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A-R/0029/2020

Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen: Digital Workplace ausweiten

Antrag an den Rat 17.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 54.10

a-r-0029-2020-Digital Workplace

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a-r-0029-2020-Digital Workplace

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Antrag an den Rat A-R/0029/2020 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 28.05.2020 
 
 
Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen: Digital Workplace ausweiten 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alsbald technisc he und organisatorische 
Voraussetzungen für mehr digitale Arbeitsplätze/Homeoffice und Flexibilisierung von 
Arbeitszeiten für Angestellte der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften zu 
schaffen. 
 
2. Eine entsprechende Planung wird dem Rat späteste ns in der letzten Sitzung des 
Jahres 2020 vorgelegt.  
 
 
 
Begründung : 
 
Digitalisierung und Arbeit weisen auf Veränderungen im gegenwärtigen Arbeitsalltag hin. 
Auch ein Arbeitsplatz in der Verwaltung unterliegt dem Wandel. Die Bedürfnisse zukünftiger 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich infolge des Generationenwechsels verändert. 
Aspekte wie eine Work-Life-Balance ebenso wie Familienfreundlichkeit und neue Formen 
von Arbeitszeiten und Arbeitsorten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Junge Menschen 
wachsen heutzutage in einer multimedialen, digitalisierten Welt auf. Ihre Erwartungen sind 
digitalisierte Arbeitsplätze und Prozessabläufe. Für einen regelmäßigen Austausch sind sie 
bereit, die vielfältigen Kommunikations-Tools zu nutzen, die die Zusammenarbeit auf Distanz 
ermöglichen. Für die Stadt Münster gilt es, sich bei der Mitarbeiterakquise als attraktiver 
Arbeitsgeber zu präsentieren, um die Fachkräfte langfristig zu binden und ihr Potenzial 
optimal zu nutzen. Eine leistungsfähige und bürgerorientierte Kommune trägt als Bindeglied 
zwischen der in den Kommunen lebenden vielfältigen Gesellschaft und dem 
Wirtschaftsstandort wesentlich dazu bei, ob sich Familien, Arbeitskräfte und Unternehmen in 
der Stadt wohlfühlen.  
 
Die Stadt kann als Arbeitgeber ganz konkret von dem Arbeitsmodell profitieren, denn sie 
spart durch MitarbeiterInnen im Homeoffice betriebswirtschaftliche Kosten, u.a. Mieten für 
teure Büroflächen. Nach Angaben der Wirtschaftsförderung Münster liegt eine Nettokaltmiete 
für Büroflächen in Münster zwischen 8,50 € und 14,80 € pro qm. 
 
Ein Arbeitsplatz in Form eines Digital Workplace kann ein wichtiges Kriterium für die 
Attraktivität des Öffentlichen Dienstes sein. Mehr Flexibilität bedeutet mehr 
Gestaltungsmöglichkeit, die nicht an den bisher üblichen starren Zeitrastern und Arbeitsorte 
ausgerichtet ist. Die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnik 
bedeutet einen qualitativen Sprung in Richtung individuelle Formen der Arbeitsorganisation. 
Moderne Arbeitsformen bieten Möglichkeiten, um Organisationen effizienter, die 
Arbeitsleistung gleichzeitig individueller und bedürfnisgerechter zu formen. Für ihre 
praktische Entwicklung und Einführung sollen die Personalverwaltung und die Personal- und 
Betriebsräte einen geeigneten Rahmen schaffen, um zu einem fairen Interessenausgleich zu 
kommen.

Antrag an den Rat A-R/0029/2020 
 
 
 
 
 
 
 
Der dbb Beamtenbund und Tarifunion unterstützen eine weitere Flexibilisierung der 
Arbeitsmodelle. Anpassungsfähigkeit in diesem zentralen Bereich mindert Bestrebungen, 
öffentliche Aufgaben aus Gründen der Effizienz und der Effektivität auf private Unternehmen 
zu verlagern, schafft neue personalwirtschaftliche Spielräume und bindet qualifizierte Kräfte. 
Flexibel vereinbarte Arbeitszeiten können zudem Personalkosten reduzieren, wobei der 
Grundsatz der aufgabengerechten Personalausstattung im öffentlichen Dienst zu wahren ist. 
Unter diesen Maßgaben ermöglichen flexibel gestaltete Arbeitszeiten und –orte einen 
beschäftigungspolitischen Beitrag des öffentlichen Dienstes.  
 
Bereits heute wird in Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes mit der Möglichkeit 
des Homeoffice und dessen Vorteile um Personal geworben (z. B. Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Karriere in Hessen - Telearbeit in der hessischen Landesverwaltung).  
 
Voraussetzung für digitale Arbeitsplätze/Homeoffice ist dabei modernste Technikausstattung. 
Daher beschleunigt sie zwangsläufig die Digitalisierungsprozesse innerhalb der Verwaltung. 
Der Landesbetrieb IT.NRW hat beispielsweise während des Corona-Shutdowns innerhalb 
von zwei Monaten mit der Einrichtung von 7100 neuen Zugängen für Home-Office-Plätze in 
der Landesverwaltung die Zahl der Telearbeitsplätze um 50 Prozent erhöht. Dafür bedarf es 
leistungsstarker IT-Produkte und einer systematischen Qualifizierung der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter, um ihre Kompetenz und die Qualität der Dienstleistungen zu sichern. 
diesen Erkenntnissen soll die Strategie der Citeq weiterentwickelt werden. 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0029/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37