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V/0025/2017

"was geht!" Modellprojekt mit der Walter-Blüchert-Stiftung

Vorlagen 09.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.02.2017, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

14107 Zeichen

V/0025/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"was geht!" 
Modellprojekt mit der Walter-Blüchert-Stiftung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.02.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
 und E-Government Vorberatung 
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.02.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat begrüßt d ie Durchführung des Projektes „was geht!“  zur Unterstützung J u-
gendlicher in der Berufsorientierung in Kooperation mit der Walter-Blüchert-Stiftung und 
der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntn is, dass zu diesem Zweck eine Kooperationsvereinbarung 
zwischen den Beteiligten geschlossen wird. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen dieser Kooperation zwischen den Par t-
nern keine direkten finanziellen Transferleistungen erfolgen. Alle Kooperat ionspartner 
finanzieren und kontrollieren ihren Anteil selbst. 
 
4. Um die nach der Kooperationsvereinbarung von der Stadt Münster zu erbringenden 
Aufgaben (administrative Aufgaben und operative Umsetzung des Programms vor Ort) 
umsetzen zu können, beschließ t der Rat zunächst für die Zeit vom 01.04.2017 bis 
31.07.2020 die haushaltsneutrale Einrichtung von 
 
 - 0,75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) S 12 Pädagogik / Sozialpädagogik 
 - 0,75 VZÄ EG 08 für Verwaltungstätigkeiten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0025/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0025/2017 
 Hierbei handelt es sich um die Maximalwer te, welche durch Stellenbewertung noch 
überprüft werden 
 
 Über eine Fortsetzung soll auf der Grundlage einer Überprüfung der Wirksamkeit der 
Maßnahmen in 2019 entschieden werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Personalaufwendungen (auf der Ba sis der durchschnittlichen Personalko sten 
2016) in voraussichtlich folgender Höhe (die endgültige Eingruppierung ist noch festzulegen): 
 
Teilergebnisplan 
Produktgruppe 0301 "Leistungen für Schulen" 
Zeile  Bezeichnung 2017 2018 2019 2020 
 Landeszuweisung KAoA *) 21.080 € 28.670 € 28.670 € 16.720 € 
2 Zuwendungen und allg emeine 
Umlagen 21.080 € 28.670 € 28.670 € 16.720 € 
 Erträge gesamt 21.080 € 28.670 € 28.670 € 16.720 € 
 Personalaufwand S 12 (0,75 
Stelle) 34.140 € 45.520 € 45.520 € 26.550 € 
 Personalaufwand EG  08 (0,75 
Stelle) 28.850 € 34.140 € 34.140 € 19.910 € 
11 Personalaufwendungen 62.990 € 79.660 € 79.660 € 46.460 € 
14 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen -41.910 € -50.990 € -50.990 € -29.740 € 
Zuschuss gesamt 0 € 0 € 0 € 0 € 
 
 
*) Die für das Projektmanagement vorgesehene Stelle (0,75) wird in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne A nschluss“ 
(KAoA) eingebunden. Das Land NRW finanziert diese Stellen auf der Grundlage von festgelegten pauschalen Personalko s-
ten mit einem Anteil von 50 %. 
 
Die bisherige Besetzung lag bei 3,2 Stellen. Durch die o. a. Maßnahme wird einerseits der 
Rahmen des Landesprogramms KAoA annähernd ausgeschöpft und darüber hinaus projek t-
bezogen eine Personalressource für die Umsetzung des Projektes eingesetzt. Der verble i-
bende M ehraufwand ist für die Laufzeit des Projektes aus lfd. Mitteln, ggf. zusätzlichen 
Spenden oder Zuwendungen für das Projekt zu finanzieren.  
 
Bei dem Projekt handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1. 
 
