V/0314/2025
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage_Glossar
8746 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Monate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI =RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbeziehe nden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
44655 Zeichen
V/0314/2025
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
25.06.2025 Integrationsrat Bericht
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2024 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stel-
len zu können, werden die Daten für die Monate Januar bis März 2025 - sofern möglich - entspre-
chend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat März 2025.
Der vorliegende Bericht umfasst in Teil A die Daten zum Jahresabschluss 2024. Teil B beinhaltet den
aktuell abrufbaren Stand des laufenden Jahres.
Jobcenter
15.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
A. Jahresabschlussbericht 2024
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im Dezember 2024 bezogen in Münster 19.871 Personen in 10.310 Bedarfsgemeinschaften Leistun-
gen nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 1). Das war ein Rückgang um 49 Bedarfsgemeinschaften im
Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Anzahl der Personen im Leistungsbezug hatte sich innerhalb
eines Jahres um 554 Personen reduziert. Besonders deutlich war der Rückgang bei den nichter-
werbsfähigen Leistungsberechtigten. Ihr Bestand war um 7,4 Prozent auf 5.082 nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im Dezember 2024 gesunken.
Ursächlich hierfür waren in erster Linie Änderungen beim Kinderzuschlag (KiZ) und beim Wohngeld:
So wurde der KiZ zum 01.01.2024 um knapp 17 Prozent erhöht. In Folge hatte sich die Zahl der KiZ-
berechtigten Kinder in Münster im Jahr 2024 ge genüber dem Jahr 2023 um 18,11 Prozent (Jahres-
durchschnitt) erhöht. Zusammen mit der bereits im Jahr 2023 durchgeführten Wohngeldreform schie-
den vermehrt Bedarfsgemeinschaften mit Kindern aus dem Leistungsbezug aus. Der Bestand der
erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden verminderte sich im gleichen Zeitraum um 1,0 Prozent auf
13.876 Personen. Mit einem Anteil von 51 Prozent war die Mehrzahl der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten weiblich.
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hatte sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und betrug
weiterhin 44 Prozent. Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend
zu einem Erwerbseinkommen bezogen, war im Jahresverlauf 2024 um 2,6 Prozent auf 3.542 er-
werbstätige Leistungsbeziehende im Dezember 2024 gestiegen. Mit einem Zuwachs von 6,1 Prozent
war der Zuwachs der erwerbstätigen Leistungsberechtigten bei den Frauen besonders deutlich.
Strukturdaten
Oktober
2024
November
2024
Dezember
2024
Veränderung
Okt 24 zu
Dez 24
Dezember
2023
Veränderung
Dez 23 zu
Dez 24
Durchschnitt
2023
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.360 10.331 10.310 -0,5% 10.359 -0,5% 10.455
Personen in Bedarfsgemeinschaften 19.935 19.902 19.871 -0,3% 20.425 -2,7% 20.673
Männer 10.078 10.087 10.038 -0,4% 10.260 -2,2% 10.308
Frauen 9.857 9.815 9.833 -0,2% 10.165 -3,3% 10.365
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.085 5.077 5.082 -0,1% 5.489 -7,4% 5.688
Männer 2.670 2.655 2.651 -0,7% 2.868 -7,6% 2.977
Frauen 2.415 2.422 2.431 0,7% 2.621 -7,2% 2.711
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 13.944 13.889 13.876 -0,5% 14.018 -1,0% 14.039
15 bis 24 Jahre 2.740 2.732 2.739 0,0% 2.687 1,9% 2.616
25 bis 54 Jahre 8.633 8.599 8.572 -0,7% 8.751 -2,0% 8.844
55 Jahre und älter 2.571 2.558 2.565 -0,2% 2.580 -0,6% 2.580
Deutsche 7.817 7.767 7.780 -0,5% 7.844 -0,8% 7.870
Ausländer*innen 6.127 6.122 6.096 -0,5% 6.174 -1,3% 6.170
Menschen mit Schwerbehinderung 971 960 976 0,5% 959 1,8% 946
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.537 3.492 3.542 0,1% 3.451 2,6% 3.354
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.870 6.861 6.826 -0,6% 6.831 -0,1% 6.767
15 bis 24 Jahre 1.404 1.403 1.403 -0,1% 1.362 3,0% 1.302
25 bis 54 Jahre 4.121 4.124 4.086 -0,8% 4.120 -0,8% 4.120
55 Jahre und älter 1.345 1.334 1.337 -0,6% 1.349 -0,9% 1.345
Deutsche 4.130 4.125 4.117 -0,3% 4.159 -1,0% 4.128
Ausländer 2.740 2.736 2.709 -1,1% 2.672 1,4% 2.639
Menschen mit Schwerbehinderung 537 532 538 0,2% 534 0,7% 531
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.789 1.760 1.776 -0,7% 1.786 -0,6% 1.728
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.074 7.028 7.050 -0,3% 7.187 -1,9% 7.272
15 bis 24 Jahre 1.336 1.329 1.336 0,0% 1.325 0,8% 1.314
25 bis 54 Jahre 4.512 4.475 4.486 -0,6% 4.631 -3,1% 4.724
55 Jahre und älter 1.226 1.224 1.228 0,2% 1.231 -0,2% 1.235
Deutsche 3.687 3.642 3.663 -0,7% 3.685 -0,6% 3.741
Ausländerinnen 3.387 3.386 3.387 0,0% 3.502 -3,3% 3.531
Menschen mit Schwerbehinderung 434 428 438 0,9% 425 3,1% 414
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.748 1.732 1.766 1,0% 1.665 6,1% 1.625
Abbildung 1: Strukturdaten - Jobcenter Münster
Im Jahr 2024 verausgabte das Jobcenter der Stadt Münster 75,73 Millionen Euro für die Leistungen
zum Lebensunterhalt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war dies ein Zuwachs um 9,65 Millionen
Euro beziehungsweise 14,6 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung hatten sich die Ausgaben um 3,7 Prozent auf 67,02 Millionen Euro erhöht.
