2025/0031
Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke
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2025/0031
12150 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0031
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 544010
Kostenstelle: 066-130-1000 Investitionsnummer: 09066-6060
Kostenträger: 5440-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke
Vorlage vom: 19.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Projektstand zum Neubau der Rheinstraßenbrücke wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Umsetzung des Neubaus Rheinstraßenbrücke auf Grundlage der konstruktiven
Anpassungen wird zugestimmt.
3. Die DSE wird beauftragt die veränderte Bauaufgabe umzusetzen.
4. Das Mobilitäts - und Tiefbauamt wird mit dem Betrieb des Einbahnstraßenrings sowie
entsprechenden Optimierungen und Anpassungen beauftragt.
5. Die Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme bleiben zunächst gegenüber der
Beschlusslage 2022/0290 unverändert.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2025
Stopp der Planung und Umsetzung (November 2023)
Die Planung und Umsetzung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke gemäß Vorlage Nr.
2022/0290 vom 16.09.2022 musste im November 2023 gestoppt werden.
Der ursprünglich geplante Vergabeprozess für den Brückenbau und die angrenzenden
Knotenpunkte konnte nicht durchgeführt werden, da die Baufe ldfreimachung nicht wie
vorgesehen abgeschlossen wurde.
Bauarbeiten im Bereich der Bahn erfordern eine langfristige Vorplanung, da die notwendigen
Arbeiten während sogenannter Sperrpausen durchgeführt werden müssen. Diese
Sperrpausen erlauben es dann im G leisbereich Arbeiten durchzuführen. Die ursprüngliche
Planung war in diese bahninterne Logistik eingebunden. Da jedoch die erforderliche
Baufreiheit für den ersten Teilabbruch Anfang 2024 nicht geschaffen werden konnte, konnte
die vorgesehene Sperrpause fü r den Abbruch nicht genutzt werden.
Die nachfolgenden Sperrpausen boten nicht genügend Zeit, um den Abbruch sowie die
anschließenden Baumaßnahmen umzusetzen. Dadurch wurde das Projekt in seiner
ursprünglichen Form nicht mehr realisierbar, da die geplanten Sperrpausen nicht mehr
auskömmlich waren.
Um dem Projekt eine verlässliche Planungsgrundlage zu geben und wirtschaftlichen Schaden
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, wurde die Vergabe der
Hauptbauleistung gestoppt.
Machbarkeitsstudie für eine alternative konstruktive Bauweise der Brücke
(November 2023 - Mai 2024)
Infolge dieser Entscheidung wurde die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG mit
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ziel war es, ein e Brückenkonstruktion zu
entwickeln, die weniger von bahnbedingten Einschränkungen während der Abbruch - und
Bauphase sowie im späteren Betrieb abhängig ist. Zusätzlich sollte die neue Bauweise
innerhalb des bestehenden und genehmigten Planfeststellungsverf ahrens umgesetzt werden,
um eine erneute Genehmigungsprüfung zu vermeiden.
Die Studie wurde im Mai 2024 abgeschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Während
ihrer Erstellung fanden Abstimmungen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) statt. Dabei wurde eine
grundsätzliche Einigung erzielt, dass die geplante konstruktive Anpassung mit geringfügigen
Änderungen innerhalb des bestehenden Planfeststellungsverfahrens möglich ist. Die DB
InfraGO AG wurde frühzeitig in den Prozess eingebunden, um Schnittstellen abzustimmen.
Die neue Konstruktion sieht eine Erhöhung des Lichtraumprofils über dem Bahnkörper vor,
um die Brücke unabhängig von der darunterliegenden Oberleitung zu machen. Diese
Erhöhung führt zu Anpassungen der angrenzenden Verkehrsknotenpunkte, die in der Studie
als umsetzbar bewertet wurden.
Zusätzlich wurden die Untere und Obere Denkmalbehörde sowie betroffene Anrainer in die
Planungen eingebunden. Die Ergebnisse wurden dem Denkmalbeirat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt vorgestellt. Der Denkmalschutz wird auch in der weiteren Planung berücksichtigt.