Jugendliche, die mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 eine allgemeinbi l-
dende Schule verlassen, können ihre Schullaufbahn in der Berufsfachschule Typ I (BFS I) 
oder Typ II (BFS II) fortsetzen.  
In der BFS I erlangen die Schülerinnen und Schüler spe zifische berufliche Kenntnisse, F ä-
higkeiten und Fertigkeiten. Sie können einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 
gleichwertigen Abschluss erwerben.

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V/0025/2017 
Schülerinnen und Schüler der BFS II können einen mittleren Schulabschluss erwe rben, der 
mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.  
 
Die Berufsfachschule wird in unterschiedlichen Fachbereichen (z. B. Bau - und Holztechnik, 
Metalltechnik, Gesundheitswesen, Elektrotechnik, Informatik, Wirtschaft und Verwaltung, 
Fahrzeugtechnik) angeboten.  
 
Im aktuellen Schuljahr 2016/2017 besuchen 100 Schülerinnen und Schüler an fünf verschi e-
denen Berufskollegs die Berufsfachschule Typ I sowie 138 Schülerinnen und Schüler an vier 
Berufskollegs die Berufsfachschule Typ II. 
 
Die Berufsfachs chule ist auf die Dauer von einem Jahr angelegt. Die Jugendlichen stehen 
also vor der Herausforderung, sich innerhalb einer sehr begrenzten Zeit in dem System B e-
rufskolleg zurechtzufinden, sich beruflich zu orientieren, einen Au sbildungsbetrieb zu finden 
oder einen anderen zielführenden Übergang für sich zu organisieren. Oft kommt hinzu, dass 
die Erfahrung, das Ziel im ersten Versuch nicht erreicht zu haben, verarbeitet werden muss.  
 
Genau hier setzt das Projekt „was geht!“ an. Die Jugendlichen erhalten ei n Paket an diver-
sen professionellen Unterstützungsleistungen, um ihren Übergang sicher zu g estalten. Sie 
werden von Fachleuten beraten, erhalten sozialpädagogische Begleitung und können bei 
Bedarf auf individuell abgestimmte Förderangebote und Zusatzqualifizierungen bauen.  
Jugendliche, die im Anschluss an die Berufsfachschule einen Ausbildungsplatz g efunden 
haben, sollen auch während ihrer beruflichen Qualifizierung gezielt unte rstützt werden, damit 
sie diese auch erfolgreich abschließen. Die Weiterbetreuu ng in der Ausbildung kann sowohl 
durch die Agentur für Arbeit als auch durch das Jobcenter im Rahmen des Programms „A s-
sistierte Ausbildung“ (AsA) gewährleistet werden.  
 
 
 
Exkurs: Assistierte Ausbildung 
 
Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen haben häufig kaum eine Chance auf einen 
Ausbildungsplatz oder können die Ansprüche während der Ausbildung nicht erfüllen. Z u-
dem scheuen sich Betriebe, diese Jugendlichen einzustellen. Um die Lücke zu schließen, 
die zwischen dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe und den Bewerber/innen besteht, greift 
die „Assistierte Ausbildung“ ein. 
 
Diese sieht vor, dass ein Bildungsträger in Form der „Assistierten Ausbildung“ eine neue 
Rolle übernimmt und sowohl als Ansprechpartner für die Unternehmen, als auch für die  
Jugendlichen fungiert. 
 
Leistungen der „Assistierten Ausbildung“ 
 
Die „Assistierte Ausbildung“ besteht aus mehreren Leistungen, die bereits vor Ausbi l-
dungsbeginn einsetzen: 
 
 Die potentiellen Azubis werden bereits während der Schulzeit auf mögliche Ausbi l-
dungsberufe vorbereitet und erhalten Unterstützung im Bewerbungstraining.

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V/0025/2017 
 Auch während einer Ausbildung wird die Leistung der „Assistieren Ausbildung“ for t-
gesetzt und der Bildungsträger ist in der Ausbildung durch individuelle Beratung und 
Hilfe für den Azubi präsent. 
 
