanzung der Kabeltrasse durch Bauwerke, Bäume oder tiefwurzelnde Sträucher können wir nicht zustimmen, da diese Hochspannungskabel im Störungsfall tiefbaumäßig jederzeit erreichbar sein müssen. Außerdem ist darauf zu achten, dass folgende Mindestabstände zu den Hochspannungskabeln eingehalten werden: bei Parallelführung: Gasleitungen 1,00 m Wasserleitungen 1,00 m Kabel 1,00 m Kanal 1,00 m Nachrichtenkabel 0,50 m Fernwärmeleitungen 5,00 m bei Kreuzungen: Gasleitungen 0,50 m Wasserleitungen 0,50 m Kabel 0,50 m Kanal 0,50 m Nachrichtenkabel 0,50 m Fernwärmeleitungen 1,00 m Damit die Sicherheit der Stromversorgung gewährleistet bleibt und eine Gefährdung von Personen im Bereich der Hochspannungskabel ausgeschlossen wird, sind alle Beteiligten über die Lage der Kabel zu unterrichten. Der Bauunternehmer haftet gegenüber der Westnetz GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die durch ihn und seine Erfüllungsgehilfen an der Hochspannungskabelanlage und deren Zubehör verursacht werden. Vor Beginn von Bauarbeiten in der Nähe der 110-kV-Kabel sind durch die ausführenden Baufirmen Planunterlagen über die Lage der 110-kV-Kabel anzufordern. Die Anfrage ist wahlweise per E-Mail an stellungnahmen@westnetz.de oder per Post an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstraße 15 - 21, 44139 Dortmund, zu richten. Wir haben Ihre Unterlagen über die Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster, erhalten. Bezüglich der weiteren von der Westnetz betreuten Anlagen erhalten Sie von dort ggf. eine gesonderte Stellungnahme. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 6 Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.2 TÖB Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag allgemein LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Referat Städtebau und Landschaftskultur, Sachgebiet Gartendenkmal-pflege, 16.10.2020 Vielen Dank für die Beteiligung. Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht, die Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich der Stadt Münster neu aufzustellen. Aufgrund des komplexen rechtlichen Sachverhalts habe ich unseren Justiziar Dr. Heimann um eine Stellungnahme gebeten, in der er auf den Wortlaut bestimmter Paragraphen des Entwurfs der Naturdenkmalverordnung Bezug nimmt. Wir bitten Sie, seine diese Vorschläge zu berücksichtigen. Einige der Bäume befinden sich in Gartendenkmälern, die nach § 2 Satz 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unter Schutz gestellt worden sind oder in Parkanlagen, die von der zuständigen Fachbehörde, der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (LWL-DLBW), als Denkmäler erkannt sind. Die Lage einer Vielzahl von Naturdenkmalen innerhalb denkmalgeschützter Parkanlagen ist der Stadt Münster bekannt. wird zur Kenntnis genommmen Folgende Bäume / Objekte sind als Bestandteile denkmalgeschützter Parkanlagen: Gartendenkmal „Promenade Münster“ Lfd. Nr. 19 2 Linden 20 Trompetenbaum, Zelkovie 22 Fächerblattbaum 27 Rosskastanie 41 2 Rosskastanien 69 3 Platanen, 1 Blutbuche 70 1 Bergahorn 83 Eibe 99 2 Rotbuchen 102 Platane 103 Amerikanische Roteiche, Platane 105 Rosskastanie 106 Platane 108 Eibe 141 2 Hainbuchen 155 Kaukasische Flügelnuss 156 Platane 157 4 Platanen Gartendenkmal „Schlossgarten Münster“ Lfd. Nr. 48 2 Stieleichen 49 Platane 50 Blutbuche 51 2 Rotbuchen 52 1 Haselbastard 54 Platane, Fächerblattbaum 56 4 Linden 57 Sommerlinde 93 Blutbuche 94 Blutbuche 148 Linde 149 Linde 150 Japanischer Schnurbaum 18.1 7 Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.2 TÖB Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Gartendenkmal „Freiraum am Hörsaal 1“ Lfd. Nr. 60 Rosskastanie Gartendenkmal „Freiraum am Juridicum“ Lfd. Nr. 62 Hängebuche Erkanntes Gartendenkmal „Linnebrinks Garten“ Lfd. Nr. 74 1 Blutbuche, 2 Rosskastanien (eine abgebrochen d. Sturm 2020) Gartendenkmal „Dechaneischanze“ Lfd. Nr. 77 Teich 78 Platane Gartendenkmal „Zentralfriedhof“ Lfd. Nr. 97 2 Hängebuchen Gartendenkmal „Freiraum der Siedlung Habichtshöhe“ Lfd. Nr. 125 Stieleiche 126 Stieleiche Erkanntes Gartendenkmal „Prozessionsweg“ Lfd. Nr. 305 51 Waldkiefern, Allee Erkanntes Gartendenkmal „Kurgarten Wolbeck“ Lfd. Nr. 407 1 Schwarznuss, 2 Rosskastanien Gartendenkmal „Herrenburgallee“ Lfd. Nr. 517 79 Stieleichen, 1 Winterlinde 18.2 Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung des Naturschutzes (Sicherung des Naturhaushalts, des Landschaftsbildes und der landschaftsgebundenen Erholung) und des Denkmalschutzes (u. a. Schutz und Pflege von für die Geschichte des Menschen sowie für Städte und Siedlungen bedeutender Zeugnisse der Architekturgeschichte, wozu auch Gärten, Parks und Friedhöfe zählen), kann es bei der Pflege, Unterhaltung und Nutzung von Gartendenkmälern und ihrer Bestandteile zu Konflikten zwischen unterschiedlichen öffentlichen Belangen kommen. Die bisherige Formulierung in § 3 Abs. 1 Satz 1 der Entwurfsfassung spricht insoweit sachlich inhaltlich zwar richtig von Objekten und Flächen, für die „etwas anderes bestimmt sein kann“, jedoch erscheint diese Formulierung für den verwaltungsrechtlich nicht vorgebildeten Leser möglicherweise missverständlich oder bedeutungsleer. Es wird vorgeschlagen, diesen Passus genauer zu konkretisieren und mit Regelbeispielen für eine solche „andere Bestimmung“ zu arbeiten (bspw.: § 9 Abs. 1 Ziff. 15, 20, 25 lit. a) und b) BauGB und § 2 Abs. 2 S. 2 DSchG-NRW, sowie die damit verbundene Rechtsfolge zu erklären, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden. Daher wird, auch den denkmalfachlich sachgerechten Umgang mit den Bäumen zu gewährleisten, angeregt, in der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen folgende Formulierung in einen neu einzufügenden § 3 Abs. 2 aufzunehmen: Satz 1: „Eine ‚andere Bestimmung für einzelne Objekte oder Flächen‘ nach Abs. 1 Satz1 dieser Verordnung kann sich insbesondere durch bauplanungsrechtliche Vorgaben oder auch bei als Baudenkmal eingetragenen Grünanlagen und Landschaftsbestandteilen ergeben. Satz 2: „Erfordert danach eine Maßnahme an einem durch diese Verordnung geschützten Naturdenkmal eine Zustimmung, Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung, Zulassung, Befreiung oder Planfeststellung nach anderen rechtlichen Vorschriften, so entbindet die Genehmigung der Unteren Die durch die vorliegende Naturdenkmalverordnung innerhalb von Gartendenkmälern geschützten Bäume prägen in aller Regel die durch das Denkmalschutzgesetz NRW geschützten Gartendenkmäler. Eine Konfliktlage zwischen Denkmalschutz und Naturschutz ist hier in aller Regel von theoretischer Natur. Die Formulierung in § 3 Abs. 1 des Verordnungsentwurfes "soweit nicht für einzelne Objekte oder Flächen etwas anderes bestimmt wird" hat sich in der bisherigen Verwaltungspraxis bewährt. Sie ist vom Wortlaut her weit gefasst und ermöglicht es, im jeweiligen Einzelfall auf geltende Bestimmungen anderer Rechtskreise abzustellen. Die vorgeschlagenen Ergänzung in Satz 1wären ebenso nicht abschließend, so dass die bisherige Regelung weiter fortgeführt werden soll. In den unter Satz 2 und 3 genannten Fällen nach anderen rechtlichen Vorschriften bündeln diese in der Regel auch notwendige Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde, so dass es einer gesonderten Genehmigung etc. nicht bedarf. wird nicht gefolgt 8 Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.2 TÖB Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 18.3 Ferner erscheint die Formulierung des unter Bezug genommenen Abs. 1 lit. b) der Entwurfsfassung eine leichte rechtliche Unschärfe aufzuweisen. Soweit hier von „Maßnahmen“ die Rede ist, die durch die UNB „angeordnet werden“, sollte im Gleichlaut mit der Ermächtigungsgrundlage in § 2 Abs. 1 letzter Satz LandesnaturschutzG lauten: „Unberührt von den Verboten des Abs. 2 bleiben […] Maßnahmen, die von der unteren Naturschutzbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeordnet werden“ Zwar sind die UNB ohnehin über § 2 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz Sonderordnungsbehörden, für die die Pflicht zur Ermessensausübung der allgemeinen polizeirechtlichen Gefahrenabwehrklausel des OBG-NRW gilt (§ 16) gilt, es erscheint jedoch sinnvoll, diese Bezugnahme in der unmittelbar geltenden Rechtsquelle ausdrücklich zu hinterlegen. Der Verordnungstext wird § 3 Abs 1 lit. b) in Anlehnung an § 2 Abs.1 LNatSchG redaktionell angepasst, in dem die Worte "des § 2" sowie "nach pflichtgemäßen Ermessens" eingefügt werden. wird wie folgt gefolgt: § 3 Abs 1 lit. b) neu: „Unberührt von den Verboten des § 2 bleiben […] Maßnahmen, die von der unteren Naturschutzbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeordnet, genehmigt oder ausgeführt werden“ 19 Mitte Westfälische Wilhelms- Universität Münster Dezernat 4.16 - Sachgebiet Außen- /Gartenanlagen, Haushandwerker, 21.10.2020 Vielen Dank das ihre Abteilung sich um die Naturdenkmale der Stadt kümmert. Bei näherer Betrachtung des Plans und unserem Baumbestands ist mir ein Baum aufgefallen, der gut zu der Liste der Naturdenkmalen passen würde. Ich meine die Blutbuche an der Musikhochschule am Ludgerikreisel. Ich habe im Anhang einen Plan von dem Baum hinterlegt, gerne können wir uns auch vor Ort einmal dies bezüglich treffen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Bei der Blutbuche handelt es sich um einen ca. 80 Jahre alten Baum mit einem Stammumfang von 3,75 m, einem Kronendurchmesser von x m und einer Höhe von x m. Der Baum ist aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit naturdenkmalwürdig.Hervorzuheben ist die exponierten Lage und sehr gute Wahrnehmbarkeit des Baumes. wird gefolgt 20 allgemein Amprion GmbH Dortmund, 05.10.2020 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Keine konkrete Anregung. Die für die Versorgungsleitungen zuständigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. wird zur Kenntnis genommen 21 allgemein Deutsche Telekom Münster, 26.10.2020 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen die vorgelegte Neuaufstellung der Naturdenkmal-Verordnung für den bebauten Bereich der Stadt Münster bestehen seitens der Telekom keine Einwände. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen 22 allgemein Landesamt für Natur, Umwelt nd Verbraucher-schutz NRW, 06.10.2020 DAS LANUV teilt mit, dass es bei Neuauftsellungen von Naturdenkmal-Verodnungen für den bebauten Bereich zum Schutz von Naturschutzdenkmalen grundsätzlich keine Stellungnahmen abgibt. