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RR 8/2026

Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2025 - Ausblick auf das Förderprogramm 2026

Sitzungsvorlage RR 20.02.2026

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.02.2026, TOP 12.

Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2025 - Ausblick auf das Förderprogramm 2026)

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Sitzungsvorlage RR (Übersichtstabelle Abwicklung 2025)

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Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2025 - Ausblick auf das Förderprogramm 2026)

9676 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 8/2026 
Dezernat 54B - Wasserwirt-
schaft 
Ansprechperson Herr Merten 
Telefon 0221-147-3613 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 11.02.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 12. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 
- Förderprogramm-Abwicklung 2025 
- Ausblick auf das Förderprogramm 2026 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Regionalrat 
erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL fristgerecht herge-
stellt wurde. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Grundsätzliches 
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen für den 
Gewässerschutz. 
Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen (BP) für 
die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbelastungen, der Zustand 
der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. Die zur Zielerreichung erforder-
lichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenprogram (MP) aufgeführt. 
Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnahmenpro -
gramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett beschlossen; 
alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW einzusehen. 
Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Regierungs-
bezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Gewässerentwicklung 
intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromorphologische Maßnahmen und 
die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewässer in Abstimmung mit Maßnahmen des 
Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW werden diese 
Maßnahmen im Zuge der genehmigungsfreien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflich-
tigen Gewässerausbaus durchgeführt.

Sitzungsvorlage RR RR 8/2026 Seite 2 von 4 
Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, nicht 
berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich unterstützen. 
Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerentwicklung 
einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeitraum von 17 Jahren 
(2010-2027). 
 
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 2024 För -
dermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: 
• Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2025 beträgt 64,6 Mio. €, bereitgestellt aus dem 
Wasserentnahmeentgelt. 
• Davon stehen nur die Kapitel 883 70 und 887 70 tatsächlich zur Vergabe von Fördermittel für 
Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL zur Verfügung (ca. 29 Mio. €). Die Vorbelastungen 
aus den vorherigen Jahren durch Verpflichtungsermächtigungen reduzieren diesen Anteil. Der 
verbleibende Anteil an zur Verfügung stehender Fördermittel teilt sich auch in diesem Haushalts-
jahr auf alle 5 Bezirksregierungen auf. 
• Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. 
• Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. 
• In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem kom -
munalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Aus-
gaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen des verbleibenden Ei-
genanteils. 
• Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat des Be -
zirks das Benehmen hergestellt. 
• Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (Anliegerge -
meinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen Rechts) und in 
Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. 
Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie 
– FöRL HWRM/WRRL1. 
 
 
 
1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur 
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah­
menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 
Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2024), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de­
tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0  
N

Sitzungsvorlage RR RR 8/2026 Seite 3 von 4 
2. Stand der Umsetzung 
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung oberirdischer 
Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung hierzu einzuhaltenden 
Fristen. 
Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands vermieden und 
ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter chemischer Zustand er -
reicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflichkeit Verschlechterungsverbot 
und Zielerreichungsgebot. 
Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, maximal zwei-
malige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gültigen 3. BP die Ziel -
erreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydromorphologischen Maßnah-
men müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließgewäs -
serstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als Grund für die 
Zielverfehlung genannt. 
An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen 2 steht lt. Beteili -
gungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die 
Durchgängigkeit in den Fließgewässern. 
Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat das Land 
Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben gerufen und stellt seit 
Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügun 
 
3. Abwicklung 2025 
Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2025 i. Z. m. dem 
Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich ausgezahlten Zu-
wendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des Vorjahres bei den 
potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres an das MUNV gemeldet. 
Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen März-Mai vom Ministerium an die Bezirksregierung. 
Wie bereits im HHJ 2024, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der Einnah-
men aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmittel nicht in der 
Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug zugewiesen. 
Bei weitem nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem Jahr 
auch bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 3,71 Mio. € 
standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 2,88 Mio. € gegenüber. Am Ende des Jahres addierten sich 
 