Die gesteigerten Ausgaben lagen im Wesentlichen in der Regelsatzerhöhung des Bürgergeldes um
gut zwölf Prozent ab dem 01.01.2024 begründet. Aber auch die allgemein erhöhte Kostensituation am
Wohnungs- und Energiemarkt spiegelten sich hier wider. Im September 2023 wurden die W erte für
die angemessenen Kaltmieten plus Nebenkosten neu festgelegt und durchschnittlich um 7,5 Prozent
erhöht.
Kennzahlen
Oktober
2024
November
2024
Dezember
2024
Veränderung
Okt 24 zu
Dez 24
Dezember
2023
Veränderung
Dez 23 zu
Dez 24
Durchschnitt
2023
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 6,17 6,14 6,11 -0,9% 5,43 12,5% 5,51
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 63,47 69,61 75,73 66,08 14,6%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,42 5,43 5,48 1,0% 5,62 -2,7% 5,39
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 56,11 61,55 67,02 64,66 3,7%
Abbildung 2: Kennzahlen - Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote in Münster lag im Dezember 2024 r echtskreisübergreifend bei 5,1 Prozent
(siehe Abbildung 3) und verblieb somit weiterhin deutlich unterhalb der Quoten des Bundes (6,0 Pro-
zent) und des Landes Nordrhein-Westfalen (7,5 Prozent). Im Rechtskreis SGB 2 betrug die Arbeitslo-
senquote zu Ende 2024 3,5 Prozent, ein Zuwachs um 0,2 Proze ntpunkte im Vergleich zum Vorjah-
resmonat.
Überdurchschnittlich stark war die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen
unter 25 Jahren im Rechtskreis SGB 2 gestiegen (rechtskreisübergreifend um 11,1 Prozent und 15,8
Prozent im SGB 2) . Mit einer Quote von 2,2 Prozent im Dezember 2024 lag die Jugendarbeitslosig-
keit in Münster im Rechtskreis SGB 2 allerdings weiterhin deutlich unterhalb der Quoten des Landes
(4,1 Prozent) und des Bundes (3,3 Prozent).
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
Oktober
2024
November
2024
Dezember
2024
Veränderung
Okt 24 zu
Dez 24
Dezember
2023
Veränderung
Dez 23 zu
Dez 24
Durchschnitt
2023
Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,2 5,1 5,1 -1,9% 5,0 2,0% 4,9
Männer 5,5 5,4 5,5 0,0% 5,4 1,9% 5,3
Frauen 4,8 4,7 4,7 -2,1% 4,5 4,4% 4,5
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 3,2 3,1 3,0 -6,3% 2,7 11,1% 2,8
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,7 1,7 1,6 -5,9% 1,6 0,0% 1,6
Männer 1,9 1,9 1,9 0,0% 1,9 0,0% 1,9
Frauen 1,5 1,4 1,4 -6,7% 1,4 0,0% 1,4
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,0 0,9 0,9 -10,0% 0,9 0,0% 1,0
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,4 3,4 3,5 2,9% 3,3 6,1% 3,3
Männer 3,6 3,6 3,6 0,0% 3,6 0,0% 3,4
Frauen 3,3 3,3 3,3 0,0% 3,1 6,5% 3,1
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,2 2,2 2,2 0,0% 1,9 15,8% 1,8
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Ende 2024 waren im Jobcenter der Stadt Münster 6.292 Personen arbeitslos gemeldet, das war ein
Zuwachs um 318 Arbeitslose bzw. 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (siehe Abbildung 4).
Neben den Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren auch ältere Leistungsbeziehende ab 55
Jahren und Menschen mit Schwerbehinderung überdurchschnittlich stark von der steigenden Arbeits-
losigkeit betroffen, wobei es eine große Schnittmenge zwischen diesen beiden Personengruppen gibt.