- 4 -
Die Studie prüfte zudem eine Umsetzung der ursprünglichen Planung in einem zweiten
Anlauf. Aufgrund der erforderlichen Bauphasen (z. B. schrittweiser Abbruch und Neubau zur
Aufrechterhaltung des Straßenbahnverkehrs) hätte dies jedoch zu einer erheblich längeren
Bauzeit geführt. Die neue, stützenfreie Bauweise ermöglicht eine um zwei Jahre frühere
Fertigstellung als das ursprünglich e Konzept.
Fazit
Die Brückenplanung wurde von einer Mehrfeldträger - auf eine Einfeldträgerkonstruktion ohne
Stützpfeiler im Bahnbereich umgestellt. Ein entsprechendes Vergabeverfahren für die
Neuplanung (Ingenieurbau und Tragwerk) wurde eingeleitet. Die w eitere Planung fokussiert
sich auf die Optimierung und Weiterentwicklung des neuen Tragwerks.
Abstimmung der Sperrpausen mit der Deutschen Bahn
Die Abstimmung und Beantragung der für die Umsetzung erforderlichen Sperrpausen erfolgt
kontinuierlich. Die nächste relevante Sperrpause im Bereich des Hauptbahnhofs und der
Rheinstraßenbrücke ist für 2027 vorgesehen und wird von der DB InfraGO AG für eine
bahninterne Großbaustelle genutzt. Ziel ist es, diese – noch nicht final festgesetzte –
Sperrpause für den Ab bruch der Brücke zu nutzen. Zusätzlich wurde vorsorglich eine
projektspezifische Sperrpause für Anfang 2028 beantragt. Auch die notwendigen
Sperrpausen für den Brückenneubau wurden bereits angemeldet, wobei der erforderliche
Vorlauf für diese Erstanmeldung hierfür drei Jahre beträgt. Der Zeitplan der Baumaßnahme
ist auf diesen Vorlauf abgestimmt. Der enge Austausch mit der Deutschen Bahn wird
während des gesamten Projekts aufrechterhalten, um Anpassungen an deren
Genehmigungsprozesse frühzeitig berücksichti gen zu können.
Vergabeverfahren für die neue Brückenkonstruktion (Juni 2024 - April 2025)
Seit Juni 2024 läuft ein europaweites Vergabeverfahren für die Planung des konstruktiven
Ingenieurbaus und der Tragwerksplanung. Die Bietergespräche fanden im Februar 2025
statt, die Vergabe wird im April 2025 abgeschlossen. Der „Kick-Off“ mit den neuen Planern
ist für Mai 2025 vorgesehen. Die neue Planung berücksichtigt bereits getätigte
Vorleistungen, wie z. B. Kanalanschlüsse an den Kreuzungsbereichen. Parall el zur Planung
des Neubaus wird die Abbruchplanung vorbereitet, um den Abbruch 2027 zu ermöglichen.
Weitere Planungsvergaben, z. B. für die Oberleitungsplanung der DB, die
Baustellensicherheit und die ökologische Baubegleitung, wurden veröffentlicht.
Verkehrliche Auswirkungen des Einbahnstraßenrings
Der eingerichtete Einbahnstraßenring funktioniert verkehrlich stabil. Die Bestandsbrücke, die
mit der kritischen Note 3.8 bewertet wurde, ist bis zu ihrem Abbruch so gering wie möglich
zu belasten. Priorität hat die Nutzung durch die Straßenbahn zur Sicherstellung des ÖPNV.
Ein Rückbau oder Teilrückbau des Einbahnstraßenrings kann nur während der Sommerferien
erfolgen, da er erhebliche Auswirkungen auf die Lichtsignalanlagensteuerung im größeren
Umfeld der Brü cke hat. Um zusätzliche Abhängigkeiten zu vermeiden, bleibt der
Einbahnstraßenring vorerst bestehen. Anpassungen zur Verbesserung der Verkehrsführung,
wie die Entfernung von Markierungen und Optimierung der Ampelschaltungen, erfolgen
fortlaufend. Diese Arbeiten werden in der Regel in den kommenden Ferienzeiten
entsprechend fortgesetzt. Die notwendigen Mittel stehen im Gesamtprojekt zur Verfügung.
- 5 -
Auswirkungen ÖPNV / Schienenersatzverkehr
Die HEAG mobilo GmbH ist als zweiter Bauherr, neben der Stadt Darmstadt, in das
Gesamtprojekt eingebunden. Die neue Bauweise erfordert einen Schienenersatzverkehr (SEV)
ab dem Zeitpunkt des Brückenabbruchs bis zur Inbetriebnahme der neuen
Straßenbahnführung.
