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V/1022/2005

Maßnahmen der Stiftung Siverdes und Stiftung Generalarmendfonds für Flüchtlingskinder und junge erwa

Vorlage 09.12.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 39

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1

672 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage 
V/1022/2005 
Jugendberufshilfeprojekt JAZ 
Stiftung/en Zeitraum Förderbetrag 
Siverdes 1996 50.000,00 €
Genaralarmenfonds 1996 50.000,00 €
Siverdes 1997 45.000,00 €
Generalarmenfonds 1997 45.000,00 €
Siverdes 1998 51.000,00 €
Generalarmenfonds 1998 51.000,00 €
Siverdes 1999 16.500,00 €
Generalarmenfonds 1999 16.500,00 €
Bürgerwaisenhaus 1999 35.000,00 €
Siverdes 2000 39.000,00 €
Generalarmenfonds 2000 9.000,00 €
Bürgerwaisenhaus 2000 37.500,00 €
Siverdes 2001 3.000,00 €
Genaralarmenfonda 2001 3.000,00 €
Siverdes 2002 63.200,00 €
Siverdes 2003 63.500,00 €
Siverdes 2004 63.500,00 €
Pfründerhaus 
Kinderhaus 2005 63.000,00 €
gesamt: 704.700,00 €

Anlage 3

1886 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage 
V/1022/2005 
2000 Kein Verausgabung (Ansatz 20.000 DM) 
2001 Gesamtbetrag: 50.000,00 DM 
(30.000,00 DM für 2001 + 20.000,00 DM Rest 2000 
2001/001 Bunter Kinderverein 5.000,00 DM 
2001/002 Gemeinschaftsgrundschule Berg Fidel 5.000,00  DM 
2001/003 Diakonisches Werk Kosovo-Projekt 5.000,00 DM
2001/004 Förderverein Uppenbergschule 5.200,00 DM 
2001/005 JAZ Fahrradprojekt 5.000,00 DM 
2001/006 VDIJB e. V. 5.000,00 DM 
2001/007 Geistschule 5.000,00 DM 
2001/008 GGUA 5.000,00 DM 
2001/009 Diakonisches Werk Kosovo-Projekt 5.000,00 DM
2001/010 Uppenbergschule 2.000,00 DM 
47.200,00 DM 24.132,98 €
Ansatz: 50.000,00 DM 
Rest: 2.800,00 DM 
2002 
2002/001 VDIJB 2.550,00 €
2002/002 Geistschule Übernahme Klassenfahrt 1.000,00 €
2002/003 Spätaussiedler der AWO MS, Scheibenstr. 2.0 45,17 €
2002/004 AWO  Umweltprojekt 1.330,00 €
Gesamtbetrag: 6.925,17 € 6.925,17 €
Ansatz: 25.600,00 €
Rest: 18.674,83 €
2003 
2003/001 VDIJB 2.551,00 €
2003/002 Bunter-Kinder-Verein e. V. 1.900,00 €
2003/003 Bunter-Kinder-Verein "Projekt: 2.500,00 €
Kurs Mein Selbst Wert Gefühl 
Gesamtbetrag: 6.951,00 € 6.951,00 €
Ansatz: 25.600,00 €
Rest: 18.649,00 €
2004 
2004/001 AWO in Kooperation mit JAZ  2.000,00 €
2004/002 Kunstprojekt Fürstenbergschule 650,00 €
2004/003 Kunstprojekt Fürstenbergschule 520,00 €
2004/004 Kunstprojekt Fürstenbergschule 520,00 €
2004/005 AWO, Scheibenstr. 2.500,00 €
2004/006 VDIJB 2.500,00 €
2004/007 Märchenprojekt Fürstenbergschule 280,00 €
2004/008 Personalzuschuss Stefan Novar V/KF 12.000,00  €
2004/009 Bunter Kinder Verein e. V. 2.560,00 €
Projekt "Fremde werden Freunde" 
Gesamtbetrag: 23.530,00 € 23.530,00 €
Ansatz: 25.600,00 €
Rest: 2.070,00 €
Gesamtförderung: 61.539,15 €
Hilfefonds zur sozialen Flankierung    
Gesamtbetrag: 
Flüchtlingskinderprogramm 
Stiftung Bürgerwaisenhaus (2000 und 2001) 
Stiftung Generalarmenfonds (2002, 2003 und 2004)

Beschlussvorlage

8185 Zeichen

V/1022/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen der Stiftung Siverdes und Stiftung Generalarmenfonds für Flüchtlingskinder und 
junge erwachsene Flüchtlinge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.01.2006 Stiftungskommission Vorberatung 
28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
01.03.2006 Ausländerbeirat Vorberatung 
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.03.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen 
Flüchtlingen Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Das im Wirtschaftsjahr 2005 einmalig von der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 
geförderte Jugendberufshilfeprojekt des JAZ wird im Jahr 2006 von der Stiftung Si-
verdes mit einem Betrag von 30.000 Euro weitergefördert. 
 
