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V/0231/2021

Erlass Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich

Vorlagen 15.03.2021

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Anlage 2 V_0231_2021_Abwägung

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Anlage 1 V_0231_2021_Änderungen_neu

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Anlage A

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Anlage 4 V_0231_2021 Übersichtskarte A3

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Beschlussvorlage

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Anlage 3 V_0231_2021_Verordnung_neu

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Anlage 2 V_0231_2021_Abwägung

47281 Zeichen

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.1 Private  
 Nr. BV Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
Stellungnahmen von Privaten
1 allgemein Es wird angeregt die Naturdenkmale einheitlich je Statistischer Bezirk, in diesem Falle auch 
Stadtteil, duchzunummerieren. Bis auf diese beiden o. g. Ausnahmen sind alle Naturdenkmale im 
Stadtteil Berg Fidel, der gleich ist wie der statistische Bezirk 91 mit der Nummern 500 bis 509 
versehen. Lediglich die beiden o. g. Naturdenkmale [Ergänzung: 524 + 525] erschließen sich erst 
dem kundigen Leser, bzw dem Betrachter der Übersichtskarte als zum Stadtteil Berg Fidel 
zugehörig. Stadtteilbezüge sind in der münsterschen Bürgerschaft aber wichtig, da Schutz bei 
einen Stadtteilbezug immer eine relevante Größe ist.
Die Nummerierung basiert auf einem seit 1981 verfolgten Schlüssel. Dieser wird 
bei allen Verwaltungsakten sowie bei der Pflege und Unterhaltung der 
Naturdenkmale angewandt. Eine neue Nummerierung birgt die Gefahr von 
Verwechslungen. Die Orientierung der Bürger erfolgt in der Regel über die 
grafische Darstellung im Umweltkataster der Stadt Münster. Hier lässt sich auch 
der Bezug zum Stadtteil herstellen. Von einer neuen Nummerierung wird daher 
abgesehen.
wird nicht gefolgt
2 Mitte Hiermit rege ich an, die überaus umfangreiche Wandbegrünung aus verschiedenen verholzten 
Kletterpflanzen an der Wand der ehemaligen "OSMO-Halle" an der Schillerstraße zwischen ca. 
Querstraße bis Ecke Hafenweg als Naturdenkmal auszuweisen. Begründung: Die Wandbegrünung 
ist seit Jahrzehnten gewachsen und umfasst ca. 100 x 10 m Wandfläche. Sie besteht aus 
verschiedenen verholzten Kletterpflanzen wie zum Beispiel Efeu und "Wilder Wein" und bietet 
zahlreichen Singvögeln, Insekten und Spinnen Lebens- und Nahrungsmöglichkeiten. Zudem bieten 
die ca. 1.000 m² Grünfläche Aufenthaltsqualität und positive Umweltfaktoren für die 
Anwohner*innen in einem ansonsten stark urbanen Umfeld. Im Herbst fällt die Fläche durch eine 
überaus attraktive Herbstfärbung auf.
Die Kletterpflanzen an den Wänden der ehemaligen "OSMO-Hallen" in der 
Schillerstraße genügen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde 
nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 
28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). Zudem sind sie nur in 
Verbindung mit den stützenden Wänden zu erhalten, deren Verkehrssicherheit 
zuletzt u.a. durch das Gewicht der Klettergehölze gefährdet war. Die 
betreffenden Wände, die mit Kletterpflanzen berankt waren, sind zwischenzeitlich 
durch den Eigentümer abgerissen worden.
wird nicht gefolgt
3 Mitte Es wäre schön, wenn der Kletterpflanzen-Bewuchs an der verbliebenen Mauer der Osmo-Hallen in 
Münster Herz Jesu als Naturdenkmal deklariert würde und somit bestehen bliebe. Sofern trotz 
Haftwurzeln von KletterHortensien, Jungfernrebe und Efeu die Standfestigkeit garantiert ist, 
bereichert die grüne (bzw. mit Dunkelgrün, Gelb und Rot im Herbst bunte) Wand das Straßenbild 
sehr. Wenn es sich in die architektonischen Planungen zum Quartier integrieren lässt, schirmt es 
die Bewohner/ Nutzer des neuen Gebäudes gegen Lärm und Immissionen des KfZ-Verkehrs auf 
der Schillerstraße ab, dient als Fotomotiv und sommers als natürliche Kühlanlage wie das 'Grüne 
Zimmer' am Harsewinkelplatz. Auch kann man interessante Tiere im Mini-Dschungel des Efeu 
beobachen. Die Kletterpflanzenwand werde daher bitte ein Naturdenkmal :-)
Die Kletterpflanzen an den Wänden der ehemaligen "OSMO-Hallen" in der 
Schillerstraße genügen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde 
nicht den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 
28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer 
Seltenheit, Eigenart oder Schönheit). Zudem sind sie nur in Verbindung mit den 
stützenden Wänden zu erhalten, deren Verkehrssicherheit zuletzt u.a. durch das 
Gewicht der Klettergehölze gefährdet war. Die betreffenden Wände, die mit 
Kletterpflanzen berankt waren, sind zwischenzeitlich durch den Eigentümer 
abgerissen worden.
wird nicht gefolgt
4 Mitte Evtl. schützenswert:
1. Eichengruppe im Hoppengarten (Geoloc. 51.975953, 7.649697) Bild: 
http://www.mimigernaford.de/xl66125.jpg
Die Eichengruppe liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 2 und wird 
daher durch die Naturdenkmalverordnung nicht erfasst. Die 8 Eichen sind  über 
den Landschaftsplan 2 unter der Nr. 2-2.3.31 bereits als Naturdenkmal 
ausgewiesen.
wird zur Kenntnis 
genommen
5 Mitte Evtl. schützenswert:
2. Stieleiche Rumphorstweg gegenüber Naturdenkmal 002 (Stieleiche) (Geoloc. 51.983312, 
7.640627)
Rumphorstweg 71; der Baum genügt nach Einschätzung der Unteren 
Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an 
Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes 
(1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen 
oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit).
wird nicht gefolgt
6 Mitte Ich möchte die großen Kastanien auf dem Gelände der Bodelschwinghschule als Naturdenkmale 
bewerben. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Bei den erhaltenswürdigen 6 Kastanien auf dem Gelände der 
Bodelschschwinghschule  handelt es sich um ca. 80-100 Jahre alte Bäume mit 
prägender Bedeutung im Bereich des Schulareals. Die Kronen der Bäume 
wurden vor längerer Zeit vollständig gekappt, so dass sie sich nicht mehr in 
ihrem natürlichen Habitus darstellen und die Stabilität der Krone beeinträchtigt 
sein kann. Sie sind durch die Schulnutzung bereits aktuell in ihrem Standort 
beeinträchtigt. Gegenwärtig steht ein Schulausbau an, der sich auf die Vitalität 
der Bäume auswirken kann.  Vor dem beschriebenen Hintergrund wird von einer 
Ausweisung als Naturdenkmal abgesehen.
wird nicht gefolgt

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.1 Private  
7 Mitte Wir haben eine ca. 300 Jahre alte Eiche im Garten (Wemhoffstraße 7), die von Herrn Dreier 
regelmäßig beobachtet wird. Er war vor einigen Monaten mit einem Mitarbeiter der Stadt bei uns 
und fragte, ob wir den Baum durch die Stadt betreuen lassen wollten. Wir haben zugestimmt, 
seitdem aber nichts mehr gehört.
Die beantragte Stieleiche (Stammumfang 4,43, Kronendurchmesser 20 m, Höhe 
22 m ) stellt einen herausragenden Einzelbaum im Stadtzentrum dar. Der Baum 
zeigt eine sehr gute Vitalität. Wegen seiner in dieser Ausprägung gegebenen 
Seltenheit, Eigenart und Schönheit wird die Festsetzung des Baumes als 
Naturdenkmal befürwortet. 
wird gefolgt
8.1 allgemeinEs wäre sehr hilfreich, wenn der Entwurf der Naturdenkmalverordnung auch online einsehbar wäre. 
Vielen interessierten Bürgern wird es leider nicht möglich sein, die beiden etwas abgelegenen 
Auslegungsorte am Alberloher Weg zu den Öffnungszeiten aufzusuchen. Auch ich schreibe Ihnen 
"aufs Geratewohl", ohne den Entwurf eingesehen zu haben.
Der Entwurf der Naturdenkmalverordnung war vom 28.09-13.11.2020 online 
verfügbar. Entsprechende Hinweise gab es in der Veröffentlichung im Amtsblatt, 
in der Tagespresse und auf der Internetseite des Amtes für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit.
wird zur Kenntnis 
genommen
8.2 allgemein Ich möchte anregen, dass auch gewachsene Heckenstrukturen aus (beerentragenden) 
Wildsträuchern (Schlehe, Weißdorn, Hunds-Rose, Holunder etc.) geschützt werden können. 
Gerade auch im städtischen Raum stellen sie wertvolle Biotope dar. Zusätzlich sind sie Denkmäler 
münsterländischer Landschaftsgeschichte.
Naturdenkmale können nur auf der Grundlage der Kriterien des § 28 des 
Bundesnaturschutzgesetzes ausgewiesen werden. Dies sind Einzelschöpfungen 
der Natur, die 
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen 
oder 
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt werden.
Nach § 39 LNatSchG NRW sind Hecken ab 100 Metern Länge im Außenbereich 
im Sinne des Bauplanungsrechts und Wallhecken gesetzlich geschützte 
Landschaftsbestandteile. Einfache Hecken im Innenbereich sind davon nicht 
erfasst. Ein konkreter Vorschlag wird nicht unterbreitet. 
   
wird nicht gefolgt
8.3 West Ich würde mich freuen, wenn noch einige alte Stiel-Eichen in Mecklenbeck unter Schutz gestellt 
würden. Vor allem die alte Eichenreihe im Grünzug nahe des Christoph-Bernhard-Grabens 
zwischen den Straßen Am Hof Schultmann und Meyerbeerstraße sowie die einzeln stehende Eiche 
Ecke Brockmannstraße / Meyerbeerstraße sind meiner Meinung nach schützenswert. Sie prägen 
den Charakter des Stadtteils und erinnern an seine Geschichte als Bauerschaft. Darüber hinaus 
erfüllt vor allem die alte Eichenreihe eine wichtige Funktion als kühlender Schattenspender, denn 
die in den Bau- und neueren Wohngebieten Mecklenbecks gepflanzten Bäume sind hierfür noch zu 
jung.
Die Eichenreihe südlich der Straße Am Hof Schultmann und die einzeln stehende 
Eiche Ecke Brockmannstraße / Meyerbeerstraße sind durch Festsetzung im 
Bebauungsplan Nr.396 Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / 
Egelshove  als zu erhalten festgesetzt. Für die Bäume liegt gemessen an ihrer 
Wertigkeit ein hinreichender Schutz vor. Eine Unterschutzstellung der Bäume als 
Naturdenkmal  ist unter Berücksichtigung der Ausprägung der Bäume nicht 
geboten.
wird nicht gefolgt
9 Mitte Ich möchte gerne folgende Bäume im Südpark als neue Naturdenkmale in Münster vorschlagen: 
(vgl. Nr. 9.1-9.8)
Ich bitte Sie die Vorschläge zu berücksichtigen und diese wunderschönen Bäume, die für die 
Artenvielfalt und den Klimaschutz in der Stadt von großer Bedeutung sind für unsere Enkel und 
Urenkel zu pflegen und zu erhalten.
_
9.1 Mitte Drei Stiel-Eichen vor Spiel ABI Südpark, Umfang: 2,40m und 2 Exemplare 1,90m Die Bäume genügen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde  nicht 
den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des 
Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen 
oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit).
wird nicht gefolgt
9.2 Mitte 2 Platanen mitten im Park, Umfang: ca. 3m Die beiden Platanen prägen den zentralen Südpark, genügen als relativ häufige 
Stadtbaumart jedoch nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde  nicht 
den hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des 
Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen 
oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit).
wird nicht gefolgt
9.3 Mitte Ross-Kastanie nähe Dahlweg, Umfang: 2,40m Der Baum genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde  nicht den 
hohen Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des 
Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen 
oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit).
wird nicht gefolgt

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.1 Private  
9.4 Mitte Ross-Kastanie nähe Südstr., Umfang: 3,40m
9.5 Mitte Platane nähe Südstr., Umfang: ca. 4m
9.6 Mitte Stiel-Eiche nähe Südstr. am Spielplatz, Umfang:3,10m
9.7 Mitte Esche nähe Südstr., Umfang: 3,30m
9.8 Mitte Rotbuche an der Südstr., Umfang: 3,55m
10 Hiltrup [bzgl. ND 505]
A) Gerade stirbt ein Baum ab, so dass die genannte Zahl nicht mehr richtig ist.
B) Die Lagebezeichnung „Sternbusch-Park“ ist irreführend. Nach allgemeinem Sprachgebrauch 
befindet sich der Sternbuschpark nördlich der Bahnstrecke Preußen-Münster. Wenn ich mich recht 
an die viele jahrzehntealte Grünordnung erinnere, befindet sich das Denkmal auf dem Spielplatz 
„Am Naturdenkmal“; diese Lagebezeichnung wäre also richtig.
zu A: 
Der gegenwärtige Bestand beträgt 9 Stieleichen und 7 Rotbuchen.  Die Anzahl 
der Bäume wird angepasst.
  
zu B: 
Das Naturdenkmal befindet sich innerhalb der öffentlichen Grünfläche "AM 
NATURDENKMAL BERG FIDEL". Die Lagebezeichnung wird geändert
wird gefolgt
11 Südost Im Anhang finden Sie eine Fotodokumentation von 8 Vorschlägen zur Ergänzung der 
Naturdenkmalverordnung sowie eine Liste mit den GPS-Punkten.
Ausgewählt wurden besonders prägende Bäume in Wohngebieten, im Falle von Foto Nr. 8 auch 
eine prägende Eiche an einem exponierten Standort, der den Beginn einer markanten Baumreihe 
markiert. Besonders die Rotbuche am Joseph-Suwelack-Weg verdient die Aufnahme in die Liste 
der Naturdenkmale.
In dem von mir betrachteten Bereich in Gremmendorf/Angelmodde ist bislang nur ein einziges 
Naturdenkmal festgesetzt. Mit Berücksichtigung der langen Geltungsdauer der Naturdenkmal-VO 
ist die Aufnahme weiterer Bäume sinnvoll, gerade in Bezug auf derzeit häufiger auftretende 
Verluste.
Da Münster keine Baumschutzsatzung hat, ist die Sicherung als Naturdenkmal die einzige 
Möglichkeit, Bäume zu schützen, sofern sie nicht bereits in Bebauungsplänen zum Erhalt 
festgesetzt sind.
Über eine kurze Eingangsbestätigung der Mail würde ich mich freuen, damit ich weiß, dass meine 
Vorschläge angekommen sind. Vielen Dank!
Naturdenkmale sind nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes 
Einzelschöpfungen der Natur, die 
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen 
oder 
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt werden.
Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt nicht zum generellen Schutz von 
Bäumen. Diesbezüglich ist die Ausweisung von geschützten 
Landschaftsbestandteilen gemäß § 29 BNatSchG einschlägig. Darauf basierend 
können die Gemeinden nach § 49 LNatSchG NRW Baumschutzsatzungen 
erlassen. 
Auf die 8 Vorschläge wird im Detail unter der Nr. 11.1-11.8 eingegangen.
_
11.1 Südost 1 Stieleiche (Albersloher Weg/Paul-Engelhard-Weg) Der als Baumart in Münster häufig vertretene Baum genügt nach Einschätzung 
der Unteren Naturschutzbehörde  nicht den hohen Anforderungskriterien an 
Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus 
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. 
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit).
Die Stieleiche befindet sich innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß B-
Plan Nr. 582. Die Vitalität des Baumes ist aktuell eingeschränkt. Der Standort im 
Gehweg  ist hinsichtlich des Entwicklungspotenzials an der Hauptverkehrsstraße 
problematisch. Als städtischer Straßenbaum wird die Eiche jedoch im Sinne einer 
langfristigen Erhaltung gepflegt.
wird nicht gefolgt
Der Südpark wurde 1860 bis 1945 als Kaserne benutzt. Teile des 
Baumbestandes, insbesondere im Bereich der Südstraße gehen auf diese Zeit 
zurück. Die genannten Bäume im Bereich der Südstraße bilden in ihrer 
Gesamtheit eine kreisförmig angeordnete Baumgruppe, die durch ihre 
verschiedenen Baumarten besticht. Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und 
Schönheit wird die Festsetzung der Baumgruppe als Naturdenkmal befürwortet. 
Zusätzlich zu genannten Bäumen wird zur Vervollständigung eine weitere Esche 
in das Naturdenkmal integriert. Die Nutzung und Unterhaltung des Spielplatzes 
im Bereich des Naturdenkmales in bisherigem Umfang wird durch eine 
Ausweisung als Naturdenkmal nicht tangiert.
wird gefolgt

