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V/0360/2023

88. Änderung FNP: Geänderter Beschluss zur Änderung; Bebauungsplan Nr. 627: Geänderter Aufstellungsbeschluss

Vorlagen 27.06.2023

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V-0360-2023-Anlage-1-Geltungsbereiche

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Anlage A

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V-0360-2023-Anlage-2-Sachentscheidung-Petition

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Beschlussvorlage

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V-0360-2023-Anlage-1-Geltungsbereiche

296 Zeichen

UrsprünglicherBereichErweiterung
Erweiterter GeltungsbereichMaßstab 1:5.00088. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 627:Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0360/2023

Anlage A

2034 Zeichen

Anlage A zur V/0360/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage sollen die vom Rat bereits im Jahr 2022 gefassten Beschlüsse zur Änderung bzw. 
Aufstellung der Bauleitpläne für die zukünftige Feuerwache 3 in Hiltrup erweitert werden auf die 
westlich der Hohen Geest vorgesehene Fläche für ein Regenrückhaltebecken.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist der Neubau einer Feuer- und Rettungswache östlich der Hohen Geest. Teilziel hierzu ist die 
Schaffung des Planungsrechts am Standort. Ziel ist ebenso die Sicherung des 2. Grünrings. Teilziel 
ist hierzu im Rahmen des Planungsrechts die entsprechende Fläche südlich der geplanten Feuer-
wache als Grünfläche auszuweisen und so den Freiraum mit seinen Funktionen planungsrechtlich 
abzusichern.  
Mit den erweiterten Beschlüssen zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll auch das not-
wendige Regenrückhaltebecken westlich der Hohen Geest planungsrechtlich abgesichert werden.  
 
Finanzierung  
Durch die geänderten Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der 
Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit dem Vorhaben wird die Fläche in ihrer Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum einge-
schränkt. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert jedoch diesen Eingriff. Durch die Ausweisung der 
südlich der geplanten Feuerwache verbleibenden Fläche östlich der Hohen Geest als Grünfläche 
kann zudem der 2. Grünring in seiner Funktion gesichert werden. Der Eingriff in den Grünring durch 
den ursprünglichen Standort westlich der Hohen Geest am Merkureck unterbleibt (dort soll zukünftig 
das Regenrückhaltebecken entstehen), sodass insgesamt kein zusätzlicher Eingriff in die Grünord-
nung erfolgt.

V-0360-2023-Anlage-2-Sachentscheidung-Petition

3883 Zeichen

Der Präsident des Landtags Nordrhein-
Westfalen 
Landtag Nordrhein-Westfalen  •  Postfach 10 11 43  •  40002 Düsseldorf 
Landtag NRW  •  Platz des Landtags 1  •  40221 Düsseldorf  •  Telefonzentrale: (0211) 884-0 
Bankverbindung:  Helaba – Niederlassung Düsseldorf  •  BLZ 300 500 00  •  Kto.-Nr. 4 054 011 
IBAN: DE80300500000004054011   •   SWIFT/BIC: WELADEDDXXX 
Internet: www.landtag.nrw.de 
Ihre Eingabe vom 06.10.2022, eingegangen am 07.10.2022 
Sehr geehrte , 
der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 16.05.2023 beraten. Ich 
gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:  
Der Petitionsausschuss hat sich über die der Petition zugrunde liegende Sachlage 
unterrichtet. 
Die Petenten bitten den Petitionsausschuss um Überprüfung der Entscheidung der Stadt M. 
hinsichtlich des Standortwechsels zur Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache. 
Der ursprünglich vorgesehene Standort wurde im Laufe der Verfahrens- und Planungsschritte 
aufgrund der problematischen Bodenverhältnisse als ungeeignet für den Bau der Feuer- und 
Rettungswache eingestuft. Das Baugrundstück habe früher als Sandgrube gedient und sei 
später mit in Teilen schadstoffbelasteten Bau- und allg. Schutt-/Rückbaumaterialien aufgefüllt 
worden. Nach Konkretisierung der technischen Anforderungen, Auslotung der Möglichkeiten 
zur Stabilisierung des Baugrundes und anschließender Neubewertung der Nachhaltigkeit der 
ausführenden Verkehrs- und Außenanlagen, kam die Stadt zu dem Schluss, dass dauerhaft 
erhebliche Investitionen in die Instandhaltung der Außenanlagen notwendig wären und 
regelmäßiger Sanierungsbedarf entstehen würde. Eine dauerhafte standfeste Errichtung der 
Feuer- und Rettungswache und Herrichtung der Außenanlagen könne somit nur mit enormen 
Zusatzaufwendungen erreicht werden und mache den Neubau am hinsichtlich der Lage und 
der verkehrlichen Anbindung gut geeigneten Standort letztlich nicht realisierbar. Nach erneuter 
Standortsuche und dem Ausschluss von Alternativen hat der Rat in seiner Sitzung am 
06.04.2022 den Neubau an dem neuen Standort beschlossen. 
Die Entscheidung, an welchem Standort eine neue Feuer- und Rettungswache errichtet 
werden soll, liegt nach dem gem. Grundgesetz und Landesverfassung garantierten Recht der 
kommunalen Selbstverwaltung allein in der Zuständigkeit der Stadt M. Demnach steht 
Gemeinden das Recht zu, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen 
Gemeinschaft in eigener Zuständigkeit zu regeln. Der Petitionsausschuss ist nicht ermächtigt, 
auf Entscheidungen dieser Art Einfluss zu nehmen. 
Auskunft erteilt: 
Telefon: 
Fax: 
E-Mail petitionsausschuss 
@landtag.nrw.de 
Geschäftszeichen: I.A.4/18-P-2022-01382-00
Düsseldorf, 22.05.2023 
Initiative Hohe Geest/Gorenkamp 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0360/2023

