V/0360/2023
88. Änderung FNP: Geänderter Beschluss zur Änderung; Bebauungsplan Nr. 627: Geänderter Aufstellungsbeschluss
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V-0360-2023-Anlage-1-Geltungsbereiche
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UrsprünglicherBereichErweiterung Erweiterter GeltungsbereichMaßstab 1:5.00088. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 627:Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0360/2023
Anlage A
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Anlage A zur V/0360/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage sollen die vom Rat bereits im Jahr 2022 gefassten Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die zukünftige Feuerwache 3 in Hiltrup erweitert werden auf die westlich der Hohen Geest vorgesehene Fläche für ein Regenrückhaltebecken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist der Neubau einer Feuer- und Rettungswache östlich der Hohen Geest. Teilziel hierzu ist die Schaffung des Planungsrechts am Standort. Ziel ist ebenso die Sicherung des 2. Grünrings. Teilziel ist hierzu im Rahmen des Planungsrechts die entsprechende Fläche südlich der geplanten Feuer- wache als Grünfläche auszuweisen und so den Freiraum mit seinen Funktionen planungsrechtlich abzusichern. Mit den erweiterten Beschlüssen zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll auch das not- wendige Regenrückhaltebecken westlich der Hohen Geest planungsrechtlich abgesichert werden. Finanzierung Durch die geänderten Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit dem Vorhaben wird die Fläche in ihrer Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum einge- schränkt. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert jedoch diesen Eingriff. Durch die Ausweisung der südlich der geplanten Feuerwache verbleibenden Fläche östlich der Hohen Geest als Grünfläche kann zudem der 2. Grünring in seiner Funktion gesichert werden. Der Eingriff in den Grünring durch den ursprünglichen Standort westlich der Hohen Geest am Merkureck unterbleibt (dort soll zukünftig das Regenrückhaltebecken entstehen), sodass insgesamt kein zusätzlicher Eingriff in die Grünord- nung erfolgt.
V-0360-2023-Anlage-2-Sachentscheidung-Petition
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Der Präsident des Landtags Nordrhein- Westfalen Landtag Nordrhein-Westfalen • Postfach 10 11 43 • 40002 Düsseldorf Landtag NRW • Platz des Landtags 1 • 40221 Düsseldorf • Telefonzentrale: (0211) 884-0 Bankverbindung: Helaba – Niederlassung Düsseldorf • BLZ 300 500 00 • Kto.-Nr. 4 054 011 IBAN: DE80300500000004054011 • SWIFT/BIC: WELADEDDXXX Internet: www.landtag.nrw.de Ihre Eingabe vom 06.10.2022, eingegangen am 07.10.2022 Sehr geehrte , der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 16.05.2023 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis: Der Petitionsausschuss hat sich über die der Petition zugrunde liegende Sachlage unterrichtet. Die Petenten bitten den Petitionsausschuss um Überprüfung der Entscheidung der Stadt M. hinsichtlich des Standortwechsels zur Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache. Der ursprünglich vorgesehene Standort wurde im Laufe der Verfahrens- und Planungsschritte aufgrund der problematischen Bodenverhältnisse als ungeeignet für den Bau der Feuer- und Rettungswache eingestuft. Das Baugrundstück habe früher als Sandgrube gedient und sei später mit in Teilen schadstoffbelasteten Bau- und allg. Schutt-/Rückbaumaterialien aufgefüllt worden. Nach Konkretisierung der technischen Anforderungen, Auslotung der Möglichkeiten zur Stabilisierung des Baugrundes und anschließender Neubewertung der Nachhaltigkeit der ausführenden Verkehrs- und Außenanlagen, kam die Stadt zu dem Schluss, dass dauerhaft erhebliche Investitionen in die Instandhaltung der Außenanlagen notwendig wären und regelmäßiger Sanierungsbedarf entstehen würde. Eine dauerhafte standfeste Errichtung der Feuer- und Rettungswache und Herrichtung der Außenanlagen könne somit nur mit enormen Zusatzaufwendungen erreicht werden und mache den Neubau am hinsichtlich der Lage und der verkehrlichen Anbindung gut geeigneten Standort letztlich nicht realisierbar. Nach erneuter Standortsuche und dem Ausschluss von Alternativen hat der Rat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Neubau an dem neuen Standort beschlossen. Die Entscheidung, an welchem Standort eine neue Feuer- und Rettungswache errichtet werden soll, liegt nach dem gem. Grundgesetz und Landesverfassung garantierten Recht der kommunalen Selbstverwaltung allein in der Zuständigkeit der Stadt M. Demnach steht Gemeinden das Recht zu, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Zuständigkeit zu regeln. Der Petitionsausschuss ist nicht ermächtigt, auf Entscheidungen dieser Art Einfluss zu nehmen. Auskunft erteilt: Telefon: Fax: E-Mail petitionsausschuss @landtag.nrw.de Geschäftszeichen: I.A.4/18-P-2022-01382-00 Düsseldorf, 22.05.2023 Initiative Hohe Geest/Gorenkamp Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0360/2023 - 2 - Dennoch wird die Stadt darauf hingewiesen, dass die in der Petition dargelegten Bedenken, sowohl was den Schutz der Frischluftschneise als auch was den Schutz der umgebenden Bebauung vor zukünftig vermehrt auftretendem Starkregen und ihrer Folgen betrifft, klar nachvollziehbar sind. Ein Anlass, für kommunalaufsichtliche Maßnahmen ist jedoch nicht erkennbar. Der Petitionsausschuss weist zudem darauf hin, dass die Öffentlichkeit und somit auch die Petenten die Möglichkeit haben, sich mit ihren Belangen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Bauleitplanverfahren einzubringen. Insgesamt sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass, der Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung; Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen. Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag - -
Beschlussvorlage
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V/0360/2023 V/0360/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Geänderter Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Geänderter Beschluss zur Aufstellung [Sicherung Feuer- und Rettungswache 3 und Sicherung 2. Grünring] Beratungsfolge 24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der vom Rat am 06.04.2022 gefasste Beschluss zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster wird um den Bereich westlich der Hohen Geest bis zur Westfalenstra- ße erweitert. 2. Der vom Rat am 06.04.2022 gefasste Beschluss zur Aufstellun g des Bebauungsplans Nr. 627 wird um den Bereich westlich der Hohen Geest bis zur Westfalenstraße erweitert. Innerhalb des Bebauungsplangebiets liegen nunmehr die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626, Teile der Flurstücke 618, 619, 627. Stadtplanungsamt 29.06.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thater / Herr Husmann Telefon: 492-6157 / 492-6194 ThaterAndre@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0360/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch d ie geänderten Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Begründung: Nach einer wiederholten und umfassenden Standortsuche ist für die Errichtung der Feuer- und Ret- tungswache 3 in Hiltrup die Fläche Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626 ausgewählt worden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 627 „Östlich Hohe Geest / Westlich der Bahnstre- cke Hamm-Emden / Nördlich der Bebauung im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp“ erfolgte am 06.04.2022 (Vorlage Nr. V/0528/2021) und zielte ab auf die Schaffung des Standorts für die Feuer - und Rettungswache 3 im nördlichen Teilbereich sowie die Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum im südlichen Teil des Plangebiets. Mit dem Einstieg in das Bauleitplanverfahren erfolgte die detaillierte Ausarbeitung der einzelnen Fachbelange. In diesem Kontext wurde auch die Entwässerungsplanung weiter differenziert. Das Ka- nalnetz an der Hohen Geest und dem Merkureck ist bereits im Bestand ausgelastet. Für die vorhan- denen Nutzungen (Wohnen und gewerbliche Nutzung) ist eine Überstauhäufigkeit von 2 bzw. 3 Jahren zu beachten, bei der die bestehende K analisation in einigen Bereichen am Rande der Be- lastungsgrenze ist. Die zukünftig angestrebte Ansiedlung der Feuer- und Rettungswache 3 erfordert als kritische Infrastruktur jedoch deutlich höhere Sicherheiten. Eine Überstauhäufigkeit von 5 Jahren, d.h. der Nachweis der Überstaufreiheit für ein 5 -jähriges Regenereignis, ist im bestehenden Kanal- netz nicht gewährleistet, im Falle der Sanierung wird für die Kanalplanung im Bereich der Feuerwa- che sogar der Nachweis der Überstaufreiheit für ein 10 -jähriges Regenereignis empfohlen, sodass hier eine Entlastung des Kanalnetzes erforderlich wird. Dies wird durch die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) im Nahbereich angestrebt. Die Fläche nördlich des Merkurecks bietet sich – aufgrund der Altlastenvorkommen und der fehlenden Standsicherheit – zwar nicht für die Ansiedlung der Feuerwache an, aber die Anlage des Regenrück- haltebeckens ist dort umsetzbar. Aufgrund des bereits erwähnten Altlastenvorkommens wird das RRB nicht in Form eines tiefen Beckens, sondern als möglichst flacher Graben angelegt und abgedichtet, um ein Ausspülen der Altlasten in das Grundwasser zu verhindern. Der Eingriff in die bestehenden Ausgleichsstrukturen auf der Fläche soll dabei gering bleiben. Die Regenrückhalte-Maßnahme – ausgelöst durch die sensibleren Anforderungen der Feuerwache – dient darüber hinaus insgesamt der Entlastung im Bereich Hohe Geest und im Bereich der Westfa- lenstraße. So profitiert der weitere Nahbereich im Falle eines Starkregenereignisses. Da die Regenrückhaltung im Bereich des Merkurecks für die Realisierung der Feuer - und Rettungs- wache 3 erforderlich ist, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 627 auf diesen Bereich ausgedehnt (siehe Anlage 1). Die Zielsetzungen für den Erweiterungsbereich sind zum ei nen die Realisierung des Regenrückhaltegrabens und zum anderen die Sicherung der realisierten Aus- gleichsmaßnahme. Der im Gebiet bereits realisierte Spielplatz soll erhalten bleiben. Auch die im Parallelverfahren durchgeführte 88. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird sich auf diesen Bereich ausdehnen. Aktuell stellt der FNP die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft mit überlagerter Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Zukünftig soll hier das Planzeichen „Regenrückhalte- becken“ ergänzt werden. In Folge des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2022 richteten Anwohnende der Straße Hohe Geest / Gorenkamp eine Petition an den Landtag NRW, da sie sich aufgrund der Standortentschei- dung der Stadt Münster Belastungen ausgesetzt sahen. Zwischenzeitlich hat es eine Sachentschei- dung zu dieser Petition gegeben, die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt wird. - 3 - V/0360/2023 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Erweiterter Geltungsbereich Anlage 2 – Sachentscheidung des Petitionsausschusses
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Westfalenstraße
- Gorenkamp
- Merkureck
- Hohe Geest
- Im Dahl
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Details
- Aktenzeichen
- V/0360/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2023
- Erstellt
- 13.06.2023 13:35