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SV-2018/0038

Antrag der FDP-Fraktion vom 14. August 2018 betr. Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Antrag 14.08.2018

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SV-2018/0038

3265 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0038 
 
 
Antrag der FDP-Fraktion vom 14. August 2018 betr. Außerkraftsetzung der 
Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt         
 
 
 
 
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt 
 
An die Stadtverordnetenversammlung 
 
 
                                                                      
 
 
 
Darmstadt, 14. Aug. 2018 
 
 
Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
  
 
1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die notwendigen Schritte 
zur Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
in die Wege zu leiten und nach abschließender Rücksprache mit der Kommunalaufsicht 
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
2. Der Magistrat wird damit beauftragt, die finanziellen Auswirkungen dieser 
Außerkraftsetzung für die nächsten Jahre darzustellen und vorzulegen. Bisher mit der 
Erhebung der Straßenbeiträge verbundene Verwaltungs-, Verfahrens- und 
Gerichtskosten einschließlich Personalkosten sind dabei gesondert auszuweisen und 
deren, auch anteiliger, Wegfall zu berücksichtigen. 
 
3. Der Magistrat wird beauftragt alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Erhalt der 
kommunalen Infrastruktur zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 
  
Begründung: 
Durch die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Kommunalen 
Abgabengesetzes (KAG) durch das „Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von 
Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung“ aus dem Mai diesen Jahres 
wurde die Entscheidung, ob und wie eine hessische Kommune Straßenbeiträge erhebt, wieder 
vollständig in deren Verantwortung gelegt. Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung 
gibt der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger 
gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verzichten. Der Erhalt kommunaler Straßen 
und der  
Verkehrsinfrastruktur ist originär staatliche Aufgabe und aus allgemeinen Steuermitteln zu 
finanzieren.

2 
 
Zu diesem Zweck sollen Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden, die in erster Linie Einsparpotentiale an anderer Stelle berücksichtigen. Diese 
sind maßgeblich von der Planung grundhafter Sanierungen und deren Fertigstellung abhängig. 
Nach Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport belaufen sich die 
Einnahmen aus Straßenbeiträgen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt innerhalb der letzten 3 
Jahre auf durchschnittlich 595.333,33 Euro. Bei der Berechnung der tatsächlichen 
zusätzlichen Belastung künftiger Haushalte müssen allerdings die zukünftig nicht mehr 
entstehenden Verwaltungskosten für die Abrechnung der Straßenbeiträge berücksichtigt 
werden. Und auch bisher mit der Erhebung und Durchsetzung der Straßenbeiträge 
entstehende Gerichts- und Verfahrenskosten. Im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung 
durch die Verwaltung eine abschließende Rücksprache mit der Kommunalaufsicht zu halten.  
 
 
Ursula Blaum 
Ralf Arnemann 
Dr. Frank Sabais   Sven Beißwenger 
Stadtverordneter   Fraktionsvorsitzender

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Punkt 41.2: Antrag der FDP-Fraktion vom 14. August 2018 betr. Außerkraftsetzung der 
Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. SV-2018/0038) 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und FDP stellen folgenden gemeinsamen 
Änderungsantrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Der Magistrat wird beauftragt, eine solide Datengrundlage für die 
Überprüfung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zur Verfügung zu stellen und die Auswirkungen einer Außerkraftsetzung der 
Straßenbeitragssatzung aufzuzeigen. Bisher mit der Erhebung der 
Straßenbeiträge verbundenen Verwaltungs-, Verfahrens- und Gerichtskosten 
einschließlich der Personalkosten sind dabei gesondert auszuweisen. 
2. Der Magistrat wird beauftragt, die bei einem Wegfall der 
Straßenbeitragssatzung zu erwartenden Einnahmeausfälle darzulegen und 
alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Auswirkungen einer 
alternativen Finanzierung sind ebenfalls darzulegen. 
3. Der Magistrat wird beauftragt, Rücksprache mit der Kommunalaufsicht über 
eine mögliche Aufhebung der Straßenbeitragssatzung zu halten und über die 
Gesprächsergebnisse der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: SPD, UWIGA und 2 Stimmen aus Die Linke.  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus Die Linke.

Beratungsverlauf (1)

TOP 41.2

Orte (1)

  • Rheinstraße 22

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0038
Typ
Antrag
Datum
14.08.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00