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.1 Private  
11.2 Südost 1 Rotbuche (Josef-Suwelack-Weg) Die Rotbuche mit einem Stammumfang von 3,50 m weist nach Auswertung von 
Luftbildern  ein Alter von ca. 60 Jahren auf. Die sehr exponierte Lage im 
Straßenraum unterstreicht jedoch die Schönheit und Bedeutung des Baumes. 
Die Vitalität ist aktuell als gut zu bewerten. Durch die Baumwurzeln wird der 
vorhandene Gehweg allerdings gegenwärtig bereits deutlich angehoben. Bei 
einer notwendigen Gehwegsanierung sowie bei Leitungssanierungen im Gehweg 
besteht die Gefahr einer nachhaltigen Schädigung der empfindlichen Buche. Der 
Baum stellt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der 
Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des 
Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen 
oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit) einen Grenzfall dar. Aufgrund der problematischen Standortsituation 
wird von einer Ausweisung abgesehen. Als städtischer Straßenbaum wird die 
Rotbuche jedoch im Sinne einer langfristigen Erhaltung gepflegt.
wird nicht gefolgt
11.3 Südost 3 Robinien ( Gustav-Tweer-Weg 25) Die Robinien weisen nach Auswertung von Luftbildern ein Alter von ca. 60 
Jahren auf. Die Vitalität ist stark eingeschränkt. Der Zustand der Bäume 
erforderte bereits deutliche Eingriffe durch die städtische Baumpflege.  Eine 
langfristige Erhaltung der Bäume ist  nicht gesichert. Die Bäume genügen nach 
Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde damit nicht den hohen 
Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des 
Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen 
oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit).
wird nicht gefolgt
11.4 Südost 1 Stieleiche (Lilientalweg 47, Garten, Zaun mittig durch den Stamm) Die Stieleiche weist nach Auswertung von Luftbildern ein Alter von maximal 70-
80 Jahren auf. Die Vitalität ist leicht eingeschränkt. Der als Baumart in Münster 
häufig vertretene Baum genügt nach Einschätzung der Unteren 
Naturschutzbehörde nicht den hohen Anforderungskriterien an 
Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus 
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. 
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit).
wird nicht gefolgt
11.5 Südost Stieleichenreihe (Zum Erlenbusch zum Albersloher Weg) Bei der Stieleichenreihe handelt es sich um eine zum überwiegenden Teil im 
städtischen Besitz befindliche Wallhecke im Sinne des § 39 LNatSchG NRW. 
Maßnahmen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder 
zu einer Zerstörung der Wallhecke führen können, sind verboten. Im Zuge der 
Pflege des städtischen Baumbestandes ist eine nachhaltige Erhaltung des 
städtischen Baumbestandes gesichert. Eine Festsetzung als Naturdenkmal ist 
entbehrlich.
wird nicht gefolgt
11.6 Südost 1 Roteiche (Zum Erlenbusch 13) Die Roteiche (Standort: Zum Erlenbusch 15) weist nach Auswertung von 
Luftbildern ein Alter von maximal 60 Jahren auf. Der Baum ist in einem vitalen 
Zustand. Zum Nachbargrundstück wurde ein Starkast entfernt.  Der Baum 
genügt nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht den hohen 
Anforderungskriterien an Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des 
Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen 
oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit).
wird nicht gefolgt

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.1 Private  
11.7 Südost 1 Blutbuche (Friedenskirche) Die Blutbuche (Stammumfang 2,90 m, Kronendurchmesser ca. 17 m) weist nach 
Auswertung von Luftbildern ein Alter von ca. 60 Jahren auf. Er ist im 
Kreuzungsbereich prägend und bildet mit der Friedenskirche (1952) ein 
Ensemble. Der Baum genügt nach Einschätzung der Unteren 
Naturschutzbehörde jedoch noch nicht den hohen Anforderungskriterien an 
Einzelschöpfungen der Natur nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (1. aus 
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. 
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit).
wird nicht gefolgt
11.8 Südost 1 Stieleiche (Angelsachsenweg/Frankenweg) Der Standort der Stieleiche liegt im Außenbereich und wird daher durch die 
Naturdenkmalverordnung nicht erfasst.
wird nicht gefolgt
12 allgemein Anregung: Eventuell lassen sich aus dem Jahresbericht des Westfälischen Vereins für 
Wissenschaft & Kunst weitere Anregungen entnehmen: https://www.zobodat.at/pdf/Jber-
Westfaelische-Porv-Verein-Wiss-Kunst_40_1911-1912_0094-0101.pdf
Eine Überprüfung der Literaturquelle ergab keinen Hinweis auf ein potenziell neu 
zu schützendes Naturdenkmal.
wird zur Kenntnis 
genommen
13 West Einzeln stehende Eiche in Roxel, Stodtbrockweg, bitte mit aufnehmen in die Liste der 
Naturdenkmale. Koordinaten: N51° 57.681' E7° 32.048'
Die Eiche am Stodtbrockweg ist seit 1987 als Naturdenkmal ausgewiesen. Durch 
die Einbeziehung in den Bebauungsplan Nr. 488, Roxel-Nord II - Havixbecker 
Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp gehört die Eiche formal  
zum Geltungsbereich dieser Verordnung und ist aus dem Landschaftsplan 
entsprechend zu entlassen.
wird gefolgt
14 Hiltrup [bzgl. ND Nr. 506] in den fünfzig Jahren, während der ich mit dieser Stieleichenallee zusammen 
lebe, hat sich die Anzahl der Eichen aktuell auf 59 Stück verringert. Ich fände es richtig und auch 
rechtssicher, wenn bei der Neufassung der Satzung die aktuelle Baumzahl exakt benannt würde.
Nach Überprüfung der aktuellen Zahl  der Alleebäume am 25.11.2020 wird die 
Anzahl der Bäume auf 61 Bäume korrigiert.
wird gefolgt
15 Ost Ausweisung der Lindenallee entlang der B 51/Warendorfer Straße zwischen Einmündung 
Lützowstraße bis zur Stadtgrenze wegen der hohen naturschutzfachlichen und kulturhistorischen 
Bedeutung (ehemaliger Prozessionsweg zwischen Münster und Telgte) Es handelt sich um 120 
weit überwiegend Winter-Linden mit wenigen Stiel-Eichen, mittleres bis starkes Baumholz; die 
Krautschicht wird aus recht artenreichem magerem Grünland mit Vorkommen von gefährdeten 
Pflanzenarten der Roten Liste gebildet (Rundblättrige Glockenblume)
Die Lindenallee liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung. wird nicht gefolgt
16 Mitte Wir bitten, die in unserem Garten (Martin-Luther-Straße 24) befindliche Blutbuche als 
Naturdenkmal auszuweisen.
Bei der Blutbuche handelt es sich um einen ca. 80 Jahre alten Baum mit einem 
Stammumfang von 4,50 m, einem Kronendurchmesser von 25 m und einer Höhe 
von 23 m. Der malerische Baum ist aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart und 
Schönheit  naturdenkmalwürdig.
Da der Baum bis an bzw. leicht über die Grundstücksgrenze hinausreicht, 
wurden von den Anrainern eine Zustimmung zur Ausweisung erbeten. Diese 
wurde von einem Nachbarn erteilt, vom anderen jedoch verweigert. In Anbetracht 
der geringfügigen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke, insbesondere 
keiner Einschränkungen der baulichen Ausnutzung der Grundstücke gemäß dem 
Bebauungsplan 172, Teilabschnitt I "Martin-Luther-Straße / Friesenring / 
Görresstraße - Neufassung", ist eine Ausweisung als Naturdenkmal 
gerechtfertigt.
wird gefolgt

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.2 TÖB
 Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
Stellungnahmen von Behörden 
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Mitte17 wird  zur Kenntnis genomment Die Anregung berührt die Belange der Naturdenkmalverordnung nicht 
direkt. Die beiden genannten Objekte Nr.84 und 110 liegen mit ihrem 
Stamm nach den vorgelegten Plänen der Westnetz GmbH Dortmund 
außerhalb von 2,5 m zur Leitungsachse. 
Im Falle notwendiger Sanierungsarbeiten an der Leitung wird eine 
Befreiung von den Verboten der Verordnung in Aussicht gestellt.
Westnetz GmbH 
Dortmund, 27.10.2020
Im Bereich der Naturdenkmale mit der Nr. 084 und 110 liegen die im Betreff genannten genannte 
Hochspannungskabel [Ergänzung: 1. 110-kV-Hochspannungskabel Mittelhafen - Aegidii, Bl. 1901, 
2. 110-kV-Hochspannungskabel Aegidii - Martini, Bl. 1905]
Zu Ihrer Orientierung übersenden wir Ihnen von den Hochspannungskabeln die Planunterlagen, 
aus denen Sie die Lage der Kabel entnehmen können.
Die genaue Lage und Tiefe der 110-kV-Hochspannungskabel ist durch Querschläge, Suchschlitze 
o. ä., festzustellen.
Unsere Zustimmung zu Ihrem Ausbau können wir nur dann geben, wenn im Sicherheitsbereich der 
110-kV-Kabel von insgesamt 5 m (2,5 m beidseitig der Leitungsachse) keine größere 
Höhenänderung der bestehenden Gelände- oder Straßenflächen vorgenommen wird. Einer evtl. 
Überbauung oder Bepflanzung der Kabeltrasse durch Bauwerke, Bäume oder tiefwurzelnde 
Sträucher können wir nicht zustimmen, da diese Hochspannungskabel im Störungsfall 
tiefbaumäßig jederzeit erreichbar sein müssen.
Außerdem ist darauf zu achten, dass folgende Mindestabstände zu den Hochspannungskabeln 
eingehalten werden:
bei Parallelführung:
Gasleitungen 1,00 m 
Wasserleitungen  1,00 m 
Kabel  1,00 m 
Kanal  1,00 m
Nachrichtenkabel  0,50 m 
Fernwärmeleitungen  5,00 m
bei Kreuzungen:
Gasleitungen  0,50 m
Wasserleitungen  0,50 m
Kabel  0,50 m
Kanal  0,50 m
Nachrichtenkabel  0,50 m
Fernwärmeleitungen  1,00 m
Damit die Sicherheit der Stromversorgung gewährleistet bleibt und eine Gefährdung von Personen 
im Bereich der Hochspannungskabel ausgeschlossen wird, sind alle Beteiligten über die Lage der 
Kabel zu unterrichten.
Der Bauunternehmer haftet gegenüber der Westnetz GmbH im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen für sämtliche Schäden, die durch ihn und seine Erfüllungsgehilfen an der 
Hochspannungskabelanlage und deren Zubehör verursacht werden.
Vor Beginn von Bauarbeiten in der Nähe der 110-kV-Kabel sind durch die ausführenden Baufirmen 
Planunterlagen über die Lage der 110-kV-Kabel anzufordern. Die Anfrage ist wahlweise per E-Mail 
an stellungnahmen@westnetz.de oder per Post an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, 
Florianstraße 15 - 21,
44139 Dortmund, zu richten.
Wir haben Ihre Unterlagen über die Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster, erhalten. 
Bezüglich der weiteren von der Westnetz betreuten Anlagen erhalten Sie von dort ggf. eine 
gesonderte Stellungnahme.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Für weitere 
Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
6

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.2 TÖB
 Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
allgemein LWL - Denkmalpflege, 
Landschafts- und 
Baukultur in Westfalen, 
Referat Städtebau und 
Landschaftskultur, 
Sachgebiet 
Gartendenkmal-pflege, 
16.10.2020
Vielen Dank für die Beteiligung. Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht, die 
Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich der Stadt Münster neu aufzustellen. Aufgrund 
des komplexen rechtlichen Sachverhalts habe ich unseren Justiziar Dr. Heimann um eine 
Stellungnahme gebeten, in der er auf den Wortlaut bestimmter Paragraphen des Entwurfs der 
Naturdenkmalverordnung Bezug nimmt. Wir bitten Sie, seine diese Vorschläge zu berücksichtigen. 
Einige der Bäume befinden sich in Gartendenkmälern, die nach § 2 Satz 2 des 
Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unter Schutz gestellt 
worden sind oder in Parkanlagen, die von der zuständigen Fachbehörde, der LWL-Denkmalpflege, 
Landschafts- und Baukultur in Westfalen (LWL-DLBW), als Denkmäler erkannt sind.
Die Lage einer Vielzahl von Naturdenkmalen innerhalb denkmalgeschützter 
Parkanlagen ist der Stadt Münster bekannt.
wird zur Kenntnis genommmen
Folgende Bäume / Objekte sind als Bestandteile denkmalgeschützter Parkanlagen:
Gartendenkmal „Promenade Münster“
Lfd. Nr.
19   2 Linden
20   Trompetenbaum, Zelkovie
22   Fächerblattbaum
27   Rosskastanie 
41   2 Rosskastanien
69   3 Platanen, 1 Blutbuche
70   1 Bergahorn
83   Eibe
99   2 Rotbuchen
102   Platane
103   Amerikanische Roteiche, Platane
105   Rosskastanie
106   Platane
108   Eibe
141   2 Hainbuchen
155   Kaukasische Flügelnuss
156   Platane
157   4 Platanen
Gartendenkmal „Schlossgarten Münster“
Lfd. Nr.
48   2 Stieleichen
49   Platane
50   Blutbuche
51   2 Rotbuchen
52   1 Haselbastard
54   Platane, Fächerblattbaum
56   4 Linden
57   Sommerlinde
93   Blutbuche
94   Blutbuche
148   Linde
149   Linde
150   Japanischer Schnurbaum
18.1
7

