2022/0116
Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für Aufwendungen während des Einsatz am 09.08.2021 an der Tank- und Raststätte Gräfenhausen
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anlage 1
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Punkt 24: Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für Aufwendungen während des Einsatz am 09.08.2021 an der Tank- und Raststätte Gräfenhausen (V-Nr. 2022/0116) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion
2022/0116
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.05.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0116
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1260-10
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: 692 0000
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für Aufwendungen während des Einsatz am
09.08.2021 an der Tank - und Raststätte Gräfenhausen
Vorlage vom: 05.04.2022
Beschlussvorschlag :
Außerplanmäßige Mittel zur Deckung der Kosten während eines Brand - und Explosionseinsatzes
der Tank- und Raststätte Gräfenhausen werden für das Jahr 2021 41.452. -- € und für das
Jahr 2022 8.000,-- €, insgesamt 49.452,-- €, bewilligt.
Deckungsmittel stehen im Gesamthaushalt zur Verfügung.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Am 09.08.2021 entstand an der Tank- und Raststätte Gräfenhausen an der BAB 5 Richtung
Frankfurt ein Brand, der einen Großeinsatz der Feuerwehr auslöste.
Das Land Hessen hat die Zuständigkeit gemäß § 6 des Hess. Brand- und Katastrophenschutz-
gesetzes (HBKG) für diesen Autobahnabschnitt der Feuerwehr Darmstadt übertrag en.
Aufgrund des Ausmaßes mussten neben der BF Darmstadt und den vier Freiwilligen
Feuerwehren Darmstadt auch andere Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit alarmiert
werden (zwei Berufsfeuerwehren, acht Freiwillige Feuerwehren, 2 Werkfeuerwehren, THW,
DRK).
Gemäß § 61 Abs. 4 HBKG können die Träger der eingesetzten Fremdkräfte Kostenerstattung in
Höhe der ihnen während des Einsatzes entstandenen Kosten bei der Feuerwehr Darmstadt
geltend machen.
Die Kfz.Versicherung des Verursachers lehnt die Übernahme der Kosten ab, da der
Versicherungsnehmer in suizidaler Absicht den Schaden verursacht hat, ein daraufhin erfolgter
Antrag auf Übernahme der Kosten beim Land Hessen war ebenfalls erfolglos.
Somit sind für 2021 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 41.452,00 Euro (eigene
Materialkosten) bereitzustellen.
Nach den abschlägigen Bescheiden der Versicherung hat nun in diesem Jahr auch der
Landkreis Groß-Gerau den Kostenersatz für diesen Einsatz geltend gemacht. Weitere
Erstattungsansprüche
der anderen Träger wurden (bisher) nicht angemeldet. Daher sind in 2022 weitere 8.000,00
Euro außerplanmäßig bereitzustellen, wodurch sich insgesamt eine unabweisbare Belastung
des Haushalts durch dieses unvorhersehbare Ereignis von knapp 50.000,00 Euro ergeben.
Das Rechtsamt überprüft derzeit, ob gegebenenfalls eine Erstattung der Einsatzkosten durch
den Bund möglich ist.
Darmstadt,
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Jochen Partsch André Schellenberg
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0116
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.04.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00