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V/0314/2025

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 15.05.2025

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Anlage_Glossar

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Berichtsvorlage

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Anlage_Glossar

8746 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster  
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik  (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen)  
  
 
Alo  = Arbeitslose  
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.  
 
Arbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.   
 
Asu  = Arbeitsuchende  
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff 
ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie 
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.  
 
BG  
 
= Bedarfsgemeinschaft 
 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. 
Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.  
 
BM   
= Berichtsmonat 
 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).  
 
 
ELB 
 
 
= Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.  
 
 
gE 
 
 
 
= gemeinsame Einrichtung 
 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.   
 
 
IAB 
 
 
= Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 
Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. 
 
 
IAB-Arbeitsmarkt- 
barometer 
 
 
Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der 
Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. 
Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der 
saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine 
Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den 
Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes.  
Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute 
Entwicklung). 
 
 
ifo Institut 
 
 
= Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. 
Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. 
 
 
ifw Kiel 
 
= Kiel Institut für Weltwirtschaft 
Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland.

Integration  Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
 
Integrationsquote  
(K2)  
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation  
des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
JDW  = Jahresdurchschnittswert   
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
JFW  = Jahresfortschrittswert   
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
 
Jugendarbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote 
jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
Kontinuierliche 
Beschäftigung nach 
Integration 
(neue K2E3) 
Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 
Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. 
Quote der 
kontinuierlichen 
Beschäftigung 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den 
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
 
LB   = Leistungsberechtigte  
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und 
sonstigen Leistungsberechtigten.  
  
LfU  = Leistungen für Unterkunft und Heizung  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).   
 
LLU  = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, 
Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
 
 
LZA  = Langzeitarbeitslose  
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.  
 
LZB  = Langzeitleistungsbeziehende  
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21  
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung 
des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in 
denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand.  
 
Nachhaltigkeit  Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person  am Stichtag zwölf Monate nach 
Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Nachhaltigkeitsquote 
(bisherige K2E3)  
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf 
Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).  
 
NEF  = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen 
Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder 
evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich 
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld.  
 
RLB  = Regelleistungs-Berechtigte  
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe 
eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung.  
 
RWI 
 
=RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für 
Wirtschaftsforschung) 
Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. 
 
Sanktionen  Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder 
Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.   
 
Sanktionsquote  Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer 
gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
zum Stichtag (Nenner).   
 
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehe 
nden (K3) 
 
 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und 
der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung).  
 
zkT  
 
= zugelassener kommunaler Träger  
 
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung 
(Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

44655 Zeichen

V/0314/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
   25.06.2025 Integrationsrat Bericht 
 
 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel 
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2024 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stel-
len zu können, werden die Daten für die Monate Januar bis März 2025 - sofern möglich - entspre-
chend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und 
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. 
Aktueller Datenstand ist hier der Monat März 2025. 
 
Der vorliegende Bericht umfasst in Teil A die Daten zum Jahresabschluss 2024. Teil B beinhaltet den 
aktuell abrufbaren Stand des laufenden Jahres.  
 
 
Jobcenter 
 
15.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

A. Jahresabschlussbericht 2024 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im Dezember 2024 bezogen in Münster 19.871 Personen in 10.310 Bedarfsgemeinschaften Leistun-
gen nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 1). Das war ein Rückgang um 49 Bedarfsgemeinschaften im 
Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Anzahl der Personen im Leistungsbezug hatte sich innerhalb 
eines Jahres um 554 Personen reduziert. Besonders deutlich war der Rückgang bei den nichter-
werbsfähigen Leistungsberechtigten. Ihr Bestand war um 7,4 Prozent auf 5.082  nicht erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte im Dezember 2024 gesunken.  
Ursächlich hierfür waren in erster Linie Änderungen beim Kinderzuschlag (KiZ) und beim Wohngeld: 
So wurde der KiZ zum 01.01.2024 um knapp 17 Prozent erhöht. In Folge hatte sich die Zahl der KiZ-
berechtigten Kinder in Münster im Jahr 2024 ge genüber dem Jahr 2023 um 18,11 Prozent  (Jahres-
durchschnitt) erhöht. Zusammen mit der bereits im Jahr 2023 durchgeführten Wohngeldreform schie-
den vermehrt Bedarfsgemeinschaften mit Kindern aus dem Leistungsbezug aus. Der Bestand der 
erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden verminderte sich im gleichen Zeitraum um 1,0 Prozent auf 
13.876 Personen. Mit einem Anteil von 51 Prozent war die Mehrzahl der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten weiblich. 
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hatte sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und betrug 
weiterhin 44 Prozent. Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend 
zu einem Erwerbseinkommen bezogen, war im Jahresverlauf 2024 um 2,6 Prozent auf 3.542 er-
werbstätige Leistungsbeziehende im Dezember 2024 gestiegen. Mit einem Zuwachs von 6,1 Prozent 
war der Zuwachs der erwerbstätigen Leistungsberechtigten bei den Frauen besonders deutlich.

