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2023/0136

Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG

Magistratsvorlage 12.04.2023

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2023/0136

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.04.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0136 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG  
 
Vorlage vom: 12.04.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG 
ist. 
 
2. Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl gem. § 55 Absatz 1 HGO in den Aufsichtsrat der HEAG Holding AG.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2023 
 
In der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(HEAG), im folgenden HEAG Holding AG genannt, steht die Hauptversammlung mit den 
Neuwahlen des Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich 
betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach 
den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetz en sind. Dem Magistrat steht das alleinige 
Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften, die der 
Stadt gehören, oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das 
Wahlverfahren im Magistrat  bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen 
Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze nach dem Hare -
Niemeyer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle 
des Ausscheidens von Liste nmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten 
gegeben sind.  
 
Für den amtierenden Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt besteht gemäß Satzung ein besonderes Entsendungsrecht der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. 
 
Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. 5 dieser Sitze nehmen die Arbeit -
nehmervertreter* innen ein (Drittelparität), ein Sitz geht an die Sparkasse Darmstadt im 
Rahmen ihrer Beteiligung mit 5,01 %. 9 Sitze stehen demnach dem Magistrat zur Besetzung 
zu. Nach der Satzung wird der jeweilige amtierende Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat 
vom Magistrat entsandt. Er wird damit nach § 125 Abs. 2 HGO zugleich dessen Vorsitzender. 
Demzufolge sind noch 8 Sitze zu wählen.  
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil 
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der A ufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
Darmstadt, 12.04.2023  
772/da 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0136
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00