 Eine weitere Leistung der „Assistierten Ausbildung“: Die Betriebe erhalten Unterstü t-
zung im pädagogischen Bereich, wodurch die Kommunikation und Arbeit mit den 
Jugendlichen erleichtert werden soll. Zudem werden Betriebe bei der Bewerberau s-
wahl unterstützt und können bei Bedarf auf zusätzliche Beratung durch die Bildungs-
träger bauen. 
 
Durch die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ist ein hoher Grad an Flexibilität g e-
währleistet, wodurch es z.B. Erziehenden ermöglicht wird, eine Teilzeitausbildung zu a b-
solvieren. 
 
Jugendliche werden zudem in elementaren Fragen wie Wohnungssuche, Einkommenss i-
cherung, Konfliktprävention und ggf. Organisation von Kinderbetreuung unterstützt. 
 
Im Rahmen der "Allianz für Ausbildung" sollen im Ausbildungsjahr 2015/2016 bis zu 
10.000 Plätze für b enachteiligte junge Menschen geschaffen werden. Finanziert werden 
die Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hält aus di eser 
Maßnahme Plätze bereit. Ebenso wird das Jobcenter der Stadt Münster en tsprechende 
Angebote vorbereiten und in das Projekt „was geht!“ einbringen.  
 
 
 
Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich für das Projekt „was geht!“  schriftlich und 
werden nach einem persönlichen Auswahlgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der 
beteiligten Kooperationspartner aufgenommen. 
 
Münster ist die dritte Stadt in NRW, in der die Walter -Blüchert-Stiftung für die Zielgruppe der 
Schülerinnen und Schüler der BFS -Klassen an den Berufskollegs aktiv werden möc hte. Der 
Projektstart von „was geht!“ erfolgte in Gütersloh (dort mit einer Realschule) und Dortmund. 
 
Einem Auftaktgespräch bei der Stiftung in Gütersloh Mitte November, an dem auch die schul-
fachliche Aufsicht der Berufskollegs der Bezirksregierung Münster teilnahm, folgte eine I n-
formation aller Leitungen der städti schen Berufskollegs Ende November durch die für das 
Projekt beschäftigte Verantwortliche bei der Walter -Blüchert-Stiftung. Mitte Dezember sign a-
lisierten die Vertreterinnen und Vertreter von Stiftung, Agentur für Arbeit A hlen-Münster und 
Stadt Münster bei einem weiteren Gespräch in Münster ihre Kooperationsbereitschaft.  
Um das Unterstützungsprogramm der assistierten Ausbildung (AsA) auch für Klienten des 
Jobcenters zugängig zu machen, wird auch das Jobcenter Kooperation spartner sein und die 
„Assistierte Ausbildung“ in diesem Rahmen anbieten.

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Zu Beschlusspunkt 2. 
 
Von der Walter-Blüchert-Stiftung ist der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung  vorbere itet 
worden. Eine Vertreterin/ein Vertreter der städtischen Berufskollegs wird die Vereinb arung 
mit unterzeichnen. Nach Absprache mit den Projektpartnern ist vorgesehen, vorb ehaltlich der 
Zustimmung des Rates, bereits sehr zeitnah die Kooperationsvereinb arung zu unterzeichnen 
und bereits mit dem Schuljahr 2017/2018 in das Projekt einzuste igen. Das bedeutet, da ss 
unmittelbar nach dem Anmeldeverfahren für die Berufskollegs im Februar 2017 eine Anspr a-
che der potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projektes in Absprache mit Sti f-
tung, Schulverwaltung und Berufskollegs erfolgen soll. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3. 
 
