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BV6/173/2025

Fußgängerfurten Thewissenweg - BV6/014/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 12.11.2025, TOP 56

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

3167 Zeichen

BV6/173/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Fußgängerfurten Thewissenweg - BV6/014/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 6 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.01.2025 
gebeten zu prüfen, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Fußgängerfurten / 
Überwege am Thewissenweg sowie im Einmündungsbereich des Thewissenweges zur 
Deikerstraße optimiert werden können, damit eine höhere Verkehrssicherheit 
erreicht wird. 
 
 
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung:    
 
Die Verwaltung hat sämtliche Überquerungsstellen für Fußgänger auf dem 
Thewissenweg überprüft. Auf der Straße ist durchgängig eine maximal zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Zudem verfügt der Thewissenweg 
neben der mit Lichtsignalanlage gesicherten Querungsmöglichkeit an der 
Ulmenstraße / Kalkumer Straße über fünf weitere Querungshilfen in Form von 
baulichen Mittelinseln im Abstand von 100 bis 230 m. Die Verkehrsbelastung ist mit 
ca. 430 Kfz in der Spitzenstunde sehr gering. Die vorhandenen Mittelinseln sind mehr 
als geeignet für eine sichere Querung der Fahrbahn. Die Sichtverhältnisse sind an 
allen Querungsstellen gut, die geforderten Sichtfelder sind alle freigehalten. Für eine 
barrierefreie Nutzung durch seheingeschränkte Personen werden die Querungsstellen 
mit taktilen Elementen, die den aktuellen Gestaltungsstandards entsprechen, 
nachgerüstet. 
 
Der Thewissenweg ist mit Gasleuchten ausgestattet, die einseitig auf der nördlichen 
Straßenseite angeordnet und in Betrieb sind. Technologiebedingt ist das 
Beleuchtungsniveau in allen gasbeleuchteten Straßen im Stadtgebiet gering.  
In seiner Sitzung vom 07. September 2023 hat der Rat der Landeshauptstadt 
Düsseldorf beschlossen, alle vorhandenen Gaslichtpunkte auf energieeffizienten 
Strombetrieb umzustellen (Ausnahme: Gartendenkmal Hofgarten). Es ist also 
grundsätzlich vorgesehen, die Beleuchtungsanlage am Thewissenweg zu überplanen 
und in eine Strombeleuchtung umzubauen.

Seite 2 
Der Thewissenweg gehört zu den Bereichen, in denen aktuell das denkmalrechtliche 
Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, der vorhandene Denkmalschutz also die 
Umstellung verhindert. Sobald die denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt, erfolgt die 
Aufnahme in das entsprechende Bauprogramm bei den Stadtwerken Düsseldorf AG. 
Dieses wird sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten 
abgearbeitet. Mit der Neuplanung und Umrüstung des Thewissenwegs ist jedoch 
nicht vor 2028 zu rechnen. 
 
Die Fachverwaltung erkennt an, dass an den insgesamt vier Querungsstellen im 
Straßenverlauf der Bedarf gegeben ist, die Beleuchtungssituation schon früher zu 
verbessern. Es ist daher vorgesehen, die Stadtwerke Düsseldorf mit einer 
Überplanung der Beleuchtung an den Querungsstellen zu beauftragen. Konkret sollen 
dafür entweder zusätzliche strombetriebene Lichtpunkte gestellt werden oder aber 
einzelne Gaslichtpunkte durch Stromlichtpunkte vorab ersetzt werden.

Beratungsverlauf (1)

12.11.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 56 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV6/173/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 09:33