RR 8/2026
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2025 - Ausblick auf das Förderprogramm 2026
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Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2025 - Ausblick auf das Förderprogramm 2026)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 8/2026 Dezernat 54B - Wasserwirt- schaft Ansprechperson Herr Merten Telefon 0221-147-3613 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 11.02.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 12. zur Kenntnis TOP: Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2025 - Ausblick auf das Förderprogramm 2026 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Regionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL fristgerecht herge- stellt wurde. Erläuterungen: 1. Grundsätzliches Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen für den Gewässerschutz. Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbelastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. Die zur Zielerreichung erforder- lichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenprogram (MP) aufgeführt. Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnahmenpro - gramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett beschlossen; alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW einzusehen. Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Regierungs- bezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Gewässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromorphologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewässer in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungsfreien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflich- tigen Gewässerausbaus durchgeführt. Sitzungsvorlage RR RR 8/2026 Seite 2 von 4 Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich unterstützen. Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerentwicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeitraum von 17 Jahren (2010-2027). Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 2024 För - dermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: • Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2025 beträgt 64,6 Mio. €, bereitgestellt aus dem Wasserentnahmeentgelt. • Davon stehen nur die Kapitel 883 70 und 887 70 tatsächlich zur Vergabe von Fördermittel für Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL zur Verfügung (ca. 29 Mio. €). Die Vorbelastungen aus den vorherigen Jahren durch Verpflichtungsermächtigungen reduzieren diesen Anteil. Der verbleibende Anteil an zur Verfügung stehender Fördermittel teilt sich auch in diesem Haushalts- jahr auf alle 5 Bezirksregierungen auf. • Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. • Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. • In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem kom - munalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Aus- gaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen des verbleibenden Ei- genanteils. • Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat des Be - zirks das Benehmen hergestellt. • Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (Anliegerge - meinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2024), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0 N Sitzungsvorlage RR RR 8/2026 Seite 3 von 4 2. Stand der Umsetzung Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung oberirdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung hierzu einzuhaltenden Fristen. Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands vermieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter chemischer Zustand er - reicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflichkeit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, maximal zwei- malige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gültigen 3. BP die Ziel - erreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydromorphologischen Maßnah- men müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließgewäs - serstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als Grund für die Zielverfehlung genannt. An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen 2 steht lt. Beteili - gungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben gerufen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügun 3. Abwicklung 2025 Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2025 i. Z. m. dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich ausgezahlten Zu- wendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres an das MUNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen März-Mai vom Ministerium an die Bezirksregierung. Wie bereits im HHJ 2024, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der Einnah- men aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmittel nicht in der Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug zugewiesen. Bei weitem nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem Jahr auch bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 3,71 Mio. € standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 2,88 Mio. € gegenüber. Am Ende des Jahres addierten sich 2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf Sitzungsvorlage RR RR 8/2026 Seite 4 von 4 die Kassenmittel für 20 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 1,87 Mio. €; hierbei sind auch in den Vor - jahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 4. Programm 2026 Mit Datum des 15.10.2025 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger im Re- gierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 2026. Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen aus Kos- tenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis-Spalte ist nachrichtlich die er- reichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechspunktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir ein Zuwendungsantrag bereits komplett vorgelegt und von mir vollständig geprüft wurden. Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. Hinweis Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird aller Vor - aussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die einschlägige Förderrichtli- nie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. Auch kurzfristige Änderungen von Maßnahmen bzw. der Verteilung des jährlichen Mittelbedarfs können aus unterschiedlichen Gründen dazu führen, dass die im vorherigen Jahr vorgestellten priorisierten Maßnahmen nicht mit dem Ministerium gemeldeten Mittelbedarf übereinstimmen. Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei auch sog. Ausgabereste zum Ende eines Haushaltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar sind, verfallen diese nicht. Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und Zusam - mensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen Einfluss. Letzte Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreitenden Rückgang der Einnah- men aus dem Wasserentnahmeentgelt. Anlage(n): 1. Übersichtstabelle Abwicklung 2025 2. Übersichtstabelle Priorisierung 2026
Sitzungsvorlage RR (Übersichtstabelle Abwicklung 2025)
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KAPITEL / TITEL BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2025 10 050 / TG 70 Anlage 1 Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte Kassenmittel Belegenheit 1 StEB Köln M 6 am Kemperbach (Erh nach VN) 34.725,98 € Köln 2 StEB Köln M 7 am Kemperbach (Erh nach VN) 50.327,71 € Köln 3 WVER Retentionsraumplanung Pierer Wald - südlicher Teilabschnitt 114.804,00 € Inden 4 Wupperverband Gew.unterhaltungsmaßnahmen an der oberen Wupper/Wipper 76.681,54 € Marienheide 5 Erftverband Umgestaltung Rotbach in Erftstadt-Friesheim 42.400,00 € Erftstadt 6 Aggerverband Wiederherstellung der ökol. Durchgängigkeit Zielartengewässer (ArbP 0/1) 40.169,00 € Agger (Gewässer) 7 Aggerverband Rückbau Teichanlagen und Umgestaltung Dreisbach/Jahlsiefen 115.000,00 € Neunkirchen-Seelscheid 8 Wupperverband Datenauswertung VAKI-Counter, Erhöhung nach VN 2.802,70 € Dhünn (Gewässer) 9 Aggerverband Dreiklang Sülz, Rückbau Wehr Reusch (Wiederausz. nach VN)13.795,35 € Rösrath 10 Wupperverband GoOn-Monitoring Fische (Erh. nach VN) 2.901,55 € Dhünn (Gewässer) 11 Kreis Heinsberg GrE Gem. Hückelhoven-Ratheim, Flur 56, Flurstücke 630+631 54.198,00 € Hückelhoven 12 Erftverband Sekundäraue Neffelbach, Kerpen 221.360,00 € Kerpen 13 Erftverband GrE Tauschland Zülpich-Wichterich, Paket Erftverlegung Erftstadt 462.981,00 € Zülpich 14 StEB Köln M 9 am Flehbach 72.337,00 € Köln 15 StEB Köln M 6 am Flehbach 61.099,00 € Köln 16 Palmersdorfer BachverbandPalmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung Palmersdorfer Bach 13.400,00 € Brühl 17 Erftverband Ökol. Erfolgskontrolle Erftverlegung Vogelwäldchen 1.080,00 € Bergheim 18 Aggerverband Gewässerentwicklung an der Agger in Lohmar-Peisel 70.000,00 € Lohmar 19 Wupperverband Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung Murbach 323.561,24 € Leichlingen 20 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg Gem. Kempen, Flur 4, Flurstück 207 101.085,08 € Heinsberg SUMME 1.874.709 GrE: Grunderwerb Erh: Erhöhung VN: Verwendungsnachweis BV: Bachverband M: Maßnahme FAA: Fischaufstiegsanlage In 2025 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für 14 neue Maßnahmen: 3.716.724 € In 2025 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 2.883.241 € Differenz: 883.483 € Stand: 31.12.2025 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL
Sitzungsvorlage RR (Übersichtstabelle Priorisierung 2026)
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KAPITEL TITEL BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2 1 Kreis Heinsberg GrE Gemarkung Braunsrath, Flur 11 Nr. 60 Rur Braunsrath nein ja 266.603,25 € 213.282,00 € 213.282,00 € 85 2 Aggerverband Wiederherstellung ökologische Durchgängigkeit in den Zielartengewässern des Aggerverbandsgebietes - Arbeitspakete AP2 u. AP3 Gesamtes Sieg-EZG / nein nein 837.628,95 €670.103,16 € 0,00 € 85 3 Aggerverband Rückbau einer Teichanlage, Gewässer- und Auenentwicklung entlang des Becher SuthbachesBecher Suthbach Much nein nein 3.339.279,41 €###########267.142,35 € 70 4 Palmersdorfer Bachverband Naturnaher Ausbau Palmersdorfer Bach "Mölchen - Am Helmeshof" Palmersdorfer Bach Wesseling Berzdorf nein nein 673.836,25 € 539.069,00 € 47.200,00 € 70 5 Kreis Euskirchen Gewässerverbund Simmel-Kyll-Kerschenbach - Teilprojekt Simmel S1-S3 Simmel Dahlem nein nein 517.414,00 € 413.931,00 €36.073,00 € 65 6 StEB Köln AöR Umsetzung der Maßnahme Strunde M17A aus dem UFP der KOE-52: Durchgängigkeit Holzmühle, km 4+062 bis km 4+168 Strunde Köln nein ja 418.250,00 € 334.600,00 €50.000,00 € 50 7 StEB Köln AöR Umsetzung der Maßnahme Flehbach M16 aus dem UFP KOE-52 – ökologische Verbesserung km 7+100 bis km 7+600 Flehbach Köln nein ja 278.703,00 € 222.963,00 €210.063,00 € 50 8 Stadt Bonn Renaturierung des Rheindorfer Baches von Dorotheenstraße bis Kölnstraße Rheindorfer Bach Bonn nein nein 1.075.814,00 € 864.000,00 €80.000,00 € 50 9 Gemeinde Alfter Gewässerentwicklung inkl. Böschungssicherung Hardtbach AS71 Hardtbach Alfter nein nein 189.319,50 € 150.368,00 €80.000,00 € 50 10 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim - südl. Weiße Burg - Erhöhung Rotbach Friesheim ja nein 33.613,75 €26.891,00 € 26.891,00 € 11 Palmersdorfer Bachverband Palmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung Palmersdorfer Bach - Erhöhung nach VN Palmersdorfer Bach Wesseling Berzdorf ja nein 27.523,45 € 22.018,76 € 22.018,76 € 1.032.670,11 € PRIO-Nr. Belegenheit Zuwendung für 2026 [€] RR-Priorisierung 2026 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRLStand: 23.01.2026 Ergebnis (0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung vorz. förderuns. MN- Beginn erteilt Zuwendungs- fähige Kosten [€] Zuwendung gesamt [€]
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- RR 8/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.02.2026
- Erstellt
- 13.02.2026 14:08