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.2 TÖB
 Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
Gartendenkmal „Freiraum am Hörsaal 1“
Lfd. Nr.
60   Rosskastanie
Gartendenkmal „Freiraum am Juridicum“
Lfd. Nr.
62   Hängebuche
Erkanntes Gartendenkmal „Linnebrinks Garten“
Lfd. Nr.
74   1 Blutbuche, 2 Rosskastanien (eine abgebrochen d. Sturm 2020)
Gartendenkmal „Dechaneischanze“
Lfd. Nr.
77   Teich
78   Platane
Gartendenkmal „Zentralfriedhof“
Lfd. Nr.
97   2 Hängebuchen
Gartendenkmal „Freiraum der Siedlung Habichtshöhe“
Lfd. Nr.
125   Stieleiche
126   Stieleiche
Erkanntes Gartendenkmal „Prozessionsweg“
Lfd. Nr.
305   51 Waldkiefern, Allee
Erkanntes Gartendenkmal „Kurgarten Wolbeck“
Lfd. Nr.
407   1 Schwarznuss, 2 Rosskastanien
Gartendenkmal „Herrenburgallee“
Lfd. Nr.
517   79 Stieleichen, 1 Winterlinde
18.2 Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung des Naturschutzes (Sicherung des Naturhaushalts, des 
Landschaftsbildes und der landschaftsgebundenen Erholung) und des Denkmalschutzes (u. a. 
Schutz und Pflege von für die Geschichte des Menschen sowie für Städte und Siedlungen 
bedeutender Zeugnisse der Architekturgeschichte, wozu auch Gärten, Parks und Friedhöfe zählen), 
kann es bei der Pflege, Unterhaltung und Nutzung von Gartendenkmälern und ihrer Bestandteile zu 
Konflikten zwischen unterschiedlichen öffentlichen Belangen kommen. Die bisherige Formulierung 
in § 3 Abs. 1 Satz 1 der Entwurfsfassung spricht insoweit sachlich inhaltlich zwar richtig von 
Objekten und Flächen, für die „etwas anderes bestimmt sein kann“, jedoch erscheint diese 
Formulierung für den verwaltungsrechtlich nicht vorgebildeten Leser möglicherweise 
missverständlich oder bedeutungsleer. Es wird vorgeschlagen, diesen Passus genauer zu 
konkretisieren und mit Regelbeispielen für eine solche „andere Bestimmung“ zu arbeiten (bspw.: § 
9 Abs. 1 Ziff. 15, 20, 25 lit. a) und b) BauGB und § 2 Abs. 2 S. 2 DSchG-NRW, sowie die damit 
verbundene Rechtsfolge zu erklären, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden. Daher 
wird, auch den denkmalfachlich sachgerechten Umgang mit den Bäumen zu gewährleisten, 
angeregt, in der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen folgende 
Formulierung in einen neu einzufügenden § 3 Abs. 2 aufzunehmen: 
Satz 1: „Eine ‚andere Bestimmung für einzelne Objekte oder Flächen‘ nach Abs. 1 Satz1 dieser 
Verordnung kann sich insbesondere durch bauplanungsrechtliche Vorgaben oder auch bei als 
Baudenkmal eingetragenen Grünanlagen und Landschaftsbestandteilen ergeben. 
Satz 2: „Erfordert danach eine Maßnahme an einem durch diese Verordnung geschützten 
Naturdenkmal eine Zustimmung, Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung, Zulassung, Befreiung oder 
Planfeststellung nach anderen rechtlichen Vorschriften, so entbindet die Genehmigung der Unteren 
Die durch die vorliegende Naturdenkmalverordnung innerhalb von 
Gartendenkmälern geschützten Bäume prägen in aller Regel die durch das 
Denkmalschutzgesetz NRW geschützten Gartendenkmäler. Eine 
Konfliktlage zwischen Denkmalschutz und Naturschutz ist hier in aller 
Regel von theoretischer Natur.
Die Formulierung in § 3 Abs. 1 des Verordnungsentwurfes "soweit nicht für 
einzelne Objekte oder Flächen etwas anderes bestimmt wird" hat sich in 
der bisherigen Verwaltungspraxis bewährt. Sie ist vom Wortlaut her weit 
gefasst und ermöglicht es, im jeweiligen Einzelfall auf geltende 
Bestimmungen anderer Rechtskreise abzustellen. Die vorgeschlagenen 
Ergänzung in Satz 1wären ebenso nicht abschließend, so dass die 
bisherige Regelung weiter fortgeführt werden soll.
In den unter Satz 2 und 3 genannten Fällen nach anderen rechtlichen 
Vorschriften bündeln diese in der Regel auch notwendige Genehmigungen 
der Unteren Naturschutzbehörde, so dass es einer gesonderten 
Genehmigung etc. nicht bedarf.
wird nicht gefolgt 
8

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.2 TÖB
 Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
18.3 Ferner erscheint die Formulierung des unter Bezug genommenen Abs. 1 lit. b) der Entwurfsfassung 
eine leichte rechtliche Unschärfe aufzuweisen. Soweit hier von „Maßnahmen“ die Rede ist, die 
durch die UNB „angeordnet werden“, sollte im Gleichlaut mit der Ermächtigungsgrundlage in § 2 
Abs. 1 letzter Satz LandesnaturschutzG lauten:
„Unberührt von den Verboten des Abs. 2 bleiben […] Maßnahmen, die von der unteren 
Naturschutzbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeordnet werden“
Zwar sind die UNB ohnehin über § 2 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz Sonderordnungsbehörden, 
für die die Pflicht zur Ermessensausübung der allgemeinen polizeirechtlichen 
Gefahrenabwehrklausel des OBG-NRW gilt (§ 16) gilt, es erscheint jedoch sinnvoll, diese 
Bezugnahme in der unmittelbar geltenden Rechtsquelle ausdrücklich zu hinterlegen. 
Der Verordnungstext wird § 3 Abs 1 lit. b) in Anlehnung an § 2 Abs.1 
LNatSchG redaktionell angepasst, in dem die Worte "des § 2" sowie "nach 
pflichtgemäßen Ermessens"  eingefügt werden.
wird wie folgt gefolgt:
§ 3 Abs 1 lit. b) neu:
„Unberührt von den Verboten des 
§ 2 bleiben […] Maßnahmen, die 
von der unteren 
Naturschutzbehörde nach 
Ausübung pflichtgemäßen 
Ermessens angeordnet, 
genehmigt oder ausgeführt 
werden“
19 Mitte Westfälische Wilhelms-
Universität Münster 
Dezernat 4.16 - 
Sachgebiet Außen-
/Gartenanlagen, 
Haushandwerker, 
21.10.2020
Vielen Dank das ihre Abteilung sich um die Naturdenkmale der Stadt kümmert. Bei näherer 
Betrachtung des Plans und unserem Baumbestands ist mir ein Baum aufgefallen, der gut zu der 
Liste der Naturdenkmalen passen würde. Ich meine die Blutbuche an der Musikhochschule am 
Ludgerikreisel. Ich habe im Anhang einen Plan von dem Baum hinterlegt, gerne können wir uns 
auch vor Ort einmal dies bezüglich treffen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Bei der Blutbuche handelt es sich um einen ca. 80 Jahre alten Baum mit 
einem Stammumfang von 3,75 m, einem Kronendurchmesser von x m und 
einer Höhe von x m. Der  Baum ist  aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart 
und Schönheit  naturdenkmalwürdig.Hervorzuheben ist die  exponierten 
Lage und sehr gute Wahrnehmbarkeit des Baumes.
wird gefolgt
20 allgemein Amprion GmbH 
Dortmund, 05.10.2020
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres 
Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger 
Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die 
zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Keine konkrete Anregung. Die für die Versorgungsleitungen zuständigen 
Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
wird zur Kenntnis genommen
21 allgemein Deutsche Telekom 
Münster, 26.10.2020
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und 
Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH 
beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie 
alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen 
Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen die vorgelegte Neuaufstellung der Naturdenkmal-Verordnung für den bebauten Bereich der 
Stadt Münster bestehen seitens der Telekom keine Einwände.
wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
22 allgemein Landesamt für Natur, 
Umwelt nd 
Verbraucher-schutz 
NRW, 06.10.2020
DAS LANUV teilt mit, dass es bei Neuauftsellungen von Naturdenkmal-Verodnungen für den 
bebauten Bereich zum Schutz von Naturschutzdenkmalen grundsätzlich keine Stellungnahmen 
abgibt.
wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
23 allgemein Landwirtschafts-
kammer NRW, 
01.10.2020
Bringt als Träger öffentlicher landwirtschaftlicher Belange gegen die Neuaufstellung der 
Naturdenkmal-Verordnung keine Bedenken hervor.
wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
Planfeststellung nach anderen rechtlichen Vorschriften, so entbindet die Genehmigung der Unteren 
Naturschutzbehörde nach Abs. 1 lit. b. dieser Vorschrift nicht von deren gesonderter Einholung.“
Satz 3: „Im Falle der Anordnung von Maßnahmen in diesen Fällen handelt die Untere 
Naturschutzbehörde in Abstimmung mit den jeweils betroffenen Behörden [oder: öffentlichen 
Stellen].“
9

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.2 TÖB
 Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
24. allgemein Westnetz GmbH 
Münster, 05.11.2020 
und 01.02.2021
Es befinden sich Energieversorgungsleitungen - und anlagen unserer Gesellschaft in der Nähe 
einiger Naturdenkmale. Es handelt sich um Leitungen und Anlagen des Mittelspannungsnetzes 
sowie um Kabel des informationstechnischen Netzes der Westnetz Kommunikationsleitungen 
GmbH & Co. KG, in deren Namen und Auftrag wir ebenfalls tätig sind.
Um der gesetzlichen Anschluss- und Versorgungspflicht (§6 EnWG) nachkommen zu können, 
muss auch zukünftig der Bestand, Betrieb und die Unterhaltung gewährleistet und eine in Zukunft 
ggf. notwendige Erneuerung der Leitungen und Anlagen möglich bleiben. Die hierzu notwendigen 
Befreiungen gem. § 69 LG werden wir für jeden Einzelfall beantragen. Instandhaltungsarbeiten 
sowie Störungsbeseitigungen an diesen Anlagen erfordern den Einsatz von Maschinen und 
motorgetriebenen Fahrzeugen, auch außerhalb von befestigten Wegen und Straßen. Eine 
rechtzeitige Unterrichtung der zuständigen Behörden kann nicht immer erfolgen.
Die Zufahrt zu unseren Anlagen (Stationen, Leitungsmasten und Kabel) muss jederzeit, auch mit 
schwerem Gerät und abseits befestigter Wege, gewährleistet sein. Bäume und Sträucher im 
Bereich von Freileitungen müssen zur Sicherstellung der Versorgung, aber auch im Interesse der 
Personensicherheit, niedrig gehalten und erforderlichenfalls entfernt werden können und dürfen.
Bei störungsbedingten Instandsetzungen muss es ausreichend sein, die getroffenen Maßnahmen 
zur Gefahrenabwehr nachträglich bei der zuständigen Behörde, hier die ULB, anzuzeigen.
Im Rahmen der Anregung ist zwischen planbaren Neuverlegungen und 
Instandsetzungsmaßnahmen einerseits und Maßnahmen der 
Gefahrenabwehr andererseits zu unterscheiden.
Planbare Maßnahmen erfordern eine Befreiung, damit die not-wendigen 
Arbeiten mit den erforderlichen Auflagen zum Schutz der Naturdenkmale 
koordiniert ablaufen können. Die Praxis beim Leitungsbau zeigt hier ein 
unbedingtes Erfordernis.Nicht planbare Maßnahmen im Rahmen der 
akuten Gefahrenabwehr sind bereits unmittelbar durch das 
Landesnaturschutzgesetz (§ 23 Abs.3 LNatSchG) von den Verboten 
ausgenommen.Eine Ausnahme-regelung ist insofern nicht erforderlich.
§ 23 (3) LNatSchG: "Maßnahmen aus Gründen der Verkehrs-
sicherungspflicht bleiben von den Verboten nach [...]  § 28 Absatz 2 [...] 
des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt. Sie obliegen den 
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder den 
Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern ausschließlich im Rahmen des 
Zumutbaren und sind vor ihrer Durchführung der unteren 
Naturschutzbehörde anzuzeigen. Maßnahmen zur Abwehr einer 
unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr sind der unteren 
Naturschutzbehörde nachträglich unverzüglich anzuzeigen."
wird nicht gefolgt 
Da für unsere Anlagen Bestandsschutz besteht, bitten wir Sie, textliche Darstellungen und 
Festsetzungen so vorzunehmen, dass unsere vorgenannten Belange gewahrt werden und von 
eventuellen Verboten unberührt bleiben und als „nicht betroffene Tätigkeiten“ zu präzisieren.
Ergänzende Stellungnahme vom 01.02.2021:
Ihrem Wunsch entsprechend, teilen wir Ihnen nachfolgend die von 30 kV-Kabel betroffenen 
Standorte: Lfd. Nr. 001, 003, 005, 305, 306 mit. Der Standort Lfd. Nr.200 wird durch eine 30 kV- 
Freileitung im Näherungsbereich überspannt. Im Näherungsbereich der Standorte Lfd. Nr.: 003, 
083, 103,110, 141, 155, 157 und 209 verlaufen Informations-/Steuerkabel. Ansonsten verweisen 
wir auf die Stellungnahme vom 5.11.2020 und bitten um Berücksichtigung.
25 Mitte / 
Hiltrup
Landesbetrieb 
Geologischer Dienst 
NRW Krefeld, 
04.11.2020
Bei Berücksichtigung unserer Stellungnahme bestehen unsererseits keine Bedenken gegen die 
Ausweisung der Naturdenkmale. Bezüglich des ebenfalls betroffenen Transportnetzes Strom 
wurden zur weiteren Beurteilung die Entwurfsunterlagen an unsere Fachabteilung in Dortmund 
weitergeleitet.
Der Anregung konkretisiert den Schutzzweck von zwei Naturdenkmalen, 
indem auf die Eintragung im Geotopkataster NRW hingewiesen wird. 
In der Anlage zur Verordnung ist bei den Naturdenkmalen Nr. 004 und Nr. 
507 eine Ergänzung "Geotop" in der Spalte 2 hinter dem Begriff "Findling" 
sinnvoll.
wird gefolgt
26 allgemein Gelsenwasser AG, 
03.11.2020
Abschließend bitten wir Sie, uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens, gerne per Mail über die 
Adresse: posteingang-netzplanung-muenster@westnetz.de, auf dem Laufenden zu halten.
wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
27 allgemein Straßen.NRW 
Regionalnieder-
lassung Münsterland, 
09.11.2020
Die von Ihnen laut Liste und Übersichtskarte ausgewiesenen Naturdenkmale liegen außerhalb der 
klassifizierten Bundes- und Landesstraßen. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens 
Straßen.NRW keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Neuaufstellung der Naturdenkmal-
Verordnung für den bebauten Bereich im Gebiet der Stadt Münster.
wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
28 allgemein Industrie- und 
Handelskammer NRW, 
vom 11.11.2020
Zu der vorgenannten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen, wie sie uns mit Ihrem 
Schreiben vom 25.09.2020 übersandt wurde, werden von uns weder Anregungen noch Bedenken 
vorgebracht
wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
29 allgemein Handwerks-kammer 
Münster, 11.11.2020
Zur o.g. Neuaufstellung der Naturdenkmal-Verordnung tragen wir keine Anregung vor. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
30 allgemein Evangelische Kirche 
von Westfalen, 
Landeskirchenamt 
Bielefeld, 19.11.2020
Gegen die o.g. Planung bestehen keine Bedenken. wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen
10