2. Der bis Ende 2004 von der Stiftung Generalarmenfonds eingerichtete Hilfefonds für Frei-
zeitmaßnahmen mit Flüchtlingskindern wird ab 2006 für die Dauer von 3 Jahren bis Ende 
2008  in einer Höhe von 25.000 Euro jährlich wiederaufgelegt. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 30.000 Euro bei der Stiftung Siverdes 
im Wirtschaftjahr 2006 und insgesamt 75.000 Euro bei der Stiftung Generalarmenfonds in den 
Wirtschaftsjahren 2006, 2007 und 2008 entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1022/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Claahsen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.12.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1022/2005 
Stiftung / Projekt Wirtschaftsjahr/e Fördersumme 
Stiftung Siverdes 
Jugendberufshilfeprojekt 
JAZ 
2006 30.000,00 € 
Stiftung Generalarmenfonds 
Hilfefonds 
2006 
25.000  € 
2007 
25.000 € 
2008 
25.000 € 
 
75.000,00 € 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage / Jugendberufshilfeprojekt JAZ 
Seit 1996 entwickelten die Stadt Münster und eine Reihe der kommunalen Stiftungen An-
gebote zur Betreuung von Flüchtlingskindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugend-, 
Sozial- und Gesundheitshilfe in Münster. Die unterschiedlichen Maßnahmen hatten jeweils 
die Verbesserung der Hilfen in den Übergangseinrichtungen,  flankierende Maßnahmen zur 
schulischen und beruflichen Qualif izierung und Hilfen zur sozialen Integration in den Stadt-
teilen zum Ziel. Neben einem Hilfefonds zur sozialen Flankierung der bestehenden Über-
gangssituation von Flüchtlingskindern in den Stadtteilen, fördern unterschiedliche kommu-
nale Stiftungen bereits seit 1996 das Jugendhilfeprojekt des Jugendausbildungszentrums 
JAZ (siehe Anlage 1). Die in Kooperation zwischen JAZ, Geistschule, Informations- und 
Medienzentrum für Ausländer und Spätaussiedler (IMAS) und anderen Einrichtungen ent-
wickelten und durchgeführten Hilfemaßnahmen haben die Situation junger Flüchtlinge deut-
lich verbessern können. 
 
 
2. Ausgangslage / Flüchtlingskinderfonds 
Mit einem Hilfefonds unterstützen die Stiftungen Bürgerwaisenhaus und Generalarmen-
fonds abwechselnd in unterschiedlichen Förderjahren soziale Träger bei ihrer Arbeit mit 
Flüchtlingen. Von der Gruppenarbeit in einigen Jugendeinrichtungen bis hin zur Hilfen für 
Schulen, in denen besonders viele Flüchtlingskinder betreut werden, reichte das Engage-
ment der Stiftungen. In den vergangenen Jahren konnten unterschiedliche Träger auf der 
Grundlage von Förderrichtlinien für den Hilfefonds zur sozialen Flankierung der bestehen-
den Übergangssituationen von Flüchtlingen unterstützt werden. Eine Auflistung der Stiftun-
gen und der Förderbetrage ist der Anlage 2 und eine Auflistung über die Trägeranträge ist 
der Anlage 3 zur entnehmen. Die Förderrichtlinien stammen aus dem Jahre 1999 und sind 
in der beigefügten Fassung (siehe Anlage 4) den „Euro-Verhältnissen“ angepasst.  
 
 
3. Bedarfslage 
Zurzeit leben in Münster 4.993 Flüchtlinge (Stand Ende 2004). Die Anzahl der im Leis-
tungsbezug des Sozialamts stehenden Flüchtlinge umfasst insgesamt 1.545 Personen. 
Davon wohnen ca. 60 % in Privatwohnungen und 40 % in den städtischen Flüchtlingsein-
richtungen.  
 
