Mandari Insight

2025/0031

Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke

Magistratsvorlage 19.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2025/0031

128.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

98.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

27.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

30.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

30.4 KB · application/pdf

Ansehen

2025/0031

12150 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0031 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 544010 
Kostenstelle:  066-130-1000 Investitionsnummer:  09066-6060 
Kostenträger:  5440-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke  
 
Vorlage vom: 19.03.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Projektstand zum Neubau der Rheinstraßenbrücke wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Umsetzung des Neubaus Rheinstraßenbrücke auf Grundlage der konstruktiven 
Anpassungen wird zugestimmt.  
3. Die DSE wird beauftragt die veränderte Bauaufgabe umzusetzen.  
4. Das Mobilitäts - und Tiefbauamt wird mit dem Betrieb des Einbahnstraßenrings sowie 
entsprechenden Optimierungen und Anpassungen beauftragt.  
5. Die Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme bleiben zunächst gegenüber der 
Beschlusslage 2022/0290 unverändert.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2025 
 
Stopp der Planung und Umsetzung  (November 2023)  
 
Die Planung und Umsetzung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke gemäß Vorlage Nr. 
2022/0290 vom 16.09.2022 musste im November 2023 gestoppt werden.  
 
Der ursprünglich geplante Vergabeprozess für den Brückenbau und die angrenzenden 
Knotenpunkte konnte nicht durchgeführt werden, da die Baufe ldfreimachung nicht wie 
vorgesehen abgeschlossen wurde.  
 
Bauarbeiten im Bereich der Bahn erfordern eine langfristige Vorplanung, da die notwendigen 
Arbeiten während sogenannter Sperrpausen durchgeführt werden müssen. Diese 
Sperrpausen erlauben es dann im G leisbereich Arbeiten durchzuführen.  Die ursprüngliche 
Planung war in diese bahninterne Logistik eingebunden. Da jedoch die erforderliche 
Baufreiheit für den ersten Teilabbruch Anfang 2024 nicht geschaffen werden konnte, konnte 
die vorgesehene Sperrpause fü r den Abbruch nicht genutzt werden.  
 
Die nachfolgenden Sperrpausen boten nicht genügend Zeit, um den Abbruch sowie die 
anschließenden Baumaßnahmen umzusetzen. Dadurch wurde das Projekt in seiner 
ursprünglichen Form nicht mehr realisierbar, da die geplanten  Sperrpausen nicht mehr 
auskömmlich waren.  
 
Um dem Projekt eine verlässliche Planungsgrundlage zu geben und wirtschaftlichen Schaden 
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, wurde die Vergabe der 
Hauptbauleistung gestoppt.  
 
Machbarkeitsstudie für eine alternative konstruktive Bauweise der Brücke   
(November 2023 - Mai 2024) 
 
Infolge dieser Entscheidung wurde die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG mit 
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ziel war es, ein e Brückenkonstruktion zu 
entwickeln, die weniger von bahnbedingten Einschränkungen während der Abbruch - und 
Bauphase sowie im späteren Betrieb abhängig ist.  Zusätzlich sollte die neue Bauweise 
innerhalb des bestehenden und genehmigten Planfeststellungsverf ahrens umgesetzt werden, 
um eine erneute Genehmigungsprüfung zu vermeiden.  
 
Die Studie wurde im Mai 2024 abgeschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Während 
ihrer Erstellung fanden Abstimmungen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, 
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) statt. Dabei wurde eine 
grundsätzliche Einigung erzielt, dass die geplante konstruktive Anpassung mit geringfügigen 
Änderungen innerhalb des bestehenden Planfeststellungsverfahrens möglich ist.  Die DB 
InfraGO AG wurde frühzeitig in den Prozess eingebunden, um Schnittstellen abzustimmen.  
 