Anlage 2 Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage  2.2 TÖB
 Nr. BV Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
31 allgemein im Namen des NABU Stadtverbandes Münster möchte ich folgende Anregungen und Bedenken zur 
Neuaufstellung der Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich im Stadtgebiet Münster 
abgeben:
31.1 1) Der in § 1 (3) angegebene Streifen von 2 m um die Kronenschirmfläche wird als zu schmal 
erachtet. Im Falle von Leitungsverlegungen, Aufschüttungen oder sonstigen Baumaßnahmen ist 
eine Beeinträchtigung von Naturdenkmalen trotz des Schutzstreifens noch möglich. Daher 
schlagen wir eine Unterschutzstellung von einem mindestens 3 m breiten Streifen um die 
Kronenschirmfläche vor.
Der in § 1 Abs.3 genannte Schutzstreifen um die Naturdenkmale 
übernimmt die Regelung der bisherigen Verordnung und deckt sich mit den 
Regelungen in den Landschaftsplänen und der Naturdenkmalverordnung 
für den Außenbereich, außerhalb bestehender Landschaftspläne. Für die 
überwiegende Mehrheit der Naturdenkmale, die aus der vorherigen 
Verordnung in die neue Verordnung übertragen werden, ist der 
Schutzabstand von 2,0 m eingeführt und weitgehend bewährt. Eine 
Aufweitung auf 3,0 m hätte einerseits eine Ungleichbehandlung der 
Naturdenkmale zur Folge und bedeutet gegenüber den Eigentümern auch 
einen Vertrauensverlust, da damit zusätzlich in die Verfügbarkeit über ihr 
Eigentum eingegriffen wird. Von einer generellen Erhöhung des 
Schutzstreifens auf 3,0 m wird daher abgesehen.
wird nicht gefolgt 
31.2 2) Des Weiteren halten wir eine Erweiterung des Verbotskataloges (§ 2 Verbote) um folgende 
Punkte für angebracht, um eine Beschädigung von Naturdenkmalen zu verhindern:
- Innerhalb der geschützten Fläche Feuer zu machen oder Grillgeräte zu betreiben
- Innerhalb der geschützten Fläche den Oberboden, die bestehende Krautschicht oder bestehende 
Hecken zu entfernen
Die Verbotsliste in § 2 der Verordnung ist durch das Wort "insbesondere" 
nicht abschließend. Das Entfachen von Feuer ist durch diese Regelung 
erfasst. Das Betreiben von einfachen Grillgeräten stellt in der Regel keine 
Gefährdung für die Naturdenkmale dar und kann toleriert werden.
Unter § 2 Abs.1 lit.d ist aufgeführt, dass "andere die Bodengestalt 
verändernde Maßnahmen im Bereich der geschützten Fläche"  verboten 
sind. Dies umfasst auch den Umgang mit Oberboden. Eine gärtnerische 
Gestaltung, die zu keiner Beschädigung des Naturdenkmales führen kann, 
ist jedoch grundsätzlich zulässig. Im Einzelfall ist hier die Notwendigkeit 
einer Befreiung zu überprüfen.
Ergänzungen des Verbotskatalogs sollten daher nicht vorgenommen 
werden.
wird nicht gefolgt 
31.3 3) In § 5 sollten auch Regelungen der Eigentümer zum Erhalt der Naturdenkmale auf ihrem 
Grundstück getroffen werden, wie z.B. die ausreichende Wässerung in Trockenperioden. Daneben 
wäre eine Aussage wünschenswert, dass die Stadt als Untere Naturschutzbehörde ein Pflege- und 
Entwicklungskonzept für die Naturdenkmale erarbeitet, wie z.B. die sukzessive Beseitigung von 
Bodenverdichtungen oder Versiegelungen, um den Bäumen den bestmöglichen Widerstand gegen 
den Klimawandel zu ermöglichen.
Die Betreuung der Naturdenkmale obliegt prinzipiell der unteren 
Naturschutzbehörde. Eine einheitliche Regelung zur pflegerischen 
Erhaltung aller Naturdenkmale durch die Eigentümer, z.B. durch 
Wässerung in Trockenperioden ist nicht umsetzbar, da eine Reihe von 
Objekten vermietet ist. Die Untere Naturschutzbehörde kann in diesen 
Fällen nur an die Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigten appelieren, 
die Vitalität der Bäume zu fördern. Im konkreten Bedarfs-/Einzelfall kann 
eine Wässerung auch durch die Stadt Münster in Abstimmung mit den  
Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigten ins Auge gefasst werden.
Die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes ist nicht 
Gegenstand der vorliegenden Verordnung. Die Betreuung erfolgt bereits 
heute auf der Grundlage eines ständig bei der Baumkontrolle 
fortgeschriebenen Pflege- und Entwicklungsplans.
wird nicht gefolgt 
31.4 Der NABU Münster möchte das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ermutigen, 
weitere Bäume in die Liste der Naturdenkmale aufzunehmen und hierfür viele der Anregungen aus 
der Bürgerschaft aufzugreifen. Neben der Tatsache, dass in den nächsten 20 Jahren von weiteren 
Abgängen auszugehen ist, stellt die Festsetzung als Naturdenkmal den einzigen derzeit möglichen 
rechtlichen Schutz von Bäumen im Stadtgebiet dar, sofern sie nicht in Bebauungsplänen 
festgesetzt sind. Die klimatische Ausgleichswirkung von Großbäumen sowie ihre Filterwirkung sind 
für den bebauten Bereich unersetzlich, weshalb ein größtmöglicher Schutz angestrebt werden 
muss.
Die Anregungen aus der Bürgerschaft wurden geprüft und teilweise 
übernommen.
Naturdenkmale sind nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes 
Einzelschöpfungen der Natur, die 
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen 
Gründen oder 
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt werden.
Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt nicht aufgrund ihrer 
ökologischen Bedeutung. Diesbezüglich ist die Ausweisung von 
geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 29 BNatSchG einschlägig. 
Darauf basierend können die Gemeinden nach § 49 LNatSchG NRW 
Baumschutzsatzungen erlassen. 
wird  gefolgt
NABU-Stadtverband 
Münster , 04.12.2020
11

Anlage 1 V_0231_2021_Änderungen_neu

2158 Zeichen

1 
 
ANLAGE 1 
zur Vorlage V/0231/2021 
 
 
Übersicht der Änderungen ggü. der Offenlegung 
 
 
I. Verordnungstext 
 
redaktionelle Ergänzung in § 3 (fett): 
 
§ 3 Nicht betroffene Tätigkeiten 
 
(1) Unberührt von den Verboten des §2 bleiben, soweit nicht für einzelne Objekte oder 
Flächen etwas anderes bestimmt wird: 
 
die rechtmäßig ausgeübte Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, 
soweit das Naturdenkmal dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird, sowie 
Maßnahmen, die von der unteren Naturschutzbehörde nach Ausübung 
pflichtgemäßen Ermessens angeordnet, genehmigt oder ausgeführt werden. 
 
II. Verzeichnis der Naturdenkmale 
 
Die redaktionelle Änderung von Stammumfang, Höhe und Kronenschirmfläche der 
geschützten Bäume ggü. der Verordnung aus dem Jahr 2001 sind in der Verordnung 
nachgetragen worden. Die Nachmessung erfolgte durch die Corona-Pandemie z.T. im 
Nachgang zur Offenlegung. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
Lfd. Nr Text (alt) Text (neu) Bemerkungen 
004 4 Stieleichen 
1 Findling 
4 Stieleichen 
1 Findling  
(„Geotop“) 
Ergänzende Klarstellung 
159 ./. 1 Blutbuche Neuaufnahme 
160  ./. 1 Baumgruppe: 
 
1 Stieleiche 
1 Kastanie  
1 Platane 
2 Eschen 
1 Blutbuche 
 
Neuaufnahme 
161 ./. 1 Stieleiche Neuaufnahme  
162 ./. 1 Blutbuche Neuaufnahme 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
 
Keine Änerungen

2 
 
Bezirksvertretung Münster-Ost 
 
Keine Änderungen 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
Keine Änderung 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
 
Lfd. Nr Text (alt) Text (neu) Bemerkungen 
500 8 Stieleichen 
 
7 Stieleichen  
  
Notwendige Fällung im 
Februar 2021 
505 1 Baumgruppe auf 
Hügel:  
13 Stieleichen, 
7 Rotbuchen   
 
Sternbuschpark 
1 Baumgruppe auf 
Hügel:  
9 Stieleichen  
7 Rotbuchen   
 
Grünanlage „Am 
Naturdenkmal Berg  
Korrektur der Anzahl und 
Änderung der 
Lagebezeichnung 
506 1 Allee:  
65 Stieleichen   
1 Allee:  
61 Stieleichen   
Korrektur der Anzahl 
507 1 Findling 1 Findling  
(„Geotop“) 
Ergänzende Klarstellung 
 
 
Bezirksvertretung Münster-West 
 
Lfd. Nr Text (alt) Text (neu) Bemerkungen 
642 
./. 
1 Stieleiche Übernahme aus dem 
Landschaftsplan 3

Anlage A

1911 Zeichen

Anlage A zur V/0231/2021 
Kurzüberblick 
Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zum Erlass einer neugefassten „Ordnungsbehördli-
chen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster“ 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziele aus ISM-Prozess: 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Ziele aus dem Haushaltsplan  
PG 1303 
1. Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der Schutz und die Entwicklung der Lebensräume soll 
fortgeführt und möglichst im Einvernehmen mit den münsteraner Bürger/innen (Grundstücks-
eigentümer/innen, Erholungssuchende, etc.) erfolgen. Die Landschaftsplanung soll im müns-
teraner Stadtgebiet flächendeckend erfolgen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 
1303 
Bezeichnung der PG: 
Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz 
der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW)

Anlage 4 V_0231_2021 Übersichtskarte A3

1402 Zeichen

608 063611
632
625620621623624622
634
114
090
629637635
630631
633 129
118119
135130127128
116117113
099098095
505133132131
125126115
096
124
112
097
122628
615614
516517515
511
519
503
518513514512510
509
137111
504506507508
501500502
120
089
408
409
302300301082
017
612606604610607603
636601
600
019016
006
031140039041
001002003
042024015027023028022043045138
064066067020060061062046018 036035034
010014013011012
033032
076077078
009
304305303
003 318319
214
207
004005143144145146147
094091058056093057048054148051136052050049149150 074079071075070069151
030152007153
154
108105110109084083155141102106103104086085087156157
158
411
412
521522
523
524525
626
638
639
640 641
213
520 403 410407405406404
402
314315323322
201205203212210209208
200202
320
306
160
159
161
162
642
063090099098095096097
137111
089
017019016 140039041042024015027023028022043045138
064066067020060061062046018
094091058056093057048054148051136052050049149150 071070069151
030152
108105110109084083155141102106103104086085087156157
161
162
Plan Nr.:Anlage: Druck:
Abteilungsleitung:Amtsleiter:BrunsSchumann
Bearbeitet:Gezeichnet:
IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter
Kuttenkeuler
31
Niesing
Stand:11.03.2021
Maßstab:1 : 25.000
12.03.2021
Neuaufstellung der1DWXUGHQNPDOYHURUGQXQJIUden bebauten BereichhEHUVLFKWVSODQ
Legende6WDGWJUHQ]H0QVWHUNaturdenkmal108
$XVVFKQLWW,QQHQVWDQG0D‰VWDE
Ausschnitt Innenstadt

Beschlussvorlage

7502 Zeichen

V/0231/2021 
V/0231/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beschluss zum Erlass  
einer neu gefassten „Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der 
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Ordnungsbehördlichen 
Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster ge-
mäß § 46 LNatSchG geäußerten Anregungen und Bedenken werden die in Anlage 2 aufge-
führten Beschlüsse gefasst: 
 
1.1  Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und  
           untereinander wird den unter den Ziffern 7, 9.4-9.8, 10, 13, 14, 16, 18.3, 19, 25, 31.4   
           aufgeführten Anregungen und Bedenken gefolgt: 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und  
           untereinander wird den unter den Ziffern 1-3, 5-6, 8.2-8.3, 9.1-9.3, 11.1-11.8, 15,  
           18.2, 24, 31.1-31.3 aufgeführten Anregungen und Bedenken nicht gefolgt: 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
31.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kuttenkeuler 
Telefon: 492-6744 
Kuttenkeuler@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0231/2021 
1.3 Die  unter den Ziffern 4, 8.1, 12, 17, 18.1, 20-23, 26-30 aufgeführten Hinweise  
            werden zur Kenntnis genommen: 
 
2. Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im 
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Ge-
biet der Stadt Münster (Anlage 3) wird unter Einbeziehung der o. g. Beschlüsse beschlossen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Neuaufstellung der Naturdenkmalverordnung sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. 
Entfallende und neu aufgenommene Objekte gleichen sich hinsichtlich der Aufwendungen für die 
Pflege aus. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Der Rat hat am 26.08.2020 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die „Offenlage des Entwurfs 
der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusam-
menhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt 
Münster sowie die weiteren notwendigen Verfahrensschritte einschließlich Beteiligung der „Träger 
öffentlicher Belange“ und den dann endgültigen „Ratsbeschluss zum Erlass der neuen Naturdenk-
malverordnung“ einzuleiten. Der Entwurf hat gemäß ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt vom 
11.09.2020 in der Zeit vom 28.9. bis 13.11.2020 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belan-
ge wurden parallel in der gleichen Frist zur Abgabe von Anregungen und Bedenken aufgefordert. 
 
Während der Auslegungsfrist wurden mehrere Stellungnahmen von privaten Eingebern eingebracht. 
Die nach fachlicher Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vorgesehenen Be-
schlussvorschläge sind der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. Sofern sich aus den Anregungen die 
Einbeziehung weiterer Naturdenkmäler im Vergleich zum Entwurf der öffentlich ausgelegten Fassung 
ergeben hat, wurde von den Eigentümern und sonstigen betroffenen Nachbarn das Einverständnis 
eingeholt. Im Falle des neu vorgesehenen Naturdenkmales Nr.159 (1 Blutbuche) wurde von einem 
betroffenen Nachbarn das Einverständnis nicht erteilt. In Anbetracht der geringfügigen Auswirkungen 
auf die Nachbargrundstücke, insbesondere keiner Einschränkungen der baulichen Ausnutzung der 
Grundstücke gemäß dem Bebauungsplan 172, Teilabschnitt I "Martin-Luther-Straße / Friesenring / 
Görresstraße - Neufassung", ist eine Ausweisung als Naturdenkmal gerechtfertigt. Dem Einwand des 
Nachbarn wurde in diesem Fall nicht gefolgt. 
Der Vorschlag zur Ausweisung verschiedener Bäume im Südpark wurde derart aufgegriffen, dass 
einige der vorgeschlagenen Bäume, ergänzt durch einen weiteren Baum, als schützenswerte Baum-
gruppe zum Naturdenkmal Nr. 160 zusammengefasst wurden. 
 
Die aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange resultierenden Anregungen, Bedenken und 
Hinweise wurden fachlich geprüft und sorgfältig abgewogen. Die Beschlussvorschläge und Stellung-
nahmen der Verwaltung sind der o. g. Anlage zu entnehmen. 
Der Anregung der Westfälische Wilhelms-Universität Münster die Blutbuche vor der Musikhochschule 
am Ludgeriplatz 1 als Naturdenkmal auszuweisen wurde gefolgt. 
 
