BV6/173/2025
Fußgängerfurten Thewissenweg - BV6/014/2025
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Informationsvorlage BV
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BV6/173/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Fußgängerfurten Thewissenweg - BV6/014/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.01.2025 gebeten zu prüfen, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Fußgängerfurten / Überwege am Thewissenweg sowie im Einmündungsbereich des Thewissenweges zur Deikerstraße optimiert werden können, damit eine höhere Verkehrssicherheit erreicht wird. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat sämtliche Überquerungsstellen für Fußgänger auf dem Thewissenweg überprüft. Auf der Straße ist durchgängig eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Zudem verfügt der Thewissenweg neben der mit Lichtsignalanlage gesicherten Querungsmöglichkeit an der Ulmenstraße / Kalkumer Straße über fünf weitere Querungshilfen in Form von baulichen Mittelinseln im Abstand von 100 bis 230 m. Die Verkehrsbelastung ist mit ca. 430 Kfz in der Spitzenstunde sehr gering. Die vorhandenen Mittelinseln sind mehr als geeignet für eine sichere Querung der Fahrbahn. Die Sichtverhältnisse sind an allen Querungsstellen gut, die geforderten Sichtfelder sind alle freigehalten. Für eine barrierefreie Nutzung durch seheingeschränkte Personen werden die Querungsstellen mit taktilen Elementen, die den aktuellen Gestaltungsstandards entsprechen, nachgerüstet. Der Thewissenweg ist mit Gasleuchten ausgestattet, die einseitig auf der nördlichen Straßenseite angeordnet und in Betrieb sind. Technologiebedingt ist das Beleuchtungsniveau in allen gasbeleuchteten Straßen im Stadtgebiet gering. In seiner Sitzung vom 07. September 2023 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, alle vorhandenen Gaslichtpunkte auf energieeffizienten Strombetrieb umzustellen (Ausnahme: Gartendenkmal Hofgarten). Es ist also grundsätzlich vorgesehen, die Beleuchtungsanlage am Thewissenweg zu überplanen und in eine Strombeleuchtung umzubauen. Seite 2 Der Thewissenweg gehört zu den Bereichen, in denen aktuell das denkmalrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, der vorhandene Denkmalschutz also die Umstellung verhindert. Sobald die denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt, erfolgt die Aufnahme in das entsprechende Bauprogramm bei den Stadtwerken Düsseldorf AG. Dieses wird sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten abgearbeitet. Mit der Neuplanung und Umrüstung des Thewissenwegs ist jedoch nicht vor 2028 zu rechnen. Die Fachverwaltung erkennt an, dass an den insgesamt vier Querungsstellen im Straßenverlauf der Bedarf gegeben ist, die Beleuchtungssituation schon früher zu verbessern. Es ist daher vorgesehen, die Stadtwerke Düsseldorf mit einer Überplanung der Beleuchtung an den Querungsstellen zu beauftragen. Konkret sollen dafür entweder zusätzliche strombetriebene Lichtpunkte gestellt werden oder aber einzelne Gaslichtpunkte durch Stromlichtpunkte vorab ersetzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/173/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 16.10.2025
- Erstellt
- 16.10.2025 09:33