Die neue Konstruktion sieht eine Erhöhung des Lichtraumprofils über dem Bahnkörper vor, 
um die Brücke unabhängig von der darunterliegenden Oberleitung zu machen. Diese  
Erhöhung führt zu Anpassungen der angrenzenden Verkehrsknotenpunkte, die in der Studie 
als umsetzbar bewertet wurden.  
 
Zusätzlich wurden die Untere und Obere Denkmalbehörde sowie betroffene Anrainer in die 
Planungen eingebunden. Die Ergebnisse wurden dem Denkmalbeirat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vorgestellt. Der Denkmalschutz wird auch in der weiteren Planung berücksichtigt.

- 4 - 
Die Studie prüfte zudem eine Umsetzung der ursprünglichen Planung in einem zweiten 
Anlauf. Aufgrund der erforderlichen Bauphasen  (z. B. schrittweiser Abbruch und Neubau zur 
Aufrechterhaltung des Straßenbahnverkehrs) hätte dies jedoch zu einer erheblich längeren 
Bauzeit geführt. Die neue, stützenfreie Bauweise ermöglicht eine um zwei Jahre frühere 
Fertigstellung als das ursprünglich e Konzept. 
 
Fazit 
Die Brückenplanung wurde von einer Mehrfeldträger - auf eine Einfeldträgerkonstruktion ohne 
Stützpfeiler im Bahnbereich umgestellt. Ein entsprechendes Vergabeverfahren für die 
Neuplanung (Ingenieurbau und Tragwerk) wurde eingeleitet. Die w eitere Planung fokussiert 
sich auf die Optimierung und Weiterentwicklung des neuen Tragwerks.  
 
Abstimmung der Sperrpausen mit der Deutschen Bahn  
 
Die Abstimmung und Beantragung der für die Umsetzung erforderlichen Sperrpausen erfolgt 
kontinuierlich.  Die nächste relevante Sperrpause im Bereich des Hauptbahnhofs und der 
Rheinstraßenbrücke ist für 2027 vorgesehen und wird von der DB InfraGO AG für eine 
bahninterne Großbaustelle genutzt. Ziel ist es, diese  – noch nicht final festgesetzte – 
Sperrpause für den Ab bruch der Brücke zu nutzen. Zusätzlich wurde vorsorglich eine 
projektspezifische Sperrpause für Anfang 2028 beantragt. Auch die notwendigen 
Sperrpausen für den Brückenneubau wurden bereits angemeldet, wobei der erforderliche 
Vorlauf für diese Erstanmeldung  hierfür drei Jahre beträgt.  Der Zeitplan der Baumaßnahme 
ist auf diesen Vorlauf abgestimmt. Der enge Austausch mit der Deutschen Bahn wird 
während des gesamten Projekts aufrechterhalten, um Anpassungen an deren 
Genehmigungsprozesse frühzeitig berücksichti gen zu können.  
 
Vergabeverfahren  für die neue Brückenkonstruktion  (Juni 2024 - April 2025) 
 
Seit Juni 2024 läuft ein europaweites Vergabeverfahren für die Planung des konstruktiven 
Ingenieurbaus und der Tragwerksplanung. Die Bietergespräche fanden im Februar 2025 
statt, die Vergabe wird im April 2025 abgeschlossen.  Der „Kick-Off“ mit den neuen Planern 
ist für Mai 2025 vorgesehen. Die neue Planung berücksichtigt bereits getätigte 
Vorleistungen, wie z. B. Kanalanschlüsse an den Kreuzungsbereichen. Parall el zur Planung 
des Neubaus wird die Abbruchplanung vorbereitet, um den Abbruch 2027 zu ermöglichen.  
Weitere Planungsvergaben, z. B. für die Oberleitungsplanung der DB, die 
Baustellensicherheit und die ökologische Baubegleitung, wurden veröffentlicht.  
 