Zu 2.:  
Innerhalb des bebauten Bereichs kann die untere Naturschutzbehörde Naturdenkmäler durch ord-
nungsbehördliche Verordnung festsetzen. 
In der Vorlage an den Rat V/0169/2020 wurde dargestellt, dass die Laufzeit der Verordnung nach 20 
Jahren am 03.April 2021 endet und damit die Neuaufstellung der Verordnung erforderlich wird. 
Gleichfalls wurden die notwendigen Änderungen des Bestands bzw. der Zuordnung, die sich im Laufe 
der Jahre ergeben haben, dargestellt.

- 3 - 
V/0231/2021 
Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bis zum Inkrafttreten der Schutzver-
ordnung, längstens drei Jahre lang, sind alle Änderungen an den Naturdenkmalen verboten („Verän-
derungsverbot“). Auf diesen Umstand wurde in der öffentlichen Bekanntmachung explizit hingewie-
sen. Die Beschlussfassung der Verordnung erfolgt somit fristgerecht, um einen dauerhaften Schutz 
der Naturdenkmale sicherzustellen. 
Veränderungen im Bestand oder der Zuordnung von Naturdenkmalen, die nach dem Zeitpunkt der 
Darstellung in der Vorlage V/0169/2020 entstanden sind, sind der anliegenden Übersicht (Anlage 1) 
zu entnehmen. Neben den auf Anregung von privaten und öffentlichen Eingebern aufgenommenen 
neuen Naturdenkmalen, erfolgte eine neue Zuordnung für das Naturdenkmal Nr. 642 (Eiche am 
Stodtbrockweg). Anstelle einer Ausweisung im Landschaftsplan 3 „Roxeler Riedel“ ist die Aufnahme 
in die vorliegende Verordnung für den Innenbereich erforderlich, da der Baum sich innerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 488, Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / 
Nordumgehung / Brockkamp befindet. 
Gegenüber der Entwurfsfassung wurden entsprechend der Ankündigung in der Vorlage V/0169/2020 
die Daten der Naturdenkmale, insbesondere der Stammumfang der Bäume aktualisiert.   
 
Weiteres Vorgehen: 
Nach Beschluss der neu gefassten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im 
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der 
Stadt Münster durch den Rat der Stadt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt damit das 
Inkrafttreten der neuen Verordnung. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung umfasst diese 230 Natur-
denkmale. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  Übersicht der Änderungen ggü. der Offenlegung 
 
Anlage 2  Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 
2.1 Private  
2.2 TÖB 
 
Anlage 3  Verordnungstext 
 
Anlage 4 Übersichtskarte

Anlage 3 V_0231_2021_Verordnung_neu

47239 Zeichen

1 
ANLAGE 3 
zur Vorlage V/0231/2021 
 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der 
im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der 
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster 
vom …………. 
Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. …... 
 
 
 
Aufgrund des § 43 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur 
Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 568 /SGV. NRW. 791) in 
Verbindung mit dem § 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege 
(Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 
2009 (BGBl. I S. 2542 / FNA 791-9), dem § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der 
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG NRW) in der Fassung vom 13. Mai 
1980 (GV. NRW. S. 528 / SGV. NRW. 2060) zuletzt geändert durch Gesetz vom  6.12.2016 
(GV.NRW.S.1062), § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) 
sowie des § 77 Abs.1 Nr.4 des LNatSchG NRW wird von der Stadt Münster als untere 
Naturschutzbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster in seiner Sitzung 
vom 19.05.2021 für das Gebiet der Stadt Münster folgende Ordnungsbehördliche Verordnung 
erlassen: 
 
 
§ 1 Schutzgegenstand, Schutzzweck 
 
(1)  Die im nachfolgenden Verzeichnis (Anlage) aufgeführten Einzelschöpfungen der 
 Natur werden als Naturdenkmale festgesetzt. Das Verzeichnis ist Bestandteil dieser 
 Verordnung. 
 
(2)  Die Schutzausweisung erfolgt  
 
a) bei den Naturdenkmalen 077, 127, 200, 305 und 505 aus landeskundlichen 
Gründen, 
b) bei den Naturdenkmalen 004 (nur Findling), 032, 303, 507 und 624 aus 
naturgeschichtlichen Gründen und 
c) bei den übrigen Naturdenkmalen wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. 
 
(3)  Soweit es sich bei den Naturdenkmalen um Bäume handelt, wird auch die Fläche 
 unter der Baumkrone (Kronenschirmfläche) sowie ein 2,0 m breiter Streifen um die 
 Kronenschirm-fläche unter Schutz gestellt. Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
 Unterschutzstellung 
 
a) zu einer öffentlichen Straße gehören, 
b) mit einer festen Decke versehen sind, 
c) als Vorflutgewässer dienen oder 
d) überbaut sind, 
 
 genießen Bestandsschutz, Veränderungen unterliegen jedoch den 
 Verbotsregelungen und bedürfen damit der Befreiung gemäß § 67 BNatSchG in 
 Verbindung mit § 75 LNatSchG NRW.

2 
§ 2 Verbote 
 
(1) Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder 
 Veränderung der Naturdenkmale führen können, sind verboten. 
 
 Insbesondere sind verboten: 
 
a) das Verletzen des Wurzelwerkes oder der Rinde, das Aufasten sowie das 
Auslichten der geschützten Bäume und Sträucher, 
b) den Grundwasserflurabstand innerhalb der geschützten Flächen zu verändern, 
c) die geschützten Flächen oder Teile davon, insbesondere Kronschirmfläche oder 
Wurzelbereich, mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen 
Decke zu versehen oder den Boden in diesem Bereich zu verdichten,  
d) Abgrabungen, Verfüllungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen oder andere die 
Bodengestalt verändernde Maßnahmen im Bereich der geschützten Fläche 
vorzunehmen, 
e) das Errichten baulicher Anlagen, auch wenn sie nicht fest mit dem Boden 
verbunden sind und keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen, 
f) das Lagern, Anwenden oder Einleiten von Stoffen, die zu einer Schädigung von 
Bäumen oder geschützten Flächen führen können, wie Salze (auch Auftausalze), 
Säuren, Laugen, Teere, Öle, Düngemittel, Gärfutter sowie Pflanzenbehandlungs- 
und Schädlingsbekämpfungsmittel, 
g) das Anbringen von Schildern, Leitungen oder Drähten, 
h) in den als Naturdenkmale festgesetzten Teichen zu baden, ihre Eisfläche zu 
betreten, in diesen Gewässern Fischerei auszuüben oder Tiere zu füttern, 
i) Findlinge zu entfernen oder zu versetzen, zu beschädigen oder auf sonstige 
Weise ihre äußere Gestalt zu ändern, zu verunstalten oder zu zerstören. 
 
 
§ 3 Nicht betroffene Tätigkeiten 
 
(1) Unberührt von den Verboten des §2 bleiben, soweit nicht für einzelne Objekte oder 
Flächen etwas anderes bestimmt wird: 
 
a) die rechtmäßig ausgeübte Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen 
Umfang, soweit das Naturdenkmal dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt 
wird, sowie 
b) Maßnahmen, die von der unteren Naturschutzbehörde nach Ausübung 
pflichtgemäßen Ermessens angeordnet, genehmigt oder ausgeführt werden. 
 
 
§ 4 Befreiungen 
 
(1)  Die untere Naturschutzbehörde kann von den Verboten des § 2 nach § 67 Abs.1 
 BNatSchG in Verbindung mit § 75 LNatSchG NRW auf Antrag Befreiung erteilen. 
 
(2)  Befreiungen können mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sowie widerruflich 
 oder befristet erteilt werden. 
 
(3)  Eine unbefristete Befreiung verliert ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von zwei 
 Jahren mit dem befreiten Vorhaben begonnen oder das begonnene Vorhaben länger 
 als ein Jahr unterbrochen worden ist.

3 
§ 5 Pflichten von Eigentümern/-innen und Nutzungsberechtigten 
 
(1)  Die Betreuung der Naturdenkmale obliegt der unteren Naturschutzbehörde. Daher 
 haben die Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigte die Pflege- und 
 Sicherungsmaßnahmen durch die untere Naturschutzbehörde oder von ihr 
 Beauftragte zu dulden, soweit dadurch die Nutzung oder Bewirtschaftung der das 
 Naturdenkmal umgebenden Fläche nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. 
 
(2)  Die Eigentümer/-innen oder Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, auftretende 
 erkennbare Schäden oder Mängel an Naturdenkmalen der unteren 
 Naturschutzbehörde unverzüglich zu melden. 
 
(3)  Einfache Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht wie die Beseitigung von Laub 
 oder Früchten, die nicht durch die Pflege- und Sicherungsmaßnahmen der unteren 
 Naturschutzbehörde oder der von ihr Beauftragten abgedeckt werden, obliegen 
 weiterhin den Grundstückseigentümern /-nutzern.  
 
 
§ 6 Ordnungswidrigkeiten 
 
(1)  Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten des § 2 
 zuwider handelt. Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro 
 geahndet werden. 
 
 
§ 7 Inkrafttreten und Geltungsdauer 
 
(1)  Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird durch Veröffentlichung im 
 Amtsblatt der Stadt Münster verkündet. Sie tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in 
 Kraft. 
 
(2)  Die ordnungsbehördliche Verordnung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. 
 
 
 
Münster, den …………………… 
 
Stadt Münster 
als untere Naturschutzbehörde 
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

4 
Anlage 
zur ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der 
im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne 
im Gebiet der Stadt Münster 
 
Hinweise zur Nummerierung: 
Die erste Ziffer der fortlaufenden Nummerierung bezeichnet den jeweiligen Stadtbezirk: 0, 1 
MS-Mitte, 2 MS-Nord, ..., die beiden nächsten Ziffern stellen die eigentliche Nummerierung 
dar. Eine Lücke innerhalb der Nummerierung bedeutet, dass das entsprechende Naturdenk-
mal aufgehoben oder in einen Landschaftsplan übernommen wurde. 
 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
001 
1 Hecke (freiwachsend) mit 
Kopfbäumen 
U= 0 
H=0 
K=0 
Münster, MS-Mitte, 
Rumphorst 
 
238 37 / 149 
Telemannstr., parallel dazu auf 
gesamter Länge. 
 
002 
1 Stieleiche 
U = 4,10 m 
H = 20,0 m 
K = 20,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Rumphorst 
 
122 
 
473 
 
Rumphorstweg, in Verlängerung der 
Telemannstrasse. 
 
003 
1 Esche 
U = 4,30 m 
H = 21,5 m 
K = 16,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Rumphorst 
 
236 54 
Nevinghoff 40 
(Landwirtschaftskammer), südlich der 
Zufahrt an Gräfte. 
 
004 
4 Stieleichen 
U = 4,05-5,75 m 
H = 25,5-31,5 m 
K = 19,5-25,0 m 
 
1 Findling („Geotop“) 
L = 1,86 m 
B = 1,52 m 
H = 0,67 m 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg 106 226 
Am Ehrenfriedhof, im 
Marienthalwäldchen. 
 
005 
1 Baumgruppe: 11 Stieleichen 
U = 1,72-3,20 m 
H = 21,0-26,5 m 
K = 9,0-20,0 m 
 
1 Linde 
U = 2,75 m 
H = 21,0 m 
K = 13,5 m 
 
1 Hainbuche 
U = 2,60 m 
H = 18,0 m 
K = 14,5-16,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg 106 218 / 223 
Salzmannstr., an der Stichstrasse 
gegenüber dem Osteingang zum 
Westfäl. Landeskrankenhaus. 
 
006 
1 Rosskastanie 
U = 3,55 m 
H = 23,5 m 
K = 17,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg 71 445 
Steinfurter Str. 104 (ehem. Whs. 
Schützenhof), im Hof. 
 
007 
1 Stieleiche 
U = 4,45 m 
H = 26,0 m 
K = 24,5 m 
 
Münster, MS-Mitte, 
Neutor 
 
71 780 
Grevener Str. 67, im Grünstreifen 
nördlich der Zufahrt 
 
009 
1 Linde 
U = 3,36 m 
H = 21,0 m 
K = 18,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 127 222 
ehem. Haus Mauritzheide, in der 
Weide (nördlich). 
 
010 1 Baumbestand  (naturnah) 
 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 127 222 ehem. Haus Mauritzheide, auf der 
Gräfteninsel. 
011 
 
6 Eiben 
U = 1,56-2,53 m  
H = 10,5-12,0 m 
K = 8,0-11,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 127 222 
ehem. Haus Mauritzheide, ehem. 
Gartenanlage südlich der Gräfte.

5 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
012 
1 Linde 
U = 4,13 m 
H = 22,0 m 
K = 21,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 127 222 
ehem. Haus Mauritzheide, in der 
Weide (südlich). 
 
013 
1 Platane 
U = 4,55 
H = 29,0 m 
K = 31,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 127 222 
ehem. Haus Mauritzheide, im ehem. 
Park. 
 
014 
1 Baumgruppe: 
2 Stechpalmen 
U = 1,28/1,35 m 
H = 15,0/16,0 m 
K = 10,0 m (gemeinsam) 
 
2 Platanen 
U = 4,44-4,54 m 
H = 31,5 m 
K = 36,5 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 127 222 
ehem. Haus Mauritzheide, im ehem. 
Park. 
 
015 
1 Platane 
U = 3,87 m 
H = 23,5 m 
K = 29,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
112 265 
Kreuzkirche Hoyastr., in der 
Grünanlage. 
 
016 
1 Rosskastanie 
U = 4,15 m 
H = 24,0 m 
K = 21,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
111 1227 
Lazarettstr., am Eingang zum 
"Lazarettbunker". 
 
017 
2 Platanen 
U = 3,66/4,17 m 
H = 27,0 m 
K = 23,0/22,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 111 1227 Lazarettstr., im Graben. 
 
018 
1 Stechpalme 
U = 1,40 m 
H = 8,5 m 
K = 7,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
111 766 Ecke Lazarettstr./Heerdestr.. 
 
019 
2 Linden 
U = 3,10/4,10 m 
H = 23,0 m 
K = 14,0-15,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
1 297 
Ecke Münzstr./Neutor, am Denkmal in 
der Promenade. 
 
020 
1 Trompetenbaum 
U = 3,10 m 
H = 18,5 m 
K = 13,5 m 
 
1 Zelkove 
U = 3,70 m 
H = 17,0 m 
K = 25,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
111 1201 Kreuzschanze, an der Südost-Seite. 
 
022 
1 Fächerblattbaum 
U = 2,68 m 
H = 23,5 m 
K = 12,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
5 676 
in der Promenade, östlich "Am 
Kreuztor". 
 
023 
1 Platane 
U = 4,75 m 
H = 32,0 m 
K = 18,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
112 151 
Rudolf-von-Langen-Str. 15, im 
Gartenhof. 
 
024 
2 Blutbuchen 
U = 4,00/4,88 m 
H = 25,0 m 
K = 22,5/23,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 
 
112 176 Rudolf-von-Langen-Str. 26, im Garten. 
 
027 
1 Rosskastanie 
U = 3,50 m 
H = 23,0 m 
K = 19,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Buddenturm 
 
5 564 
Coerdeplatz/Ecke Breul, in der 
Grünanlage. 
 
028 
1 Platane 
U = 5,40 m 
H = 28,5 m 
K = 25,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Buddenturm 
 
5 702 Breul 
 
030 
1 Platane 
U = 4,09 m 
H = 30,0 m 
K = 26,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schlachthof 
 
113 921 Enkingweg 9, im Vorgarten.