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
Oktober
2024
November
2024
Dezember
2024
Veränderung
Okt 24 zu
Dez 24
Dezember
2023
Veränderung
Dez 23 zu
Dez 24
Durchschnitt
2023
Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 6.228 6.192 6.292 1,0% 5.974 5,3% 5.803
15 bis 24 Jahre 574 567 566 -1,4% 480 17,9% 455
25 bis 54 Jahre 4.287 4.256 4.318 0,7% 4.221 2,3% 4.198
55 Jahre und älter 1.367 1.369 1.408 3,0% 1.273 10,6% 1.150
Menschen mit Schwerbehinderung 466 500 506 8,6% 448 12,9% 426
Deutsche 3.586 3.589 3.680 2,6% 3.499 5,2% 3.400
Ausländer*innen 2.642 2.603 2.612 -1,1% 2.475 5,5% 2.403
Langzeitarbeitslose 3.567 3.547 3.587 0,6% 3.531 1,6% 3.310
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.233 3.231 3.295 1,9% 3.172 3,9% 3.029
15 bis 24 Jahre 307 305 310 1,0% 239 29,7% 241
25 bis 54 Jahre 2.202 2.199 2.231 1,3% 2.233 -0,1% 2.171
55 Jahre und älter 724 727 754 4,1% 700 7,7% 617
Menschen mit Schwerbehinderung 281 296 299 6,4% 276 8,3% 259
Deutsche 2.044 2.043 2.105 3,0% 2.083 1,1% 1.973
Ausländer 1.189 1.188 1.190 0,1% 1.089 9,3% 1.056
Langzeitarbeitslose 1.863 1.878 1.894 1,7% 1.975 -4,1% 1.821
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 2.995 2.961 2.997 0,1% 2.802 7,0% 2.774
15 bis 24 Jahre 267 262 256 -4,1% 225 13,8% 214
25 bis 54 Jahre 2.085 2.057 2.087 0,1% 1.987 5,0% 2.027
55 Jahre und älter 643 642 654 1,7% 590 10,8% 533
Menschen mit Schwerbehinderung 185 204 207 11,9% 180 15,0% 167
Deutsche 1.542 1.546 1.575 2,1% 1.402 12,3% 1.427
Ausländerinnen 1.453 1.415 1.422 -2,1% 1.400 1,6% 1.347
Langzeitarbeitslose 1.704 1.669 1.693 -0,6% 1.623 4,3% 1.489
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Re-
gelungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der er sten Pflichtverletzung mindert sich das Bürger-
geld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der
dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im kon-
kreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Von Oktober bis Dezember 2024 w aren durchschnittlich 158 Personen von mindestens einer Leis-
tungsminderung betroffen (siehe Abbildung 5). Die Mehrzahl der im Jahr 2024 festgestellten Leis-
tungsminderungen (95 Prozent) beruhte auf einem Meldeversäumnis. Der Anteil der leistungsgemin-
derten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Dezember 2024 auf 1,4 Prozent, das war ein
Zuwachs um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Höhe der durchschnittlic hen
Leistungsminderung in Münster betrug im Dezember 2024 rund 63 Euro, das entspricht in etwa dem
landes- beziehungsweise bundesweiten durchschnittlichen Minderungsbetrag.
Leistungsminderungen
Oktober
2024
November
2024
Dezember
2024
Veränderung
Okt 24 zu
Dez 24
Dezember
2023
Veränderung
Dez 23 zu
Dez 24
Durchschnitt
2023
Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen 159 175 224 40,9% 109 105,5% 46
Anzahl Personen mit mindestens einer
Leistungsminderung 140 145 189 35,0% 90 110,0% 44
Männer 95 95 127 33,7% 57 122,8% 29
Frauen 45 50 62 37,8% 33 87,9% 14
Deutsche 105 107 136 29,5% 72 88,9% 34
Ausländer*innen 35 38 53 51,4% 18 194,4% 10
Anteil der ELB mit mindestens einer
Leistungsminderung an allen ELB
Münster 1,0 1,0 1,4 35,7% 0,6 112,1% 0,3
Nordrhein-Westfalen 0,7 0,7 0,7 6,9% 0,5 51,6% 0,4
Deutschland 0,7 0,8 0,8 8,4% 0,6 39,8% 0,5
Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung
Münster 59,75 € 63,41 € 63,03 € 5,5% 56,61 € 11,3% 50,63 €
Nordrhein-Westfalen 61,71 € 62,84 € 63,61 € 3,1% 54,88 € 15,9% 53,31 €
Deutschland 63,45 € 64,25 € 64,94 € 2,3% 55,16 € 17,7% 53,64 €
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im vierten Quartal 2024 wurden insgesamt 100 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit ein-
geleitet und 23 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). In neun Fällen lag das Bußgeld unter
200 Euro, sechs Bescheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro und weitere
acht Bescheide enthielten ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. Bei geringfügigen Ordnungswidrig-
keiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein Verwarngeld von
fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarnungsgeld erteilt wer-
den. Im vierten Quartal 2024 wurden insgesamt 12 Verwarnungen ausgesprochen, davon vier mit und
acht ohne Verwarnungsgeld.