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen 23 allgemein Landwirtschafts- kammer NRW, 01.10.2020 Bringt als Träger öffentlicher landwirtschaftlicher Belange gegen die Neuaufstellung der Naturdenkmal-Verordnung keine Bedenken hervor. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen Planfeststellung nach anderen rechtlichen Vorschriften, so entbindet die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nach Abs. 1 lit. b. dieser Vorschrift nicht von deren gesonderter Einholung.“ Satz 3: „Im Falle der Anordnung von Maßnahmen in diesen Fällen handelt die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit den jeweils betroffenen Behörden [oder: öffentlichen Stellen].“ 9 Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.2 TÖB Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 24. allgemein Westnetz GmbH Münster, 05.11.2020 und 01.02.2021 Es befinden sich Energieversorgungsleitungen - und anlagen unserer Gesellschaft in der Nähe einiger Naturdenkmale. Es handelt sich um Leitungen und Anlagen des Mittelspannungsnetzes sowie um Kabel des informationstechnischen Netzes der Westnetz Kommunikationsleitungen GmbH & Co. KG, in deren Namen und Auftrag wir ebenfalls tätig sind. Um der gesetzlichen Anschluss- und Versorgungspflicht (§6 EnWG) nachkommen zu können, muss auch zukünftig der Bestand, Betrieb und die Unterhaltung gewährleistet und eine in Zukunft ggf. notwendige Erneuerung der Leitungen und Anlagen möglich bleiben. Die hierzu notwendigen Befreiungen gem. § 69 LG werden wir für jeden Einzelfall beantragen. Instandhaltungsarbeiten sowie Störungsbeseitigungen an diesen Anlagen erfordern den Einsatz von Maschinen und motorgetriebenen Fahrzeugen, auch außerhalb von befestigten Wegen und Straßen. Eine rechtzeitige Unterrichtung der zuständigen Behörden kann nicht immer erfolgen. Die Zufahrt zu unseren Anlagen (Stationen, Leitungsmasten und Kabel) muss jederzeit, auch mit schwerem Gerät und abseits befestigter Wege, gewährleistet sein. Bäume und Sträucher im Bereich von Freileitungen müssen zur Sicherstellung der Versorgung, aber auch im Interesse der Personensicherheit, niedrig gehalten und erforderlichenfalls entfernt werden können und dürfen. Bei störungsbedingten Instandsetzungen muss es ausreichend sein, die getroffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nachträglich bei der zuständigen Behörde, hier die ULB, anzuzeigen. Im Rahmen der Anregung ist zwischen planbaren Neuverlegungen und Instandsetzungsmaßnahmen einerseits und Maßnahmen der Gefahrenabwehr andererseits zu unterscheiden. Planbare Maßnahmen erfordern eine Befreiung, damit die not-wendigen Arbeiten mit den erforderlichen Auflagen zum Schutz der Naturdenkmale koordiniert ablaufen können. Die Praxis beim Leitungsbau zeigt hier ein unbedingtes Erfordernis.Nicht planbare Maßnahmen im Rahmen der akuten Gefahrenabwehr sind bereits unmittelbar durch das Landesnaturschutzgesetz (§ 23 Abs.3 LNatSchG) von den Verboten ausgenommen.Eine Ausnahme-regelung ist insofern nicht erforderlich. § 23 (3) LNatSchG: "Maßnahmen aus Gründen der Verkehrs- sicherungspflicht bleiben von den Verboten nach [...] § 28 Absatz 2 [...] des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt. Sie obliegen den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern ausschließlich im Rahmen des Zumutbaren und sind vor ihrer Durchführung der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr sind der unteren Naturschutzbehörde nachträglich unverzüglich anzuzeigen." wird nicht gefolgt Da für unsere Anlagen Bestandsschutz besteht, bitten wir Sie, textliche Darstellungen und Festsetzungen so vorzunehmen, dass unsere vorgenannten Belange gewahrt werden und von eventuellen Verboten unberührt bleiben und als „nicht betroffene Tätigkeiten“ zu präzisieren. Ergänzende Stellungnahme vom 01.02.2021: Ihrem Wunsch entsprechend, teilen wir Ihnen nachfolgend die von 30 kV-Kabel betroffenen Standorte: Lfd. Nr. 001, 003, 005, 305, 306 mit. Der Standort Lfd. Nr.200 wird durch eine 30 kV- Freileitung im Näherungsbereich überspannt. Im Näherungsbereich der Standorte Lfd. Nr.: 003, 083, 103,110, 141, 155, 157 und 209 verlaufen Informations-/Steuerkabel. Ansonsten verweisen wir auf die Stellungnahme vom 5.11.2020 und bitten um Berücksichtigung. 25 Mitte / Hiltrup Landesbetrieb Geologischer Dienst NRW Krefeld, 04.11.2020 Bei Berücksichtigung unserer Stellungnahme bestehen unsererseits keine Bedenken gegen die Ausweisung der Naturdenkmale. Bezüglich des ebenfalls betroffenen Transportnetzes Strom wurden zur weiteren Beurteilung die Entwurfsunterlagen an unsere Fachabteilung in Dortmund weitergeleitet. Der Anregung konkretisiert den Schutzzweck von zwei Naturdenkmalen, indem auf die Eintragung im Geotopkataster NRW hingewiesen wird. In der Anlage zur Verordnung ist bei den Naturdenkmalen Nr. 004 und Nr. 507 eine Ergänzung "Geotop" in der Spalte 2 hinter dem Begriff "Findling" sinnvoll. wird gefolgt 26 allgemein Gelsenwasser AG, 03.11.2020 Abschließend bitten wir Sie, uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens, gerne per Mail über die Adresse: posteingang-netzplanung-muenster@westnetz.de, auf dem Laufenden zu halten. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen 27 allgemein Straßen.NRW Regionalnieder- lassung Münsterland, 09.11.2020 Die von Ihnen laut Liste und Übersichtskarte ausgewiesenen Naturdenkmale liegen außerhalb der klassifizierten Bundes- und Landesstraßen. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens Straßen.NRW keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Neuaufstellung der Naturdenkmal- Verordnung für den bebauten Bereich im Gebiet der Stadt Münster. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen 28 allgemein Industrie- und Handelskammer NRW, vom 11.11.2020 Zu der vorgenannten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen, wie sie uns mit Ihrem Schreiben vom 25.09.2020 übersandt wurde, werden von uns weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen 29 allgemein Handwerks-kammer Münster, 11.11.2020 Zur o.g. Neuaufstellung der Naturdenkmal-Verordnung tragen wir keine Anregung vor. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen 30 allgemein Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt Bielefeld, 19.11.2020 Gegen die o.g. Planung bestehen keine Bedenken. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen 10 Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 2.2 TÖB Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 31 allgemein im Namen des NABU Stadtverbandes Münster möchte ich folgende Anregungen und Bedenken zur Neuaufstellung der Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich im Stadtgebiet Münster abgeben: 31.1 1) Der in § 1 (3) angegebene Streifen von 2 m um die Kronenschirmfläche wird als zu schmal erachtet. Im Falle von Leitungsverlegungen, Aufschüttungen oder sonstigen Baumaßnahmen ist eine Beeinträchtigung von Naturdenkmalen trotz des Schutzstreifens noch möglich. Daher schlagen wir eine Unterschutzstellung von einem mindestens 3 m breiten Streifen um die Kronenschirmfläche vor. Der in § 1 Abs.3 genannte Schutzstreifen um die Naturdenkmale übernimmt die Regelung der bisherigen Verordnung und deckt sich mit den Regelungen in den Landschaftsplänen und der Naturdenkmalverordnung für den Außenbereich, außerhalb bestehender Landschaftspläne. Für die überwiegende Mehrheit der Naturdenkmale, die aus der vorherigen Verordnung in die neue Verordnung übertragen werden, ist der Schutzabstand von 2,0 m eingeführt und weitgehend bewährt. Eine Aufweitung auf 3,0 m hätte einerseits eine Ungleichbehandlung der Naturdenkmale zur Folge und bedeutet gegenüber den Eigentümern auch einen Vertrauensverlust, da damit zusätzlich in die Verfügbarkeit über ihr Eigentum eingegriffen wird. Von einer generellen Erhöhung des Schutzstreifens auf 3,0 m wird daher abgesehen. wird nicht gefolgt 31.2 2) Des Weiteren halten wir eine Erweiterung des Verbotskataloges (§ 2 Verbote) um folgende Punkte für angebracht, um eine Beschädigung von Naturdenkmalen zu verhindern: - Innerhalb der geschützten Fläche Feuer zu machen oder Grillgeräte zu betreiben - Innerhalb der geschützten Fläche den Oberboden, die bestehende Krautschicht oder bestehende Hecken zu entfernen Die Verbotsliste in § 2 der Verordnung ist durch das Wort "insbesondere" nicht abschließend. Das Entfachen von Feuer ist durch diese Regelung erfasst. Das Betreiben von einfachen Grillgeräten stellt in der Regel keine Gefährdung für die Naturdenkmale dar und kann toleriert werden. Unter § 2 Abs.1 lit.d ist aufgeführt, dass "andere die Bodengestalt verändernde Maßnahmen im Bereich der geschützten Fläche" verboten sind. Dies umfasst auch den Umgang mit Oberboden. Eine gärtnerische Gestaltung, die zu keiner Beschädigung des Naturdenkmales führen kann, ist jedoch grundsätzlich zulässig. Im Einzelfall ist hier die Notwendigkeit einer Befreiung zu überprüfen. Ergänzungen des Verbotskatalogs sollten daher nicht vorgenommen werden. wird nicht gefolgt 31.3 3) In § 5 sollten auch Regelungen der Eigentümer zum Erhalt der Naturdenkmale auf ihrem Grundstück getroffen werden, wie z.B. die ausreichende Wässerung in Trockenperioden. Daneben wäre eine Aussage wünschenswert, dass die Stadt als Untere Naturschutzbehörde ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Naturdenkmale erarbeitet, wie z.B. die sukzessive Beseitigung von Bodenverdichtungen oder Versiegelungen, um den Bäumen den bestmöglichen Widerstand gegen den Klimawandel zu ermöglichen. Die Betreuung der Naturdenkmale obliegt prinzipiell der unteren Naturschutzbehörde. Eine einheitliche Regelung zur pflegerischen Erhaltung aller Naturdenkmale durch die Eigentümer, z.B. durch Wässerung in Trockenperioden ist nicht umsetzbar, da eine Reihe von Objekten vermietet ist. Die Untere Naturschutzbehörde kann in diesen Fällen nur an die Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigten appelieren, die Vitalität der Bäume zu fördern. Im konkreten Bedarfs-/Einzelfall kann eine Wässerung auch durch die Stadt Münster in Abstimmung mit den Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigten ins Auge gefasst werden. Die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes ist nicht Gegenstand der vorliegenden Verordnung. Die Betreuung erfolgt bereits heute auf der Grundlage eines ständig bei der Baumkontrolle fortgeschriebenen Pflege- und Entwicklungsplans. wird nicht gefolgt 31.4 Der NABU Münster möchte das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ermutigen, weitere Bäume in die Liste der Naturdenkmale aufzunehmen und hierfür viele der Anregungen aus der Bürgerschaft aufzugreifen. Neben der Tatsache, dass in den nächsten 20 Jahren von weiteren Abgängen auszugehen ist, stellt die Festsetzung als Naturdenkmal den einzigen derzeit möglichen rechtlichen Schutz von Bäumen im Stadtgebiet dar, sofern sie nicht in Bebauungsplänen festgesetzt sind. Die klimatische Ausgleichswirkung von Großbäumen sowie ihre Filterwirkung sind für den bebauten Bereich unersetzlich, weshalb ein größtmöglicher Schutz angestrebt werden muss. Die Anregungen aus der Bürgerschaft wurden geprüft und teilweise übernommen. Naturdenkmale sind nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes Einzelschöpfungen der Natur, die 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt werden. Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt nicht aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung. Diesbezüglich ist die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 29 BNatSchG einschlägig. Darauf basierend können die Gemeinden nach § 49 LNatSchG NRW Baumschutzsatzungen erlassen. wird gefolgt NABU-Stadtverband Münster , 04.12.2020 11