Strukturdaten
Oktober 
2024
November 
2024
Dezember 
2024
Veränderung 
Okt 24 zu 
Dez 24
Dezember 
2023
Veränderung 
Dez 23 zu 
Dez 24
Durchschnitt 
2023
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.360     10.331     10.310     -0,5% 10.359     -0,5% 10.455       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 19.935     19.902     19.871     -0,3% 20.425     -2,7% 20.673       
Männer 10.078     10.087     10.038     -0,4% 10.260     -2,2% 10.308       
Frauen 9.857       9.815       9.833       -0,2% 10.165     -3,3% 10.365       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.085       5.077       5.082       -0,1% 5.489       -7,4% 5.688         
Männer 2.670       2.655       2.651       -0,7% 2.868       -7,6% 2.977         
Frauen 2.415       2.422       2.431       0,7% 2.621       -7,2% 2.711         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 13.944     13.889     13.876     -0,5% 14.018     -1,0% 14.039       
15 bis 24 Jahre 2.740       2.732       2.739       0,0% 2.687       1,9% 2.616         
25 bis 54 Jahre 8.633       8.599       8.572       -0,7% 8.751       -2,0% 8.844         
55 Jahre und älter 2.571       2.558       2.565       -0,2% 2.580       -0,6% 2.580         
Deutsche 7.817       7.767       7.780       -0,5% 7.844       -0,8% 7.870         
Ausländer*innen 6.127       6.122       6.096       -0,5% 6.174       -1,3% 6.170         
Menschen mit Schwerbehinderung 971         960         976         0,5% 959         1,8% 946           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.537       3.492       3.542       0,1% 3.451       2,6% 3.354         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.870       6.861       6.826       -0,6% 6.831       -0,1% 6.767         
15 bis 24 Jahre 1.404       1.403       1.403       -0,1% 1.362       3,0% 1.302         
25 bis 54 Jahre 4.121       4.124       4.086       -0,8% 4.120       -0,8% 4.120         
55 Jahre und älter 1.345       1.334       1.337       -0,6% 1.349       -0,9% 1.345         
Deutsche 4.130       4.125       4.117       -0,3% 4.159       -1,0% 4.128         
Ausländer 2.740       2.736       2.709       -1,1% 2.672       1,4% 2.639         
Menschen mit Schwerbehinderung 537         532         538         0,2% 534         0,7% 531           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.789       1.760       1.776       -0,7% 1.786       -0,6% 1.728         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.074       7.028       7.050       -0,3% 7.187       -1,9% 7.272         
15 bis 24 Jahre 1.336       1.329       1.336       0,0% 1.325       0,8% 1.314         
25 bis 54 Jahre 4.512       4.475       4.486       -0,6% 4.631       -3,1% 4.724         
55 Jahre und älter 1.226       1.224       1.228       0,2% 1.231       -0,2% 1.235         
Deutsche 3.687       3.642       3.663       -0,7% 3.685       -0,6% 3.741         
Ausländerinnen 3.387       3.386       3.387       0,0% 3.502       -3,3% 3.531         
Menschen mit Schwerbehinderung 434         428         438         0,9% 425         3,1% 414           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.748       1.732       1.766       1,0% 1.665       6,1% 1.625         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Jobcenter Münster 
 
 
Im Jahr 2024 verausgabte das Jobcenter der Stadt Münster 75,73 Millionen Euro für die Leistungen 
zum Lebensunterhalt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war dies ein Zuwachs um 9,65 Millionen 
Euro beziehungsweise 14,6 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung hatten sich die Ausgaben um 3,7 Prozent auf 67,02 Millionen Euro erhöht.  
Die gesteigerten Ausgaben lagen im Wesentlichen in der Regelsatzerhöhung des Bürgergeldes um 
gut zwölf Prozent ab dem 01.01.2024 begründet. Aber auch die allgemein erhöhte Kostensituation am 
Wohnungs- und Energiemarkt spiegelten sich hier wider. Im September 2023 wurden die W erte für 
die angemessenen Kaltmieten plus Nebenkosten neu festgelegt und durchschnittlich um 7,5 Prozent 
erhöht.

Kennzahlen
Oktober 
2024
November 
2024
Dezember 
2024
Veränderung 
Okt 24 zu 
Dez 24
Dezember 
2023
Veränderung 
Dez 23 zu 
Dez 24
Durchschnitt 
2023
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 6,17        6,14        6,11        -0,9% 5,43        12,5% 5,51          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 63,47       69,61       75,73       66,08       14,6%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,42        5,43        5,48        1,0% 5,62        -2,7% 5,39          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 56,11       61,55       67,02       64,66       3,7%
 
Abbildung 2: Kennzahlen -  Jobcenter Münster 
 
 
Die Arbeitslosenquote in Münster lag im Dezember 2024 r echtskreisübergreifend bei 5,1 Prozent 
(siehe Abbildung 3) und verblieb somit weiterhin deutlich unterhalb der Quoten des Bundes (6,0 Pro-
zent) und des Landes Nordrhein-Westfalen (7,5 Prozent). Im Rechtskreis SGB 2 betrug die Arbeitslo-
senquote zu Ende 2024 3,5 Prozent, ein Zuwachs um 0,2 Proze ntpunkte im Vergleich zum Vorjah-
resmonat.   
Überdurchschnittlich stark war die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
unter 25 Jahren im Rechtskreis SGB 2 gestiegen (rechtskreisübergreifend um 11,1 Prozent und 15,8 
Prozent im SGB 2) . Mit einer Quote von 2,2 Prozent im Dezember 2024 lag die Jugendarbeitslosig-
keit in Münster im Rechtskreis SGB 2 allerdings weiterhin deutlich unterhalb der Quoten des Landes 
(4,1 Prozent) und des Bundes (3,3 Prozent).  
    