Der SEV wird voraussichtlich über 1,5 Jahre benötigt. Um diesen Zeitraum so gering wie
möglich zu halten wird die notwendige Schienenführung inkl. der Unterkonstruk tion auf der
Brücke vormontiert, bevor diese in ihre Position gebracht wird. Die notwendigen
Befestigungspunkte für die Oberleitung der Straßenbahn sollen ebenfalls bereits in der
Vormontage der Brücke gefertigt werden. Ziel ist es möglichst viele Vorleist ungen für den
Anschluss der Straßenbahn an die Kontenpunkte zu erstellen, um nach dem Einbringen der
Brückenkonstruktion möglichst wenige Arbeiten für den Lückenschluss der Straßenbahn zu
benötigen.
Genehmigungssituation | Änderungsantrag Planfeststellung (November 2023 - Juni 2025)
Das Hessische Wirtschaftsministerium wurde frühzeitig in die Planung eingebunden und
bereits im November 2023 über die Risiken der ursprünglichen Umsetzung informiert.
Seit Mai 2024 werden die für den Änderungsantrag erforderl ichen Unterlagen erstellt. Dazu
gehören u. a. die Zustimmung von Anrainern (Mercedes -Benz, Maritim Hotel), der
Denkmalbehörde sowie der HEAG mobilo GmbH bezüglich der veränderten Brückenhöhe und
der Nachweis, dass keine weitere Betroffen heit durch die neue Konstruktion und Höhenlage
der Brücke erzeugt wird . Die finalen Unterlagen werden bis zum 21. 03.2025 übergeben. Die
Genehmigung des Änderungsantrags wird bis Ende Juni 2025 erwartet.
Zustand der bestehenden Brücke
Die bestehende Brücke muss bedingt durch ihren schlechten Bauzustand halbjährlich einer
Standsicherheitsprüfung unterzogen werden. Die Kosten stehen im Rahmen der
Gesamtmaßnahme zur Verfügung.
Finanzierung und Kostenentwicklung
Das Land Hessen als Fördergeber wurde in den Entscheidungsprozess zur Neuplanung der
Brücke eingebunden. Die Förderung wurde vorübergehend ausgesetzt, bis die Abstimmung
zum Änderungsantrag des Planfeststellungsver fahren mit dem Ministerium abgeschlossen
ist.
Ziel der Neuplanung i st es, die Kosten im Rahmen des ursprünglichen Projekts zu halten. Die
neue Bauweise ermöglicht eine wirtschaftlichere Umsetzung durch eine vereinfachte
Bauabfolge und eine reduzierte Abhängigkeit vom Straßenbahnbetrieb.
Öffentlichkeitsarbeit
Eine Projektseite wird auf der Website der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingerichtet und im
April 2025 freigeschaltet. Zusätzlich wird ab sofort ein quartalsweiser Projektbericht für die
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
- 6 -
Zusammenfassung
Übersicht der nächsten Schritte
1. Einreichung Unterlagen Änderungsantrag HMWVW KW 12 2025
2. Genehmigungsphase Änderungsantrag HMWVW KW 13 2025 – KW 27 2025
3. Abstimmung und Genehmigung Sperrpausen DB fortlaufend
4. Beauftragung Planungslei stung Konstruktiver April 2025
Ingenieurbau und Tragwerksplanung
5. Beginn Abbruch Planung und Planung Neubau Mai 2025
6. Vergabe der weiteren Planungsleistungen 2./3. Quartal 2025
7. Beginn Vergabe Bauleistungen 2026
Meilensteine des Projekts
Abbruch Bestandsbrücke 2027
Fertigstellung Neubau ( inkl. Betrieb Straßenbahn) 4. Quartal 2029
Fertigstellung Knotenpunkte 4. Quartal 2030
Rückbau Einbahn straßenring 4. Quartal 2030 / 1. Quartal 2031
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 1
12233 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 65
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0031
Magistratsbeschluss -Nr.