Verkehrliche Auswirkungen des Einbahnstraßenrings  
 
Der eingerichtete Einbahnstraßenring funktioniert verkehrlich stabil. Die Bestandsbrücke, die 
mit der kritischen Note 3.8  bewertet wurde,  ist bis zu ihrem Abbruch so gering wie möglich 
zu belasten. Priorität hat die Nutzung durch die Straßenbahn zur Sicherstellung des ÖPNV.  
Ein Rückbau oder Teilrückbau des Einbahnstraßenrings kann nur während der Sommerferien 
erfolgen, da er erhebliche Auswirkungen auf die Lichtsignalanlagensteuerung  im größeren 
Umfeld der Brü cke hat. Um zusätzliche Abhängigkeiten zu vermeiden, bleibt der 
Einbahnstraßenring vorerst bestehen. Anpassungen zur Verbesserung der Verkehrsführung, 
wie die Entfernung von Markierungen und Optimierung der Ampelschaltungen, erfolgen 
fortlaufend. Diese Arbeiten werden in der Regel in den kommenden Ferienzeiten 
entsprechend fortgesetzt.  Die notwendigen Mittel stehen im Gesamtprojekt zur Verfügung.

- 5 - 
Auswirkungen ÖPNV / Schienenersatzverkehr  
 
Die HEAG mobilo  GmbH ist als zweiter Bauherr, neben der Stadt Darmstadt, in das 
Gesamtprojekt  eingebunden. Die neue Bauweise erfordert einen Schienenersatzverkehr  (SEV) 
ab dem Zeitpunkt des Brückenabbruchs bis zur Inbetriebnahme der neuen 
Straßenbahnführung.  
 
Der SEV wird voraussichtlich über 1,5 Jahre benötigt. Um diesen Zeitraum so gering wie 
möglich zu halten wird die notwendige Schienenführung inkl. der Unterkonstruk tion auf der 
Brücke vormontiert, bevor diese in ihre Position gebracht wird. Die notwendigen 
Befestigungspunkte für die Oberleitung der Straßenbahn sollen ebenfalls bereits in der 
Vormontage der Brücke gefertigt werden. Ziel ist es möglichst viele Vorleist ungen für den 
Anschluss der Straßenbahn an die Kontenpunkte zu erstellen, um nach dem Einbringen der 
Brückenkonstruktion möglichst wenige Arbeiten für den Lückenschluss der Straßenbahn zu 
benötigen. 
 
Genehmigungssituation | Änderungsantrag Planfeststellung  (November 2023 - Juni 2025) 
 
Das Hessische Wirtschaftsministerium wurde frühzeitig in die Planung eingebunden und 
bereits im November 2023 über die Risiken der ursprünglichen Umsetzung informiert.  
Seit Mai 2024 werden die für den Änderungsantrag erforderl ichen Unterlagen erstellt. Dazu 
gehören u. a. die Zustimmung von Anrainern (Mercedes -Benz, Maritim Hotel), der 
Denkmalbehörde sowie der HEAG mobilo GmbH bezüglich der veränderten Brückenhöhe und 
der Nachweis, dass keine weitere Betroffen heit durch die neue  Konstruktion und Höhenlage 
der Brücke erzeugt wird . Die finalen Unterlagen werden bis zum 21. 03.2025 übergeben. Die 
Genehmigung des Änderungsantrags wird bis Ende Juni 2025 erwartet.  
 
Zustand der bestehenden Brücke  
 
Die bestehende Brücke muss bedingt durch ihren schlechten Bauzustand halbjährlich einer 
Standsicherheitsprüfung unterzogen werden.  Die Kosten stehen im Rahmen der 
Gesamtmaßnahme zur Verfügung.  
 
Finanzierung und Kostenentwicklung  
 
Das Land Hessen als  Fördergeber wurde in den Entscheidungsprozess zur Neuplanung der 
Brücke eingebunden. Die Förderung wurde vorübergehend ausgesetzt, bis die Abstimmung 
zum Änderungsantrag des Planfeststellungsver fahren mit dem Ministerium abgeschlossen 
ist. 
 