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 24 November 24 Dezember 24 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 54 29 17 100
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 9 12 2 23
0,00 € bis 199,00 € 4 4 1 9
200,00 € bis 499,00 € 2 4 - 6
ab 500,00 € 3 4 1 8
Eingegangene Einsprüche - - - -
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 3 4 1 8
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 1 2 1 4
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung 2024
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS
NRW) wurden Ende 2023 Gespräche im Rahmen des Zielplanungsprozesses für das Jahr 2024 ge-
führt. Anders als in den Vorjahren schloss das Land für 2024 jedoch mit den Jobcentern in kommuna-
ler Trägerschaft keine formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 ab.
Vor dem Hintergrund der Weisung zur Vermittlungsoffensive für 20 24 wurde stattdessen die Erwar-
tungshaltung einer Steigerung der Integrationswerte des Vorjahres ausgesprochen. Alle nachfolgend
genannten Sollwerte basieren somit auf den lediglich mündlich mit dem MAGS NRW vereinbarten
Zielen.
a) Integrationen
Für das Jahr 2024 wurde mit dem MAGS NRW vereinbart, dass die Anzahl der Integrationen um 5,2
Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert wird. Der daraus resultierende Jahressollwert belief sich
auf 2.595 Integrationen (siehe Abbildung 7).
Bis einschließlich Dezember 2024 erzielte das Jobcenter der Stadt Münster 2.800 Integrationen. Der
Jahressollwert wurde um 205 Integrationen bzw. 7,9 Prozent übertroffen. Das Ziel wurde somit er-
reicht und sogar deutlich übererfüllt.
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Mit einer Integrationsquote von 19,7 Prozent wurde der mit dem MAGS NRW vereinbarte Jahressoll-
wert in Höhe von 17,8 Prozent um 1,9 Prozentpunkte übertroffen. Das Ziel wurde also ebenfalls er-
reicht (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern wurde
auch im Jahr 2024 ein besonderes Augenmerk gelegt. Ziel war es, dass sich der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2024 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens
0,1 Prozentpunkte auf maximal 7,0 Prozentpunkte verringert.
Zum Jahresende 2024 betrug die Integrationsquote der Männer 23,4 Prozent, die der Frauen 16,2
Prozent. Mit einem Abstand von 7,2 Prozentpunkten fehlten zum Erreichen des Sollwertes somit 0,2
Prozentpunkte. Das Ziel wurde damit zwar knapp verfehlt, allerdings erreichte das Jobcenter der
Stadt Münster den niedrigsten Abstandswert in NRW. Im landesweiten Durc hschnitt betrug der Ab-
stand zwischen den Integrationsquoten von Männern und Frauen im Jahr 2024 11,3 Prozent.
Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Integrationsquote der Männer um 2,1 Prozentpunkte gesteigert
werden, die der Frauen um 2,0 Prozentpunkte (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
b) Langzeitleistungsbezug
Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leis-
tungen nach dem SGB 2 bezogen wurden. Aufgrund des erwarteten Zugangs der ukrainischen Ge-
flüchteten in den Langzeitleistungsbezug wurde m it dem Land NRW für das Jahr 2023 ein jahres-
durchschnittlich um maximal 6,7 Prozent erhöhter Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden gegen-
über dem Vorjahr vereinbart. Der Zielwert zum Jahresende betrug damit 9.023 Langzeitleistungsbe-
ziehende (siehe Abbildung 10). Bis Dezember 2024 stieg der durchschnittliche Bestand der Langzeit-
leistungsbeziehende auf 9.056 Personen. Der Sollwert wurd e somit geringfügig um 33 Personen
überschritten.
Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen eine Steigerung um 6,3
Prozent im Vergleich zum Vorjahr vereinbart. Bis einschließlich Dezember 2024 waren 1.267 Integra-
tionen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der Zielwert in Höhe von 1.265 Integrationen wurde
damit um 2 Integrationen übertroffen und das Ziel wurde erreicht (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
- 10 -
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Fazit:
Die angespannte Wirtschaftslage in Deutschland setzte sich im Jahr 2024 fort. Laut Statistischem
Bundesamt sank das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 Prozent. Aufgrund der schwachen Konjunktur ging
die Nachfrage nach Arbeitskräften zurück, in der Folge sind Arbeitslosigkei t und Unterbeschäftigung
gestiegen. Zwar zeigte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiterhin auf Re-
kordniveau, die Dynamik ließ aber deutlich nach.
Trotz der verschlechterten Bedingungen am Arbeitsmarkt erhöhte sich in Münster 2 024 die Anzahl
der Integrationen von Bürgergeldbeziehenden deutlich gegenüber dem Vorjahr (+ 13,5 Prozent). Die
Integrationsquote konnte im Jahresfortschritt um 2,1 Prozentpunkte auf insgesamt 19,7 Prozent ver-
bessert werden. Dabei weisen die Integrationsqu oten von Frauen und Männern mit einem Abstand
von nur 7,2 Prozentpunkten den geringsten Wert in NRW aus. Die Integrationsquote von ukrainischen
Geflüchteten konnte von 5,5 Prozent im Jahr 2023 auf 14,7 Prozent im Jahr 2024 gesteigert werden.