112
Internetfähig
Produkt-Nr.: 544010
Kostenstelle: 066-130-1000 Investitionsnummer: 09066-6060
Kostenträger: 5440-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke
Vorlage vom: 19.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Projektstand zum Neubau der Rheinstraßenbrücke wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Umsetzung des Neubaus Rheinstraßenbrücke auf Grundlage der konstruktiven
Anpassungen wird zugestimmt.
3. Die DSE wird beauftragt die veränderte Bauaufgabe umzusetzen.
4. Das Mobilitäts - und Tiefbauamt wird mit dem Betrieb des Einbahnstraßenrings sowie
entsprechenden Optimierungen und Anpassungen beauftragt.
5. Die Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme bleiben zunächst gegenüber der
Beschlusslage 2022/0290 unverändert.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 26.03.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2025
Stopp der Planung und Umsetzung (November 2023)
Die Planung und Umsetzung des Neubau s der Rheinstraßenbrücke gemäß Vorlage Nr.
2022/0290 vom 16.09.2022 musste im November 2023 gestoppt werden.
Der ursprünglich geplante Vergabeprozess für den Brückenbau und die angrenzenden
Knotenpunkte konnte nicht durchgeführt werden , da die Baufeldfreimachung nicht wie
vorgesehen abgeschlossen wurde.
Bauarbeiten im Bereich der Bahn erfordern eine langfristige Vorplanung, da die notwendigen
Arbeiten während sogenannter Sperrpausen durchgeführt werden müssen. Diese
Sperrpausen erlaube n es dann im Gleisbereich Arbeiten durchzuführen. Die ursprüngliche
Planung war in diese bahninterne Logistik eingebunden. Da jedoch die erforderliche
Baufreiheit für den ersten Teilabbruch Anfang 2024 nicht geschaffen werden konnte, konnte
die vorgesehene Sperrpause für den Abbruch nicht genutzt werden.
Die nachfolgenden Sperrpausen boten nicht genügend Zeit, um den Abbruch sowie die
anschließenden Baumaßnahmen umzusetzen. Dadurch wurde das Projekt in seiner
ursprünglichen Form nicht mehr realisierbar, da die geplanten Sperrpausen nicht mehr
auskömmlich waren.
Um dem Projekt eine verlässliche Planungsgrundlage zu geben und wirtschaftlichen Schaden
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, wurde die Vergabe der
Hauptbauleistung ges toppt.
Machbarkeitsstudie für eine alternative konstruktive Bauweise der Brücke
(November 2023 - Mai 2024)
Infolge dieser Entscheidung wurde die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG mit
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ziel war es, eine Brückenkonstruktion zu
entwickeln, die weniger von bahnbedingten Einschränkungen während der Abbruch - und
Bauphase sowie im späteren Betrieb abhängig ist. Zusätzlich sollte die neue Bauweise
innerhalb des bestehenden und genehmigten Planfeststell ungsverfahrens umgesetzt werden,
um eine erneute Genehmigungsprüfung zu vermeiden.
Die Studie wurde im Mai 2024 abgeschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Während
ihrer Erstellung fanden Abstimmungen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) statt. Dabei wurde eine
grundsätzliche Einigung erzielt, dass die geplante konstruktive Anpassung mit geringfügigen
Änderungen innerhalb des bestehenden Planfeststellungsverfahrens möglich ist. Die DB
InfraGO AG wurde frühzeitig in den Prozess eingebunden, um Schnittstellen abzustimmen.
Die neue Konstruktion sieht eine Erhöhung des Lichtraumprofils über dem Bahnkörper vor,
um die Brücke unabhängig von der darunterliegenden Oberleitung zu machen. Diese
Erhöhung führt zu Anpassungen der angrenzenden Verkehrsknotenpunkte, die in der Studie
als umsetzbar bewertet wurden.
- 5 -
Zusätzlich wurden die Untere und Obere Denkmalbehörde sowie betroffene Anrainer in die
Planungen eingebunden. Die Ergebnisse wurden dem Den kmalbeirat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt vorgestellt. Der Denkmalschutz wird auch in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Studie prüfte zudem eine Umsetzung der ursprünglichen Planung in einem zweiten
Anlauf. Aufgrund der erforderlichen Bauphasen (z . B. schrittweiser Abbruch und Neubau zur
Aufrechterhaltung des Straßenbahnverkehrs) hätte dies jedoch zu einer erheblich längeren
Bauzeit geführt. Die neue, stützenfreie Bauweise ermöglicht eine um zwei Jahre frühere
Fertigstellung als das ursprüngliche K onzept.
