0087/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gefährdung von Fußgängern durch rücksichtsloses Radfahren, Aktenzeichen 120/25
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0087/2026 Freigabedatum 12.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gefährdung von Fußgängern durch rücksichtsloses Radfahren, Aktenzeichen 120/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für die Eingabe. Der Ausschuss bittet die Verwaltung weitere Maßnahmen zu den bereits bestehenden zu prü- fen, um eine Gefährdung von Fußgängern durch rücksichtsloses Radfahren zu vermeiden. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin beklagt in ihrer Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW die in Köln zuneh- mende Rücksichtslosigkeit Fahrradfahrender Menschen. In Parks, am Rheinufer und auf Gehwegen werde mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, Verkehrsregeln missachtet und hierdurch Fußgänger bewusst oder billigend gefährdet. Fehlende Kontrollen und ausbleibende Sanktionen verstärkten dieses Verhalten. Die Petentin macht exemplarisch auf besonders betroffene Örtlichkeiten aufmerksam und for- dert die Ergreifung wirksamer Maßnahmen. Die Förderung des Radverkehrs in Köln dürfe nicht auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern geschehen. Auf die weiteren Ausführungen in der Eingabe – Anlage 2 – wird verwiesen.
Anlage 2 Eingabe
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Von: Gesendet: Montag, 11. August 2025 10:23 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de>; Hammer, Lino <lino.hammer@stadt-koeln.de> Betreff: Gefährdung von Fußgängern durch rücksichtsloses Radfahren – dringender Handlungsbedarf Sehr geehrte Damen und Herren der Beschwerdestelle und des Verkehrsausschusses, heute Morgen wurde ich erneut von einem Fahrradfahrer mit voller Absicht bedroht – er raste frontal auf mich zu und wich nicht aus. Und das im Bereich Deutzer Werft, wo genug Platz für alle ist. Solche Vorfälle erlebe ich in Köln leider regelmäßig. Sie sind nicht nur belastend, sondern potenziell lebensgefährlich. In Parks, am Rheinufer und auf Gehwegen herrscht zunehmend ein Klima der Rücksichtslosigkeit: * Radfahrer fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, * missachten Verkehrsregeln, * und gefährden Fußgänger bewusst oder billigend (regelmäßig zu beobachten auch an Gästen der Rheinkreuzfahrtschiffe). Gespräche oder Hinweise verhallen wirkungslos; fehlende Kontrollen und ausbleibende Sanktionen verstärken dieses Verhalten. Beschilderungen und selbst bauliche Trennungen zwischen Rad- und Fußwegen – wie an der Alfred-Schütte-Allee – bieten keinen verlässlichen Schutz, da dort regelmäßig in den Fußgängerbereich hineingefahren wird. Ich fordere Sie deshalb auf, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, darunter: * bauliche Elemente, die schnelles Radfahren auf Geh- und Mischwegen verhindern, * konsequente Kontrollen und spürbare Bußgelder, * feste, klar markierte Abstellflächen für Fahrräder, E-Bikes und E-Roller, * öffentliche Sensibilisierungskampagnen über städtische Infotafeln. Mir ist bewusst, dass Köln den Radverkehr fördern will – doch dies darf nicht auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern geschehen. Ich möchte mich im öffentlichen Raum wieder frei und ohne Angst bewegen können. Jede weitere Verzögerung erhöht das Risiko schwerer Unfälle. Besonders betroffen und dringend zu prüfen sind unter anderem: * Alfred-Schütte-Allee (neuer Fußweg), * sämtliche Wege im Bereich zwischen Deutzer Hafen, Deutzer Werft, Kennedy-Ufer und Rheinboulevard, * alle Wege im Rheinpark, * Fußwege zwischen Teusdorfer Straße und Teutonenweg, * Fußweg Deutzer Freiheit, * Straßenbahnunterführung Deutzer Freiheit. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sein, hier wirksam zu handeln, bitte ich um Hinweise zu möglichen Förderprogrammen für einen Umzug in den ländlichen Raum. Für Menschen mit Neurodiversität, für Kinder und ihr Vorbild durch Erwachsene sowie für Hundebesitzer ist die derzeitige Situation kaum erträglich. An die Stadt Köln habe ich mich bereits gewandt, ebenso an die Polizei. Bitte verweisen Sie mich also nicht dorthin. Mit nachdrücklichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Alfred-Schütte-Allee
- Brückenstraße 5
- Kennedy-Ufer
- Deutzer Freiheit
- Deutzer Werft
- Am Rheinufer
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 0087/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.01.2026
- Erstellt
- 11.01.2026 13:32