Rund drei Vie rtel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
mündeten im Jahr 2024 in den Langzeitleistungsbezug ein. Der deutliche Anstieg bei den Langzeit-
leistungsbeziehenden ist allein auf den sukzessiven Zugang der Ukrainer*innen zurückzuführen. Lie-
ße man diese Personengruppe außer Acht, wäre der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden von
Dezember 2023 zu Dezember 2024 um 1,6 Prozent gesunken.
Für das Jahr 2024 wurde keine formelle Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales NRW geschlossen. Die mündlich vereinbarten Zielwerte wurden in Bezug auf die Anzahl
der Integrationen (Integrationen insgesamt und Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden) und
die Integrationsquote erreicht. Lediglich bei d em Abstand der Integrationsquoten von Frauen und
Männern und dem Jahresdurchschnittsbestand der Langzeitleistungsbeziehenden lagen geringe Ab-
weichungen vor.
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird stets im Rahmen eines Monitorings beobachtet. In
2024 erhöhten sich die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Leistungen für
Unterkunft und Heizung deutlich. Jahresdurchschnittlich haben im Jahr 2024 10.485 Bedarfsgemein-
schaften Bürgergeld gezogen, ein Plus von nur 30 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,3 Pro-
zent im Vergleich zum Vorjahr. Maßgeblich für den Anstieg der Leistungen zum Lebensunterhalt ist
die zum 01.01.2024 gesetzlich in Kraft getretene Erhöhung der Regelsätze um gut zwölf Prozent. Der
Anstieg bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass
die Stadt Münster zum 01.09.2023 die angemessenen Kosten für Unterkunft und Nebenkosten neu
festgelegt hat: Die Sätze für die angemessenen Kosten wurden um durchschnittlich 7,5 Prozent er-
höht.
B. Bericht März 2025
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat März haben hochgerechnet 19.662 Personen in 10.202 Bedarfsgemein-
schaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1 2). Damit hat sich die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften um 315 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 3,0 Prozent gegenüber
dem Vorjahresmonat reduziert. Im Vergleich zum Jahresanfang liegt ein Rückgang um 130 Bedarfs-
gemeinschaften beziehungsweise 1,3 Prozent vor. Die Anzahl der Personen im Leistungsbezug hat
sich seit März 2023 um insgesamt 921 Personen verringert, darunter sind 509 erwerbsfähige Leis-
- 11 -
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
tungsberechtigte. Zuwächse sind lediglich bei den älteren Personen ab 55 Jahren zu verzeichnen,
hiervon sind sowohl Frauen als auch Männer betroffen.
Strukturdaten
- Prognose Januar
2025
Februar
2025 März 2025
Veränderung
Jan 25 zu
Mrz 25 März 2024
Veränderung
Mrz 24 zu
Mrz 25
Durchschnitt
2024
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.332 10.330 10.202 -1,3% 10.517 -3,0% 10.485
Personen in Bedarfsgemeinschaften 19.913 19.909 19.662 -1,3% 20.583 -4,5% 20.368
Männer 10.059 10.057 9.933 -1,3% 10.358 -4,1% 10.263
Frauen 9.854 9.852 9.730 -1,3% 10.225 -4,8% 10.105
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.093 5.092 5.029 -1,3% 5.456 -7,8% 5.314
Männer 2.657 2.656 2.623 -1,3% 2.818 -6,9% 2.758
Frauen 2.436 2.436 2.405 -1,3% 2.638 -8,8% 2.556
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 13.905 13.903 13.730 -1,3% 14.239 -3,6% 14.166
15 bis 24 Jahre 2.724 2.718 2.665 -2,1% 2.771 -3,8% 2.784
25 bis 54 Jahre 8.595 8.569 8.441 -1,8% 8.880 -4,9% 8.802
55 Jahre und älter 2.587 2.615 2.624 1,4% 2.588 1,4% 2.580
Deutsche 7.810 7.821 7.761 -0,6% 7.977 -2,7% 7.945
Ausländer*innen 6.095 6.082 5.969 -2,1% 6.260 -4,6% 6.220
Menschen mit Schwerbehinderung 980 989 968 -1,2% 976 -0,8% 979
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.522 3.462 3.378 -4,1% 3.447 -2,0% 3.504
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.853 6.841 6.737 -1,7% 7.004 -3,8% 6.967
15 bis 24 Jahre 1.395 1.392 1.358 -2,7% 1.419 -4,3% 1.420
25 bis 54 Jahre 4.108 4.084 4.001 -2,6% 4.228 -5,4% 4.199
55 Jahre und älter 1.349 1.365 1.378 2,1% 1.357 1,5% 1.349
Deutsche 4.141 4.141 4.112 -0,7% 4.260 -3,5% 4.218
