2026/0189
Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich (KFA)
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2026/0189
2298 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.06.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0189
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 611010
Kostenstelle: 910-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6110-11 Sachkonto: 5410310
Betreff: Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des
Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im
Kommunalen Finanzausgleich (KFA)
Vorlage vom: 10.06.2026
Beschlussvorschlag :
Der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom
26.05.2026 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Erlass vom 26.05.2026
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026
Mit dem Erlass vom 26.05.2026 erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung
aus dem Landesausgleichsstock für das Jahr 2026 über 852.000 Euro.
Dieser ist gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Stadtverordnetenversammlung vollständig bekannt zu
geben, was mit dieser Vorlage erfolgt.
Mit dieser Zuweisung konnte zum Zeitpunkt der Plan ung nicht gerechnet werden, weshalb
der Betrag den Haushalt 2026 entsprechend entlastet.
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 2
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.06.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0189
Magistratsbeschluss -Nr.
217
Internetfähig
Produkt-Nr.: 611010
Kostenstelle: 910-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6110-11 Sachkonto: 5410310
Betreff: Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des
Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im
Kommunalen Finanzausgleich (KFA)
Vorlage vom: 10.06.2026
Beschlussvorschlag :
Der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom
26.05.2026 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Erlass vom 26.05.2026
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 01.07.2026
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis .
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026
Mit dem Erlass vom 26.05.2026 erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung
aus dem Landesausgleichsstock für das Jahr 2026 über 852.000 Euro.
Dieser ist gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Stadtverordnetenversammlung vollständig bekannt zu
geben, was mit dieser Vorlage erfolgt.
Mit dieser Zuweisung konnte zum Zeitpunkt der Plan ung nicht gerechnet werden, weshalb
der Betrag den Haushalt 2026 entsprechend entlastet.
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr,
freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Friedrich-Ebert-Allee 12 · D-65185 Wiesbaden · Telefon (06 11) 353 - 0 · Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 ·
E-Mail: poststelle@innen.hessen.de
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Postfach 31 67 · D- 65021 Wiesbaden
R
Geschäftszeichen: IV2-43a03.07.01-00001
Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Luisenplatz 5 A
64283 Darmstadt
Dst. Nr. 0005
Bearbeiter/in Herr Engelhart/Frau Landsiedel
Durchwahl (06 11) 32 132589/ (06 11) 353 1617
Telefax: (06 11) 353 1697
Email: alexander.engelhart@hmdf.hessen.de
claudia.landsiedel@innen.hessen.de
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Datum 26.05.2026
Betr.: Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des
Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im
Kommunalen Finanzausgleich (KFA)
Im Zusammenhang mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder im
KFA bewillige ich der Stadt Darmstadt für das Jahr 2026 eine Zuweisung aus dem
Landesausgleichsstock in Höhe von
852.000,00 Euro.
Dieser Erlass ist vollständig der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu
geben (§ 50 Abs. 3 HGO).
Begründung:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes
sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften wurde ein Ergänzungsansatz für
Kinder eingeführt. Diesen erhalten kreisangehörige Gemeinden sowie kreisfreie
Städte mit einer im Vergleich zum gewogenen Landesdurchschnitt ihrer jeweiligen
kommunale Gruppe überdurchschnittlich hohen Anzahl an Untersechsjährigen.
- 2 -
Mit der Einführung dieses Ergänzungsansatzes gehen im KFA
Umverteilungseffekte zu Lasten derjenigen Kommunen mit einer relativ
unterdurchschnittlich hohen Anzahl an Kindern einher. Zu diesen Kommunen, die
den Ergänzungsansatz für Kinder nicht erhalten, zählt im KFA 2026 auch Stadt
Darmstadt.
Aufgrund der maßvollen Ausgestaltung des Ergänzungsansatzes für Kinder, der
die überdurchschnittliche Anzahl der U ntersechsjährigen mit dem Faktor eins
gewichtet, fällt die Umverteilungswirkung entsprechend moderat aus. Um diese
Effekte in den Jahren 2026 und 2027 dennoch auszugleichen, ist eine Zuweisung
aus dem Landesausgleichsstock vorgesehen, die im Rahmen einer
Modellrechnung ermittelt wurde.
Gegenstand dieses Bescheides ist ausschließlich die Zuweisung für das Jahr
2026. Es ist beabsichtigt, die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2027 erneut
anhand einer Modellrechnung zu ermitteln. Abhängig von dem Ergebnis der
Berechnung kommt für die Stadt Darmstadt ggf. eine weitere Zuweisung in
Betracht, die zu gegebener Zeit gesondert beschieden wird.
Buchungshinweise
Die Zuweisung ist (in der Finanz - wie auch der Ergebnisrechnung) nach dem
Produktbereichsplan unter dem Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft bzw.
dem finanzstatistischen Produkt „611 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine
Umlagen“ abzubilden.
Für eine ertragswirksame Verwendung gilt folgende Buchung bzw. Darstellung für die
Statistik:
Finanzrechnung: Die Einzahlung unter dem Hauptkonto der Finanzrechnung „816 –
Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeinen
Umlagen“ bzw. dem finanzstatistischen Konto „6121 – Bedarfszuweisungen vom
Land“ zu buchen und zu melden.
- 3 -
Ergebnisrechnung: Für die Gegenbuchung der Einzahlung ist das Hauptkonto „541 –
Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse“ zu verwenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den vorgenannten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-Reiber-Str.
37, 64293 Darmstadt erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Prof. Dr. Roman Poseck
Staatsminister
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Luisenplatz 5A
- Julius-Reiber-Straße 37
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0189
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00