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
Oktober 
2024
November 
2024
Dezember 
2024
Veränderung 
Okt 24 zu 
Dez 24
Dezember 
2023
Veränderung 
Dez 23 zu 
Dez 24
Durchschnitt 
2023
 Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,2    5,1    5,1    -1,9% 5,0    2,0% 4,9            
 Männer 5,5    5,4    5,5    0,0% 5,4    1,9% 5,3            
 Frauen 4,8    4,7    4,7    -2,1% 4,5    4,4% 4,5            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 3,2    3,1    3,0    -6,3% 2,7    11,1% 2,8            
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,7    1,7    1,6    -5,9% 1,6    0,0% 1,6            
   Männer 1,9    1,9    1,9    0,0% 1,9    0,0% 1,9            
   Frauen 1,5    1,4    1,4    -6,7% 1,4    0,0% 1,4            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,0    0,9    0,9    -10,0% 0,9    0,0% 1,0            
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,4    3,4    3,5    2,9% 3,3    6,1% 3,3            
   Männer 3,6    3,6    3,6    0,0% 3,6    0,0% 3,4            
   Frauen 3,3    3,3    3,3    0,0% 3,1    6,5% 3,1            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,2    2,2    2,2    0,0% 1,9    15,8% 1,8            
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Ende 2024 waren im Jobcenter der Stadt Münster 6.292 Personen arbeitslos gemeldet, das war ein 
Zuwachs um 318 Arbeitslose bzw. 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (siehe Abbildung 4). 
Neben den Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren auch ältere Leistungsbeziehende ab 55 
Jahren und Menschen mit Schwerbehinderung überdurchschnittlich stark von der steigenden Arbeits-
losigkeit betroffen, wobei es eine große Schnittmenge zwischen diesen beiden Personengruppen gibt.

Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
Oktober 
2024
November 
2024
Dezember 
2024
Veränderung 
Okt 24 zu 
Dez 24
Dezember 
2023
Veränderung 
Dez 23 zu 
Dez 24
Durchschnitt 
2023
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 6.228       6.192       6.292       1,0% 5.974       5,3% 5.803         
    15 bis 24 Jahre 574         567         566         -1,4% 480         17,9% 455           
 25 bis 54 Jahre 4.287       4.256       4.318       0,7% 4.221       2,3% 4.198         
    55 Jahre und älter 1.367       1.369       1.408       3,0% 1.273       10,6% 1.150         
 Menschen mit Schwerbehinderung 466         500         506         8,6% 448         12,9% 426           
 Deutsche 3.586       3.589       3.680       2,6% 3.499       5,2% 3.400         
    Ausländer*innen 2.642       2.603       2.612       -1,1% 2.475       5,5% 2.403         
    Langzeitarbeitslose 3.567       3.547       3.587       0,6% 3.531       1,6% 3.310         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.233       3.231       3.295       1,9% 3.172       3,9% 3.029         
    15 bis 24 Jahre 307         305         310         1,0% 239         29,7% 241           
 25 bis 54 Jahre 2.202       2.199       2.231       1,3% 2.233       -0,1% 2.171         
    55 Jahre und älter 724         727         754         4,1% 700         7,7% 617           
 Menschen mit Schwerbehinderung 281         296         299         6,4% 276         8,3% 259           
 Deutsche 2.044       2.043       2.105       3,0% 2.083       1,1% 1.973         
    Ausländer 1.189       1.188       1.190       0,1% 1.089       9,3% 1.056         
    Langzeitarbeitslose 1.863       1.878       1.894       1,7% 1.975       -4,1% 1.821         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 2.995       2.961       2.997       0,1% 2.802       7,0% 2.774         
    15 bis 24 Jahre 267         262         256         -4,1% 225         13,8% 214           
 25 bis 54 Jahre 2.085       2.057       2.087       0,1% 1.987       5,0% 2.027         
    55 Jahre und älter 643         642         654         1,7% 590         10,8% 533           
 Menschen mit Schwerbehinderung 185         204         207         11,9% 180         15,0% 167           
 Deutsche 1.542       1.546       1.575       2,1% 1.402       12,3% 1.427         
    Ausländerinnen 1.453       1.415       1.422       -2,1% 1.400       1,6% 1.347         
    Langzeitarbeitslose 1.704       1.669       1.693       -0,6% 1.623       4,3% 1.489          
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Re-
gelungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der er sten Pflichtverletzung mindert sich das Bürger-
geld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der 
dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im kon-
kreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. 
Von Oktober bis Dezember 2024 w aren durchschnittlich 158 Personen von mindestens einer Leis-
tungsminderung betroffen (siehe Abbildung 5). Die Mehrzahl der im Jahr 2024 festgestellten Leis-
tungsminderungen (95 Prozent) beruhte auf einem Meldeversäumnis. Der Anteil der leistungsgemin-
derten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Dezember 2024 auf 1,4 Prozent, das war ein 
Zuwachs um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Höhe der durchschnittlic hen 
Leistungsminderung in Münster betrug im Dezember 2024 rund 63 Euro, das entspricht in etwa dem 
landes- beziehungsweise bundesweiten durchschnittlichen Minderungsbetrag.