- 2 - 
Dennoch wird die Stadt darauf hingewiesen, dass die in der Petition dargelegten Bedenken, 
sowohl was den Schutz der Frischluftschneise als auch was den Schutz der umgebenden 
Bebauung vor zukünftig vermehrt auftretendem Starkregen und ihrer Folgen betrifft, klar 
nachvollziehbar sind. Ein Anlass, für kommunalaufsichtliche Maßnahmen ist jedoch nicht 
erkennbar. 
Der Petitionsausschuss weist zudem darauf hin, dass die Öffentlichkeit und somit auch die 
Petenten die Möglichkeit haben, sich mit ihren Belangen im Rahmen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung in die Bauleitplanverfahren einzubringen. 
Insgesamt sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass, der Landesregierung (Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung; Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 
Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen. 
Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der 
großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
  
-
-

Beschlussvorlage

6085 Zeichen

V/0360/2023 
V/0360/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in 
den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-Mitte im Bereich Östlich der Westfalenstraße / Westlich der 
Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der 
Bebauung Gorenkamp 
Geänderter Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden 
/ Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 
Geänderter Beschluss zur Aufstellung 
[Sicherung Feuer- und Rettungswache 3 und Sicherung 2. Grünring] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der vom Rat am 06.04.2022 gefasste Beschluss zur 88.  Änderung des Flächennutzungsplans 
(FNP) der Stadt Münster wird um den Bereich westlich der Hohen Geest bis zur Westfalenstra-
ße erweitert.  
 
2.  Der vom Rat am 06.04.2022 gefasste Beschluss zur Aufstellun g des Bebauungsplans Nr. 627 
wird um den Bereich westlich der Hohen Geest bis zur Westfalenstraße erweitert. 
 
Innerhalb des Bebauungsplangebiets liegen nunmehr die folgenden Flurstücke:  
Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626, Teile der Flurstücke 618, 619, 627.  
 
 
Stadtplanungsamt 
 
29.06.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Thater /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6157 /  
492-6194 
ThaterAndre@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0360/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch d ie geänderten Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne  entstehen der 
Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Nach einer wiederholten und umfassenden Standortsuche ist für die Errichtung der Feuer- und Ret-
tungswache 3 in Hiltrup die Fläche Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626 ausgewählt worden. Der 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 627 „Östlich Hohe Geest / Westlich der Bahnstre-
cke Hamm-Emden / Nördlich der Bebauung im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp“ erfolgte am 
06.04.2022 (Vorlage Nr. V/0528/2021) und zielte ab auf die Schaffung des Standorts für die Feuer - 
und Rettungswache 3 im nördlichen Teilbereich sowie die Sicherung des 2.  Grünrings mit seiner 
Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum im südlichen Teil des Plangebiets. 
 
