2785/2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage in der Sitzung am 27.05.2021 zur Mitteilung 1205/2021 Sachstand „Starke Veedel – Starkes Köln“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3272 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 2785/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Unterausschuss Wohnen 24.09.2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage in der Sitzung am 27.05.2021 zur Mitteilung 1205/2021 Sachstand „Starke Veedel – Starkes Köln„ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anfragetext: In der Mitteilung 1205/2021 Sachstand "Starke Veedel – Starkes Köln“ Seite 6 steht: "Für die Sozial- räume „Höhenberg / Vingst“, „Bocklemünd / Mengenich“ und „Bilderstöckchen“ sind die bisher vorge- sehenen städtebaulichen Maßnahmen nicht ausreichend für die Erstellung eines sozialraumspezifi- schen ISEKs. Folglich können für die drei Räume keine Städtebaufördermittel eingeworben werden. Das Leitkonzept ermöglicht jedoch die Umsetzung von ESF- und EFRE-geförderten Maßnahmen. Zudem wird die Umsetzung von Maßnahmen über Sonderaufrufe, unabhängig von der Erstellung der sozialraumspezifischen Einzelkonzepte geprüft." Fragen: - Was umfassen „Sonderaufrufe“ im Einzelnen? - Wer verfasst die Inhalte? - Wer ist Ansprechpartner? - Gibt es eine Frist zur Einreichung von Sonderaufrufen? Antwort der Verwaltung: Zu den Sonderaufrufen der Städtebauförderung gehören die sogenannten Investitionspakte, die grundsätzlich auch eine Einzelförderung ohne Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzep- tes vorsehen. Köln hat in der Vergangenheit von diesen Sonderaufrufen profitieren können und erhielt beispielsweise eine Förderung zur Modernisierung des Bürgerhauses „Alte Feuerwache“ in der In- nenstadt. Die Aufrufe erfolgen vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in unregelmäßigen Abständen und werden kurzfristig veröffentlicht. Das Ministerium ist Ansprechpartner, gibt die Aufrufe heraus und erstellt die Richtlinien, die ganz unter- schiedliche Fördergegenstände zum Inhalt haben können und viele Möglichkeiten der Antragstellung bieten. Die Antragsfristen nach Veröffentlichung des Aufrufs sind grundsätzlich zeitlich sehr kurz ge- fasst. Davon abweichend wurde in 2020 ein Sonderaufruf „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“. veröffentlicht, der sich auf die Förderung eines bestimmten Themenfelds bezieht. Ob es in diesem Jahr wie auch immer geartete Sonderaufrufe geben wird, ist bislang ungewiss. Neben den Investitionspakten ist das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ eine weitere Form der Städtebauförderung. Dieses kommt allerdings nur zum Tragen, wenn das Projekt vom Fördermittelgeber als besonders bedeutsam, mit einer hohen Außenwirkung bewertet wird. Prin- zipiell ist die Förderung eines Projektes bei einer entsprechenden Relevanz über das Programm des 2 Bundes „Nationale Projekte“ außerhalb einer Gebietskulisse – also ohne Integriertes Stadtentwick- lungskonzept möglich. Hierüber erhielten die Projekte „Plätze Chorweiler Mitte“ und „Via Culturalis“ eine Förderung. Ob es Programmaufrufe in den folgenden Jahren geben wird, ist nicht bekannt. Anträge sind bei der Bezirksregierung Köln oder bei Bundesbehörden zu stellen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2785/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 05.08.2021 10:57