Leistungsminderungen
Oktober 
2024
November 
2024
Dezember 
2024
Veränderung 
Okt 24 zu 
Dez 24
Dezember 
2023
Veränderung 
Dez 23 zu 
Dez 24
Durchschnitt 
2023
 Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen 159        175        224        40,9% 109        105,5% 46                 
 Anzahl Personen mit mindestens einer  
 Leistungsminderung 140        145        189        35,0% 90           110,0% 44                 
    Männer 95           95           127        33,7% 57           122,8% 29                 
    Frauen 45           50           62           37,8% 33           87,9% 14                 
 Deutsche 105        107        136        29,5% 72           88,9% 34                 
 Ausländer*innen 35           38           53           51,4% 18           194,4% 10                 
 Anteil der ELB mit mindestens einer 
 Leistungsminderung an allen ELB 
 Münster 1,0          1,0          1,4          35,7% 0,6          112,1% 0,3                
 Nordrhein-Westfalen 0,7          0,7          0,7          6,9% 0,5          51,6% 0,4                
 Deutschland 0,7          0,8          0,8          8,4% 0,6          39,8% 0,5                
 Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung 
 Münster 59,75 €    63,41 €    63,03 €    5,5% 56,61 €    11,3% 50,63 €           
 Nordrhein-Westfalen 61,71 €    62,84 €    63,61 €    3,1% 54,88 €    15,9% 53,31 €           
 Deutschland 63,45 €    64,25 €    64,94 €    2,3% 55,16 €    17,7% 53,64 €           
 
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im vierten Quartal 2024 wurden insgesamt 100 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit ein-
geleitet und 23 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). In neun Fällen lag das Bußgeld unter 
200 Euro, sechs  Bescheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen  200 und 500 Euro und weitere 
acht Bescheide enthielten ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. Bei geringfügigen Ordnungswidrig-
keiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein Verwarngeld von 
fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarnungsgeld erteilt wer-
den. Im vierten Quartal 2024 wurden insgesamt 12 Verwarnungen ausgesprochen, davon vier mit und 
acht ohne Verwarnungsgeld.  
 
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 24 November 24 Dezember 24 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 54                    29                    17                    100                   
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 9                      12                    2                      23                    
0,00 € bis  199,00 € 4                      4                      1                      9                      
200,00 € bis  499,00 € 2                      4                      -                    6                      
ab 500,00 € 3                      4                      1                      8                      
Eingegangene Einsprüche -                    -                    -                    -                    
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 3                      4                      1                      8                      
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 1                      2                      1                      4                      
 
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
 
 
 
2. Zielerreichung 2024 
 
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS 
NRW) wurden Ende 2023 Gespräche im Rahmen des Zielplanungsprozesses für das Jahr 2024 ge-

führt. Anders als in den Vorjahren schloss das Land für 2024 jedoch mit den Jobcentern in kommuna-
ler Trägerschaft keine formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 ab. 
Vor dem Hintergrund der Weisung zur Vermittlungsoffensive für 20 24 wurde stattdessen die Erwar-
tungshaltung einer Steigerung der Integrationswerte des Vorjahres ausgesprochen. Alle nachfolgend 
genannten Sollwerte basieren somit auf den lediglich mündlich mit dem MAGS NRW vereinbarten 
Zielen.  
 
a) Integrationen 
Für das Jahr 2024 wurde mit dem MAGS NRW vereinbart, dass die Anzahl der Integrationen um 5,2 
Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert wird. Der daraus resultierende Jahressollwert belief sich 
auf 2.595 Integrationen (siehe Abbildung 7).  
Bis einschließlich Dezember 2024 erzielte das Jobcenter der Stadt Münster 2.800 Integrationen. Der 
Jahressollwert wurde um 205 Integrationen bzw. 7,9 Prozent übertroffen. Das Ziel wurde somit er-
reicht und sogar deutlich übererfüllt.  
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
Mit einer Integrationsquote von 19,7 Prozent wurde der mit dem MAGS NRW vereinbarte Jahressoll-
wert in Höhe von 17,8 Prozent um 1,9 Prozentpunkte übertroffen. Das Ziel wurde also ebenfalls er-
reicht (siehe Abbildung 8).

Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
Auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern wurde 
auch im Jahr 2024 ein besonderes Augenmerk gelegt. Ziel war es, dass sich der Abstand zwischen 
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2024 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 
0,1 Prozentpunkte auf maximal 7,0 Prozentpunkte verringert.  
Zum Jahresende 2024 betrug die  Integrationsquote der Männer 23,4 Prozent, die der Frauen 16,2 
Prozent. Mit einem Abstand von 7,2 Prozentpunkten fehlten zum Erreichen des Sollwertes somit 0,2 
Prozentpunkte. Das Ziel wurde damit zwar knapp verfehlt, allerdings erreichte das Jobcenter der 
Stadt Münster den niedrigsten Abstandswert in NRW. Im landesweiten Durc hschnitt betrug der Ab-
stand zwischen den Integrationsquoten von Männern und Frauen im Jahr 2024 11,3 Prozent.  
Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Integrationsquote der Männer um 2,1 Prozentpunkte gesteigert 
werden, die der Frauen um 2,0 Prozentpunkte (siehe Abbildung 9).  
 
Abbildung 9:  Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
b) Langzeitleistungsbezug 
Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leis-
tungen nach dem SGB 2 bezogen wurden. Aufgrund des erwarteten Zugangs der ukrainischen Ge-
flüchteten in den Langzeitleistungsbezug wurde m it dem Land NRW für das Jahr 2023 ein jahres-
durchschnittlich um maximal 6,7 Prozent erhöhter Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden gegen-
über dem Vorjahr vereinbart. Der Zielwert zum Jahresende betrug damit 9.023 Langzeitleistungsbe-
ziehende (siehe Abbildung 10). Bis Dezember 2024 stieg der durchschnittliche Bestand der Langzeit-
leistungsbeziehende auf 9.056 Personen. Der Sollwert wurd e somit geringfügig um 33 Personen 
überschritten.  
 
Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen eine Steigerung um 6,3 
Prozent im Vergleich zum Vorjahr vereinbart. Bis einschließlich Dezember 2024 waren 1.267 Integra-
tionen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der Zielwert in Höhe von 1.265 Integrationen wurde 
damit um 2 Integrationen übertroffen und das Ziel wurde erreicht (siehe Abbildung 11).  
 
Abbildung 11:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt

- 10 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Fazit:  
 
Die angespannte Wirtschaftslage in Deutschland setzte sich im Jahr 2024 fort. Laut Statistischem 
Bundesamt sank das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 Prozent. Aufgrund der schwachen Konjunktur ging 
die Nachfrage nach Arbeitskräften zurück, in der Folge sind Arbeitslosigkei t und Unterbeschäftigung 
gestiegen. Zwar zeigte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiterhin auf Re-
kordniveau, die Dynamik ließ aber deutlich nach.   
Trotz der verschlechterten Bedingungen am Arbeitsmarkt erhöhte sich in Münster 2 024 die Anzahl 
der Integrationen von Bürgergeldbeziehenden deutlich gegenüber dem Vorjahr (+ 13,5 Prozent). Die 
Integrationsquote konnte im Jahresfortschritt um 2,1 Prozentpunkte auf insgesamt 19,7 Prozent ver-
bessert werden. Dabei weisen die Integrationsqu oten von Frauen und Männern mit einem Abstand 
von nur 7,2 Prozentpunkten den geringsten Wert in NRW aus. Die Integrationsquote von ukrainischen 
Geflüchteten konnte von 5,5 Prozent im Jahr 2023 auf 14,7 Prozent im Jahr 2024 gesteigert werden.  
Rund drei Vie rtel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit 
mündeten im Jahr 2024 in den Langzeitleistungsbezug ein. Der deutliche Anstieg bei den Langzeit-
leistungsbeziehenden ist allein auf den sukzessiven Zugang der Ukrainer*innen zurückzuführen. Lie-
ße man diese Personengruppe außer Acht, wäre der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden von 
Dezember 2023 zu Dezember 2024 um 1,6 Prozent gesunken.  
Für das Jahr 2024 wurde keine formelle Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales NRW geschlossen. Die mündlich vereinbarten Zielwerte wurden in Bezug auf die Anzahl 
der Integrationen (Integrationen insgesamt und Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden) und 
die Integrationsquote erreicht. Lediglich bei d em Abstand der Integrationsquoten von Frauen und 
Männern und dem Jahresdurchschnittsbestand der Langzeitleistungsbeziehenden lagen geringe Ab-
weichungen vor.  
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird stets im Rahmen eines Monitorings beobachtet. In 
2024 erhöhten sich die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Leistungen für 
Unterkunft und Heizung deutlich. Jahresdurchschnittlich haben im Jahr 2024 10.485 Bedarfsgemein-
schaften Bürgergeld gezogen, ein Plus von nur 30 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,3 Pro-
zent im Vergleich zum Vorjahr. Maßgeblich für den Anstieg der Leistungen zum Lebensunterhalt ist 
die zum 01.01.2024 gesetzlich in Kraft getretene Erhöhung der Regelsätze um gut zwölf Prozent. Der 
Anstieg bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass 
die Stadt Münster zum 01.09.2023 die angemessenen Kosten für Unterkunft und Nebenkosten neu 
festgelegt hat: Die Sätze für die angemessenen Kosten wurden um durchschnittlich 7,5 Prozent er-
höht.  
 
B. Bericht März 2025 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im aktuellen Berichtsmonat März haben hochgerechnet 19.662 Personen in 10.202 Bedarfsgemein-
schaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1 2). Damit hat sich die Anzahl der 
Bedarfsgemeinschaften um 315 Bedarfsgemeinschaften  beziehungsweise 3,0 Prozent gegenüber 
dem Vorjahresmonat reduziert. Im Vergleich zum Jahresanfang liegt ein Rückgang um 130 Bedarfs-
gemeinschaften beziehungsweise 1,3 Prozent vor. Die Anzahl der  Personen im Leistungsbezug hat 
sich seit März 2023 um insgesamt 921  Personen verringert, darunter sind 509 erwerbsfähige Leis-

- 11 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
tungsberechtigte. Zuwächse sind lediglich bei den älteren Personen ab 55 Jahren zu verzeichnen, 
hiervon sind sowohl Frauen als auch Männer betroffen.  
 
