V/0728/2018
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2019
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Beschlussvorlage
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V/0728/2018 V/0728/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2019 Beratungsfolge 30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität: Von-Esmarch-Straße L843 Grundhafte Erneuerung im Bereich Corrensstraße - Kreisverkehr Bösenseller Straße (in Höhe Wenningweg) Kostenbeteiligung nach EKrG Westfalenstraße B54 / Hummelbrink Erhöhung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Knoten Hessenweg/Schifffahrter Damm Kostenbeteiligung mit Land An den Loddenbüschen K 42 Grundhafte Erneuerung im Bereich Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg nördl. Seite Universitätsstraße von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen Tiefbauamt 13.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Rüller Telefon: 492-6920 Rueller@stadt-muenster.de - 2 - V/0728/2018 Heumannsweg Haferlandweg Kreisverkehr Roxeler Straße Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstr. Osthofstraße Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis Stadtgrenze An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide Fahrbahnsanierung und Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer Bremer Straße Umbau zw. Hansaring-Hamburger Str. und Schillerstr.-Wolbecker Str. der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2019 vorschlägt. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Nahmobilitätsmaßnahmen in folgender Priorität: Brandhoveweg Einrichtung einer Fahrradstraße Weseler Straße L587 - Veloroute Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer in Höhe Untietheide und Harkortstraße Hobbeltstraße Querungshilfe in Höhe Lammerbach Promenadenquerungen Am Kreuztor, Kanalstraße (Neubrückentor), Hörstertor, Salzstraße Dorbaumstraße Radweg und Haltestelle der Bezirksregierung Münster nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) für das Jahr 2019 vorschlägt. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung 2018 – 2022 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baubeschlüsse einzuholen. Begründung: Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwa l- tungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirklichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregierung Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldungen bieten die Grundlage für d as jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministerium für Bauen und Ve r- kehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Gemeinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuwendungsmaßnahmen erörtert, besonders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuwe n- - 3 - V/0728/2018 dungsmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksich- tigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorh abens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 60% - 75% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrsste u- erungsanlagen 60%, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Straße 60% und Alle- enradwege 75%. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unterschiedliche Förder s- ätze beinhalten. Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksregie- rung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a- z/25_infrastrukturfoerderung_strassenbau/index.html. Zu 1: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhalten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2019 die bi sher für die Landesprogra m- me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den B e- reichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bin- dung an die bisherigen GVFG-Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft getreten. Sie treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Im Herbst 2019 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von Z u- wendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind d as Verkehrsministerium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. Derzeit ist nicht sichergestellt in welcher Form und ob Zuwendungen für die Kommunen und Kreise nach 2019 bereitgestellt werden. Bund und Länder haben sich im Oktober 2016 auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Der Länderf i- nanzausgleich, wie er heute besteht, wird abgeschafft. Ab 2020 – nach Auslaufen der bisherigen Re- gelung – überweist der Bund an die Länder keine Entflechtungsmittel me hr, sondern nur noch allg e- meine Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen. Allerdings wurde auch vereinbart, dass Bundesprogramm GVFG dauerhaft fortzuführen. Was aber zukünftig in NRW tatsächlich für die finan- zielle Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte verwendet wird, ist derzeit völlig offen. An dieser Stelle muss die weitere politische Diskussion abgewartet werden. Die neue Koalition der NRW La n- desregierung hat sich zur weiteren Entwicklung noch nicht festgelegt. Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in 2019 vorgesehen: Von-Esmarch-Straße L843 Grundhafte Erneuerung im Bereich Corrensstraße - Kreisverkehr Bösenseller Straße (in Höhe Wenningweg) Kostenbeteiligung nach EKrG Westfalenstraße B54 / Hummelbrink Erhöhung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Knoten Hessenweg/Schifffahrter Damm Kostenbeteiligung mit Land - 4 - V/0728/2018 An den Loddenbüschen K 42 Grundhafte Erneuerung im Bereich Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg nördl. Seite Universitätsstraße von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen Heumannsweg Haferlandweg Kreisverkehr Roxeler Straße Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstr. Osthofstraße Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis Stadtgrenze An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide Fahrbahnsanierung und Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer Bremer Straße Umbau zw. Hansaring-Hamburger Str. und Schillerstr.-Wolbecker Str. Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in den Jahren 2020 -2022 vorgese- hen, wenn sie noch nach der kommenden Förderrichtlinie förderfähig sein sollten (alphabetisch so r- tiert): Albersloher Weg Heumannsweg bis Angelsachsenweg (Kasernenbereich) Albersloher Weg 2. BA von Otto-Hersing-Weg bis einschl. Erdelbach Albersloher Weg Ausbau von Heumannsweg bis Angelsachsenweg (York-Kaserne) Angelmodder Weg K3 Fahrbahnerneuerung zw. Altehof und Homannstraße Angelstraße K3 Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk Eschstraße (Verkehrssicherheit) Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n Friedrich-Ebert-Straße K9 Fahrbahnerneuerung von Hammer Straße bis Friedrich-Ebert- Platz Gartenstraße K8 Fahrbahnerneuerung von Hörstertor bis Ring Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring Kappenberger Damm L 884 2. BA Grundhafte Erneuerung im Bereich der Unterführung zwischen Düesbergweg und Buldernweg Kolde-Ring K6 4-spuriger Ausbau von Weseler Str. bis Mecklenbecker Str. Lublinring K6 / Kanalstraße K13 Rechtsabbiegespuren und Erneuerung Brücke (Nr. 111) Verteilerstraße Roxel Wolbecker Straße L793/Laerer Landweg Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerhaltung auf Grund aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingungen anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. - 5 - V/0728/2018 Voraussichtlich wird es aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien en t- sprechen, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem nicht ausreichen wird. So wird es notwendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendungen zu bauen. Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. Zu 2: Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität: Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro- gramm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ (welches das Programm „Kommunaler Radwege- bau“ aus den Vorjahren abgelöst hat) von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im Herbst 2018. Auch diese Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ treten am 31.12.2019 außer Kraft. Sollte ein Nahmobilitätsprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Maßnahmen wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. Die Maßnahmen für das Nahmobilitätsprogramm 2019 sind zurzeit folgende: Brandhoveweg Einrichtung einer Fahrradstraße Weseler Straße L587 - Veloroute Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer in Höhe Untietheide und Harkortstraße Hobbeltstraße Querungshilfe in Höhe Lammerbach Promenadenquerungen Am Kreuztor, Kanalstraße (Neubrückentor), Hörstertor, Salzstraße Dorbaumstraße Radweg und Haltestelle Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in den Jahren 2020 -2023 vorgese- hen, wenn sie noch nach der kommenden Förderrichtlinie förderfähig sein sollten (alphabetisch so r- tiert): Am Borggarten FGÜ in Höhe Bredewieske Am Dornbusch K42 Querungshilfe in Höhe Raringheide Am Max-Klemens-Kanal Radweg von Am Knapp bis Stadtgrenze Davertstraße K 39, Geh- und Radweg von Zum Klosterholz bis Stadtgrenze Eschstraße Veloroute zwischen Angelstraße und Ortsumgehung Wolbeck (Brücke Nr. 234) Grevener Straße bis Zentrum Nord 1.BA Abschnitt der Radwegroute Kanalstraße - Nevingh. mit d. Brücke Nr. 343 über den Kanal Grevener Straße bis Zentrum Nord 2.BA Radweg (alte Gleistrasse) von Grevener Str. bis Kanalstraße - 6 - V/0728/2018 Hessenweg Radweg von Schifffahrter Damm bis Zur Eckernheide Kaldenhofer Weg Fuß- und Radwegverbindung Manfred-von-Richthofen-Str. Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Andreas-Hofer-Str. Mecklenbecker Str. - Veloroute Dingbänger Weg bis Meckelbach Neubau der Brücke über die Werse (Hofkampbrücke, Nr. 416) Nottebrock K41 Bürgerradweg Roxeler Straße / Gievenbecker Reihe Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer Rüschhausweg K1 - Brücke BAB Radweg über die BAB (Schulwegsicherung) Sudmühlenstraße K7/Werse Erneuerung der Brückenanlage (Nr. 116) Thierstraße straßenbegleitender Radweg Wilhelmstraße Errichtung einer Fahrradstraße Kurzfristig können sich durch neue Zuwendungsmaßnahmen im Besonderen durch „Fahrradstraßen“ die Prioritäten verschieben, bzw. die Maßnahmen ergänzt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Herbst diesen Jahres Ausgaberes- te bereitstellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wir d, zusätzliche Maßnahmen für das Jahres- programm 2019 nach zu melden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Fördermitteln möglich macht. Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert werden, dass bei diesen Maßnahmen der überwie gende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n- gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung, je nach dann aktuellem Pl a- nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannt en Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit einer Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung nachme l- den, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0728/2018 Kurzüberblick Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi-kom-Stra und FöRi-kom- Nah. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in welcher Priorität die Verwaltung die Maßnahmen bei der Bezirksregierung Münster vorschlägt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Vorgaben für Teilziele: Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den kommenden Jahren vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Mio. € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (79)
- Von-Esmarch-Straße
- Bösenseller Straße
- Westfalenstraße
- Universitätsstraße
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Osthofstraße
- Bremer Straße
- Schillerstraße
- Wolbecker Straße
- Weseler Straße
- Hobbeltstraße
- Kanalstraße 6v
- Salzstraße
- Dorbaumstraße
- Angelstraße
- Eschstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Gartenstraße
- Grevener Straße
- Steinfurter Straße
- Mecklenbecker Straße
- Davertstraße
- Sudmühlenstraße
- Thierstraße
- Wilhelmstraße
- Martin-Luther-King-Weg
- Heumannsweg
- Haferlandweg
- Hansaring
- Brandhoveweg
- Albersloher Weg 2
- Angelsachsenweg
- Otto-Hersing-Weg
- Angelmodder Weg
- York-Ring
- Kappenberger Damm
- Kolde-Ring
- Lublinring
- Hessenweg
- Kaldenhofer Weg
- Rüschhausweg
- Am Stadtgraben
- Am Kreuztor
- Am Kolk
- Am Borggarten
- Am Dornbusch
- Am Max-Klemens-Kanal
- Am Knapp
- Zum Klosterholz
- Zur Eckernheide
- Schifffahrter Damm
- An den Loddenbüschen
- Gievenbecker Reihe
- Hamburger Straße
- Umgehungsstraße
- Friedrich-Ebert-Platz
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Andreas-Hofer-Straße
- Corrensstraße
- Krummer Timpen
- Harkortstraße
- Hammer Straße
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- Hummelbrink
- Loddenheide
- Homannstraße
- Silberbrink
- Düesbergweg
- Wenningweg
- Untietheide
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- Bredewieske
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- Tweehues
- Altehof
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0728/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37