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2022/0116

Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für Aufwendungen während des Einsatz am 09.08.2021 an der Tank- und Raststätte Gräfenhausen

Magistratsvorlage 05.04.2022

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227 Zeichen

Punkt 24: Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für Aufwendungen während des Einsatz 
am 09.08.2021 an der Tank- und Raststätte Gräfenhausen 
 (V-Nr. 2022/0116) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion

2022/0116

3218 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0116 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 1260-10 
Kostenstelle:  037-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1260-11 Sachkonto: 692 0000 
 
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für Aufwendungen während des Einsatz am 
09.08.2021 an der Tank - und Raststätte Gräfenhausen  
 
Vorlage vom: 05.04.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
Außerplanmäßige Mittel zur Deckung der Kosten während eines Brand - und Explosionseinsatzes 
der Tank- und Raststätte Gräfenhausen werden für das Jahr 2021 41.452. -- € und für das 
Jahr 2022 8.000,-- €, insgesamt 49.452,-- €, bewilligt. 
Deckungsmittel stehen im Gesamthaushalt zur Verfügung.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Am 09.08.2021 entstand an der Tank- und Raststätte Gräfenhausen an der BAB 5 Richtung 
Frankfurt ein Brand, der einen Großeinsatz der Feuerwehr auslöste. 
 
Das Land Hessen hat die Zuständigkeit gemäß § 6 des Hess. Brand- und Katastrophenschutz-
gesetzes (HBKG) für diesen Autobahnabschnitt der Feuerwehr Darmstadt übertrag en. 
 
Aufgrund des Ausmaßes mussten neben der BF Darmstadt und den vier Freiwilligen 
Feuerwehren Darmstadt auch andere Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit alarmiert 
werden (zwei Berufsfeuerwehren, acht Freiwillige Feuerwehren, 2 Werkfeuerwehren, THW, 
DRK). 
 
Gemäß § 61 Abs. 4 HBKG können die Träger der eingesetzten Fremdkräfte Kostenerstattung in 
Höhe der ihnen während des Einsatzes entstandenen Kosten bei der Feuerwehr Darmstadt 
geltend machen. 
 
Die Kfz.Versicherung des Verursachers lehnt die Übernahme der Kosten ab, da der 
Versicherungsnehmer in suizidaler Absicht den Schaden verursacht hat, ein daraufhin erfolgter 
Antrag auf Übernahme der Kosten beim Land Hessen war ebenfalls erfolglos. 
 
Somit sind für 2021 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 41.452,00 Euro (eigene 
Materialkosten) bereitzustellen. 
 
Nach den abschlägigen Bescheiden der Versicherung hat nun in diesem Jahr auch der 
Landkreis Groß-Gerau den Kostenersatz für diesen Einsatz geltend gemacht. Weitere 
Erstattungsansprüche 
der anderen Träger wurden (bisher) nicht angemeldet. Daher sind in 2022 weitere 8.000,00 
Euro außerplanmäßig bereitzustellen, wodurch sich insgesamt eine unabweisbare Belastung 
des Haushalts durch dieses unvorhersehbare Ereignis von knapp 50.000,00 Euro ergeben.  
 
Das Rechtsamt überprüft derzeit, ob gegebenenfalls eine Erstattung der Einsatzkosten durch 
den Bund möglich ist. 
 
Darmstadt, 
 
 
 
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer  
Jochen Partsch        André Schellenberg

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0116
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.04.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00