Strukturdaten
- Prognose Januar 
2025
Februar 
2025 März 2025
Veränderung 
Jan 25 zu 
Mrz 25 März 2024
Veränderung 
Mrz 24 zu 
Mrz 25
Durchschnitt 
2024
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.332     10.330     10.202     -1,3% 10.517     -3,0% 10.485       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 19.913     19.909     19.662     -1,3% 20.583     -4,5% 20.368       
Männer 10.059     10.057     9.933       -1,3% 10.358     -4,1% 10.263       
Frauen 9.854       9.852       9.730       -1,3% 10.225     -4,8% 10.105       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.093       5.092       5.029       -1,3% 5.456       -7,8% 5.314         
Männer 2.657       2.656       2.623       -1,3% 2.818       -6,9% 2.758         
Frauen 2.436       2.436       2.405       -1,3% 2.638       -8,8% 2.556         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 13.905     13.903     13.730     -1,3% 14.239     -3,6% 14.166       
15 bis 24 Jahre 2.724       2.718       2.665       -2,1% 2.771       -3,8% 2.784         
25 bis 54 Jahre 8.595       8.569       8.441       -1,8% 8.880       -4,9% 8.802         
55 Jahre und älter 2.587       2.615       2.624       1,4% 2.588       1,4% 2.580         
Deutsche 7.810       7.821       7.761       -0,6% 7.977       -2,7% 7.945         
Ausländer*innen 6.095       6.082       5.969       -2,1% 6.260       -4,6% 6.220         
Menschen mit Schwerbehinderung 980         989         968         -1,2% 976         -0,8% 979           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.522       3.462       3.378       -4,1% 3.447       -2,0% 3.504         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.853       6.841       6.737       -1,7% 7.004       -3,8% 6.967         
15 bis 24 Jahre 1.395       1.392       1.358       -2,7% 1.419       -4,3% 1.420         
25 bis 54 Jahre 4.108       4.084       4.001       -2,6% 4.228       -5,4% 4.199         
55 Jahre und älter 1.349       1.365       1.378       2,1% 1.357       1,5% 1.349         
Deutsche 4.141       4.141       4.112       -0,7% 4.260       -3,5% 4.218         
Ausländer 2.712       2.700       2.625       -3,2% 2.743       -4,3% 2.749         
Menschen mit Schwerbehinderung 545         550         540         -0,9% 551         -2,0% 548           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.761       1.720       1.667       -5,3% 1.765       -5,5% 1.782         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.053       7.062       6.994       -0,8% 7.235       -3,3% 7.199         
15 bis 24 Jahre 1.328       1.326       1.308       -1,5% 1.352       -3,3% 1.364         
25 bis 54 Jahre 4.487       4.485       4.440       -1,0% 4.652       -4,6% 4.604         
55 Jahre und älter 1.238       1.251       1.246       0,7% 1.231       1,2% 1.231         
Deutsche 3.669       3.680       3.649       -0,6% 3.717       -1,8% 3.727         
Ausländerinnen 3.383       3.382       3.345       -1,1% 3.517       -4,9% 3.471         
Menschen mit Schwerbehinderung 435         439         428         -1,6% 425         0,7% 432           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.761       1.742       1.711       -2,8% 1.682       1,7% 1.723         
 
Abbildung 12: Strukturdaten – Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Im ersten Quartal 2025 hat das Jobcenter der Stadt Münster 18,18 Millionen Euro für die Leistungen 
zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Rückgang um 5,4 
Prozent (siehe Abbildung 13). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die Ausga-
ben um 3,5 Prozent auf 16,37 Millionen reduziert. Die verminderten Ausgaben liegen im Wesentlichen 
im Rückgang der Fallzahlen begründet.

- 12 - 
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Kennzahlen
- Prognose Januar 
2025
Februar 
2025 März 2025
Veränderung 
Jan 25 zu 
Mrz 25 März 2024
Veränderung 
Mrz 24 zu 
Mrz 25
Durchschnitt 
2024
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 6,10        6,09        5,99        -1,7% 6,42        -6,6% 6,31          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 6,10        12,19       18,18       19,22       -5,4%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,53        5,46        5,38        -2,7% 5,62        -4,2% 5,59          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 5,53        10,99       16,37       16,97       -3,5%
 
Abbildung 13: Kennzahlen -  Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Die Arbeitslosigkeit in Deutschland nahm zu Beginn des Jahres 2025 spürbar zu. Die Arbeitslosen-
quote stieg im Januar bundesweit um 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vormonat. Auch in Müns-
ter erhöhte si ch die Arbeitslosenquote zu Beginn des laufenden Jahres rechtskreisübergreifend um 
0,3 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent. Im aktuellen Berichtsmonat März ist ein leichter Rückgang auf nun 
5,3 Prozent zu verzeichnen (siehe Abbildung 14). Zum Vergleich: Die bundesweite Arbeitslosenquote 
beläuft sich im März auf 6,4 Prozent, die des Landes NRW beträgt 7,9 Prozent. Im Rechtskreis SGB 
2 beträgt die Arbeitslosenquote im aktuellen Berichtsmonat 3,4 Prozent, ein leichter Rückgang im 
Vergleich zum Vormonat. 
    
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose Januar 
2025
Februar 
2025 März 2025
Veränderung 
Jan 25 zu 
Mrz 25
März 2024
Veränderung 
Mrz 24 zu 
Mrz 25
Durchschnitt 
2024
 Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,4    5,4    5,3    -1,9% 5,0    6,0% 5,1            
 Männer 5,8    5,8    5,7    -1,7% 5,5    3,6% 5,5            
 Frauen 5,0    4,9    4,8    -4,0% 4,6    4,3% 4,7            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 3,0    3,0    2,9    -3,3% 2,9    0,0% 3,1            
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,9    1,9    1,8    -5,3% 1,7    5,9% 1,7            
   Männer 2,1    2,1    2,1    0,0% 2,0    5,0% 2,0            
   Frauen 1,6    1,6    1,6    0,0% 1,5    6,7% 1,5            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,0    1,1    1,0    0,0% 1,0    0,0% 1,1            
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,5    3,5    3,4    -2,9% 3,3    3,0% 3,4            
   Männer 3,7    3,7    3,6    -2,7% 3,5    2,9% 3,6            
   Frauen 3,4    3,3    3,3    -2,9% 3,1    6,5% 3,2            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,1    2,0    1,9    -9,5% 1,8    5,6% 2,1            
 