6 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
031 
2 Linden 
U = 3,24/3,57 m 
H = 24,0/23,0 m 
K = 17,5 m 
 
1 Rosskastanie 
U = 3,65 m 
H = 17,0 m 
K = 18,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 
 
117 1042 Ostmarkstr. 9, im Garten. 
 
032 
1 Findling 
L = 1,41 m 
B = 0,99 m 
H = 0,46 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 
 
117 1030 Wiener Str., auf dem Spielplatz. 
 
 
033 
 
2 Rosskastanien 
U = 2,45/3,63 m 
H = 22,0 m 
K = 20,0 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 117 854 Ostmarkstr. 93, im Hof. 
 
034 
1 Zerreiche 
U = 2,20 m 
H = 17,0 m 
K = 13,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 
 
128 513 Moselstr. 14, im Bürgersteig. 
 
035 
2 Stieleichen 
U = 2,70/3,10 m 
H = 12,0/18,5 m 
K = 18,5/19,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 128 513 Moselstr./Ecke Warendorfer Str.. 
 
036 
1 Stieleiche 
U = 3,13 m 
H = 20,5 m 
K = 18,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 
 
128 235 Warendorfer Str. 205, im Vorgarten. 
 
039 
1 Trompetenbaum 
U = 3,22 m 
H = 9,0 m 
K = 10,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schlachthof 
 
6 284 Hörster Platz, an der Bushaltestelle. 
 
041 
2 Rosskastanien 
U = 3,30/3,50 m 
H = 17,5 -23,5 m 
K = 16,5 -18,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schlachthof 
 
7 / 115 594 / 1010 
Ecke Fürstenbergstr./ Hörsterstr., 
gegenüber dem Staatsarchiv. 
 
042 
2 Platanen 
U = 3,95/4,13 m 
H = 31,0 m 
K = 33,0 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Martini 
 
7 676 Stadttheater, im Hof. 
 
043 
1 Baumgruppe: 
1 Platane 
U = 5,70 m 
H = 35,0 m 
K = 24,5 m 
 
1 Rotbuche 
U = 3,23 m 
H = 27,0 m 
K = 17,0 m 
 
1 Blutbuche 
U = 3,40 m 
H =25,0 m 
K = 15,0 m 
 
2 Rosskastanien 
U = 2,43/2,95 m 
H = 21,0 m 
K = 17,0 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Martini 
 
6 319 Neubrückenstr. 58, im Park. 
 
045 
1 Rosskastanie 
U = 4,65 m 
H = 23,0 m 
K = 23,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Buddenturm 
 
5 688 
Ecke Bergstr./Am Kreuztor, im Garten 
des Volkeningheimes. 
 
 
046 
1 Maulbeerbaum 
U = 3,98 m 
H = 12,0 m 
K = 12,5 m 
 
 
Münster, MS-Mitte, 
Buddenturm 
 
3 699 Jüdefelderstr. 58, im Hof.

7 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
048 
2 Stieleichen 
U = 3,88/4,62 m 
H = 28,5/27,0 m 
K = 24,5/21,5 m 
 
 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 292 / 208 
im Schlossgarten, um den 
Musikpavillon. 
 
049 
1 Platane 
U = 5,10 m 
H = 34,0 m 
K = 28,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 208 im Botanischen Garten (Schloss). 
 
050 
1 Blutbuche 
U = 5,70 m 
H = 31,5 m 
K = 32,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 208 
im Botanischen Garten (Schloss), am 
Teich. 
 
051 
2 Rotbuchen 
U = 3,61/4,45 m 
H = 33,0/37,0 m 
K = 17,0/21,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 292 
im Schlossgarten, am Westhang des 
Schlossgrabens. 
 
052 
1 Haselbastard (mehrstämmig)   
U = 3,55 m (gesamt) 
U = 1,05 m (Hauptstamm) 
H = 8,0 m 
K = 6,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 208 
im Botanischen Garten, am 
Botanischen Institut. 
 
054 
1 Platane 
U = 5,60 m 
H = 36,5 m 
K = 38,0 m 
 
1 Fächerblattbaum 
U = 3,40 m 
H = 23,5 m 
K = 16,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 208 
im Schlossgarten, an der Freitreppe 
an der Rückseite des Schlosses. 
 
056 
4 Linden 
U = 2,68-3,75 m 
H = 22,0-33,0 m 
K = 12,0-24,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 292 
im Schlossgarten, Restbestand der 
ehemaligen Allee von der Hüfferstr. 
zum Schloss. 
 
057 
1 Sommerlinde 
U = 4,07 m 
H = 28,5 m 
K = 17,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 292 im Schlossgarten, Südost-Ecke. 
 
058 
1 Fächerblattbaum 
U = 3,70 m 
H = 20,0 m 
K = 18,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 325 
Grünanlagen Schlossplatz, gegenüber 
dem Landgericht. 
 
060 
1 Rosskastanie 
U = 3,80 m 
H = 17,0 m 
K = 17,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
2 460 Bäckergasse/Ecke Schlossplatz 
 
061 
1 Platane 
U = 5,80 m 
H = 31,0 m 
K = 28,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
2 459 Bäckergasse 25, im Garten. 
 
062 
1 Hängebuche 
U = 4,15 m 
H = 17,5 m 
K = 17,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
17 299 zwischen juristischer Fakultät und Aa. 
 
063 
1 Judasbaum 
U = 2,77 m 
H = 11,5 m 
K = 9,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
17 112 
Jesuitengang, an der Treppe auf dem 
Terrassenvorsprung. 
 
064 
1 Urweltmammutbaum 
U = 4,70 m 
H = 23,0 m 
K = 14,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
17 69 
Pferdegasse, vor dem 
Fürstenberghaus. 
 
066 
1 Platane 
U = 4,60 m 
H = 30,0 m 
K = 26,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
17 241 
Bischöfliches Palais, im Park westlich 
der Aa. 
 
067 
1 Platane 
U = 4,81 m 
H = 18,5 m 
K = 16,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
4 380 
An der Ostseite der Überwasserkirche 
im Bürgersteig.

8 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
069 
3 Platanen 
U = 3,98-5,81 m 
H = 34,5 m 
K = 24,0-29,5 m 
 
1 Blutbuche 
U = 3,72 m 
H = 25,5 m 
K = 22,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 
 
10 419 Fürstenbergstr./Ecke Mauritztor. 
 
070 
1 Bergahorn 
U = 3,25 m 
H = 21,5 m 
K = 17,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 
 
10 421 
Mauritztor, Westseite des alten 
Torhauses. 
 
071 
1 Platane 
U = 5,34 m 
H = 32,5 m 
K = 28,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 
 
144 51 Friedrichstr. 5, im Vorgarten. 
 
074 
1 Blutbuche 
U = 5,44m 
H = 23,0 m 
K = 26,0 m 
 
2 Rosskastanien 
U = 3,33/4,00 m 
H = 17,5-20,0 m 
K = 15,5-16,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-West 
 
115 1283 
Grünanlage Ecke Warendorfer 
Str./Rudolfstraße 
 
075 
1 Esskastanie 
U = 3,35 m 
H = 19,0 m 
K = 17,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-West 
 
143 17 
am Hohenzollernring, in der 
Grünanlage zwischen Oststr. und 
Mauritz-Steinpfad. 
 
076 
1 Linde 
U = 3,71 m 
H = 23,0 m 
K = 22,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 
 
142 391 
in der Grünanlage zwischen 
Hohenzollernring und St.Mauritz-
Kirche. 
 
077 
1 Teich mit Insel  
(Dechaneischanze) 
L = 92,0 m 
B = 40,0 m (max.) 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 
 
142 225 Dechaneischanze. 
 
078 
1 Platane 
U = 4,66 m 
H = 27,5 m 
K = 30,0  m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-Mitte 
 
142 225 
Dechaneischanze, an der Eugen-
Müller-Str.. 
 
079 
1 Blutbuche 
U = 4,20 m 
H = 21,0 m 
K = 23,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-West 
 
143 438 Lortzingstr. 2, im Garten. 
 
082 
1 Platane 
U = 3,90 m 
H = 19,0 m 
K = 20,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Herz-Jesu 
 
139 854 vor Wolbecker Str. 137. 
 
083 
1 Eibe (2-stämmig) 
U = 3,20 m (Hauptstamm) 
H = 13,0 m  
K = 13,0 m 
 
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 
 
145 607 Servatiiplatz, im Rasen 
 
084 
1 Baumgruppe: 
2 Rosskastanien 
U = 2,95/3,66 m 
H = 19,5/24,0 m 
K = 14,0/16,5 m 
 
1 Blutbuche 
U = 3,20 m 
H = 24,0 m 
K = 18,0 m 
 
1 Hängebuche 
U = 1,72 m 
H = 14,5 m 
K = 10,0   m 
 
 
Münster, MS-Mitte, 
Dom 
 
12 321 / 538 Ecke Windthorststr./ Stubengasse.

9 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
085 
1 Rosskastanie 
U = 3,68 m 
H = 22,5 m 
K = 22,5 m 
 
2 Platanen 
U = 4,38/4,94 m 
H = 21,5/32,0 m 
K = 28,5/39,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Dom 
 
13 77 Marienplatz, um die Mariensäule. 
 
086 
1 Platane 
U = 6,12 m 
H = 30,5 m 
K = 22,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Aegidii 
 
13 415 Königsstr. 39 (Commerzbank), im Hof. 
 
087 
2 Rosskastanien 
U = 2,51/3,68 m 
H = 24,0 m 
K = 24,5 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Aegidii 
 
13 253 / 254 Krumme Str. 5-7, in der Grünanlage. 
 
089 
1 Rosskastanie 
U = 3,80 m 
H = 25,5 m 
K = 18,5 m 
 
2 Platanen 
U = 4,25/4,40 m 
H = 29,5 m 
K = 26,5/27,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Überwasser 
 
18 266 
Georgskommende 19, im Vorgarten 
bzw. Garten. 
 
090 
3 Platanen 
U = 3,85-4,30 m 
H = 27,0-31,5 m 
K = 17,5-29,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
18 346 
Badestr., im Park südwestlich des 
Landgerichts. 
 
091 
1 Platane 
U = 5,08 m 
H = 32,0 m 
K = 36,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
18 463 
Amtsgericht, in der Grünanlage zur 
Promenade. 
 
093 
1 Blutbuche 
U = 3,54 m 
H = 23,5 m 
K = 20,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 / 18 296 / 504 
Hüfferstr., östlicher Baum gegenüber 
dem Mineralogischen Institut. 
 
094 
1 Blutbuche 
U = 3,72 m 
H = 26,5 m 
K = 22,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
1 / 18 295 / 504 
Hüfferstr., westlicher Baum gegenüber 
dem Mineralogischen Institut. 
 
095 
1 Rosskastanie 
U = 3,48 m 
H = 20,5 m 
K = 21,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
18 453 
Hüfferstr., vor Mineralogischem Institut 
im Vorgarten. 
 
096 
1 Baumhasel 
U = 3,19 m 
H = 18,5 m 
K = 19,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
18 502 
Früheres Naturkundemuseum, Westf. 
Schule für Musik. 
 
097 
2 Hängebuchen  
(Zwillingsbuchen) 
U = 2,18/2,65 m 
H = 18,5 m 
K = 22,5 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
19 182 
Zentralfriedhof, 30 m östlich der 
Kapelle. 
 
098 
1 Platane 
U = 4,30 m 
H = 29,0 m 
K = 25,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
18 487 Badestr., vor dem Stadtbad Mitte. 
 
099 
2 Rotbuchen 
U = 3,86/5,10 m 
H = 23,5-25,0 m 
K = 15,5-24,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
 
18 502 
zwischen Promenade und 
Philosophenweg 
 
102 
1 Platane   
U = 4,53 m   
H = 26,0 m    
K = 29,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Josef 
 
14 373 Nordufer Kanonengraben. 
 
103 
1 Amerikanische Roteiche   
U = 4,00 m   
H = 20,0 m    
K = 26,5 m  
Münster, MS-Mitte, 
Josef 
 
181 1267 Ludgeriplatz

10 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
 
1 Platane   
U = 4,17 m   
H = 27,5 m    
K = 21,5 m 
104 
1 Linde   
U = 3,15 m   
H = 21,0 m    
K = 19,0 m  
 
1 Amerikanische Roteiche   
U = 4,04 m   
H = 21,5 m     
K = 26,0 m (gemeinsam)  
 
1 Stieleiche   
U = 3,50 m   
H = 21,5 m    
K = 26,0 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Josef 
 
181 1264 im Ludgerikreisel 
 
105 
1 Rosskastanie   
U = 3,50 m   
H = 21,0 m    
K = 14,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 
 
145 520 
Schorlemerstr. 15, im Grünstreifen am 
Parkplatz. 
 
106 
1 Platane   
U = 6,26 m   
H = 31,5 m    
K = 31,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 
 
145 556 Engelenschanze. 
 
108 
1 Eibe (2-stämmig)   
U = 2,40 m (Hauptstamm)  
H = 12,5 m    
K = 15,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 
 
145 556 
Engelenschanze, in Verlängerung der 
Fussgängerbrücke, am Wegekreuz, 
Nordseite. 
 
109 
1 Blutbuche   
U = 5,03 m   
H = 27,5 m    
K = 35,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Dom 
 
13 118 
Klosterstr. 27, im Garten zur 
Promenade. 
 
110 
1 Platane   
U = 4,54 m   
H = 26,5 m    
K = 26,0 m  
 
1 Rosskastanie   
U = 3,61 m   
H = 19,5 m    
K = 18,0 m  
 
1 Blutbuche   
U = 3,26 m   
H = 24,0 m    
K = 18,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Dom 145 695 581 Windthorststr. 26 (Lackmuseum). 
111 
1 Platane   
U = 3,54 m   
H = 22,0 m    
K = 21,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Josef 181 895 Stadthaus II, in der Aussparung des 
Parkhauses. 
112 
1 Stieleiche   
U = 4,58 m   
H = 30,0 m    
K = 23,5m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring 
113 
1 Linde   
U = 3,70 m   
H = 27,0 m    
K = 26,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring 
114 
1 Pyramideneiche   
U = 3,20 m   
H = 30,0 m    
K = 17,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring 
115 
1 Stieleiche   
U = 3,78 m   
H = 28,5 m    
K = 31,5 m  
 
 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring

11 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
1 Rotbuche   
U = 5,50 m   
H = 30,0 m    
K = 24,0 m 
116 
1 Baumgruppe:  
1 Blutbuche   
U = 6,00  m   
H = 28,0 m    
K = 28,0 m  
 
2 Platanen   
U = 4,18/4,31 m    
H = 35,0 m   
K = 38,5 m (gemeinsam)  
 
1 Platane   
U = 5,70 m   
H = 35,0 m    
K = 33,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring. 
117 
1 Großblättrige Magnolie  
(M. macrophylla) mehrstämmig 
Hauptstamm:   
U = 0,74 m   
H = 14,0 m    
K = 13,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring 
118 
1 Rotbuche mit 3-stämmigem   
Wurzelausläufer an 
oberirdischer Wurzel  
U = 5,80 m   
H = 29,0 m    
K = 32,5 m  
 
1 Hängebuche   
U = 2,67 m   
H = 18,5 m    
K = 15,5 m  
 
1 Stieleiche   
U = 4,90 m   
H = 29,0 m    
K = 29,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring 
119 
1 Stieleiche   
U = 5,00 m   
H = 29,0 m    
K = 30,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring 
120 
1 Rotbuche  
U = 5,44 m   
H = 25,0 m   
K = 21,0 m  
1 Rosskastanie  
U = 3,80 m   
H = 23,5 m   
K = 17,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schützenhof 182 673 Hammer Str., in der Grünanlage 
nördlich der Sebastiankirche. 
122 
2 Teiche   
L = 50,0 m   
B = 40,0 m   
L = 45,0 m   
B = 10,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Aaseestadt 212 739 Grünanlage Canisiusweg. 
124 
1 Baumgruppe:  
13 Stieleichen   
U = 2,40-3,95 m    
H = 16,5-22,5 m    
K = 11,5-19,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 213 764 Kappenberger Damm 
125 
1 Stieleiche   
U = 3,80 m   
H = 20,5 m    
K = 19,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 616 Grüner Hang 20, im Vorgarten. 
126 
1 Stieleiche   
U = 4,52 m   
H = 25,0 m    
K = 25,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 664 gegenüber Grüner Hang 20, im 
Spielplatz.