Anlage 1 V_0231_2021_Änderungen_neu
2158 Zeichen
1 ANLAGE 1 zur Vorlage V/0231/2021 Übersicht der Änderungen ggü. der Offenlegung I. Verordnungstext redaktionelle Ergänzung in § 3 (fett): § 3 Nicht betroffene Tätigkeiten (1) Unberührt von den Verboten des §2 bleiben, soweit nicht für einzelne Objekte oder Flächen etwas anderes bestimmt wird: die rechtmäßig ausgeübte Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, soweit das Naturdenkmal dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird, sowie Maßnahmen, die von der unteren Naturschutzbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeordnet, genehmigt oder ausgeführt werden. II. Verzeichnis der Naturdenkmale Die redaktionelle Änderung von Stammumfang, Höhe und Kronenschirmfläche der geschützten Bäume ggü. der Verordnung aus dem Jahr 2001 sind in der Verordnung nachgetragen worden. Die Nachmessung erfolgte durch die Corona-Pandemie z.T. im Nachgang zur Offenlegung. Bezirksvertretung Münster-Mitte Lfd. Nr Text (alt) Text (neu) Bemerkungen 004 4 Stieleichen 1 Findling 4 Stieleichen 1 Findling („Geotop“) Ergänzende Klarstellung 159 ./. 1 Blutbuche Neuaufnahme 160 ./. 1 Baumgruppe: 1 Stieleiche 1 Kastanie 1 Platane 2 Eschen 1 Blutbuche Neuaufnahme 161 ./. 1 Stieleiche Neuaufnahme 162 ./. 1 Blutbuche Neuaufnahme Bezirksvertretung Münster-Nord Keine Änerungen 2 Bezirksvertretung Münster-Ost Keine Änderungen Bezirksvertretung Münster-Südost Keine Änderung Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Lfd. Nr Text (alt) Text (neu) Bemerkungen 500 8 Stieleichen 7 Stieleichen Notwendige Fällung im Februar 2021 505 1 Baumgruppe auf Hügel: 13 Stieleichen, 7 Rotbuchen Sternbuschpark 1 Baumgruppe auf Hügel: 9 Stieleichen 7 Rotbuchen Grünanlage „Am Naturdenkmal Berg Korrektur der Anzahl und Änderung der Lagebezeichnung 506 1 Allee: 65 Stieleichen 1 Allee: 61 Stieleichen Korrektur der Anzahl 507 1 Findling 1 Findling („Geotop“) Ergänzende Klarstellung Bezirksvertretung Münster-West Lfd. Nr Text (alt) Text (neu) Bemerkungen 642 ./. 1 Stieleiche Übernahme aus dem Landschaftsplan 3
Anlage A
1911 Zeichen
Anlage A zur V/0231/2021 Kurzüberblick Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zum Erlass einer neugefassten „Ordnungsbehördli- chen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele aus ISM-Prozess: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Ziele aus dem Haushaltsplan PG 1303 1. Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der Schutz und die Entwicklung der Lebensräume soll fortgeführt und möglichst im Einvernehmen mit den münsteraner Bürger/innen (Grundstücks- eigentümer/innen, Erholungssuchende, etc.) erfolgen. Die Landschaftsplanung soll im müns- teraner Stadtgebiet flächendeckend erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 1303 Bezeichnung der PG: Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW)
Anlage 4 V_0231_2021 Übersichtskarte A3
1402 Zeichen
608 063611 632 625620621623624622 634 114 090 629637635 630631 633 129 118119 135130127128 116117113 099098095 505133132131 125126115 096 124 112 097 122628 615614 516517515 511 519 503 518513514512510 509 137111 504506507508 501500502 120 089 408 409 302300301082 017 612606604610607603 636601 600 019016 006 031140039041 001002003 042024015027023028022043045138 064066067020060061062046018 036035034 010014013011012 033032 076077078 009 304305303 003 318319 214 207 004005143144145146147 094091058056093057048054148051136052050049149150 074079071075070069151 030152007153 154 108105110109084083155141102106103104086085087156157 158 411 412 521522 523 524525 626 638 639 640 641 213 520 403 410407405406404 402 314315323322 201205203212210209208 200202 320 306 160 159 161 162 642 063090099098095096097 137111 089 017019016 140039041042024015027023028022043045138 064066067020060061062046018 094091058056093057048054148051136052050049149150 071070069151 030152 108105110109084083155141102106103104086085087156157 161 162 Plan Nr.:Anlage: Druck: Abteilungsleitung:Amtsleiter:BrunsSchumann Bearbeitet:Gezeichnet: IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter Kuttenkeuler 31 Niesing Stand:11.03.2021 Maßstab:1 : 25.000 12.03.2021 Neuaufstellung der1DWXUGHQNPDOYHURUGQXQJIUden bebauten BereichhEHUVLFKWVSODQ Legende6WDGWJUHQ]H0QVWHUNaturdenkmal108 $XVVFKQLWW,QQHQVWDQG0DVWDE Ausschnitt Innenstadt
Beschlussvorlage
7502 Zeichen
V/0231/2021
V/0231/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Beschluss zum Erlass
einer neu gefassten „Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster„
Beratungsfolge
22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung
19.05.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster ge-
mäß § 46 LNatSchG geäußerten Anregungen und Bedenken werden die in Anlage 2 aufge-
führten Beschlüsse gefasst:
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander wird den unter den Ziffern 7, 9.4-9.8, 10, 13, 14, 16, 18.3, 19, 25, 31.4
aufgeführten Anregungen und Bedenken gefolgt:
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander wird den unter den Ziffern 1-3, 5-6, 8.2-8.3, 9.1-9.3, 11.1-11.8, 15,
18.2, 24, 31.1-31.3 aufgeführten Anregungen und Bedenken nicht gefolgt:
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
31.03.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kuttenkeuler
Telefon: 492-6744
Kuttenkeuler@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0231/2021
1.3 Die unter den Ziffern 4, 8.1, 12, 17, 18.1, 20-23, 26-30 aufgeführten Hinweise
werden zur Kenntnis genommen:
2. Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Ge-
biet der Stadt Münster (Anlage 3) wird unter Einbeziehung der o. g. Beschlüsse beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Neuaufstellung der Naturdenkmalverordnung sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.
Entfallende und neu aufgenommene Objekte gleichen sich hinsichtlich der Aufwendungen für die
Pflege aus.
Begründung:
Zu 1.:
Der Rat hat am 26.08.2020 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die „Offenlage des Entwurfs
der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusam-
menhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt
Münster sowie die weiteren notwendigen Verfahrensschritte einschließlich Beteiligung der „Träger
öffentlicher Belange“ und den dann endgültigen „Ratsbeschluss zum Erlass der neuen Naturdenk-
malverordnung“ einzuleiten. Der Entwurf hat gemäß ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt vom
11.09.2020 in der Zeit vom 28.9. bis 13.11.2020 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belan-
ge wurden parallel in der gleichen Frist zur Abgabe von Anregungen und Bedenken aufgefordert.
Während der Auslegungsfrist wurden mehrere Stellungnahmen von privaten Eingebern eingebracht.
Die nach fachlicher Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vorgesehenen Be-
schlussvorschläge sind der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. Sofern sich aus den Anregungen die
Einbeziehung weiterer Naturdenkmäler im Vergleich zum Entwurf der öffentlich ausgelegten Fassung
ergeben hat, wurde von den Eigentümern und sonstigen betroffenen Nachbarn das Einverständnis
eingeholt. Im Falle des neu vorgesehenen Naturdenkmales Nr.159 (1 Blutbuche) wurde von einem
betroffenen Nachbarn das Einverständnis nicht erteilt. In Anbetracht der geringfügigen Auswirkungen
auf die Nachbargrundstücke, insbesondere keiner Einschränkungen der baulichen Ausnutzung der
Grundstücke gemäß dem Bebauungsplan 172, Teilabschnitt I "Martin-Luther-Straße / Friesenring /
Görresstraße - Neufassung", ist eine Ausweisung als Naturdenkmal gerechtfertigt. Dem Einwand des
Nachbarn wurde in diesem Fall nicht gefolgt.
Der Vorschlag zur Ausweisung verschiedener Bäume im Südpark wurde derart aufgegriffen, dass
einige der vorgeschlagenen Bäume, ergänzt durch einen weiteren Baum, als schützenswerte Baum-
gruppe zum Naturdenkmal Nr. 160 zusammengefasst wurden.
Die aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange resultierenden Anregungen, Bedenken und
Hinweise wurden fachlich geprüft und sorgfältig abgewogen. Die Beschlussvorschläge und Stellung-
nahmen der Verwaltung sind der o. g. Anlage zu entnehmen.
Der Anregung der Westfälische Wilhelms-Universität Münster die Blutbuche vor der Musikhochschule
am Ludgeriplatz 1 als Naturdenkmal auszuweisen wurde gefolgt.
Zu 2.:
Innerhalb des bebauten Bereichs kann die untere Naturschutzbehörde Naturdenkmäler durch ord-
nungsbehördliche Verordnung festsetzen.
In der Vorlage an den Rat V/0169/2020 wurde dargestellt, dass die Laufzeit der Verordnung nach 20
Jahren am 03.April 2021 endet und damit die Neuaufstellung der Verordnung erforderlich wird.
Gleichfalls wurden die notwendigen Änderungen des Bestands bzw. der Zuordnung, die sich im Laufe
der Jahre ergeben haben, dargestellt.
- 3 -
V/0231/2021
Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bis zum Inkrafttreten der Schutzver-
ordnung, längstens drei Jahre lang, sind alle Änderungen an den Naturdenkmalen verboten („Verän-
derungsverbot“). Auf diesen Umstand wurde in der öffentlichen Bekanntmachung explizit hingewie-
sen. Die Beschlussfassung der Verordnung erfolgt somit fristgerecht, um einen dauerhaften Schutz
der Naturdenkmale sicherzustellen.