Abbildung 14: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Insgesamt waren im März 2025 beim Jobcenter der Stadt Münster 6.230 Personen arbeitslos gemel-
det. 52,6 Prozent der Arbeitslosen waren Männer und 47,4 Prozent waren Frauen. Gegenüber dem 
Vormonat liegt ein Rückgang um 113 Arbeitslose beziehungsweise 1,8 Prozent vor (siehe Abbildung 
15). Im Vergleich zum März 2023 ist die Anzahl der Arbeitslosen um 4,7 Prozent gestiegen. Wie be-
reits in Teil A erläutert, sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie ältere Perso-
nen ab 55 Jahren und Menschen mit Schwerbehinderung überdurchschnittlich stark von dem Zu-
wachs der Arbeitslosigkeit betroffen.   
Allerdings ist die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren im April 2025 im Vergleich 
zum Vorjahresmonat um 4,2 Prozent gesunken (da für den Monat April bei Redaktionsschluss noch

- 13 - 
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keine differenzierten Daten für Männer und Frauen vorlagen, werden in der Tabelle die Arbeitslosen-
zahlen für März dargestellt). 
 
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
 - keine Prognose - Januar 
2025
Februar 
2025 März 2025
Veränderung 
Jan 25 zu 
Mrz 25
März 2024
Veränderung 
Mrz 24 zu 
Mrz 25
Durchschnitt 
2024
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 6.386       6.343       6.230       -2,4% 5.949       4,7% 6.106         
    15 bis 24 Jahre 538         518         509         -5,4% 475         7,2% 539           
 25 bis 54 Jahre 4.392       4.369       4.292       -2,3% 4.168       3,0% 4.245         
    55 Jahre und älter 1.456       1.456       1.429       -1,9% 1.306       9,4% 1.322         
 Menschen mit Schwerbehinderung 517         521         505         -2,3% 461         9,5% 470           
 Deutsche 3.735       3.756       3.716       -0,5% 3.481       6,8% 3.556         
    Ausländer*innen 2.651       2.587       2.514       -5,2% 2.468       1,9% 2.550         
    Langzeitarbeitslose 3.657       3.673       3.625       -0,9% 3.605       0,6% 3.597         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.332       3.319       3.279       -1,6% 3.141       4,4% 3.203         
    15 bis 24 Jahre 307         305         310         1,0% 239         29,7% 294           
 25 bis 54 Jahre 2.301       2.287       2.231       -3,0% 2.202       1,3% 2.200         
    55 Jahre und älter 724         727         754         4,1% 700         7,7% 709           
 Menschen mit Schwerbehinderung 281         296         299         6,4% 276         8,3% 284           
 Deutsche 2.143       2.131       2.105       -1,8% 2.052       2,6% 2.060         
    Ausländer 1.189       1.188       1.190       0,1% 1.089       9,3% 1.143         
    Langzeitarbeitslose 1.863       1.878       1.894       1,7% 1.975       -4,1% 1.930         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 3.054       3.024       2.951       -3,4% 2.808       5,1% 2.903         
    15 bis 24 Jahre 267         262         256         -4,1% 225         13,8% 245           
 25 bis 54 Jahre 2.144       2.120       2.087       -2,7% 1.993       4,7% 2.045         
    55 Jahre und älter 643         642         654         1,7% 590         10,8% 613           
 Menschen mit Schwerbehinderung 185         204         207         11,9% 180         15,0% 187           
 Deutsche 1.601       1.609       1.575       -1,6% 1.408       11,9% 1.496         
    Ausländerinnen 1.453       1.415       1.422       -2,1% 1.400       1,6% 1.407         
    Langzeitarbeitslose 1.704       1.669       1.693       -0,6% 1.623       4,3% 1.668         
 
Abbildung 15: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 128 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet und 40 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 16). Insgesamt 24 Verwarnungen wurden 
ausgesprochen, davon 16 ohne Verwarnungsgeld und 8 mit Verwarnungsgeld.

- 14 - 
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Ordnungswidrigkeiten
Januar 25 Februar 25 März 25 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 44                    55                    29                    128                   
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 19                    10                    11                    40                    
0,00 € bis  199,00 € 7                      4                      6                      17                    
200,00 € bis  499,00 € 5                      3                      2                      10                    
ab 500,00 € 7                      3                      3                      13                    
Eingegangene Einsprüche -                    1                      2                      3                      
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 4                      8                      4                      16                    
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 3                      1                      4                      8                      
 
Abbildung 16: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
2. Zielerreichung 
 
 
 
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des  Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS 
NRW) wurden Ende 2024 Gespräche im Rahmen des Zielplanungsprozesses für das Jahr 2025 ge-
führt. Die formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 wurde im April 
2025 abgeschlossen.  
 
a) Integrationen 
Hinsichtlich der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist das Ziel im Jahr 2025 
erreicht, wenn die Anzahl der Integrationen um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert wird. 
Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.864 Integrationen (siehe Abbildung 17). Mit 
prognostizierten 606 Integrationen im ersten Quartal 2025 konnte der unterjährige Sollwert um 10 
Integrationen übertroffen werden (+1,7 Prozent). 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

- 15 - 
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Abbildung 17: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
Die Integrationsquote soll im Jahr 2025 laut Zielvereinbarung um 1,0 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr gesteigert werden. Der Jahressollwert beläuft sich somit auf 19,9 Prozent (siehe Abbildung 18). 
Die für den Monat März 2025 hochgerechnete Integrationsquote beläuft sich auf 4,4 Prozent und liegt 
damit um 0,2 Prozentpunkte über dem unterjährigen Zielwert.  
 