Fazit
Die Brückenplanung wurde von einer Mehrfeldträger - auf eine Einfeldträgerkonstruktion ohne
Stützpfeiler im Bahnbereich umgestellt. Ein entsprechendes Vergabeverfahren für die
Neuplanung (Ingenieurbau und Tragwerk) wurde eingeleitet. Die weit ere Planung fokussiert
sich auf die Optimierung und Weiterentwicklung des neuen Tragwerks.
Abstimmung der Sperrpausen mit der Deutschen Bahn
Die Abstimmung und Beantragung der für die Umsetzung erforderlichen Sperrpausen erfolgt
kontinuierlich. Die nächste relevante Sperrpause im Bereich des Hauptbahnhofs und der
Rheinstraßenbrücke ist für 2027 vorgesehen und wird von der DB InfraGO AG für eine
bahninterne Großbaustelle genutzt. Ziel ist es, diese – noch nicht final festgesetzte –
Sperrpause für den Abbruch der Brücke zu nutzen. Zusätzlich wurde vorsorglich eine
projektspezifische Sperrpause für Anfang 2028 beantragt. Auch die notwendigen
Sperrpausen für den Brückenneubau wurden bereits angemeldet, wobei der erforderliche
Vorlauf für diese Erstanmeldung hierfür drei Jahre beträgt. Der Zeitplan der Baumaßnahme
ist auf diesen Vorlauf abgestimmt. Der enge Austausch mit der Deutschen Bahn wird
während des gesamten Projekts aufrechterhalten, um Anpassungen an deren
Genehmigungsprozesse f rühzeitig berücksichtigen zu können.
Vergabeverfahren für die neue Brückenkonstruktion (Juni 2024 - April 2025)
Seit Juni 2024 läuft ein europaweites Vergabeverfahren für die Planung des konstruktiven
Ingenieurbaus und der Tragwerksplanung. Die Bieterges präche fanden im Februar 2025
statt, die Vergabe wird im April 2025 abgeschlossen. Der „Kick-Off“ mit den neuen Planern
ist für Mai 2025 vorgesehen. Die neue Planung berücksichtigt bereits getätigte
Vorleistungen, wie z. B. Kanalanschlüsse an den Kreuzungs bereichen. Parallel zur Planung
des Neubaus wird die Abbruchplanung vorbereitet, um den Abbruch 2027 zu ermöglichen.
Weitere Planungsvergaben, z. B. für die Oberleitungsplanung der DB, die
Baustellensicherheit und die ökologische Baubegleitung, wurden veröffentlicht.
Verkehrliche Auswirkungen des Einbahnstraßenrings
Der eingerichtete Einbahnstraßenring funktioniert ve rkehrlich stabil. Die Bestandsbrücke, die
mit der kritischen Note 3.8 bewertet wurde, ist bis zu ihrem Abbruch so gering wie möglich
zu belasten. Priorität hat die Nutzung durch die Straßenbahn zur Sicherstellung des ÖPNV.
Ein Rückbau oder Teilrückbau des Einbahnstraßenrings kann nur während der Sommerferien
erfolgen, da er erhebliche Auswirkungen auf die Lichtsignalanlagensteuerung im größeren
Umfeld der Brücke hat. Um zusätzliche Abhängigkeiten zu vermeiden, bleibt der
Einbahnstraßenring v orerst bestehen. Anpassungen zur Verbesserung der Verkehrsführung,
wie die Entfernung von Markierungen und Optimierung der Ampelschaltungen, erfolgen
- 6 -
fortlaufend. Diese Arbeiten werden in der Regel in den kommenden Ferienzeiten
entsprechend fortgesetzt. Die notwendigen Mittel stehen im Gesamtprojekt zur Verfügung.
Auswirkungen ÖPNV / Schienenersatzverkehr
Die HEAG mobilo GmbH ist als zweiter Bauherr, neben der Stadt Darmstadt, in das
Gesamtprojekt eingebunden. Die neue Bauweise erfordert einen Schienene rsatzverkehr (SEV)
ab dem Zeitpunkt des Brückenabbruchs bis zur Inbetriebnahme der neuen
Straßenbahnführung.
