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A-W/0052/2020

Müllsammelbehälter an der Wiese am Horstmarer Landweg

Antrag an die BV West 13.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.12.2025, TOP 8.1.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 01.04.2025

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Originalantrag

1201 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den          A-W/0052/2020 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
Münster, 10.08.2020 
 
Müllsammelbehälter an der Wiese am Horstmarer Landweg 
  
Die BV - West bittet die Verwaltung um die Aufstellung von Müllsammelbehältern an der 
Wiese am Horstmarer Landweg, welche sich zwischen dem Kreisverkehr und der Ecke 
Horstmarer Landweg/Rudolf-Harbig-Weg befindet. 
 
 
Begründung: 
 
Auf de r besagten Wiese verbringen viele Bürgerinnen und Bürger gemütliche Stunden am 
Abend. Leider wird der dabei entstehende Müll oft nicht entsorgt und verbleibt auf der Wiese, 
weil Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Wiese fehlen. Im Sinne des 
Umweltschutzes kann die dortige Aufstellung von Müllsammelbehältern dem Müllproblem 
Abhilfe schaffen 
 
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Ingeborg Hißmann

Stellungnahme der Verwaltung vom 01.04.2025

3025 Zeichen

67.40.0001 
Herr Seile 
01.04.2025 
6718 
STADT MÜNSTER 
. · 1 0. NOV. 2025 f: Bezirksvertretung Münster-West, - .. .. 
über Herrn Stadtrat Minas Amt fur BtJrger- u. Ratsserv ce 
Bezirksverwaltung West 
Rückmeldung zu den verschiedenen Anträgen an die Verwaltung aus dem Jahr 2020 
Antrag A-W/0026/2020 - Nienberge Hundekotbeutel / Müllsammelbehälter 
Antrag A-W/0030/2020 - Gievenbeck Müllsammelbehälter 
Antrag A-W/0052/2020 - Müllsammelbehälter Horstmarer Landweg 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt- und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Münster­ 
West in Ihrer Sitzung am 05.06.2025 zu oben aufgeführten Anträgen wie folgt zu informieren: 
In den drei oben aufgeführten Anträgen wurden an verschiedenen Stellen zusätzliche Müll­ 
sammelbehälter und / oder Hundekotbeutelspender gefordert. Ähnliche Anträge sind auch in 
anderen Bezirksvertretungen eingegangen. · 
· Da bereits seit 2020 keine zusätzllchen Kapazitäten oder Ressourcen sowohl im Bereich 
Neubau als auch in der Unterhaltung zur Verfügung gestellt wurden, sollte durch das Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet 
werden, welches mit dauerhafter Gegenfinanzierung durch die Bezirksvertretungen die Auf­ 
stellung von Ausstattungselementen in abgestimmtem Maß ermöglichen sollte. Aus Kapazi- 
tätsgründen konnte des Konzept nicht weiterverfolgt bzw. aufrechterhalten werden. 
Zudem kam und kommt es bei Anträgen immer wieder dazu, dass die Errichtung von Aus­ 
stattung auf Flächen gefordert wird, welche sich nicht im Besitz der Stadt Münster befinden 
oder nicht den Kriterien einer öffentlichen Grünanlage entsprechen. Oftmals betrifft dies Au­ 
ßenbereiche oder Straßenbegleitgrünflächen. Ein Aufstellen von Abfallbehältern ist jedoch 
. lediglich in öffentlichen Grünanlagen vorgesehen bzw. umsetzbar und aufgrund der Ver­ 
kehrssicherungspflicht grundsätzlich nicht im Verkehrsraum bzw. Verkehrsgrün als auch 
grundsätzlich nicht in der freien Landschaft. Weiterhin ist festzustellen, dass es sich bei ei­ 
nem „Sammelbehälter für Hundekotbeutel" lediglich um einen regulären Abfallbehälter han­ 
deln kann. 
Hinzu kommt, dass wegen der zu erwartenden Mehrkosten für Anschaffung und Unterhai- · 
tung sowie der finanziellen und personellen Kapazitäten derzeit grundsätzlich keine weiteren 
Abfallbehälter installiert werden, da kein zusätzliches Budget oder personelle Ressourcen 
zur Erweiterung des Ausstattungsangebotes zur Verfügung stehen.

- 2 - 
Aus den oben genannten Gründen und aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt 
Münster können wir Ihrem Wunsch nach zusätzlichen Abfallbehältern oder Hundekotbeu­ 
telspendern als auch der Verfolgung des Konzeptes leider nicht entsprechen. Im Grundsatz 
ist jede*r Hundehalter*in oder Müllverursacher*in dazu verpflichtet, den Müll und die Hinter­ 
lassenschaften aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt unabhängig davon, wo 
sich die nächstgelegene Entsorgungsmöglichkeit befindet. 
Im Auftrag 
gez. 
Peter Driesch

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Horstmarer Landweg 67
  • Rudolf-Harbig-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0052/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37