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2785/2021

Beantwortung einer mündlichen Anfrage in der Sitzung am 27.05.2021 zur Mitteilung 1205/2021 Sachstand „Starke Veedel – Starkes Köln“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.09.2021

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 24.09.2021, TOP 4.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
152/12 
Vorlagen-Nummer 
 2785/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Unterausschuss Wohnen 24.09.2021 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage in der Sitzung am 27.05.2021 zur Mitteilung 1205/2021 
Sachstand „Starke Veedel – Starkes Köln„ der Fraktion Bündnis  90/Die Grünen 
Anfragetext: 
In der Mitteilung 1205/2021 Sachstand "Starke Veedel – Starkes Köln“ Seite 6 steht: "Für die Sozial-
räume „Höhenberg / Vingst“, „Bocklemünd / Mengenich“ und „Bilderstöckchen“ sind die bisher vorge-
sehenen städtebaulichen Maßnahmen nicht ausreichend für die Erstellung eines sozialraumspezifi-
schen ISEKs. Folglich können für die drei Räume keine Städtebaufördermittel eingeworben werden. 
Das Leitkonzept ermöglicht jedoch die Umsetzung von ESF- und EFRE-geförderten Maßnahmen. 
Zudem wird die Umsetzung von Maßnahmen über Sonderaufrufe, unabhängig von der Erstellung der 
sozialraumspezifischen Einzelkonzepte geprüft." 
Fragen: 
 
- Was umfassen „Sonderaufrufe“ im Einzelnen?  
- Wer verfasst die Inhalte? 
- Wer ist Ansprechpartner? 
- Gibt es eine Frist zur Einreichung von Sonderaufrufen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu den Sonderaufrufen der Städtebauförderung gehören die sogenannten Investitionspakte, die 
grundsätzlich auch eine Einzelförderung ohne Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzep-
tes vorsehen. Köln hat in der Vergangenheit von diesen Sonderaufrufen profitieren können und erhielt 
beispielsweise eine Förderung zur Modernisierung des Bürgerhauses „Alte Feuerwache“ in der In-
nenstadt. Die Aufrufe erfolgen vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des 
Landes Nordrhein-Westfalen in unregelmäßigen Abständen und werden kurzfristig veröffentlicht. Das 
Ministerium ist Ansprechpartner, gibt die Aufrufe heraus und erstellt die Richtlinien, die ganz unter-
schiedliche Fördergegenstände zum Inhalt haben können und viele Möglichkeiten der Antragstellung 
bieten. Die Antragsfristen nach Veröffentlichung des Aufrufs sind grundsätzlich zeitlich sehr kurz ge-
fasst.  
 
Davon abweichend wurde in 2020 ein Sonderaufruf „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“. 
veröffentlicht, der sich auf die Förderung eines bestimmten Themenfelds bezieht. Ob es in diesem 
Jahr wie auch immer geartete Sonderaufrufe geben wird, ist bislang ungewiss. 
 
Neben den Investitionspakten ist das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ eine 
weitere Form der Städtebauförderung. Dieses kommt allerdings nur zum Tragen, wenn das Projekt 
vom Fördermittelgeber als besonders bedeutsam, mit einer hohen Außenwirkung bewertet wird. Prin-
zipiell ist die Förderung eines Projektes bei einer entsprechenden Relevanz über das Programm des

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Bundes „Nationale Projekte“ außerhalb einer Gebietskulisse – also ohne Integriertes Stadtentwick-
lungskonzept möglich. Hierüber erhielten die Projekte „Plätze Chorweiler Mitte“ und „Via Culturalis“ 
eine Förderung.  
 
Ob es Programmaufrufe in den folgenden Jahren geben wird, ist nicht bekannt.  
 
Anträge sind bei der Bezirksregierung Köln oder bei Bundesbehörden zu stellen.

Beratungsverlauf (2)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2021 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2785/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.09.2021
Erstellt
05.08.2021 10:57