Der SEV wird voraussichtlich über 1,5 Jahre benötigt. Um diesen Zeitraum so gering wie
möglich zu halten wird die notwendige Schienenführung inkl. der Unterkonstruktion auf der
Brücke vormontiert, bevor diese in ihre Position gebracht wird. Die notwendigen
Befestigungspunkte für die Oberleitung der Straßenbahn sollen ebenfalls bereits in der
Vormontage der Brücke gefertigt werden. Ziel ist es möglic hst viele Vorleistungen für den
Anschluss der Straßenbahn an die Kontenpunkte zu erstellen, um nach dem Einbringen der
Brückenkonstruktion möglichst wenige Arbeiten für den Lückenschluss der Straßenbahn zu
benötigen.
Genehmigungssituation | Änderungsantrag Planfeststellung (November 2023 - Juni 2025)
Das Hessische Wirtschaftsministerium wurde frühzeitig in die Planung eingebunden und
bereits im November 2023 über die Risiken der ursprünglichen Umsetzung informiert.
Seit Mai 2024 werden die für den Änderungsantrag erforderlichen Unterlagen erstellt. Dazu
gehören u. a. die Zustimmung von Anrainern (Mercedes -Benz, Maritim Hotel), der
Denkmalbehörde sowie der HEAG mobilo GmbH bezüglich der veränderten Brückenhöhe und
der Nachweis, dass keine weitere Betroffen heit durch die neue Konstruktion und Höhenlage
der Brücke erzeugt wird . Die finalen Unterlagen werden bis zum 21. 03.2025 übergeben. Die
Genehmigung des Änderungsantrags wird bis Ende Juni 2025 erwartet.
Zustand der bes tehenden Brücke
Die bestehende Brücke muss bedingt durch ihren schlechten Bauzustand halbjährlich einer
Standsicherheitsprüfung unterzogen werden. Die Kosten stehen im Rahmen der
Gesamtmaßnahme zur Verfügung.
Finanzierung und Kostenentwicklung
Das Land Hessen als Fördergeber wurde in den Entscheidungsprozess zur Neuplanung der
Brücke eingebunden. Die Förderung wurde vorübergehend ausgesetzt, bis die Abstimmung
zum Änderungsantrag des Planfeststellungsver fahren mit dem Minister ium abgeschlossen
ist.
Ziel der Neuplanung ist es, die Kosten im Rahmen des ursprünglichen Projekts zu halten. Die
neue Bauweise ermöglicht eine wirtschaftlichere Umsetzung durch eine vereinfachte
Bauabfolge und eine reduzierte Abhängigkeit vom Straßenbah nbetrieb.
Öffentlichkeitsarbeit
Eine Projektseite wird auf der Website der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingerichtet und im
April 2025 freigeschaltet. Zusätzlich wird ab sofort ein quartalsweiser Projektbericht für die
Öffentlichkeit zur Verfügung gestel lt.
Zusammenfassung
Übersicht der nächsten Schritte
1. Einreichung Unterlagen Änderungsantrag HMWVW KW 12 2025
2. Genehmigungsphase Änderungsantrag HMWVW KW 13 2025 – KW 27 2025
3. Abstimmung und Genehmigung Sperrpausen DB fortlaufend
4. Beauftragung Planungslei stung Konstruktiver April 2025
Ingenieurbau und Tragwerksplanung
5. Beginn Abbruch Planung und Planung Neubau Mai 2025
6. Vergabe der weiteren Planungsleistungen 2./3. Quartal 2025
7. Beginn Vergabe Bauleistungen 2026
Meilensteine des Projekts
Abbruch Bestandsbrücke 2027
Fertigstellung Neubau ( inkl. Betrieb Straßenbahn) 4. Quartal 2029
Fertigstellung Knotenpunkte 4. Quartal 2030
Rückbau Einbahn straßenring 4. Quartal 2030 / 1. Quartal 2031
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 3
183 Zeichen
Punkt 4: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke (V-Nr. 2025/0031) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke.
anlage 2
185 Zeichen
Punkt 5: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke (V-Nr. 2025/0031) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 4
181 Zeichen
Punkt 14: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke (V-Nr. 2025/0031) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke., UWIGA/WGD und Stadtv. Klett Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0031
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.03.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00