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V/0728/2018

Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2019

Vorlagen 13.08.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 19.09.2018, TOP 6

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

14458 Zeichen

V/0728/2018 
V/0728/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung 
des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in 
folgender Priorität: 
 
 Von-Esmarch-Straße L843 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Corrensstraße - Kreisverkehr 
 Bösenseller Straße 
(in Höhe Wenningweg) Kostenbeteiligung nach EKrG 
 Westfalenstraße B54 / Hummelbrink 
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt 
 Knoten Hessenweg/Schifffahrter Damm 
Kostenbeteiligung mit Land 
 An den Loddenbüschen K 42 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg   nördl. Seite 
 Universitätsstraße 
von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen 
Tiefbauamt 
 
13.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Rüller 
Telefon: 492-6920 
Rueller@stadt-muenster.de

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V/0728/2018 
 Heumannsweg 
Haferlandweg Kreisverkehr 
 Roxeler Straße 
Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstr. 
 Osthofstraße 
Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis Stadtgrenze 
 An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide 
Fahrbahnsanierung und Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 
 Bremer Straße 
Umbau zw. Hansaring-Hamburger Str. und Schillerstr.-Wolbecker Str. 
 
der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 
(FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2019 vorschlägt. 
 
2. Der Haupt- und Finanzausschuss  stimmt zu, dass die Verwaltung die Nahmobilitätsmaßnahmen 
in folgender Priorität: 
 
 Brandhoveweg 
Einrichtung einer Fahrradstraße 
 Weseler Straße L587 - Veloroute 
Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer in Höhe Untietheide und Harkortstraße 
 Hobbeltstraße 
Querungshilfe in Höhe Lammerbach 
 Promenadenquerungen 
Am Kreuztor, Kanalstraße (Neubrückentor), Hörstertor, Salzstraße 
 Dorbaumstraße 
Radweg und Haltestelle 
 
 der Bezirksregierung Münster nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) für das Jahr 
2019 vorschlägt. 
 
3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen 
unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 
2019 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung 2018 – 2022 steht. Für alle Maßnahmen sind noch 
Baubeschlüsse einzuholen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und 
Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwa l-
tungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen 
der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirklichung von 
Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregierung 
Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldungen bieten 
die Grundlage für d as jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministerium für Bauen und Ve r-
kehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Gemeinden. In diesem 
Einplanungsgespräch werden die Zuwendungsmaßnahmen erörtert, besonders die im kommenden 
Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach 
Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, 
planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der 
Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuwe n-

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V/0728/2018 
dungsmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen 
und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksich-
tigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des 
Landes gesteuert wird. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorh abens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 60% - 75% der 
zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrsste u-
erungsanlagen 60%, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Straße 60% und Alle-
enradwege 75%. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unterschiedliche Förder s-
ätze beinhalten. 
 
Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksregie-
rung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-
z/25_infrastrukturfoerderung_strassenbau/index.html. 
 
Zu 1: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als 
Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhalten die 
Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2019 die bi sher für die Landesprogra m-
me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsgesetz 
(EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den B e-
reichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bin-
dung an die bisherigen GVFG-Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den 
Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. 
Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft 
getreten. Sie treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. 
 
Im Herbst 2019 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von Z u-
wendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind d as Verkehrsministerium NRW, die 
Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus.  
 
Derzeit ist nicht sichergestellt in welcher Form und ob Zuwendungen für die Kommunen und Kreise 
nach 2019 bereitgestellt werden.  
Bund und Länder haben sich im Oktober 2016 auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Der Länderf i-
nanzausgleich, wie er heute besteht, wird abgeschafft. Ab 2020 – nach Auslaufen der bisherigen Re-
gelung – überweist der Bund an die Länder keine Entflechtungsmittel me hr, sondern nur noch allg e-
meine Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen. Allerdings wurde auch vereinbart, dass 
Bundesprogramm GVFG dauerhaft fortzuführen. Was aber zukünftig in NRW tatsächlich für die finan-
zielle Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte verwendet wird, ist derzeit völlig offen. An dieser 
Stelle muss die weitere politische Diskussion abgewartet werden. Die neue Koalition der NRW La n-
desregierung hat sich zur weiteren Entwicklung noch nicht festgelegt. 
 
Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in 2019 vorgesehen: 
 
 Von-Esmarch-Straße L843 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Corrensstraße - Kreisverkehr 
 Bösenseller Straße 
(in Höhe Wenningweg) Kostenbeteiligung nach EKrG 
 Westfalenstraße B54 / Hummelbrink 
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt 
 Knoten Hessenweg/Schifffahrter Damm 
Kostenbeteiligung mit Land

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V/0728/2018 
 An den Loddenbüschen K 42 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg nördl. Seite 
 Universitätsstraße 
von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen 
 Heumannsweg 
Haferlandweg Kreisverkehr 
 Roxeler Straße 
Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstr. 
 Osthofstraße 
Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis Stadtgrenze 
 An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide 
Fahrbahnsanierung und Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 
 Bremer Straße 
Umbau zw. Hansaring-Hamburger Str. und Schillerstr.-Wolbecker Str. 
 
Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in den Jahren 2020 -2022 vorgese-
hen, wenn sie noch nach der kommenden Förderrichtlinie  förderfähig sein sollten (alphabetisch so r-
tiert): 
 
 Albersloher Weg 
Heumannsweg bis Angelsachsenweg (Kasernenbereich) 
 Albersloher Weg 2. BA 
von Otto-Hersing-Weg bis einschl. Erdelbach 
 Albersloher Weg 
Ausbau von Heumannsweg bis Angelsachsenweg (York-Kaserne) 
 Angelmodder Weg K3 
Fahrbahnerneuerung zw. Altehof und Homannstraße 
 Angelstraße K3 
Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk 
 Eschstraße (Verkehrssicherheit) 
Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n 
 Friedrich-Ebert-Straße K9 Fahrbahnerneuerung von Hammer Straße bis Friedrich-Ebert-
Platz 
 Gartenstraße K8 
Fahrbahnerneuerung von Hörstertor bis Ring 
 Grevener Straße 
von Steinfurter Straße bis York-Ring 
 Kappenberger Damm L 884 2. BA 
Grundhafte Erneuerung im Bereich der Unterführung zwischen Düesbergweg und Buldernweg 
 Kolde-Ring K6 
4-spuriger Ausbau von Weseler Str. bis Mecklenbecker Str. 
 Lublinring K6 / Kanalstraße K13 
Rechtsabbiegespuren und Erneuerung Brücke (Nr. 111) 
 Verteilerstraße Roxel 
 Wolbecker Straße L793/Laerer Landweg 
Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes 
 
Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerhaltung auf Grund 
aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. 
 
Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingungen 
anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben 
genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, 
werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen.

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V/0728/2018 
Voraussichtlich wird es aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien en t-
sprechen, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem nicht 
ausreichen wird. So wird es notwendig sein, wenn alle  im Haushalt vorgesehenen Baumaßnahmen 
umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendungen zu bauen.  
 
Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. 
 
 
Zu 2: 
 
Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität: 
 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro-
gramm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ (welches das Programm „Kommunaler Radwege-
bau“ aus den Vorjahren abgelöst hat) von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses 
Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage 
der Bezirksregierung an die Stadt Münster im Herbst 2018. 
Auch diese Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ treten am 31.12.2019 außer Kraft. 
 
Sollte ein Nahmobilitätsprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Maßnahmen 
wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. 
 
Die Maßnahmen für das Nahmobilitätsprogramm 2019 sind zurzeit folgende: 
 
 Brandhoveweg 
Einrichtung einer Fahrradstraße 
 Weseler Straße L587 - Veloroute 
Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer in Höhe Untietheide und Harkortstraße 
 Hobbeltstraße 
Querungshilfe in Höhe Lammerbach 
 Promenadenquerungen 
Am Kreuztor, Kanalstraße (Neubrückentor), Hörstertor, Salzstraße 
 Dorbaumstraße 
Radweg und Haltestelle 
 
Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in den Jahren 2020 -2023 vorgese-
hen, wenn sie noch nach der kommenden Förderrichtlinie förderfähig sein sollten (alphabetisch so r-
tiert): 
 