Ausländer 2.712 2.700 2.625 -3,2% 2.743 -4,3% 2.749
Menschen mit Schwerbehinderung 545 550 540 -0,9% 551 -2,0% 548
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.761 1.720 1.667 -5,3% 1.765 -5,5% 1.782
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.053 7.062 6.994 -0,8% 7.235 -3,3% 7.199
15 bis 24 Jahre 1.328 1.326 1.308 -1,5% 1.352 -3,3% 1.364
25 bis 54 Jahre 4.487 4.485 4.440 -1,0% 4.652 -4,6% 4.604
55 Jahre und älter 1.238 1.251 1.246 0,7% 1.231 1,2% 1.231
Deutsche 3.669 3.680 3.649 -0,6% 3.717 -1,8% 3.727
Ausländerinnen 3.383 3.382 3.345 -1,1% 3.517 -4,9% 3.471
Menschen mit Schwerbehinderung 435 439 428 -1,6% 425 0,7% 432
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.761 1.742 1.711 -2,8% 1.682 1,7% 1.723
Abbildung 12: Strukturdaten – Prognose Jobcenter Münster
Im ersten Quartal 2025 hat das Jobcenter der Stadt Münster 18,18 Millionen Euro für die Leistungen
zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Rückgang um 5,4
Prozent (siehe Abbildung 13). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die Ausga-
ben um 3,5 Prozent auf 16,37 Millionen reduziert. Die verminderten Ausgaben liegen im Wesentlichen
im Rückgang der Fallzahlen begründet.
- 12 -
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Kennzahlen
- Prognose Januar
2025
Februar
2025 März 2025
Veränderung
Jan 25 zu
Mrz 25 März 2024
Veränderung
Mrz 24 zu
Mrz 25
Durchschnitt
2024
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 6,10 6,09 5,99 -1,7% 6,42 -6,6% 6,31
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 6,10 12,19 18,18 19,22 -5,4%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,53 5,46 5,38 -2,7% 5,62 -4,2% 5,59
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 5,53 10,99 16,37 16,97 -3,5%
Abbildung 13: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosigkeit in Deutschland nahm zu Beginn des Jahres 2025 spürbar zu. Die Arbeitslosen-
quote stieg im Januar bundesweit um 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vormonat. Auch in Müns-
ter erhöhte si ch die Arbeitslosenquote zu Beginn des laufenden Jahres rechtskreisübergreifend um
0,3 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent. Im aktuellen Berichtsmonat März ist ein leichter Rückgang auf nun
5,3 Prozent zu verzeichnen (siehe Abbildung 14). Zum Vergleich: Die bundesweite Arbeitslosenquote
beläuft sich im März auf 6,4 Prozent, die des Landes NRW beträgt 7,9 Prozent. Im Rechtskreis SGB
2 beträgt die Arbeitslosenquote im aktuellen Berichtsmonat 3,4 Prozent, ein leichter Rückgang im
Vergleich zum Vormonat.
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose Januar
2025
Februar
2025 März 2025
Veränderung
Jan 25 zu
Mrz 25
März 2024
Veränderung
Mrz 24 zu
Mrz 25
Durchschnitt
2024
Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,4 5,4 5,3 -1,9% 5,0 6,0% 5,1
Männer 5,8 5,8 5,7 -1,7% 5,5 3,6% 5,5
Frauen 5,0 4,9 4,8 -4,0% 4,6 4,3% 4,7
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 3,0 3,0 2,9 -3,3% 2,9 0,0% 3,1
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,9 1,9 1,8 -5,3% 1,7 5,9% 1,7
Männer 2,1 2,1 2,1 0,0% 2,0 5,0% 2,0
Frauen 1,6 1,6 1,6 0,0% 1,5 6,7% 1,5
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,0 1,1 1,0 0,0% 1,0 0,0% 1,1
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,5 3,5 3,4 -2,9% 3,3 3,0% 3,4
Männer 3,7 3,7 3,6 -2,7% 3,5 2,9% 3,6
Frauen 3,4 3,3 3,3 -2,9% 3,1 6,5% 3,2
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,1 2,0 1,9 -9,5% 1,8 5,6% 2,1
Abbildung 14: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt waren im März 2025 beim Jobcenter der Stadt Münster 6.230 Personen arbeitslos gemel-
det. 52,6 Prozent der Arbeitslosen waren Männer und 47,4 Prozent waren Frauen. Gegenüber dem
Vormonat liegt ein Rückgang um 113 Arbeitslose beziehungsweise 1,8 Prozent vor (siehe Abbildung
15). Im Vergleich zum März 2023 ist die Anzahl der Arbeitslosen um 4,7 Prozent gestiegen. Wie be-
reits in Teil A erläutert, sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie ältere Perso-
nen ab 55 Jahren und Menschen mit Schwerbehinderung überdurchschnittlich stark von dem Zu-
wachs der Arbeitslosigkeit betroffen.