Mit dem Einstieg in das Bauleitplanverfahren erfolgte die detaillierte Ausarbeitung der einzelnen 
Fachbelange. In diesem Kontext wurde auch die Entwässerungsplanung weiter differenziert. Das Ka-
nalnetz an der Hohen Geest und dem Merkureck ist bereits im Bestand ausgelastet. Für die vorhan-
denen Nutzungen (Wohnen und gewerbliche Nutzung) ist eine Überstauhäufigkeit von 2  bzw. 
3 Jahren zu beachten, bei der die bestehende K analisation in einigen Bereichen am Rande der Be-
lastungsgrenze ist. Die zukünftig angestrebte Ansiedlung der Feuer- und Rettungswache 3 erfordert 
als kritische Infrastruktur jedoch deutlich höhere Sicherheiten. Eine Überstauhäufigkeit von 5 Jahren, 
d.h. der Nachweis der Überstaufreiheit für ein 5 -jähriges Regenereignis, ist im bestehenden Kanal-
netz nicht gewährleistet, im Falle der Sanierung wird für die Kanalplanung im Bereich der Feuerwa-
che sogar der Nachweis der Überstaufreiheit für ein 10 -jähriges Regenereignis empfohlen, sodass 
hier eine Entlastung des Kanalnetzes erforderlich wird.  
 
Dies wird durch die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) im Nahbereich angestrebt. Die 
Fläche nördlich des Merkurecks bietet sich  – aufgrund der Altlastenvorkommen und der fehlenden 
Standsicherheit – zwar nicht für die Ansiedlung der Feuerwache an, aber die Anlage des Regenrück-
haltebeckens ist dort umsetzbar. Aufgrund des bereits erwähnten Altlastenvorkommens wird das RRB 
nicht in Form eines tiefen Beckens, sondern als möglichst flacher Graben angelegt und abgedichtet, 
um ein Ausspülen der Altlasten in das Grundwasser zu verhindern. Der Eingriff in die bestehenden 
Ausgleichsstrukturen auf der Fläche soll dabei gering bleiben.  
 
Die Regenrückhalte-Maßnahme – ausgelöst durch die sensibleren Anforderungen der Feuerwache – 
dient darüber hinaus insgesamt der Entlastung im Bereich Hohe Geest und im Bereich der Westfa-
lenstraße. So profitiert der weitere Nahbereich im Falle eines Starkregenereignisses.  
 
Da die Regenrückhaltung im Bereich des Merkurecks für die Realisierung der Feuer - und Rettungs-
wache 3 erforderlich ist, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  627 auf diesen Bereich 
ausgedehnt (siehe Anlage 1). Die Zielsetzungen für den Erweiterungsbereich sind zum ei nen die 
Realisierung des Regenrückhaltegrabens und zum anderen die Sicherung der realisierten Aus-
gleichsmaßnahme. Der im Gebiet bereits realisierte Spielplatz soll erhalten bleiben.  
 
Auch die im Parallelverfahren durchgeführte 88. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird sich 
auf diesen Bereich ausdehnen. Aktuell stellt der FNP die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft mit 
überlagerter Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Zukünftig soll hier das Planzeichen „Regenrückhalte-
becken“ ergänzt werden.  
 
In Folge des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2022 richteten Anwohnende der Straße Hohe 
Geest / Gorenkamp eine Petition an den Landtag NRW, da sie sich aufgrund der Standortentschei-
dung der Stadt Münster Belastungen ausgesetzt sahen. Zwischenzeitlich hat es eine Sachentschei-
dung zu dieser Petition gegeben, die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt wird.

- 3 - 
V/0360/2023 
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1 – Erweiterter Geltungsbereich  
Anlage 2 – Sachentscheidung des Petitionsausschusses

Beratungsverlauf (5)

24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 40.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 47.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Westfalenstraße
  • Gorenkamp
  • Merkureck
  • Hohe Geest
  • Im Dahl

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Details

Aktenzeichen
V/0360/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2023
Erstellt
13.06.2023 13:35