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AN/1403/2023

Parkkonzerte im Rochuspark

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 10.08.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 14.08.2023, TOP 4.3

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

3082 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.08.2023 
 
AN/1403/2023 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 14.08.2023 
 
Parkkonzerte im Rochuspark 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, den nachstehenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 14.08.2023 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, das für den 20.08.2023 bereits seitens der Musiker Bernd 
Delbrügge und Ebasa Pallada angekündigte Konzert im Rochuspark sowie weitere in 
den Sommermonaten geplante Konzerte unter Ausnutzung ihres Ermessensspielrau-
mes nicht einzuschränken oder gar zu verhindern. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien des Rates der Stadt Köln auf Grundlage 
eines durchzuführenden Fachgespräches einen umsetzbaren und rechtssicheren dif-
ferenzierten Änderungsvorschlag zur Kölner Straßenordnung vorzulegen, der die 
Durchführung kleinerer nicht kommerzieller Parkkonzerte auch unter Nutzung von Ver-
stärkern dauerhaft ermöglicht. 
  
 
Begründung:  
 
Seit Sommer 2021, während der Herausforderungen der Pandemie und dem Mangel 
an herkömmlichen Konzertveranstaltungen, veranstalten die beiden Künstler Bernd 
Delbrügge und Ebasa Pallada in dieser Besetzung nicht kommerzielle Konzerte, die 
an Sonntagnachmittagen während der Sommermonate im Rochuspark stattfinden. 
Diese sind darauf ausgerichtet, niederschwellig Menschen unserer Stadt Freude zu 
bereiten. Der Auftrittsort im Rochuspark wurde von den Künstlern bereits im Corona-
sommer 2021 so gewählt, dass sich niemand akustisch belästigt fühlen kann. Die ein-
stündigen Konzerte bereichern mittlerweile die kulturelle Vielfalt unserer bunten Stadt 
und werden durch die Menschen dankbar angenommen. Dieses besondere Auffüh-
rungsformat der Künstler wurde jedoch am 16.07.2023 von Mitarbeitenden des Kölner 
Ordnungsamt untersagt und gegen die Künstler eine Geldbuße verhängt.

- 2 - 
 
Es ist bereits zweifelhaft, ob die beschriebenen Konzerte überhaupt den Tatbestand 
„Straßenmusik“ aus der Kölner Straßenordnung erfüllen. Daher sollte der Ordnungs-
dienst bis zur abschließenden, rechtlichen Klärung seinen Ermessensspielraum da-
hingehend ausüben, nicht gegen diese Konzerte einzuschreiten. 
 
In der zeitlichen Folge ist auf der Grundlage des Fachgesprächs eine differenzierte 
Regelung für die Kölner Straßenordnung zu entwickeln, die solche „kleinen Parkkon-
zerte“ der hier in Rede stehenden Qualität auf Dauer zweifelsfrei ermöglichen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Das nächste Konzert der Jazzkünstler ist für den 20.08.2023 geplant und erfordert 
einen Beschluss des Hauptausschusses, der die Verwaltung verpflichtet, diese Kon-
zerte in diesem Sommer 2023 noch zu ermöglichen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten   gez. Ulrich Breite 
SPD-Fraktionsvorsitzender  FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.08.2023 Hauptausschuss
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1403/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
10.08.2023
Erstellt
14.08.2023 12:12