Abbildung 18: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern darf sich i m Jahr 2025 ge-
genüber dem Vorjahr um nicht mehr als 1,0 Prozentpunkte vergrößern. Das Ziel ist erreicht, wenn der 
Abstand der Integrationsquoten am Jahresende maximal 8,2 Prozentpunkte beträgt (siehe Abbildung 
19). Im aktuellen Berichtsmonat März beträgt d er Abstand 2,0 Prozentpunkte, der unterjährige Soll-
wert wird um 0,7 Prozentpunkte unterschritten.

- 16 - 
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Abbildung 19:  Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
Da der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden bereits zu Beginn des Jahres 2025 über dem Jah-
resdurchschnittsbestand des Vorjahres lag, ist das Jobcenter der Stadt Münster mit einem sogenann-
ten statistischen Überhang in das Jahr 2025 gestartet. Aufgrund dieses Umstands und der Prognose, 
dass 2025 weitere ukrainische Geflüchtete in den Langzeitleistungsbezug übergehen werden, wurde 
mit dem Land NRW ein jahresdurchschnittlich um maximal 5,4 Prozent erhöhter Bestand gegenüber 
dem Vorjahr vereinbart . Der Zielwert beträgt somit 9 .545 Langzeitleistungsbeziehende im Jahres-
durchschnitt (vgl. Abbildung 20). Im ersten Quartal 2025 haben durchschnittlich 9.312 Langzeitleis-
tungsbeziehende Bürgergeld bezogen. Der Sollwert wird um 234 Personen bzw. 2,5 Prozent unter-
schritten.  
 
 
Abbildung 20: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt

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In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen für das Jahr 20 25 kein 
Zielwert vereinbart. Die Basisinformation beschränkt sich deswegen an dieser Stelle auf eine nach-
richtliche Abbildung der Ergebnisse des laufenden Jahres im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen 
(siehe Abbildung 21). Bis einschließlich März sind hochgerechnet 295 Integrationen von Langzeitleis-
tungsbeziehenden erfolgt, das sind 70 Integrationen mehr als im ersten Quartal 2024 (+ 31 Prozent). 
 
 
Abbildung 21:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt  
 
 
Fazit und Ausblick:  
 
Für das Jahr 2025 hat das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Land NRW eine ambitionierte Ziel-
vereinbarung geschlossen. Schon im vergangenen Jahr konnte das Jobcenter gute Integrationserfol-
ge vorweisen, diese gilt es in 2025 weiter auszubauen und voranzutreiben.  
Die Ergebnisse des ersten Quartals weisen eine unterjährige Zielerreichung bei allen Kennzahlen auf. 
Doch die politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten zeigen im ersten Quartal erste Auswirkun-
gen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist zu Beginn des Jahres deutlich ge-
stiegen, von 5,1 Prozent im Dezember 2024 auf 5,4 Prozent im Januar 2025. Im April 2025 ist aller-
dings wieder ein Rückgang der Arbeitslosenquote auf 5,2 Prozent zu verzeichnen. Gleichzeitig nimmt 
die Kurzarbeit zu und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geht zurück.  
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) stagniert von Februar zu März unverändert bei 
103 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegt der BA-X weiterhin deutlich im Minus (-10 Punk-
te). Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist weiter schwach.  
Auch das IAB, das Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung sieht die deutsche Wirtschaft wei-
terhin in einer Schwächephase und erwartet für das erste Quartal 2025 kein Anziehen der Konjunktur. 
Erst gegen Ende des Jahres rechnet das IAB aufgrund der geplanten Fiskalpakete mit einer Konjunk-
turbelebung. Für das Jahr 2025 wird laut IAB ein Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent erwartet.  
Die Prognose für die deutsche Wirtschaft des Ifo Instituts (Institut für Wirtschaftsforschung) zeigt eine 
hohe Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung. Die derzeit unvorhersehbare Politik der neuen 
US-Regierung und ein möglicher Handelskrieg könnten negative Auswirkungen auf die US-Wirtschaft 
haben, was sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch auf die deutsche Wirtschaft auswirken würde. In

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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Deutschland wurde ein neuer Bundestag gewählt, und es sind fiskalische Entlastungen in den Berei-
chen Infrastruktur und Verteidigung zu erwarten, die kurzfristig die Konjunktur ankurbeln könnten. Die 
Finanzpolitik bleibt jedoch restriktiv, was die Konjunkturaussichten für 2025 eher verhalten erscheinen 
lässt. Frühindikatoren deuten darauf hin, dass die Wirtschaftsleistung in den kommenden Quartalen 
nur leicht zulegen wird, mit einem prognostizierten Wachstum des Br uttoinlandsprodukts von nur 0,2 
Prozent im Jahr 2025. Im verarbeitenden Gewerbe wird ein Rückgang der Bruttowertschöpfung er-
wartet, während die Bauwirtschaft sich allmählich erholen könnte. Die privaten Konsu mausgaben 
werden voraussichtlich nur geringfügig steigen, und die Kaufkraft könnte aufgrund steigender Ver-
braucherpreise sinken.  
Die Beschäftigung bleibt derweil vorerst stabil und die Arbeitslosigkeit könnte ab der zweiten Jahres-
hälfte 2025 weiter sinken. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen 
Anlage A  
Glossar

Anlage A

1452 Zeichen

Anlage A zur V/0314/2025 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung regelmäßig vorgelegt wird, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie 
den Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick  
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu 
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

Beratungsverlauf (2)

11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2025 Integrationsrat
TOP 4.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0314/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2025
Erstellt
06.05.2025 15:18