Veränderungen im Bestand oder der Zuordnung von Naturdenkmalen, die nach dem Zeitpunkt der
Darstellung in der Vorlage V/0169/2020 entstanden sind, sind der anliegenden Übersicht (Anlage 1)
zu entnehmen. Neben den auf Anregung von privaten und öffentlichen Eingebern aufgenommenen
neuen Naturdenkmalen, erfolgte eine neue Zuordnung für das Naturdenkmal Nr. 642 (Eiche am
Stodtbrockweg). Anstelle einer Ausweisung im Landschaftsplan 3 „Roxeler Riedel“ ist die Aufnahme
in die vorliegende Verordnung für den Innenbereich erforderlich, da der Baum sich innerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 488, Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg /
Nordumgehung / Brockkamp befindet.
Gegenüber der Entwurfsfassung wurden entsprechend der Ankündigung in der Vorlage V/0169/2020
die Daten der Naturdenkmale, insbesondere der Stammumfang der Bäume aktualisiert.
Weiteres Vorgehen:
Nach Beschluss der neu gefassten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der
Stadt Münster durch den Rat der Stadt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt damit das
Inkrafttreten der neuen Verordnung. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung umfasst diese 230 Natur-
denkmale.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der Änderungen ggü. der Offenlegung
Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage
2.1 Private
2.2 TÖB
Anlage 3 Verordnungstext
Anlage 4 Übersichtskarte
Anlage 3 V_0231_2021_Verordnung_neu
47239 Zeichen
1
ANLAGE 3
zur Vorlage V/0231/2021
Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster
vom ………….
Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. …...
Aufgrund des § 43 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur
Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 568 /SGV. NRW. 791) in
Verbindung mit dem § 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli
2009 (BGBl. I S. 2542 / FNA 791-9), dem § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG NRW) in der Fassung vom 13. Mai
1980 (GV. NRW. S. 528 / SGV. NRW. 2060) zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.12.2016
(GV.NRW.S.1062), § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023)
sowie des § 77 Abs.1 Nr.4 des LNatSchG NRW wird von der Stadt Münster als untere
Naturschutzbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster in seiner Sitzung
vom 19.05.2021 für das Gebiet der Stadt Münster folgende Ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen:
§ 1 Schutzgegenstand, Schutzzweck
(1) Die im nachfolgenden Verzeichnis (Anlage) aufgeführten Einzelschöpfungen der
Natur werden als Naturdenkmale festgesetzt. Das Verzeichnis ist Bestandteil dieser
Verordnung.
(2) Die Schutzausweisung erfolgt
a) bei den Naturdenkmalen 077, 127, 200, 305 und 505 aus landeskundlichen
Gründen,
b) bei den Naturdenkmalen 004 (nur Findling), 032, 303, 507 und 624 aus
naturgeschichtlichen Gründen und
c) bei den übrigen Naturdenkmalen wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
(3) Soweit es sich bei den Naturdenkmalen um Bäume handelt, wird auch die Fläche
unter der Baumkrone (Kronenschirmfläche) sowie ein 2,0 m breiter Streifen um die
Kronenschirm-fläche unter Schutz gestellt. Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der
Unterschutzstellung
a) zu einer öffentlichen Straße gehören,
b) mit einer festen Decke versehen sind,
c) als Vorflutgewässer dienen oder
d) überbaut sind,
genießen Bestandsschutz, Veränderungen unterliegen jedoch den
Verbotsregelungen und bedürfen damit der Befreiung gemäß § 67 BNatSchG in
Verbindung mit § 75 LNatSchG NRW.
2
§ 2 Verbote
(1) Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
Veränderung der Naturdenkmale führen können, sind verboten.
Insbesondere sind verboten:
a) das Verletzen des Wurzelwerkes oder der Rinde, das Aufasten sowie das
Auslichten der geschützten Bäume und Sträucher,
b) den Grundwasserflurabstand innerhalb der geschützten Flächen zu verändern,
c) die geschützten Flächen oder Teile davon, insbesondere Kronschirmfläche oder
Wurzelbereich, mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen
Decke zu versehen oder den Boden in diesem Bereich zu verdichten,
d) Abgrabungen, Verfüllungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen oder andere die
Bodengestalt verändernde Maßnahmen im Bereich der geschützten Fläche
vorzunehmen,
e) das Errichten baulicher Anlagen, auch wenn sie nicht fest mit dem Boden
verbunden sind und keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen,
f) das Lagern, Anwenden oder Einleiten von Stoffen, die zu einer Schädigung von
Bäumen oder geschützten Flächen führen können, wie Salze (auch Auftausalze),
Säuren, Laugen, Teere, Öle, Düngemittel, Gärfutter sowie Pflanzenbehandlungs-
und Schädlingsbekämpfungsmittel,
g) das Anbringen von Schildern, Leitungen oder Drähten,
h) in den als Naturdenkmale festgesetzten Teichen zu baden, ihre Eisfläche zu
betreten, in diesen Gewässern Fischerei auszuüben oder Tiere zu füttern,
i) Findlinge zu entfernen oder zu versetzen, zu beschädigen oder auf sonstige
Weise ihre äußere Gestalt zu ändern, zu verunstalten oder zu zerstören.
§ 3 Nicht betroffene Tätigkeiten
(1) Unberührt von den Verboten des §2 bleiben, soweit nicht für einzelne Objekte oder
Flächen etwas anderes bestimmt wird:
a) die rechtmäßig ausgeübte Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen
Umfang, soweit das Naturdenkmal dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt
wird, sowie
b) Maßnahmen, die von der unteren Naturschutzbehörde nach Ausübung
pflichtgemäßen Ermessens angeordnet, genehmigt oder ausgeführt werden.
§ 4 Befreiungen
(1) Die untere Naturschutzbehörde kann von den Verboten des § 2 nach § 67 Abs.1
BNatSchG in Verbindung mit § 75 LNatSchG NRW auf Antrag Befreiung erteilen.
(2) Befreiungen können mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sowie widerruflich
oder befristet erteilt werden.
(3) Eine unbefristete Befreiung verliert ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von zwei
Jahren mit dem befreiten Vorhaben begonnen oder das begonnene Vorhaben länger
als ein Jahr unterbrochen worden ist.
3
§ 5 Pflichten von Eigentümern/-innen und Nutzungsberechtigten
(1) Die Betreuung der Naturdenkmale obliegt der unteren Naturschutzbehörde. Daher
haben die Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigte die Pflege- und
Sicherungsmaßnahmen durch die untere Naturschutzbehörde oder von ihr
Beauftragte zu dulden, soweit dadurch die Nutzung oder Bewirtschaftung der das
Naturdenkmal umgebenden Fläche nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
(2) Die Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, auftretende
erkennbare Schäden oder Mängel an Naturdenkmalen der unteren
Naturschutzbehörde unverzüglich zu melden.
(3) Einfache Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht wie die Beseitigung von Laub
oder Früchten, die nicht durch die Pflege- und Sicherungsmaßnahmen der unteren
Naturschutzbehörde oder der von ihr Beauftragten abgedeckt werden, obliegen
weiterhin den Grundstückseigentümern /-nutzern.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten des § 2
zuwider handelt. Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro
geahndet werden.
§ 7 Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1) Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird durch Veröffentlichung im
Amtsblatt der Stadt Münster verkündet. Sie tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in
Kraft.
(2) Die ordnungsbehördliche Verordnung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Münster, den ……………………
Stadt Münster
als untere Naturschutzbehörde
Markus Lewe
Oberbürgermeister
4
Anlage
zur ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne
im Gebiet der Stadt Münster
Hinweise zur Nummerierung:
Die erste Ziffer der fortlaufenden Nummerierung bezeichnet den jeweiligen Stadtbezirk: 0, 1
MS-Mitte, 2 MS-Nord, ..., die beiden nächsten Ziffern stellen die eigentliche Nummerierung
dar. Eine Lücke innerhalb der Nummerierung bedeutet, dass das entsprechende Naturdenk-
mal aufgehoben oder in einen Landschaftsplan übernommen wurde.
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
001
1 Hecke (freiwachsend) mit
Kopfbäumen
U= 0
H=0
K=0
Münster, MS-Mitte,
Rumphorst
238 37 / 149
Telemannstr., parallel dazu auf
gesamter Länge.
002
1 Stieleiche
U = 4,10 m
H = 20,0 m
K = 20,0 m
Münster, MS-Mitte,
Rumphorst
122
473
Rumphorstweg, in Verlängerung der
Telemannstrasse.
003
1 Esche
U = 4,30 m
H = 21,5 m
K = 16,5 m
Münster, MS-Mitte,
Rumphorst
236 54
Nevinghoff 40
(Landwirtschaftskammer), südlich der
Zufahrt an Gräfte.
004
4 Stieleichen
U = 4,05-5,75 m
H = 25,5-31,5 m
K = 19,5-25,0 m
1 Findling („Geotop“)
L = 1,86 m
B = 1,52 m
H = 0,67 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 106 226
Am Ehrenfriedhof, im
Marienthalwäldchen.
005
1 Baumgruppe: 11 Stieleichen
U = 1,72-3,20 m
H = 21,0-26,5 m
K = 9,0-20,0 m
1 Linde
U = 2,75 m
H = 21,0 m
K = 13,5 m
1 Hainbuche
U = 2,60 m
H = 18,0 m
K = 14,5-16,0 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 106 218 / 223
Salzmannstr., an der Stichstrasse
gegenüber dem Osteingang zum
Westfäl. Landeskrankenhaus.
006
1 Rosskastanie
U = 3,55 m
H = 23,5 m
K = 17,5 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 71 445
Steinfurter Str. 104 (ehem. Whs.
Schützenhof), im Hof.
007
1 Stieleiche
U = 4,45 m
H = 26,0 m
K = 24,5 m
Münster, MS-Mitte,
Neutor
71 780
Grevener Str. 67, im Grünstreifen
nördlich der Zufahrt
009
1 Linde
U = 3,36 m
H = 21,0 m
K = 18,5 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 127 222
ehem. Haus Mauritzheide, in der
Weide (nördlich).
010 1 Baumbestand (naturnah)
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 127 222 ehem. Haus Mauritzheide, auf der
Gräfteninsel.
011
6 Eiben
U = 1,56-2,53 m
H = 10,5-12,0 m
K = 8,0-11,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 127 222
ehem. Haus Mauritzheide, ehem.
Gartenanlage südlich der Gräfte.
5
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
012
1 Linde
U = 4,13 m
H = 22,0 m
K = 21,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 127 222
ehem. Haus Mauritzheide, in der
Weide (südlich).
013
1 Platane
U = 4,55
H = 29,0 m
K = 31,5 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 127 222
ehem. Haus Mauritzheide, im ehem.
Park.
014
1 Baumgruppe:
2 Stechpalmen
U = 1,28/1,35 m
H = 15,0/16,0 m
K = 10,0 m (gemeinsam)
2 Platanen
U = 4,44-4,54 m
H = 31,5 m
K = 36,5 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 127 222
ehem. Haus Mauritzheide, im ehem.
Park.