Die Anzahl der Kinder- und Jugendlichen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ist mit 
ca. 900 Personen leicht rückläufig. Entwicklungstendenzen in anderen europäischen Län-
dern haben gezeigt, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation dieses 
Personenkreises wichtig sind, um Ausgangschancen zu erhöhen und den sozialen Frieden 
zu sichern.  
4. Maßnahmen 
4.1 Förderung des Jugendberufshilfeprojektes JAZ im Jahr 2006

- 3 - 
V/1022/2005 
Vor dem Hintergrund der Interimsfinanzierungsentscheidung des Rates aus dem Jahre 
2004 (siehe Vorlage V/532/2004) wurden erneut 63.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2005 
zur einmaligen Finanzierung des Projektes bereitgestellt, weil die Fortführung des Projektes 
aus Eigenmitteln des JAZ bzw. durch Drittmittelfinanzierung nicht gesichert war. Zwischen-
zeitlich hat der Träger im Jahr 2005 folgende Anträge gestellt: 
 
Antrag im Rahmen der innovati-
ven Modellprojekte für besondere 
Zielgruppen des Arbeitsmarktes 
Mittel des Europäi-
schen Sozialfonds 
Juni 05 Negativ ent-
schieden 
Angebot um Berücksichtigung im 
Verfahren für die Antragstellung 
„entimon - gemeinsam gegen 
Gewalt und Rechtsextremismus“ - 
Programm des Bundesministeri-
ums für Familien, Senioren, Frau-
en und Jugend 
Mittel des Bundes Juli 05 Entscheidung 
steht noch 
aus 
Beantragung einer Zuwendung Kirchennahe Stiftun-
gen 
Sep. 05 Entscheidung 
steht noch 
aus 
Antragstellung im Rahmen des 
Europäischen Flüchtlingsfonds  
EU Mittel  Okt. 05 Entscheidung 
steht noch 
aus 
 
Ausgangslage gegen Ende des Jahres 2005 ist, das ein  Antrag negativ entschieden wurde 
und zwei weitere Anträge in ihrer Entscheidung noch ausstehen. Eine , der kirchennahen 
Stiftungen hat einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro für das Jahr 2006 be-
willigt. Um dem Projekt die weitere Existenz im  Wirtschaftsjahr 2006 zu sichern, schlägt die 
Stiftungsverwaltung vor, einmalig einen Betrag von 30.000 Euro aus Mitteln der Stiftung Si-
verdes bereitzustellen.  
 
4.2 Neuauflage des Flüchtlingskinderfonds  
Aus Sicht der Jugendhilfe gibt es erneut Bedarfe für den Hilfefonds für Flüchtlingskinder. 
Die Träger (Bunter Kinderverein e. V, Verein zur Förderung der integrativen Jugendarbeit 
e. V., AWO Trauttmansdorffstraße), die nahezu jährlich Mittel aus dem Fonds beantragt 
haben, sind ab 2006 erneut auf finanzielle Förderung angewiesen, wenn sie zusätzliche 
Projekte mit den Flüchtlingskindern durchführen sollen.  
Weitere Träger, die Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingen 
machen, sind das Stadtteilbüro Coerde der AWO, das Jugendzentrum Mobile und der 
Treffpunkt Waldsiedlung e. V. in der Osthuesheide sowie die offene Kinder- und Jugendar-
beit Albachten e. V.. Die gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. 
V. führt neben ihrer Beratung für Erwachsene auch Projekte für Flüchtlingskinder durch. Bei 
gezielter Ansprache werden diese Träger Angebote – auch zum Beispiel Ferienprojekte vor 
Ort – mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des Programms vorhalten können.  
Das gilt in gleicher Weise für die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen. Auch hier können 
flankierende Maßnahmen finanziell unterstützt werden. Das Konzept für die neuen Flücht-
lingseinrichtungen sieht vor allem den Einsatz Ehrenamtlicher vor. Das hat sich in den neu-
en Einrichtungen in Albachten und in Hiltrup (CVJM Münster e. V.) bewährt. Von den Eh-
renamtlichen, die sich eigenständig organisieren, werden sowohl Angebote für Erwachsene 
als auch Angebot für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Die Förderung von Maßnahmen

- 4 - 
V/1022/2005 
in den neuen Einrichtungen ist aus Stiftungsmitteln ausschließlich unter Einbeziehung der 
hierfür vom Sozialamt bereit gestellten städtischen Mitteln möglich.  
Die Richtlinien für die Vergabe der Mittel aus dem Hilfefonds können im Prinzip aus der 
Vorlage 827/1999 mit den entsprechenden Anpassungen (siehe Anlage 4) übernommen 
werden. 
 
