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2026/0189

Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich (KFA)

Magistratsvorlage 10.06.2026

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.06.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0189 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 611010 
Kostenstelle:  910-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6110-11 Sachkonto: 5410310 
 
Betreff: Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des 
Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im 
Kommunalen Finanzausgleich (KFA)  
 
Vorlage vom: 10.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 
26.05.2026 wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Erlass vom 26.05.2026  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026 
 
Mit dem Erlass vom 26.05.2026 erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung 
aus dem Landesausgleichsstock für das Jahr 2026 über 852.000 Euro.  
 
Dieser ist gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Stadtverordnetenversammlung vollständig bekannt zu 
geben, was mit dieser Vorlage erfolgt.  
 
Mit dieser Zuweisung konnte zum Zeitpunkt der Plan ung nicht gerechnet werden, weshalb 
der Betrag den Haushalt 2026 entsprechend entlastet.  
 
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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2379 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.06.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0189 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
217 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 611010 
Kostenstelle:  910-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6110-11 Sachkonto: 5410310 
 
Betreff: Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des 
Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im 
Kommunalen Finanzausgleich (KFA)  
 
Vorlage vom: 10.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 
26.05.2026 wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Erlass vom 26.05.2026  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 01.07.2026 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis .

Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026 
 
Mit dem Erlass vom 26.05.2026 erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung 
aus dem Landesausgleichsstock für das Jahr 2026 über 852.000 Euro.  
 
Dieser ist gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Stadtverordnetenversammlung vollständig bekannt zu 
geben, was mit dieser Vorlage erfolgt.  
 
Mit dieser Zuweisung konnte zum Zeitpunkt der Plan ung nicht gerechnet werden, weshalb 
der Betrag den Haushalt 2026 entsprechend entlastet.  
 
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 1

4011 Zeichen

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz 
         
        
Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, 
freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. 
Friedrich-Ebert-Allee 12 · D-65185 Wiesbaden · Telefon (06 11) 353 - 0 · Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 ·  
E-Mail: poststelle@innen.hessen.de 
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz  
Postfach 31 67 · D- 65021 Wiesbaden   
 
 
 
R 
  
Geschäftszeichen: IV2-43a03.07.01-00001 
   
 Magistrat der Wissenschaftsstadt  
Darmstadt 
Luisenplatz 5 A 
64283 Darmstadt 
Dst. Nr. 0005 
Bearbeiter/in Herr Engelhart/Frau Landsiedel 
Durchwahl  (06 11) 32 132589/ (06 11) 353 1617 
Telefax: (06 11) 353 1697 
Email: alexander.engelhart@hmdf.hessen.de 
claudia.landsiedel@innen.hessen.de 
Ihr Zeichen  
Ihre Nachricht  
 
Datum                 26.05.2026 
  
   
  
 
Betr.: Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des 
Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im 
Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 
 
 
Im Zusammenhang mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder im 
KFA bewillige ich der Stadt Darmstadt für das Jahr 2026 eine Zuweisung aus dem 
Landesausgleichsstock in Höhe von  
 
852.000,00 Euro. 
 
Dieser Erlass ist vollständig der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu 
geben (§ 50 Abs. 3 HGO). 
 
Begründung: 
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes 
sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften wurde ein Ergänzungsansatz für 
Kinder eingeführt. Diesen erhalten kreisangehörige Gemeinden sowie kreisfreie 
Städte mit einer im Vergleich zum gewogenen Landesdurchschnitt ihrer jeweiligen 
kommunale Gruppe überdurchschnittlich hohen Anzahl an Untersechsjährigen.

- 2 - 
 
 
Mit der Einführung dieses Ergänzungsansatzes gehen im KFA 
Umverteilungseffekte zu Lasten derjenigen Kommunen mit einer  relativ 
unterdurchschnittlich hohen Anzahl an Kindern einher. Zu diesen Kommunen, die 
den Ergänzungsansatz für Kinder nicht erhalten, zählt im KFA 2026 auch Stadt 
Darmstadt. 
 
Aufgrund der maßvollen Ausgestaltung des Ergänzungsansatzes für Kinder, der 
die überdurchschnittliche Anzahl der U ntersechsjährigen mit dem Faktor eins 
gewichtet, fällt die Umverteilungswirkung entsprechend moderat aus. Um diese  
Effekte in den Jahren 2026 und 2027 dennoch auszugleichen, ist eine Zuweisung 
aus dem Landesausgleichsstock vorgesehen, die im Rahmen einer 
Modellrechnung ermittelt wurde.  
 
Gegenstand dieses Bescheides ist ausschließlich die Zuweisung für das Jahr 
2026. Es ist beabsichtigt, die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2027 erneut 
anhand einer Modellrechnung zu ermitteln. Abhängig von dem Ergebnis der 
Berechnung kommt für die Stadt  Darmstadt ggf. eine weitere Zuweisung in 
Betracht, die zu gegebener Zeit gesondert beschieden wird. 
 
 
Buchungshinweise 
Die Zuweisung ist (in der Finanz - wie auch der Ergebnisrechnung) nach dem 
Produktbereichsplan unter dem Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft bzw. 
dem finanzstatistischen Produkt „611 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 
Umlagen“ abzubilden.  
 
Für eine ertragswirksame Verwendung gilt folgende Buchung bzw. Darstellung für die 
Statistik: 
 
Finanzrechnung: Die Einzahlung unter dem Hauptkonto der Finanzrechnung „816 – 
Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeinen 
Umlagen“ bzw. dem finanzstatistischen Konto „6121 – Bedarfszuweisungen vom 
Land“ zu buchen und zu melden.

- 3 - 
 
 
Ergebnisrechnung: Für die Gegenbuchung der Einzahlung ist das Hauptkonto „541 – 
Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse“ zu verwenden. 
 
Rechtsbehelfsbelehrung: 
Gegen den vorgenannten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach 
Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-Reiber-Str. 
37, 64293 Darmstadt erhoben werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Prof. Dr. Roman Poseck 
Staatsminister

Beratungsverlauf (2)

TOP 10
TOP 217

Orte (2)

  • Luisenplatz 5A
  • Julius-Reiber-Straße 37

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0189
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.06.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00