015
1 Platane
U = 3,87 m
H = 23,5 m
K = 29,5 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
112 265
Kreuzkirche Hoyastr., in der
Grünanlage.
016
1 Rosskastanie
U = 4,15 m
H = 24,0 m
K = 21,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
111 1227
Lazarettstr., am Eingang zum
"Lazarettbunker".
017
2 Platanen
U = 3,66/4,17 m
H = 27,0 m
K = 23,0/22,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz 111 1227 Lazarettstr., im Graben.
018
1 Stechpalme
U = 1,40 m
H = 8,5 m
K = 7,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
111 766 Ecke Lazarettstr./Heerdestr..
019
2 Linden
U = 3,10/4,10 m
H = 23,0 m
K = 14,0-15,5 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
1 297
Ecke Münzstr./Neutor, am Denkmal in
der Promenade.
020
1 Trompetenbaum
U = 3,10 m
H = 18,5 m
K = 13,5 m
1 Zelkove
U = 3,70 m
H = 17,0 m
K = 25,5 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
111 1201 Kreuzschanze, an der Südost-Seite.
022
1 Fächerblattbaum
U = 2,68 m
H = 23,5 m
K = 12,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
5 676
in der Promenade, östlich "Am
Kreuztor".
023
1 Platane
U = 4,75 m
H = 32,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
112 151
Rudolf-von-Langen-Str. 15, im
Gartenhof.
024
2 Blutbuchen
U = 4,00/4,88 m
H = 25,0 m
K = 22,5/23,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz
112 176 Rudolf-von-Langen-Str. 26, im Garten.
027
1 Rosskastanie
U = 3,50 m
H = 23,0 m
K = 19,0 m
Münster, MS-Mitte,
Buddenturm
5 564
Coerdeplatz/Ecke Breul, in der
Grünanlage.
028
1 Platane
U = 5,40 m
H = 28,5 m
K = 25,0 m
Münster, MS-Mitte,
Buddenturm
5 702 Breul
030
1 Platane
U = 4,09 m
H = 30,0 m
K = 26,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schlachthof
113 921 Enkingweg 9, im Vorgarten.
6
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
031
2 Linden
U = 3,24/3,57 m
H = 24,0/23,0 m
K = 17,5 m
1 Rosskastanie
U = 3,65 m
H = 17,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte
117 1042 Ostmarkstr. 9, im Garten.
032
1 Findling
L = 1,41 m
B = 0,99 m
H = 0,46 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte
117 1030 Wiener Str., auf dem Spielplatz.
033
2 Rosskastanien
U = 2,45/3,63 m
H = 22,0 m
K = 20,0 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 117 854 Ostmarkstr. 93, im Hof.
034
1 Zerreiche
U = 2,20 m
H = 17,0 m
K = 13,5 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte
128 513 Moselstr. 14, im Bürgersteig.
035
2 Stieleichen
U = 2,70/3,10 m
H = 12,0/18,5 m
K = 18,5/19,5 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte 128 513 Moselstr./Ecke Warendorfer Str..
036
1 Stieleiche
U = 3,13 m
H = 20,5 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte
128 235 Warendorfer Str. 205, im Vorgarten.
039
1 Trompetenbaum
U = 3,22 m
H = 9,0 m
K = 10,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schlachthof
6 284 Hörster Platz, an der Bushaltestelle.
041
2 Rosskastanien
U = 3,30/3,50 m
H = 17,5 -23,5 m
K = 16,5 -18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schlachthof
7 / 115 594 / 1010
Ecke Fürstenbergstr./ Hörsterstr.,
gegenüber dem Staatsarchiv.
042
2 Platanen
U = 3,95/4,13 m
H = 31,0 m
K = 33,0 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Martini
7 676 Stadttheater, im Hof.
043
1 Baumgruppe:
1 Platane
U = 5,70 m
H = 35,0 m
K = 24,5 m
1 Rotbuche
U = 3,23 m
H = 27,0 m
K = 17,0 m
1 Blutbuche
U = 3,40 m
H =25,0 m
K = 15,0 m
2 Rosskastanien
U = 2,43/2,95 m
H = 21,0 m
K = 17,0 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Martini
6 319 Neubrückenstr. 58, im Park.
045
1 Rosskastanie
U = 4,65 m
H = 23,0 m
K = 23,5 m
Münster, MS-Mitte,
Buddenturm
5 688
Ecke Bergstr./Am Kreuztor, im Garten
des Volkeningheimes.
046
1 Maulbeerbaum
U = 3,98 m
H = 12,0 m
K = 12,5 m
Münster, MS-Mitte,
Buddenturm
3 699 Jüdefelderstr. 58, im Hof.
7
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
048
2 Stieleichen
U = 3,88/4,62 m
H = 28,5/27,0 m
K = 24,5/21,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 292 / 208
im Schlossgarten, um den
Musikpavillon.
049
1 Platane
U = 5,10 m
H = 34,0 m
K = 28,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 208 im Botanischen Garten (Schloss).
050
1 Blutbuche
U = 5,70 m
H = 31,5 m
K = 32,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 208
im Botanischen Garten (Schloss), am
Teich.
051
2 Rotbuchen
U = 3,61/4,45 m
H = 33,0/37,0 m
K = 17,0/21,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 292
im Schlossgarten, am Westhang des
Schlossgrabens.
052
1 Haselbastard (mehrstämmig)
U = 3,55 m (gesamt)
U = 1,05 m (Hauptstamm)
H = 8,0 m
K = 6,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 208
im Botanischen Garten, am
Botanischen Institut.
054
1 Platane
U = 5,60 m
H = 36,5 m
K = 38,0 m
1 Fächerblattbaum
U = 3,40 m
H = 23,5 m
K = 16,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 208
im Schlossgarten, an der Freitreppe
an der Rückseite des Schlosses.
056
4 Linden
U = 2,68-3,75 m
H = 22,0-33,0 m
K = 12,0-24,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 292
im Schlossgarten, Restbestand der
ehemaligen Allee von der Hüfferstr.
zum Schloss.
057
1 Sommerlinde
U = 4,07 m
H = 28,5 m
K = 17,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 292 im Schlossgarten, Südost-Ecke.
058
1 Fächerblattbaum
U = 3,70 m
H = 20,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 325
Grünanlagen Schlossplatz, gegenüber
dem Landgericht.
060
1 Rosskastanie
U = 3,80 m
H = 17,0 m
K = 17,0 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
2 460 Bäckergasse/Ecke Schlossplatz
061
1 Platane
U = 5,80 m
H = 31,0 m
K = 28,0 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
2 459 Bäckergasse 25, im Garten.
062
1 Hängebuche
U = 4,15 m
H = 17,5 m
K = 17,5 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
17 299 zwischen juristischer Fakultät und Aa.
063
1 Judasbaum
U = 2,77 m
H = 11,5 m
K = 9,0 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
17 112
Jesuitengang, an der Treppe auf dem
Terrassenvorsprung.
064
1 Urweltmammutbaum
U = 4,70 m
H = 23,0 m
K = 14,0 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
17 69
Pferdegasse, vor dem
Fürstenberghaus.
066
1 Platane
U = 4,60 m
H = 30,0 m
K = 26,5 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
17 241
Bischöfliches Palais, im Park westlich
der Aa.
067
1 Platane
U = 4,81 m
H = 18,5 m
K = 16,5 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
4 380
An der Ostseite der Überwasserkirche
im Bürgersteig.
8
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
069
3 Platanen
U = 3,98-5,81 m
H = 34,5 m
K = 24,0-29,5 m
1 Blutbuche
U = 3,72 m
H = 25,5 m
K = 22,0 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof
10 419 Fürstenbergstr./Ecke Mauritztor.
070
1 Bergahorn
U = 3,25 m
H = 21,5 m
K = 17,0 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof
10 421
Mauritztor, Westseite des alten
Torhauses.
071
1 Platane
U = 5,34 m
H = 32,5 m
K = 28,5 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof
144 51 Friedrichstr. 5, im Vorgarten.
074
1 Blutbuche
U = 5,44m
H = 23,0 m
K = 26,0 m
2 Rosskastanien
U = 3,33/4,00 m
H = 17,5-20,0 m
K = 15,5-16,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-West
115 1283
Grünanlage Ecke Warendorfer
Str./Rudolfstraße
075
1 Esskastanie
U = 3,35 m
H = 19,0 m
K = 17,5 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-West
143 17
am Hohenzollernring, in der
Grünanlage zwischen Oststr. und
Mauritz-Steinpfad.
076
1 Linde
U = 3,71 m
H = 23,0 m
K = 22,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte
142 391
in der Grünanlage zwischen
Hohenzollernring und St.Mauritz-
Kirche.
077
1 Teich mit Insel
(Dechaneischanze)
L = 92,0 m
B = 40,0 m (max.)
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte
142 225 Dechaneischanze.
078
1 Platane
U = 4,66 m
H = 27,5 m
K = 30,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-Mitte
142 225
Dechaneischanze, an der Eugen-
Müller-Str..
079
1 Blutbuche
U = 4,20 m
H = 21,0 m
K = 23,0 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-West
143 438 Lortzingstr. 2, im Garten.
082
1 Platane
U = 3,90 m
H = 19,0 m
K = 20,0 m
Münster, MS-Mitte,
Herz-Jesu
139 854 vor Wolbecker Str. 137.
083
1 Eibe (2-stämmig)
U = 3,20 m (Hauptstamm)
H = 13,0 m
K = 13,0 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof
145 607 Servatiiplatz, im Rasen
084
1 Baumgruppe:
2 Rosskastanien
U = 2,95/3,66 m
H = 19,5/24,0 m
K = 14,0/16,5 m
1 Blutbuche
U = 3,20 m
H = 24,0 m
K = 18,0 m
1 Hängebuche
U = 1,72 m
H = 14,5 m
K = 10,0 m
Münster, MS-Mitte,
Dom
12 321 / 538 Ecke Windthorststr./ Stubengasse.
9
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
085
1 Rosskastanie
U = 3,68 m
H = 22,5 m
K = 22,5 m
2 Platanen
U = 4,38/4,94 m
H = 21,5/32,0 m
K = 28,5/39,5 m
Münster, MS-Mitte,
Dom
13 77 Marienplatz, um die Mariensäule.
086
1 Platane
U = 6,12 m
H = 30,5 m
K = 22,0 m
Münster, MS-Mitte,
Aegidii
13 415 Königsstr. 39 (Commerzbank), im Hof.
087
2 Rosskastanien
U = 2,51/3,68 m
H = 24,0 m
K = 24,5 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Aegidii
13 253 / 254 Krumme Str. 5-7, in der Grünanlage.
089
1 Rosskastanie
U = 3,80 m
H = 25,5 m
K = 18,5 m
2 Platanen
U = 4,25/4,40 m
H = 29,5 m
K = 26,5/27,0 m
Münster, MS-Mitte,
Überwasser
18 266
Georgskommende 19, im Vorgarten
bzw. Garten.
090
3 Platanen
U = 3,85-4,30 m
H = 27,0-31,5 m
K = 17,5-29,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
18 346
Badestr., im Park südwestlich des
Landgerichts.
091
1 Platane
U = 5,08 m
H = 32,0 m
K = 36,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
18 463
Amtsgericht, in der Grünanlage zur
Promenade.