12 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
127 
1 Baumbestand einschl.  
1 Blutbuche (freistehend)   
U = 4,66 m   
H = 30,5 m    
K = 21,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 200 520 Gut Insel 
128 
1 Sumpfzypresse   
U = 3,53 m   
H = 20,0 m    
K = 8,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 200 520 Gut Insel, südwestlich des Hügels. 
129 
1 Baumreihe:  
8 Zerreichen   
U = 2,29-3,33 m    
H = 19,5-21,0 m    
K = 15,5-20,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 201 551 
Saarbrücker Str., zwischen der 
Einmündung Habichtshöhe und der 
Umgehungsstrasse. 
130 
1 Baumreihe:  
26 Stieleichen   
U = 2,41-3,98 m    
H = 14,5-22,5 m    
K = 11,0-24,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Geist, Düesberg 
198 / 
200 / 
200 
267 536 596 zwischen Saarbrücker Str. und 
Buswende am Clemens-Hospital. 
131 
2 Stieleichen   
U = 3,66/4,23 m    
H = 21,0/27,0 m    
K = 24,0/28,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Düesberg 198 157 Glatzer Weg 9, Gottfried-von-
Cappenberg-Schule. 
132 
1 Baumgruppe:  
6 Robinien   
U = 1,61-3,37 m     
H = 26,0 m    
K = 28,0 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Düesberg 198 144 Düesbergweg, nördlich der St. 
Gottfried-Kirche im Rasen. 
133 
1 Baumreihe:  
10 Stieleichen   
U = 2,94-3,27 m     
H = 19,0-25,0 m    
K = 13,0-21,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Düesberg 198 
144 
 
280 
Düesbergweg, westlich und 
nordwestlich der St. Gottfried-Kirche. 
135 
3 Stieleichen   
U = 3,03-3,85 m    
H = 16,5-23,0 m    
K = 9,5-14,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Düesberg 198 280 Düesbergweg 
136 
1 Esche   
U = 3,72 m   
H = 27,5 m    
K = 26,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 37 44 Hittorfstr. 13, im Garten. 
137 
1 Bestand  Efeu-Sommerwurz 
(Orobanche hederae DUBY)   
F = 78 qm 
Münster, MS-Mitte, 
Josef 205 880 Josefstr., östlich Haus Nr. 10. 
138 
1 Stieleiche   
U = 4,76 m   
H = 23,5 m    
K = 21,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 112 512 Ulrichstr. 7, im Garten. 
140 
1 Platane   
U = 4,72 m   
H = 25,0 m    
K = 29,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Schlachthof 6 284 Hörster Platz, gegenüber Goldstr. 4. 
141 
2 Hainbuchen  
U = 3,65/2,93 m   
H = 23,0 m   
K = 23,5 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Pluggendorf 14 373 Weseler Str., am Ehrenmal südöstlich 
Ägidiitor. 
143 
1 Stieleiche 
U = 3,70 m   
H = 32,0 m   
K = 22,5 m 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg  106 242 LWL-Klinik im Park 
144 
1 Blutbuche 
U = 3,70 m   
H = 27,50 m   
K = 22,50 m 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park (mit Bank) 
145 
1 Buntblättrige Buche  
('Roseomarginata') 
U = 2,96 m   
H = 21,0 m   
K = 21,50 m 
 
 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park

13 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
146 
1 Schwarznuss 
U = 3,35 m   
H = 26,0 m   
K = 23,0 m 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park 
147 
1 Tulpenbaum 
U = 3,97 m   
H = 28,5 m   
K = 23,50 m 
Münster, MS-Mitte, 
Uppenberg 106 242 LWL-Klinik im Park 
148 
1 Linde 
U = 3,55 m   
H = 29,0 m   
K = 18,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 1 208 im Botanischen Garten (am Eingang). 
149 
1 Linde 
U = 4,22 m   
H = 24,0 m   
K = 17,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 1 208 Botanischer Garten  
(auf Rasenfläche zum Schlosspark) 
150 
1 Japanischer Schnurbaum 
(mehrstämmig) 
U = 3,35 m (Hauptstamm) 
H = 18,0 m   
K = 18,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Schloss 
1 208 Botanischer Garten (im 
Eingangsbereich) 
151 
1 Hängebuche 
U = 2,34 m   
H = 11,5 m   
K = 14,5 m  
Münster, MS-Mitte, 
Mauritz-West 144 774 Warendorfer Str. 22 im Hof 
152 
1 Platane 
U = 3,25 m   
H = 18,0 m   
K = 21,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Schlachthof 113 891 Im Grünstreifen, Höhe Kolpingstraße 
46 
153 
1 Rosskastanie 
U = 3,06 m   
H = 20,0 m   
K = 15,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Neutor 71 780 Im Grünstreifen, Höhe Grevener 
Straße 67 
154 
1 Allee (13 Hainbuchen) 
U = 1,30-2,22 m   
H = 15,0 m   
K = 27,0  m (gemeinsame Breite) 
Münster, MS-Mitte, 
Geist 203 736 Park Sentmaring 
155 
1 Kaukasische Flügelnuss 
U = 3,28 m   
H = 15,5 m   
K = 22,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 145 556 Engelenschanze 
156 
1 Platane 
U = 4,74 m   
H = 32,0 m   
K = 26,5 m  
Münster, MS-Mitte, 
Josef 14 373 Am Kanonengraben, auf 
Kinderspielplatz  
157 
4 Platanen 
U = 3,10-4,17 m   
H = 35,0 m (gemeinsam) 
K = 33,0 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Mitte, 
Josef 14 373 Am Kanonengraben, unterhalb 
Schanze 
158 
1 Linde 
U = 2,80 m   
H = 20,0 m   
K = 16,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Rumphorst 239 103 Hacklenburg 24, im Garten 
159 
1 Blutbuche 
U = 4,50 m   
H = 23,0 m   
K = 25,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Kreuz 110 375/376 Martin-Luther-Straße 24, im Garten 
160 
1 Baumgruppe: 
 
1 Stieleiche 
U = 3,10 m   
H = 23,0 m   
K = 14,0 m  
 
1 Kastanie  
U = 3,45 m   
H = 22,0 m   
K = 17,0 m  
 
 
 
Münster, MS-Mitte, 
Schützenhof 
181 1421 Südpark, am Spielplatz Südstraße

14 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
1 Platane 
U = 3,54 m   
H = 26,0 m   
K = 23,0 m  
 
2 Eschen 
U = 2,33/3,30 m   
H = 28,0 m   
K = 19,0/13,0 m  
 
1 Blutbuche 
U = 3,60 m   
H = 24,0 m   
K = 14,0 m  
161 
1 Stieleiche 
U = 4,43 m   
H = 22,0 m   
K = 20,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Schlachthof 115 657 Wemhoffstraße 7, im Garten 
162 
1 Blutbuche 
U = 3,75 m   
H = 18,0 m   
K = 18,0 m  
Münster, MS-Mitte, 
Bahnhof 145 585 Ludgeriplatz 1, am Eingang zur 
Musikhochschule 
200 
1 Allee: 27 Stieleichen   
U = 1,50 -3,65 m     
H = 19,5 m (durchschnittl.)   
K = 12,5-20,0 m 
 
 
 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost  92 93  604 605 
925 
Gasselstiege, ca. 140 m westlich 
Gasselstiege 235 bis ca. 130 m 
westlich Gasselstiege 334. Die Allee 
besteht aus weiteren Stieleichen. 
Diese sind im Geltungsbereich des 
Landschaftsplanes 2 durch die 
Festsetzung Nr. 2-2.3.23 festgesetzt. 
201 1 Wallhecke  (durchgewachsen) Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 101 107 Salzmannstr. 
202 
1 Stieleiche   
U = 4,15 m   
H = 22,0 m     
K = 23,0 m 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 101 330 Salzmannstr. 143, vor der Südseite 
des Wohnhauses. 
203 
1 Stieleiche   
U = 3,80 m   
H = 20,5 m    
K = 23,0 m 
 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 101 4 Grevener Str. 394, im Garten. 
205 
4 Linden   
U = 2,75-3,85 m    
H = 20,5 m    
K = 22,5 m 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 100 296 193 286 Borkumweg, 40 m nördlich der 
Kreuzung Bröderichweg. 
207 
1 Rotbuche   
U = 3,80 m   
H = 23,0 m    
K = 21,0 m 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 100 235 in der Grünanlage, westl. Kanalstr. 
379a. 
208 1 Baumbestand (naturnah) Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 100 235 Kanalstr. 381, nordwestlich des 
Hauses in der Weide. 
209 
2 Stieleichen   
U = 2,70/2,80 m    
H = 23,0 m    
K = 21,5 m (gemeinsam) 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 97 196 vor Kanalstr. 389, im Bürgersteig. 
210 1 Baumbestand (naturnah) Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 100 226  288  
291 
nördlich der Sportanlage am 
Wangeroogeweg. 
212 
4 Stieleichen   
U = 2,37-2,77 m    
H = 20,0 m    
K = 13,5-19,0 m 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-Ost 91 743 Ecke Rektoratsweg/ Kristiansandstr.. 
213 
1 Allee/Baumreihe,  
darin: 66 Stieleichen   
U = 1,77-3,02 m    
H = 21,0-24,5 m    
K = 11,5-18,5 m 
 
 
Münster, MS-Nord, 
Kinderhaus-West 90 862 926 932 
935 
Nordmark zwischen Heidegrund und 
Schulzentrum. Der Gesamtbestand 
umfasst 121 Einzelbäume.- Soweit die 
Bäume im Geltungsbereich des 
Landschaftsplanes 2 stehen, sind sie 
durch die Festsetzung Nr. 2-2.3.15 im 
Landschaftsplan geschützt. 
214 
1 Stieleiche   
U = 3,96 m   
H = 19,5 m    
K = 19,5 m 
St. Mauritz, MS-
Nord, Sprakel 
46 
 
11 
 
Schlusenweg, an der Südseite des 
Whs. Piepenhorst.

15 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
300 
1 Stieleiche   
U = 4,05 m   
H = 21,5 m    
K = 19,0 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Mauritz-Ost 136 701 Ecke Heinrich-Lersch-Weg /Laerer 
Landweg. 
301 
1 Stieleiche   
U = 4,10 m   
H = 19,0 m    
K = 19,0 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Mauritz-Ost 136 600 Fliederweg 5, im Garten. 
302 
1 Stieleiche   
U = 3,56 m   
H = 18,0 m    
K = 21,5 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Mauritz-Ost 136 457 Laerer Landweg, südlich Haus Nr. 83 
im Grünstreifen. 
303 
1 Findling   
L = 2,0 m   
B = 2,0 m    
H = 1,38 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Mauritz-Ost 33 1092 Birkhahnweg 9 b, im Garten. 
304 
1 Waldkiefer   
U = 2,37 m   
H = 16,5 m    
K = 13,0 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Mauritz-Ost 33 1826 Prozessionsweg 418, im Vorgarten. 
305 
1 Allee: 51 Waldkiefern   
U = 1,73-2,14 m     
H = 10,5-22,5 m    
K = 5,5-13,0 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Mauritz-Ost 33 1803 Prozessionsweg, zwischen 
Mondstrasse und Umgehungsbahn. 
306 
2 Stieleichen   
U = 2,84/3,16 m     
H = 18,5 m   
K = 24,5 m (gemeinsam) 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Mauritz-Ost 16 542 Dyckburgstr. 38 
314 
1 Stieleiche   
U = 4,32 m   
H = 24,5 m    
K = 22,5 m 
Handorf, MS-Ost, 
Handorf 7 1563 Vennemannstr. 8, im Garten 
315 
1 Stieleiche   
U = 3,94 m   
H = 22,0 m    
K = 21,0 m 
Handorf, MS-Ost, 
Handorf 7 1412 Vennemannstr. 14, im Garten am 
Werseufer. 
318 
 
Wallhecke (durchgewachsen) 
 
 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Gelmer-Dyckburg 14 896 Schiffahrter Damm 315, südlich des 
Whs. parallel zur Strasse. 
319 
1 Stieleiche   
U = 3,91 m   
H = 22,0 m    
K = 25,0 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Gelmer-Dyckburg 14 896 Schifffahrter Damm 315, vor dem 
Whs. im Parkplatz. 
320 
1 Stieleiche   
U = 3,43m   
H = 25,0 m    
K = 23,5 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Gelmer-Dyckburg 29 29 566 544 Ecke Alfersheide/Zur Eckernheide. 
322 
1 Linde   
U = 4,49 m   
H = 24,0 m    
K = 22,0 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Gelmer-Dyckburg 31 168 
Wersebeckmannweg, 
Vorsehungskloster, in der 
Rasenfläche. 
323 
1 Tulpenmagnolie 
(mehrstämmig)   
U = 2,44 m (in 0,30 m Höhe)    
H = 9,0 m   
K = 14,0 m 
St. Mauritz, MS-Ost, 
Gelmer-Dyckburg 31 168 Wersebeckmannweg, 
Vorsehungskloster.  
402 
8 Schneitelulmen   
U = 1,89-4,53 m    
H = 1,4-2,0 m (Köpfe) 
Angelmodde, MS-
Südost, 
Angelmodde 
4 1771 
Homannstr., auf dem Friedhof 
Angelmodde, Teil der Wallhecke im 
Südwesten des Friedhofs. 
403 
2 Stieleichen  ("Gallitzin Eiche")   
U = 3,40/5,25 m   
H = 10,0/12,0 m   
K = 9,0/6,0 m 
Angelmodde, MS-
Südost, 
Angelmodde 
2 2130 Verlängerung Gallitzinstr. 
(östlicher Baum abgestorben) 
404 
3 Stieleichen   
U = 2,21-3,73 m     
H = 17,5-25,5 m    
K = 14,0/25,5 m (gemeinsam)  
 
 
 
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 1 3544  3518  
3519 vor Zumbuschstr. 3

16 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
1 Traubeneiche   
U = 2,51 m   
H = 25,5 m    
K = 25,5 m (gemeinsam) 
405 
1 Lebensbaum   
U = 3,00 m   
H = 12,0 m    
K = 11,5 m 
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 625 Herrenstr. 15, im Garten vor dem 
Haus. 
406 
1 Eibe   
U = 2,76 m   
H = 12,0 m    
K = 18,0 m 
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 673 Drostenhof Wolbeck, an der Ostseite 
des Parks. 
407 
1 Schwarznuss   
U = 4,45 m   
H = 25,5 m    
K = 22,0 m  
 
