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Parkkonzerte im Rochuspark

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) AN/1403/2023 vom 10.08.2023

Stand: Am 14.08.2023 im Hauptausschuss endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.08.2023 AN/1403/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 14.08.2023 Parkkonzerte im Rochuspark Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, den nachstehenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 14.08.2023 zu setzen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten, das für den 20.08.2023 bereits seitens der Musiker Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada angekündigte Konzert im Rochuspark sowie weitere in den Sommermonaten geplante Konzerte unter Ausnutzung ihres Ermessensspielrau- mes nicht einzuschränken oder gar zu verhindern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien des Rates der Stadt Köln auf Grundlage eines durchzuführenden Fachgespräches einen umsetzbaren und rechtssicheren dif- ferenzierten Änderungsvorschlag zur Kölner Straßenordnung vorzulegen, der die Durchführung kleinerer nicht kommerzieller Parkkonzerte auch unter Nutzung von Ver- stärkern dauerhaft ermöglicht. Begründung: Seit Sommer 2021, während der Herausforderungen der Pandemie und dem Mangel an herkömmlichen Konzertveranstaltungen, veranstalten die beiden Künstler Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada in dieser Besetzung nicht kommerzielle Konzerte, die an Sonntagnachmittagen während der Sommermonate im Rochuspark stattfinden. Diese sind darauf ausgerichtet, niederschwellig Menschen unserer Stadt Freude zu bereiten. Der Auftrittsort im Rochuspark wurde von den Künstlern bereits im Corona- sommer 2021 so gewählt, dass sich niemand akustisch belästigt fühlen kann. Die ein- stündigen Konzerte bereichern mittlerweile die kulturelle Vielfalt unserer bunten Stadt und werden durch die Menschen dankbar angenommen. Dieses besondere Auffüh- rungsformat der Künstler wurde jedoch am 16.07.2023 von Mitarbeitenden des Kölner Ordnungsamt untersagt und gegen die Künstler eine Geldbuße verhängt. - 2 - Es ist bereits zweifelhaft, ob die beschriebenen Konzerte überhaupt den Tatbestand „Straßenmusik“ aus der Kölner Straßenordnung erfüllen. Daher sollte der Ordnungs- dienst bis zur abschließenden, rechtlichen Klärung seinen Ermessensspielraum da- hingehend ausüben, nicht gegen diese Konzerte einzuschreiten. In der zeitlichen Folge ist auf der Grundlage des Fachgesprächs eine differenzierte Regelung für die Kölner Straßenordnung zu entwickeln, die solche „kleinen Parkkon- zerte“ der hier in Rede stehenden Qualität auf Dauer zweifelsfrei ermöglichen. Begründung der Dringlichkeit: Das nächste Konzert der Jazzkünstler ist für den 20.08.2023 geplant und erfordert einen Beschluss des Hauptausschusses, der die Verwaltung verpflichtet, diese Kon- zerte in diesem Sommer 2023 noch zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten gez. Ulrich Breite SPD-Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 14.08.2023

    Hauptausschuss

    TOP 4.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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