SV-2018/0038
Antrag der FDP-Fraktion vom 14. August 2018 betr. Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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SV-2018/0038
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Vorlage-Nr. SV-2018/0038
Antrag der FDP-Fraktion vom 14. August 2018 betr. Außerkraftsetzung der
Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt
An die Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 14. Aug. 2018
Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die notwendigen Schritte
zur Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
in die Wege zu leiten und nach abschließender Rücksprache mit der Kommunalaufsicht
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Magistrat wird damit beauftragt, die finanziellen Auswirkungen dieser
Außerkraftsetzung für die nächsten Jahre darzustellen und vorzulegen. Bisher mit der
Erhebung der Straßenbeiträge verbundene Verwaltungs-, Verfahrens- und
Gerichtskosten einschließlich Personalkosten sind dabei gesondert auszuweisen und
deren, auch anteiliger, Wegfall zu berücksichtigen.
3. Der Magistrat wird beauftragt alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Erhalt der
kommunalen Infrastruktur zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Durch die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Kommunalen
Abgabengesetzes (KAG) durch das „Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von
Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung“ aus dem Mai diesen Jahres
wurde die Entscheidung, ob und wie eine hessische Kommune Straßenbeiträge erhebt, wieder
vollständig in deren Verantwortung gelegt. Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
gibt der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger
gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verzichten. Der Erhalt kommunaler Straßen
und der
Verkehrsinfrastruktur ist originär staatliche Aufgabe und aus allgemeinen Steuermitteln zu
finanzieren.
2
Zu diesem Zweck sollen Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und zur Beschlussfassung
vorgelegt werden, die in erster Linie Einsparpotentiale an anderer Stelle berücksichtigen. Diese
sind maßgeblich von der Planung grundhafter Sanierungen und deren Fertigstellung abhängig.
Nach Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport belaufen sich die
Einnahmen aus Straßenbeiträgen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt innerhalb der letzten 3
Jahre auf durchschnittlich 595.333,33 Euro. Bei der Berechnung der tatsächlichen
zusätzlichen Belastung künftiger Haushalte müssen allerdings die zukünftig nicht mehr
entstehenden Verwaltungskosten für die Abrechnung der Straßenbeiträge berücksichtigt
werden. Und auch bisher mit der Erhebung und Durchsetzung der Straßenbeiträge
entstehende Gerichts- und Verfahrenskosten. Im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung
durch die Verwaltung eine abschließende Rücksprache mit der Kommunalaufsicht zu halten.
Ursula Blaum
Ralf Arnemann
Dr. Frank Sabais Sven Beißwenger
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender
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Punkt 41.2: Antrag der FDP-Fraktion vom 14. August 2018 betr. Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. SV-2018/0038) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und FDP stellen folgenden gemeinsamen Änderungsantrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine solide Datengrundlage für die Überprüfung der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung zu stellen und die Auswirkungen einer Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung aufzuzeigen. Bisher mit der Erhebung der Straßenbeiträge verbundenen Verwaltungs-, Verfahrens- und Gerichtskosten einschließlich der Personalkosten sind dabei gesondert auszuweisen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die bei einem Wegfall der Straßenbeitragssatzung zu erwartenden Einnahmeausfälle darzulegen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Auswirkungen einer alternativen Finanzierung sind ebenfalls darzulegen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, Rücksprache mit der Kommunalaufsicht über eine mögliche Aufhebung der Straßenbeitragssatzung zu halten und über die Gesprächsergebnisse der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Dem Antrag wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, UWIGA und 2 Stimmen aus Die Linke. Stimmenthaltung: 1 Stimme aus Die Linke.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Rheinstraße 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0038
- Typ
- Antrag
- Datum
- 14.08.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00