Ziel der Neuplanung i st es, die Kosten im Rahmen des ursprünglichen Projekts zu halten. Die 
neue Bauweise ermöglicht eine wirtschaftlichere Umsetzung durch eine vereinfachte 
Bauabfolge und eine reduzierte Abhängigkeit vom Straßenbahnbetrieb.  
 
Öffentlichkeitsarbeit  
 
Eine Projektseite wird auf der Website der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingerichtet und im 
April 2025 freigeschaltet. Zusätzlich wird ab sofort ein quartalsweiser Projektbericht für die 
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

- 6 - 
Zusammenfassung  
 
Übersicht der nächsten Schritte  
 
1. Einreichung Unterlagen Änderungsantrag HMWVW   KW 12 2025 
2. Genehmigungsphase Änderungsantrag HMWVW   KW 13 2025 – KW 27 2025 
3. Abstimmung und Genehmigung Sperrpausen DB   fortlaufend 
4. Beauftragung Planungslei stung Konstruktiver    April 2025 
Ingenieurbau und Tragwerksplanung      
5. Beginn Abbruch Planung und Planung Neubau   Mai 2025 
6. Vergabe der weiteren Planungsleistungen    2./3. Quartal 2025  
7. Beginn Vergabe Bauleistungen     2026 
 
Meilensteine des Projekts  
 
Abbruch Bestandsbrücke       2027 
Fertigstellung Neubau ( inkl. Betrieb Straßenbahn)    4. Quartal 2029 
Fertigstellung Knotenpunkte       4. Quartal 2030 
Rückbau Einbahn straßenring      4. Quartal 2030 / 1. Quartal 2031 
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

anlage 1

12233 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 65 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0031 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
112 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 544010 
Kostenstelle:  066-130-1000 Investitionsnummer:  09066-6060 
Kostenträger:  5440-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke  
 
Vorlage vom: 19.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Projektstand zum Neubau der Rheinstraßenbrücke wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Umsetzung des Neubaus Rheinstraßenbrücke auf Grundlage der konstruktiven 
Anpassungen wird zugestimmt.  
3. Die DSE wird beauftragt die veränderte Bauaufgabe umzusetzen.  
4. Das Mobilitäts - und Tiefbauamt wird mit dem Betrieb des Einbahnstraßenrings sowie 
entsprechenden Optimierungen und Anpassungen beauftragt.  
5. Die Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme bleiben zunächst gegenüber der 
Beschlusslage 2022/0290 unverändert.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.03.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2025  
 
Stopp der Planung und Umsetzung  (November 2023)  
 
Die Planung und Umsetzung des Neubau s der Rheinstraßenbrücke gemäß Vorlage Nr. 
2022/0290 vom 16.09.2022 musste im November 2023 gestoppt werden.  
 
Der ursprünglich geplante Vergabeprozess für den Brückenbau und die angrenzenden 
Knotenpunkte konnte nicht durchgeführt werden , da die Baufeldfreimachung nicht wie 
vorgesehen abgeschlossen wurde.  
 
Bauarbeiten im Bereich der Bahn erfordern eine langfristige Vorplanung, da die notwendigen 
Arbeiten während sogenannter Sperrpausen durchgeführt werden müssen. Diese 
Sperrpausen erlaube n es dann im Gleisbereich Arbeiten durchzuführen.  Die ursprüngliche 
Planung war in diese bahninterne Logistik eingebunden. Da jedoch die erforderliche 
Baufreiheit für den ersten Teilabbruch Anfang 2024 nicht geschaffen werden konnte, konnte 
die vorgesehene  Sperrpause für den Abbruch nicht genutzt werden.  
 