2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys­
tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf

Sitzungsvorlage RR RR 8/2026 Seite 4 von 4 
die Kassenmittel für 20 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 1,87 Mio. €; hierbei sind auch in den Vor -
jahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 
 
4. Programm 2026 
Mit Datum des 15.10.2025 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger im Re-
gierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 
2026. 
Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen aus Kos-
tenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte Übersicht in Form 
einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis-Spalte ist nachrichtlich die er-
reichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechspunktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. 
Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir ein Zuwendungsantrag bereits komplett vorgelegt und 
von mir vollständig geprüft wurden. 
Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. 
 
Hinweis 
Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird aller Vor -
aussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. die Kosten für 
Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die einschlägige Förderrichtli-
nie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. Auch kurzfristige Änderungen 
von Maßnahmen bzw. der Verteilung des jährlichen Mittelbedarfs können aus unterschiedlichen 
Gründen dazu führen, dass die im vorherigen Jahr vorgestellten priorisierten Maßnahmen nicht mit 
dem Ministerium gemeldeten Mittelbedarf übereinstimmen. Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei 
auch sog. Ausgabereste zum Ende eines Haushaltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar 
sind, verfallen diese nicht. 
Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und Zusam -
mensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen Einfluss. Letzte 
Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreitenden Rückgang der Einnah-
men aus dem Wasserentnahmeentgelt. 
 
Anlage(n): 
1. Übersichtstabelle Abwicklung 2025  
2. Übersichtstabelle Priorisierung 2026

Sitzungsvorlage RR (Übersichtstabelle Abwicklung 2025)

2218 Zeichen

KAPITEL / TITEL
BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2025 10 050 / TG 70 Anlage 1
Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte 
Kassenmittel Belegenheit
1 StEB Köln M 6 am Kemperbach (Erh nach VN) 34.725,98 € Köln
2 StEB Köln M 7 am Kemperbach (Erh nach VN) 50.327,71 € Köln
3 WVER Retentionsraumplanung Pierer Wald - südlicher Teilabschnitt 114.804,00 € Inden
4 Wupperverband Gew.unterhaltungsmaßnahmen an der oberen Wupper/Wipper 76.681,54 € Marienheide
5 Erftverband Umgestaltung Rotbach in Erftstadt-Friesheim 42.400,00 € Erftstadt
6 Aggerverband Wiederherstellung der ökol. Durchgängigkeit Zielartengewässer (ArbP 0/1) 40.169,00 € Agger (Gewässer)
7 Aggerverband Rückbau Teichanlagen und Umgestaltung Dreisbach/Jahlsiefen 115.000,00 € Neunkirchen-Seelscheid
8 Wupperverband Datenauswertung VAKI-Counter, Erhöhung nach VN 2.802,70 € Dhünn (Gewässer)
9 Aggerverband Dreiklang Sülz, Rückbau Wehr Reusch (Wiederausz. nach VN)13.795,35 € Rösrath
10 Wupperverband GoOn-Monitoring Fische (Erh. nach VN) 2.901,55 € Dhünn (Gewässer)
11 Kreis Heinsberg GrE Gem. Hückelhoven-Ratheim, Flur 56, Flurstücke 630+631 54.198,00 € Hückelhoven
12 Erftverband Sekundäraue Neffelbach, Kerpen 221.360,00 € Kerpen
13 Erftverband GrE Tauschland Zülpich-Wichterich, Paket Erftverlegung Erftstadt 462.981,00 € Zülpich
14 StEB Köln M 9 am Flehbach 72.337,00 € Köln
15 StEB Köln M 6 am Flehbach 61.099,00 € Köln
16 Palmersdorfer BachverbandPalmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung Palmersdorfer Bach 13.400,00 € Brühl
17 Erftverband Ökol. Erfolgskontrolle Erftverlegung Vogelwäldchen 1.080,00 € Bergheim
18 Aggerverband Gewässerentwicklung an der Agger in Lohmar-Peisel 70.000,00 € Lohmar
19 Wupperverband Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung Murbach 323.561,24 € Leichlingen
20 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg Gem. Kempen, Flur 4, Flurstück 207 101.085,08 € Heinsberg
SUMME           1.874.709 
GrE: Grunderwerb
Erh: Erhöhung
VN: Verwendungsnachweis
BV: Bachverband
M: Maßnahme
FAA: Fischaufstiegsanlage
In 2025 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für 14 neue Maßnahmen: 3.716.724 €
In 2025 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 2.883.241 €
Differenz: 883.483 €
Stand: 31.12.2025 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL

Sitzungsvorlage RR (Übersichtstabelle Priorisierung 2026)

2201 Zeichen

KAPITEL TITEL
BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2
1 Kreis Heinsberg GrE Gemarkung Braunsrath, Flur 11 Nr. 60 Rur Braunsrath nein ja 266.603,25 € 213.282,00 € 213.282,00 € 85
2 Aggerverband
Wiederherstellung ökologische Durchgängigkeit in den 
Zielartengewässern des Aggerverbandsgebietes - 
Arbeitspakete AP2 u. AP3
Gesamtes Sieg-EZG / nein nein 837.628,95 €670.103,16 € 0,00 € 85
3 Aggerverband Rückbau einer Teichanlage, Gewässer- und 
Auenentwicklung entlang des Becher SuthbachesBecher Suthbach Much nein nein 3.339.279,41 €###########267.142,35 € 70
4 Palmersdorfer 
Bachverband
Naturnaher Ausbau Palmersdorfer Bach "Mölchen - Am 
Helmeshof" Palmersdorfer Bach Wesseling Berzdorf nein nein 673.836,25 € 539.069,00 € 47.200,00 € 70
5 Kreis Euskirchen Gewässerverbund Simmel-Kyll-Kerschenbach - 
Teilprojekt Simmel S1-S3 Simmel Dahlem nein nein 517.414,00 € 413.931,00 €36.073,00 € 65
6 StEB Köln AöR
Umsetzung der Maßnahme Strunde M17A aus dem UFP 
der KOE-52: Durchgängigkeit Holzmühle, km 4+062 bis 
km 4+168  
Strunde Köln nein ja 418.250,00 € 334.600,00 €50.000,00 € 50
7 StEB Köln AöR
Umsetzung der Maßnahme Flehbach M16 aus dem UFP 
KOE-52 – ökologische Verbesserung km 7+100 bis km 
7+600 
Flehbach Köln nein ja 278.703,00 € 222.963,00 €210.063,00 € 50
8 Stadt Bonn Renaturierung des Rheindorfer Baches von 
Dorotheenstraße bis Kölnstraße Rheindorfer Bach Bonn nein nein 1.075.814,00 € 864.000,00 €80.000,00 € 50
9 Gemeinde Alfter Gewässerentwicklung inkl. Böschungssicherung 
Hardtbach AS71 Hardtbach Alfter nein nein 189.319,50 € 150.368,00 €80.000,00 € 50
10 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim - südl. Weiße Burg - 
Erhöhung Rotbach Friesheim ja nein 33.613,75 €26.891,00 € 26.891,00 €
11 Palmersdorfer 
Bachverband
Palmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung Palmersdorfer 
Bach - Erhöhung nach VN Palmersdorfer Bach Wesseling Berzdorf ja nein 27.523,45 € 22.018,76 € 22.018,76 €
1.032.670,11 €
PRIO-Nr. Belegenheit
Zuwendung
für 2026
[€]
RR-Priorisierung  2026
Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRLStand:  23.01.2026
Ergebnis
(0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung
vorz. 
förderuns. 
MN-
Beginn 
erteilt 
Zuwendungs-
fähige 
Kosten
[€]
Zuwendung 
gesamt
[€]

Beratungsverlauf (1)

20.02.2026 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 12.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
RR 8/2026
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.02.2026
Erstellt
13.02.2026 14:08