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A-R/0043/2018

Auf Open Source Software umsteigen

Antrag an den Rat 25.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 47.5

a-r-0043-2018-Open Source

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a-r-0043-2018-Open Source

5753 Zeichen

Antrag	an	den	Rat	Nr .	:	A-R/0043/2018  
 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Leostraße 16    48153 Münster 
 
Antrag  
Auf Open Source Software umsteigen  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Die Stadt Münster und alle mehrheitlich in ihrem Besitz befindlichen Unternehmen stellen 
ihre technische Infrastruktur auf Open Source Software (OSS) um. 
 
2. Voraussetzung für den Einsatz von OSS ist, dass sie mit einer OSI kompatiblen oder unter 
einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden. 
 
3. Die Stadt Münster verpflichtet ihre Vertragspartner beim Kauf von Softwareprodukten, alle 
Komponenten der Software offen zu legen. Der Vertragspartner muss der Stadt Münster bei 
der Sicherheitsüberprüfung der Produkte durch Bereitstellung von Musterexemplaren, 
Produktunterlagen und Erläuterung der Produktkonstruktion unterstützen. 
 
4. Die Stadt Münster verpflichtet ihre Vertragspartner beim Bezug von Software, den 
Quellcode der verwendeten Software einschließlich der Historie des Codes, offen zu legen. 
Der Stadt Münster ist ferner das Recht einzuräumen, diesen Quellcode selbst oder durch 
fachlich versierte Dritte, insbesondere durch das BSI, überprüfen zu lassen. 
 
 
Begründung: 
 
In der öffentlichen Verwaltung ist der Einsatz von Microsoft-Produkten heute der Standard. 
Dies gilt sowohl für das Betriebssystem. Hier sind die Produktversionen Windows 7.0 bis 
Windows 10.X auf den meisten Rechnern installiert.

Windows dominiert ebenfalls den Markt für Software-Anwendungen in der öffentlichen 
Verwaltung. Dies durch die Produkte aus dem Office-Bereich. Diese umfassen eine größere 
Menge an einzelnen Programmen für bestimmte Zwecke. Microsoft fasst mehrere 
Komponenten zu Programmpaketen für bestimmte Zielgruppen zusammen. Gewöhnlich 
enthält aber jedes Programmpaket ein Textverarbeitungsprogramm (Word), ein Programm 
zur Tabellenkalkulation (Excel), ein Datenverarbeitungsprogramm (Access), ein 
multimediales Präsentationsprogramm (PowerPoint) und einen auf Windows basierenden 
Web-Browser. Microsoft bietet ergänzend eine Reihe weiterer Programme an. 
 
Alle diese Programme haben jedoch eines gemeinsam. Der Käufer erwirbt nur eine Lizenz 
der entsprechenden Software. Er erhält von Microsoft nur den maschinenenlesbaren 
Programmcode für die erworbenen Produkte. Nicht jedoch den maschinenengeschriebenen 
Quellcode der entsprechenden Software. 
 
Nur wer diesen kennt, weiß wie die entsprechende Software arbeitet. Und ob sie über 
Backdoors in der Software (Hintertüren in der Software) verfügt. Über die sie geheime 
Informationen abgreift und an den Hersteller oder einem im Ausland befindlichen 
Geheimdienst weiterleitet. 
 
Dieses Risiko gibt es bei Open Source Software nicht. Zudem können Fachleute den 
Programmcode auf Schwachstellen untersuchen. Hierdurch können Angriffe auf den 
Anwender durch Hacker verhindert werden. Dies erhöht die Sicherheit in der Anwendung der 
Produkte. 
 
Herstellerunabhängigkeit, mehr Sicherheit und Transparenz sind die Vorteile beim Umstieg 
auf OS-Software. Damit diese Vorteile realisiert werden, ist es erforderlich, dass die 
Produkte unter einer OSI-kompatiblen oder einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht 
werden. 
 
Heute hat Microsoft ein Monopol in der öffentlichen Verwaltung. Dies ist nicht mehr 
zeitgemäß. Denn es gibt bessere Produkte, die zudem kostenlos zur Verfügung stehen. 
Problematisch ist vor allem, dass Microsoft ein US-amerikanisches Unternehmen ist. Es hat 
seinen Hauptsitz in Redmond im US-Bundesstaat Washington. Bekannt ist zudem eine enge 
Zusammenarbeit mit den US-Behörden. 
 
Damit ist davon auszugehen, dass die an Microsoft übermittelten Daten letztlich bei den US-
Geheimdiensten landen. Dabei handelt es sich um sensible Daten der Bürger. Ebenso 
werden dadurch diesem Unternehmen Sachverhalte bekannt, die ihrer natur nach eigentlich 
geheim bleiben müssen. Daher ist der weitere Einsatz von Microsoft-Produkten in der 
öffentlichen Verwaltung aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu rechtfertigen. Letztlich kann 
man Microsoft nicht vertrauen. Man weiß nicht, was er mit den erhaltenen Daten macht. 
Daher ist eine weitere Zusammenarbeit unverantwortlich.

Open Source Software hingegen ist sicher. Die entsprechenden Probleme können hier nicht 
auftreten. Der Anwendung entsprechender Produkte ist daher den Vorzug zu geben. 
Zudem sind diese Produkte selbst in der Regel kostenlos verfügbar. Allein die 
entsprechende Wartung und Pflege kostet Geld. Durch den Einsatz von OSS kann der 
städtische Haushalt deutlich entlastet werden. München kalkuliert mit Kosten von 90 
Millionen Euro für den Einsatz von Microsoft-Produkten. 
 
Werden langfristig alle Microsoft-Produkte bei der Stadt Münster durch OS-Software ersetzt, 
dann können bis zu 20 Millionen Euro an Ausgaben eingespart werden. 
 
Andere Länder sind weiter. So nutzen etwa in Frankreich 15 von 22 Ministerien OSS. In 
Schweden ist der Anteil von OSS von 2012 bis 2017 von 15 auf 20% gestiegen. Italien etwa 
setzt schon immer auf OSS. 
 
Die öffentliche Verwaltung steht in den nächsten Jahren vor einem Umbruch. Dem Umzug 
von Client-Server-Anwendungen hin zu webbasierten Anwendungen unter Einschluss von 
Cloud-Dienstleistungen. Diese Anwendungen arbeiten im Browser. Sie benötigen keine 
Microsoft-Produkte mehr. Damit bietet sich die Möglichkeit sich aus der Umklammerung des 
Software-Monopolisten Microsoft zu lösen. 
 
Hierdurch kann der Wettbewerb im Bereich der Software für öffentliche Verwaltungen 
gefördert werden. Vor allem aber wird dadurch die Datensouveranität der Stadt Münster 
wiederhergestellt. 
 
 
Martin Schiller 
Richard Mol 
 
 
AfD-Ratsgruppe

Beratungsverlauf (1)

04.07.2018 Rat
TOP 47.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16

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Details

Aktenzeichen
A-R/0043/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37