Die nachfolgenden Sperrpausen boten nicht genügend Zeit, um den Abbruch sowie die 
anschließenden Baumaßnahmen umzusetzen. Dadurch wurde das Projekt in seiner 
ursprünglichen Form nicht mehr realisierbar, da die geplanten Sperrpausen nicht mehr 
auskömmlich waren.  
 
Um dem Projekt eine verlässliche Planungsgrundlage zu geben und wirtschaftlichen Schaden 
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, wurde die Vergabe der 
Hauptbauleistung ges toppt. 
 
Machbarkeitsstudie für eine alternative konstruktive Bauweise der Brücke   
(November 2023 - Mai 2024) 
 
Infolge dieser Entscheidung wurde die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG mit 
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ziel war  es, eine Brückenkonstruktion zu 
entwickeln, die weniger von bahnbedingten Einschränkungen während der Abbruch - und 
Bauphase sowie im späteren Betrieb abhängig ist.  Zusätzlich sollte die neue Bauweise 
innerhalb des bestehenden und genehmigten Planfeststell ungsverfahrens umgesetzt werden, 
um eine erneute Genehmigungsprüfung zu vermeiden.  
 
Die Studie wurde im Mai 2024 abgeschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Während 
ihrer Erstellung fanden Abstimmungen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, 
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) statt. Dabei wurde eine 
grundsätzliche Einigung erzielt, dass die geplante konstruktive Anpassung mit geringfügigen 
Änderungen innerhalb des bestehenden Planfeststellungsverfahrens möglich ist.  Die DB 
InfraGO AG wurde frühzeitig in den Prozess eingebunden, um Schnittstellen abzustimmen.  
 
Die neue Konstruktion sieht eine Erhöhung des Lichtraumprofils über dem Bahnkörper vor, 
um die Brücke unabhängig von der darunterliegenden Oberleitung zu machen. Diese 
Erhöhung führt zu Anpassungen der angrenzenden Verkehrsknotenpunkte, die in der Studie 
als umsetzbar bewertet wurden.

- 5 - 
Zusätzlich wurden die Untere und Obere Denkmalbehörde sowie betroffene Anrainer in die 
Planungen eingebunden. Die Ergebnisse wurden dem Den kmalbeirat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vorgestellt. Der Denkmalschutz wird auch in der weiteren Planung berücksichtigt.  
Die Studie prüfte zudem eine Umsetzung der ursprünglichen Planung in einem zweiten 
Anlauf. Aufgrund der erforderlichen Bauphasen (z . B. schrittweiser Abbruch und Neubau zur 
Aufrechterhaltung des Straßenbahnverkehrs) hätte dies jedoch zu einer erheblich längeren 
Bauzeit geführt. Die neue, stützenfreie Bauweise ermöglicht eine um zwei Jahre frühere 
Fertigstellung als das ursprüngliche K onzept. 
 
Fazit 
Die Brückenplanung wurde von einer Mehrfeldträger - auf eine Einfeldträgerkonstruktion ohne 
Stützpfeiler im Bahnbereich umgestellt. Ein entsprechendes Vergabeverfahren für die 
Neuplanung (Ingenieurbau und Tragwerk) wurde eingeleitet. Die weit ere Planung fokussiert 
sich auf die Optimierung und Weiterentwicklung des neuen Tragwerks.  
 
Abstimmung der Sperrpausen mit der Deutschen Bahn  
 
Die Abstimmung und Beantragung der für die Umsetzung erforderlichen Sperrpausen erfolgt 
kontinuierlich.  Die nächste relevante Sperrpause im Bereich des Hauptbahnhofs und der 
Rheinstraßenbrücke ist für 2027 vorgesehen und wird von der DB InfraGO AG für eine 
bahninterne Großbaustelle genutzt. Ziel ist es, diese  – noch nicht final festgesetzte – 
Sperrpause für den Abbruch der Brücke zu nutzen. Zusätzlich wurde vorsorglich eine 
projektspezifische Sperrpause für Anfang 2028 beantragt. Auch die notwendigen 
Sperrpausen für den Brückenneubau wurden bereits angemeldet, wobei der erforderliche 
Vorlauf für diese Erstanmeldung  hierfür drei Jahre beträgt.  Der Zeitplan der Baumaßnahme 
ist auf diesen Vorlauf abgestimmt. Der enge Austausch mit der Deutschen Bahn wird 
während des gesamten Projekts aufrechterhalten, um Anpassungen an deren 
Genehmigungsprozesse f rühzeitig berücksichtigen zu können.  
 