093
1 Blutbuche
U = 3,54 m
H = 23,5 m
K = 20,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 / 18 296 / 504
Hüfferstr., östlicher Baum gegenüber
dem Mineralogischen Institut.
094
1 Blutbuche
U = 3,72 m
H = 26,5 m
K = 22,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 / 18 295 / 504
Hüfferstr., westlicher Baum gegenüber
dem Mineralogischen Institut.
095
1 Rosskastanie
U = 3,48 m
H = 20,5 m
K = 21,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
18 453
Hüfferstr., vor Mineralogischem Institut
im Vorgarten.
096
1 Baumhasel
U = 3,19 m
H = 18,5 m
K = 19,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
18 502
Früheres Naturkundemuseum, Westf.
Schule für Musik.
097
2 Hängebuchen
(Zwillingsbuchen)
U = 2,18/2,65 m
H = 18,5 m
K = 22,5 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Schloss
19 182
Zentralfriedhof, 30 m östlich der
Kapelle.
098
1 Platane
U = 4,30 m
H = 29,0 m
K = 25,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
18 487 Badestr., vor dem Stadtbad Mitte.
099
2 Rotbuchen
U = 3,86/5,10 m
H = 23,5-25,0 m
K = 15,5-24,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
18 502
zwischen Promenade und
Philosophenweg
102
1 Platane
U = 4,53 m
H = 26,0 m
K = 29,5 m
Münster, MS-Mitte,
Josef
14 373 Nordufer Kanonengraben.
103
1 Amerikanische Roteiche
U = 4,00 m
H = 20,0 m
K = 26,5 m
Münster, MS-Mitte,
Josef
181 1267 Ludgeriplatz
10
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
1 Platane
U = 4,17 m
H = 27,5 m
K = 21,5 m
104
1 Linde
U = 3,15 m
H = 21,0 m
K = 19,0 m
1 Amerikanische Roteiche
U = 4,04 m
H = 21,5 m
K = 26,0 m (gemeinsam)
1 Stieleiche
U = 3,50 m
H = 21,5 m
K = 26,0 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Josef
181 1264 im Ludgerikreisel
105
1 Rosskastanie
U = 3,50 m
H = 21,0 m
K = 14,5 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof
145 520
Schorlemerstr. 15, im Grünstreifen am
Parkplatz.
106
1 Platane
U = 6,26 m
H = 31,5 m
K = 31,0 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof
145 556 Engelenschanze.
108
1 Eibe (2-stämmig)
U = 2,40 m (Hauptstamm)
H = 12,5 m
K = 15,5 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof
145 556
Engelenschanze, in Verlängerung der
Fussgängerbrücke, am Wegekreuz,
Nordseite.
109
1 Blutbuche
U = 5,03 m
H = 27,5 m
K = 35,0 m
Münster, MS-Mitte,
Dom
13 118
Klosterstr. 27, im Garten zur
Promenade.
110
1 Platane
U = 4,54 m
H = 26,5 m
K = 26,0 m
1 Rosskastanie
U = 3,61 m
H = 19,5 m
K = 18,0 m
1 Blutbuche
U = 3,26 m
H = 24,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Dom 145 695 581 Windthorststr. 26 (Lackmuseum).
111
1 Platane
U = 3,54 m
H = 22,0 m
K = 21,5 m
Münster, MS-Mitte,
Josef 181 895 Stadthaus II, in der Aussparung des
Parkhauses.
112
1 Stieleiche
U = 4,58 m
H = 30,0 m
K = 23,5m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
113
1 Linde
U = 3,70 m
H = 27,0 m
K = 26,0 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
114
1 Pyramideneiche
U = 3,20 m
H = 30,0 m
K = 17,0 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
115
1 Stieleiche
U = 3,78 m
H = 28,5 m
K = 31,5 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
11
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
1 Rotbuche
U = 5,50 m
H = 30,0 m
K = 24,0 m
116
1 Baumgruppe:
1 Blutbuche
U = 6,00 m
H = 28,0 m
K = 28,0 m
2 Platanen
U = 4,18/4,31 m
H = 35,0 m
K = 38,5 m (gemeinsam)
1 Platane
U = 5,70 m
H = 35,0 m
K = 33,5 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring.
117
1 Großblättrige Magnolie
(M. macrophylla) mehrstämmig
Hauptstamm:
U = 0,74 m
H = 14,0 m
K = 13,0 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
118
1 Rotbuche mit 3-stämmigem
Wurzelausläufer an
oberirdischer Wurzel
U = 5,80 m
H = 29,0 m
K = 32,5 m
1 Hängebuche
U = 2,67 m
H = 18,5 m
K = 15,5 m
1 Stieleiche
U = 4,90 m
H = 29,0 m
K = 29,5 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
119
1 Stieleiche
U = 5,00 m
H = 29,0 m
K = 30,5 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
120
1 Rotbuche
U = 5,44 m
H = 25,0 m
K = 21,0 m
1 Rosskastanie
U = 3,80 m
H = 23,5 m
K = 17,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schützenhof 182 673 Hammer Str., in der Grünanlage
nördlich der Sebastiankirche.
122
2 Teiche
L = 50,0 m
B = 40,0 m
L = 45,0 m
B = 10,0 m
Münster, MS-Mitte,
Aaseestadt 212 739 Grünanlage Canisiusweg.
124
1 Baumgruppe:
13 Stieleichen
U = 2,40-3,95 m
H = 16,5-22,5 m
K = 11,5-19,5 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 213 764 Kappenberger Damm
125
1 Stieleiche
U = 3,80 m
H = 20,5 m
K = 19,0 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 616 Grüner Hang 20, im Vorgarten.
126
1 Stieleiche
U = 4,52 m
H = 25,0 m
K = 25,5 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 664 gegenüber Grüner Hang 20, im
Spielplatz.
12
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
127
1 Baumbestand einschl.
1 Blutbuche (freistehend)
U = 4,66 m
H = 30,5 m
K = 21,0 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 200 520 Gut Insel
128
1 Sumpfzypresse
U = 3,53 m
H = 20,0 m
K = 8,5 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 200 520 Gut Insel, südwestlich des Hügels.
129
1 Baumreihe:
8 Zerreichen
U = 2,29-3,33 m
H = 19,5-21,0 m
K = 15,5-20,0 m
Münster, MS-Mitte,
Geist 201 551
Saarbrücker Str., zwischen der
Einmündung Habichtshöhe und der
Umgehungsstrasse.
130
1 Baumreihe:
26 Stieleichen
U = 2,41-3,98 m
H = 14,5-22,5 m
K = 11,0-24,0 m
Münster, MS-Mitte,
Geist, Düesberg
198 /
200 /
200
267 536 596 zwischen Saarbrücker Str. und
Buswende am Clemens-Hospital.
131
2 Stieleichen
U = 3,66/4,23 m
H = 21,0/27,0 m
K = 24,0/28,5 m
Münster, MS-Mitte,
Düesberg 198 157 Glatzer Weg 9, Gottfried-von-
Cappenberg-Schule.
132
1 Baumgruppe:
6 Robinien
U = 1,61-3,37 m
H = 26,0 m
K = 28,0 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Düesberg 198 144 Düesbergweg, nördlich der St.
Gottfried-Kirche im Rasen.
133
1 Baumreihe:
10 Stieleichen
U = 2,94-3,27 m
H = 19,0-25,0 m
K = 13,0-21,5 m
Münster, MS-Mitte,
Düesberg 198
144
280
Düesbergweg, westlich und
nordwestlich der St. Gottfried-Kirche.
135
3 Stieleichen
U = 3,03-3,85 m
H = 16,5-23,0 m
K = 9,5-14,0 m
Münster, MS-Mitte,
Düesberg 198 280 Düesbergweg
136
1 Esche
U = 3,72 m
H = 27,5 m
K = 26,5 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss 37 44 Hittorfstr. 13, im Garten.
137
1 Bestand Efeu-Sommerwurz
(Orobanche hederae DUBY)
F = 78 qm
Münster, MS-Mitte,
Josef 205 880 Josefstr., östlich Haus Nr. 10.
138
1 Stieleiche
U = 4,76 m
H = 23,5 m
K = 21,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz 112 512 Ulrichstr. 7, im Garten.
140
1 Platane
U = 4,72 m
H = 25,0 m
K = 29,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schlachthof 6 284 Hörster Platz, gegenüber Goldstr. 4.
141
2 Hainbuchen
U = 3,65/2,93 m
H = 23,0 m
K = 23,5 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Pluggendorf 14 373 Weseler Str., am Ehrenmal südöstlich
Ägidiitor.
143
1 Stieleiche
U = 3,70 m
H = 32,0 m
K = 22,5 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park
144
1 Blutbuche
U = 3,70 m
H = 27,50 m
K = 22,50 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park (mit Bank)
145
1 Buntblättrige Buche
('Roseomarginata')
U = 2,96 m
H = 21,0 m
K = 21,50 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park
13
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
146
1 Schwarznuss
U = 3,35 m
H = 26,0 m
K = 23,0 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park
147
1 Tulpenbaum
U = 3,97 m
H = 28,5 m
K = 23,50 m
Münster, MS-Mitte,
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park
148
1 Linde
U = 3,55 m
H = 29,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss 1 208 im Botanischen Garten (am Eingang).
149
1 Linde
U = 4,22 m
H = 24,0 m
K = 17,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss 1 208 Botanischer Garten
(auf Rasenfläche zum Schlosspark)
150
1 Japanischer Schnurbaum
(mehrstämmig)
U = 3,35 m (Hauptstamm)
H = 18,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schloss
1 208 Botanischer Garten (im
Eingangsbereich)
151
1 Hängebuche
U = 2,34 m
H = 11,5 m
K = 14,5 m
Münster, MS-Mitte,
Mauritz-West 144 774 Warendorfer Str. 22 im Hof
152
1 Platane
U = 3,25 m
H = 18,0 m
K = 21,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schlachthof 113 891 Im Grünstreifen, Höhe Kolpingstraße
46
153
1 Rosskastanie
U = 3,06 m
H = 20,0 m
K = 15,0 m
Münster, MS-Mitte,
Neutor 71 780 Im Grünstreifen, Höhe Grevener
Straße 67
154
1 Allee (13 Hainbuchen)
U = 1,30-2,22 m
H = 15,0 m
K = 27,0 m (gemeinsame Breite)
Münster, MS-Mitte,
Geist 203 736 Park Sentmaring
155
1 Kaukasische Flügelnuss
U = 3,28 m
H = 15,5 m
K = 22,0 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof 145 556 Engelenschanze
156
1 Platane
U = 4,74 m
H = 32,0 m
K = 26,5 m
Münster, MS-Mitte,
Josef 14 373 Am Kanonengraben, auf
Kinderspielplatz
157
4 Platanen
U = 3,10-4,17 m
H = 35,0 m (gemeinsam)
K = 33,0 m (gemeinsam)
Münster, MS-Mitte,
Josef 14 373 Am Kanonengraben, unterhalb
Schanze
158
1 Linde
U = 2,80 m
H = 20,0 m
K = 16,0 m
Münster, MS-Mitte,
Rumphorst 239 103 Hacklenburg 24, im Garten
159
1 Blutbuche
U = 4,50 m
H = 23,0 m
K = 25,0 m
Münster, MS-Mitte,
Kreuz 110 375/376 Martin-Luther-Straße 24, im Garten
160
1 Baumgruppe:
1 Stieleiche
U = 3,10 m
H = 23,0 m
K = 14,0 m
1 Kastanie
U = 3,45 m
H = 22,0 m
K = 17,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schützenhof
181 1421 Südpark, am Spielplatz Südstraße
14
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
1 Platane
U = 3,54 m
H = 26,0 m
K = 23,0 m
2 Eschen
U = 2,33/3,30 m
H = 28,0 m
K = 19,0/13,0 m
1 Blutbuche
U = 3,60 m
H = 24,0 m
K = 14,0 m
161
1 Stieleiche
U = 4,43 m
H = 22,0 m
K = 20,0 m
Münster, MS-Mitte,
Schlachthof 115 657 Wemhoffstraße 7, im Garten
162
1 Blutbuche
U = 3,75 m
H = 18,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-Mitte,
Bahnhof 145 585 Ludgeriplatz 1, am Eingang zur
Musikhochschule
200
1 Allee: 27 Stieleichen
U = 1,50 -3,65 m
H = 19,5 m (durchschnittl.)
