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0243/2020

Sachstand zu den Unterkünften für Geflüchtete im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5418 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 0243/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
 
Sachstand zu den Unterkünften für Geflüchtete im Stadtbezirk Ehrenfeld 
Mit Anfrage AN/0096/2020 bittet die Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Ehrenfeld um die 
Beantwortung folgender Fragen unter Bezug auf den 26. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln: 
 
(1) Wie ist der Sachstand zu Sanierung und Wiederinbetriebnahme der Geisselstraße? 
(2) Wie ist der Sachstand zu Fertigstellung und Inbetriebnahme Wilhelm-Schreiber-Straße? 
(3) Wie ist der Sachstand zur Schließung der verbliebenen Beherbergungsbetriebe? 
(4) Wie ist der Sachstand zu den Wohnungen für Geflüchtete im Rahmen der Wohnungsbauof-
fensive? 
(5) Wie ist der Sachstand zu den Wohnungen im ehemaligen Besitz der BImA?  
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:  
 
1. Die Unterkunft für Geflüchtete in der Geisselstrasse wurde bis 05.06.2019 vollständig leerge-
zogen. Der Unterbringungsstandort wurde aufgegeben. Das Grundstück soll im ersten Quartal 
2020 vom Amt für Wohnungswesen zurück in das städtische Immobilienportfolio übertragen 
werden. Da es sich beim Standort Geisselstraße um ein ehemaliges Grundschulgebäude 
handelt, soll dieses nach Sanierung wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt wer-
den. Ein Zeitplan besteht noch nicht. 
 
2. Der Bauantrag zur Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in der Wilhelm-Schreiber Straße 
wurde im Dezember 2019 beim Bauaufsichtsamt eingereicht. Die Neuplanung sieht drei zwei-
geschossige Gebäude in Systembauweise mit insgesamt 27 abgeschlossenen barrierefreien 
Unterbringungseinheiten inklusive drei rollstuhlgerechten Einheiten im Erdgeschoss vor. Au-
ßerdem ist eine Vorhaltefläche für eine Freiluft-Sporthalle vorgesehen. Hier wird auf die Mittei-
lung der Verwaltung an die Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Vorlage 2089/2019 verwiesen. 
Eine Fertigstellung kann noch nicht prognostiziert werden.  
 
3. Die Reduzierung der Unterbringung von Geflüchteten in Beherbergungsbetrieben wurde 2019 
fortgeführt, weil dies eine kostenintensive Art der Unterbringung ist. Die Reduzierung ge-
schieht sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Betriebe als auch durch vollständige 
Beendigung der Nutzung von Objekten.  
In 2019 wurde stadtweit die Zahl der Unterbringungsplätze von ursprünglich 2.059 zum 
31.12.2018 auf 1.029 zum 31.12.2019 gesenkt. In 16 Beherbergungsbetrieben wurde die Be-
legung vollständig beendet. Im Bezirk Ehrenfeld wurde bereits am 13.02.2019 ein Beherber-
gungsbetrieb im Methweg in Neuehrenfeld aufgegeben.  
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird auf 
Grund deren besonderer Gegebenheiten – abgeschlossene Unterbringungseinheiten mit ei-
genem Sanitärbereich - auf Dauer nicht möglich sein, da sie sich besonders für Schutzbedarfe 
einzelner Geflüchteter eignen. Im Bezirk Ehrenfeld werden daher weiterhin zwei Beherber-
gungsbetriebe zur Unterbringung genutzt.

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4. Es sind im Jahre 2018 für insgesamt 18 öffentlich geförderte Wohnungen in der Bertha-
Sander-Straße in Ehrenfeld, die im Eigentum der GAG stehen und nach der Richtlinie zur 
Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, 
Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2103-168/15 v. 17.6.2015 gebaut wurden, seitens der 
Verwaltung Geflüchtete als Mieter vermittelt worden. 
Im Jahr 2019 sind in der gleichen Straße 14 weitere öffentlich geförderte Wohnungen an Ge-
flüchtete als Mieter der GAG vermittelt worden. 
 
5. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Gebietskörperschaften 
durch Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, welche zur Erfüllung kommunaler 
Aufgaben benötigt werden (§ 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO).  
Es konnten seitens der Stadt Köln durch das Amt für Wohnungswesen mehrere Gebäude von 
der BImA erworben beziehungsweise angemietet werden. Der Erwerb und die Anmietung sind 
vertraglich regelmäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten geknüpft. Bei Ände-
rung der Belegung drohen hohe Vertragsstrafen. Diese Objekte stehen daher für die allgemei-
ne Versorgung mit Wohnraum (z.B. Studenten, Inhaber von Wohnberechtigungsschein, Woh-
nungslose) nicht zur Verfügung.  
Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten baulichen sowie energetischen Zustand und 
müssen daher grundsaniert werden, damit die geltenden gesetzlichen Standards erreicht wer-
den. Je nach Umfang bedingt diese Grundsanierung (z.B. Fenster, Fußboden, Austausch 
Bleirohre, Umrüstung Heizung auf Gas) auch einen hohen zeitlichen Aufwand bevor eine Be-
legung mit Geflüchteten erfolgen kann. 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld befindet sich in der Roald-Amundsen-Straße in Köln-Ossendorf eine 
von der BImA angemietete Immobilie, wo derzeit fünf Geflüchtete untergebracht sind. Ferner 
wurden im Mai 2019 in der Ikarosstraße in Köln-Ossendorf fünf Einfamilienhäuser durch die 
Stadt Köln von der BImA erworben. Diese bedürfen jedoch einer umfangreichen Sanierung, 
insbesondere der Ersetzung der defekten Heizung durch eine Gasheizung und der Neuverle-
gung von Kanälen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Der weitere Verlauf kann 
den Berichten über die Situation Geflüchteter entnommen werden.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0243/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.02.2020
Erstellt
23.01.2020 11:11