Vergabeverfahren  für die neue Brückenkonstruktion  (Juni 2024 - April 2025) 
 
Seit Juni 2024 läuft ein europaweites Vergabeverfahren für die Planung des konstruktiven 
Ingenieurbaus und der Tragwerksplanung. Die Bieterges präche fanden im Februar 2025 
statt, die Vergabe wird im April 2025 abgeschlossen.  Der „Kick-Off“ mit den neuen Planern 
ist für Mai 2025 vorgesehen. Die neue Planung berücksichtigt bereits getätigte 
Vorleistungen, wie z. B. Kanalanschlüsse an den Kreuzungs bereichen. Parallel zur Planung 
des Neubaus wird die Abbruchplanung vorbereitet, um den Abbruch 2027 zu ermöglichen.  
Weitere Planungsvergaben, z. B. für die Oberleitungsplanung der DB, die 
Baustellensicherheit und die ökologische Baubegleitung, wurden veröffentlicht.  
 
Verkehrliche Auswirkungen des Einbahnstraßenrings  
 
Der eingerichtete Einbahnstraßenring funktioniert ve rkehrlich stabil. Die Bestandsbrücke, die 
mit der kritischen Note 3.8  bewertet wurde,  ist bis zu ihrem Abbruch so gering wie möglich 
zu belasten. Priorität hat die Nutzung durch die Straßenbahn zur Sicherstellung des ÖPNV.  
Ein Rückbau oder Teilrückbau des Einbahnstraßenrings kann nur während der Sommerferien 
erfolgen, da er erhebliche Auswirkungen auf die Lichtsignalanlagensteuerung  im größeren 
Umfeld der Brücke  hat. Um zusätzliche Abhängigkeiten zu vermeiden, bleibt der 
Einbahnstraßenring v orerst bestehen. Anpassungen zur Verbesserung der Verkehrsführung, 
wie die Entfernung von Markierungen und Optimierung der Ampelschaltungen, erfolgen

- 6 - 
fortlaufend. Diese Arbeiten werden in der Regel in den kommenden Ferienzeiten 
entsprechend fortgesetzt.  Die notwendigen Mittel stehen im Gesamtprojekt zur Verfügung.  
 
 
 
Auswirkungen ÖPNV / Schienenersatzverkehr  
 
Die HEAG mobilo GmbH ist als zweiter Bauherr, neben der Stadt Darmstadt, in das 
Gesamtprojekt  eingebunden. Die neue Bauweise erfordert einen Schienene rsatzverkehr (SEV) 
ab dem Zeitpunkt des Brückenabbruchs bis zur Inbetriebnahme der neuen 
Straßenbahnführung.  
 
Der SEV wird voraussichtlich über 1,5 Jahre benötigt. Um diesen Zeitraum so gering wie 
möglich zu halten wird die notwendige Schienenführung inkl.  der Unterkonstruktion auf der 
Brücke vormontiert, bevor diese in ihre Position gebracht wird. Die notwendigen 
Befestigungspunkte für die Oberleitung der Straßenbahn sollen ebenfalls bereits in der 
Vormontage der Brücke gefertigt werden. Ziel ist es möglic hst viele Vorleistungen für den 
Anschluss der Straßenbahn an die Kontenpunkte zu erstellen, um nach dem Einbringen der 
Brückenkonstruktion möglichst wenige Arbeiten für den Lückenschluss der Straßenbahn zu 
benötigen. 
 