K = 12,5-20,0 m
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 92 93 604 605
925
Gasselstiege, ca. 140 m westlich
Gasselstiege 235 bis ca. 130 m
westlich Gasselstiege 334. Die Allee
besteht aus weiteren Stieleichen.
Diese sind im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes 2 durch die
Festsetzung Nr. 2-2.3.23 festgesetzt.
201 1 Wallhecke (durchgewachsen) Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 101 107 Salzmannstr.
202
1 Stieleiche
U = 4,15 m
H = 22,0 m
K = 23,0 m
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 101 330 Salzmannstr. 143, vor der Südseite
des Wohnhauses.
203
1 Stieleiche
U = 3,80 m
H = 20,5 m
K = 23,0 m
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 101 4 Grevener Str. 394, im Garten.
205
4 Linden
U = 2,75-3,85 m
H = 20,5 m
K = 22,5 m
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 100 296 193 286 Borkumweg, 40 m nördlich der
Kreuzung Bröderichweg.
207
1 Rotbuche
U = 3,80 m
H = 23,0 m
K = 21,0 m
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 100 235 in der Grünanlage, westl. Kanalstr.
379a.
208 1 Baumbestand (naturnah) Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 100 235 Kanalstr. 381, nordwestlich des
Hauses in der Weide.
209
2 Stieleichen
U = 2,70/2,80 m
H = 23,0 m
K = 21,5 m (gemeinsam)
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 97 196 vor Kanalstr. 389, im Bürgersteig.
210 1 Baumbestand (naturnah) Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 100 226 288
291
nördlich der Sportanlage am
Wangeroogeweg.
212
4 Stieleichen
U = 2,37-2,77 m
H = 20,0 m
K = 13,5-19,0 m
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-Ost 91 743 Ecke Rektoratsweg/ Kristiansandstr..
213
1 Allee/Baumreihe,
darin: 66 Stieleichen
U = 1,77-3,02 m
H = 21,0-24,5 m
K = 11,5-18,5 m
Münster, MS-Nord,
Kinderhaus-West 90 862 926 932
935
Nordmark zwischen Heidegrund und
Schulzentrum. Der Gesamtbestand
umfasst 121 Einzelbäume.- Soweit die
Bäume im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes 2 stehen, sind sie
durch die Festsetzung Nr. 2-2.3.15 im
Landschaftsplan geschützt.
214
1 Stieleiche
U = 3,96 m
H = 19,5 m
K = 19,5 m
St. Mauritz, MS-
Nord, Sprakel
46
11
Schlusenweg, an der Südseite des
Whs. Piepenhorst.
15
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
300
1 Stieleiche
U = 4,05 m
H = 21,5 m
K = 19,0 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Mauritz-Ost 136 701 Ecke Heinrich-Lersch-Weg /Laerer
Landweg.
301
1 Stieleiche
U = 4,10 m
H = 19,0 m
K = 19,0 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Mauritz-Ost 136 600 Fliederweg 5, im Garten.
302
1 Stieleiche
U = 3,56 m
H = 18,0 m
K = 21,5 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Mauritz-Ost 136 457 Laerer Landweg, südlich Haus Nr. 83
im Grünstreifen.
303
1 Findling
L = 2,0 m
B = 2,0 m
H = 1,38 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Mauritz-Ost 33 1092 Birkhahnweg 9 b, im Garten.
304
1 Waldkiefer
U = 2,37 m
H = 16,5 m
K = 13,0 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Mauritz-Ost 33 1826 Prozessionsweg 418, im Vorgarten.
305
1 Allee: 51 Waldkiefern
U = 1,73-2,14 m
H = 10,5-22,5 m
K = 5,5-13,0 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Mauritz-Ost 33 1803 Prozessionsweg, zwischen
Mondstrasse und Umgehungsbahn.
306
2 Stieleichen
U = 2,84/3,16 m
H = 18,5 m
K = 24,5 m (gemeinsam)
St. Mauritz, MS-Ost,
Mauritz-Ost 16 542 Dyckburgstr. 38
314
1 Stieleiche
U = 4,32 m
H = 24,5 m
K = 22,5 m
Handorf, MS-Ost,
Handorf 7 1563 Vennemannstr. 8, im Garten
315
1 Stieleiche
U = 3,94 m
H = 22,0 m
K = 21,0 m
Handorf, MS-Ost,
Handorf 7 1412 Vennemannstr. 14, im Garten am
Werseufer.
318
Wallhecke (durchgewachsen)
St. Mauritz, MS-Ost,
Gelmer-Dyckburg 14 896 Schiffahrter Damm 315, südlich des
Whs. parallel zur Strasse.
319
1 Stieleiche
U = 3,91 m
H = 22,0 m
K = 25,0 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Gelmer-Dyckburg 14 896 Schifffahrter Damm 315, vor dem
Whs. im Parkplatz.
320
1 Stieleiche
U = 3,43m
H = 25,0 m
K = 23,5 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Gelmer-Dyckburg 29 29 566 544 Ecke Alfersheide/Zur Eckernheide.
322
1 Linde
U = 4,49 m
H = 24,0 m
K = 22,0 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Gelmer-Dyckburg 31 168
Wersebeckmannweg,
Vorsehungskloster, in der
Rasenfläche.
323
1 Tulpenmagnolie
(mehrstämmig)
U = 2,44 m (in 0,30 m Höhe)
H = 9,0 m
K = 14,0 m
St. Mauritz, MS-Ost,
Gelmer-Dyckburg 31 168 Wersebeckmannweg,
Vorsehungskloster.
402
8 Schneitelulmen
U = 1,89-4,53 m
H = 1,4-2,0 m (Köpfe)
Angelmodde, MS-
Südost,
Angelmodde
4 1771
Homannstr., auf dem Friedhof
Angelmodde, Teil der Wallhecke im
Südwesten des Friedhofs.
403
2 Stieleichen ("Gallitzin Eiche")
U = 3,40/5,25 m
H = 10,0/12,0 m
K = 9,0/6,0 m
Angelmodde, MS-
Südost,
Angelmodde
2 2130 Verlängerung Gallitzinstr.
(östlicher Baum abgestorben)
404
3 Stieleichen
U = 2,21-3,73 m
H = 17,5-25,5 m
K = 14,0/25,5 m (gemeinsam)
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 1 3544 3518
3519 vor Zumbuschstr. 3
16
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
1 Traubeneiche
U = 2,51 m
H = 25,5 m
K = 25,5 m (gemeinsam)
405
1 Lebensbaum
U = 3,00 m
H = 12,0 m
K = 11,5 m
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 625 Herrenstr. 15, im Garten vor dem
Haus.
406
1 Eibe
U = 2,76 m
H = 12,0 m
K = 18,0 m
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 673 Drostenhof Wolbeck, an der Ostseite
des Parks.
407
1 Schwarznuss
U = 4,45 m
H = 25,5 m
K = 22,0 m
2 Rosskastanien
U = 3,41/3,85 m
H = 27,0 m
K = 28,0 m (gemeinsam)
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 491 Hofstr. 50 (ehem. "Kurhaus
Lackmann"), im Park.
408
1 Baumgruppe:
2 Stieleichen
U = 2,66/2,84 m
H = 21,5
1 Rotbuche
U = 2,69 m
H = 21,5 m
K = 22,0 m (gemeinsam)
Angelmodde, MS-
Südost,
Angelmodde
4 1194 2194 Heidestr. 14
409
2 Stieleichen
U = 3,70/3,22 m
H = 21,0/23,0 m
K = 19,0 m
Münster, MS-
Südost,
Gremmendorf-Ost
167 608 Erbdrostenweg 102.
410
1 Rotbuche
U = 4,33 m
H = 20,0 m
K = 20,0 m
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 674 Drostenhof Wolbeck
411
1 Stieleiche
U = 3,60 m
H = 17,0 m
K = 23,0 m
Angelmodde, MS-
Südost,
Angelmodde
3 1101 Ecke Am Schütthook/Theodor-Heuss-
Straße, südlich des Garagenhofes
412 1 Stieleiche
U = 4,60 m
H = 17,5 m
K = 22,0 m
Münster, MS-
Südost,
Gremmendorf-West
152 60 Im Grünstreifen, Höhe Lindberghweg
80 (Forstamt)
500
7 Stieleichen
U = 1,84-2,65 m
H = 19,0-24,5 m
K = 9,5-15,0 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 185 113 314 vor Robert-Bosch-Str. 2,
501
1 Platane
U = 3,95 m
H = 23,5 m
K = 23,5 m
Münster, MS-
Hiltrup, Berg Fidel 185 177 Ecke Robert-Bosch-Str./ Siemensstr.,
am Trafo.
502
1 Platane
U = 4,30 m
H = 29,0 m
K = 32,0 m
1 Blutbuche
U = 3,97 m
H = 26,0 m
K = 20.0 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 186 344 Siemensstr., an der Einmündung der
Robert-Bosch-Str..
503
8 Stieleichen
U = 1,28-3,10 m
H = 19,5 m
K = 15,0-21,5 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 187 576 Schuckertstr., Grünanlage der Fa.
Siemens.
504
1 Stieleiche
U =3,80 m
H = 22,0 m
K = 19,5 m
Münster, MS-
Hiltrup, Berg Fidel 195 875 Mazzottistr., ca. 30 m vor der
Einmündung Gigasstr.
17
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
505
1 Baumgruppe auf Hügel:
9 Stieleichen 7 Rotbuchen
U = 1,49-3,22 m
H = 24,0 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 195 141 Grünanlage „Am Naturdenkmal Berg
Fidel“
506
1 Allee:
61 Stieleichen
U = 1,60-3,54 m
H = 15,0-21,5 m
K = 10,0-19,5 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 195
126 141 180
181 182 220
242 243 525
526 543 544
549 866 868
Hülsenbusch, zwischen Bundesbahn
und Von-Corfey-Straße
507
1 Findling („Geotop“)
L = 2,5 m
B = 1,5 m
H = 1,0 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 195 962 Hogenbergstr., vor dem
Einkaufszentrum
508
1 Baumreihe:
7 Amerik. Roteichen
U = 3,05 -3,75 m H = 16,0-25,0 m
K = 14,5-17,5 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 195 939
Drachterstrasse
(Westlichster Baum Baumtorso mit
Efeu)
509
3 Stieleichen
U = 3,10-4,85 m
H = 20, -22,0 m
K = 16,0-25,0 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 196 229 Hammer Str./ Vennheideweg.