Allerdings ist die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren im April 2025 im Vergleich
zum Vorjahresmonat um 4,2 Prozent gesunken (da für den Monat April bei Redaktionsschluss noch
- 13 -
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
keine differenzierten Daten für Männer und Frauen vorlagen, werden in der Tabelle die Arbeitslosen-
zahlen für März dargestellt).
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
- keine Prognose - Januar
2025
Februar
2025 März 2025
Veränderung
Jan 25 zu
Mrz 25
März 2024
Veränderung
Mrz 24 zu
Mrz 25
Durchschnitt
2024
Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 6.386 6.343 6.230 -2,4% 5.949 4,7% 6.106
15 bis 24 Jahre 538 518 509 -5,4% 475 7,2% 539
25 bis 54 Jahre 4.392 4.369 4.292 -2,3% 4.168 3,0% 4.245
55 Jahre und älter 1.456 1.456 1.429 -1,9% 1.306 9,4% 1.322
Menschen mit Schwerbehinderung 517 521 505 -2,3% 461 9,5% 470
Deutsche 3.735 3.756 3.716 -0,5% 3.481 6,8% 3.556
Ausländer*innen 2.651 2.587 2.514 -5,2% 2.468 1,9% 2.550
Langzeitarbeitslose 3.657 3.673 3.625 -0,9% 3.605 0,6% 3.597
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.332 3.319 3.279 -1,6% 3.141 4,4% 3.203
15 bis 24 Jahre 307 305 310 1,0% 239 29,7% 294
25 bis 54 Jahre 2.301 2.287 2.231 -3,0% 2.202 1,3% 2.200
55 Jahre und älter 724 727 754 4,1% 700 7,7% 709
Menschen mit Schwerbehinderung 281 296 299 6,4% 276 8,3% 284
Deutsche 2.143 2.131 2.105 -1,8% 2.052 2,6% 2.060
Ausländer 1.189 1.188 1.190 0,1% 1.089 9,3% 1.143
Langzeitarbeitslose 1.863 1.878 1.894 1,7% 1.975 -4,1% 1.930
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 3.054 3.024 2.951 -3,4% 2.808 5,1% 2.903
15 bis 24 Jahre 267 262 256 -4,1% 225 13,8% 245
25 bis 54 Jahre 2.144 2.120 2.087 -2,7% 1.993 4,7% 2.045
55 Jahre und älter 643 642 654 1,7% 590 10,8% 613
Menschen mit Schwerbehinderung 185 204 207 11,9% 180 15,0% 187
Deutsche 1.601 1.609 1.575 -1,6% 1.408 11,9% 1.496
Ausländerinnen 1.453 1.415 1.422 -2,1% 1.400 1,6% 1.407
Langzeitarbeitslose 1.704 1.669 1.693 -0,6% 1.623 4,3% 1.668
Abbildung 15: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 128 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet und 40 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 16). Insgesamt 24 Verwarnungen wurden
ausgesprochen, davon 16 ohne Verwarnungsgeld und 8 mit Verwarnungsgeld.
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Ordnungswidrigkeiten
Januar 25 Februar 25 März 25 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 44 55 29 128
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 19 10 11 40
0,00 € bis 199,00 € 7 4 6 17
200,00 € bis 499,00 € 5 3 2 10
ab 500,00 € 7 3 3 13
Eingegangene Einsprüche - 1 2 3
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 4 8 4 16
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 3 1 4 8
Abbildung 16: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS
NRW) wurden Ende 2024 Gespräche im Rahmen des Zielplanungsprozesses für das Jahr 2025 ge-
führt. Die formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 wurde im April
2025 abgeschlossen.
a) Integrationen
Hinsichtlich der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist das Ziel im Jahr 2025
erreicht, wenn die Anzahl der Integrationen um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert wird.
Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.864 Integrationen (siehe Abbildung 17). Mit
prognostizierten 606 Integrationen im ersten Quartal 2025 konnte der unterjährige Sollwert um 10
Integrationen übertroffen werden (+1,7 Prozent).
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Abbildung 17: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Integrationsquote soll im Jahr 2025 laut Zielvereinbarung um 1,0 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr gesteigert werden. Der Jahressollwert beläuft sich somit auf 19,9 Prozent (siehe Abbildung 18).
Die für den Monat März 2025 hochgerechnete Integrationsquote beläuft sich auf 4,4 Prozent und liegt
damit um 0,2 Prozentpunkte über dem unterjährigen Zielwert.
Abbildung 18: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern darf sich i m Jahr 2025 ge-
genüber dem Vorjahr um nicht mehr als 1,0 Prozentpunkte vergrößern. Das Ziel ist erreicht, wenn der
Abstand der Integrationsquoten am Jahresende maximal 8,2 Prozentpunkte beträgt (siehe Abbildung
19). Im aktuellen Berichtsmonat März beträgt d er Abstand 2,0 Prozentpunkte, der unterjährige Soll-
wert wird um 0,7 Prozentpunkte unterschritten.