Genehmigungssituation | Änderungsantrag Planfeststellung  (November 2023 - Juni 2025) 
 
Das Hessische Wirtschaftsministerium wurde frühzeitig in die Planung eingebunden und 
bereits im November 2023 über die Risiken der ursprünglichen Umsetzung informiert.  
Seit Mai 2024 werden die für den Änderungsantrag erforderlichen Unterlagen erstellt. Dazu 
gehören u. a. die Zustimmung von Anrainern (Mercedes -Benz, Maritim Hotel), der 
Denkmalbehörde sowie der HEAG mobilo GmbH bezüglich der veränderten Brückenhöhe und 
der Nachweis, dass keine weitere Betroffen heit durch die neue Konstruktion und Höhenlage 
der Brücke erzeugt wird . Die finalen Unterlagen werden bis zum 21. 03.2025 übergeben. Die 
Genehmigung des Änderungsantrags wird bis Ende Juni 2025 erwartet.  
 
Zustand der bes tehenden Brücke  
 
Die bestehende Brücke muss bedingt durch ihren schlechten Bauzustand halbjährlich einer 
Standsicherheitsprüfung unterzogen werden.  Die Kosten stehen im Rahmen der 
Gesamtmaßnahme zur Verfügung.  
 
Finanzierung und Kostenentwicklung  
 
Das Land Hessen als  Fördergeber  wurde in den Entscheidungsprozess zur Neuplanung der 
Brücke eingebunden. Die Förderung wurde vorübergehend ausgesetzt, bis die Abstimmung 
zum Änderungsantrag des Planfeststellungsver fahren mit dem Minister ium abgeschlossen 
ist. 
 
Ziel der Neuplanung ist es, die Kosten im Rahmen des ursprünglichen Projekts zu halten. Die 
neue Bauweise ermöglicht eine wirtschaftlichere Umsetzung durch eine vereinfachte 
Bauabfolge und eine reduzierte Abhängigkeit vom Straßenbah nbetrieb. 
 
Öffentlichkeitsarbeit

Eine Projektseite wird auf der Website der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingerichtet und im 
April 2025 freigeschaltet. Zusätzlich wird ab sofort ein quartalsweiser Projektbericht für die 
Öffentlichkeit zur Verfügung gestel lt. 
 
 
 
Zusammenfassung  
 
Übersicht der nächsten Schritte  
 
1. Einreichung Unterlagen Änderungsantrag HMWVW   KW 12 2025 
2. Genehmigungsphase Änderungsantrag HMWVW   KW 13 2025 – KW 27 2025 
3. Abstimmung und Genehmigung Sperrpausen DB   fortlaufend 
4. Beauftragung Planungslei stung Konstruktiver    April 2025 
Ingenieurbau und Tragwerksplanung      
5. Beginn Abbruch Planung und Planung Neubau   Mai 2025 
6. Vergabe der weiteren Planungsleistungen    2./3. Quartal 2025  
7. Beginn Vergabe Bauleistungen    2026 
 
Meilensteine des Projekts  
 
Abbruch Bestandsbrücke       2027 
Fertigstellung Neubau ( inkl. Betrieb Straßenbahn)    4. Quartal 2029 
Fertigstellung Knotenpunkte       4. Quartal 2030 
Rückbau Einbahn straßenring      4. Quartal 2030 / 1. Quartal 2031 
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

anlage 3

183 Zeichen

Punkt 4: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke 
 (V-Nr. 2025/0031) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Die Linke.

anlage 2

185 Zeichen

Punkt 5: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke 
 (V-Nr. 2025/0031) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 4

181 Zeichen

Punkt 14: Projektstand Neubau Rheinstraßenbrücke 
 (V-Nr. 2025/0031) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke., UWIGA/WGD und Stadtv. Klett  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 112
TOP 5
TOP 14
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0031
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00