Im Gegensatz zu dem Projekt „Angekommen in deiner Stadt Münster“ der Walter -Blüchert-
Stiftung ist es in diesem Projekt nicht Aufgabe der Schulverwaltung, eine eigenständige Ko n-
zeption zu entwickeln und diese in die vorhandenen Strukturen einzubetten. Die f achliche 
und inhaltliche Verantwortung liegt vielmehr bei „was geht!“ in Händen der Walter-Blüchert-
Stiftung, die zu diesem Zweck eigens eine eigene fachliche Projektleitung eing estellt hat. In 
der Kooperationsvereinbarung ist deshalb folgerichtig niederge legt, dass die Kooperation s-
partner ihre eigenen Anteile jeweils selbst finanzieren und kontrollieren. Für die Walter -
Blüchert-Stiftung ist dies neben der Projektleitung die Akquise und den Einsatz von begle i-
tenden Fachkräften / Sozialpädagogen / Coaches et c., für die Agentur für Arbeit und das 
Jobcenter die assistierte Ausbildung, für die Schulverwaltung die gesamte Org anisation vor 
Ort und die operative Umsetzung.  
Die Kooperationsvereinbarung wird unbefristet abgeschlossen, allerdings mit jährlicher Kü n-
digungsmöglichkeit. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4. 
 
Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe schlägt die Verwaltung die Einrichtung von zwei 0,75 
Stellen vor. Diese Ausstattung beruht auf den Erfahrungen aus Dortmund und Gütersloh s o-
wie den geführten Gesprächen mit der Walter-Blüchert-Stiftung.  
 
Die Ansiedlung der kommunalen Stellen in der Stabstelle Übergang Schule -Beruf und Ina n-
spruchnahme von Mitteln aus dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist 
sinnvoll und zielführend aus folgenden Gründen: 
Das Projekt „was geht!“ wendet sich an eine Zielgruppe von Jugendlichen, deren Übe rgang 
von der Schule in den Beruf über eine schulische „Zwischenstation“ verläuft. Untersuchungen 
belegen, dass junge Menschen in Übergangsangeboten dann erfolgreich den Sprung in Au s-
bildung oder eine weiterführende schulische Qualifik ation schaffen, wenn sie innerhalb einer 
kurz bemessenen Zeit realistische Ziele entwickeln und angehen. Mit professioneller und 
kontinuierlicher Begleitung und Beratung ist dieser Weg in der Regel für die an gesprochenen 
Jugendlichen besser zu bewältigen. 
Die Sichtung und Strukturierung von Angeboten im Übergang von der Schule in den Beruf 
bildet einen Schwerpunkt innerhalb der vier KAoA -Handlungsfelder. Das Vorhaben „was 
geht!“ ist eine sinnvolle Ergänzung de r lokalen Angebotsstrukturen für die Zielgruppe der 
Jugendlichen im Übergang und eröffnet die Möglichkeit, Erkenntnisse über Rahmenbedi n-
gungen für gelingende Übergangsgestaltung zu gewinnen.

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V/0025/2017 
 
Durch die Ansiedlung der Stellen in der Kommunalen Koordinieru ng im Rahmen des Land e-
sprogramms „KAoA“ besteht überdies die Möglichkeit, den bislang nicht in Anspruch g e-
nommenen Stellenanteil im Rahmen des Landesvorhabens abzurufen. Für Städte der Gr ö-
ßenordnung der Stadt Münster beteiligt sich das Land NRW mit 50 % an  den Personalkosten 
von bis zu 4,0 Stellen. Die Finanzierung setzt einen entsprechenden kommunalen Finanzi e-
rungsanteil in gleicher Höhe voraus. Aktuell sind 3,2 Stellen in der Kommunalen Koordini e-
rung besetzt, das heißt, 1,6 Stellen sind über das Landesvorhaben finanziert. Durch die Ein-
bindung der zusätzlichen 0,75 Stelle Projektleitung/Sozialpädagogik ist der mögliche G e-
samtrahmen damit ausgeschöpft.   
 
Die Stellen sollen zunächst befristet einger ichtet werden bis 31.07.2020. Obwohl die Projek t-
laufzeit unbefristet ist (s. Ausführungen zu Ziffer 3.), soll nach 2 Jahren eine Überpr üfung der 
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen erfolgen, um auf der Grundlage dann eine En t-
scheidung über das „Ob“ und das „Wie“ einer evtl. Weiterführung treffen zu können.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (6)

18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0025/2017
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37