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Abbildung 19: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Da der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden bereits zu Beginn des Jahres 2025 über dem Jah-
resdurchschnittsbestand des Vorjahres lag, ist das Jobcenter der Stadt Münster mit einem sogenann-
ten statistischen Überhang in das Jahr 2025 gestartet. Aufgrund dieses Umstands und der Prognose,
dass 2025 weitere ukrainische Geflüchtete in den Langzeitleistungsbezug übergehen werden, wurde
mit dem Land NRW ein jahresdurchschnittlich um maximal 5,4 Prozent erhöhter Bestand gegenüber
dem Vorjahr vereinbart . Der Zielwert beträgt somit 9 .545 Langzeitleistungsbeziehende im Jahres-
durchschnitt (vgl. Abbildung 20). Im ersten Quartal 2025 haben durchschnittlich 9.312 Langzeitleis-
tungsbeziehende Bürgergeld bezogen. Der Sollwert wird um 234 Personen bzw. 2,5 Prozent unter-
schritten.
Abbildung 20: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
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In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen für das Jahr 20 25 kein
Zielwert vereinbart. Die Basisinformation beschränkt sich deswegen an dieser Stelle auf eine nach-
richtliche Abbildung der Ergebnisse des laufenden Jahres im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen
(siehe Abbildung 21). Bis einschließlich März sind hochgerechnet 295 Integrationen von Langzeitleis-
tungsbeziehenden erfolgt, das sind 70 Integrationen mehr als im ersten Quartal 2024 (+ 31 Prozent).
Abbildung 21: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Fazit und Ausblick:
Für das Jahr 2025 hat das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Land NRW eine ambitionierte Ziel-
vereinbarung geschlossen. Schon im vergangenen Jahr konnte das Jobcenter gute Integrationserfol-
ge vorweisen, diese gilt es in 2025 weiter auszubauen und voranzutreiben.
Die Ergebnisse des ersten Quartals weisen eine unterjährige Zielerreichung bei allen Kennzahlen auf.
Doch die politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten zeigen im ersten Quartal erste Auswirkun-
gen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist zu Beginn des Jahres deutlich ge-
stiegen, von 5,1 Prozent im Dezember 2024 auf 5,4 Prozent im Januar 2025. Im April 2025 ist aller-
dings wieder ein Rückgang der Arbeitslosenquote auf 5,2 Prozent zu verzeichnen. Gleichzeitig nimmt
die Kurzarbeit zu und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geht zurück.
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) stagniert von Februar zu März unverändert bei
103 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegt der BA-X weiterhin deutlich im Minus (-10 Punk-
te). Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist weiter schwach.
Auch das IAB, das Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung sieht die deutsche Wirtschaft wei-
terhin in einer Schwächephase und erwartet für das erste Quartal 2025 kein Anziehen der Konjunktur.
Erst gegen Ende des Jahres rechnet das IAB aufgrund der geplanten Fiskalpakete mit einer Konjunk-
turbelebung. Für das Jahr 2025 wird laut IAB ein Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent erwartet.
Die Prognose für die deutsche Wirtschaft des Ifo Instituts (Institut für Wirtschaftsforschung) zeigt eine
hohe Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung. Die derzeit unvorhersehbare Politik der neuen
US-Regierung und ein möglicher Handelskrieg könnten negative Auswirkungen auf die US-Wirtschaft
haben, was sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch auf die deutsche Wirtschaft auswirken würde. In
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Deutschland wurde ein neuer Bundestag gewählt, und es sind fiskalische Entlastungen in den Berei-
chen Infrastruktur und Verteidigung zu erwarten, die kurzfristig die Konjunktur ankurbeln könnten. Die
Finanzpolitik bleibt jedoch restriktiv, was die Konjunkturaussichten für 2025 eher verhalten erscheinen
lässt. Frühindikatoren deuten darauf hin, dass die Wirtschaftsleistung in den kommenden Quartalen
nur leicht zulegen wird, mit einem prognostizierten Wachstum des Br uttoinlandsprodukts von nur 0,2
Prozent im Jahr 2025. Im verarbeitenden Gewerbe wird ein Rückgang der Bruttowertschöpfung er-
wartet, während die Bauwirtschaft sich allmählich erholen könnte. Die privaten Konsu mausgaben
werden voraussichtlich nur geringfügig steigen, und die Kaufkraft könnte aufgrund steigender Ver-
braucherpreise sinken.
Die Beschäftigung bleibt derweil vorerst stabil und die Arbeitslosigkeit könnte ab der zweiten Jahres-
hälfte 2025 weiter sinken.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen
Anlage A
Glossar
Anlage A
1452 Zeichen
Anlage A zur V/0314/2025 Kurzüberblick Die Vorlage, die dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde- rung regelmäßig vorgelegt wird, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0314/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 15:18