2 Rosskastanien   
U = 3,41/3,85 m    
H = 27,0 m    
K = 28,0 m (gemeinsam) 
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 491 Hofstr. 50 (ehem. "Kurhaus 
Lackmann"), im Park. 
408 
1 Baumgruppe:  
2 Stieleichen   
U = 2,66/2,84 m   
H = 21,5  
 
1 Rotbuche   
U = 2,69 m    
H = 21,5 m   
K = 22,0 m (gemeinsam) 
Angelmodde, MS-
Südost, 
Angelmodde 
4 1194   2194 Heidestr. 14 
409 
2 Stieleichen   
U = 3,70/3,22 m    
H = 21,0/23,0 m    
K = 19,0 m 
Münster, MS-
Südost, 
Gremmendorf-Ost 
167 608 Erbdrostenweg 102. 
410 
1 Rotbuche  
U = 4,33 m   
H = 20,0 m 
K = 20,0 m 
Wolbeck-Stadt, MS-
Südost, Wolbeck 3 674 Drostenhof Wolbeck 
411 
1 Stieleiche 
U = 3,60 m   
H = 17,0 m 
K =  23,0 m 
Angelmodde, MS-
Südost, 
Angelmodde 
3 1101 Ecke Am Schütthook/Theodor-Heuss-
Straße, südlich des Garagenhofes 
412 1 Stieleiche 
U = 4,60 m   
H = 17,5 m   
K = 22,0 m  
Münster, MS-
Südost, 
Gremmendorf-West 
 
152 60 Im Grünstreifen, Höhe Lindberghweg 
80 (Forstamt) 
500 
7 Stieleichen   
U = 1,84-2,65 m     
H = 19,0-24,5 m    
K = 9,5-15,0 m 
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 185 113   314 vor Robert-Bosch-Str. 2,  
501 
1 Platane   
U = 3,95 m   
H = 23,5 m    
K = 23,5 m 
Münster,  MS-
Hiltrup, Berg Fidel 185 177 Ecke Robert-Bosch-Str./ Siemensstr., 
am Trafo. 
502 
1 Platane   
U = 4,30 m   
H = 29,0 m    
K = 32,0 m  
 
1 Blutbuche   
U = 3,97 m   
H = 26,0 m    
K = 20.0 m  
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 186 344 Siemensstr., an der Einmündung der 
Robert-Bosch-Str.. 
503 
8 Stieleichen   
U = 1,28-3,10 m     
H = 19,5 m    
K = 15,0-21,5 m 
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 187 576 Schuckertstr., Grünanlage der Fa. 
Siemens. 
504 
1 Stieleiche   
U =3,80 m   
H = 22,0 m    
K = 19,5 m 
Münster,  MS-
Hiltrup, Berg Fidel 195 875 Mazzottistr., ca. 30 m vor der 
Einmündung Gigasstr.

17 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
505 
1 Baumgruppe auf Hügel:  
9 Stieleichen 7 Rotbuchen   
U = 1,49-3,22 m     
H = 24,0 m  
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 195 141 Grünanlage „Am Naturdenkmal Berg 
Fidel“ 
506 
1 Allee:  
 
61 Stieleichen   
U = 1,60-3,54 m   
H = 15,0-21,5 m    
K = 10,0-19,5 m 
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 195 
126 141 180 
181 182 220 
242 243 525 
526 543 544 
549 866 868 
Hülsenbusch, zwischen Bundesbahn 
und Von-Corfey-Straße 
507 
1 Findling („Geotop“) 
L = 2,5 m   
B = 1,5 m    
H = 1,0 m 
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 195 962 Hogenbergstr., vor dem 
Einkaufszentrum 
508 
1 Baumreihe:  
7 Amerik. Roteichen   
U = 3,05 -3,75 m H = 16,0-25,0 m    
K = 14,5-17,5 m 
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 195 939 
Drachterstrasse 
(Westlichster Baum Baumtorso mit 
Efeu) 
509 
3 Stieleichen   
U = 3,10-4,85 m    
H = 20, -22,0 m    
K = 16,0-25,0 m 
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 196 229 Hammer Str./ Vennheideweg. 
510 
1 Stieleiche   
U = 4,45 m   
H = 23,0 m    
K = 22,0 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-West 4 2255 Hünenburg 4, im Garten 
511 
1 Stieleiche   
U = 4,73 m   
H = 22,0 m    
K = 29,5 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-Mitte 4 1832 An der Alten Kirche, gegenüber Haus 
Nr. 11 a in der Grünanlage 
512 
2 Linden   
U = 2,30/2,35 m    
H = 21,0 m    
K = 11,0/14,5 m  
 
1 Stieleiche   
U = 2,74 m    
H = 21,0 m    
K = 16,5 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-West 4 1832 An der Alten Kirche 34, um die Kapelle 
513 
2 Stieleichen   
U = 3,52/4,18 m    
H = 23,0 m    
K = 25,5 m (gemeinsam) 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-West 4 1825 An der Alten Kirche 34 
514 
1 Stieleiche   
U = 3,44 m   
H = 18,0 m    
K = 17,0 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-West 6 648 An der Alten Kirche, östlich Haus Nr. 
35 in der Grünanlage. 
515 
1 Rosskastanie   
U = 4,90 m   
H = 24,5 m    
K = 26,0 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-West 13 1106 Herrenburg, im Südostwinkel der 
Gräfte. 
516 
1 Rosskastanie  
U = 2,76 m     
H = 20,0/23,5 m    
K = 17,5/19,0 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-West 13 1033 Amelsbürener Str. 115, im Hof. 
517 
Allee: 79 Stieleichen, 1 
Winterlinde 
 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup West 13 1106 1517 
1518 1519 Herrenburgallee. 
518 
1 Stieleiche  
U = 3,38 m   
H = 17,5 m   
K = 16,0 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup West 4 1827 Ecke Albertsheide / An der Alten 
Kirche. 
519 
1 Stieleiche  
U = 2,2,53 m   
H = 15,5 m   
K = 15,0 m  
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup Mitte 7 619 Ecke Hohe Geest / Im Dahl, am Kreuz. 
520  
 
1 Stieleiche  
U = 3,40 m  
H = 20,50 m  
K = 19,50 m 
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-Mitte 7 623 Gegenüber Im Dahl 32a auf dem 
Spielplatz (alte ND-Nr.: 553)

18 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
521 
1 Götterbaum 
U = 4,10 m   
H = 20,0 m   
K = 16,0 m  
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-Mitte 9 1505 Grünanlage am Friedhof HIltrup 
522 
1 Mammutbaum 
U = 5,40 m   
H = 24,5 m   
K = 13,5 m  
Hiltrup, MS-Hiltrup, 
Hiltrup-Mitte 8 893 Westfalenstraße 107, im Park des 
Missionshauses 
523 
2 Linden auf Hügel 
U = 2,65 / 3,15 m 
H = 18,0 m (gemeinsam)  
K = 22,5 m (gemeinsam) 
Amelsbüren, MS-
Hiltrup, Amelsbüren 8 250 Wiedaustraße 10 
524 
9 Linden 
U = 1,93-3,07 m   
H = 16,0 - 18,0 m   
K = 14,0 - 17,0 m  
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 195 100 Im Grünstreifen, ggü. Drachterstr 5-15 
525 
1 Stieleiche 
U = 3,75 m   
H = 13,5 m   
K = 20,0 m  
Münster, MS-Hiltrup, 
Berg Fidel 187 535, 548 Trautmannsdorffstraße 5, im Garten 
600 
4 Ulmen   
U = 2,00-3,12 m    
H = 22,0-26,5 m    
K = 23,5 m (gemeinsam) 
Nienberge, MS-
West, Nienberge 8 516 Altenberger Str. 25. 
601 
1 Stieleiche   
U = 5,50 m   
H = 19,0 m    
K = 25,5 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 51 129 Bruchfeldweg, auf dem Spielplatz in 
der Rasenfläche. 
603 
1 Stieleiche   
U = 3,10 m   
H = 19,5 m    
K = 17,0 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40 744 Enschedeweg. 
604 
1 Tümpel  (Appelbreipütt)   
L = 55,0 m,    
B = 15,0 m (max.) 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40  63  570 687 
373 zu Beginn der Appelbreistiege. 
606 
4 Stieleichen   
U = 3,16-3,96 m    
H = 18,0-21,5 m    
K = 15,5-18,5 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40 660 687 zwischen Von-Esmarch-Str. und 
Appelbreistiege, am Bach. 
607 
1 Linde   
U = 2,60 m   
H = 16,0 m    
K = 18,5 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40 761 Arnheimweg/Ecke Laustiege. 
608 
5 Stieleichen   
U = 1,80-3,72 m    
H = 21,0-24,0 m    
K = 7,5-20,5 m  
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40 542 Gievenbecker Reihe 60, im Vorgarten. 
610 
1 Stieleiche   
U = 3,45 m  
H = 22,0 m    
K = 13,5 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40 751 Gievenbecker Reihe 32, im 
ehemaligen Arboretum. 
611 
3 Stieleichen   
U = 2,43-4,02 m    
H = 22,5 m    
K = 17,0-22,5 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40 694 Gievenbecker Reihe 26, im Vorgarten. 
612 
1 Stieleichen   
U = 5,00 m    
H = 22,0 m    
K = 18,5 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 39 431 Soetenkamp 27, im Garten 
614 
1 Stieleiche   
U = 3,37 m   
H = 22,0 m    
K = 19,5 m 
Münster, MS-West, 
Sentrup 35 418 Tondernstr., südlich Haus Nr. 20 im 
Grünstreifen. 
615 
1 Stieleiche   
U = 3,51 m   
H = 21,5 m    
K = 22,0 m 
Münster,  MS-West, 
Sentrup 35 34 Mausbachstr. 29, im Vorgarten. 
620 
2 Platanen   
U = 4,20/4,30 m    
H = 25,0/27,0 m    
K = 35,0 m (gemeinsam) 
Roxel, MS-West, 
Roxel 12 66 Roxeler Str./Ecke Kapellenstr., zu 
beiden Seiten der Kapelle.

19 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
621 
2 Stieleichen   
U = 2,40-2,60 m    
H = 20,0 m    
K = 10,0/16,5 m 
Roxel, MS-West, 
Roxel 12 953 970 Eltingstr.. 
622 
1 Stieleiche   
U = 4,00 m   
H = 24,0 m    
K = 16,0 m 
Roxel, MS-West, 
Roxel 12 1203 Pantaleonplatz, Südseite. 
623 
1 Linde   
U = 3,33 m   
H = 17,0 m    
K = 13,0 m 
Roxel, MS-West, 
Roxel 12 1268 St. Pantaleon-Kirche, im Kirchplatz vor 
dem Turm. 
624 
1 Findling (mit Eisenring)   
L = 1,0 m, B = 0,80 m 
H = 0,60 m 
Roxel, MS-West, 
Roxel 14 95 Pantaleonstr., gegenüber der Kirche. 
625 
2 Linden   
U = 2,79/2,95 m    
H = 21,0 m    
K = 21,0 m 
Roxel, MS-West, 
Roxel 40 70 Tilbecker Str., an der Kapelle Grosse 
Kortmann. 
626 
1 Stieleiche 
U = 4,17 m    
H = 20,5 m    
K = 21,0 m 
Münster, MS-West, 
Mecklenbeck 230 101 Vorholdtweg 33a, im Garten zum 
Friedhof hin. 
628 
1 Stieleiche   
U = 4,10 m   
H = 22,0 m    
K = 24,0 m 
Münster, MS-West, 
Mecklenbeck 218 283 Brachfläche, östlich Ossenkampstiege 
76. 
629 
3 Stieleichen   
U = 2,17-2,63 m    
H = 21,5 m    
K = 15,5-16,5 m 
Münster, MS-West, 
Mecklenbeck 219 956  957 Schürbusch 31a, an der Ostseite des 
Gebäudes an der Grundstücksgrenze. 
630 
2 Stieleichen   
U = 3,60/3,80 m    
H = 22,0/23,0 m    
K = 18,5/27,5 m 
Münster, MS-West, 
Mecklenbeck 223 147 183 Duddeyheide 38. 
631 
1 Stieleiche   
U = 3,10m   
H = 19,5 m    
K = 18,0 m 
Münster,  MS-West, 
Mecklenbeck 224 238 Grünfläche südlich Untietheide 8 
632 
1 Platane   
U = 4,25 m   
H = 29,0 m    
K = 27,5 m 
Albachten, MS-
West, Albachten 10 1537 Osthofstr. 
633 
1 Doppelreihe:  
28 Stieleichen,  
1 Amerikanische Roteiche,  
1 Linde   
U = 1,20-2,50 m    
H = 25,0 m    
K = 23,0 m (gemeinsam über 
Doppelreihe) 
Münster, MS-West, 
Mecklenbeck 226 410  680  52 Meckmannweg, nordöstlich der 
Buswende. 
634 
1 Linde   
U = 2,52 m   
H = 19,0 m    
K = 12,0 m 
Albachten, MS-
West, Albachten 10 1749 Sendener Stiege 18, im Vorgarten. 
635 
1 Stieleiche   
U = 3,50 m   
H = 17,5 m    
K = 18,5 m 
Münster, MS-West, 
Mecklenbeck 228 683 
westlicher Baum am 
Wirtschaftsgebäude des ehem. Hofes 
"Hesselmann". 
636 
1 Stieleiche   
U = 4,10 m   
H = 24,5 m    
K = 23,0 m 
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 60 255 Toppheideplatz. 
637 
2 Stieleichen  
U = 4,35/2,95 m   
H = 25,5 m   
K = 25,5 m (gemeinsam) 
Münster, MS-West 
Mecklenbeck 219 929 Mecklenbecker Str. 315. 
638 
1 Stieleiche 
U = 4,00 m   
H = 20,0 m   
K = 18,0 m  
Münster, MS-West, 
Mecklenbeck 223 425 Heroldstraße 13, im Gehweg

20 
Lfd. 
Nr. 
 
Bezeichnung, Art und Name des 
Naturdenkmals 
U = Stammumfang in 1,3 m Höhe, 
H = Höhe, 
K = Kronendurchmesser 
Gemarkung, 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Flur Flurstück Lagebezeichnung 
639 
1 Stieleiche  
U = 3,17 m   
H = 15,0 m   
K = 18,0 m  
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 46 724, 729 Gievenbecker Reihe 50, im Vorgarten 
640 
1 Stieleiche  
U = 2,40 m   
H = 20,0 m   
K = 15,0 m  
Münster, MS-West, 
Gievenbeck 40 362 Grünfläche in Verkehrsinsel, Höhe 
Nünningfeld 14 
641 
1 Stieleiche 
U = 3,65 m   
H = 24,0 m   
K = 26,0 m  
Münster, MS-West, 
Sentrup 36 70 Ecke Waldeyer Straße/Domagkstraße 
(oberhalb der Mauer) 
642 
 
1 Stieleiche  
U = 4,72 m   
H = 20,0 m   
K = 22,0 m  
Roxel, MS-West, 
Roxel 15 320 
Stodtbrockweg, ca. 250 m westlich 
Schulze Stodtbrock am  Eingang zur 
Grünanlage, alte ND-Nr.: 3-2.3.15

Beratungsverlauf (9)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.16.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 41.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 44.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (178)

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  • Im Dahl 32a
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Details

Aktenzeichen
V/0231/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2021
Erstellt
12.03.2021 12:22