A-W/0052/2020
Müllsammelbehälter an der Wiese am Horstmarer Landweg
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den A-W/0052/2020 Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster, 10.08.2020 Müllsammelbehälter an der Wiese am Horstmarer Landweg Die BV - West bittet die Verwaltung um die Aufstellung von Müllsammelbehältern an der Wiese am Horstmarer Landweg, welche sich zwischen dem Kreisverkehr und der Ecke Horstmarer Landweg/Rudolf-Harbig-Weg befindet. Begründung: Auf de r besagten Wiese verbringen viele Bürgerinnen und Bürger gemütliche Stunden am Abend. Leider wird der dabei entstehende Müll oft nicht entsorgt und verbleibt auf der Wiese, weil Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Wiese fehlen. Im Sinne des Umweltschutzes kann die dortige Aufstellung von Müllsammelbehältern dem Müllproblem Abhilfe schaffen gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Ingeborg Hißmann
Stellungnahme der Verwaltung vom 01.04.2025
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67.40.0001 Herr Seile 01.04.2025 6718 STADT MÜNSTER . · 1 0. NOV. 2025 f: Bezirksvertretung Münster-West, - .. .. über Herrn Stadtrat Minas Amt fur BtJrger- u. Ratsserv ce Bezirksverwaltung West Rückmeldung zu den verschiedenen Anträgen an die Verwaltung aus dem Jahr 2020 Antrag A-W/0026/2020 - Nienberge Hundekotbeutel / Müllsammelbehälter Antrag A-W/0030/2020 - Gievenbeck Müllsammelbehälter Antrag A-W/0052/2020 - Müllsammelbehälter Horstmarer Landweg Das Amt für Grünflächen, Umwelt- und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Münster West in Ihrer Sitzung am 05.06.2025 zu oben aufgeführten Anträgen wie folgt zu informieren: In den drei oben aufgeführten Anträgen wurden an verschiedenen Stellen zusätzliche Müll sammelbehälter und / oder Hundekotbeutelspender gefordert. Ähnliche Anträge sind auch in anderen Bezirksvertretungen eingegangen. · · Da bereits seit 2020 keine zusätzllchen Kapazitäten oder Ressourcen sowohl im Bereich Neubau als auch in der Unterhaltung zur Verfügung gestellt wurden, sollte durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet werden, welches mit dauerhafter Gegenfinanzierung durch die Bezirksvertretungen die Auf stellung von Ausstattungselementen in abgestimmtem Maß ermöglichen sollte. Aus Kapazi- tätsgründen konnte des Konzept nicht weiterverfolgt bzw. aufrechterhalten werden. Zudem kam und kommt es bei Anträgen immer wieder dazu, dass die Errichtung von Aus stattung auf Flächen gefordert wird, welche sich nicht im Besitz der Stadt Münster befinden oder nicht den Kriterien einer öffentlichen Grünanlage entsprechen. Oftmals betrifft dies Au ßenbereiche oder Straßenbegleitgrünflächen. Ein Aufstellen von Abfallbehältern ist jedoch . lediglich in öffentlichen Grünanlagen vorgesehen bzw. umsetzbar und aufgrund der Ver kehrssicherungspflicht grundsätzlich nicht im Verkehrsraum bzw. Verkehrsgrün als auch grundsätzlich nicht in der freien Landschaft. Weiterhin ist festzustellen, dass es sich bei ei nem „Sammelbehälter für Hundekotbeutel" lediglich um einen regulären Abfallbehälter han deln kann. Hinzu kommt, dass wegen der zu erwartenden Mehrkosten für Anschaffung und Unterhai- · tung sowie der finanziellen und personellen Kapazitäten derzeit grundsätzlich keine weiteren Abfallbehälter installiert werden, da kein zusätzliches Budget oder personelle Ressourcen zur Erweiterung des Ausstattungsangebotes zur Verfügung stehen. - 2 - Aus den oben genannten Gründen und aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Münster können wir Ihrem Wunsch nach zusätzlichen Abfallbehältern oder Hundekotbeu telspendern als auch der Verfolgung des Konzeptes leider nicht entsprechen. Im Grundsatz ist jede*r Hundehalter*in oder Müllverursacher*in dazu verpflichtet, den Müll und die Hinter lassenschaften aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt unabhängig davon, wo sich die nächstgelegene Entsorgungsmöglichkeit befindet. Im Auftrag gez. Peter Driesch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Horstmarer Landweg 67
- Rudolf-Harbig-Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0052/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37