 
 Am Borggarten 
FGÜ in Höhe Bredewieske 
 Am Dornbusch K42 
Querungshilfe in Höhe Raringheide 
 Am Max-Klemens-Kanal 
Radweg von Am Knapp bis Stadtgrenze 
 Davertstraße K 39, 
Geh- und Radweg von Zum Klosterholz bis Stadtgrenze 
 Eschstraße Veloroute 
zwischen Angelstraße und Ortsumgehung Wolbeck (Brücke Nr. 234) 
 Grevener Straße bis Zentrum Nord 1.BA 
Abschnitt der Radwegroute Kanalstraße - Nevingh. mit d. Brücke Nr. 343 über den Kanal 
 Grevener Straße bis Zentrum Nord 2.BA 
Radweg (alte Gleistrasse) von Grevener Str. bis Kanalstraße

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V/0728/2018 
 Hessenweg 
Radweg von Schifffahrter Damm bis Zur Eckernheide 
 Kaldenhofer Weg 
Fuß- und Radwegverbindung 
 Manfred-von-Richthofen-Str. 
Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Andreas-Hofer-Str. 
 Mecklenbecker Str. - Veloroute 
Dingbänger Weg bis Meckelbach 
 Neubau der Brücke über die Werse 
(Hofkampbrücke, Nr. 416) 
 Nottebrock K41 
Bürgerradweg 
 Roxeler Straße / Gievenbecker Reihe 
Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 
 Rüschhausweg K1 - Brücke BAB 
Radweg über die BAB (Schulwegsicherung) 
 Sudmühlenstraße K7/Werse 
Erneuerung der Brückenanlage (Nr. 116) 
 Thierstraße 
straßenbegleitender Radweg 
 Wilhelmstraße 
Errichtung einer Fahrradstraße 
 
Kurzfristig können sich durch neue Zuwendungsmaßnahmen im Besonderen durch „Fahrradstraßen“ 
die Prioritäten verschieben, bzw. die Maßnahmen ergänzt werden. 
 
Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Herbst diesen Jahres Ausgaberes-
te bereitstellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wir d, zusätzliche Maßnahmen für das Jahres-
programm 2019 nach zu melden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Fördermitteln möglich macht. 
 
Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert werden, dass bei 
diesen Maßnahmen der überwie gende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n-
gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. 
 
Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung, je nach dann aktuellem Pl a-
nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannt en Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit einer 
Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung nachme l-
den, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 
Anlage A

Anlage A

2066 Zeichen

Anlage A zur V/0728/2018 
Kurzüberblick 
Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und 
Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi-kom-Stra und FöRi-kom-
Nah. 
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in welcher Priorität die Verwaltung die Maßnahmen 
bei der Bezirksregierung Münster vorschlägt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie 
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Vorgaben für Teilziele: 
 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster 
 Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den kommenden Jahren vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Mio. € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (9)

30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (79)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Bösenseller Straße
  • Westfalenstraße
  • Universitätsstraße
  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Osthofstraße
  • Bremer Straße
  • Schillerstraße
  • Wolbecker Straße
  • Weseler Straße
  • Hobbeltstraße
  • Kanalstraße 6v
  • Salzstraße
  • Dorbaumstraße
  • Angelstraße
  • Eschstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Gartenstraße
  • Grevener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Mecklenbecker Straße
  • Davertstraße
  • Sudmühlenstraße
  • Thierstraße
  • Wilhelmstraße
  • Martin-Luther-King-Weg
  • Heumannsweg
  • Haferlandweg
  • Hansaring
  • Brandhoveweg
  • Albersloher Weg 2
  • Angelsachsenweg
  • Otto-Hersing-Weg
  • Angelmodder Weg
  • York-Ring
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  • Kolde-Ring
  • Lublinring
  • Hessenweg
  • Kaldenhofer Weg
  • Rüschhausweg
  • Am Stadtgraben
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  • Am Kolk
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  • Am Dornbusch
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Am Knapp
  • Zum Klosterholz
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  • Schifffahrter Damm
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  • Hamburger Straße
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  • Friedrich-Ebert-Platz
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  • Wenningweg
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  • Lammerbach
  • Buldernweg
  • Bredewieske
  • Raringheide
  • Nottebrock
  • Tweehues
  • Altehof
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0728/2018
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37