 
I. V. 
 
 
Dr. Klein

Anlage 2

324 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage 
V/1022/2005 
Hilfefonds 
für Flüchtlingskinder 
Stiftung Zeitraum Förderbetrag 
Bürgerwaisenhaus 2000 25.000,00 €
Bürgerwaisenhaus 2001 25.000,00 €
Generalarmenfonds 2002 25.600,00 €
Generalarmenfonds 2003 25.600,00 €
Generalarmenfonds 2004 25.600,00 €
Generalarmenfonds 2005 
Gesamtsumme 126.800,00 €

Anlage 4

3004 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage  
V/1022/2005 
 
 
 
 
 
 
Förderrichtlinien 
 
Hilfefonds zur sozialen Flankierung der bestehenden Übergangssituation  
von Flüchtlingskindern 
 
 
 
 
1. Förderzweck und Fördermaßnahmen 
Die rechtlich unselbständige und städtisch verwalte te Stiftung Generalarmenfonds fördert 
Aktivitäten zur sozialen Flankierung der bestehende n Übergangssituation von Flüchtlings- 
kindern in Münster. 
 
2. Fördersumme 
Die Stiftung stellt dazu jährlich einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro zur Verfügung. 
 
3. Förderbedingungen 
- Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ang ebote, die über den Rahmen ge- 
setzlicher Pflichtleistungen der sozialen Sicherung  hinausgehen und/oder nicht in 
Form freier Trägerschaft mit öffentlicher Förderung  wahrgenommen werden kön- 
nen. 
- Gefördert werden Honorar- und Sachmittel. 
- Gefördert werden können Träger- und Flüchtlingsin itiativen, die auf Grund ihrer Er- 
fahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingskindern geeignet sind und für deren Angebote 
in den jeweiligen Stadtteilen Bedarf entsteht. Eine  Bedarfsbestätigung durch die je- 
weilige Fachverwaltung ist Voraussetzung für die Förderung.  
 
4. Grundsätze der finanziellen Förderung 
- Es kann eine Projektförderung für inhaltlich eind eutig abgrenzbare und zeitlich be- 
grenzte Aktivitäten in Form eines projektbezogenen Zuschusses auf der Grundlage 
einer schriftlichen Darlegung des geplanten Vorhabe ns einschließlich eines diffe- 
renzierten, nachprüfbaren Kostenvoranschlages im Re gelfall bis zu einer Höhe von 
2.500 Euro erfolgen. 
- Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über di ese Richtlinien geschieht nachran- 
gig zu anderen Fördermöglichkeiten. 
- Eine Bezuschussung oder Übernahme dauerhafter Per sonal- und Honorarkosten 
scheidet aus. 
- Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind, k önnen bei der Förderung nicht be- 
rücksichtigt werden.  
- Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesem Förd erprogramm und nach diesen 
Richtlinien besteht nicht. 
 
5. Verfahren der Antragsstellung und der Förderung 
Die finanzielle Förderung über diese Richtlinien ge schieht ausschließlich antragsbezogen. 
Förderanträge sind schriftlich bei der Stiftungsver waltung der Stadt Münster zu stellen. Sie 
müssen enthalten:

- eine ausführliche Beschreibung des Projektes, 
- eine Konzeption- und Organisationsübersicht, eins chließlich einer nachvollziehba- 
ren und überprüfbaren Darlegung der zu erwartenden Kosten, 
- die Entscheidung über die Vergabe der Fördermitte l trifft im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Mittel und der genannten Höchstbeträge, die Stiftungsverwaltung. 
 
6. Verwendungsnachweis 
Über die ordnungsgemäße und nachprüfbare Verwendung  der bewilligten Mittel ist ein 
Verwendungsnachweis (sachlicher Bericht und zahlenm äßiger Nachweis) vorzulegen. So- 
fern wesentliche Modifikationen des bei der Förderu ng vorgelegten Konzeptes im Laufe der 
Projektdurchführung eintreten, ist eine Abstimmung mit der Stiftungsverwaltung erforder- 
lich.

Beratungsverlauf (7)

12.01.2006 Stiftungskommission
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2006 Sitzung
TOP 2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Scheibenstraße 2
  • Trauttmansdorffstraße
  • Kinderhaus 2005

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1022/2005
Typ
Vorlage
Datum
09.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37