510
1 Stieleiche
U = 4,45 m
H = 23,0 m
K = 22,0 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-West 4 2255 Hünenburg 4, im Garten
511
1 Stieleiche
U = 4,73 m
H = 22,0 m
K = 29,5 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-Mitte 4 1832 An der Alten Kirche, gegenüber Haus
Nr. 11 a in der Grünanlage
512
2 Linden
U = 2,30/2,35 m
H = 21,0 m
K = 11,0/14,5 m
1 Stieleiche
U = 2,74 m
H = 21,0 m
K = 16,5 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-West 4 1832 An der Alten Kirche 34, um die Kapelle
513
2 Stieleichen
U = 3,52/4,18 m
H = 23,0 m
K = 25,5 m (gemeinsam)
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-West 4 1825 An der Alten Kirche 34
514
1 Stieleiche
U = 3,44 m
H = 18,0 m
K = 17,0 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-West 6 648 An der Alten Kirche, östlich Haus Nr.
35 in der Grünanlage.
515
1 Rosskastanie
U = 4,90 m
H = 24,5 m
K = 26,0 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-West 13 1106 Herrenburg, im Südostwinkel der
Gräfte.
516
1 Rosskastanie
U = 2,76 m
H = 20,0/23,5 m
K = 17,5/19,0 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-West 13 1033 Amelsbürener Str. 115, im Hof.
517
Allee: 79 Stieleichen, 1
Winterlinde
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup West 13 1106 1517
1518 1519 Herrenburgallee.
518
1 Stieleiche
U = 3,38 m
H = 17,5 m
K = 16,0 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup West 4 1827 Ecke Albertsheide / An der Alten
Kirche.
519
1 Stieleiche
U = 2,2,53 m
H = 15,5 m
K = 15,0 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup Mitte 7 619 Ecke Hohe Geest / Im Dahl, am Kreuz.
520
1 Stieleiche
U = 3,40 m
H = 20,50 m
K = 19,50 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-Mitte 7 623 Gegenüber Im Dahl 32a auf dem
Spielplatz (alte ND-Nr.: 553)
18
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
521
1 Götterbaum
U = 4,10 m
H = 20,0 m
K = 16,0 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-Mitte 9 1505 Grünanlage am Friedhof HIltrup
522
1 Mammutbaum
U = 5,40 m
H = 24,5 m
K = 13,5 m
Hiltrup, MS-Hiltrup,
Hiltrup-Mitte 8 893 Westfalenstraße 107, im Park des
Missionshauses
523
2 Linden auf Hügel
U = 2,65 / 3,15 m
H = 18,0 m (gemeinsam)
K = 22,5 m (gemeinsam)
Amelsbüren, MS-
Hiltrup, Amelsbüren 8 250 Wiedaustraße 10
524
9 Linden
U = 1,93-3,07 m
H = 16,0 - 18,0 m
K = 14,0 - 17,0 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 195 100 Im Grünstreifen, ggü. Drachterstr 5-15
525
1 Stieleiche
U = 3,75 m
H = 13,5 m
K = 20,0 m
Münster, MS-Hiltrup,
Berg Fidel 187 535, 548 Trautmannsdorffstraße 5, im Garten
600
4 Ulmen
U = 2,00-3,12 m
H = 22,0-26,5 m
K = 23,5 m (gemeinsam)
Nienberge, MS-
West, Nienberge 8 516 Altenberger Str. 25.
601
1 Stieleiche
U = 5,50 m
H = 19,0 m
K = 25,5 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 51 129 Bruchfeldweg, auf dem Spielplatz in
der Rasenfläche.
603
1 Stieleiche
U = 3,10 m
H = 19,5 m
K = 17,0 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 744 Enschedeweg.
604
1 Tümpel (Appelbreipütt)
L = 55,0 m,
B = 15,0 m (max.)
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 63 570 687
373 zu Beginn der Appelbreistiege.
606
4 Stieleichen
U = 3,16-3,96 m
H = 18,0-21,5 m
K = 15,5-18,5 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 660 687 zwischen Von-Esmarch-Str. und
Appelbreistiege, am Bach.
607
1 Linde
U = 2,60 m
H = 16,0 m
K = 18,5 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 761 Arnheimweg/Ecke Laustiege.
608
5 Stieleichen
U = 1,80-3,72 m
H = 21,0-24,0 m
K = 7,5-20,5 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 542 Gievenbecker Reihe 60, im Vorgarten.
610
1 Stieleiche
U = 3,45 m
H = 22,0 m
K = 13,5 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 751 Gievenbecker Reihe 32, im
ehemaligen Arboretum.
611
3 Stieleichen
U = 2,43-4,02 m
H = 22,5 m
K = 17,0-22,5 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 694 Gievenbecker Reihe 26, im Vorgarten.
612
1 Stieleichen
U = 5,00 m
H = 22,0 m
K = 18,5 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 39 431 Soetenkamp 27, im Garten
614
1 Stieleiche
U = 3,37 m
H = 22,0 m
K = 19,5 m
Münster, MS-West,
Sentrup 35 418 Tondernstr., südlich Haus Nr. 20 im
Grünstreifen.
615
1 Stieleiche
U = 3,51 m
H = 21,5 m
K = 22,0 m
Münster, MS-West,
Sentrup 35 34 Mausbachstr. 29, im Vorgarten.
620
2 Platanen
U = 4,20/4,30 m
H = 25,0/27,0 m
K = 35,0 m (gemeinsam)
Roxel, MS-West,
Roxel 12 66 Roxeler Str./Ecke Kapellenstr., zu
beiden Seiten der Kapelle.
19
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
621
2 Stieleichen
U = 2,40-2,60 m
H = 20,0 m
K = 10,0/16,5 m
Roxel, MS-West,
Roxel 12 953 970 Eltingstr..
622
1 Stieleiche
U = 4,00 m
H = 24,0 m
K = 16,0 m
Roxel, MS-West,
Roxel 12 1203 Pantaleonplatz, Südseite.
623
1 Linde
U = 3,33 m
H = 17,0 m
K = 13,0 m
Roxel, MS-West,
Roxel 12 1268 St. Pantaleon-Kirche, im Kirchplatz vor
dem Turm.
624
1 Findling (mit Eisenring)
L = 1,0 m, B = 0,80 m
H = 0,60 m
Roxel, MS-West,
Roxel 14 95 Pantaleonstr., gegenüber der Kirche.
625
2 Linden
U = 2,79/2,95 m
H = 21,0 m
K = 21,0 m
Roxel, MS-West,
Roxel 40 70 Tilbecker Str., an der Kapelle Grosse
Kortmann.
626
1 Stieleiche
U = 4,17 m
H = 20,5 m
K = 21,0 m
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 230 101 Vorholdtweg 33a, im Garten zum
Friedhof hin.
628
1 Stieleiche
U = 4,10 m
H = 22,0 m
K = 24,0 m
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 218 283 Brachfläche, östlich Ossenkampstiege
76.
629
3 Stieleichen
U = 2,17-2,63 m
H = 21,5 m
K = 15,5-16,5 m
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 219 956 957 Schürbusch 31a, an der Ostseite des
Gebäudes an der Grundstücksgrenze.
630
2 Stieleichen
U = 3,60/3,80 m
H = 22,0/23,0 m
K = 18,5/27,5 m
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 223 147 183 Duddeyheide 38.
631
1 Stieleiche
U = 3,10m
H = 19,5 m
K = 18,0 m
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 224 238 Grünfläche südlich Untietheide 8
632
1 Platane
U = 4,25 m
H = 29,0 m
K = 27,5 m
Albachten, MS-
West, Albachten 10 1537 Osthofstr.
633
1 Doppelreihe:
28 Stieleichen,
1 Amerikanische Roteiche,
1 Linde
U = 1,20-2,50 m
H = 25,0 m
K = 23,0 m (gemeinsam über
Doppelreihe)
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 226 410 680 52 Meckmannweg, nordöstlich der
Buswende.
634
1 Linde
U = 2,52 m
H = 19,0 m
K = 12,0 m
Albachten, MS-
West, Albachten 10 1749 Sendener Stiege 18, im Vorgarten.
635
1 Stieleiche
U = 3,50 m
H = 17,5 m
K = 18,5 m
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 228 683
westlicher Baum am
Wirtschaftsgebäude des ehem. Hofes
"Hesselmann".
636
1 Stieleiche
U = 4,10 m
H = 24,5 m
K = 23,0 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 60 255 Toppheideplatz.
637
2 Stieleichen
U = 4,35/2,95 m
H = 25,5 m
K = 25,5 m (gemeinsam)
Münster, MS-West
Mecklenbeck 219 929 Mecklenbecker Str. 315.
638
1 Stieleiche
U = 4,00 m
H = 20,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-West,
Mecklenbeck 223 425 Heroldstraße 13, im Gehweg
20
Lfd.
Nr.
Bezeichnung, Art und Name des
Naturdenkmals
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe,
H = Höhe,
K = Kronendurchmesser
Gemarkung,
Stadtbezirk
Stadtteil
Flur Flurstück Lagebezeichnung
639
1 Stieleiche
U = 3,17 m
H = 15,0 m
K = 18,0 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 46 724, 729 Gievenbecker Reihe 50, im Vorgarten
640
1 Stieleiche
U = 2,40 m
H = 20,0 m
K = 15,0 m
Münster, MS-West,
Gievenbeck 40 362 Grünfläche in Verkehrsinsel, Höhe
Nünningfeld 14
641
1 Stieleiche
U = 3,65 m
H = 24,0 m
K = 26,0 m
Münster, MS-West,
Sentrup 36 70 Ecke Waldeyer Straße/Domagkstraße
(oberhalb der Mauer)
642
1 Stieleiche
U = 4,72 m
H = 20,0 m
K = 22,0 m
Roxel, MS-West,
Roxel 15 320
Stodtbrockweg, ca. 250 m westlich
Schulze Stodtbrock am Eingang zur
Grünanlage, alte ND-Nr.: 3-2.3.15
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (178)
- Telemannstraße
- Salzmannstraße 143
- Steinfurter Straße 104
- Grevener Straße 67
- Lazarettstraße
- Ostmarkstraße 9
- Wiener Straße
- Moselstraße 14
- Warendorfer Straße 205
- Hörsterstraße
- Neubrückenstraße 58
- Jüdefelderstraße 58
- Hüfferstraße
- Bäckergasse 25
- Pferdegasse
- Fürstenbergstraße
- Friedrichstraße 5
- Oststraße
- Lortzingstraße 2
- Wolbecker Straße 137
- Stubengasse
- Königsstraße 39
- Krumme Straße 5
- Badestraße
- Schorlemerstraße 15
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Details
- Aktenzeichen
- V/0231/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2021
- Erstellt
- 12.03.2021 12:22